Thüringer Schulportal - Seminarporträt

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1 Seminar-ABC Stichworte 01: Ist der Einsatz von LAA in einer 4. Klasse möglich? Der Einsatz in Klasse 4 ist grundsätzlich möglich, allerdings ist diese Variante insbesondere mit Blick auf die praktische Prüfung ungünstig. Da die Prüfung im dritten (letzten) Ausbildungshalbjahr stattfindet, müssten die LAA sich noch einmal auf eine völlig neue Klasse einstellen. Alle Beobachtungsergebnisse von Schülern und die bisherigen Analysen für die Lernvoraussetzungen wären hinfällig und müssten mühevoll noch einmal neu erarbeitet werden. Fazit: Der Einsatz in Klasse 4 zu Beginn des Vorbereitungsdienstes sollte möglichst nicht erfolgen, weil der LAA im Prüfungshalbjahr dann eine neue Klasse erhalten müsste. 02: Was muss beim Stundenplan des LAA beachtet werden? Die Fachleiter des SSV haben nur dienstags und mittwochs die Möglichkeit, Beratungsbesuche im Unterricht des LAA durchzuführen. An einem dieser beiden Tage sollte daher auch das Wahlfach des LAA liegen. Kann dies nicht berücksichtigt werden, bitten wir ca. 2-3 mal im Schuljahr eine Stundenplanänderung vorzunehmen, damit der Fachleiter seiner Hospitations- und Beratungspflicht nachkommen kann. Detailfragen müssten natürlich mit Blick auf die konkrete Situation geklärt werden. 03. Worauf ist zu achten, wenn der Fachleiter zum Unterrichtsbesuch kommt? Der Fachleiter spricht den Termin gemeinsam mit dem LAA ab. Der LAA kündigt das Kommen des Fachleiters vorher in der Schule an. In der Regel sind Fachleiter angehalten, 2 Unterrichtsstunden nacheinander beim LAA zu hospitieren. Der LAA soll sich von Anfang an dieser Situation stellen, weil er diese Anforderung bei der benoteten Lehrprobe und der Zweiten Staatsprüfung ebenfalls bewältigen muss. Nach der Hospitation ist es notwendig, dass LAA und Fachleiter einen Arbeitsraum zur Verfügung haben, in dem sie ungestört auswerten können. Außerdem sollte es möglich sein, dass Fachleiter, fbl und /oder VfA und / oder Schulleiter ebenfalls im Laufe des Tages etwas Zeit für ein kurzes Gespräch finden. 04: Welche Bewertungsgrundlagen gibt es für Lehrproben und Prüfungen? Grundlage des Bewertungsprozesses sind die standardisierten Leistungsbilder. Bewertet wird entsprechend der ThürAZStPLVO in der gültigen Fassung mit Note und Punktzahl. (1) sehr gut mit 15 / 14 Punkten: Der LAA erbringt eine Leistung, die den Anforderungen im besonderen Maße entspricht. (2) gut mit 13 / 12 / 11 Punkten: Der LAA erbringt eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht. (3) befriedigend mit 10 / 9 / 8 Punkten: Der LAA erbringt eine Leistung, die den Anforderungen im Allgemeinen entspricht. (4) ausreichend mit 7 / 6 / 5 Punkten: Der LAA erbringt eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht. (5) mangelhaft mit 4 / 3 / 2 Punkten: Der LAA erbringt eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können. (6) ungenügend mit 1 / 0 Punkten: Der LAA erbringt eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können. 05. Welche Modalitäten gibt es bei der Beurteilung von LAA durch die Schule? Der Leiter der Ausbildungsschule erstellt entsprechend der ThürAZStPLVO in der gültigen Fassung die Gesamtbeurteilung unter Beteiligung des fbl und VfA. Gemeinsam legen sie eine Note mit entsprechender Punktzahl fest. Die Beurteilung wird dem LAA fairerweise zur Einsichtnahme vorgelegt. Sie wird mit Bestandteil seiner Vornote sein. Auf nachfolgende Aspekte soll sich die Gesamtbeurteilung des LAA beziehen: Auftreten vor der Klasse und im Kollegium Dienstliches Verhalten (Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Einhaltung von Terminen, Einbindung in das Kollegium, Zusammenarbeit mit fbl und VfA, Teamfähigkeit ) Ausdruckdatum: Seite 1

