THEORIEVORTRAG HAUTSCHUTZ

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1 THEORIEVORTRAG HAUTSCHUTZ ZUSATZINFORMATIONEN FÜR VORTRAGENDE ODER FÜR LEHRER AN HTL S UND FACHSCHULEN FÜR BAUBERUFE, AN FACHHOCHSCHULEN SOWIE BERUFSSCHULLEHRER FÜR BAUBERUFE Didaktische Aufbereitung Mag. Karl Sagmeister BPA Wien Werkzeug HAND Werkzeug FUSS Werkzeug AUGE schau drauf! 1

2 FOLIE 1: Titel FOLIE 2: Beruflich erworbene Hauterkrankungen liegen heute im statistischen Spitzenfeld der Berufskrankheiten. Besonders betroffen von Hauterkrankungen sind u. a. Arbeitnehmer im Baugewerbe. Die Schädigung der Haut kann sowohl durch diverse hautaggressive chemische Arbeitsstoffe als auch durch allergisierende Substanzen erfolgen. Präventivmaßnahmen sind daher unbedingt erforderlich um die Bauarbeiter entsprechend zu schützen. Diese umfassen organisatorische Maßnahmen (z.b. Austausch schädlicher Stoffe gegen ungefährliche Ersatzstoffe), technische Maßnahmen (z.b. Verarbeitung in geschlossenen Systemen, Absaugung von Staub und Dämpfen), Beratung und Aufklärung, Hygienemaßnahmen, Hautschutzmaßnahmen (Aufstellung eines effektiven Hautschutzprogrammes) FOLIE 3: Liste der häufigsten Berufskrankheiten FOLIE 4: Hautschichten Haut: Oberhaut + Lederhaut Oberhaut Mehrschichtig verhornendes Plattenepithel, hier erfahren die Zellen eine schrittweise Umwandlung, die zur Verhornung und Schichtenbildung des Epithels führt, die verhornten Zellen der obersten Epidermisschicht werden an der Oberfläche abgestoßen 2

3 Lederhaut Bindegewebsschichte Dehnbarkeit der Haut; Vorkommen von Haarwurzeln, Drüsen, Blutgefäße, Bindegewebszellen, freie Zellen des Immunsystems Papillarschicht (zapfenförmig mit Epidermis verzahnt) Geflechtsschicht (dient der Reißfestigkeit) Organ Haut und seine Funktionen Schutzbarriere Durch Epithel und Drüsensekrete Schutz vor mechanischen, chemischen und thermischen Schäden und vor vielen Krankheitserregern Temperaturregelung Mit Hilfe veränderlicher Durchblutung und Flüssigkeitsabgabe durch Drüsen Regulierung der Wärmeabgabe Anteil am Wasserhaushalt Schutz vor Austrocknung; Abgabe von Flüssigkeit und Salzen über Drüsensekrete Lichtschutz Sonnenschutz durch Hautpigment Melanin Haut als Druck-, Temperatur- und Schmerzsinnesorgan durch spezialisierte teilweise lokal gehäufte Zellstrukturen Haut als Kommunikationsorgan Erröten, Erblassen, Berühren FOLIE 5: Hautbelastungen und Beispiele Chemische Schadstoffe Lösungsmittel, Anstriche, Säuren und Laugen, hoher ph-wert im Mischwasser des Betons, Betonzusatzstoffe, Kleber, Spachtelmassen, Brandschutzmassen, Montageschäume, Mineralöle und fette, Schalöle, Schneidemulsionen, Chromate (chromathaltige Zemente, chromgegerbte Lederhandschuhe) Mechanische Schädigungen Verstärkter Abrieb der Hornschicht der Haut durch raue Oberflächen und Sand (auch Waschsand), Kleinstverletzungen durch Holz-, Glasfaser- oder Metallsplitter Biologische Schädigungen Infektiöse Hautveränderungen durch Bakterien (Furunkel, warzenartige Knoten, usw.) und Pilze (Pilzinfektionen verschiedener Körperregionen schuppende Bezirke, nässende Infektionen, usw.) 3

4 Starkes Schwitzen Mögliches Okklusionsphänomen (Quelleffekt der Haut durch Luftabschluss, z. B. unter Handschuh) Prävention: Hautschutzprodukte, Unterziehhandschuhe UV-Belastungen Sonnenbrand (Verbrennungen 1. und 2. Grades), Zellschädigungen, Überforderung und Schädigung des Reparaturmechanismus der Haut, Entstehung von Hauttumoren, Hautalterung Klimatische Belastungen Hitze, Kälte, Nässe, Feuchtigkeit, Wind, usw. Krebserzeugende Schadstoffe Vertreter der Gruppe der Hautkarzinogene ist Teer und seine Destillationsprodukt Kombination vorher genannter Belastungen und Verstärkungsphänomene Beispiel mechanische Schädigung (Schnittverletzung) und bakterielle Infektion FOLIE 6 UND 7: Beispiele für tätigkeitsbezogene Hautbelastungen am Bau 4

5 FOLIE 8: Selbsterklärend FOLIE 9: Berufsekzeme Berufskrankheit Nr. 19 Hauterkrankungen, die während der beruflichen Tätigkeit durch den Umgang mit diversen Stoffen erworben werden, werden als Berufskrankheiten anerkannt. Die Lokalisation betrifft meist den Handbereich Berufsekzeme sind daher meist Handekzeme (Kontaktekzeme) Entstehung: Auftreten nach lokalem Kontakt mit folgenden Stoffen mit folgenden Eigenschaften: irritativ-toxisch sensibilisierend zusätzliche Hautbelastung durch Nässe FOLIE 10: Selbsterklärend 5

