Schwerbehindertenausweis

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1 Elternabend Carl-Sandhaasschule 19. Januar 2012 Rechtliche Betreuung Schwerbehindertenausweis

2 Informations-, Anlauf- und Vermittlungsstelle für Pflege und Versorgung im Kinzigtal (IAV) Demenzagentur Kinzigtal Pflegestützpunkt Ortenaukreis Außenstelle Kinzigtal Ansprechpartner: Klaus Allgaier, Dipl. Sozialarbeiter FH Büro: Haslach, Sandhaasstr.4, Mehrgenerationenhaus, Tel: Die Beratungsstelle informiert neutral und unabhängig über sämtliche Pflege- und Hilfsmöglichkeiten aller Anbieter, zeigt Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten auf, hilft bei der Antragstellung und vermittelt die notwendige Hilfe Die Beratung ist neutral und kostenlos Finanziell beteiligt an dem Beratungsdienst sind die Dienste und Einrichtungen der Behinderten -, und Altenhilfe im Kinzigtal, die Kommunen, Pflegekassen und der Ortenaukreis

3 Persönliche Rechtliche Vorsorge Rechtliche Betreuung Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung

4 Zum Beispiel bei: Unfall, Schlaganfall, Demenz. nicht umkehrbarer Bewusstlosigkeit schwerer Dauerschädigung des Gehirns einer mit Sicherheit zum Tode führenden Krankheit.

5 und Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können muss eine rechtliche Betreuung beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden

6 Eine Generalvollmacht gilt sofort für alle Lebensbereiche, ohne Einschränkungen Kann Betreuung überflüssig machen Gilt nur für definierte Aufgabenbereiche Eigenhändige Unterschrift und Datum Kann nur von Geschäftsfähigen verfasst werden Notarielle Beglaubigung bei Grundstücksangelegenheiten notwendig Bei Heilbehandlungen und zwangsweiser Unterbringung sowie freiheitsentziehenden Maßnahmen muss der Bevollmächtigte die Zustimmung des Gerichtes einholen und 1906 BGB.

7 Beispiel Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung Landratsamt Ortenaukreis

8 Vorausverfügung zukünftiger BetreuerInnen Vorausverfügung der Ausgestaltung einer Betreuung

9 Für ärztliche Behandlung im Falle fehlender Einwilligungsfähigkeit Möglichkeit für konkrete Anweisungen, welche Maßnahmen der Arzt bei Eintritt eines lebensbedrohlichen Zustandes zu ergreifen oder zu unterlassen hat Soll individuell den Willen des Verfassers wiedergeben Möglichst schriftlich und aktuell

10 Rechtliche Vertretung bei Geschäftsunfähigkeit / Handlungsunfähigkeit / Entscheidungsunfähigkeit Allgemeine (General)-Vollmacht Vorsorgevollmacht Rechtliche Betreuung (Betreuungsgesetz) Betreuungsverfügung

11 1896 Abs.1 BGB Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Vormundschaftsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer

12 1896 Abs.2 BGB Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestimmt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist Die Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten des Volljährigen durch einen Bevollmächtigten ( ) besorgt werden können

13 Vermögenssorge Aufenthaltsbestimmung Sorge um das persönliche, insbesondere das gesundheitliche Wohl

14 Das Verfahren: Der Antrag kann von jeder Person schriftlich gestellt werden. In dem Verfahren wird mit Hilfe eines ärztlichen Gutachtens und eines Sozialberichtes geprüft, ob eine Betreuung erforderlich ist. Das Gericht setzt in diesem Fall einen Betreuer für einen begrenzten Aufgabenbereich ein, in dem der Betroffene Hilfe benötigt. Auswirkungen: Der Betreuer vertritt den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich, der Betreute bleibt geschäftsfähig. Der Betreuer soll sich am Wohl und an den Wünschen des Betreuten orientieren. Die Arbeit des Betreuers wird vom Vormundschaftsgericht regelmäßig überprüft.

