Der Deutsche Presserat

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1 Kpitel rbeitsbltt.3 Der Deutsche Pressert Seit 50 Jhren setzt sich der Deutsche Pressert für die Berufsethik der deutschen Journlistinnen und Journlisten, Verlegerinnen und Verleger sowie für eine freie Presse ein und ht sich so ls ds erfolgreichste Mittel der journlistischen Selbstkontrolle etblieren können. Er befsst sich innerhlb der Demokrtie der Bundesrepublik Deutschlnd unter nderem mit Beschwerden über Veröffentlichungen in Zeitungen und Zeitschriften und bewertet diese nhnd des Pressekodexes. Jede Bürgerin und jeder Bürger, ber uch jede weitere Einrichtung und Institution ht die Möglichkeit, sich beim Deutschen Pressert über Veröffentlichungen in der deutschen Presse zu beschweren. Die Beschwerde ist kostenlos. Drüber hinus knn der Deutsche Pressert eigenständig uf Missstände im Pressewesen hinweisen und uf deren Beseitigung hinwirken. Er knn ktiv und enggiert Entwicklungen entgegentreten, die die freie Informtion der Bürgerinnen und Bürger gefährden, und er knn sich für einen ungehinderten Zugng zu Nchrichtenquellen einsetzen. Schließlich knn er eigenständig Empfehlungen und Richtlinien für die publizistische Arbeit in Deutschlnd herusgeben. Arbeitsufträge > Auf welcher gesetzlichen Grundlge knn der Deutsche Pressert rbeiten? > Welche zentrlen Aufgben ht der Deutsche Pressert? > Wie ist der Deutsche Pressert orgnisiert? > Wessen Interessen vertritt der Deutsche Pressert? > Konstruieren Sie ein prktisches Beispiel, bei dem Sie ls normle Bürgerin, ls normler Bürger den Pressert nrufen können. > Kennen Sie ein Beispiel us der Mediengeschichte, bei dem der Deutsche Pressert tätig wurde? > Recherchieren Sie weitere Beispiele us der Mediengeschichte, bei denen der Deutsche Pressert tätig wurde. > Ws bedeutet der Begriff»Pressekodex«? > Entwickeln Sie den Begriff»Medienethik«, bezogen uf die Arbeit des Deutschen Pressertes. Suchen Sie konkrete Beispiele..3

2 Kpitel rbeitsbltt.3 Der Deutsche Pressert Gesetz zur Gewährleistung der Unbhängigkeit des vom Deutschen Pressert eingesetzten Beschwerdeusschusses Vom 18. August 1976 (BGBI. I S. 2215) Der Bundestg ht ds folgende Gesetz beschlossen: 1 [ 1 ] Der Deutsche Pressert erhält zur Gewährleistung seiner Unbhängigkeit bei der Whrnehmung seiner stzungsgemäßen Aufgbe zur Feststellung und Beseitigung von Missständen im Pressewesen lljährlich einen Zuschuss des Bundes. Der Zuschuss ist zweckgebunden für die Tätigkeit des Beschwerdeusschusses des Deutschen Pressertes zu verwenden. [ 2 ] Der Zuschuss wird zum 1. April eines jeden Jhres gezhlt, erstmls m 1. April Er beträgt DM. 2 Ds Prüfungsrecht des Bundesrechnungshofs bestimmt sich nch 104 der Bundeshushltsordnung. 3 Der in 1 Abs. 2 Stz 2 festgesetzte Betrg ist im Hushltspln veränderten llgemeinen wirtschftlichen Verhältnissen nzupssen.* Dieser Betrg tritt n die Stelle des in 1 Abs. 2 Stz 2 gennnten Betrges. 4 Dieses Gesetz gilt nch Mßgbe des 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Jnur 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) uch im Lnd Berlin. 5 Dieses Gesetz tritt m Tge nch der Verkündung in Krft. Die verfssungsmäßigen Rechte des Bundesrtes sind gewhrt. Die Bundesregierung ht dem vorstehenden Gesetz die nch Artikel 113 des Grundgesetzes erforderliche Zustimmung erteilt. Ds vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet. Bonn, den 18. August 1976 * Für 2003 beläuft sich der Zuschuss uf Euro. Nchzulesen unter (Stnd: ).3

