Hilfestellung/Sozialleistungen für Patienten und Angehörige

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1 Hilfestellung/Sozialleistungen für Patienten und Angehörige

2 Schwerbehinderung Als schwerbehindert gelten Menschen, die mindestens einen Grad der Behinderung (GdB) von 50%haben der GdB bezieht sich auf die Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben der Gesellschaft Beeinträchtigungen, die alterstypisch sind, werden nicht berücksichtigt

3 In der Regel beträgt der Grad der Behinderung bei Mammakarzinom 50% befristet auf 5 Jahre bei DCIS 50% befristet auf 2 Jahre

4 Antragsstellung erfolgt über Sozialdienst des Krankenhauses Internet unter Örtliche Feststellungsbehörden/ Versorgungsämter der Städte und Kreise

5 Nachteilsausgleich für schwerbehinderte Menschen Es gibt bestimmte Ansprüche und Vergünstigungen die helfen sollen, die durch die Behinderung entstehenden Nachteile auszugleichen

6 Erweiteter Kündigungsschutz in Betrieben Zusatzurlaub Reduzierung der Schulpflichtstunden im Schuldienst Hilfestellung beim Erwerb eines Arbeitsplatzes durch die Integrationsämter Steuererleichterung Verbilligte Eintrittsgelder Reduzierung des Renteneintrittsalters von bis zu 3 Jahren Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr mit entsprechendem Merkzeichen Befreiung von Rundfunkgebührenpflicht mit Merkzeichen Sonderregelung zum Wohngeld

7 Medizinische Rehabilitation Anschlußheilbehandlung (AHB) Nach-und Festigungskuren Onkologische Nachsorgeleistung Mutter/Vater Kind Kuren Antragsstellung über Sozialdienste, behandelnden Ärzte oder niedergelassene Ärzte

8 Kostenträger Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung (ARGE) der Träger der gesetzlichen Kranken-und Rentenversicherungen in NRW Private Krankenkassen Beihilfestellen

9 Voraussetzungen für die Bewilligung der medizinischen Rehabilitation persönlich Bösartige Krebserkrankung Carcinoma in situ Einzelfallentscheidung Abgeschlossene Akutbehandlung Rehafähigkeit muss gegeben sein Reisefähigkeit versicherungsrechtlich Zugehörigkeit zu einer gesetzlichen Kranken und/oder Rentenversicherung Anspruch über private Krankenkassen und Beihilfestellen

10 Rehabilitationssport Leistungsverpflichtung der gesetzlichen Krankenund Rentenversicherungen Adressen von Rehasportgruppen erhältlich Krankenkassen Krebsgesellschaft NRW Behinderten-Sportverband NRW Landessportbund NRW unter Verordnung über den behandelnden Arzt der Rehaklinik oder den weiterbehandelnden Arzt

11 Einkommensarten Krankengeld Anspruch auf Krankengeld muss mitversichert sein Anspruch für die selbe Krankheit längstens 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren Berechnung erfolgt mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit mit eingerechnet werden Gehaltsfortzahlung von sechs Wochen durch den Arbeitgeber Reha-Aufenthalte, für die Übergangsgeld gezahlt wurde Die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I und II Krankengeld beträgt 70% des beitragspflichtigen regelmäßigen Bruttoarbeitsentgeltes, jedoch nicht mehr als 90% des Nettoarbeitsentgeltes

12 Wegfall des Krankengeldes Antragstellung auf Rehabilitation Beantragung der Erwerbsminderungsrente bis zur Entscheidung über den Rentenantrag kann bei der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit beantragt werden.

13 Erwerbsminderungsrente Voraussetzungen Vorliegen einer verminderten Erwerbsfähigkeit Das 65. Lebensjahr ist noch nicht vollendet In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung sind 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt worden oder vor 1984 sind 5 Pflichtbeiträge gezahlt worden und es bestehen seitdem lückenlose Versicherungszeiten und die allgemeine Wartezeit (Mindestversicherungszeit) von 5 Jahren ist erfüllt

14 Rente auf Zeit bei Aussicht auf Wiedereingliederung in den Beruf erfolgt eine Befristung auf 3 Jahre Volle Erwerbsminderungsrente bei einem Restleistungsvermögen auf dem Arbeitsmarkt von unter 3 Stunden Teilweise Erwerbsminderungsrente bei einem Restleistungsvermögen von 3 bis 6 Stunden

15 Grundsicherung Anspruch hat Wer aufgrund seines Alters oder einer Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden ist und die Einkünfte für den Lebensunterhalt nicht ausreichen Voraussetzungen Wohnsitz in Deutschland Vollendung des 65. Lebensjahres oder Vollendung des 18. Lebensjahres und medizinisch begründet dauerhaft volle Erwerbsminderung

16 Härtefond alle Anspruchsvoraussetzungen gegen die Kostenträger (Krankenkasse, Sozialhilfe u. ä.) sind ausgeschöpft das verfügbare Einkommen (monatliches Nettoeinkommen abzüglich feste monatliche Ausgaben) bei einer Person 350 Euro, bei zwei Personen 600 Euro bei drei Personen 800 Euro nicht übersteigen Die Zuwendungen liegen je nach Bedürftigkeit zwischen 300 Euro und 750 Euro.

