Vattenfall Verhaltenskodex für Lieferanten
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- Max Fuhrmann
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1 Vattenfall Verhaltenskodex für Lieferanten
2 Einleitung Vattenfall liefert Energie für die Gesellschaft von heute und trägt maßgeblich zum Energiesystem von morgen bei. Oberstes Ziel ist es, bei unseren Geschäftsaktivitäten alle geltenden Gesetze, Regeln und Verordnungen einzuhalten, und wir streben ständig danach, unsere Sozial- und Umweltleistung in der gesamten Wertschöpfungskette weiter zu verbessern. Wir übernehmen Verantwortung für unser Handeln und erwarten dies auch von unseren Lieferanten. Dieser Verhaltenskodex für Lieferanten legt unsere Grundanforderungen im Bereich Menschenrechte und Arbeitsbedingungen, Umwelt und Geschäftsintegrität fest. Er basiert auf dem UN Global Compact, dem Vattenfall 2008 beigetreten ist. Vattenfall erwartet von seinen Lieferanten, dass sie die in diesem Verhaltenskodex für Lieferanten beschriebenen Prinzipien in ihren Unternehmen umsetzen oder mindestens gleichwertige Standards verabschiedet haben und ihr Geschäft danach führen. Die Einhaltung der in diesem Verhaltenskodex für Lieferanten beschriebenen Standards wird von Vattenfall fortlaufend überwacht. Dazu werden entsprechende Informationen von den Lieferanten angefordert sowie Audits und Überprüfungen durchgeführt. 2 Vattenfall Verhaltenskodex für Lieferanten
3 Menschenrechte & Arbeitsbedingungen Vattenfall erwartet von seinen Lieferanten, dass sie sowohl am Arbeitsplatz als auch bei allen Geschäftsaktivitäten die Menschenrechte beachten und schützen. Alle Beschäftigten sind fair, mit Würde und Respekt zu behandeln. Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen Die Lieferanten müssen das Recht der Beschäftigten auf Vereinigungsfreiheit, Organisationsfreiheit und Kollektivverhandlungen anerkennen und respektieren. In Situationen, in denen das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen gesetzlich eingeschränkt ist, sollen die Lieferanten ihren Beschäftigten erlauben, in freier Wahl ihre Vertreter zu bestimmen. Zwangsarbeit Die Lieferanten haben die Anwendung von unfreiwilliger Gefangenenarbeit und Zwangsarbeit jeglicher Art zu verhindern. Jegliche Arbeit, auch die Leistung von Überstunden, muss freiwillig sein, und die Arbeitskräfte müssen nach rechtzeitiger Ankündigung ihren Arbeitsplatz verlassen und das Beschäftigungsverhältnis beenden können. Die Lieferanten dürfen von ihren Arbeitskräften nicht die Aushändigung eines staatlich ausgestellten Identifikationsnachweises, Passes oder einer Arbeitserlaubnis als Beschäftigungsbedingung verlangen. Kinderarbeit und Schutz von Jugendlichen am Arbeitsplatz Es wird erwartet, dass unsere Lieferanten jegliche Form von Kinderarbeit bekämpfen. Kinder, die das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung oder das Alter, bis zu dem in dem jeweiligen Land Schulpflicht besteht, noch nicht erreicht haben, dürfen nicht beschäftigt werden. Hierbei gilt jeweils das höhere Alter. Die Lieferanten dürfen keine Jugendlichen unter 18 Jahren für Arbeiten einsetzen, durch die ihre Gesundheit oder Sicherheit gefährdet oder geschädigt werden könnte. Diskriminierungsverbot Die Lieferanten dürfen bei der Anstellung und Beschäftigung ihre Mitarbeiter nicht aufgrund von ethnischer Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter, körperlichen Fähigkeiten, Gesundheitszustand, politischen Ansichten, Nationalität, sozialer oder ethnischer Herkunft, Gewerkschaftszugehörigkeit oder Familienstand diskriminieren. Dies bezieht sich auch auf den Zugang zu Schulungen, Beförderungen und Prämien. Gesundheit und Sicherheit Die Lieferanten müssen sicherstellen, dass am Arbeitsplatz oder an jedem anderen Ort, an dem die Produktion oder Arbeit erfolgt, die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigt wird. Alle Beschäftigten müssen entsprechende Informationen und Schulungen erhalten. Die benötigte Ausrüstung zum Arbeitsschutz ist zur Verfügung zu stellen. Löhne und Sozialleistungen Alle Beschäftigten der Lieferanten müssen mindestens den Mindestlohn in Einklang mit den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen und alle gesetzlich vorgeschriebenen Sozialleistungen erhalten. Alle Beschäftigungsbedingungen, eingeschlossen Entgelte, Arbeitszeit, Urlaubstage, Dienstbefreiungen und Feiertage, müssen den geltenden Gesetzen und Vorschriften und verpflichtenden Branchenstandards entsprechen. Umwelt Vattenfall erwartet von seinen Lieferanten ein verantwortungsvolles geschäftliches Handeln im Hinblick auf Umweltrisiken und -auswirkungen sowie einen vorbeugenden Ansatz bei ihren Aktivitäten. Ressourcen wie Wasser und Energie sind effizient zu nutzen. Umweltgesetzgebung Die Lieferanten müssen alle erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen einholen und auf dem neuesten Stand halten sowie die Betriebs- und Berichtsanforderungen dieser Genehmigungen und Lizenzen befolgen. Abfallmanagement und Prävention von Umweltverschmutzung Die Lieferanten sollen anstreben, im Zuge ihrer Geschäftsaktivitäten entstehende Abfälle oder Emissionen zu vermeiden oder zu reduzieren. Zur Verringerung von Umweltbelastungen sind so weit wie möglich effiziente Technologien anzuwenden. Umweltmanagementsysteme Lieferanten, deren Aktivitäten sich auf die Umwelt auswirken, müssen einen strukturierten und systematischen Ansatz zur Berücksichtigung ökologischer Aspekte haben. Dies umfasst neben der Einführung entsprechender Managementsysteme zum Schutz der Umwelt und der Festlegung von Zielen auch die Überprüfung, ob die Zielvorgaben erfüllt worden sind. Geschäftsintegrität Vattenfall erwartet von seinen Lieferanten, bei ihren Geschäftsaktivitäten die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten und international vereinbarte Standards der Geschäftsethik zu befolgen. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften Die Lieferanten müssen alle geltenden Gesetze, Regeln und Vorschriften der Länder einhalten, in denen sie geschäftlich aktiv sind. Vattenfall Verhaltenskodex für Lieferanten 3