3 Kpitel rbeitsbltt.3 Der Deutsche Pressert Die Aufgben des Deutschen Presserts sind in der Stzung festgelegt: Stzung für den Trägerverein des Deutschen Presserts e. V. (beschlossen m 25. Februr 1985, in der Fssung vom 25. November 2003) 1 Nme und Zweck des Vereins [ 1 ] Der»Trägerverein des Deutschen Presserts«ist ein Zusmmenschluss der in 2 gennnten Orgnistionen und Personen mit dem Zweck, für die Pressefreiheit in der Bundesrepublik Deutschlnd einzutreten und ds Ansehen der deutschen Presse* zu whren. Zur Whrnehmung dieser Aufgbe bildet der Verein ds Gremium»Deutscher Pressert«gemäß 7 dieser Stzung. [ 2 ] Sitz des Vereins ist Bonn. [ 3 ] Der Verein soll in ds Vereinsregister eingetrgen werden. [ 4 ] Geschäftsjhr ist ds Klenderjhr. [ 5 ] Der Verein verfolgt usschließlich gemeinnützige Zwecke. 2 Mitgliedschft [ 1 ] Mitglieder des Vereins sind nur 1. der Bundesverbnd Deutscher Zeitungsverleger e. V. (BDZV), 2. der Verbnd Deutscher Zeitschriftenverleger e. V. (VDZ), 3. der Deutsche Journlisten-Verbnd e. V. (DJV), 4. die Deutsche Journlistinnen- und Journlisten-Union (dju) in ver.di sowie 5. je eine von den unter Ziffern 1 bis 4 ufgeführten Orgnistionen bennnte ntürliche Person. [ 2 ] Die Mitglieder treten dem Verein durch schriftliche Erklärung bei. Die Mitgliedschft endet durch 1. schriftliche Kündigung der unter Abs. 1 Ziff. 1 bis 4 ufgeführten Orgnistionen mit einer Frist von zwölf Monten zum Ende eines Klenderjhres, 2. bei den gemäß Abs. 1 Ziff. 5 bennnten ntürlichen Personen durch Abluf des in der Regel zweijährigen Benennungszeitrumes, der zum Schluss eines Klenderjhres enden soll; schriftliche Kündigung durch die ntürlichen Personen zum Abluf des uf die Aufgbe der Kündigungserklärung folgenden Klendermonts; Abberufung dieser ntürlichen Personen durch die Trägerorgnistionen. [ 3 ] Der Verein erhebt nur von den Mitgliedern gemäß Abs. 1 Ziff. 1 bis 4 Beiträge. * Presse im Sinne dieser Stzung ist uch die elektronische Presse..3

4 Kpitel rbeitsbltt.3 Der Deutsche Pressert 3 Orgne, Ausschüsse [ 1 ] Orgne des Vereins sind 1. die Mitgliederversmmlung, 2. der Vorstnd. [ 2 ] Zur Erledigung bestimmter Aufgben knn die Mitgliederversmmlung die Bildung von Ausschüssen und deren Verfhren beschließen. 4 Mitgliederversmmlung [ 1 ] Die Mitgliederversmmlung besteht us je einem Vertreter* jeder Trägerorgnistion und den gemäß 2 Abs. 1 Ziff. 5 bennnten ntürlichen Personen oder einem von diesen Mitgliedern bevollmächtigten Vertreter. Stimmübertrgung ist zulässig. [ 2 ] Die Mitgliederversmmlung wird vom Vorsitzenden mit dreiwöchiger Ldungsfrist unter Angbe der Tgesordnung einberufen. [ 3 ] Mitgliederversmmlungen finden mindestens einml im Klenderjhr sttt. Auf Verlngen einer Trägerorgnistion tritt eine ußerordentliche Mitgliederversmmlung binnen sechs Wochen zusmmen. Der von der Trägerorgnistion bentrgte Bertungsgegenstnd ist uf die Tgesordnung zu setzen. In ußergewöhnlichen Fällen knn eine Mitgliederversmmlung im Einvernehmen ller Trägerorgnistionen ohne Ldungsfrist stttfinden. [ 4 ] Die Mitgliederversmmlung ist beschlussfähig, sofern die Trägerorgnistionen gemäß 2 Abs. 1 Ziff. 1 bis 4 vertreten sind. Beschlüsse können nicht gegen den usdrücklichen Widerspruch eines Vertreters einer Trägerorgnistion gemäß 2 Abs. 1 Ziff. 1 bis 4 gefsst werden. [ 5 ] Die Mitgliederversmmlung tgt nicht öffentlich. 