KREIS STEINFURT Bedarfsplan für den Rettungsdienst 2011

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1 KREIS STEINFURT Bedarfsplan für den Rettungsdienst 2011

2 Ersteller: KREIS STEINFURT Der Landrat Ordnungsamt Sachgebiet 32/1 Gefahrenabwehr/Rettungsdienst Tecklenburger Straße Steinfurt Bedarfsplan 2011 für den Rettungsdienst KREIS STEINFURT Seite 2

3 Vorwort Gemäß 6 Absatz 1 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (Rettungsgesetz NRW RettG NRW) ist der Kreis Steinfurt Träger des Rettungsdienstes. Er muss somit einen Bedarfsplan für den Rettungsdienst aufstellen und diesen kontinuierlich fortschreiben. Ziel des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst ist die Sicherstellung einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst, des Luftrettungsdienstes und des qualifizierten Krankentransportes. Aufgabe der Notfallrettung ist es, bei Notfallpatienten lebensrettende Maßnahmen am Notfallort durchzuführen, deren Transportfähigkeit herzustellen und sie unter Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit und Vermeidung weiterer Schäden in die in der Regel nächstgelegene - geeignete Gesundheitseinrichtung zu befördern. Der Krankentransport hat die Aufgabe, kranke, verletzte oder hilfsbedürftige Personen, die keine Notfallpatienten sind, unter fachgerechter Betreuung zu befördern. Um die vorgenannten Aufgaben in vollem Umfang erfüllen zu können, ist eine kontinuierliche Überprüfung der Struktur sowie der Organisation des Rettungsdienstes, insbesondere im Hinblick auf das eingesetzte Material, Personal und die Verfahren erforderlich. Der Bedarfsplan für den Rettungsdienst dient als Grundlage für alle personellen, materiellen und finanziellen Maßnahmen im Krankentransport und der Notfallrettung im Kreis Steinfurt. Die vorliegende Fortschreibung des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst zeigt in verschiedenen Einsatz- und Aufgabenbereichen des Rettungsdienstes im Kreis Steinfurt strukturelle Veränderungen sowie Anpassungen vor allem im Hinblick auf aktuelle gesetzliche Neuregelungen, aktuelle Erkenntnisse in der Notfallmedizin, Vorgaben in der Fahrzeug- und Medizingerätetechnik und in der Personalbemessung. Strukturelle Veränderungen, Anpassungen und Kernaussagen sind im Text durch Hinterlegung in gelber Schriftfarbe kenntlich gemacht. Steinfurt, im Mai 2011 Bedarfsplan 2011 für den Rettungsdienst KREIS STEINFURT Seite 3

4 Vorbemerkungen Ausdrucksform Um den Textfluss nicht zu stören, wurde bei personenbezogenen Angaben die grammatikalisch maskuline Form gewählt. Selbstverständlich sind in diesen Fällen immer gleichberechtigt Frauen und Männer gemeint. Begrifflichkeiten im Rettungswesen Die DIN Begrifflichkeiten im Rettungswesen beschreibt im Detail die fachspezifischen Begriffe, die im Bedarfsplan für den Rettungsdienst Verwendung finden. Ansprechpartner Ansprechpartner in Angelegenheiten des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst ist der Kreis Steinfurt Ordnungsamt Sachgebiet 32/1 Gefahrenabwehr/Rettungsdienst Tecklenburger Straße Steinfurt Telefon: / Telefax: / Bedarfsplan 2011 für den Rettungsdienst KREIS STEINFURT Seite 4

5 INHALTSVERZEICHNIS Vorwort... 3 Vorbemerkungen... 4 Inhaltsverzeichnis... 5 Abkürzungen ABSCHNITT - Allgemeine Bestimmungen 1.1 Gesetzliche Grundlagen Beschreibung Kreisgebiet Steinfurt - Infrastruktur Einleitung Nachbarkreise / kreisfreie Städte Zahlenspiegel Geographische Angaben Bevölkerung Verkehrswesen Wirtschaft und Bildung Risiken ABSCHNITT - Rettungsdienst und qualifizierter Krankentransport 2.1 AUFGABEN DES RETTUNGSDIENSTES (Planungsgrundlagen/Planungsgrößen) Einleitung Hilfsfrist als zentrales Planungskriterium Einleitung Gesetzliche Grundlagen Organisatorische Grundlagen Medizinische Grundlagen Mindeststärke Erreichungsgrad RETTUNGSDIENST statistische Daten Allgemeine Hinweise Informationskampagne Statistische Daten im Rettungsdienst Einsatzstatistik der Fahrzeuge im Rettungsdienst ( ) Rettungsdiensteinsätze je Wachbereich inklusive MHD (2009) Bedarfsplan 2011 für den Rettungsdienst KREIS STEINFURT Seite 5

6 Prozentuale Verteilung der Rettungsdiensteinsätze (2009) Rettungsdiensteinsätze im Kreis Steinfurt in 24 Stunden (2009) NOTFALLRETTUNG (Aufgaben / Einrichtungen) Grundsätzliches Eintreffzeiten (Hilfsfristerreichung) in der Notfallrettung (Jahresdurchschnitt) Rettungsmittelvorhaltungen in der Notfallrettung Spitzenabdeckung in der Notfallrettung Sonderbedarf in der Notfallrettung Sonderleistungen in der Notfallrettung Intensivtransporte/Intensivverlegungen Inkubatortransporte / Transporte von Kindern Infektionstransporte in der Notfallrettung Blut- und Sachtransporte Veränderungen in personeller/taktisch-operativer Hinsicht QUALIFIZIERTER KRANKENTRANSPORT (Aufgaben / Einrichtungen) Grundsätzliches Einsatzgebiet des Krankentransports Bedienzeiten im Krankentransport Fahrzeuge und deren Besetztzeiten im Krankentransport Spitzenabdeckung im Krankentransport nichtärztliches Personal im Krankentransport Infektionsfahrten im Krankentransport Veränderungen in personeller/taktisch-operativer Hinsicht PERSONAL Nichtärztliches Personal nichtärztliches Personal Allgemeines nichtärztliches Personal Bemessung nichtärztliches Personal Ehrenamtlichkeit nichtärztliches Personal Ausbildung nichtärztliches Personal Fortbildung nichtärztliches Personal gesundheitliche Eignung nichtärztliches Personal persönliche Schutzausrüstung Ärztliches Personal (Notärzte) Situation bis zum Notarztgestellung - Stand bis Ende Notarztgestellung - Stand seit Bedarfsplan 2011 für den Rettungsdienst KREIS STEINFURT Seite 6