17 Übergangsgeld Unterhaltsersatz für den Zeitraum der Rehabilitation Richtet sich nach dem letzten Einkommen Unmittelbar vor Beginn der Reha bzw. vor Einsetzen der Arbeitsunfähigkeit ist ein Arbeitseinkommen erzielt worden Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind gezahlt worden

18 Pflegebedürftigkeit Wer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedarf gilt als pflegebedürftig.

19 Antragsstellung erfolgt bei den Pflegekassen Die Begutachtung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen bzw. durch Medic Proof Die Begutachtung erfolgt in der Häuslichkeit oder unter bestimmten Voraussetzungen im Krankenhaus

20 Ambulante Versorgung Pflegegeld bei Pflege durch eine selbst gewählte Pflegekraft Die Leistung beträgt zwischen 235 und 700 Euro Pflegesachleistung bei Pflege durch ambulante Pflegedienste Die Leistung beträgt zwischen 450 und 1550 Euro Eine Kombination aus beiden Leistungen ist möglich

21 Palliative Versorgung Stationäre Hospize Palliativstationen die an Krankenhäuser angegliedert sind Tageshospize Ambulante palliative Pflegedienste Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)

22 Finanzierung Ambulante Palliativversorgung Durch die Krankenkassen Stationäre Hospize Tagessätze der Krankenkassen Monatlicher Pflegesatz der Pflegekassen je nach Pflegestufe Der jährliche Satz für die Kurzzeitpflege Eine Zuzahlung ist nicht mehr notwendig

23 Vorsorgevollmacht Die Vollmacht zur Vorsorge ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung wenn durch Unfall, Krankheit oder Alter das selbstverantwortliche Regeln der wichtigen Angelegenheiten des Lebens nicht mehr möglich ist Sie kann auf eine oder mehrere Personen übertragen werden

24 Generalvollmacht Berechtigt, ganz allgemein, in allen Angelegenheiten zu vertreten Bevollmächtigter kann nicht ärztlichen Untersuchungen, Heilbehandlungen oder medizinischen Eingriffen zustimmen in eine zum Schutz notwendige geschlossene Unterbringung oder anderen freiheitsbeschränkenden Maßnahmen einwilligen in Organspende einwilligen Das Gesetz verlangt dafür die schriftliche Vollmacht in der diese Befugnisse ausdrücklich bezeichnet werden

25 Bereiche der Vollmacht Gesundheitssorge/Pflegebedürftigkeit Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten Behörden Vermögenssorge Post und Fernmeldeverkehr Vertretung vor Gericht Untervollmachten Betreuungsverfügung

26 Aufbewahrung Original dem Bevollmächtigten aushändigen An einem, im Ernstfall leicht zugänglichen Ort, verwahren Übergabe einer anderen Vertrauensperson zur treuhänderichen Verwahrung Hinterlegung beim Notar Registrierung beim Zentalen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer

27 Betreuung Eine Betreuung kann nur angeordnet werden, wenn bei der Person eine Hilfsbedürftigkeit vorliegt, die auf einer der folgenden, im Gesetz Abs. 1 BGB) genannten Krankheiten oder Behinderungen beruht Psychische Krankheiten, z.b. Neurosen, Psychopathien Geistige Behinderungen Seelische Behinderungen Körperliche Behinderungen Zu der Krankheit/Behinderung muss ein Fürsorgebedürfnis hinzutreten

28 Unterschied Vorsorgevollmacht Der Bevollmächtigte ist in den Aufgabenkreisen handlungsfähig Er benötigt nur in bestimmten Angelegenheiten die Zustimmung des Gerichtes, z.b. Wohnungsauflösung Betreuung Der Betreuer ist dem Gericht zur regelmäßigen Rechnungslegung und Berichterstattung verpflichtet

29 Patientenverfügung In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten Die Patientenverfügung richtet sich in erster Linie an die Ärzte und das Behandlungsteam. Sie kann sich zusätzlich an einen bevollmächtigten oder gesetzlichen Vertreter richten und Anweisungen oder Bitten zur Auslegung und Durchsetzung der Patientenverfügung enthalten

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