Thüringer Schulportal - Seminarporträt

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1 Seminar-ABC Stichworte Allgemeines Seminar "Im Allgemeinem Seminar werden insbesondere didaktisch-methodische Kompetenz, erzieherische Kompetenz, Beratungs-, Kommunikations-, Planungs- und Reflexionskompetenz einschließlich schul- und dienstrechtlicher Kompetenz im Zusammenhang mit den praktischen Erfahrungen des Lehramtsanwärters entwickelt."* Alle angebotenen Veranstaltungen des AS sind im Seminarporträt unter "Ausbildung" zu finden. * vgl. 11 (2) ThürAZStPLVO vom 3. September 2002 (GVBI, S. 328), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Angeleiteter Unterricht Unter Anleitung zu erteilender Unterricht bedeutet für den Lehramtsanwärter: Unterricht mit dem fachbegleitenden Lehrer vorzubereiten und zu planen Unterricht im Beisein des fachbegleitenden Lehrers durchzuführen Unterricht mit dem fachbegleitenden Lehrer auszuwerten Bei der Auswertung erhält der Lehramtsanwärter vom fachbegleitenden Lehrer eine Rückmeldung. Nächste Schritte zur weiteren Lernentwicklung werden vereinbart. Anwärtervertretung Zu Beginn des Vorbereitungsdienstes wählen die Lehramtsanwärter eines Ausbildungsjahrgangs, die im Zuständigkeitsbereich eines Staatlichen Studienseminars für Lehrerausbildung ausgebildet werden, eine Anwärtervertretung. Die Anwärtervertretung ist ein Organ zur Mitwirkung der Lehramtsanwärter in Angelegenheiten der Ausbildung. Zwischen der Anwärtervertretung und den Seminarleitern der schulartbezogenen Studienseminare finden regelmäßig Beratungen statt. Aufsicht Aufsichten gehören zum Tätigkeitsfeld eines Lehrers. Ein LAA kann ebenfalls zur Aufsichtsführung beauftragt werden. Ausbildende Fachleiter Ausbildende Fachleiter sind verantwortlich für die Gestaltung der Fachseminare und/oder besuchen den Lehramtsanwärter im Unterricht. Nach jedem Unterrichtsbesuch findet ein Beratungsgespräch statt. Ausbildende Fachleiter sind auch an den Lehrproben und Prüfungen beteiligt. Ausbildungsband siehe Band Ausbildungscurricula (AC) Ausbildungscurricula im Schulportal Ausbildungsgespräch siehe Gespräch über den Stand der Ausbildung Ausbildungskatalog Im Ausbildungskartalog finden sich Informationen zu den Allgemeinen und Fachseminaren sowie Hinweise zur Vorbereitung auf das jeweilige Seminar (vorbereitende Seminaraufträge) und zum zu erbringenden Nachweis. Ausdruckdatum: Seite 1

2 Die einzelnen Teile des Ausbildungskatalogs sind im Seminarporträt unter Ausbildung platziert. Ausbildungsplan Der Ausbildungsplan enthält alle verbindlichen Termine der Ausbildung. Er wird dem Lehramtsanwärter zu Beginn der Ausbildung vorgestellt und ist auf den Seiten des Seminarporträts veröffentlich. Ausbildungsplan Ausbildungstagebuch Jeder Lehramtsanwärter erhält zu Beginn des Vorbereitungsdienstes ein Ausbildungstagebuch, welches er über die gesamte Ausbildungszeit hinweg führt. Es dient sowohl der individuellen Planung und Dokumentation zu erbringender Leistungen als auch der Sammlung von Teilnahmenachweisen. Es ist Teil des Portfolios. Ausbildungsveranstaltungen Der Lehramtsanwärter ist verpflichtet, an allen ihn betreffenden Ausbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Diese Ausbildungsveranstaltungen gehen jeder anderen Tätigkeit des Lehramtsanwärters vor.