2 Unterrichtsarbeit (Grad der Selbstständigkeit bei der Planung und Vorbereitung, sachlogischer Aufbau der Unterrichtsstunden, Methoden, unterschiedliche Lern- und Sozialformen, Bereitstellung von zweckdienlichen Materialien zum Lernen, Einsatz und Umgang mit Medien, Umgang mit Differenzierung und Förderung, erzieherische Wirksamkeit ) Erfahrungen des LAA bzgl. der Aufgaben eines Klasseneiters (Einbindung in die Elternabende, Klassenbucheintragungen, Eltern- und Schülergespräche, Planung und Mitwirkungen bei Wandertagen und Exkursionen ) Reflexionskompetenz (Umgang mit Feedbacks und Selbstreflexion, Umsetzung von zweckdienlichen Hinweisen zur Unterrichts- und Erziehungsarbeit) Detaillierte Hinweise zur Beurteilung von LAA finden sich im internen Bereich für die Ausbildungsschulen des SSV. 06. Ist es möglich, LAA auch anderweitig im Schulkontext einzusetzen? Grundsätzlich sollten LAA solche Aufgaben übertragen bekommen, die möglichst in der eigenen Ausbildungsklasse stattfinden und dem Ausbildungsfortschritt dienlich sind. Deshalb können anderweitige Einsätze (z. B. Computerkurse, Arbeitsgemeinschaften, Ergänzungsstunden, Hausaufgabenbeaufsichtigung im Hort, Schülerbegleitung zum Schwimmen und zu anderen regelmäßig statt findenden Veranstaltungen), die nicht direkt den Unterricht und die Ausbildungsklasse betreffen nur Ausnahmen und kein Dauerzustand sein. Mit dem LAA muss diese Angelegenheit einvernehmlich besprochen werden. 07. Wie sieht der zeitliche Ablauf bei einer Lehrprobe oder der Prüfungslehrprobe aus? Der LAA zeigt 2 Lehrproben (Unterrichtsstunden) entsprechen der Festlegung der ThürAZStPLVO in der gültigen Fassung. Danach steht ihm eine Nachbesinnungszeit von mindestens 15 Minuten pro Lehrprobe und höchstens 45 Minuten für beide Lehrproben zur Verfügung. Das heißt, dass sich spätestens 45 Minuten nach Ende der letzten Lehrprobe des LAA alle Beteiligten in einem Raum versammeln, um die anschließende Reflexionsrunde und die Besprechung und Festlegung der Noten vorzunehmen. Die Anhörungs- und Beratungszeit sollte 45 Minuten pro Lehrprobe nicht überschreiten. Beispiel: Uhr: erste Lehrprobe des LAA Uhr: zweite Lehrprobe des LAA kurzes Aufräumen, damit nachfolgender Unterricht weiter geführt werden kann Uhr: individuelle Nachbesinnungszeit des LAA zu den beiden Lehrproben Uhr: Reflexion des LAA zu den beiden Lehrproben vor dem Gremium, Besprechung und Festlegung der Noten (ohne LAA) ca Uhr: Notenverkündung und kurze Begründung ca Uhr: Ende für alle Beteiligten Nach der benoteten Lehrprobe steht dem LAA ein Beratungsgespräch mit dem Fachleiter zu. In der Regel findet dieses zu einem anderen Zeitpunkt statt. 08. Welche Ansprüche an die schriftliche Unterrichtsvorbereitung des LAA gibt es? Im Schulalltag verschriftlicht der LAA bei angeleitetem und selbstständigem Unterricht seine Gedanken in der Form, wie es jeder andere Lehrer auch tut, i.d.r. durch einen handschriftlichen Unterrichtsablauf. Die Empfehlung der Seminarschule ist eine tabellarische Verlaufsform, in der nachfolgende unterrichtliche Aspekte Beachtung finden: Uhrzeit und Zeitspanne Artikulation Lehrer- und Schülertätigkeit didaktisch/methodischer Kommentare Materialien und Medien Des Weiteren formuliert der LAA das Stundenthema, benennt i.d.r. 1 Hauptziel und legt die Teilziele fest. Diese Praxis der Minimalplanung soll der LAA stets beibehalten, weil er durch ständiges Üben zunehmend Ausdruckdatum: Seite 2

3 mehr Planungssicherheit erhält. Hospitieren SchL, fbl oder VfA beim LAA, können diese auf Wunsch Einsicht in seine Planungsunterlagen nehmen. Hospitiert der Fachleiter beim LAA im Unterricht, ist ebenfalls nur oben beschriebene Minimalplanung erforderlich, jedoch Computer geschrieben mit Sitzplan und allen Arbeitsblättern, die den Schülern für die Stunde zum Lernen zur Verfügung gestellt werden. Bei benoteten Lehrproben und zur Zweiten Staatsprüfung sind die Planungsunterlagen ausführlicher zu erstellen. Über die entsprechenden Festlegungen ist der LAA informiert. 09. Dürfen LAA im Schwimmunterricht eingesetzt werden? In der Verwaltungsvorschrift Sicherheit im Schulsport des Thüringer Kultusministeriums vom 13. Dezember 2013 heißt es: Voraussetzungen für den Einsatz als Lehrer im Schulschwimmunterricht sind: der Nachweis einer Lehrbefähigung für das Fach Sport der Nachweis der Rettungsfähigkeit (mindestens das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen DRSA in Bronze) der Teilnehmernachweis für eine Fortbildung zur Anerkennung der Rettungsfähigkeit, der nicht älter als drei Jahre sein darf Über den Nachweis einer Lehrbefähigung für das Fach Sport verfügt der LAA noch nicht, da er sich momentan in Ausbildung befindet. Aus diesem Grund ist der Einsatz im Schwimmunterricht nicht möglich. Sollte der LAA aber bereits über den Nachweis der Rettungsfähigkeit (mindestens das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen DRSA in Bronze) verfügen, so kann er als Aufsichtsperson eingesetzt werden (siehe gültige Verwaltungsvorschrift) oder kann bei Lehrern, die vom Staatlichen Schulamt als Schwimmlehrer bestätigt sind, hospitieren. 