7 Umsetzung des kombinierten Krankenhaus-/Pool-Notarztkonzeptes Zusammenfassung: bodengebundene Notarztorganisation Qualifikation der Notärzte Aufgaben der Notärzte Standortbeauftragter Notarzt Ärztlicher Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) Kreis Steinfurt ÄLRD Situation seit dem LUFTRETTUNG Primär-Luftrettung Einleitung Gesetzliche Grundlagen RTH Christoph Europa RTH Christoph Europa 2 Zahlen, Daten, Fakten Sekundär-Luftrettung (Intensivtransporthubschrauber) Einleitung Gesetzliche Grundlagen Vertragliche Grundlagen/Regelungen ITH Christoph Westfalen ITH Christoph Westfalen Primärrettung zur Nacht ITH Christoph Westfalen Zahlen, Daten, Fakten LEITSTELLE - ZENTRALER KRANKENBETTENNACHWEIS Einleitung Aufgaben Personal Technische Ausstattung der Kreisleitstelle Vernetzung von Leitstellen Zentraler Krankenbettennachweis Kostenverteilung DIGITALFUNK EINRICHTUNGEN UND ORGANISATION DES RETTUNGSDIENSTES Einleitung Fahrzeuge im Rettungsdienst Sonderfahrzeuge Einsatzindikationen und Mindestanforderungen Reparaturen, Inspektionen und Austausch Übersicht der Rettungsmittel im Kreis Steinfurt Bedarfsplan 2011 für den Rettungsdienst KREIS STEINFURT Seite 7

8 Einheitliche Fahrzeugkonzepte Rotation von Rettungsmitteln innerhalb des Rettungsdienstbereiches Hygiene und Desinfektion Medizintechnik und medizinisches Verbrauchsmaterial Medizintechnik Rettungsmittel Kreis Steinfurt Zentrale Beschaffungsmaßnahmen Rettungswachen Rettungswachen - Anforderungen Rettungswachen bauliche Aspekte Lehrrettungswachen Organisation des Rettungsdienstes im Kreis Steinfurt Rettungsdienstversorgung im Kreis Steinfurt Rettungsdienstbereich Emsdetten Rettungsdienstbereich Greven Rettungsdienstbereich Ibbenbüren Rettungsdienstbereich Lengerich Rettungsdienstbereich Ochtrup Rettungsdienstbereich Rheine Rettungsdienstbereich Steinfurt Rettungsdienstversorgung durch Nachbarkreise/kreisfreie Städte Rettungsdienstversorgung in Nachbarkreisen/kreisfr. Städten d. ST ZUSAMMENARBEIT MIT KRANKENHÄUSERN Einleitung Allgemeinkrankenhäuser im Kreis Steinfurt Sonderkrankenhäuser im Kreis Steinfurt Notfallaufnahmebereiche Maximalversorger und Sonstige MITWIRKUNG FREIWILLIGER HILFSORGANISATIONEN UND DRITTER Einleitung Vereinbarung mit dem Malteser Hilfsdienst e. V., Köln Malteser Hilfsdienst in Greven Malteser Hilfsdienst in Ibbenbüren Johanniter-Unfall-Hilfe, Regionalverband Münster Flughafen Münster/Osnabrück International Airport (FMO) RAG Kraftwerk Ibbenbüren Bedarfsplan 2011 für den Rettungsdienst KREIS STEINFURT Seite 8

9 Josef Meibeck GmbH Krankentransporte und Logistik, Greven ABSCHNITT - Sanitätsdienst bei Veranstaltungen 3.1. Einleitung allgemeine Voraussetzungen Mitwirkende Gebührenregelung/Gebührenanteile ABSCHNITT - besondere Versorgungslagen 4.1 Massenanfall Verletzter / Erkrankter (MANV) Einleitung Ausstattung Funktionen Leitender Notarzt Organisatorischer Leiter Rettungsdienst Gefahrenabwehrpläne Bedarfsplan 2011 für den Rettungsdienst KREIS STEINFURT Seite 9

10 Abkürzungen AED Automatisch externer Defibrillator ( Frühdefibrillator ) ÄLRD Ärztlicher Leiter Rettungsdienst AGBF Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren AK Autobahnkreuz AS Anschlussstelle (Autobahn) B Bundesstraße BAB Bundesautobahn BGBl Bundesgesetzblatt BOS Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben CPR Cardiopulmonale Reanimation (Herz-Lungen-Wiederbelebung) DEK Dortmund-Ems-Kanal ELR Einsatzleitrechner (in der Kreisleitstelle) FMO (Flughafen) Münster-Osnabrück International Airport FMS Funkmeldesystem HEMS Helicopter Emergency Medical Services HLW Herz-Lungen-Wiederbelebung (Reanimation) i. d. R. in der Regel ITH Intensivtransporthubschrauber KHG NRW Krankenhausgesetz NRW LAGA Landesarbeitsgemeinschaft für Abfallwirtschaft LNA Leitender Notarzt MPG Medizinproduktegesetz NAW Notarztwagen NEF Notarzt-Einsatzfahrzeug NL Niederlande OrgL RettD Organisatorischer Leiter Rettungsdienst OT Ortsteil RTH Rettungshubschrauber RettG NRW Rettungsgesetz NRW RKI Robert-Koch-Institut, Berlin RTW Rettungswagen SPOC Single Point of Contact TRBA Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe USV unabhängige Stromversorgung (Notstromversorgung) Bedarfsplan 2011 für den Rettungsdienst KREIS STEINFURT Seite 10

11 1. ABSCHNITT - Allgemeine Bestimmungen 1.1. Gesetzliche Grundlagen Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (Rettungsgesetz NRW RettG NRW) vom (GV.NRW. S. 458/SGV GV.NRW.215), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Dezember 2009 (GV.NRW. S. 750) Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung für das Land NRW (FSHG NRW) vom (GV.NRW.S. 122/SGV.NRW.213) Krankenhausgesetz des Landes NRW (KHG NRW) vom (GV.NRW.S.392) Gesetz über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten (Rettungsassistentengesetz RettAssG) vom (BGBl. I. S. 1384), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I. S. 2390) Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten (RettAssAPrV) vom (BGBl. I. S. 1966), zuletzt geändert durch Verordnung vom (BGBl. I. S. 3770) Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter (RettSan APO) vom (GV.NRW.S. 74/SGV.NRW.215) Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Rettungshelferinnen und Rettungshelfer (RettHelf APO) vom (GV.NRW. S. 520) Leitstelle des Rettungsdienstes und deren Aufgabe Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW vom V C Fortbildung des nichtärztlichen Personals in der Notfallrettung und im Krankentransport - Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW vom (SMBl.NRW. 2119) V C Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach Rechtsvorschriften für nichtärztliche und nichttierärztliche Heilberufe vom (GV.NRW.S. 87/SGB.NRW.2121) Bedarfsplan 2011 für den Rettungsdienst KREIS STEINFURT Seite 11

12 Runderlass des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit NRW vom (III C /0715.1) Runderlass des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit NRW vom (III C ) Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW vom (MBl.NRW S.119/SMBl. NRW 2151) Vorsorgeplanung für die gesundheitliche Versorgung in Unglücks- und Katastrophenfällen - Runderlass des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit NRW vom (III C ) Regelung zum Einsatz von Luftfahrzeugen im Rettungsdienst - Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW vom (-III ) Abgrenzung der Zuständigkeiten des Rettungsdienstes und der Krankenhäuser - Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW vom (V C ) Abgrenzung der Zuständigkeiten des Rettungsdienstes und der Krankenhäuser ( 1 RettG NRW) - Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW vom (V C ; n.v.) Bestellung Leitender Notärzte - Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW vom (V C ) Sanitätsdienst bei Veranstaltungen - Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit, und Soziales des Landes NRW vom (III ) Neufassung des 12 (Bedarfspläne) RettG NRW - Runderlass des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes NRW vom (III C / ) Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (BtMG) vom , zuletzt geändert durch Verordnung vom , sowie 5. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (5. Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung 5. BtMÄndV) vom Bedarfsplan 2011 für den Rettungsdienst KREIS STEINFURT Seite 12