* Gemäß den Vorgaben der Kultusministerkonferenz findet [...] die Ausbildung im Vorbereitungsdienst in unterschiedlichen Ausbildungsformaten an Schulen und Studienseminaren oder vergleichbaren Einrichtungen statt. Sie umfasst theoretische Anleitung, unterrichtliche Erprobung und Theorie geleitete Reflexion. Die folgenden Formate prägen die Ausbildung im Vorbereitungsdienst: Einführungsveranstaltungen Hospitationen begleiteter Unterricht selbstständiger Unterricht Ausbildung in seminaristischen Veranstaltungsformen** * vgl. 11 (6) Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter (ThürAZStPLVO) vom 3. September 2002 (GVBI.S. 328), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. September 2013 (BGVI.S. 249) **vgl. Ländergemeinsame Anforderungen für die Ausgestaltung des Vorbereitungsdienstes und die abschließende Staatsprüfung, Beschluss der KMK vom ) Band Dieser Begriff ist im Ausbildungsplan zu finden und meint ein Angebot verschiedener Wahlpflichtveranstaltungen. Der LAA wählt sich je nach individueller Interessenlage in eine Veranstaltung ein. Die Einwahl erfolgt online. Übersicht Bänder Beratungsgespräch Beratungsgespräche finden in der Ausbildungsschule nach Unterrichtsbesuchen und Lehrproben zwischen LAA und seinem ausbildenden Fachleiter bzw. auch zwischen FbL und/oder VfA statt. Der LAA organisiert dafür einen geeigneten Raum an seiner Schule. Für ein Beratungsgespräch sind mindestens 60min pro gezeigter Unterrichtsstunde einzuplanen. Ablauf Beratungsgespräch Niederschrift Unterrichtsbesuch Best of siehe Seminarporträt - Ausbildung - sonstige Veranstaltung Ausdruckdatum: Seite 2

3 Beurteilung "(2) Die zuständigen Fachleiter und die jeweiligen Leiter der Ausbildungsschulen erstellen rechtzeitig vor Beginn der ersten vor einem Prüfungsausschuss abzulegenden Prüfung jeweils eine Beurteilung des Lehramtsanwärters. (3) Ausgehend von den während der Vorbereitungsdienstes zu erwerbenden Kompetenzen soll die Beurteilung über die Eignung für das Lehramt, insbesondere über Unterrichtsgestaltung und erzieherische Fähigkeiten, Kenntnisse, Leistungen sowie dienstliches Verhalten Auskunft geben und mit einem Notenvorschlag nach 27 abschließen."* * vgl. 14(2) und (3) Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter(ThürAZStPLVO) vom 3.September 2002 (GVBl.S.328, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. September 2013(GVBl.S.249) Dienstreisen Dienstreisen sind Reisen zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststätte. Die Anordnung oder Genehmigung bedarf der Schriftform. Jeder Lehrer ist daher verpflichtet, vor dem Antritt einer Dienstreise einen Dienstreiseantrag zu stellen. Die entsprechenden Formulare erhält man im Sekretariat der Schule bzw. als Downloadformular auf den Seiten des zuständigen Schulamtes. Dienststelle Die zuständige Dienststelle des Lehramtsanwärters ist die Ausbildungsschule. Dienstvorgesetzter ist der Schulleiter. Einführungstage Zu Beginn der Ausbildung finden traditionell in einem Schullandheim mehrtägige Einführungstage in den Vorbereitungsdienst statt. - Kontakt Jeder Lehramtsanwärter ist verpflichtet, sein -Postfach regelmäßig einzusehen, da kurzfristige Informationen auf diesem Wege übermittelt werden. Erlebnispädagogik siehe Seminarportät - Ausbildung - sonstige Veranstaltungen (Projektwoche - Erlebnispädagogik) fachbegleitender Lehrer (fbl) Der fachbegleitende Lehrer ist ein Lehrer, der den Lehramtsanwärter während des Vorbereitungsdienstes fachlich in einem oder in mehreren Fächern betreut. Zu seinen Aufgaben gehören u.a. Öffnung des eigenen Unterricht zu Zwecken