FB 32-1 Anlage 1. neu. 26 Gebührensatzung für die Benutzung der Krankenkraftwagen im Kreis Wesel vom

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1 FB 32-1 Anlage 1 Aufstellung der Veränderungen des Rettungsdienstbedarfsplanes -Vorwort (S. 3) angepasst Satz 3 Der bisher gültige Rettungsdienstbedarfsplan des Kreises Wesel wurde durch den Kreistag am beschlossen. Der bisher gültige Rettungsdienstbedarfsplan des Kreises Wesel wurde durch den Kreistag am beschlossen. Satz 6 Seit dieser Zeit wird der Rettungsdienst im Kreis Wesel in Zusammenarbeit mit den Kostenträgern kontinuierlich an die qualitativen, aber auch betriebswirtschaftlichen Erfordernisse angepasst. Die Ergebnisse sind in die Überarbeitung des Rettungsdienstbedarfsplans des Kreises Wesel eingeflossen. Auf der Grundlage dieses Gutachtens wird seit dieser Zeit der Rettungsdienst im Kreis Wesel in Zusammenarbeit mit den Kostenträgern kontinuierlich an die qualitativen, aber auch betriebswirtschaftlichen Erfordernisse angepasst. Die Ergebnisse sind in die Überarbeitung des Rettungsdienstbedarfsplans des Kreises Wesel eingeflossen. -Anlagenverzeichnes (S. 4-6) angepasst: 26 Gebührensatzung für die Benutzung der Krankenkraftwagen im Kreis Wesel vom eingefügt: 27 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Trägergemeinschaft des Intensivtransporthubschraubers Christoph Rheinland vom / Öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Trägergemeinschaft des Intensivtransporthubschraubers Christoph Westfalen vom / Beschreibung des Kreises (S. 7-8) Einwohnerzahlen aktualisiert

2 -Personelle Ausstattung der Leitstelle (S ) aktualisiert Der Betrieb der Kreisleitstelle wird mit z.zt. 22 Personalstellen durch Beamte des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes (Disponenten) durchgeführt. Hinzu kommen 2 Beamte des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes, die die Kreisleitstelle leiten. Hierdurch ist sichergestellt, dass der Dienst rund um die Uhr jeweils Montag Freitag während der Tagschicht durch 5 Beamte und Samstag, Sonntag, an Feiertagen und während der Nachtschicht durch 3 Beamte versehen werden kann. Der Betrieb der Kreisleitstelle wird mit z.zt. 23 Personalstellen durch Beamte des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes (Disponenten) durchgeführt (davon 1 Aufstiegsbeamter). Hinzu kommen 2 Beamte des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes, die die Kreisleitstelle leiten. Hierdurch ist sichergestellt, dass der Dienst rund um die Uhr jeweils Montag Freitag während der Tagschicht durch 5 Beamte, Samstag tagsüber durch 4 und Samstag nachts, Sonntag, an Feiertagen und während der Nachtschicht durch 3 Beamte versehen werden kann. Die Organisationsstruktur der Kreisleitstelle wird derzeit durch ein externes Unternehmen überprüft. Hieraus evtl. resultierende Veränderungen werden zu einem späteren Zeitpunkt in den Rettungsdienstbedarfsplan eingearbeitet. -Grundsätzliches (S. 12) Erweitert um die Empfehlung des Landesfachbeirates für den Rettungsdienst hinsichtlich der Hilfsfrist. Satz 4 In Nordrhein-Westfalen existiert kein gesetzlich vorgeschriebener Grenzwert für die Planung und Festlegung der Zahl und der Standorte der Rettungswachen sowie der Eintreffzeiten. In der amtlichen Begründung des Gesetzesentwurfes der Landesregierung zum RettG (vgl. Landtagsdrucksache 11/3181 vom ) ist für ein ländlich strukturiertes Gebiet, wie den Kreis Wesel, von einer Eintreffzeit von 8-12 Minuten als Richtwert auszugehen. In Nordrhein-Westfalen existiert kein gesetzlich vorgeschriebener Grenzwert für die Planung und Festlegung der Zahl und der Standorte der Rettungswachen sowie der Eintreffzeiten. In der amtlichen Begründung des Gesetzesentwurfes der Landesregierung zum RettG (vgl. Landtagsdrucksache 11/3181 vom ) ist für ein ländlich strukturiertes Gebiet, wie den Kreis Wesel, von einer Eintreffzeit von 8-12 Minuten als Richtwert auszugehen.

3 Diese kann in Ausnahmefällen (siehe die Ausführungen der Landesregierung NRW zur Kleinen Anfrage 2713 vom ) um bis zu 3 Minuten überschritten werden. Diese kann in Ausnahmefällen (siehe die Ausführungen der Landesregierung NRW zur Kleinen Anfrage 2713 vom ) um bis zu 3 Minuten überschritten werden. Die vorgenannte Empfehlung wird gestützt durch den Beschluss des Landesfachbeirates für den Rettungsdienst vom zur Hilfsfrist in NRW. -Standorte (S. 16) Ergänzt um die Rettungswachenaußenstelle der RW Wesel in der Schillkaserne Im Rettungswachenbereich Wesel laufen derzeit die Vorbereitungen für die Verlagerung eines Notfallrettungsmittels (RTW) von der Rettungswache in die Schillkasere. Die Hilfsfristen in Richtung Hamminkeln und die Außenbereiche Flüren und Bislich der Stadt Wesel werden hierdurch optimiert. Nach Vorgesprächen mit den verschiedenen Institutionen der Bundeswehr wurde der Mietvertrag für die Räumlichkeiten bereits abgeschlossen. Eine Umsetzung der Maßnahme ist für Ende 2005 vorgesehen. Im Rettungswachenbereich Wesel befindet sich in der Schillkaserne eine Außenstelle der Rettungswache Wesel, in die ein Notfallrettungsmittel (RTW) verlagert wurde. Die Hilfsfristen in Richtung Hamminkeln und die Außenbereiche Flüren und Bislich der Stadt Wesel werden hierdurch optimiert. -Einsatzbereiche (S. 17) Einwohnerzahlen aktualisiert -Fahrzeug-/Personalbedarf(S ) Bei den Fahrzeugen sind durch Ersatzbeschaffungen leichte Veränderungen eingetreten. Der Personalbedarf musste bei einigen Wachen aufgrund der Einführung der 48-Std.-Woche leicht erhöht werden. 3.7 Rettungswache Dinslaken vorhandene KKW 3 RTW 1KTW 3.7 Rettungswache Dinslaken vorhandene KKW 4 RTW

