Herausgegeben von der Stadtverwaltung Strehla

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1 Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Strehla mit den Ortsteilen Forberge, Oppitzsch, Unterreußen, Großrügeln, Kleinrügeln, Görzig/Trebnitz, Paußnitz und Lößnig Herausgegeben von der Stadtverwaltung Strehla Nr. 284 kostenlos Strehla, den

2 Seite 2 November 2013 Bericht aus dem Technischen Ausschuss Der Technische Ausschuss hat in seiner Sitzung am 7. Oktober 2013 folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr. TA/20/13 Der Technische Ausschuss der Stadt Strehla beschließt einstimmig die Vergabe von Bauleistungen zur Beseitigung von Winterschäden an die Firma Kutter Spezialstraßenbau GmbH & Co. KG aus Plaue. Die Auftragssumme brutto beträgt ,74 Euro für die Bereiche Fahrbahnsanierung im Patch-Verfahren und Risssanierung im Riss-Abdeckverfahren. Beschluss-Nr. TA/21/13 Die Mitglieder des TA beschließen einstimmig, dem Stadtrat die Reparatur des Daches am Hauptgebäude Oberschule Strehla durch die Firma Schneider-Wicklein GmbH aus Riesa zu einem Bruttopreis von ,89 Euro zu empfehlen (Beschluss-Nr. SR/26/13). Beschluss-Nr. TA/22/13 Die Mitglieder des TA beschließen einstimmig, das Ingenieurbüro Detlev Goldbach mit der Erstellung eines Brandschutzkonzeptes für die Grundschule Strehla zu einem Bruttopreis von Euro zu beauftragen. Bericht aus dem Stadtrat Der Stadtrat der Stadt Strehla hat in seiner Sitzung am 17. Oktober 2013 folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr. 1402/29/13 Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe der Dachdeckerleistungen für das Hauptgebäude Oberschule Strehla Der Stadtrat der Stadt Strehla beschließt einstimmig, die Reparatur des Daches am Hauptgebäude Oberschule Strehla an die Firma Schneider-Wicklein GmbH aus Riesa zu einem Bruttopreis von ,89 Euro zu vergeben. Beschluss-Nr. 1403/30/13 Beratung und Beschlussfassung der Satzung zur 3. Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Städtischen Bibliothek Der Stadtrat der Stadt Strehla beschließt die Satzung zur 3. Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Städtischen Bibliothek der Stadt Strehla einstimmig. Beschluss-Nr. 1404/31/13 Beratung und Beschlussfassung der Satzung zur 1. Änderung der Wasserwehrsatzung der Stadt Strehla Der Stadtrat der Stadt Strehla beschließt die Satzung zur 1. Änderung der Wasserwehrsatzung der Stadt Strehla einstimmig. Beschluss-Nr. 1405/32/13 Beratung und Beschlussfassung zum Kauf eines Multicars Typ M31 Der Stadtrat der Stadt Strehla beschließt den Kauf eines Multicars Typ M31 zur Angebotssumme Brutto Euro einstimmig. Vorschau Termine im November November Sitzung des Technischen Ausschusses 05. November Sitzung des Verwaltungsausschusses 14. November Sitzung des Stadtrates Die Tagesordnungen können Sie zu gegebener Zeit den örtlichen Aushängen entnehmen. Satzung zur 3. Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der städtischen Bibliothek der Stadt Strehla Gemäß der 4 und 124 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (Sächs. GVBl. S. 55, ber. S. 159), zuletzt geändert durch Gesetz vom (Sächs. GVBl. S. 158) in Verbindung mit den 2, 3 und 9 Abs. 2 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (Sächs. GVBl. S. 418, ber S. 306), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Oktober 2012 (Sächs. GVBl. S. 562) hat der Stadtrat der Stadt Strehla in seiner öffentlichen Beratung am folgende Satzung beschlossen. Artikel 1 Änderung der Satzung 1 Abs. 3, 3. Satz sind folgende Wörter/Wortgruppen einzufügen: - nach dem Wort Büchern ist mit Schrägstrich/Hörbücher einzufügen; - nach dem Wort CD s ist einzufügen DVD s, CD-Rom. 3 Abs Satz wird wie folgt neu gefasst: Minderjährige Benutzer bedürfen für die Anmeldung der schriftlichen Einwilligung des Erziehungsberechtigten und dessen Unterschrift auf dem Anmeldeformular. 6 Absatz 1 sind folgende Wörter/Wortgruppen einzufügen: 1. Satz - nach dem Wort Medien ist in Klammern einzufügen (ausgenommen Video s und DVD s) 2. Satzbeginn - muss richtig heißen: Video s und DVD s werden... 8 Absatz 1 ist die Wortgruppe - Große und sperrige Gegenstände zu streichen. 10 Absatz 3 ist in Satz 1 einzufügen: - nach dem Wort MC s ist einzufügen: DVD s, CDRom sowie Hörbücher Anlage 1 Gebührenverzeichnis Absatz 1 Satz 1 ist einzufügen: - nach dem Wort MC s ist einzufügen: DVD s und CD Rom Absatz 3 ist einzufügen: - nach dem Wort MC s, DVD s und CDRom Absatz 5 ist einzufügen: - nach dem Wort CD-, DVD-, MC-, CDRom- und Hörbuchhüllen Absatz 8 ist die Bestellgebühr für die Fernleihe: - von 1,00 Euro auf 2,50 Euro anzuheben. Absatz 9 ist folgendes zu ersetzen bzw. einzufügen: Zu ersetzen ist das Wörtchen "und" durch ein Komma und anzufügen ist nach dem Wort Zeitschriften: und Internet. Anlage 2 Allgemeine Internetregeln Der 8. Anstrich mit folgendem Wortlaut ist zu streichen: Es dürfen nur Disketten, die zu Beginn oder während der Sitzung in der Bibliothek erworben wurden, verwendet werden."