der Hospitation, Unterstützung bei der pädagogisch-psychologischen Arbeit in der Ausbildungsklasse, besonders in der Startphase Gespräche zu Unterrichtsvorhaben, gemeinsame Planung von Unterrichtseinheiten (Stoffeinheiten), Grobplanung einzelner Unterrichtsstunden Unterstützung bei der Feinplanung einzelner Unterrichtsstunden, besonders in der Startphase Hospitation beim Lehramtsanwärter mit anschließender Rückmeldung und Beratung Unterstützung bei der Einschätzung, Zensierung und Beurteilung von Schülerleistungen Einbeziehung des Lehramtsanwärters in Vorhaben, die außerhalb des regulären Unterrichts stattfinden( Wandertage, Exkursionen, Schullandheimaufenthalte,...) Mitarbeit an der Gesamtbeurteilung des Lehramtsanwärters vor der Prüfungsphase. Der fbl nimmt an der benoteten Lehrprobe mit Stimmrecht teil. Zur praktischen Prüfung kann er als dienstlich interessierte Person ohne Stimmrecht teilnehmen. Ausdruckdatum: Seite 3

4 Fachseminare " In den Fachseminaren werden Lehramtsanwärter befähigt, unter Einbeziehung ihrer praktischen Erfahrungen didaktische und methodische Probleme sowie ausgewählte Inhalte des Unterrichts zu bewältigen. Der Lehramtsanwärter nimmt in seinen Ausbildungsfächern...an Fachseminaren teil. Die Fachseminare werden entsprechend den geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie den Anordnungen des Ministeriums und des zuständigen Staatlichen Studienseminars für Lehrerausbildung eigenverantwortlich von den Fachleitern geleitet und gestaltet."* Alle angebotenen Fachseminare sind im Seminarporträt unter Ausbildung zu finden. *vgl. 11 (4) ThürAZStPLVO vom 3. September 2002 (GVBI, S. 328), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Fortbildungen Sofern keine Seminare betroffen sind, ist die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des ThILLM, der regionalen Fortbildung o.ä. mit Genehmigung der Schulleitung möglich Freistellungen von Seminarveranstaltungen Freistellungen von Seminar sind nach Rücksprache mit der Seminarleitung in begründeten Fällen (z.b. Klassenfahrt, Wandertag,...) 2x im Ausbildungszeitraum möglich. Der Antrag auf Freistellung bedarf der Schriftform. Das entsprechende Formular findet sich unter Dokumente und Links. Gemeinsamer Unterricht Der gemeinsame Unterricht von Schülern mit oder ohne sonderpädagogischem Förderbedarf ist in Thüringen gesetzlich festgeschrieben. Alle Schüler sollen miteinander auf ihrem jeweiligen Entwicklungsniveau lernzieldifferent oder lernzielgleich lernen und arbeiten können. Weiterführende Informationen finden sich auf den Seiten des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS), im Thüringer Schulportal, in der Handreichung zum gemeinsamen Unterricht und unter Gespräch über den Stand der Ausbildung "Jeder [ausbildende] Fachleiter führt bis zum Ende des ersten Ausbildungsjahres mit dem Lehramtsanwärter ein ausführliches Gespräch, das über den Ausbildungsstand Auskunft gibt. Es hat beratenden Charakter. Die Niederschrift ist zu den Ausbildungsakten zu nehmen."