5 Aufgben der Mitgliederversmmlung Die Mitgliederversmmlung ht insbesondere folgende Aufgben: 1. Whl des Vorstndes gemäß 6, 2. Anstellung und Abberufung des Geschäftsführers gemäß, 3. Bestellung der Rechnungsprüfer, 4. Feststellung des Hushltsplns des Vereins, 5. Entgegennhme des Jhresberichtes des Vorstndes und des Rechnungsprüfungsberichtes sowie Entlstung des Vorstndes und des Geschäftsführers, 6. Vorschlg von Mitgliedern des Deutschen Presserts ( 8) für die Whl zum Sprecher und dessen Stellvertreter, 7. Einsetzung und Aufhebung von Ausschüssen zur Erfüllung bestimmter Aufgben und Whl ihrer Mitglieder, 8. Erlss von Verfhrensordnungen für den Deutschen Pressert und dessen Ausschüsse, 9. Beschluss über die Auflösung des Vereins gemäß 14. * Bei personengebundenen Funktionen wird in der Stzung jeweils ds Mskulinum gebrucht. Dieses ist geschlechtsneutrl zu verstehen..3

5 Kpitel rbeitsbltt.3 Der Deutsche Pressert 6 Vorstnd [ 1 ] Der Vorstnd des Vereins besteht us dem Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Er wird jeweils für die Duer von zwei Klenderjhren gewählt. Der Vorsitz soll zwischen einem Vertreter der Verleger-Trägerorgnistionen und einem Vertreter der Journlisten-Trägerorgnistionen wechseln. Der Stellvertreter soll ein Vertreter der jeweils nderen Gruppe (Verleger oder Journlisten) sein. [ 2 ] Der Vorsitzende, im Flle seiner Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende, leitet die Mitgliederversmmlung. [ 3 ] Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter vertreten jeder llein den Verein. Verpflichtungen können nur in der Weise begründet werden, dss die Hftung der Mitglieder uf ds Vereinsvermögen beschränkt ist. [ 4 ] Die Mitgliederversmmlung knn den Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter ermächtigen, in einzelnen Fällen bestimmte Obliegenheiten selbstständig zu erledigen. 7 Deutscher Pressert [ 1 ] Der Deutsche Pressert ist ein Gremium des»trägervereins des Deutschen Presserts«. Er ht 28 Mitglieder. Die in 2 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 sowie die in Ziff. 3 und 4 ufgeführten Trägerorgnistionen entsenden jeweils eine Hälfte der Mitglieder, welche in der deutschen Presse verlegerisch oder journlistisch tätig sind.* [ 2 ] Die Mitglieder des Deutschen Presserts sind unbhängig und n Weisungen der sie entsendenden Orgnistionen nicht gebunden. Sie sind zu finnziellen Beiträgen und Zuschüssen nicht verpflichtet. Ihre Tätigkeit ist ehrenmtlich. [ 3 ] Die Duer der Mitgliedschft beträgt zwei Jhre. Die Amtszeit endet jeweils mit dem Abluf des uf die Entsendung folgenden Klenderjhres. Mehrmlige Entsendung ist zulässig. Scheidet ein Mitglied vorzeitig us, benennt die entsendende Orgnistion lsbld einen Nchfolger für den Rest der Amtszeit. 