3 November 2013 Seite 3 Artikel 2 In-Kraft-Treten Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Strehla, den und der Verwaltungsvorschrift des Sächs. Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zum Hochwassernachrichten- und Alarmdienst im Freistaat Sachsen (Hochwassermeldeordnung VwV HWMO) vom 17. August 2004 (Sächs. ABl. S. 553), zuletzt geändert durch VwV vom (Sächs. ABl. S. 858) mit Wirkung vom Stadt Strehla Güldner Bürgermeister 2 Absatz 1 Satz 2 ist folgendes Wort einzufügen: - vor technische Mittel ist einzufügen: Einsatzkräfte, Hinweis nach 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO): Nach 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustandegekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist; 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind; 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat; 4. vor Ablauf der in 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b. die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Güldner Bürgermeister Satzung zur 1. Änderung der Wasserwehrsatzung der Stadt Strehla Aufgrund von 102 Absatz 1 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Oktober 2004 (Sächs. GVBl. S. 482), rechtsbereinigt mit Stand vom (Sächs. GVBl. S. 725) und der 4 Abs. 1 S. 2, 10 Abs. 4 und 124 Absatz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (Sächs. GVBl. S. 55, 159) rechtsbereinigt mit Stand vom (Sächs. GVBl. S. 158) hat der Stadtrat der Stadt Strehla mit Beschluss vom folgende Satzung erlassen: Artikel 1 Änderung der Satzung 1 Abs. 2 wird folgender Wortlaut hinzugefügt: Dazu gehört auch die Teilnahme am Hochwassernachrichten- und Alarmdienst nach der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über den Hochwassernachrichten- und Alarmdienst im Freistaat Sachsen (HWNAV) vom 17. August 2004 (Sächs. GVBl. S. 472, rechtsbereinigt mit Stand vom Absatz 2 ist wie folgt neu zu fassen: 2. Für die Geltungsbereiche der Hochwassermeldepegel der Elbe (siehe Anlage 2 VWV HWMO sind bei Erreichen der Richtwasserstände der jeweiligen Alarmstufe oder bei Ausrufung durch die untere Wasserbehörde in der Regel die in Ziff. IV.2 VwV HWMO vorgesehenen Maßnahmen und Handlungen erforderlich. a) Alarmstufe 1 (Meldedienst) - ständige Analyse der meteorologischen und hydrologischen Lage und Beurteilung der Entwicklungstendenzen; - Überprüfung der Informations- und Meldewege und der technischen Einsatzbereitschaft; b) Alarmstufe 2 (Kontrolldienst) zusätzlich zu Alarmstufe 1 - Weiterleitung von Informationen über Gefährdungen aufgrund der täglichen periodischen Kontrolle der Gewässer, Hochwasserschutzanlagen, gefährdeten Bauwerke und der Ausuferungsgebiete; - Herstellung der Arbeitsbereitschaft und Überprüfung der Einsatzbereitschaft bei den Teilnehmern am Hochwassernachrichten- und Alarmdienst; - Alarmierung der zuständigen Einsatzkräfte und erste Hochwasserabwehrmaßnahmen; - Beseitigung von Abflusshindernissen entsprechend der Zuständigkeiten; c) Alarmstufe 3 (Wachdienst) zusätzlich zu Alarmstufen 1 und 2 Vorbereitung der aktiven Hochwasserbekämpfung durch - ständigen Wachdienst auf den Deichen (Deichläufer) - vorbeugende Sicherungsmaßnahmen an Gefahrenstellen und Beseitigung örtlicher Gefährdungen und Schäden; - Einrichtung von Einsatzstäben an Schwerpunkten der Hochwasserabwehr und Schaffung spezieller Nachrichtenverbindungen; - Auslagerung von Hochwasserschutzmaterialien an bekannte Gefahrenstellen; - Anforderung, Vorbereitung und Bereitstellung weiterer Kräfte und Mittel zur aktiven Hochwasserabwehr; d) Alarmstufe 4 (Hochwasserabwehr) zusätzlich zu Alarmstufen 1 bis 3 - aktive Bekämpfung bestehender Gefahren für das Leben, die Gesundheit, die Versorgung mit lebensnotwendigen Gütern und Leistungen und für bedeutende Sachwerte; - Beseitigung von Schäden. Dies gilt für die sonstigen hochwassergefährdeten Gewässer im Gemeindegebiet, denen kein Hochwassermeldepegel zugeordnet ist, entsprechend. Absatz 3 ist wie folgt neu zu fassen: 3. Der Bürgermeister hat für die Alarmierung und den Einsatz Alarmierungsunterlagen zu erstellen ( 5 Abs. 8 Nr. 1 HWNAV, Ziff. II.3. und VII. VwV HWMO). Die Alarmierungsunterlagen enthalten u. a. den Hochwasseralarm- und Einsatzplan sowie besonders betroffene Dritte nach 2 Abs. 4 HWNAV. Die Alarmierungsunterlagen sind laufend zu aktualisieren. Die Aktualisierung ist den im dem Hochwasseralarm- und Einsatzplan genannten Personen bekannt zu geben.

4 Seite 4 November 2013 Absatz 4 ist zu streichen. Absatz 5 wird zum Absatz 4 und ist wie folgt zu ergänzen: Nach der Wortgruppe - Mitarbeiter der Stadtverwaltung - ist einzufügen: sowie Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr 3 Abs. 1 Satz 2 ist wie folgt zu ergänzen: nach der Wortgruppe - Leiter des Einsatzes ist einzufügen: und erklärt den Einsatzfall für beendet. 4 Absatz 2 Satz 1 ist die Wortgruppe Buchst. b) bis d) durch Buchst. c und d zu ersetzen. 6 Absatz 1 ist wie folgt neu zu fassen: 1. Die Stadtverwaltung sendet unverzüglich nach Eingang einer Hochwassereilbenachrichtigung eine Empfangsbestätigung an das Landeshochwasserzentrum ( 6 Abs. 2 HWNAV). Sie informiert sich fortlaufend über die vom Landeshochwasserzentrum eingegangenen Hochwassernachrichten sowie aus allen anderen ihr zugänglichen Quellen (insbesondere Informationsplattform des Landeshochwasserzentrums, 7 Abs. 1 Nr. 2 HW- NAV und Anlage 7 VwV HWMO). Absatz 2 ist wie folgt neu zu fassen: 2. Die Stadtverwaltung unterrichtet unverzüglich die Öffentlichkeit im betroffenen Gemeindegebiet über die Hochwassergefahr, insbesondere die Besitzer oder Eigentümer gefährdeter Grundstücke, Gebäude und Anlagen, die Betreiber von Baustellen und die Einrichtungen, die für die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig sind, ( 5 Absatz 8 Nr. 2 Datz 1 HWNAV). Nach Mitteilung durch das Landeshochwasserzentrum unterrichtet sie zudem unverzüglich diejenigen Dritten, die den Empfang der Hochwassereilbenachrichtigung nicht gegenüber dem Landeshochwasserzentrum bestätigt haben. Der jetzige Absatz 3 wird zum Absatz 4 Absatz 3 wird wie folgt neu eingefügt: 3. Die Unterrichtung erfolgt auf der Grundlage eines mit der unteren Wasserbehörde und der technischen Fachbehörde in der höheren Wasserbehörde abgestimmten Zustellungsplanes ( 5 Abs. 8 Nr. 2 Datz 2 HWNAV). 7 Absatz 2 ist wie folgt neu zu fassen: Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis Euro geahndet werden. ( 17 Abs. 1 und 2 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten) Artikel 2 In-Kraft-Treten Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Strehla, den Stadt Strehla Güldner Bürgermeister Hinweis nach 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO): Nach 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustandegekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist; 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind; 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat; 4. vor Ablauf der in 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b. die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Güldner Bürgermeister Wer stellt sich als Deichläufer zur Verfügung? Bei der Auswertung des Juni-Hochwassers der Elbe hat sich gezeigt, dass zur Absicherung der Dammwachen dringend zusätzliche freiwillige Helfer als sogenannte Deichläufer" für den Hochwasserfall benötigt werden. Die Tätigkeit der Deichläufer besteht darin, regelmäßige Begehungen unter fachkundiger Anleitung der Freiwilligen Feuerwehr vorzunehmen und dabei Schwach- bzw. Schadstellen an den Dämmen zu erkennen. Sollten Sie bereit sein, sich dieser Aufgabe zu stellen, werden Sie vorab von hochwassererfahrenen Mitarbeitern entsprechend praxisorientiert geschult. Bedingung ist, dass Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich sowohl konditionell als auch zeitlich dazu in der Lage fühlen und bereit sind, sich einer solchen Verantwortung zu stellen. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann signalisieren Sie bitte schriftlich bis zum Ihre Bereitschaft zur freiwilligen Übernahme des Amtes eines Deichläufers mit Angaben zu Ihrer Person, Alter und Wohnanschrift. Danach werden wir Sie kontaktieren und die weitere Verfahrensweise besprechen. Die Stadtverwaltung Strehla - Knichale - Hauptamt - Ortsumgehung der Bundesstraße 182 in Strehla Eine Ortsumfahrung könnte den Bürgern von Strehla ein ruhigeres Leben bescheren. Seit über 20 Jahren kämpfen die Stadt Strehla und ihre Bürger darum. Die Stadt Strehla hat in einem erneuten Schreiben an des Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) zum wiederholten Male die Wiederaufnahme der Ortsumfahrung in den neuen Bundesverkehrswegeplan gefordert. Nun wird lt. SMWA diese Maßnahme im Rahmen der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplanes 2015 zur Einstufung in den vordringlichen Bedarf angemeldet. Damit auch Sie als Strehlaer Bürger mit Ihrer Forderung nach einer Ortsumfahrung aktiv werden können, haben wir hier einen Brief abgedruckt, den Sie als Vordruck an die Landespolitik benutzen können. Diesen Vordruck hat der Stadtverwaltung ein Strehlaer Bürger zur Verfügung gestellt. Vielen Dank an dieser Stelle dafür. Machen Sie mit! Jede Stimme zählt! Die Stadtverwaltung Strehla