13 Verordnung über die Bevorratung von Arzneimitteln und Medizinprodukten für Großschadensereignisse in Krankenhäusern im Land NRW (Arzneimittelbevorratungs-verordnung) vom Richtlinien über die Verordnung von Krankenfahrten und Krankentransportleistungen (Krankentransportrichtlinie) in der Fassung vom 22. Januar 2004, veröffentlicht im Bundesanzeiger 2004, Nr. 18, S. 1342, zuletzt geändert am 21. Dezember 2004, veröffentlicht im Bundesanzeiger 2005, Nr. 41, S. 2937, in Kraft getreten am 2. März 2005 Grundsätze für die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Rettungs- und Betreuungs- dienst in besonderen Lagen Landesteil NRW zur PDV 100 Führung und Einsatz der Polizei, Teil M, Erlass des Innenministeriums NRW vom (IV C 2 606/297/1592) Gesetz über Medizinprodukte (Medizinproduktegesetz - MPG), neugefasst am , zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten Medizinproduktebetreiberverordnung - MPBetreibV) vom (BGBl. I S. 3396), zuletzt geändert durch Artikel 386 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Empfehlungen der Bundesärztekammer vom (Notkompetenz) Konzept zur Behandlungsplatz-Bereitschaft 50 NRW (BHP-B 50 NRW) vom (Innenministerium NRW, ) Konzept zur Betreuungsplatz-Bereitschaft 500 NRW (BTP-B 500 NRW) vom (Innenministerium NRW, ) Konzept zum Patienten-Transportzug 10 NRW (PTZ 10 NRW) vom (Innenministerium NRW, ) Dienstordnung für die Gruppe der Leitenden Notärzte im Kreis Steinfurt (Kreis Steinfurt, 2002) sowie die Dienstanweisung Organisatorischer Leiter Rettungsdienst im Kreis Steinfurt (Kreis Steinfurt, 2000) Sonstige Dienstanweisungen des Kreises Steinfurt (ggf. weitere Gesetze/Erlasse/Verordnungen/Dienstanweisungen, welche nicht auf- geführt sind, jedoch Relevanz haben) Bedarfsplan 2011 für den Rettungsdienst KREIS STEINFURT Seite 13

14 1.2 Beschreibung Kreisgebiet Steinfurt - Infrastruktur Einleitung Der Kreis Steinfurt als zweitgrößter Flächenlandkreis des Landes Nordrhein-Westfalen besteht aus 10 Städten und 14 Gemeinden. Er liegt im Nordwesten Nordrhein-Westfalens und stellt den nördlichsten Landkreis im Regierungsbezirk Münster dar. Die nördliche Kreisgrenze ist zugleich die Landesgrenze zu Niedersachsen. Er wird wie nachstehend beschrieben - durch acht Kreise/kreisfreie Städte begrenzt. Nordrhein- Westfalen Kreis Steinfurt Bundesrepublik Deutschland Nachbarkreise / kreisfreie Städte Nordrhein-Westfalen südlich kreisfreie Stadt Münster (MS) Nordrhein-Westfalen westlich Kreis Borken (BOR) Nordrhein-Westfalen südwestlich Kreis Coesfeld (COE) Nordrhein-Westfalen südöstlich Kreis Warendorf (WAF) Niedersachsen östlich kreisfreie Stadt Osnabrück (OS) Niedersachsen nördlich, Landkreis Osnabrück (OS) nordöstlich Niedersachsen nördlich, Landkreis Emsland (EL) nordwestlich Niedersachsen nordwestlich Landkreis Grafschaft Bentheim (NOH) Bedarfsplan 2011 für den Rettungsdienst KREIS STEINFURT Seite 14

15 1.2.3 Zahlenspiegel (Stand i. d. R , ansonsten separate Hinweise) Geographische Angaben Lage östlich Greenwich nördliche Breite Fläche in qkm Länge von Nord nach Süd Länge von West nach Ost 1.792,60 Quadratkilometer 54 km 64 km Höchste Erhebung/tiefste Stelle Westerbecker Berg Schloß Bentlage (Rheine) 234 m über NN 32 m über NN Bevölkerung Einwohner gesamt davon männlich davon weiblich Bevölkerungsdichte 247 Einwohner pro qkm Bedarfsplan 2011 für den Rettungsdienst KREIS STEINFURT Seite 15

16 Entwicklung der Einwohnerzahlen im Kreis Steinfurt ( ) (Quelle: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW) In den letzten zehn Jahren ist die Einwohnerzahl im Kreis Steinfurt um Einwohner (+ 2,56 %) angestiegen. Bevölkerungsentwicklung von 2008 (Stand ) bis 2030 (Prognose) Alter von... bis unter... Jahren am Anteile an der Gesamtbevölkerung 2008 am Anteile an der Gesamtbevölkerung 2030 Zu-(+) oder Abnahme (-) bis 2030 unter ,7% ,4% -11,0% ,0% ,6% -13,8% ,7% ,7% -22,1% ,8% ,5% -28,9% ,1% ,8% -31,7% ,2% ,6% -22,5% ,2% ,6% -9,4% ,9% ,4% -18,8% ,4% ,6% +54,9% 80 und mehr ,1% ,7% +85,6% Insgesamt ,6% Quelle: IT.NRW Die demographische Entwicklungsprognose für den Kreis Steinfurt zeigt bis 2030 einen - teilweise deutlichen - Rückgang aller Altersgruppen bis 60 Jahre. Dem gegenüber steht ein sehr deutlicher Anstieg der Altersgruppen über 60 Jahre. In der Konsequenz hat diese Entwicklung eine Steigerung der rettungsdienstlichen Einsatzerfordernisse zur Folge und muss daher prospektiv bei der Erstellung eines Rettungsdienstbedarfsplanes berücksichtigt werden. Bedarfsplan 2011 für den Rettungsdienst KREIS STEINFURT Seite 16

17 Einwohner im Kreis Steinfurt (Stand: ): Gemeinde/ Insgesamt Frauen Männer Vorjahr Veränderung Stadt ( ) absolut i.v.h. Altenberge ,10 Emsdetten ,43 Greven ,35 Hörstel ,06 Hopsten ,48 Horstmar ,76 Ibbenbüren ,20 Ladbergen ,14 Laer ,63 Lengerich ,18 Lienen ,51 Lotte ,40 Metelen ,02 Mettingen ,40 Neuenkirchen ,90 Nordwalde ,94 Ochtrup ,21 Recke ,65 Rheine ,07 Saerbeck ,12 Steinfurt ,53 Tecklenburg ,73 Westerkappeln ,68 Wettringen ,36 Kreis Steinfurt ,17 Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen Bedarfsplan 2011 für den Rettungsdienst KREIS STEINFURT Seite 17