* Sowohl Lehramtsanwärter als auch ausbildender Fachleiter bereiten dieses Gespräch mit Hilfe des Formular (siehe Dokumente und Links) vor. *vgl. 14 (1) ThürAZStPLVO vom 3. September 2002 (GVBI, S. 328), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Handlungsfelder Handlungsfelder sind die curricularen Schwerpunkte der Standards der Lehrerbildung und beschreiben zu erwerbende Kompetenzen künftiger Lehrkräfte (KMK 2014) Hausarbeit Die schriftliche Prüfung besteht aus einer Hausarbeit. Der Lehramtsanwärter reflektiert in der anzufertigenden pädagogisch-praktischen Hausarbeit eine komplexe schulpraktische Erfahrungs- oder Handlungssituation aus der Zeit seines Vorbereitungsdienstes in konzentrierter Form, wobei die schriftliche Prüfung keine Darstellung themenbezogener Unterrichtseinheiten enthalten soll. Das Prozedere zur Erstellung der Hausarbeit sowie formelle Aspekte sind im 24 der Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung( ThürAZStPLVO) vom 3. September 2002 (GVBI, S. 328), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. und im Hinweispapier zur zweiten Staatsprüfung geregelt. Ausdruckdatum: Seite 4

5 Hospitationszirkel (HPZ) Mit Beginn der Kernphase startet die Arbeit in den Hospitationszirkeln. Vier bis sechs Lehramtsanwärter besuchen sich gegenseitig in kleinen Gruppen im Unterricht und werten diesen nach einem vorgegebenen Besprechungsplan ( siehe Dokumente und Links HPZ - Vorgehen und Struktur ) aus. Über das Gespräch wird ein Protokoll angefertigt. Die Hospitationszirkel sind ein wichtiger Bestandteil der Individualisierung im Vorbereitungsdienst. Sie werden eigenverantwortlich während des gesamten Vorbereitungsdienstes durchgeführt. Die ersten beiden HPZ finden unter Anleitung eine Fachleiters statt. individueller Ausbildungsplan Jeder Lehramtsanwärter erstellt seinen persönlichen Ausbildungsplan und organisiert somit seinen individuellen Ausbildungsweg an Studienseminar und Schule. Folglich trägt der Auszubildende aktiv Verantwortung für das eigene Lernen. Die verantwortlichen Fachleiter und Lehrer unterstützen ihn dabei. "Mit der weitsichtigen und bewussten individuellen Ausbildungsplanung kann eine stärkere Vernetzung zwischen Seminar und dem System Schule erreicht werden."* * In: Jantowski, Andreas(Hrsg.): Impulse 58 - Gemeinsam leben. Miteinander lernen. Thillm, 2013 Jahrgangsmischung Jahrgangsmischung Krankheit/ Krankmeldung Bei Krankheit des Lehramtsanwärters erfolgt zunächst die zeitnahe Information der Schule und der Seminarleitung des Studienseminars (in der Regel telefonisch) Bei anstehenden Hospitationen der ausbildenden Fachleiter bzw. Seminarveranstaltungen sind die beteiligten Fachleiter ebenfalls zu kontaktieren. Der Krankenschein ist im Original in der Dienststelle vorzulegen. Dem Studienseminar ist eine Kopie des Krankenschein zu kommen zu lassen. Lehrprobe "Lehramtsanwärter für das Lehramt an Grundschulen legen in zwei der vier Ausbildungsfächer je eine Lehrprobe ab; eine davon muss entweder im Ausbildungsfach Mathematik oder im Ausbildungsfach Deutsch und die andere entweder im Ausbildungsfach Heimat- und Sachkunde oder im vierten Ausbildungsfach abgelegt werden."* Jede der beiden Lehrproben wird benotet. Die Lehrproben finden an einem Tag statt. Zeitpunkt und Lehrprobenthemen werden vom Anwärter im Einvernehmen mit dem ausbildenden Fachleiter und dem fachbegleitendem Lehrer individuell gewählt. Für jede Lehrprobe ist ein schriftlicher Entwurf in 5facher Ausfertigung nach den Vorgaben des Studienseminars vorzulegen. Die Entwürfe sind bis Uhr des vorherigen Werktages an einem vom Seminarleiter bestimmten Ort abzugeben. Dies ist in der Regel die Ausbildungsschule. Auf dem Deckblatt wird die Eingangsbestätigung, Datum und Zeit vermerkt. " In den beiden nicht gewählten Ausbildungsfächern wird die praktische Prüfung ( 25) abgelegt."* * vgl. 13 (3) ThürAZStPLVO vom 3. September 2002 (GVBI, S. 328), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Lernaufgaben im Vorbereitungsdienst (LaiV) siehe Seminarporträt - Ausbildung - Allgemeine Seminare und Dokumente und Links Lernbiografie Die Arbeit an der eigenen Lernbiografie zieht sich durch alle Phasen der Ausbildung am Studienseminar. Sie ist Teil der Portfolioarbeit. Es geht darum, sich der eigenen Lernbiografie und den sich daraus ergebenden Konsequenzen bewusst zu werden. Ausdruckdatum: Seite 5