5 November 2013 Seite 5

6 Seite 6 November 2013 Schnappschuss von der Baustelle Oberschule Strehla Herzliche Gratulation Der Bürgermeister der Stadt Strehla gratuliert allen Jubilaren im Monat November 2013 und wünscht Gesundheit und Wohlergehen. Zum 70. Geburtstag Frau Erika Flack am Herrn Ulrich Borgwald am Frau Angelika Bobon am Herrn Dietmar Wagner am Zum 81. Geburtstag Frau Ilse Slawinski am Zum 82. Geburtstag Frau Leoni Witte am Während der Herbstferien herrscht große Betriebsamkeit bei der Realisierung der Hofbefestigung an der Oberschule Strehla. Verbraucherzentrale Sachsen informiert Die Verbraucherzentrale Sachsen informierte uns darüber, dass sie anbieterunabhängige Energieberatungen anbietet. Dieses Angebot richtet sich an alle privaten Haushalte, für Mieter gleichermaßen wie Hauseigentümer und Hausbauer. Ratsuchende kostet diese stationäre Beratung 5,00 Euro pro halbe Stunde. Für einkommensschwache Haushalte mit einem entsprechenden Nachweis sind die Energieberatungen kostenfrei. Auf der Seite finden sie zur Information eine Übersicht über Faltblätter, Beratungsangebote und vieles mehr. Ein derartiges Angebot gibt es bereits in der Stadt Riesa und soll erweitert werden. Verbraucherzentrale Sachsen, Geschäftsstelle Leipzig, Tel Hausmüllentsorgung für Monat November 2013 Strehla und Ortsteile Zum 71. Geburtstag Herrn Joachim Riedel am Zum 72. Geburtstag Herrn Herbert Scharsich am Herrn Christian Gläser am Frau Christel Hänsel am Herrn Dieter Petzold am Zum 73. Geburtstag Herrn Günter Hänsel am Herrn Dieter Bathe am Zum 74. Geburtstag Frau Erika Stein am Herrn Rolf König am Zum 75. Geburtstag Herrn Hans Ullrich am Herrn Siegfried Jungfer am Herrn Hellmut Krause am Herrn Manfred Täschner am Frau Irene Bauer am Zum 76. Geburtstag Frau Helene Kunze am Zum 77. Geburtstag Herrn Hans Helmut Ziesche am Zum 78. Geburtstag Herrn Helmut Marx am Frau Brigitte Naumburger am Zum 79. Geburtstag Frau Gertraud Tietschert am Zum 80. Geburtstag Frau Waltraut Dögnitz am Herrn Harri Warkus am Zum 83. Geburtstag Herrn Werner Müller am Zum 84. Geburtstag Frau Franziska Schneider am Frau Annedore Bochnig am Frau Isolde Rothe am Zum 85. Geburtstag Frau Grete Pohl am Frau Regina Lehmann am Frau Ilse Lorenz am Herrn Horst Maly am Herrn Rudolf Dähne am Zum 86. Geburtstag Frau Elfriede Graf am Herrn Hans Kießling am Frau Elfriede Hofmann am Zum 87. Geburtstag Frau Margot Brauer am Frau Ortrud Rentsch am Zum 88. Geburtstag Frau Christa Terne am Zum 89. Geburtstag Frau Karla Hofmann am Zum 90. Geburtstag Frau Helene Teichmann am Zum 93. Geburtstag Frau Liesbeth Burghardt am Zum 94. Geburtstag Frau Wally Krell am Hausmüll und gelbe Säcke 01., 14. und Blaue Tonne (Papier) Biotonne 13. und Grünschnittannahme , Uhr (Torgauer Straße) Spruch des Monats Des Menschen Seele gleicht dem Wasser: Vom Himmel kommt es, zum Himmel steigt es, und wieder nieder zur Erde muss es, ewig wechselnd. Johann Wolfgang Goethe NACHRUF Es ist so schwer zu verstehen, dass wir uns nie mehr wieder sehen. Wir trauern um unseren langjährigen Zuchtfreund Volkmar König der am im Alter von 48 Jahren verstorben ist. Mit ihm verlieren wir einen Zuchtfreund, der stets den Gedanken der Rassegeflügelzucht lebte. Volkmar, du wirst uns fehlen. In tiefer Trauer der Rassegeflügelverein Strehla und Umgebung gegr e.v.

7 November 2013 Seite 7 Strinkser Karnevalseröffnung und Party auf dem Markt Am ist es endlich wieder soweit die fünfte Jahreszeit wird eingeläutet, die Narren des Strehlaer Carnevals Clubs übernehmen die Macht im Elbestädtchen! Mit der Schlüsselübergabe um Uhr auf dem Marktplatz zu Strehla wird dieser traditionelle Festakt dann feierlich vollzogen: Der amtierende Bürgermeister, Herr Güldner, übergibt den Rathausschlüssel und damit nicht zuletzt die Verantwortung für das Gemeinwohl der Stadt und ihrer Bürger an die ansässigen Karnevalisten des SCC. Bei der Stadtkassenprüfung vor Ort werden Präsident Herbert Naumann und sein karnevalistisches Gefolge dann sicherlich eine Menge Stopfzeug benötigen, um die höchstwahrscheinlich zahlreichen Haushaltslöcher schließen zu können. Eine Überraschung durch den Elferrat gibt es danach für den Alterspräsidenten des SCC anlässlich seines 85. Geburtstages! Mit Spannung erwartet wird alljährlich die Bekanntgabe des Karnevalsthemas für den Februar In der dritten Strophe der Strehlaer Karnevalshymne wird dieses Geheimnis wie üblich gelüftet. Alt und Jung schunkeln und trällern dabei froh gelaunt nach den Noten des Faschingsliedes. Alle Freunde der Fastnachtszeit sollten sich also an diesem Vormittag von ihrer Arbeit freistellen lassen, um das Spektakel auf dem Markt um Uhr auf keinen Fall zu verpassen. Freistellungen dafür sind beim Finanzminister zu beantragen und liegen zur Abholung bereit! Für Stimmung, Spaß und das leibliche Wohl ist natürlich wie gewohnt bereits ab Uhr gesorgt. Am Samstagabend, dem , steigt dann auf dem Marktplatz die bunte Karnevalsfete mit Funkentanz und Programm des Elferrates. Der Startschuss für dieses Event erfolgt um Uhr, ein Ende dieser Party ist zur jetzigen Zeit nicht abzusehen. Auch die Kinder sollen bei dieser November-Fastnachtsveranstaltung nicht zu kurz kommen: Um Uhr gehts für sie auf zum Fackelumzug durch die Stadt selbstverständlich mit passender musikalischer Begleitung! Der Strehlaer Carnevals Club e.v. freut sich auf seine Gäste und sorgt natürlich für deren leibliches Wohl. Im Überblick: Karnevalsauftakt 2013 in Strehla Neues aus der Grundschule Strehla Kartoffel, Apfel und Co. Wir, die Klassen 3a und 3b fuhren am 17. September mit unseren Lehrerinnen Frau Heßler und Frau Werner mit einem Sonderbus zum Umweltverein Grüne Welle" nach Naundorf. Beim Projekt Natur zum Anfassen" wollten wir alles über die Kartoffel erfahren und selbst erkunden. In Naundorf angekommen, wurden wir freundlich von den Mitarbeiterinnen in Empfang genommen und in die vier Gruppen Pommes, Apfelsaft, Pellkartoffel und Kloß eingeteilt. Jede Gruppe konnte vier Stationen besuchen. Bei der 1. Station bastelten wir ein lustiges Kartoffelmännchen und bedruckten einen Umschlag für unser Rezeptbuch mit Stempeln aus Kartoffeln. In der 2. Station durften wir in der Küche helfen. Ausgestattet mit Kochmütze und Schürze verkosteten wir acht verschiedene Kartoffelsorten, kneteten Teig für Kartoffelbrötchen, schälten und schnippelten Gemüse und Kräuter für unser gesundes Mittagessen. Bei Station 3 haben wir viel Wissenswertes über die Kartoffel gelernt. Wer hätte gedacht, dass Friedrich der 2. die Knolle aus Südamerika mitgebracht hat und sie erst keiner essen wollte. Inzwischen gibt es 250 verschiedene Sorten, von denen ca. 25 angebaut werden. Am Besten hat uns Gala und die rote Emilia geschmeckt. Wir staunten über die vielen Kartoffelprodukte und mussten uns beim Reiben und Ausquetschen ganz schön anstrengen. Kartoffelsaft brauchten wir aber, um Stärke nachzuweisen. Montag, ab Uhr: Karnevalsauftakt mit Schlüsselübergabe und Überraschung auf dem Strehlaer Markt Samstag, ab Uhr: Karnevalsparty (Eintritt NULL EURO) mit Fackelumzug und buntem Programm des Elferrates auf dem Strehlaer Marktplatz STREHLA HELLA HELLO HELLAU! Thomas Münch, Pressesprecher des SCC