6 FOLIE 11: Bleibende Hautschädigungen durch Frischbeton So erlitten beispielsweise zwei Betonierer schwere Verätzungen an den Beinen, weil sie stundenlang in mit Frischbeton gefüllten Gummistiefeln weitergearbeitet haben. Die typische Hauterkrankung entsteht jedoch durch länger dauernde Einwirkung bei mangelndem Schutz und Pflege. FOLIE 12: Es ist nicht vorhersehbar, WANN bei WEM eine Hautkrankheit ausbricht. FOLIE 13: Ekzemarten: Toxisches Kontaktekzem Einwirkung von hautschädigenden Stoffen Das klinische Bild reicht von geröteter Haut, Blasenbildungen und Hautschädigungen im Sinne von abgestorbenen Gewebe (akutes toxisches Kontaktekzem) bis hin zur trockenen, schuppenden, rissigen Haut verbunden mit Juckreiz, Vergröberung und Verdickung des Hautreliefs, Knötchen, Krusten (chronisches toxisches Kontaktekzem) Allergisches Kontaktekzem Vorausgegangene Sensibilisierung durch Allergen (Kontakt mit Immunzellen) und erneuter Allergenkontakt mit Immunzellen (Auseinandersetzung der Abwehrzellen mit dem entsprechenden allergischen Stoff) 6

7 Das klinische Bild zeigt Rötungen, trockene Haut, Schwellungen, Knötchen und Bläschenbildungen; Streuungen (Ausbreitung des Ekzems auf andere Körperregionen) möglich FOLIE 14: Den richtigen Handschuh für die entsprechende Arbeit auswählen! FOLIE 15: Selbsterklärend FOLIE 16: Eigenschaften von Chemikalien 7

8 FOLIE 17: Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen FOLIE 18: Kennzeichnungspflicht von Chemikalien FOLIE 19: Gefahrenhinweise (R-Sätze) für Arbeit mit Zement und Frischbeton 8

9 FOLIE 20: Wer muss ein Sicherheitsdatenblatt erhalten? FOLIE 21: Präventivmaßnahmen Nur ein Gesamtbündel vieler Maßnahmen führt langfristig und dauerhaft zum Erfolg! Technische Maßnahmen Verarbeitung in geschlossenen Systemen, Verminderung von Stäuben, Betonpumpe, Einsatz von Fertigteilen anstatt Ortbeton, Reduktion des Chromatgehaltes Organisatorische Maßnahmen Festlegung von Arbeitsverfahren, Siloware und Transportbeton statt örtlicher Abmischung Persönliche Schutzmaßnahmen Nitrilhandschuhe Hautschutz Hautschutzprogramme mit Hautschutz Hautreinigung Hautpflege Sauberkeit bei der Arbeit am Arbeitsplatz und Bereitstellung von Infrastrukturen z. B. Sanitärkontainer Unterweisung / Beratung / Aufklärung 9

10 FOLIE 22: Selbsterklärend FOLIE 23: Zehenschutzkappe Durchtrittsichere Sohle Wasserfestes Material Profilsohle oder rutschfeste Sohle Chemikalienbeständiges Material FOLIE 24: Vergleich von Nitril- und Lederhandschuhe als Ergebnis einer Umfrage bei der 110 Bauarbeiter befragt wurden. 10

11 FOLIE 25 FOLIE 34: Selbsterklärend Folie 25 Folie 26 Folie 27 Folie 28 Folie 29 Folie 30 11

12 Folie 31 Folie 32 Folie 33 Folie 34 FOLIE 35: Weitere Informationsquellen für den Umgang mit Chemikalien siehe AUVA-Schriftenreihe Sicherheit kompakt ; M 290 Chemie am Bau M 330 Lagerung gefährlicher Arbeitsstoffe M 385 Das Sicherheitsdatenblatt M 390 Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen 12

13 FOLIE 36: ZUSATZINFORMATION R-SÄTZE UND S-SÄTZE: R-Sätze mit Hautrelevanz R 21 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut R 24 Giftig bei Berührung mit der Haut R 27 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut R 34 Verursacht Verätzungen R 35 Verursacht schwere Verätzungen R 38 Reizt die Haut R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich R 45 Kann Krebs erzeugen R 46 Kann vererbbare Schäden verursachen R 60 Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen R 61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen R 62 Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen R 63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen R 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen R 20/21 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut R 20/21/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut R 21/22 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken R 23/24 Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut R 23/24/25 Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut R 24/25 Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken R 26/27 Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut R 26/27/28 Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut R 27/28 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken R 36/38 Reizt die Augen und die Haut R 36/37/38 Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut 13

14 R 37/38 R 39/24 R 39/23/24 R 39/24/25 Reizt die Atmungsorgane und die Haut Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken R 39/23/24/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken R 39/27 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut R 39/26/27 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und Berührung mit der Haut R 39/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken R 39/26/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken R 42/43 Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich R 48/21 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut R 48/20/21 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut R 48/21/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken R 48/20/21/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken R 48/24 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut R 48/23/24 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut R 48/24/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken R 48/23/24/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken S-Sätze S2 S22 S24 S25 S26 S28 S36 S37 S39 Sicherheitsratschläge Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen Staub nicht einatmen Berührung mit der Haut vermeiden Berührung mit den Augen vermeiden Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren Bei Berührung mit der Haut sofort mit viel Wasser abwaschen Geeignete Schutzkleidung tragen Geeignete Schutzhandschuhe tragen Tragen eines Augen/Gesichtsschutzes 14

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