18 Verkehrswesen Das Kreisgebiet wird von vielen Verkehrswegen durchquert. Hieraus resultieren für bestimmte Bereiche im Kreis besondere rettungsdienstliche Herausforderungen. Straßen Bundesautobahnen: BAB A 1 (Bremen Dortmund) AS Greven bis AK Lotte/Osnabrück BAB A 30 (Amsterdam - Hannover) AS Rheine-Nord bis Kreuz Lotte/Osnabrück BAB A 31 (Oberhausen - Emden) Ochtrup bis AK Schüttorf Gesamtlänge der Bundesautobahnen im Kreisgebiet: 82,8 km Länge Bundesstraßen: B 54 (Altenberge - Ochtrup) B 70 (Rheine - Metelen) B 219 (Ibbenbüren Greven) B 475 (Rheine Lienen/Kattenvenne) B 481 (Rheine Greven) B 499 (Steinfurt Neuenkirchen) Gesamtlänge der Bundesstraßen im Kreisgebiet: 183,2 km Länge Landstraßen: Gesamtlänge der Landstraßen im Kreisgebiet: 600,8 km Länge Kreisstraßen: Gesamtlänge der Kreisstraßen im Kreisgebiet: 520,9 km Länge Eisenbahnstrecken Osnabrück Rheine über Hörstel, Ibbenbüren Kopenhagen Bremen Osnabrück Ibbenbüren Rheine Hoek van Holland (NL) Berlin Hannover Osnabrück Ibbenbüren Rheine Hoek van Holland (NL) Osnabrück Ibbenbüren Rheine Bad Bentheim Amsterdam (NL) Münster Rheine über Greven, Emsdetten Bedarfsplan 2011 für den Rettungsdienst KREIS STEINFURT Seite 18

19 Hamm Münster Rheine Emden - Norddeich Berlin Hannover Osnabrück Ibbenbüren Rheine Hoek van Holland (NL) Osnabrück Ibbenbüren Rheine Bad Bentheim Amsterdam (NL) Münster Osnabrück über Lengerich Münster Lengerich Osnabrück Bremen - Hamburg Münster Enschede (NL) Münster Steinfurt Ochtrup Gronau - Enschede über Altenberge, Nordwalde, Steinfurt, Ochtrup Schiffsverkehr / Gewässer Ems Greven (OT Gimbte) bis Rheine, Landesgrenze zu Niedersachsen (Anm.: Kein gewerblicher Binnenschifffahrtsverkehr auf der Ems, Nutzung der Ems vornehmlich zum Zweck der Wassersportfreizeit) Länge: 57,00 km Dortmund-Ems-Kanal (DEK) Greven (OT Fuestrup) bis Rheine, Landesgrenze zu Niedersachsen (Anm.: Gewerblicher Binnenschifffahrtsverkehr auf dem DEK) Länge: 43,20 km Mittellandkanal Hörstel (Bergeshövede) bis Westerkappeln Landesgrenze zu Niedersachsen (Anm.: Gewerblicher Binnenschifffahrtsverkehr auf dem Mittellandkanal) Länge: 26,00 km Luftverkehr Münster-Osnabrück International Airport (FMO) Zahlenspiegel zum FMO Flughafen der Flugplatzkategorie für Rettung und Brandschutz gemäß ICAO Annex 14 (Tafel 1-9) Start- und Landebahnen, O/W 25/07 Fluggastaufkommen in 2008 gesamt (circa) Luftfrachtaufkommen in 2008 gesamt (circa) regelmäßig: 8 bei Bedarf: Meter Länge Passagiere Tonnen Bedarfsplan 2011 für den Rettungsdienst KREIS STEINFURT Seite 19

20 Verkehrslandeplatz Rheine-Eschendorf Landeplatz, Klasse 3 Militärflughäfen Rheine-Bentlage Wirtschaft und Bildung Der Kreis Steinfurt hat sich in den letzten Jahren zu einem hervorragenden Wirtschaftsstandort entwickelt. Zudem verfügt er über ein breites Angebot an Bildungseinrichtungen. Allgemeinbildende Schulen im Kreis Steinfurt: Grundschulen 94 Hauptschulen 25 Sonderschulen 17 Gesamtschulen 3 Realschulen 19 Gymnasien 14 Berufsbildende Schulen / Berufskollegs im Kreis Steinfurt: Berufsbildende Schulen / Berufskollegs 11 Volkshochschulen 6 Abendgymnasium 1 Abendrealschule 1 Fachhochschule Münster (Abteilung Steinfurt) 1 Fernuniversität GH Hagen (Studienzentrum Rheine) 1 Bedarfsplan 2011 für den Rettungsdienst KREIS STEINFURT Seite 20

21 Wirtschaft Katasterflächen nach Nutzungsart im Kreis Steinfurt (Stand: ) insgesamt davon Gebäude- Be- Erho- Ver- Landwirt- Flächen Waldflächfläche anderer Wasser- und Frei- triebs- lungs- kehrs- schaftsfläche* fläche** fläche fläche fläche Nutzung qkm Anteil an der Katasterfläche insgesamt in % Altenberge 62,52 6,9 1,0 0,4 5,0 79,6 6,2 0,7 0,2 Emsdetten 71,89 15,5 0,3 0,9 6,3 64,0 11,1 2,0 0 Greven 140,15 8,7 0,1 0,7 7,4 62,9 17,0 2,9 0,3 Hörstel 107,39 8,0 0,2 0,8 6,6 66,5 13,5 2,9 1,6 Hopsten 99,78 4,5 0 0,3 3,9 82,7 6,8 1,6 0,1 Horstmar 44,75 6,4 0 0,3 4,6 71,6 15,6 1,3 0,2 Ibbenbüren 108,59 16,9 2,8 1,5 7,7 51,3 17,6 1,8 0,3 Ladbergen 52,34 7,3 0,2 0,8 6,0 66,7 15,3 3,6 0,2 Laer 35,03 7,4 0,1 0,3 3,9 77,8 9,6 0,8 0 Lengerich 90,77 10,7 1,7 0,7 7,0 63,9 13,4 2,5 0,1 Lienen 73,34 6,6 0,5 0,4 4,4 69,0 17,7 1,3 0,1 Lotte 37,65 13,1 0,7 0,7 9,1 50,7 23,5 1,9 0,4 Metelen 40,23 6,9 0,1 1,1 5,0 72,7 12,4 1,8 0 Mettingen 40,60 12,1 0,2 0,5 5,6 68,5 11,1 1,6 0,3 Neuenkirchen 48,30 11,2 0,5 0,8 6,2 69,0 10,1 1,9 0,3 Nordwalde 51,27 7,6 0,1 0,2 3,5 75,0 12,9 0,7 0,1 Ochtrup 105,53 7,8 0,2 0,4 5,8 70,5 13,9 1,4 0,1 Recke 53,61 9,2 1,0 0,5 5,8 71,7 10,0 1,8 0,1 Rheine 144,88 16,7 0,5 1,7 8,0 52,4 18,1 1,9 0,8 Saerbeck 59,02 5,4 0,2 0,3 4,7 70,8 15,4 3,2 0,1 Steinfurt 111,41 10,0 0,1 0,6 5,9 68,7 13,3 1,1 0,2 Tecklenburg 70,37 6,3 0,2 0,8 5,7 63,2 22,8 0,9 0,1 Westerkappeln 85,78 6,9 0,1 0,3 5,6 70,8 14,0 2,1 0 Wettringen 57,53 7,3 0,3 0,3 4,3 75,3 10,6 1,7 0,1 Kreis Steinfurt 1.792,74 9,6 0,5 0,7 6,0 66,9 14,1 1,9 0,3 Land NRW ,01 12,7 1,1 1,8 7,0 49,3 25,5 1,9 0,6 * einschließlich gewerblich genutzter Gebäuse (z.b. Fabrikgebäude) ** einschließlich Gewerbeflächen ohne Gebäude (z.b. Lagerplätze, Halden, Abbauland) Quelle: Information und Technik NRW Bedarfsplan 2011 für den Rettungsdienst KREIS STEINFURT Seite 21