8 Seite 8 November 2013 Bei der 4. Station schnitten wir Äpfel, zerkleinerten sie in einer Mühle und pressten den Saft aus. Nach der Anstrengung ging s ans Verkosten. Er schmeckte ganz lecker. Zwischendurch haben wir Spiele gemacht, die natürlich auch was mit Kartoffeln und ihrem Feind, dem Kartoffelkäfer, zu tun hatten. Inzwischen war unser Mittagessen fertig und wir probierten die Kartoffelsuppe und den Kartoffelsalat. Alles schmeckte prima und viele holten Nachschlag. Zum Schluss mussten alle Gruppen bei einem Quiz beweisen, wie gut sie zusammen arbeiten und was sie alles gelernt haben. Zur Belohnung gab es süßen Kartoffelkuchen und warme Kartoffelbrötchen. Viel zu schnell waren die 5 Stunden um und der Bus wartete. Uns allen hat dieser Tag super gut gefallen und viel Spaß gemacht. Wir bedanken uns herzlich bei den Frauen der Grünen Welle. Klassen 3a und 3b der GS Strehla Über Stock und über Stein... die Klasse 4a geht auf Wanderschaft Am Samstag, dem , konnten wir endlich unseren lang geplanten Ausflug in die Sächsische Schweiz durchführen. Ursprünglich sollte der Tag als Abschluss der 3. Klasse stattfinden, musste aber aufgrund des Hochwassers verschoben werden. Wenn Englein reisen, scheint natürlich die Sonne. Wir hatten das ideale Wetter. Halb acht war Treffpunkt am Bahnhof Riesa Endziel war Wehlen. Während der Zugfahrt frühstückten wir und stärkten uns für die kommende Wanderung. In Wehlen setzten wir mit der Fähre über. Den ersten Stopp legten wir im Bonbongeschäft ein ein Paradies für Kinder wir konnten den handgemachten Süßigkeiten nicht widerstehen. Unser Weg führte uns bei purem Sonnenschein an der Elbe entlang bis nach Rathen. Uns erwartete ein traumhafter Anblick: die Berge der Sächsischen Schweiz sind traumhaft schön. In den Gipfeln konnten wir sogar einige Kletterer entdecken. Am Ziel angekommen legten wir eine wohlverdiente Pause ein, unser Rastplatz hatte eine super Aussicht auf die Elbe, und die Dampfer der Sächsischen Schifffahrt schipperten an uns vorbei. Jeder hatte einen gut gefüllten Rucksack mit leckeren Sachen dabei. Weiter ging es zum Amselsee dort nutzen wir die Tretboote zu einem Ausflug auf dem Wasser ein Highlight für die Kinder. Nach einem kleinen Spaziergang durch den Kurort Rathen setzten wir wieder mit der Fähre über. Es bestand noch die Möglichkeit, die Eisenbahnausstellung zu besuchen, bevor wir per Zug die Rückfahrt antraten. Es war ein wunderschöner Tag, die Eltern konnten sich austauschen und die Kinder außerhalb des Schulalltags miteinander spielen und durch den Wald toben. So einen Klassenausflug mit Kindern, Eltern und Geschwistern hätten wir schon viel eher unternehmen sollen. Wir danken allen Organisatoren für den tollen Tag. Anett Pfennig für die Klasse 4a Unser erster Wandertag Am war es soweit. Gemeinsam mit der Klasse 5a und unseren Lehrern machten wir uns am Morgen auf den Weg von Strehla nach Merzdorf. Die erst Rast, bei der wir uns mit einem kleinen Frühstück stärkten, war an einer Wiese. Nach dieser Pause ging es voller Elan weiter bis zur Freizeitinsel, wo wir von den Mitarbeitern freundlich begrüßt wurden. Sie erklärten uns, was uns an diesem Tag für Freizeitmöglichkeiten erwarteten. Bei einer Bildersuche verloren wir leider gegen unsere Parallelklasse. In kleinen Gruppen führten wir Wettkämpfe, wie z. B. Gummistiefelweitwurf oder Würfelzuckerstapeln durch. Wir erkundeten die Freizeitinsel und konnten uns so richtig auspowern. Selbst mit den Booten durften wir über den See rudern, wobei alle trocken blieben. Mit der Gestaltung eines Plakates unter dem Motto Wir sitzen alle im selben Boot beendeten wir unseren Aufenthalt. Zurück ging es dann zum Glück mit dem Bus, denn wir waren alle ziemlich geschafft vom Toben, Klettern und Bootfahren. Sophie Stegmann, 5b Neues aus der Oberschule Strehla +++ Vom bis zum führten die 8. Klassen 5 Module zur Berufsorientierung durch. Sie erhielten einen Einblick in die Bereiche Elektrotechnik, Holz- und Metallbearbeitung, Bürokommunikation sowie Gastronomie/Service. +++