8 Sprecher des Deutschen Presserts [ 1 ] In der ersten Sitzung eines Klenderjhres wählt der Deutsche Pressert us seiner Mitte uf Vorschlg der Mitgliederversmmlung ( 5 Abs. 1 Ziffer 6) seinen Sprecher und dessen Stellvertreter für eine Amtsperiode von zwei Jhren. Ds Amt des Sprechers soll lle zwei Jhre zwischen Vertretern der Verleger-Trägerorgnistonen und der Journlisten-Trägerorgnistionen wechseln. Der Stellvertreter soll der jeweils nderen Gruppe (Verleger oder Journlisten) ngehören. [ 2 ] Der Sprecher im Flle seiner Verhinderung sein Stellvertreter beruft die Sitzungen des Deutschen Presserts ein und leitet sie. Er repräsentiert den Deutschen Pressert gegenüber der Öffentlichkeit. * 1. Die Trägerorgnistionen benennen nicht ihre Vorsitzenden und Vorsitzende der ihnen ngeschlossenen Berufsorgnistionen huptmtliche Verbndsmitrbeiter. 2. Die Journlistenorgnistionen benennen keine Rundfunkjournlisten. 3. Die Verlegerverbände entsenden Personen, die ls Eigentümer, Miteigentümer oder Herusgeber die grundsätzliche publizistische Hltung (bzw. publizistische Konzeption) einer Zeitung oder einer Zeitschrift bestimmen oder mitbestimmen können oder die ls Geschäftsführer, Verlgsleiter, Chefredkteur oder in vergleichbrer Funktion in einer Zeitung oder Zeitschrift für die Einhltung der publizistischen Hltung (bzw. publizistischen Konzeption) Verntwortung trgen. 5.3

6 Kpitel rbeitsbltt.3 Der Deutsche Pressert 9 Aufgben des Presserts Der Deutsche Pressert ht die folgenden Aufgben: [ 1 ] Missstände im Pressewesen festzustellen und uf deren Beseitigung hinzuwirken, [ 2 ] Beschwerden über einzelne Zeitungen, Zeitschriften oder Pressedienste zu prüfen und in begründeten Fällen Missbilligungen und Rügen gemäß Abs. 3 der Beschwerdeordnung uszusprechen. Diese Regelung gilt uch für solche journlistischen Beiträge, die von Zeitungs-, Zeitschriftenverlgen oder Pressediensten in digitler Form verbreitet wurden und zeitungs- oder zeitschriftenidentisch sind. Digitle Beiträge sind insbesondere dnn zeitungs- oder zeitschriftenidentisch, wenn sie vollständig oder teilweise Inhlte von Zeitungen oder Zeitschriften wiedergeben bzw. Inhlte von Zeitungen oder Zeitschriften ls Vorbmeldungen verbreitet hben, [ 3 ] Empfehlungen und Richtlinien für die publizistische Arbeit zu geben, [ 4 ] für den unbehinderten Zugng zu den Nchrichtenquellen einzutreten, [ 5 ] im Einvernehmen mit den Trägerorgnistionen Entwicklungen entgegenzutreten, die die freie Informtion und Meinungsbildung des Bürgers gefährden könnten,* [ 6 ] die Selbstregulierung im Bereich des Redktionsdtenschutzes einschließlich des präventiven Dtenschutzes sowie der Anlssufsicht zu orgnisieren. 10 Selbstverpflichtungserklärung, Bindung, Veröffentlichung von Rügen [ 1 ] Der Trägerverein des Deutschen Presserts fordert die Verlge von periodischen Druckwerken uf, sich schriftlich zum Pressekodex und den Grundsätzen zum Redktionsdtenschutz zu bekennen und die von den zuständigen Gremien des Deutschen Presserts wegen des Verstoßes gegen den Pressekodex und die Grundsätze zum Redktionsdtenschutz usgesprochenen Snktionen zu befolgen. Die Erklärung umschließt dbei uch die