22 1.3 Risiken Das Risikopotential des Kreises Steinfurt ist generell mit dem anderer Kreise vergleichbar. Daneben bietet der Kreis Steinfurt jedoch auch einige Besonderheiten, auf die sich der Rettungsdienst grundsätzlich einstellen muss. In den Kommunen finden zahlreiche (nichtöffentliche und) öffentliche Veranstaltungen mit einer hohen Anzahl von Menschen statt, die der Rettungsdienst im Rahmen seiner grundsätzlichen Kräfte- und Mittelberechnung berücksichtigen muss. Es kristallisieren sich verschiedene Kommunen heraus, die über entsprechende bauliche Anlagen zur Durchführung derartiger Veranstaltungen verfügen. Im Kreisgebiet Steinfurt befindet sich eine Vielzahl von Betrieben mit einem erhöhten bis sehr hohen Gefahrenpotential. Sieben Betriebe bzw. Betriebsbereiche unterliegen der Störfallverordnung, mehrere Betriebe haben erweiterte Pflichten. Im Kreisgebiet Steinfurt existieren sämtliche Verkehrsnetze (Straßenverkehr auf allen Straßenarten, Eisenbahnverkehr, Binnenschifffahrt und Luftverkehr). Latente Gefahren sind vorhanden, ein besonderes Gefahrenpotential besteht zudem am Flughafen Münster-Osnabrück International Airport (FMO) in Greven-Hüttrup. Im Weiteren wird auf den geltenden Gefahrenabwehrplan des Kreises Steinfurt verwiesen. Bedarfsplan 2011 für den Rettungsdienst KREIS STEINFURT Seite 22

23 2. ABSCHNITT - Rettungsdienst und qualifizierter Krankentransport 2.1. Aufgaben des Rettungsdienstes -Planungsgrundlagen / Planungsgrößen Einleitung Nachstehend aufgeführte Kriterien stellen zentrale Planungsgrößen für die rettungsdienstliche Reaktion auf Einsatzerfordernisse dar. (Planerische) Hilfsfrist Mindeststärke Erreichungsgrad Zeitschiene vom Zeitpunkt des Anfangs der Disposition des Leitstellendisponenten (Einsatzeröffnung) bis zum Eintreffen des ersten geeigneten Rettungsmittels an der dem Notfallort nächstgelegenen öffentlichen Straße. Stärke der benötigten Einheiten Umfang, der zur Erfüllung des Schutzzieles angestrebt wird Für den Rettungsdienst ist die planerische Hilfsfrist das herausragende Kriterium. Die Aufgaben des Rettungsdienstes sind unter Berücksichtigung der Grundsätze von Bediensicherheit und Zeitlimitierung zu erfüllen. Dies bedeutet, dass Leistungen des Rettungsdienstes zu jeder Zeit und an jedem Ort des Kreises Steinfurt mit festen zeitlichen Vorgaben erbracht werden müssen. Die Kriterien bestimmen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit den Aufbau, die Ausstattung und Leistungsfähigkeit des Rettungsdienstes Planerische Hilfsfrist als zentrales Planungskriterium Einleitung 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen in Nordrhein-Westfalen (Rettungsgesetz NRW RettG NRW) regelt die Aufgaben der Notfallrettung, insbesondere die lebensrettenden Sofortmaßnahmen sowie den Erhalt unverzüglicher (oder schnellst-möglicher) medizinischer Hilfe. Der Zeitfaktor spielt bei der Erbringung präklinischer, notfallmedizinischer Leistungen die entscheidende Rolle. Notfallpatienten sind definiert als Personen, die sich infolge von Verletzung, Krankheit oder Bedarfsplan 2011 für den Rettungsdienst KREIS STEINFURT Seite 23

24 sonstiger Umstände entweder in Lebensgefahr befinden oder bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinische Hilfe erhalten. In der Notfallrettung wird im Kreis Steinfurt als vornehmlich ländlich strukturierter Kreis von einer Hilfsfrist von bis zu 8 Minuten in städtischen Kernbereichen sowie von bis zu 12 Minuten in ländlichen Bereichen ausgegangen. Für den qualifizierten Krankentransport soll die Eintreffzeit bei zeitkritischen Einsätzen (Terminfahrten) wie vereinbart eingehalten werden. Bei nicht zeitkritischen Einsätzen kann die Wartezeit bis zu 60 Minuten betragen, sofern kein Krankentransportwagen zeitnah zur Verfügung steht Gesetzliche Grundlagen Die planerische Hilfsfrist ist die zentrale Planungsgröße für einen Rettungsdienstbereich. Ihre Festlegung für den Kreis Steinfurt erfolgt in verantwortlicher Entscheidung durch den Träger des Rettungsdienstes und wird nach 12 Abs. 1 RettG NRW im Rettungsdienstbedarfsplan veröffentlicht. Die planerische Hilfsfrist ist definiert als der Zeitraum zwischen dem Anfang der Disposition durch den Leitstellendisponenten in der (zuständigen) Leitstelle (Einsatzeröffnung) und dem Eintreffen des ersten geeigneten Rettungsmittels an der dem Notfallort nächstgelegenen öffentlichen Straße. Dabei wird der Anfang der Disposition durch den Leitstellendisponenten als der Zeitpunkt definiert, zu dem der Leitstellendisponent nach Erhalt aller für die sachgerechte Disposition des geeigneten Rettungsmittels erforderlichen Informationen durch den Notrufsteller auf dem Einsatzleitrechner die Maske Disposition (=Vorschlag zur Alarm- und Ausrückeordnung) als Messpunkt aufruft. Neben diesen plan- und messbaren Kriterien bestehen in der Notfallrettung aber auch bestimmte Zeitabschnitte, die nicht planbar sind. Hier können beispielhaft das Zeitintervall zwischen Notfalleintritt und Auffinden des Notfallpatienten durch Dritte und/oder der Zeitraum zwischen dem Auffinden des Notfallpatienten und dem Absetzen des Notrufs durch Dritte angeführt werden. Verschiedene Bundesländer haben die Hilfsfrist in den Landesrettungsdienstgesetzen festgeschrieben. Eine gesetzliche Definition der Hilfsfristzeiten im Rettungsdienst gibt es im Bundesland NRW nicht. Es existieren hierzu jedoch allgemeinverbindliche Definitionen Organisatorische Grundlagen Betrachtung der Zeitschiene unter Anlegung der Kriterien: 1. Beginn der Disposition (Einsatzeröffnung in der Leitstelle) 2. Ausrückzeit des alarmierten Rettungsmittels 3. Fahrzeit zur Einsatzstelle Bedarfsplan 2011 für den Rettungsdienst KREIS STEINFURT Seite 24