9 November 2013 Seite Die Schüler der 7. Klassen nahmen auch in diesem Jahr an der Sächsischen Geographieolympiade teil, wo sie ihr Wissen in drei Themenbereichen unter Beweis stellen konnten. Den 1. Platz erreichte Anton Erdmann aus der Klasse 7b, gefolgt von Toni Borschke und Laura Pelzer ebenfalls Schüler der 7b. Anton Erdmann qualifizierte sich damit für die Teilnahme an der 2. Stufe. Herzlichen Glückwunsch Im Rahmen der Berufsorientierung für die 10. Klassen war am der Geschäftsführer der Barmer Krankenkasse Herr Fuchs zu Gast bei den Schülern. Er sprach über Assessment-Center und gab den Schülern wertvolletipps zur Vorbereitung darauf Am besuchte die Klasse 10a im Rahmen des Gemeinschaftskundeunterrichtes das Amtsgericht in Riesa. Die Schüler erlebten eine Gerichtsverhandlung zum Thema Beleidigung und verfolgten eine Urteilsfindung bei einem Betrugsfall Im Rahmen des Unterrichtes in Ethik und Religion setzten sich die Schüler mit dem Thema Tod auseinander. Dazu führten sie am eine Exkursion zum Krematorium in Meißen durch Mit drei Mannschaften beteiligte sich die Schule auch am diesjährigen OAZ-Staffellauf am in Oschatz Anlässlich des Tages des Sportes führten wir am unser Sportfest durch, bei dem die Schüler um tolle Zeiten im 60 m- bzw. 100 m-lauf sprinteten, hervorragende Weiten im Weitsprung und beim Kugelstoßen bzw. Schlagballweitwurf erzielten. Des Weiteren wurden Fußball- und Volleyballturniere ausgetragen und andere Spiele durchgeführt Strehlaer Drachenfest Bei fantastischen Wetterverhältnissen verbrachten die Strehlaer und ihre Gäste das 6. Strehlaer Drachenfest am auf dem Übungsplatz des SV Strehla. Die zahlreich mitgebrachten Drachen und die von den Kindern mit Spaß und Freude am Bastelstand hergestellten und bemalten Drachen, schmückten den Himmel bunt. So sahen die Besucher und Kurzentschlossene schon von weitem das Festgelände. Mit Kaffee, Kuchen und Schlumpfzuckerwatte versüßte man sich den sonnigen Nachmittag und schaute den Drachenfliegern bei ihren Vorführungen zu oder man nahm einen eigenen Drachen in die Hand und wurde aktiv. Die Kinder konnten sich in diesem Jahr auf ein besonderes Highlight freuen. Mit einem Fahrradhelm gewappnet, ging es auf rasante Fahrt mit einem Buggy. Für diesen kräftezehrenden Einsatz danken wir den Oschatzer Buggyfahrern. Bestaunen konnte man am Sonntag auch den in der Sächsischen Medienakademie 2013 gebauten Drachen, welcher schon im August durch Strehlas Straßen getragen wurde. Wir danken allen, die uns auch in diesem Jahr unterstützt haben, um für die Kinder und Familien ein schönes Drachenfest veranstalten zu können: Stadt Strehla Sparkasse Meißen Familie König Rienecker & Theinert Transport GmbH SV Strehla Drachenfreunde aus Dresden, Chemnitz, Auerbach sowie Oschatz und Umgebung Technischer Service Meissner MSA Metall- und Stahlbau Rolf Lehmann GmbH Jugendherberge Strehla Steffi Förster Bilgro Getränke LöschDepot SMA Bilder zum Drachenfest können auch angeschaut werden auf der Homepage Stadtmarketing Strehla e.v. Erdäppelfest im Betreuten Wohnen in Strehla Am 18. September 2013 haben wir uns wieder zu einem Fest mit viel Musik, Tanz und Quizrunden getroffen. Es ging Uhr los erst einmal gab es eine schöne Kaffeezeit, natürlich mit Erdäppel-Kuchen sehr lecker! Auch die Räumlichkeiten waren rund um die Kartoffel geschmückt. Manche hatten sich auch eine wunderschöne Kartoffelkette gemacht. Unser Musiker hatte wieder tolle Musik ausgesucht, da musste man einfach das Tanzbein schwingen. Dann wurden die Quizbogen ausgereicht mit vielen Fragen, die mitunter auch nicht einfach zu lösen waren. Hier musste man den Kopf mal wieder richtig anstrengen, denn entweder war a, b oder c richtig, das musste man nun schätzen. Die Sieger des Quiz erhielten Preise. Danach kam wieder eine Überraschung. Frau Erika Wiorek und Herr Gottfried Geperth haben sich wieder was Tolles einfallen lassen. Erika hatte lauter kleine Becher mit Sahnequark und Dill darauf für uns zusammengerührt. Dazu gab es für jeden Pellkartoffeln. Ja Einfälle muss man haben einfach toll ihr Beiden weiter solche schönen Einlagen für die nächsten Treffen im Club! Erika Wiorek und Gottfried Geperth sorgen für eine Stärkung mit Erdäppeln und Sahnequark. Ein schönes Abendessen gab es zum Abschluss. Hier ging es wie sollte es anders sein auch wieder rund um die Erdäppel. Unser Küchenpersonal hatte tolle Einfälle einfach Klasse macht weiter so! Vielen Dank auch denen, die immer alles herrichten und unserer Veronika Melzer tüchtig helfen. Eva Zienert, Oppitzsch

10 Seite 10 November 2013 ASB-Treffpunkt Strehla Veranstaltungsplan November 2013 Die Mitarbeiter des ASB- Treffpunkt laden die Senioren/innen und Vorruheständler zu den gemeinsamen Nachmittagen im November ein. ARBEITER-SAMARITER-BUND Veranstaltungen , ab 9.00 Uhr Wir suchen den Lesekönig Gemeinsamer Lesewettbewerb mit der Grundschule für die 2. bis 4. Klasse Uhr Wir essen gemeinsam Hexensuppe Uhr Spielnachmittag mit Rommee, Skat und Brettspielen Der Blutdruck wird kontrolliert und nach dem Kaffeetrinken betätigen wir uns sportlich Uhr Geschichten zur Vorweihnachtszeit werden von Frau Decker gelesen. Zu Fragen Pflege für Angehörige bitte im ASB- Treffpunkt melden oder Telefon 03525/ anrufen. Viel Spaß zu allen Veranstaltungen wünschen Ihnen die Mitarbeiter des ASB-Treffpunkt Strehla. Sie können mit dabei sein, wenn ab 9.00 Uhr in der Kinderbibliothek alle Grundschüler ab der 2. Klasse zum Lesewettstreit antreten. Lassen Sie sich als Zuhörer von den spannenden Geschichten verzaubern und erleben sie die Aufregung mit, wenn die Kinder beim Vorlesen wetteifern. Zur Freude der Kinder können Sie bei der Verleihung des Lesekönigs Ihren Applaus spenden. In gemütlicher Atmosphäre können Sie dabei Ihren Kaffee oder Tee genießen! 9.00 Uhr lesen die Schüler der 2. Klasse Uhr lesen die Schüler der 3. Klasse Uhr lesen die Schüler der 4. Klasse Telefonisch sind wir erreichbar unter 0172/ Gottesdienste November 2013 Sonntag, 3. November Uhr Gottesdienst Sonntag, 10. November Uhr Gottesdienst Sonntag, 17. November Uhr Gottesdienst Mittwoch, 20. November Buß- und Bettag Uhr Sakramentsgottesdienst Sonntag, 24. November Ewigkeitssonntag Uhr Gottesdienst mit Gedenken an die im letzten Jahr verstorbenen Gemeindeglieder Herzliche Einladung weiterhin zum Seniorennachmittag am Dienstag, dem um Uhr in das Pflegeheim Strehla und zum Frauenfrühstück am Mittwoch, dem um 9.30 Uhr in das Pfarrhaus Strehla. Neuigkeiten aus der Stadtbibliothek/ Jugend- und Freizeitzentrum Offene Bibliothek am Sonnabend, dem von Uhr Bücherbox in der Grundschule am Donnerstag, dem , Uhr Masche für Masche Kreativsein mit Handarbeiten für Alt und Jung Treffpunkt: , , und von bis Uhr in der Stadtbibliothek Liebe Eltern, Lesen von Anfang an macht das überhaupt Sinn? Ja, denn schon Kleinkinder lernen beim Bücherbetrachten, ihre Welt besser zu begreifen. Sie können Ihrem Kind die Freude an Büchern wunderbar vermitteln, wenn Sie Bücher gemeinsam anschauen und die Geschichten dabei lebendig werden lassen. Damit schenken Sie Ihrem Kind Zeit, Aufmerksamkeit und Nähe. Die Bundesweite Initiative Lesestart Drei Meilensteine für das Lesen möchte Sie dazu ermutigen, mit Ihrem Kind zusammen die Welt der Bücher zu entdecken. Ab 16. November 2013 erhalten Sie dafür in der Stadtbibliothek das Lesestart-Set 2 für Dreijährige und starten an diesem Tag mit einer Eröffnungsveranstaltung. Wir möchten Sie bitten, sich mit Ihrem Kind dazu anzumelden, denn die Teilnehmerzahl je Veranstaltung ist für 6 Kinder im Alter von drei Jahren mit ihren Eltern begrenzt Uhr Eltern-Kind-VorLeseSpaß am Samstag" Bilderbuchstunde mit Ausgabe des Lesestart-Set Uhr Eltern-Kind-VorLeseSpaß am Samstag" Wir wünschen Ihnen, dass Sie mit diesem Lesestart-Set viel (Vor)Lesefreude mit Ihrem Kind erleben können und freuen uns, wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Kind immer wieder die Bibliothek besuchen denn hier schlummern viele verborgene Bücherschätze, die entdeckt werden wollen. Auf Ihr Kommen freut sich Ihr Bibo-Team.