10: Zählen Förderstunden zu den durch LAA zu unterrichtenden Stunden? Auch die Förderstunden gehören zum wöchentlichen Unterrichtspensum der LAA. Sie erfordern ebenfalls eine sehr intensive Vor- und Nachbereitung. Für jeden Lehrer in der 3. Phase bedeutet 1 Förderstunde gleich 1 Unterrichtsstunde, also auch für den LAA. Anwärtervertretung Nach der ThürAZStPLVO in der gültigen Fassung wählen Lehramtsanwärter, die einer Seminarschule zugewiesen sind, aus ihrer Mitte jährlich einen Anwärtersprecher und seinen Stellvertreter. Die Anwärtervertretung ist ein Organ zur Mitwirkung der Lehramtsanwärter in Angelegenheiten der Ausbildung. Zwischen der Anwärtervertretung und der Seminarleitung finden regelmäßig Beratungen statt. Darüber hinaus führen das Staatliche Schulamt Nordthueringen und das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK) Beratungen über dienstrechtliche Fragen und Angelegenheiten der Ausbildung durch. Arbeitsformen Arbeitsformen sind die jeweiligen Handlungen, die im Unterricht ausgeführt werden (sollen), um die Auseinandersetzung mit dem Lerngegenstand zu ermöglichen. Beispiele sind: einen Vortrag halten eine Geschichte schreiben einen Text lesen eine Aufgabe ausrechnen Aufsichten Die Erfüllung der Aufsichtspflicht gehört wegen ihres unmittelbaren Zusammenhanges zum schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrag zu den Dienstpflichten aller Lehrer. Darum ist jeder Lehrer unabhängig von der Einteilung zu bestimmten Aufsichtsaufgaben verpflichtet, Aufsicht zu führen, sobald er sich im Dienst befindet und sich die Notwendigkeit einer Aufsichtsführung aus den Umständen ergibt. Ausdruckdatum: Seite 3

4 Die Schulleitung ist verantwortlich für die Organisation der Aufsicht an der Schule und damit auch für den Einsatz von Lehramtsanwärtern zur Aufsicht. Die Anzahl der Aufsichten sollte in einem angemessenen Verhältnis zu den sonstigen Aufgaben des Lehramtsanwärters stehen. Ausbildungsabschnitte Die Ausbildung im Vorbereitungsdienst gliedert sich in drei Ausbildungsabschnitte. Für jeden Abschnitt erhält der Lehramtsanwärter vom Seminar bestimmte Beobachtungs-, Hospitations- oder Arbeitsaufträge, die er zu Ausbildungszwecken eigenverantwortlich zu erledigen hat. Der Lehramtsanwärter soll sich in den drei Abschnitten vor allem folgenden Ausbildungsschwerpunkten widmen: Abschnitt 1: Orientierungsphase und Beginn der Kernphase Kennen lernen der Ausbildungsklasse/n, des Kollegiums, des schulischen Umfeldes und des Schulkonzeptes Eingewöhnung in die notwendigen schulischen Tätigkeiten Beobachtung von Schülern zum individuellen Lern- und Arbeitsverhalten gezielte Einzel- und Gruppenhospitationen (z. B. zu den verschiedenen Merkmalen von gutem Unterricht) Planen einzelner Unterrichtsstunden mit dem fbl Sammeln erster Unterrichtserfahrungen (angeleiteter Unterricht) mit anschließender Beratung durch den fbl, den VfA und/oder den Schulleiter erste Hospitation und Beratung durch den Fachleiter Abschnitt 2: Kernphase Entwicklung weiterer Handlungssicherheit in den Bereichen Unterrichten, Erziehen, Beraten, Beurteilen und Innovieren Vorbereiten und Durchführen des Ausbildungsgesprächs mit den Fachleitern über den individuellen Ausbildungsstand (weitere Ziele setzen) Vorbereiten und Durchführen benoteten Lehrprobe Festlegung des Hausarbeitsthemas und schulpraktische Umsetzung Schreiben der Hausarbeit Abschnitt 3: Ende der Kernphase und Prüfungsphase Vorbereiten und Absolvieren der Zweiten Staatsprüfung praktisch an der Ausbildungsschule Vorbereiten und Absolvieren der Zweiten Staatsprüfung mündlich an der Kernschule des Seminarschulverbundes Ausbildungsplan Der Ausbildungsplan