25 Version 1 Eintreffzeit städtischer Bereich - bis zu 8 Minuten Dispositionszeit in der Leitstelle Dispos.- Alarm- Aus- Anfahrt zur Einsatzstelle Eintreffen beginn ierung rücken Einsatzstelle in der Einsatz- Leitstelle kräfte Version 2 Eintreffzeit ländlicher Bereich - bis zu 12 Minuten Dispositionszeit in der Leitstelle Dispos.- Alarm- Aus- Anfahrt zur Einsatzstelle Eintreffen beginn ierung rücken Einsatzstelle in der Einsatz- Leitstelle kräfte Medizinische Grundlagen > Betrachtung der Faktoren Zeit und Umfang medizinischer Maßnahmen (Basismaßnahmen sowie invasive Maßnahmen) Hilfsfristgerechtes Eintreffen des ersten Rettungsmittels beim Notfallpatienten STUFE I Erste Basismaßnahmen durch Rettungsassistenten mit Materialien des RTW (Ausnahmefall: KTW als First Responder ) STUFE I I Invasive Maßnahmen durch den Notarzt mit Materialien des NEF oder des RTH, RTW Die auf Fähigkeiten basierende Staffelung der einzusetzenden Rettungsmittel stellt klar, dass erste notfallmedizinische Basismaßnahmen bereits durch Rettungsassistenten durchführbar sind. Insbesondere bei einer temporären Überlastung der verfügbaren notarztbesetzten Ret- Bedarfsplan 2011 für den Rettungsdienst KREIS STEINFURT Seite 25

26 tungsmittel (NEF und/oder RTH) sind die Rettungsassistenten in der Lage, die Zeit bis zum Eintreffen des nächsten verfügbaren Notarztes zu überbrücken. Zudem dürfen in den Maßnahmen der Notkompetenz ausgebildete und in Übung gehaltene Rettungsassistenten auf der Basis der gesetzlichen Grundlagen zum rechtfertigenden Notstand ( 34 StGB) und unter Beachtung der Leitlinie zur Notkompetenz im Kreis Steinfurt lebensrettende, teils auch invasive Maßnahmen durchführen. Grundsätzlich festzuhalten bleibt, dass mit zeitgerechtem Eintreffen des ersten qualifizierten Rettungsmittels die Hilfsfrist erfüllt ist (Anlage 1) Mindeststärke Krankenkraftwagen (KTW, RTW), Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) und Rettungshubschrauber (RTH) sind nach den Vorgaben des 4 Abs. 1-5 RettG NRW zu besetzen. Im Normalfall werden die Rettungsmittel RTW und KTW im Regelrettungsdienst des Kreises nur mit Rettungsassistenten besetzt, da nahezu alle im Rettungsdienst eingesetzten hauptamtlichen nichtärztlichen Einsatzkräfte der Feuerwehren über eine entsprechende Ausbildung verfügen. Der RTH ist analog eines NEF mit nichtärztlichem Personal (Rettungsassistent bzw. HEMS-Crew Member) und Notarzt besetzt. Notärzte verfügen zumindest über den Fachkundenachweis Rettungsdienst. Mindeststärken: KTW: 1:1 1 Rett.-helfer / 1 Rett.- sanitäter (> Transportführer) RTW: 1:1 1 Rett.-sanitäter / 1 Rett.-assistent (> Transportführer) NEF: 1:1 1 Rett.- assistent / 1 Notarzt Erreichungsgrad Als Erreichungsgrad wird der prozentuale Anteil an Notfalleinsätzen bezeichnet, bei denen die festgelegte Hilfsfrist eingehalten wurde. Der Erreichungsgrad liegt im Landesdurchschnitt bei etwa 90 % der Notfalleinsätze. Der Erreichungsgrad soll im Kreis Steinfurt weiterhin bei 95 % der Notfalleinsätze liegen. Der Erreichungsgrad ist abhängig von der Verfügbarkeit der Rettungsmittel, den strukturellen Eigenschaften des Einsatzgebietes, dem technischen Stand von Fahrzeug und Gerät sowie den Verkehrs- und Witterungsverhältnissen. Bedarfsplan 2011 für den Rettungsdienst KREIS STEINFURT Seite 26

27 2.2 Rettungsdienst statistische Daten Der Ist-Zustand beschreibt vorhandenes Personal, Technik sowie Organisation und somit die derzeit vorhandenen Strukturen des Rettungsdienstes im Kreis Steinfurt. In die Beschreibung dieses Zustandes eingearbeitet sind bereits die geplanten Veränderungen, die erforderlich sind, um rettungsdienstliche Aufgaben im Kreis Steinfurt weiterhin bruchfrei und an neue Rahmenbedingungen angepasst durchführen zu können Allgemeine Hinweise Der Kreis Steinfurt als Träger des Rettungsdienstes unterhält Rettungswachen in den Städten Emsdetten, Greven, Ibbenbüren, Lengerich, Ochtrup, Rheine und Steinfurt. Diese Stationsgemeinden sind durch einen Personal- und Sachgestellungsvertrag (Rettungsdienstvertrag) mit dem Kreis Steinfurt mit der Durchführung der Aufgaben von Rettungswachen beauftragt (Anlage 2). Die rettungsdienstlichen Leistungen werden im Wesentlichen von den Freiwilligen Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften sowie in Teilen durch den Malteser-Hilfsdienst erbracht. Genehmigungen zur Durchführung bestimmter Leistungen in der Notfallrettung und im Krankentransport liegen für insgesamt drei Unternehmen vor. Im Kreis Steinfurt werden tagsüber an Werktagen für die Notfallrettung RTW und NEF bzw. RTW und RTH sowie für den Krankentransport vornehmlich KTW eingesetzt. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie werktags in der Nacht werden auch RTW für Krankentransportaufgaben eingesetzt, sofern kein(e) KTW für den Krankentransport zur Verfügung stehen Informationskampagne Um bestehende Unsicherheiten in der Öffentlichkeit bezüglich der bedarfsgerechten Anforderung von Rettungsdienstleistungen zu beheben, hat der Kreis Steinfurt als Träger des Rettungsdienstes im November 2008 eine Informationsbroschüre entwickelt und aufgelegt. Diese beschreibt alle möglichen Leistungen des Rettungsdienstes und gibt Hilfestellung bei der Auswahl des fallweise geeigneten Rettungsmittels. Die Informationsbroschüre wurde an die Krankenhäuser, die niedergelassenen Ärzte und die Seniorenheime im Kreis Steinfurt ausgegeben mit der Bitte, sie dort auszulegen. Eine Aktualisierung der Broschüre erfolgt jeweils aus gebotenem Anlass (z.b. Änderung der Rechtsgrundlagen). Bedarfsplan 2011 für den Rettungsdienst KREIS STEINFURT Seite 27

28 2.2.3 Statistische Daten Einsatzstatistik der Fahrzeuge im Rettungsdienst ( ) Krankentransportwagen Rettungswagen Notarzt-Einsatzfahrzeuge Rettungsmittel Rettungswagen Notarzt- Einsatzfahrzeug Krankentr.-wagen Die vorstehenden Einsatzzahlen wurden über die im Rahmen der Krankentransportabrechnung erfassten Daten ermittelt. Darin enthalten sind auch sog. Fehleinsätze, die nicht zum Erlass eines Gebührenbescheides geführt haben Rettungsdiensteinsätze im Kreis Steinfurt je Wachbereich inklusive MHD (2009) Rettungswache Emsdetten Greven Ibbenbüren Lengerich Ochtrup Rheine Steinfurt Rettungswagen davon Fehleinsätze Notarzt-Einsatzfzg davon Fehleinsätze Bedarfsplan 2011 für den Rettungsdienst KREIS STEINFURT Seite 28