6 Medienwoche siehe Seminarportät - Ausbildung - sonstige Veranstaltungen (Projektwoche Medienproduktion) Methodenkoffer Der Methodenkoffer ist Bestandteil der Portfolioarbeit. Er wird eigenverantwortlich gefüllt und bildet eine Grundlage für eigenverantwortliches methodisches Handeln. Musisch-rhythmische Kompetenzen "Anwärter für das Lehramt an Grundschulen haben die für den Grundschullehrer relevanten musischrhythmischen Kompetenzen nach 11 Abs. 2 Nr. 2 Satz 3 ThürLbG bis zum Ablegen der Zweiten Staatsprüfung nachzuweisen. Über den Nachweis der musisch-rhythmischen Kompetenzen erteilt der zuständige Seminarleiter eine entsprechende Bescheinigung."* Veranstaltungen dazu sind im Ausbildungsplan ausgewiesen. *vgl. 11 (2) ThürAZStPLVO vom 3. September 2002 (GVBI, S. 328), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Nachweise Zu erbringende Nachweise sind im Ausbildungskatalog hinterlegt. Nachweise für Trainingsschwerpunkte werden individuell mit dem zuständigen Fachleiter vereinbart. Nebentätigkeit Eine Nebentätigkeit muss rechtzeitig vor Beginn dieser Tätigkeit bei der zuständigen Dienstbehörde (Schulleitung Ausbildungsschule - Stellungnahme der Seminarleitung - zuständiges Schulamt) beantragt bzw. genehmigt werden. Die Ausübung von Nebentätigkeiten ist unter ThürBG, ThürNVO, 3 Abs.4 TV-L geregelt. siehe Merkblatt zur Ausübung von Nebentätigkeiten Niederschrift über einen Unterrichtsbesuch Das entsprechende Formular bringt der Lehramtsanwärter bei jedem Unterrichtsbesuch durch den ausbildenden Fachleiter vorbereitet mit. Es kann auch für Unterrichtsbesuche durch den fbl bzw. VfA genutzt werden. Organisation des Vorbereitungsdienstes Die Ausbildung im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen gliedert sich in Start-, Kern- und Prüfungsphase. siehe Dokumente und Links "Ablauf der Ausbildung..." persönliche Lernziele Der Lehramtsanwärter arbeitet im Verlauf seiner Ausbildung an verschiedenen persönlichen Lernzielen, die er in der individuellen Planung seiner Ausbildung berücksichtigt und mit seinen ausbildenden Fachleitern, dem fachbegleitenden Lehrer bzw.dem Portfolioberater bespricht. Die Arbeit an diesen Zielsetzungen wird im Portfolio dokumentiert und reflektiert. Kriterien für gute persönliche Lernziele ( siehe Dokumente und Links) Portfolio Im Vorbereitungsdienst kommt es nicht nur auf ein entsprechendes Maß an praktischer Schul- bzw. Unterrichtsarbeit an, sondern besonders auch auf die systematische Reflexion der eigenen Praxiserfahrungen. Deshalb führt jeder Lehramtsanwärter ein Ausbildungsportfolio. Diese wird zum einen als Medium der Dokumentation von Lernwegen und zum anderen als Grundlage für die Darstellung eigener Kompetenzen genutzt. das Portfolio ist also einen kontinuierliche Sammlung und Reflexion von Arbeitsergebnissen, die fortlaufend oder abschließend sein kann Ausdruckdatum: Seite 6