11 November 2013 Seite , ab 9.00 Uhr Ausflug ins Märchenland Mit Frau Holle entdecken wir die Welt der Märchen Geschlossene Veranstaltung für Kinder der ASB-Kindertagesstätte Bücherflohmarkt Ab 26. November 2013 können Sie in der Bibliothek während der Öffnungszeiten ausgesonderte Bücher und andere Medien für ein geringes Entgelt erwerben. Schauen Sie sich dieses Angebot ganz unverbindlich an. Vielleicht ist auch für Sie etwas Interessantes dabei. Kinderbücher, Romane und Sachliteratur pro Exemplar 0,20 Euro 3 Exemplare 0,50 Euro MC s, LP s, CD s und Video s pro Exemplar 0,30 Euro 2 Exemplare 0,50 Euro Sehr gut erhaltene Medien pro Exemplar 0,50 Euro - 2,00 Euro Kulturbund Strehla e.v. Die Weihnachtsfeier mit Jahreshauptversammlung findet am Mittwoch, dem 11. Dezember, Uhr in der Bibliothek statt. Dazu möchten wir alle Mitglieder mit ihrem Partner herzlich einladen. S. Schroth, Vorsitzende Proben mit der Schalmeienzunft Es ist Herbstzeit die Zeit bei der die Spielsaison der Schalmeienzunft Strehla langsam zu Ende geht. Es ist die Zeit, in der man auf die vergangene Spielsaison zurückblickt und die neue so langsam vorbereitet. Zurückblickend war es eine schöne und abwechslungsreiche Schalmeienzeit. Bei all unseren Auftritten, ob bei kleinen Familienfeiern oder bei größeren Events wie Automeile, Riesaer Stadtfest, Dorffest in Zadel oder Musikfesten, konnten wir mit unserem Programm überzeugen und für bleibende Eindrücke sorgen. Und genau das ist unser Ziel. Ein Publikum was Spaß hat und mit unserer Musik mitgeht. Um das zu erreichen müssen auch wir die einen oder anderen Schwierigkeiten verschiedenster Art bewältigen. Also stellen wir uns diesen Problemen, lernen aus unseren Fehlern, sind dankbar für jeden gutgemeinten Rat und jede Hilfe. Wichtigster Anlaufpunkt in unserer Arbeit sind unsere Proben. Zweimal wöchentlich treffen wir uns und proben, entweder in den verschieden Stimmen oder im Orchester. Dabei werden neue Lieder einstudiert und bestehende gefestigt. Neue Musiker werden ausgebildet und an die Kapelle herangeführt. Bevorstehende Auftritte werden besprochen und vorbereitet. Eine ausgewogene Besetzung der Kapelle ist dabei Schwerpunkt. Nicht immer einfach, denn wie überall, ist nicht immer alles vorherzusehen und planbar. Aber wir alle haben Spaß mit unserem Hobby und das zählt. Und alle Jugendliche, Kinder vor allem auch Erwachsene, die gern mitmachen und dazu gehören wollen, sich aber noch nicht trauen, laden wir ein: Was: Wann: Wo? Schnupperprobe ab Uhr Mittelschule Strehla Also nicht lange überlegen. Einfach mal zu uns kommen und schnuppern. Wir sind da und beantworten gern all deine Fragen. Weitere Infos und wichtige Termine wie immer bei uns unter: Mit schalmeienzünftigen Grüßen Eure Schalmeienzunft Strehla Förderverein Stadtkirche Strehla e.v. Der Förderverein Stadtkirche Strehla e.v. wurde im November 1997 errichtet und diente zunächst ausschließlich der Sanierung unserer Stadtkirche. Im Jahr 2008 wurde die Satzung um den Zweck der Kulturförderung in der Stadtkirche erweitert, auch dieser Stiftungszweck wird seither in die Tat umgesetzt. Am 21. September 2013 fand die diesjährige Jahreshauptversammlung des FV Stadtkirche Strehla e.v. statt, in der beschlossen wurde, dass wir finanzielle Mittel zur Verfügung stellen wollen, damit der momentan leider gesperrte Kirchturm wieder begehbar wird. Wir sind der Ansicht, dass es Interessierten wieder möglich sein sollte, wenn auch nur nach Absprache und unter Aufsicht, den Turm, aber auch das Uhrwerk, zu besichtigen und damit viele Eindrücke sammeln zu können. Viele Arbeiten müssen in Angriff genommen werden, so z.b. am Treppengeländer und den Stufen, an der Beleuchtung und der Beschilderung, um nur einige Punkte zu nennen. Die Liste ist natürlich länger, die veranschlagten Kosten belaufen sich ungefähr auf Euro, aber wer schon selbst am eigenen Heim gebaut hat, der kennt das ja da 7 ergibt eins das andere und die Kosten steigen. Aus diesem Grund bittet der Förderverein nicht nur seine Mitglieder um Spenden zu den Erhaltungsarbeiten am Kirchturm, sondern auch Nicht-Mitglieder. Spenden erbitten wir auf eins der beiden Konten des Fördervereins: Bank für Kirche und Diakonie BLZ: , Kontonummer: BIC: GENODED1DKD; IBAN: DE Sparkasse Meißen; BLZ: Kontonummer: BIC: SOLADES1MEI; IBAN: DE Und vielleicht ergreifen Sie auch gleich die Gelegenheit und werden Mitglied beim Förderverein der Stadtkirche Strehla e.v. Selbstverständlich werden Zuwendungsbescheinigungen ausgestellt. Cornelia E. Lambe Vorstandsvorsitzende Förderverein Stadtkirche Strehla e.v. Bahnhofstraße 21a, Strehla Telefon