Verpflichtung, Entscheidungen, die sie betreffen und bezüglich derer der Deutsche Pressert uf Veröffentlichung erknnt ht, in ihren Medien ktulitätsnh zu publizieren. [ 2 ] Der Pressekodex und die Grundsätze des Deutschen Presserts zum Redktionsdtenschutz binden die Mitglieder des Trägervereins des Deutschen Presserts unmittelbr. Diese wirken druf hin, dss Abs. 1 dieser Regelung eingehlten wird. [ 3 ] Die Mitglieder gemäß 2 Abs. 1 Ziff. 1 bis 4 werden Rügen des Deutschen Presserts in ihren Verbndsorgnen veröffentlichen. * Der Deutsche Pressert wird nicht mit der Verhndlung und Entscheidung von Trifkonflikten belstet..3

7 Kpitel rbeitsbltt.3 Der Deutsche Pressert 11 Beschwerdeusschuss [ 1 ] Der Deutsche Pressert bildet einen Beschwerdeusschuss, der us zwölf seiner Mitglieder besteht. Der Beschwerdeusschuss besteht us zwei gleichberechtigten Kmmern mit je 6 Mitgliedern. Jede Kmmer entscheidet ls Beschwerdeusschuss des Deutschen Presserts. Drei Mitglieder der Kmmern müssen verlegerisch, drei journlistisch tätig sein. Für beide Gruppen stehen je zwei weitere Mitglieder ls Stellvertreter zur Verfügung. Die Stellvertreter nehmen bei Verhinderungen der ordentlichen Mitglieder voll berechtigt n den Sitzungen der Kmmern teil. [ 2 ] Der Deutsche Pressert bildet einen Beschwerdeusschuss für den Redktionsdtenschutz, der us sechs Personen besteht. Dvon sind fünf Mitglieder des Deutschen Presserts, eine weitere Person wird von dem Verbnd der Anzeigenblttverleger bennnt. Drei Mitglieder des Beschwerdeusschusses müssen verlegerisch, drei journlistisch tätig sein. Für beide Gruppen stehen je zwei weitere Mitglieder ls Stellvertreter zur Verfügung. Die Stellvertreter nehmen bei Verhinderungen der ordentlichen Mitglieder voll berechtigt n den Sitzungen des Beschwerdeusschusses für den Redktionsdtenschutz teil. Die Mitglieder dieses Beschwerdeusschusses sollen über besondere Kenntnisse des Dtenschutzes verfügen. Geschäftsführer Zur Erledigung der lufenden Geschäfte des Trägervereins des Deutschen Presserts, des Deutschen Presserts (ls dessen Gremium) und dessen Beschwerdeusschüsse beruft die Mitgliederversmmlung des Trägervereins einen Geschäftsführer ( 5 Ziff. 2). Der Geschäftsführer leitet die Geschäftsstelle des Trägervereins und des Deutschen Presserts, die ihren Sitz in Bonn ht. 13 Niederschriften Über die Mitgliederversmmlung sowie die Sitzungen des Deutschen Presserts und der Beschwerdeusschüsse sind Niederschriften nzufertigen, die mindestens den Inhlt von Beschlüssen und deren Begründung sowie die Abstimmungsverhältnisse enthlten müssen. Die Niederschriften unterzeichnen der Sitzungsleiter und der Geschäftsführer. 14 Austritt, Auflösung [ 1 ] Über die Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversmmlung. Der Verein gilt ls ufgelöst, wenn eine der in 2 Abs. 1 Ziff. 1 bis 4 gennnten Trägerorgnistionen ihren Austritt erklärt. [ 2 ] Flls die Mitgliederversmmlung keinen nderen Beschluss fsst, fällt ds Vereinsvermögen n den ls mildtätig nerknnten Hilfsverein der Deutschen Presse e. V., Stuttgrt. (Eingetrgen in ds Vereinsregister des Amtsgerichts Bonn unter Nr m ) Nchzulesen unter (Stnd: ) 7.3

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