7 eine möglichst multidimensionale Sammlung von Ergebnissen, die der Breite, dem Umfang und der Tiefe des Lernprozesses entspricht ein Nachweis der Kompetenzentwicklung in Vorbereitung und Durchführung der mündlichen Prüfung Portfoliogespräche mit dem persönlichen Portfolioberater sowie Reflexionstage, kollegiale Hospitationszirkel bzw. Fallberatungen unterstützen den Lehramtsanwärter bei dieser Arbeit. "Der Lehramtsanwärter dokumentiert in einem Portfolio den auf der Grundlage des 25 Abs.3 der Thüringer Lehrerbildungsgesetzes (ThürLbG) vom 12. März 2008 (GVBl.S. 45) in der jeweils geltenden Fassung organisierten Lernprozess durch die im Rahmen der Ausbildung im Vorbereitungsdienst von ihm gesetzten Ziele und den weg zur Erreichung dieser Ziele."* *vgl. 2 (5) ThürAZStPLVO vom 3. September 2002 (GVBI, S. 328), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. * Portfolioberater Der Portfolioberater ist ein Fachleiter der Staatlichen Studienseminars für Lehrerausbildung Gera (Lehramt Grundschule), der nicht an der unterrichtspraktischen Ausbildung des Lehramtsanwärters beteiligt ist. Er steht bei Bedarf jederzeit zur Seite. Portfoliogespräche Die Gespräche mit dem Portfolioberater finden in der Regel an Reflexionstagen statt. In diesen Gesprächen wird die erlebte Praxis reflektiert, Potenziale und Ressourcen besprochen und Schritte in die Zone der nächsten Entwicklung vereinbart. Präsenzpflicht Der Lehramtsanwärter ist in der Regel an vier Unterrichtstagen pro Woche an der Ausbildungsschule. Der Seminartag ist grundsätzlich der Mittwoch und in begründeten Fällen der Donnerstag. Im Laufe der Ausbildung finden auch Kompaktwochen am Studienseminar oder im Schullandheim statt. Sollte am Seminartag kein Seminar stattfinden, nimmt der Lehramtsanwärter am Unterricht in der Ausbildungsschule teil. An der Ausbildungsschule nimmt der Lehramtsanwärter hauptsächlich seine Pflichten in Form von Hospitationen sowie angeleitetem und selbstständigem Unterricht wahr. Fachliche Vorbereitungen, Planungsgespräche mit dem/den fachbegleitenden Lehrer/n, die Teilnahme an Dienstberatungen, Elterngesprächen oder anderen schulischen Veranstaltungen, die der Ausbildung förderlich sind, gehören ebenfalls in die Präsenzzeit des Lehramtsanwärters an der Ausbildungsschule. Raumplan Der jeweils aktuelle Raumplan für Seminarveranstaltungen hängt im Foyer der 5. Etage des Staatlichen Studienseminars für Lehrerausbildung Gera aus. Reflexion des eigenen Unterrichts Basis für die Eigenreflexion sind die während des Unterrichts gemachten Beobachtungen und Erfahrungen. Mit Hilfe der Reflexionsschwerpunkte ( siehe Dokumente und Links im nicht öffentlichen Bereich)kann der Unterricht strukturiert und kriteriengeleitet analysiert werden, um entsprechende Schlussfolgerungen abzuleiten. Nach Unterrichtsbesuchen ist eine kurze schriftliche Reflexion anzufertigen und innerhalb von 3 Werktagen an den ausbildenden Fachleiter zu senden. Reflexionstag siehe Seminarporträt - Ausbildung - sonstige Veranstaltung Ausdruckdatum: Seite 7