12 Seite 12 November 2013 Es ist wieder Rassegeflügelschau! Franzosen, Brünner, Schlesier, Aachener und Engländer treffen sich zur Rassegeflügelschau in Strehla. Dies sind alles Taubenrassen, die zur Gruppe der Kropftauben zählen. In diesem Jahr wird die Interessengemeinschaft Kropftauben bei uns in Strehla zu Gast sein und eine Sonderschau durchführen. Weiterhin werden wir ca. 30 Aussteller aus unserer Region mit ihrem farbenfrohen Federvieh begrüßen dürfen. Wenn Sie sich im Schätzen sicher sind und das genaue Gewicht eines Eies wissen oder genau das Los aus unserer Tombola ziehen, um eine Ganz zu gewinnen dann sollten Sie unserer Rassegeflügelschau unbedingt einen Besuch abstatten. Kennen Sie eigentlich Ko Shamo, Chabo, Cemani oder Cayuga. Sie sollten es sich nicht entgehen lassen, diese tollen Tiere kennen zu lernen. Auch wenn Sie Hühner- Bingo interessiert, sollten Sie bei uns vorbeischauen. Die Rassegeflügelschau findet am 30. November 2013 von 9.00 Uhr bis Uhr und am 1. Dezember 2013 von 9.00 Uhr bis Uhr in der Turnhalle der Mittelschule Strehla statt. Verbringen Sie Ihr erstes Adventswochenende bei Kaffee und Kuchen mit weihnachtlicher Musik bei Ihrem Rassegeflügelverein Strehla. Wir freuen uns auf Sie als Besucher. Neues vom SV Strehla Firmencup Volleyball Auch in diesem Jahr findet durch die Abteilung Volleyball der Firmencup statt. Gespielt wird am ab 9.00 Uhr in der BSZ Halle in Riesa. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, die Teams zu unterstützen. Für das leibliche Wohl ist ebenfalls wieder gesorgt. Übungsleiter gesucht Der SV Strehla sucht für einige Nachwuchsmannschaften im Fußball und zum Aufbau einer Nachwuchsmannschaft im Volleyball interessierte Sportfreunde, die gern als Übungsleiter tätig sein möchten. Der Verein unterstützt die Aus- und Weiterbildung. Wer Interesse hat, meldet sich einfach beim SV Strehla per Mail unter oder per Telefon unter (Herr Lange). Natürlich ist auch in den Abteilungen eine Meldung möglich. Gern werden auch interessierte Mitstreiter in anderen Bereichen und Abteilungen gesucht. Wer also Interesse hat, in Strehlas größtem Verein aktiv mitzuwirken, sollte sich melden. Weihnachtsfeier Auch in diesem Jahr führt der SV Strehla wieder für alle Mitglieder eine gemeinsame Weihnachtsfeier durch. Diese findet am statt. Bitte rechtzeitig in den Listen der jeweiligen Abteilung eintragen, um eine reibungslose Planung und Vorbereitung gewährleisten zu können. Jahresabschlussfeier Am wird es in diesem Jahr wieder eine Silvesterpartie im Sportlerheim Strehla geben. Die Veranstaltung beginnt um Uhr. Der Eintritt kostet 25 Euro pro Person. Wer mitfeiern möchte, kann sich ab dem im Sportlerheim bei Frau Wemme zu den Öffnungszeiten, melden und seine Karten reservieren. Die Teilnehmerzahl ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten begrenzt. Vorschau auf kommende Spiele des SV Strehla e.v. vom Samstag, B-Junioren Uhr SpG Strehla/Canitz SG Motor Wilsdruff 1. Herren Uhr FV Gröditz 1911 SV Strehla Sonntag, Herren Uhr SV G/W Ebersbach SV Strehla II. Samstag, D-Junioren Uhr SV Strehla SpG Nauwalde/Reichenhain B-Junioren Uhr Hainsberger SV SpG Strehla/Canitz A-Junioren Uhr SpG Lampertswalde SpG Canitz/Strehla 2. Herren Uhr SV 20 Koselitz SV Strehla II. Sonntag, C-Junioren Uhr SpG Röd./Can./Strehla SpG SC II./St. Riesa 1. Herren Uhr SG Kreinitz SV Strehla Samstag, B-Junioren Uhr SpG Strehla/Canitz TuS Weinböhla Sonntag, C-Junioren Uhr SpG G./K./Zeithain SpG Röd./Can./Strehla D-Junioren Uhr SpG Nauwalde/Reichenhain SV Strehla A-Junioren Uhr SpG Canitz/Strehla SpG Nünchritz/Glaubitz 1. Herren Uhr TSV Garsebach SV Strehla (voraus. Termin) Samstag, F-Junioren 9.00 Uhr SV Strehla SV Borna D-Junioren Uhr SV Strehla JFV Elster-Röder III. B-Junioren Uhr SpG ESV Lok/Adels./USG SpG Strehla/Can. A-Junioren Uhr SpG M.-W./Meißn. SV 08 SpG Can./Strehla 2. Herren Uhr SV Strehla II. SG Canitz II. 1. Herren Uhr SV Strehla TSV 1862 Radeburg Sonntag, C-Junioren Uhr SpG Röderau/Can./Strehla SV Stauchitz 47 Samstag, F-Junioren 9.00 Uhr SV Röderau-Bobersen I. SV Strehla D-Junioren Uhr SpG Kreinitz/Gohlis/Zeithain SV Strehla B-Junioren Uhr SpG Strehla/Canitz SpG Brand-Erbisdorf 2. Herren Uhr SV Empor Heyda SV Strehla II.

13 November 2013 Seite 13 Sonntag, C-Junioren Uhr SpG Röderau/Can./Strehla JFV Elster-Röder A-Junioren Uhr SpG Canitz/Strehla SpG Lampertswalde 1. Herren Uhr LSV 61 Tauscha SV Strehla Entscheidend für die Ansetzungen und Anstoßzeiten sind die Angaben unter Kurzfristige Änderungen entnehmen Sie bitte den Aushängen oder der Webseite Kreisoberliga 5. Spieltag 21./ SV Strehla SV Lampertswalde 1:2 FV Gröditz 1911 TuS Weinböhla 4:0 BSG Stahl Riesa II. SG Canitz 0:3 SV Fort. Meißen-West SV Röderau-Bobersen 2:0 SG Kreinitz Großenhainer FV II. 5:0 LSV 61 Tauscha Berbisdorfer SV 1:1 TSV 1862 Radeburg SV Trakt. Priestewitz 1:0 6. Spieltag 28./ SV Trakt. Priestewitz LSV 61 Tauscha 0:2 SG Canitz - FV Gröditz :3 TuS Weinböhla SV Strehla 1:2 SV Lampertswalde TSV 1862 Radeburg 1:0 Berbisdorfer SV SV Fort. Meißen-West 4:0 SV Röderau-Bobersen SG Kreinitz 0:9 Großenhainer FV II. BSG Stahl Riesa II. 1:5 7. Spieltag 05./ SV Strehla SG Canitz 1:3 FV Gröditz 1911 Großenhainer FV II. 2:0 SV Fort. Meißen-West SV Trakt. Priestewitz 2:1 SG Kreinitz BSG Stahl Riesa II. 5:0 SV Röderau-Bobersen Berbisdorfer SV 0:0 LSV 61 Tauscha SV Lampertswalde 1:2 TSV 1862 Radeburg TuS Weinböhla 2:1 Pokal TSV Garsebach II. SV Strehla 2:5 8. Spieltag 19./ SV Trakt. Priestewitz SV Röderau-Bobersen 4:0 BSG Stahl Riesa II. FV Gröditz :2 SG Canitz TSV 1862 Radeburg 4:1 TuS Weinböhla LSV 61 Tauscha 3:2 SV Lampertswalde SV Fort. Meißen-West 2:0 Berbisdorfer SV SG Kreinitz 1:0 Großenhainer FV SV Strehla 0:2 Tabelle nach dem 8. Spieltag 2013/14 Platz Mannschaft Spiele Torverh. Punkte 1. FV Gröditz : SV Lampertswalde 8 17: SG Kreinitz 8 26: SG Canitz 8 20: TSV Radeburg 8 15: SV Strehla 8 14: Berbisdorfer SV 8 12: SV Traktor Priestewitz 8 9: LSV 61 Tauscha 8 14: TuS Weinböhla 8 14: SV Fort. Meißen-West 8 7: SV Röderau-Bobersen 8 4: Großenhainer FV II. 8 2: BSG Stahl Riesa II. 8 9: Kreisklasse Meißen Staffel 1 3. Spieltag 21./ SV Strehla II. ESV Lok Riesa 5:1 SV 20 Koselitz SV Hirschstein 3:1 SV Empor Heyda SV Borna 0:3 SG G/W Ebersbach FV Zabeltitz 1:5 SV Wildenhain SV Königsblau Gohlis 1:0 SG Canitz II. SV Frauenhain 2:2 4. Spieltag 28./ ESV Lok Riesa SG Canitz II. 1:6 SV Borna SV 20 Koselitz 1:3 SV Königsblau Gohlis SV G/W Ebersbach 1:2 SV Hirschstein SV Wildenhain 4:1 FV Zabeltitz SV Strehla II. 7:3 SV Frauenhain SV Empor Heyda 1:0 5. Spieltag 05./ SV Borna SV Frauenhain verlegt SV Strehla II. SV Königsblau Gohlis 0:2 SV 20 Koselitz SV Wildenhain 3:0 SV Empor Heyda ESV Lok Riesa 10:0 SV G/W Ebersbach SV Hirschstein 3:2 SG Canitz II. FV Zabeltitz 3:3 6. Spieltag 19./ ESV Lok Riesa SV Borna 1:1 SV Königsblau Gohlis - SG Canitz II. 2:2 SV Hirschstein SV Strehla II. 2:1 FV Zabeltitz SV Empor Heyda 1:3 SV Frauenhain SV 20 Koselitz 0:3 SV Wildenhain SV G/W Ebersbach 3:1 Tabelle nach dem 6. Spieltag 2013/14 Platz Mannschaft Spiele Torverh. Punkte 1. SV 20 Koselitz 6 15: FV Zabeltitz 6 25: SV Empor Heyda 6 14: SV Frauenhain 5 9: SV Borna 5 10: SG Canitz II. 6 14: SV Wildenhain 6 15: SV Königsblau Gohlis 6 8: SV Hirschstein 6 13: SV G/W Ebersbach 6 7: SV Strehla II. 6 14: ESV Lok Riesa 6 7:29 4 Neue Preise im VVO ab 1. November Alte Tickets können noch bis genutzt werden - Neue Fahrradtageskarte Ab dem 1. November 2013 gelten im Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) neue Preise. Bei einer Vielzahl der Tickets ändert sich wenig, einige Tickets bleiben im Preis gleich erläuterte Hendrik Wagner, Abteilungsleiter Tarif und Vertrieb im VVO. Im Durchschnitt steigen die Preise um 3,6 Prozent. Erstmals seit 2010 werden in diesem Jahr die Einzelfahrten angehoben. Künftig kostet beispielsweise die Stundenfahrt in Dresden 2,20 Euro, die Fahrt von Dippoldiswalde nach Altenberg 3,90 Euro. Die 4er-Karte zum Normalpreis bleibt trotz einer Anhebung um 30 Cent insbesonde-