4 Rettungswache Kamp-Lintfort sind 13 Personalstellen mit der Rettungswache Rheinberg sind 12 Personalstellen mit der vorgeschriebenen Qualifikation erforderlich (davon 3 Personalstellen durch Personalgestellung DRK). Rettungswache Wesel sind gem. Absprache mit den Kostenträgern z.zt. 35 Personalstellen mit der Im Rahmen der Verlagerung eines RTW zur Schillkaserne ist eine Ausweitung der Besetztzeiten des RTW/KTW, der derzeit nur teilweise besetzt ist, notwendig. Rettungswache Xanten sind 10 Personalstellen mit der Kreisreserve 1 NEF (Moers) Rettungswache Kamp-Lintfort sind 15 Personalstellen mit der Rettungswache Rheinberg sind 12 Personalstellen mit der vorgeschriebenen Qualifikation erforderlich (davon 3 Personalstellen durch Personalgestellung DRK). Das NEF wird zusätzlich zu den vorgenannten Personalstellen nachts durch eine/n ehrenamtliche Mitarbeiter/in des DRK Rheinberg besetzt. Rettungswache Wesel sind gem. Absprache mit den Kostenträgern z.zt. 35 Personalstellen mit der Rettungswache Xanten sind 11 Personalstellen mit der Kreisreserve 2 NEF (1 KTW/NEF Rheinberg, 1 NEF Moers) -Notarzteinsätze (S. 33) Ergänzt für den Bereich der RW Schermbeck. Satz 1 Im Bereich der Gemeinde Schermbeck stellen die niedergelassenen praktischen Ärzte im Wechsel den Notarzt. Für den Weg zur Einsatzstelle steht den Notärzten ein NA-PKW wechselweise zur Verfügung. Im Bereich der Gemeinde Schermbeck stellen einige niedergelassene praktische Ärzte im Wechsel den Notarzt. Für den Weg zur Einsatzstelle steht den Notärzten ein NA-PKW wechselweise zur Verfügung.

5 Im Rahmen des Neubaus der Rettungswachenaußenstelle Schermbeck wurde im Gebäude der Rettungswache ein Arztzimmer geschaffen. Sofern kein Schermbecker Notarzt zur Verfügung steht, versehen -soweit verfügbar- externe Honorarkräfte von der Rettungswache aus den Notarztdienst. -ÄLRD (S. 34) Aufgrund von Personalveränderungen angepasst. Satz 3 Seit dem nehmen die beiden Beauftragten der Leitenden Notarztgruppen als Honorarkräfte Teilaufgaben eines ÄLRD gem. den Empfehlungen der Bundesärztekammer und in Absprache mit den Kostenträgern wahr. Seit dem nehmen der Beauftragte der Leitenden Notarztgruppe rechtsrheinisch und der Stützpunktleiter Rettungsdienst des Bethanien- Krankenhauses Moers als Honorarkräfte Teilaufgaben eines ÄLRD gem. den Empfehlungen der Bundesärztekammer und in Absprache mit den Kostenträgern wahr. -Luftrettungsdienst (S ) Aufgrund von gesetzlichen Veränderungen erweitert. - Satz 8 Durch Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW vom wurde der Einsatz von Luftfahrzeugen im Rettungsdienst geregelt. Zur Neuordnung bzw. Weiterentwicklung der öffentlichen Luftrettung in Nordrhein- Westfalen wurden u.a. die bisherigen privaten Ambulanzflugdienste durch Intensivtransporthubschrauber (ITH) in öffentlicher Trägerschaft ersetzt. Aufgrund seiner Lage ist der Kreis Wesel in zwei Trägergemeinschaften (ITH Rheinland, Kernträger Stadt Köln und ITH Westfalen, Kernträger Kreis Steinfurt) vertreten.

6 Die hierzu erforderlichen öffentlichrechtlichen Vereinbarungen sind am (ITH Rheinland) und am (ITH Westfalen) in Kraft getreten. -Standards im Rettungsdienst (S. 36) - Standards im Rettungsdienst Die Optimierung des Rettungsdienstes wird vom Kreis Wesel als Träger des Rettungsdienstes ständig betrieben. Durch Zentralisierungen wurden und werden Reibungsverluste reduziert und durch die Einführung von Standards Handlungsabläufe und Vorgehensweisen optimiert. Eine Arbeitsgruppe der Stützpunktleiter Rettungsdienst der Krankenhäuser im Kreis Wesel überprüft regelmäßig die medizinische und medizin-technische Ausstattung des Rettungsdienstes, formuliert einheitliche Leitlinien und Dienstanweisungen und führt ggf. e Produkte ein. Eine Arbeitsgruppe kreiseinheitliche Aus- und Fortbildung legt in Zusammenarbeit mit den ÄLRD die jeweiligen jährlichen Lern- und Fortbildungsinhe fest.

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