8 Reisekosten siehe Hinweisblatt des Staatlichen Schulamts Ostthüringen Schwangerschaft Schwangerschaften müssen der vorgesetzten Behörde (Schulamt) und des Seminarleitung umgehend angezeigt werden, damit die Mutterschutzfristen terminiert werden können. Eine Bescheinigung des Arztes/ der Ärztin über den wahrscheinlichen Tag der Entbindung oder ein Auszug aus dem Mutterpass ist beizufügen. Über die möglichen Konsequenzen von Beurlaubungen bzw. Verlängerungen der Ausbildung sollte ein Gespräch mit der Seminarleitung gesucht werden. Informationsblatt des Staatlichen Schulamtes Ostthüringen selbständiger Unterricht Selbständig zu erteilender Unterricht bedeutet für den Lehramtsanwärter: Unterricht eigenständig vorzubereiten, zu planen (auch längerfristige Planung) und durchzuführen. Der fachbegleitende Lehrer ist in der Regel nicht anwesend. Gegebenenfalls wendet sich der Lehramtsanwärter an den fachbegleitenden Lehrer oder auch an den ausbildenden Fachleiter, sofern sich Fragen aus dem selbständigen Unterricht ergeben. Der fachbegleitende Lehrer, der Verantwortliche für Ausbildung oder der Schulleiter hospitieren den Lehramtsanwärter regelmäßig auch im selbständig erteilten Unterricht und werten die Hospitationen mit dem Lehramtsanwärter aus. Seminarzeiten 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:30 Uhr Standardisierte Leistungsbilder Prüfungsleistungen werden nach standardisierten Leistungsbildern bewertet Tätigkeitsbericht Das monatsweise Führen eines Tätigkeitsberichtes gehört zu den dienstlichen Verpflichtungen des Lehramtsanwärters. Der Bericht ist bis zum 3. des Folgemonats per an ralf.kaemmerer@studienseminar.thueringen.de sowie an die ausbildenden Fachleiter und den Schulleiter bzw. Verantwortlichen für Ausbildung zu senden. Das entsprechende Formular findet sich unter Dokumente und Links "Formular Tätigkeitsbericht" Unfälle Unterrichtsbesuch Pro Fach sind ca. 5 Unterrichtsbesuche (inklusive Lehrprobe) vorgesehen. Unterrichtsbesuche werden in individuell vereinbarten Abständen von ausbildenden Fachleitern durchgeführt. Der Lehramtsanwärter informiert den Schulleiter darüber und organisiert für das sich anschließende Beratungsgespräch einen geeigneten Raum. Einen Werktag vor dem Unterrichtsbesuch sendet der Auszubildende den "Kopf" des Unterrichtsentwurfs (Name, Datum, Schule, fachbegleitender Lehrer, Unterrichtszeit, Fach, Klasse, Raum, Thema) bis spätestens 20.00Uhr an den zuständigen Fachleiter. Der Unterrichtsentwurf selbst wird dem Fachleiter am Tag des Unterrichtsbesuchs vorgelegt. Unterrichtsentwurf (Unterrichtsplanung) Anforderungen (bitte hier klicken) Ausdruckdatum: Seite 8

9 Unterrichtsverpflichtungen Die Stundenzahl für Lehramtsanwärter ist im 12 (4) der Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter (ThürAZstPLVO) vom 3. September 2002 (GVBl. S.328), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.September 2013 (GVBl. S.249) und in der Verwaltungsvorschrift geregelt. Urlaub Urlaub wird grundsätzlich nur in der unterrichtsfreien Zeit genehmigt. Die Seminare in den Ferienzeiten oder Arbeitszeiten für schriftliche Prüfungen sind langfristig bekannt und darum nicht als Urlaub vorzusehen. Für den Lehramtsanwärter wird an der Schule, wie für jeden Lehrer, ein Urlaubsplan geführt. Vertretungsunterricht Der Hauptpersonalrat erhielt im Juli 2013 vom TMBWK dazu folgende Antwort: Vor dem Ablegen der Zweiten Staatsprüfung steht das Ausbildungsziel der Lehramtsanwärter, nämlich das erfolgreiche Durchlaufen des Vorbereitungsdienstes einschließlich des erfolgreichen Abschlusses der Zweiten Staatsprüfung im Vordergrund.I n welchem Umfang der Lehramtsanwärter während dieser Ausbildungszeit Unterricht zu erteilen hat, ist in 12 (4) ThürAZStPLVO geregelt. Danach umfasst der vom Lehramtsanwärter zu erteilende Ausbildungsunterricht (Hospitationen, angeleiteter und selbständiger Unterricht) bis zu 15 Wochenstunden. Der Umfang des davon