enthält alle Termine der Ausbildung. Er wird dem Lehramtsanwärter am Beginn der Ausbildung vorgestellt und hängt zur Einsichtnahme im Seminar. Der LAA informiert das Kollegium seiner Schule sowie alle an der Ausbildung beteiligten Personen in Abständen über anstehende Ausbildungsschwerpunkte. Zudem informiert der LAA die Schulleitung über Änderungen im Ausbildungsplan. Ausbildungsschwerpunkte an den Ausbildungsschulen An ihren Ausbildungsschulen sollen die Lehramtsanwärter vordergründig unter Anleitung lernen ein langfristig angelegtes gutes Lehrer-Schüler-Verhältnis aufzubauen, sich aktiv mit in die Elternarbeit einzubringen, komplexe Unterrichtseinheiten zu planen, mit den vielfältigen, fachspezifischen Methoden des Grundschulunterrichts umzugehen, den eigenen Unterricht zunehmend professioneller zu gestalten und zu reflektieren, erbrachte Schülerleistungen, sowie den erreichten Stand der Kompetenzentwicklung einzuschätzen, Vorhaben der Klasse außerhalb des regulären Unterrichts mit zu planen und durchzuführen, Ausdruckdatum: Seite 4

5 sich für obligatorische Klassenleitertätigkeiten mit verantwortlich zu zeigen. Dabei können dem Lehramtsanwärter, abhängig vom individuellen Ausbildungsstand, zunehmend mehr selbstständige und eigenverantwortliche Tätigkeiten übertragen werden. Ausbildungstagebuch Zur Dokumentation der besuchten Ausbildungsveranstaltungen erhält jeder Lehramtsanwärter zu Beginn des Vorbereitungsdienstes ein Ausbildungstagebuch. Für das Führen des Ausbildungstagebuches ist jeder Lehramtsanwärter selbst verantwortlich. Das Ausbildungstagebuch ist zu allen Ausbildungsveranstaltungen mitzubringen und dem Verantwortlichen zur Unterschrift vorzulegen. Die Nichtteilnahme an Veranstaltungen wegen Krankheit und entschuldigter Abwesenheit ist im Ausbildungstagebuch einzutragen. Der Eintrag muss zeitnah vom Verantwortlichen (ggf. auch von der Seminarleitung) abgezeichnet werden. Zum Gespräch zum Ausbildungsstand ist das Ausbildungstagebuch dem FL nach Aufforderung vorzulegen. Vor der Prüfungszulassung ist das Ausbildungstagebuch der Seminarleitung nach Aufforderung vorzulegen. Das Ausbildungstagebuch bietet einen ständigen Überblick über den Stand der Ausbildung. Bei längerer Krankheit, Erziehungsurlaub und Wiedereinstieg in die Ausbildung ist ein Überblick über bereits besuchte Ausbildungsveranstaltungen möglich. Somit kann eine Auswahl der Seminare beim Wiedereinstieg auch in anderen Jahrgängen getroffen werden. Ausbildungsveranstaltungen Die Gesamtstundenzahl der Ausbildungsveranstaltungen wird in der ThürAZStPLVO in der gültigen Fassung festgeschrieben. Der Lehramtsanwärter ist verpflichtet, an allen ihn betreffenden Ausbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Diese Ausbildungsveranstaltungen gehen jeder anderen Tätigkeit des Lehramtsanwärters vor. Die Inhalte der Ausbildungsveranstaltungen können dem Ausbildungsplan entnommen werden. Ausbildungsverordnung Die Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter (ThürAZStPLVO) regelt alle Belange der Ausbildung. Sie ist auf den Internetseiten des Landesprüfungsamtes zu finden. Beamtenverhältnis auf Widerruf Das Beamtenverhältnis des LAA beginnt mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde und endet mit dem Tag der Aushändigung des Zeugnisses der Zweiten Staatsprüfung. Eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis ist auf Wunsch des LAA im Vorbereitungsdienst möglich. Über die rechtlichen Konsequenzen kann sich der LAA individuell informieren. Begleiteter Unterricht (bu) Begleiteter Unterricht bedeutet für den Lehramtsanwärter Unterricht mit dem fachbegleitenden Lehrer vorzubereiten und zu planen, Unterricht im Beisein des fachbegleitenden Lehrers durchzuführen, Unterricht mit dem fachbegleitenden Lehrer auszuwerten. Bei der Auswertung erhält der Lehramtsanwärter vom fbl eine klare Rückmeldung und ggf. Hinweise zur Veränderung des Unterrichts. Charakter der Unterrichtsstunde Der Charakter einer Unterrichtsstunde ist gekoppelt an die Stellung der einzelnen Stunde innerhalb der Unterrichtseinheit (Stoffeinheit). So lässt sich eine Unterrichtsstunden z.b. als Einführungsstunde, erste Übungsstunde, Übungsstunde, Übung- und Festigungsstunde bzw. Anwendungsstunde charakterisieren. Dienstort Dienstort für alle Lehramtsanwärter ist der Ort der Ausbildungsschule, die vom Schulamt zugewiesen wurde. Dienstreisen Dienstreisen sind Reisen zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststätte. Die Anordnung oder Genehmigung bedarf der Schriftform. Jeder Lehrer ist daher verpflichtet, vor dem Antritt einer Dienstreise einen Ausdruckdatum: Seite 5