29 Rettungswache Emsdetten Greven Ibbenbüren Lengerich Ochtrup Rheine Steinfurt Krankentr.-wagen davon Fehleinsätze Prozentuale Verteilung der Rettungsdiensteinsätze im Kreis Steinfurt (2009) Rettungswache Emsdetten Greven Ibbenbüren Lengerich Ochtrup Rheine Steinfurt Rettungswagen 9,38 % 10,36 % 21,08 % 13,04 % 6,40 % 23,26 % 16,49 % Notarzt-Einsatzfzg. 9,86 % 9,34 % 20,03 % 14,79 % 4,08 % 24,03 % 17,87 % Krankentr.-wagen 2,29 % 25,08 % 23,03 % 12,02 % 2,11 % 27,49 % 7,98 % Rettungsdiensteinsätze im Kreis Steinfurt in 24 Stunden (2009) Rettungswache Emsdetten Greven Ibbenbüren Lengerich Ochtrup Rheine Steinfurt Rettungswagen 6,18 6,82 13,89 8,59 4,22 15,33 10,87 Notarzt-Einsatzfzg. 2,46 2,33 4,99 3,68 1,02 5,99 4,45 Krankentr.-wagen 0,78 8,56 7,85 4,10 0,72 9,37 2,72 Bedarfsplan 2011 für den Rettungsdienst KREIS STEINFURT Seite 29

30 2.3 Notfallrettung (Aufgaben/Einrichtungen) Grundsätzliches Notfallrettung Die Notfallrettung hat die Aufgabe, bei Notfallpatienten lebensrettende Maßnahmen am Notfallort durchzuführen, deren Transportfähigkeit herzustellen und sie unter Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit und Vermeidung weiterer Schäden mit Notarzt- oder Rettungswagen oder Luftfahrzeugen (RTH) in ein für die weitere Versorgung geeignetes Krankenhaus zu befördern ( 2 Abs. 1 RettG NRW). Hierzu zählt auch die Beförderung von bereits klinisch erstversorgten Notfallpatienten zu Diagnose- und geeigneten Behandlungseinrichtungen. Notfallpatienten haben Vorrang ( 2 Abs. 3 RettG NRW). Definition Notfallpatient Notfallpatienten sind Personen, die sich infolge Verletzung, Erkrankung oder sonstiger Umstände entweder in Lebensgefahr befinden oder bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinische Hilfe erhalten. Im Kreis Steinfurt wird die Notfallrettung mit DIN-konformen Rettungswagen durchgeführt. Auf Basis der vorstehenden Definition zur Notfallrettung wird ein RTW durch die Kreisleitstelle eingesetzt, wenn das Vorhandensein eines lebensbedrohlichen Zustandes des Patienten vermutet wird und/oder wenn aufgrund der Verletzung oder der Erkrankung des Patienten schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, falls dieser nicht unverzüglich medizinische Hilfe erhält. Der Disponent der Kreisleitstelle entscheidet auf Grundlage des Meldebildes über die zusätzliche Entsendung eines Notarztes (per NEF oder RTH). Bedarfsplan 2011 für den Rettungsdienst KREIS STEINFURT Seite 30

31 2.3.2 Eintreffzeiten (= Hilfsfristerreichung) in der Notfallrettung Kreis Steinfurt (Jahresdurchschnitt) Gemeinde RTW NEF Altenberge 11,12 Minuten 11,41 Minuten Emsdetten 6,18 Minuten 6,24 Minuten Greven 6,45 Minuten 7,13 Minuten Hörstel 11,59 Minuten 11,32 Minuten Hopsten 15,24 Minuten 13,01 Minuten Horstmar 9,53 Minuten 12,21 Minuten Ibbenbüren 7,14 Minuten 7,26 Minuten Ladbergen 10,59 Minuten 12,02 Minuten Laer 12,05 Minuten 12,10 Minuten Lengerich 6,22 Minuten 6,51 Minuten Lienen 12,22 Minuten 12,33 Minuten Lotte 11,50 Minuten 13,20 Minuten Metelen 10,48 Minuten 10,49 Minuten Mettingen 11,31 Minuten 11,44 Minuten Neuenkirchen 9,57 Minuten 8,56 Minuten Nordwalde 10,32 Minuten 11,10 Minuten Ochtrup 6,29 Minuten 6,21 Minuten Recke 13,05 Minuten 12,51 Minuten Rheine 6,40 Minuten 6,39 Minuten Saerbeck 10,35 Minuten 10,39 Minuten Steinfurt 5,57 Minuten 7,33 Minuten Tecklenburg 10,11 Minuten 10,22 Minuten Westerkappeln* 11,42 Minuten 14,31 Minuten Wettringen 11,44 Minuten 11,14 Minuten Fettschrift: Hinweise: Kommunen mit Rettungswache im Stadtgebiet *Rettungswache täglich 12 Stunden besetzt (7-19 Uhr) Die vorstehende Übersicht macht deutlich, dass der Großteil des Kreisgebietes in der festgelegten Hilfsfrist erreichbar ist. So konnte für die nordöstlichen kreisangehörigen Kommunen Westerkappeln und Lotte durch die Inbetriebnahme der Tageswache Westerkappeln mit täglicher Betriebszeit von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr eine signifikante Verbesserung der Eintreffzeiten realisiert werden. Verschiedene periphere Bereiche in Kreisgrenznähe werden bereits jetzt fallweise im Rahmen der nachbarschaftlichen Hilfe durch Rettungsdienste aus Nachbarkreisen/kreisfreien Städten versorgt. In Hopsten, Recke und Lienen liegen die Anfahrtszeiten in obiger Übersicht noch teilweise deutlich außerhalb der festgelegten Hilfsfrist. Hier bestand dringender Handlungsbedarf, dem die Neuerungen in dem vorliegenden Rettungdienstbedarfsplan Rechnung tragen. Zudem bestand für den rettungsdienstlichen Versorgungsbereich Steinfurt seit Jahren eine Fähigkeitslücke in der 24-Stunden-Abdeckung durch den RTW Steinfurt- Burgsteinfurt. Der RTW Steinfurt-Burgsteinfurt leistete pro Jahr im 24-Stunden-Dienst (an sie- Bedarfsplan 2011 für den Rettungsdienst KREIS STEINFURT Seite 31