15 Beachten des Wohls und der Wünsche der Betroffenen Rechnungslegung und Auskunftspflicht 325 pauschale Aufwandsentschädigung pro Jahr für ehrenamtliche Betreuer(auf Antrag)

16 Fragen?

17 1 Schwerbehindertengesetz Schwerbehinderte im Sinne des Gesetzes sind Personen mit einen Grad der Behinderung von mindestens 50 % Verfahren Antrag beim Versorgungsamt / Stadtverwaltung/ Amt für soziale Angelegenheiten Wichtig: alle Krankheiten und Behinderungen, alle Ärzte, Krankenhäuser und Kliniken angeben, die Aussagen über die Behinderung machen können. Ärzte müssen von der Schweigepflicht entbunden werden. Vorteile: Verbilligte Eintritte in öffentlichen Einrichtungen Steuerlicher und nichtsteuerlicher Nachteilsausgleich (z.b. kann ein Pauschalbetrag bei der Einkommenssteuer Erklärung geltend gemacht werden, abhängig vom Grad der Behinderung 17

18 Merkzeichen H Der Patient ist hilflos, wenn er bei den täglich wiederkehrenden Verrichtungen (z.b. An- und Ausziehen, Waschen ect.) in größerem Umfang Hilfe und Betreuung benötigt. Anspruch auf Kraftfahrzeugsteuerbefreiung Steuerfreibetrag, auch Pflegepersonen Merkzeichen G Der Patient ist gehbehindert und erheblich in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr eingeschränkt, wenn er unter Störungen der räumlichen Orientierung leidet und sich verlaufen würde bei notwendigen Gängen außer Haus. Freifahrten im öffentlichen Nahverkehr Merkzeichen ag: Personen die sich dauerhaft nur mit fremder Hilfe oder großen Anstrengungen außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. Nachteilsausgleiche: - Kfz-Steuer-Befreiung - "Schwerbehindertenparkplatz" 18

19 Merkzeichen B Der Patient benötigt ständige Begleitung, wenn er bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zur Vermeidung von Gefahren für sich und andere immer auf Hilfe und Begleitung angewiesen ist. Begleiter können kostenlos im Nah- und ggf.auch Fernverkehr mitreisen Merkzeichen RF Die Voraussetzung für die Befreiung von Rundfunkgebühren sind erfüllt für Patienten mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80, wenn diese aufgrund ihrer Erkrankung nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können (z.b. aufgrund ihres störenden Verhaltens wie Unruhe, lautes Sprechen ect.) 19 Demenzagentur Kinzigtal

20 Ab September: Bahnreisen für schwerbehinderte Menschen leichter "50-km-Regelung" entfällt - bundesweite Freifahrten in Nahverkehrs-Zügen Ab 1. September 2011 gibt es für 1,4 Millionen freifahrtberechtigte schwerbehinderte Menschen Erleichterungen im Bahnverkehr. Die Bundesregierung hat angekündigt, für diesen Personenkreis eine bundesweite Freifahrtberechtigung im Nahverkehr einzuführen. Die bisher geltende 50-km-Begrenzung soll wegfallen. Damit wurde eine jahrelange Forderung von Behindertenverbänden wie auch dem VdK erfüllt, der dieses Thema bei seinen regelmäßigen Gesprächen mit der Deutschen Bahn immer wieder auf die Tagesordnung setzte. Beendet ist damit auch die Diskussion um die vom VdK abgelehnte Erhöhung der Kosten für die Wertmarke. Bald freie Fahrt im Nahverkehr - Wertmarke bleibt aber In Nahverkehrszügen gilt dann deutschlandweit: Zusätzliche Fahrscheine zum grün-roten Schwerbehindertenausweis und dem Beiblatt mit Wertmarke werden nicht mehr benötigt. Die derzeit noch geltende Freifahrtregelung gilt in Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn in Verkehrsverbünden und in verbundfreien Gebieten nur innerhalb von 50 Kilometern um den Wohnort. Mit dem Wegfall der "50-km-Regelung" entfällt auch das Streckenverzeichnis, auf dem die derzeitigen eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten des Beiblatts mit Wertmarke vermerkt sind und das bei Bahnreisen derzeit noch mitgeführt werden muss. Für Menschen mit Behinderung ist das eine zusätzliche Erleichterung. Das Beiblatt mit Wertmarke ist beim zuständigen Versorgungsamt erhältlich und für die unentgeltliche Beförderung zwingend erforderlich. Die Wertmarke kostet wie bisher für ein halbes Jahr 30 Euro und für ein Jahr 60 Euro. Schwerbehinderte Personen, die Arbeitslosenhilfe oder Leistungen für den Lebensunterhalt beziehen oder die Merkzeichen "H" (hilflos) und "Bl" (blind, hochgradig sehbehindert) im Schwerbehindertenausweis haben, erhalten die Wertmarke kostenlos. (ikl) Info Nahverkehr Zu den Nahverkehrs-Zügen gehören Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE), Interregio-Express (IRE) und S-Bahnen. Die Regelung gilt für die bundesweite Nutzung in der 2. Klasse. 20

21 Fragen? Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit!

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