6 Dienstreiseantrag zu stellen. Die entsprechenden Formulare erhält man im Sekretariat der Schule bzw. als Downloadformular auf den Seiten des Staatlichen Schulamtes Nordthüringen. Weiterführende Informationen zum Thema Dienstreisen können dem Thüringer Reisekostengesetz entnommen werden. Dienstweg Bei allen Schreiben an übergeordnete Dienststellen ist unbedingt der Dienstweg einzuhalten. D.h. Briefe etc. werden über die Seminarleitung an die entsprechende Behörde geschickt. Ausgenommen ist der Schriftverkehr mit der Beihilfestelle, der Reisekostenstelle und der Thüringer Bezügestelle. Einstellung in den Thüringer Schuldienst Informationen zur Einstellung in den Thüringer Schuldienst finden sich auf den Seiten des Thüringer Kultusministeriums. Elternabend Der Lehramtsanwärter nimmt an den Elternabenden der Ausbildungsklasse teil. Beim ersten Elternabend bittet er den Klassenlehrer um eine kurze Redezeit und stellt sich den Eltern vor. Dabei sollte der LAA selbstbewusst, stimmklar, kompetent und freundlich auftreten. Elternzeit Die Elternzeit kann von weiblichen und männlichen Erziehungsberechtigten genommen werden und wird auf Antrag vom zuständigen Schulamt gewährt. Fachbegleitender Lehrer Der fachbegleitende Lehrer (fbl) ist ein Lehrer, der Lehramtsanwärter während des Vorbereitungsdienstes fachlich in einem oder in mehreren Fächern betreut. Zu seinen Aufgaben gehören u. a. Öffnung des eigenen Unterrichts zu Zwecken der Hospitation, Unterstützung bei der pädagogisch-psychologischen Arbeit in der Ausbildungsklasse, besonders in der Startphase, Gespräche zu Unterrichtsvorhaben, gemeinsame Planung von Unterrichtseinheiten (Stoffeinheiten), Grobplanung einzelner Unterrichtsstunden, Unterstützung bei der Feinplanung einzelner Unterrichtsstunden, besonders in der Startphase, Hospitationen beim Lehramtsanwärter mit anschließender Rückmeldungen und Beratung, Unterstützung bei Einschätzung, Zensierung und Beurteilung von Schülerleistungen, Einbeziehung des Lehramtsanwärters in Klassenleitertätigkeiten, Einbeziehung des Lehramtsanwärters in die Elternarbeit, Einbeziehung des Lehramtsanwärters in Vorhaben, die außerhalb des regulären Unterrichts stattfinden (Wandertage, Exkursionen, Schullandheimaufenthalte ), Mitarbeit an der Gesamtbeurteilung des Lehramtsanwärters vor der Prüfungsphase. Der fbl nimmt an der benoteten Lehrprobe mit Stimmrecht teil. Zur Staatsprüfung kann er als dienstlich interessierte Person ohne Stimmrecht teilnehmen. Fächerintegrierender Unterricht Im fächerintegrierenden Unterricht werden alle Fächerstrukturen zeitweilig aufgehoben. Beispiele sind: projektorientierter Unterricht Projektarbeit Fächerübergreifender Unterricht Im fächerübergreifenden Unterricht stellt die Lehrkraft innerhalb ihres Unterrichts Bezüge zu anderen Fächern her. Praktisches Beispiel: Herbst HSK Wetter Naturbeobachtungen D Arbeit mit Gedichten zum Herbst Ausdruckdatum: Seite 6

7 Mu Herbstlied zum Einstieg oder zum Ausklang des Unterrichts Praktisches Beispiel: Exkursion in die Landeshauptstadt HSK Stadtplan, Reihenfolge der Besichtigung von Sehenswürdigkeiten festlegen, Erkundungsaufträge für jede Sehenswürdigkeit erstellen Ma Fahrplaninformationen entnehmen, Zeitplan für den Tag erstellen, Fahrtkosten berechnen Fächerverbindender Unterricht Im fächerverbindenden Unterricht nutzen die Lehrkräfte gemeinsame thematische Bezüge der einzelnen Unterrichtsfächer. Sie stimmen sich inhaltlich und zeitlich über die Art und Weise der Umsetzung ab. Praktisches Beispiel: Herbst Lehrer für D Herbstgedichte und -geschichten Lehrer für Musik Herbstlieder, Vivaldi Vier Jahreszeiten Lehrer für SG Bauen eines Winterschlafplatzes für den Igel Lehrer für We Bau eines Drachen Gemeinsamer Unterricht (GU) Der gemeinsame Unterricht von Schülern mit oder ohne sonderpädagogischem Förderbedarf ist in Thüringen gesetzlich festgeschrieben. Alle Schüler sollen miteinander auf ihrem jeweiligen Entwicklungsniveau lernzieldifferent oder lernzielgleich lernen und arbeiten können. Weiterführende Informationen finden sich auf den Seiten des Thüringer Kultusministeriums oder im Thüringer Schulportal. Hospitation Hospitation bedeutet für den LAA unter einem von ihm oder vom Seminarschulverbund festgelegten Schwerpunkt in der Ausbildungsklasse zu hospitieren, in anderen Fächern der Ausbildungsklasse zu hospitieren (z. B. zur Beobachtung von Schülern in einem Fach/in anderen Fächern), in anderen Klassen zu hospitieren, (z. B. zum Kennen lernen der Arbeit im Anfangsunterricht und in der Schuleingangsphase unter dem Aspekt der individuellen Förderung), zu jeder Hospitationen ein Protokoll anzufertigen und in eine Mappe einzuordnen, um es als Grundlage für die thematische Arbeit in den Seminaren zu nutzen. Hospitationszirkel Im Hospitationszirkel hospitieren die Lehramtsanwärter in einer kleinen Gruppe ein bis zwei Unterrichtsstunden in einer Ausbildungsschule, sammeln Erfahrungen, kommen ins Gespräch und reflektieren Unterricht. Nach den Hospitationsstunden werten die Lehramtsanwärter gemeinsam mit dem Fachleiter oder eigenständig in kleinen Gruppen die Unterrichtssequenzen unter Berücksichtigung verschiedener Gesichtspunkte nach festgelegtem Muster aus. Integrativer Deutschunterricht Das Fach Deutsch gliedert sich in die fünf Lernbereiche Hör-/ Hör- Sehverstehen Sprechen Leseverstehen Schreiben Über Sprache, Sprachverwendung und Sprachenlernen reflektieren. Werden in einer Unterrichtsstunde 2 oder 3 Lernbereiche miteinander verknüpft, spricht man von integrativem Deutschunterricht. Der Trend geht seit Jahren dahin, das Fach Deutsch integrativ zu unterrichten. Praktisches Beispiel Ausdruckdatum: Seite 7

8 einen Text erlesen (Leseverstehen) den wesentlichen Inhalt einem Partner erzählen (Sprechen) Wörter mit rechtschriftlichen Besonderheiten im Text unterstreichen, heraus schreiben und nach entsprechenden Aufgabenstellungen üben (Schreiben) Merke: Zu jedem Lernbereich werden dann auch entsprechende Lernziele formuliert. Denkbar ist integrativer Unterricht auch in anderen Fächern. Klassenbucheinträge Das Führen des Klassenbuches gehört zu den Pflichtaufgaben jedes Lehrers. Folglich ist auch der Lehramtsanwärter dazu verpflichtet. Im begleiteten Unterricht (bu) nimmt der LAA den Klassenbucheintrag vor. Sowohl der LAA als auch der fbl signieren. Im selbstständigen Unterricht (su) nimmt der LAA den Klassenbucheintrag vor und signiert allein. Hospitationen trägt der LAA unter "Bemerkungen" im Klassenbuch ein und signiert. Klassenfahrt Die Teilnahme an Klassenfahrten sollte die Verpflichtungen des Lehramtsanwärters zur Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen nicht behindern. Daher muss die Teilnahme des Lehramtsanwärters an Klassenfahrten von der Seminarleitung befürwortet werden. Der Dienstreiseantrag erfolgt analog zu dem des mitfahrenden Lehrers. Konzeption von gutem Unterricht Ein Schwerpunkt der gemeinsamen Ausbildungstätigkeit von Schule und Seminarschulverbund für das Lehramt an Grundschulen in der Region Worbis soll eine von allen anerkannte Konzeption von gutem Unterricht sein, weil jeder Lehrer in erster Linie an der Professionalität seines Unterrichts gemessen wird. Ein gemeinsamer fachlicher Austausch zu Merkmalen des guten Unterrichts soll dazu beitragen, den Blick auf Unterrichtsplanung und durchführung zu schärfen und alle an der Ausbildung Beteiligten für die Beratung stärker zu sensibilisieren. Krankheit Bei Krankheit des Lehramtsanwärters erfolgt zunächst die zeitnahe Information der Schule und der Seminarleitung des Seminarschulverbundes (in der Regel telefonisch). Bei anstehenden Hospitationen der Fachleiterinnen bzw. Seminarveranstaltungen oder Modulen sind die beteiligten Fachleiterinnen ebenfalls zu kontaktieren. Die Art der Information ist vom Einzelfall abhängig. Bei unmittelbar anstehenden Veranstaltungen sollte auch hier eine telefonische Meldung erfolgen. Andernfalls ist auch