14 Seite 14 November 2013 re für Gelegenheitsfahrer eine günstige Alternative zur Einzelfahrt", so Wagner. Ein Abschnitt der 4er-Karte kostet ab 1. November 1,95 Euro." Für Fahrgäste, die ihr Fahrrad mitnehmen, vereinfachen der VVO und die 13 Verkehrsunternehmen ab 1. November die Regelungen: Zukünftig gibt es eine gesonderte Fahrradtageskarte. Das neue Ticket macht die Mitnahme des Drahtesels bequemer: Zukünftig löst jeder, der mit seinem Rad in einer Tarifzone unterwegs ist, eine Fahrradtageskarte für zwei Euro. Für eine Fahrt ab zwei Tarifzonen gibt es die Fahrradtageskarte für drei Euro, sagte Hendrik Wagner. Das Ticket gilt immer bis 4.00 Uhr am Folgetag und kann für beliebig viele Fahrten im entsprechenden Gebiet verwendet werden. Für Inhaber von Monats- oder Jahreskarten bleibt aber alles unverändert: Sie können Ihr Fahrrad weiterhin kostenlos mitnehmen. Im nationalen Vergleich liegt das Preisniveau im VVO trotz der Anpassung weiterhin im Mittelfeld. So zahlt der Inhaber einer Abo-Monatskarte für die Tarifzone Dresden für einen Tag mit Bus und Bahn 1,58 Euro, so viel wie für einen Liter Benzin. Damit alle Kunden die Chance haben, sich auf die Veränderungen einzustellen und Tickets zum alten Preis abzufahren, haben die Unternehmen und der VVO Regeln für den Übergang beschlossen. Jahreskarten für 2013 und Fahrausweise, deren Preise sich nicht ändern, gelten unverändert weiter. 4er-Karten zum alten Preis können noch bis zum 31. Januar 2014 abgefahren werden. Alle anderen Einzelfahrscheine, Tagestickets, aber auch Monats- und Wochenkarten, sind noch bis zum 30. November gültig und können ganz normal verwendet werden. Das bedeutet, dass Fahrgäste, die ihre Monatskarte zum alten Preis am 1. oder 2. November entwerten, mit dieser noch bis zum 30. November unterwegs sein können, erläuterte Hendrik Wagner. Fahrgäste, für die sich aufgrund der kürzeren Nutzungsdauer eine Entwertung der alten Monatskarte nach dem 3. November nicht mehr rechnet, können diese umtauschen. Ab 1. Dezember sind dann nur noch Fahrkarten zum neuen Tarif gültig. In allen Servicezentren der Verkehrsunternehmen sowie in der VVO-Mobilitätszentrale besteht ab dem 1. November bis Ende März des kommenden Jahres die Möglichkeit, ungenutzte Tickets zum alten Preis umzutauschen. Mit der Anpassung sollen unter anderem die zum Teil deutlichen Kostensteigerungen bei Dieselkraftstoffen aufgefangen werden: Diese stiegen im Jahresverlauf 2012 um 6,5 Prozent, für das Gesamtjahr 2013 wird mit einem Anstieg um weitere 3,2 Prozent gerechnet. In den letzten drei Jahren sind zudem die Tariflöhne nach teils jahrelanger Enthaltsamkeit gestiegen. Neben den Erhöhungen durch den Tarifabschluss 2012, der in diesem Jahr mit 2,8 Prozent zu Buche schlägt, wirkt sich auch die Einigung in der Tarifauseinandersetzung zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband Sachsen (KAV Sachsen) und der Gewerkschaft ver.di vom März 2013 aus. Die Mehrkosten durch Verbesserungen bei Zulagen und Schichtdiensten können von den Verkehrsunternehmen nicht vollständig kompensiert werden. Die Unternehmen im VVO sind darüber hinaus von der Überarbeitung der Ausgleichszahlungen für den Schülerverkehr betroffen. Durch die Umverteilung zugunsten ländlicher Regionen in West- und Ostsachsen verlieren die Unternehmen in Dresden und dem Umland Einnahmen in Höhe von einer Million Euro. Der VVO-Tarif gilt im öffentlichen Nahverkehr in der Landeshauptstadt Dresden sowie in den Landkreisen Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Meißen und im Landkreis Bautzen auf dem Gebiet des Altkreises Kamenz und der Stadt Hoyerswerda. Im Folgenden finden Sie die Übergangsregelungen noch einmal im Überblick: 1. Alle Fahrausweise, die preislich unverändert bleiben, können auch weiterhin verwendet werden. 2. Einzelfahrausweise, Tageskarten, Wochen- und Monatskarten zum alten Preis werden bis anerkannt. 3. 4er-Karten zum alten Preis werden bis anerkannt. 4. Für die Abo-Kunden wird der Monat November 2013 noch zum alten Preis berechnet. Für Abo-Kunden im Direktbezug über die Schulen wird der neue Preis bereits ab berechnet. 5. Jahreskarten 2013 gelten bis zum unverändert nach dem alten Preis. 6. Nicht genutzte Fahrausweise zum alten Preis bei 4er- Karten darf keine Entwertung vorgenommen worden sein können mit Wertausgleich in allen Servicezentren der Partnerunternehmen im VVO umgetauscht werden. Die Umtauschmöglichkeit ist befristet bis Alle Informationen zu den neuen Preisen sind auch bei den Servicemitarbeitern der Verkehrsunternehmen, in der VVO-Mobilitätszentrale, an der InfoHotline unter sowie unter erhältlich. Christian Schlemper, Pressesprecher

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