32 ben Tagen die Woche) mehr als Einsätze (2008: Einsätze). Dabei deckte die bisherige rettungsdienstliche Bedarfsplanung nur 12 Stunden (an sieben Tagen die Woche) ab; die restlichen 12 Stunden (an sieben Tagen die Woche) wurden bislang durch die Stadt Steinfurt im Sinne einer informellen freiwilligen Leistung personell abgedeckt. Eine derartige Regelung war im Sinne einer klaren, verbindlichen und verlässlichen Übernahme der Sicherstellungsverpflichtung durch den Träger des Rettungsdienstes nicht weiter sinnvoll, hatte sie u.a. auch den Nachteil, dass der RTW Steinfurt-Burgsteinfurt bei Brandeinsätzen der Feuerwehr Steinfurt regelmäßig kurzfristig außer Dienst genommen und das Personal in der Brandbekämpfung eingesetzt wurde. Eine faktische Rückführung des RTW Burgsteinfurt in einen 12-Stunden-Betrieb war aus folgenden Gründen nicht darstellbar: Der RTW Burgsteinfurt unterstützt gerade in Nachtzeiten, in denen das NEF Ochtrup nicht mehr besetzt und der RTW Ochtrup bereits im Einsatz ist, (neben der Versorgung in seinem originären Einsatzbereich) die Sicherstellung der weiteren Hilfsfristerreichung im Rettungsdienstbereich Ochtrup Ein Tausch der 12-/24-Stunden-RTW Burgsteinfurt/Borghorst ist nicht darstellbar, da der RTW Borghorst unter anderem den Einsatzbereich Stadt Laer abzudecken hat und die Hilfsfristerreichung in diesem Bereich bereits jetzt schon grenzwertig ist. Ein regelhafter, kreisgrenzenüberschreitender Einsatz der nächstgelegenen, aus den Nachbarkreisen Borken/Coesfeld stammenden Rettungswagen für Notfallereignisse im Bereich Laer ist nachts ebenfalls nicht möglich, da beide nächstgelegenen Rettungswachen nur im Tagesdienstbetrieb besetzt sind. Bedarfsplan 2011 für den Rettungsdienst KREIS STEINFURT Seite 32

33 2.3.3 Rettungsmittelvorhaltungen in der Notfallrettung Fahrzeugbesetztstunden des Rettungsdienstes (Stand: ): (Feuer- und) Rettungswache Fahrzeug (Art, Funkruf) Montag bis Freitag (Werktag) Samstag Sonn- und Feiertag Fahrzeugbesetztstunden pro Woche Emsdetten RTW ganztägig ganztägig ganztägig 168 Stunden NEF : : :00 16: Stunden * * * (im Jahresdurchschnitt) Greven (RW Feuerwehr)** Rettungswache Malteser (MHD)** RTW Mo Do ganztägig Freitag NEF : Mo Do *** RTW Jo Freitag 19:00 07:00 - Sonntag Sonntag *** ganztägig Sonntag 07:00 19: Stunden 79 Stunden (im Jahresdurchschnitt) 48 Stunden NEF **** Freitag *** ganztägig*** Sonntag *** 26 Stunden (im Jahresdurchschnitt) Ibbenbüren RTW ganztägig ganztägig ganztägig 168 Stunden Außenstelle Hopsten RTW ganztägig ganztägig ganztägig 168 Stunden RTW Stunden NEF ganztägig ganztägig ganztägig 168 Stunden Lengerich RTW ganztägig ganztägig ganztägig 168 Stunden Außenstelle Westerkappeln RTW :00 19:00 07:00 19:00 07:00 19:00 84 Stunden NEF ganztägig ganztägig ganztägig 168 Stunden Ochtrup RTW ganztägig ganztägig ganztägig 168 Stunden NEF Stunden Rheine RTW ganztägig ganztägig ganztägig 168 Stunden RTW ganztägig ganztägig ganztägig 168 Stunden NEF ganztägig ganztägig ganztägig 168 Stunden Steinfurt (Rw. Burgsteinfurt) Rettungswache Borghorst Rettungswache Borghorst RTW ganztägig ganztägig ganztägig 168 Stunden RTW ganztägig ganztägig ganztägig 168 Stunden NEF ganztägig ganztägig ganztägig 168 Stunden *im vierwöchentlichen Wechsel mit der RW Greven bzw. dem MHD Greven **Im Rettungsdienstbereich Greven (Feuerwehr und MHD) gilt an Feiertagen die für den jeweiligen Wochentag (auf den der Feiertag fällt) vorgesehene Regelung ***im vierwöchentlichen Wechsel mit der RW Emsdetten ****Sofern der Notarzt an Wochenenden in Greven stationiert ist, übernimmt der MHD Greven das NEF von der Feuerwehr Greven freitags bereits um 16:30 Uhr und rücküberführt das NEF sonntags um 20 Uhr. Für den Rettungsdienst im Kreis Steinfurt stellt sich die prozentuale Aufteilung der Rettungsmittel wie folgt dar: 13 RTW Wochenstunden = 57,3 % 7 KTW 951 Wochenstunden = 29,5 % Gesamt Wochenstunden = 86,8 % (13,2 % = Krankentransport-Leistungen) Bedarfsplan 2011 für den Rettungsdienst KREIS STEINFURT Seite 33

34 2.3.4 Spitzenabdeckungen in der Notfallrettung Kommt es im Rahmen von Einsatzspitzen dazu, dass die Regel-Rettungsmittelvorhaltung nicht ausreicht, den momentanen Bedarf unverzüglich zu decken, stehen der Kreisleitstelle Steinfurt folgende Möglichkeiten zur Verfügung, um die Einsatzspitzen abzudecken: Unterstützung durch Regel-Rettungsmittel der Nachbarkreise/kreisfreien Städte; Besetzung zusätzlicher Rettungsmittel (z. B. Besetzung von Reserve-RTW durch KTW-Besatzung, Einsatz des Schwerlast-RTW der JUH Rheine als Überlauf-RTW, Einsatz des RTW des MHD Greven unter der Woche) Besetzung zusätzlicher arztbesetzter Rettungsmittel (NEF) im Rettungsdienstbereich Rheine durch Einsatz eines zweiten Notarztes, dabei Transport mit Reserve-NEF diensthabender Notarzt bleibt länger im Einsatz gebunden: Nachfrage in einem notarztstellenden Krankenhaus, ob ein weiterer Notarzt zur Verfügung gestellt werden kann Die Fahrzeuge der Rettungsdienstreserve dienen zusätzlich zur Augmentierung des Patienten- Transportzuges 10 NRW (PTZ 10) Kreis Steinfurt Sonderbedarf in der Notfallrettung Bei bestimmten Veranstaltungen (z. B. Karneval, Großkirmes) stellen die in der Gefahrenabwehr im Kreis Steinfurt tätigen nichtstaatlichen Hilfsorganisationen auf Grundlage der aktuell gültigen, vertraglichen Regelungen mit dem Kreis Steinfurt weitere Rettungsmittel (KTW, RTW) sowie das erforderliche Personal Sonderleistungen in der Notfallrettung Die arbeitstägliche Abwicklung von Einsätzen der Notfallrettung enthält wiederkehrend rettungsdienstliche Sonderleistungen Intensivtransporte / Intensivverlegungen Im Regelfall ist die rettungsdienstliche Einheit RTW und Notarzt (NEF) für die Durchführung von Intensivverlegungen/Intensivtransporten ausreichend und wird durch die Kreisleitstelle entsprechend disponiert. Alternativ setzt die Kreisleitstelle auf besondere Anforderung des abgebenden Krankenhauses und insbesondere bei Ferntransporten einen RTH bzw. ITH ein. Sprechen medizinische Gründe für den Intensivtransport in einem speziellen Fahrzeug bzw. in einem ITH (z. B. differenziertes Beatmungsmuster), so werden diese Einsatzmittel durch die Kreisleitstelle Bedarfsplan 2011 für den Rettungsdienst KREIS STEINFURT Seite 34

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