die schriftliche Info per möglich. Der Krankenschein im Original ist der Seminarleitung vorzulegen. Diese legt eine Kopie zu den Personal- bzw. Ausbildungsakten. Die Seminarleitung leitet den Krankenschein dann an das Staatliche Schulamt weiter. Lehr- und Lernformen Lehr- und Lernformen (auch Unterrichtsformen genannt) bezeichnen Grundtypen des Unterrichts. Die einzelnen Lehr- und Lernformen unterscheiden sich deutlich in ihren Verläufen. Sie gliedern sich in einzelne Phasen, die wiederum unterschiedliche Arbeits- und Sozialformen aufweisen können. Häufige Lehr- und Lernformen sind z. B. traditioneller Frontal- oder Klassenunterricht Wochenplanunterricht Lernen an Stationen Angebotslernen Projektunterricht Lehrerbildungsgesetz Das Thüringer Lehrerbildungsgesetz regelt die Lehrerbildung in Thüringen. Es beschreibt Ziele und Inhalte der Lehrerbildung in Thüringen, gibt Auskunft über die Phasen der Lehrerbildung und die Einrichtungen der Lehrerbildung sowie ihre Kooperation und beschreibt die Aufgaben der beteiligten Ausbildungseinrichtungen. Ausdruckdatum: Seite 8

9 Nebentätigkeit Nebentätigkeiten (z. B. Nachhilfeunterricht, Unterricht an der VHS, Sportverein) sind genehmigungspflichtig. Der Umfang darf vier Wochenstunden nicht übersteigen. Diese müssen außerhalb der Unterrichts- und Ausbildungszeiten liegen. Anträge auf Genehmigung zur Übernahme einer Nebentätigkeit müssen zunächst der Schulleitung Ihrer Ausbildungsschule zur Stellungnahme vorgelegt werden. Anschließend wird der Antrag der Seminarleitung zur Stellungnahme vorgelegt. Die Seminarleitung leitet die Anträge dann zur abschließenden Stellungnahme an das Staatliche Schulamt weiter. Von dort erhalten Sie den Antrag zurück.. Präsenzpflicht des Lehramtsanwärters Der Lehramtsanwärter ist in der Regel an vier Unterrichtstagen pro Woche an der Ausbildungsschule. Am Donnerstag ist er grundsätzlich zur Ausbildung in der Regel in der Kernschule des Seminarschulverbundes. In unregelmäßigen Abständen finden am Dienstag Nachmittag zudem Modulveranstaltungen statt. An der Ausbildungsschule nimmt der Lehramtsanwärter hauptsächlich seine Pflichten in Form von Hospitationen sowie angeleitetem und selbstständigem Unterricht wahr. Fachliche Vorbereitungen, Planungsgespräche mit dem/den fachbegleitenden Lehrer/n, die Teilnahme an Dienstberatungen, Elterngesprächen oder anderen schulischen Veranstaltungen, die der Ausbildung förderlich sind, gehören ebenfalls in die Präsenzzeit des Lehramtsanwärters an der Ausbildungsschule. Montag: Tätigkeit in der Ausbildungsschule Dienstag: Tätigkeit in der Ausbildungsschule Mittwoch: Tätigkeit in der Ausbildungsschule (nachmittags ggf. Modulveranstaltungen) Donnerstag: Ausbildungstag an der Kernschule des Seminarschulverbundes Freitag: Tätigkeit in der Ausbildungsschule Schulleiter (SchL) Der SchL ist verantwortlich für die Lehrerbildung an seiner Schule und trägt Sorge dafür, dass die schulpraktische Ausbildung des Lehramtsanwärters vom Kollegium getragen und unterstützt wird. Er sorgt gemeinsam mit dem Verantwortlichen für Ausbildung (VfA) dafür, dass an seiner Schule der Unterricht zu Ausbildungszwecken geöffnet wird. Der SchL informiert sich regelmäßig beim VfA und/oder fachbegleitenden Lehrer (fbl) über die Ausbildungsentwicklung, lernt den Unterricht des LAA auch selbst kennen und berät ihn. Vor Beginn der Prüfungsphase erstellt er die Gesamtbeurteilung mit Notenvorschlag in Zusammenarbeit mit dem fbl und dem VfA. Der Verantwortliche für Ausbildung oder der Schulleiter nehmen an der benoteten Lehrprobe mit Stimmrecht teil. Zur Staatsprüfung müssen der VfA und der Schulleiter zugegen sein. Schwangerschaft Schwangerschaften müssen der vorgesetzten Behörde (Schulamt) und der Seminarleitung des SSV umgehend angezeigt werden, damit die Mutterschutzfristen terminiert werden können. Eine Bescheinigung des Arztes/der Ärztin über den wahrscheinlichen Termin der Entbindung oder ein Auszug aus dem Mutterpass ist beizufügen. Über die möglichen Konsequenzen von Beurlaubungen bzw. Verlängerungen der Ausbildung sollten Sie ein Gespräch mit der Seminarleitung führen. Selbstständiger Unterricht (su) Selbstständiger Unterricht bedeutet für den Lehramtsanwärter den Unterricht allein vorzubereiten und zu planen, den Unterricht allein in der Klasse durchzuführen, die Schülerleistungen einzuschätzen, ggf. auch zu bewerten und zu zensieren, den Unterricht allein, aber auch gemeinsam mit den Ausbildungsverantwortlichen der Schule nachzubereiten und zu reflektieren. Der LAA ist im selbstsändigen Unterricht für die Klasse verantwortlich und damit auch Eltern gegenüber auskunftsfähig. Ausdruckdatum: Seite 9