selbständig zu erteilenden Unterrichts beträgt während der Gesamtdauer des Vorbereitungsdienstes im Durchschnitt bis zu 8 Stunden pro Ausbildungshalbjahr. Ab dem zweiten Ausbildungshalbjahr kann der selbständig zu erteilende Unterricht nach Festlegung des Seminarleiters bis zu 12 Wochenstunden betragen. Sofern der Durchschnittswert nicht überschritten wird, können Lehramtsanwärter auch zu Vertretungsstunden herangezogen werden (sofern diese Möglichkeit vom Leiter der Ausbildungsschule im Einvernehmen mit dem Seminarleiter festgelegt ist). Zur Ableistung von Mehrarbeit sollen Lehramtsanwärter in der der Ausbildung dienenden Phase dagegen nicht herangezogen werden. Videografie des eigenen Unterrichts "Die Videografie betrachten wir als eine geeignete Möglichkeit, um die Reflexion- und Handlungskompetenz der Lehramtsanwärter weiterzuentwickeln. Mittels der Videografie des eigenen Unterrichts werden dem Lehramtsanwärter die Lehrerpersönlichkeit und ihre Bedeutung für das Unterrichtsgeschehen zugänglicher." * * In: Jantowski, Andreas(Hrsg.): Impulse 58 - Gemeinsam leben. Miteinander lernen. Thillm, 2013 Vorbereitende Seminaraufträge Vorbereitende Seminaraufträge finden sich im Ausbildungskatalog in den Beschreibungen des entsprechenden Seminars. Die Erfüllung dieser Aufträge ist Grundlage für die erfolgreiche Teilnahme am Seminar. Vornote " Der Seminarleiter setzt auf der Grundlage der Beurteilungen und seiner eigenen Beobachtungen und Bewertungen innerhalb des durch den Notenvorschlag nach Absatz 3 gezogenen Rahmens die Note für die Ausbildung (Vorbote) nach 27 fest und begründet die Notenfestsetzung schriftlich."* *vgl. 14 (4) ThürAZStPLVO vom 3. September 2002 (GVBI, S. 328), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Vorsatzbildung "Vorsatzbildungen haben die Funktion, den Transfer in die Praxis zu unterstützen. Sie sollen eindeutig, konkret und verständlich formuliert sein."* Am Ende von Seminarveranstaltungen fasst jeder Lehramtsanwärter einen persönlichen, realistischen Vorsatz, den er in einem überschaubaren zeitlichen Rahmen in der schulischen Praxis umsetzt. "Darüber hinaus ist es wichtig, Vorsatzbildungen gegen Vermeiden, Verdrängen und Vergessen abzusichern."* Deshalb wird an unserem Studienseminar Vorsatzbildung mit sogenannter Rückmeldungspflicht praktiziert. D.h. der Lehramtsanwärter legt fest, wem er wann über über die Umsetzung seines Vorsatzes berichtet. Ausdruckdatum: Seite 9

10 * WAHL, Diethelm: Lernumgebungen erfolgreich gestalten - vom trägen Wissen zum kompetenten Handeln. 3. Auflage. Bad Heilbrunn. Klinkhardt, 2013 Wahlpflichtseminare siehe Seminarporträt - Ausbildung - Wahlpflichtseminare Zielstellungen des Unterrichts bitte hier klicken Zielvereinbarung siehe persönliche Lernziele Zweite Staatsprüfung " Durch die Zweite Staatsprüfung wird festgestellt, ob der Lehramtsanwärter nach ordnungsgemäßem Ableisten des Vorbereitungsdienstes die Befähigung für sein Lehramt erworben hat."* Im Rahmen der Zweiten Staatsprüfung ist eine schriftliche, praktische und mündliche Prüfung abzulegen. Die Bewertung erfolgt nach 27 ThürAZStPLVO. Ausbildungsbegleitende Bewertungen (Vornote) und Ergebnisse der Prüfungsteile fließen in das Gesamtergebnis ein. Hinweispapier vgl. 19 ThürAZStPLVO vom 3. September 2002 (GVBI, S. 328), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Letzte Änderung: :41 Uhr Ausdruckdatum: Seite 10

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