10 Seminarschulverbund (SSV) Ein Seminarschulverbund (SSV) ist ein Verbund kooperierender Schulen zur gemeinsamen Wahrnehmung der Aufgaben eines Studienseminars für das Lehramt an Grundschulen (Regelschulen, Gymnasien, Berufsbildenden Schulen) nach ThürLbG und ThürAZStPLVO in der jeweils gültigen Fassung. Sozialformen Sozialformen regeln die Beziehungs- und Kommunikationsstruktur des Unterrichts, die sich äußerlich in der Sitzordnung und der Gesprächsstruktur zeigt. Unterschieden wird zwischen dem Frontalunterricht, der Einzel-, Partner- oder Gruppenarbeit. Thüringer Lehrerbildungsgesetz siehe Lehrerbildungsgesetz Unterrichtsformen siehe Lehr- und Lernformen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes Bei Wanderungen, Schullandheimaufenthalten u. a. Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgeländes darf der Lehramtsanwärter nur als zweite Aufsichtsperson eingesetzt werden. (vgl. ThürAZStPLVO 12 / 3) Verantwortlicher für Ausbildung (VfA) Der VfA ist ein Lehrer, dem Koordinierungs-, Unterstützungs- und Ausbildungsaufgaben in allen 3 Phasen der Lehrerbildung an der Schule übertragen werden. Er kann gleichzeitig als fbl tätig sein. Zu seinen Aufgaben gehören u. a. die allgemeine Einführung des Lehramtsanwärters in den Schulalltag der jeweiligen Ausbildungsschule, vertraut machen des Lehramtsanwärters mit den Teamstrukturen und Formen der Kooperation an der Schule, vertraut machen des Lehramtsanwärters mit den materiellen Bedingungen an der Ausbildungsschule, insbesondere mit dem Zugang zu Lehr- und Lernmitteln und zu technischen Geräten, Koordinierung und Steuerung der Zusammenarbeit zwischen Lehramtsanwärter und Lehrern, Koordinierung der Zusammenarbeit zwischen Schule und Seminarschule, Koordinierung und Steuerung von Hospitationen im Rahmen des Ausbildungsunterrichts, Bereitstellung eigenen Unterrichts zu Hospitationszwecken, Mitarbeit an der Gesamtbeurteilung des Lehramtsanwärters vor der Prüfungsphase. Der VfA oder der Schulleiter nehmen an der benoteten Lehrprobe mit Stimmrecht teil. Zur Staatsprüfung müssen der VfA und der Schulleiter zugegen sein. Vertretungsstunden Der HPR erhielt im Juli 2013 vom TMBWK dazu folgende Antwort: Vor dem Ablegen der Zweiten Staatsprüfung steht das Ausbildungsziel der Lehramtsanwärter, nämlich das erfolgreiche Durchlaufen des Vorbereitungsdienstes einschließlich des erfolgreichen Abschlusses der Zweiten Staatsprüfung im Vordergrund. In welchem Umfang während dieser Ausbildungszeit ein Lehramtsanwärter Unterricht zu erteilen hat, ist in 12 Abs. 4 der Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter (ThürAZStPLVO) geregelt. Danach umfasst der vom Lehramtsanwärter zu erteilende Ausbildungsunterricht (Hospitationen, vom Lehramtsanwärter unter Anleitung erteilter Unterricht, selbständig zu erteilender Unterricht) bis zu 15 Wochenstunden. Der Umfang des davon selbständig zu erteilenden Unterrichts beträgt während der Gesamtdauer des Vorbereitungsdienstes im Durchschnitt bis zu 8 Stunden pro Ausbildungshalbjahr. Ab dem zweiten Ausbildungshalbjahr kann der selbständig zu erteilende Unterricht nach Festlegung des Seminarleiters bis zu 12 Wochenstunden betragen. Sofern der Durchschnittswert nicht überschritten wird, können Lehramtsanwärter auch zu Vertretungsstunden herangezogen werden, sofern diese Möglichkeit vom Leiter der Ausbildungsschule im Einvernehmen mit dem Seminarleiter festgelegt ist (vgl. Ziffer Satz 3 VVOrg 2013/2014). Zur Ableistung von Mehrarbeit sollen Lehramtsanwärter in der der Ausbildung dienenden Phase dagegen nicht herangezogen werden. Ausdruckdatum: Seite 10

11 Letzte Änderung: :18 Uhr Ausdruckdatum: Seite 11

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