4 Korruptionsbekämpfung Die Lieferanten von Vattenfall dürfen sich nicht an Korruption, Bestechung, Erpressung oder Unterschlagung in jeglicher Form beteiligen oder dies tolerieren. Die Lieferanten dürfen keine Vorteile oder andere Mittel anbieten oder annehmen, um sich unlauterer oder unzulässiger Weise einen Nutzen zu verschaffen. Solche unzulässigen Vorteile können Bargeld, Sachgeschenke, Vergnügungsreisen oder Dienstleistungen und Annehmlichkeiten anderer Art umfassen. Interessenkonflikte Die Lieferanten müssen Interessenkonflikte vermeiden, die die Glaubwürdigkeit des Lieferanten im Vattenfall Konzern oder das Vertrauen externer Parteien in Vattenfall beeinträchtigen könnten. Schutz von Rechten und Informationen Dritter Die Lieferanten müssen geistige Eigentumsrechte respektieren und vertrauliche Informationen schützen, indem sie Missbrauch, Diebstahl, Betrug oder unzulässige Offenlegung verhindern. Verpflichtung Vattenfall erwartet von seinen Lieferanten, dass sie sich zu den hier beschriebenen Prinzipien bekennen, indem sie geeignete Systeme zur Überwachung implementieren und eine Nachverfolgung durchführen, wenn sie von Verstößen erfahren. Überwachungssystem Die Lieferanten müssen über entsprechende Systeme und Kontrollen verfügen, um die Einhaltung dieser oder gleichwertiger Standards sicherzustellen. Die Systeme und Kontrollen der Lieferanten müssen auch für die Zulieferer und Subunternehmer gelten, mit denen sie direkt oder indirekt in Verbindung mit der Lieferung von Gütern oder der Erbringung von Dienstleistungen für Vattenfall zusammenarbeiten. Maßnahmen im Falle von Verstößen Erhalten die Lieferanten Kenntnis von Verstößen gegen diese oder gleichwertige Standards, müssen sie aktiv werden und angemessene Schritte einleiten. Abhängig von der Schwere des Verstoßes kann es sich dabei um eine Aufforderung zu korrigierenden Maßnahmen oder auch um die Beendigung der Zusammenarbeit mit einem Mitarbeiter, Zulieferer oder Subunternehmer handeln, der nicht akzeptable Methoden angeordnet, unterstützt oder angewendet hat. 4 Vattenfall Verhaltenskodex für Lieferanten
5 UN Global Compact Der Global Compact hält Unternehmen dazu an, universellen Prinzipien zu folgen und Partner der Vereinten Nationen zu werden. Er hat sich für die UN zu einer wichtigen Plattform für die wirksame Zusammenarbeit mit der aufgeklärten globalen Geschäftswelt entwickelt. - UN Secretary-General Ban Ki-moon Menschenrechte Prinzip 01: Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte unterstützen und achten und Prinzip 2: sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen. Arbeitsnormen Prinzip 3: Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren. Prinzip 4: Unternehmen sollen sich für die Beseitigung aller Formen der Zwangsarbeit einsetzen. Prinzip 5: Unternehmen sollen sich für die Abschaffung von Kinderarbeit einsetzen. Prinzip 6: Unternehmen sollen sich für die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit einsetzen. Umweltschutz Prinzip 7: Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen dem Vorsorgeprinzip folgen. Prinzip 8: Unternehmen sollen Initiativen ergreifen, um größeres Umweltbewusstsein zu fördern. Prinzip 9: Unternehmen sollen die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien beschleunigen. Korruptionsbekämpfung Prinzip 10: Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung. Referenzen Bei der Erstellung dieses Verhaltenskodex für Lieferanten wurden die folgenden Referenzen herangezogen (Links in englischer Sprache): UN Global Compact, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von Internationale Arbeitsorganisation (ILO), insbesondere die unten angegebenen Dokumente: Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit von 1998 Übereinkommen über Zwangsarbeit (Nr ) Übereinkommen über die Abschaffung der Zwangsarbeit (Nr ) Übereinkommen über Mindestalter (Nr ) Übereinkommen über Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (Nr ) Übereinkommen über die Gleichheit des Entgelts (Nr ) Übereinkommen über Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (Nr ) Übereinkommen über Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes (Nr ) Übereinkommen über das Vereinigungsrecht und das Recht zu Kollektivverhandlungen (Nr ) Leitfaden zu Arbeitsschutzmanagementsystemen (ILO-OSH-200) YES Rio-Erklärung, Agenda 21 Kinderrechte und unternehmerisches Handeln childrens_principles.html ISO 26000:2010 Leitfaden zur gesellschaftlichen Verantwortung Social Accountability UN-Konvention gegen Korruption OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen guidelinesformultinationalenterprises/ pdf UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (Guiding Principles on Business and Human Rights: Implementing the United Nations Protect, Respect and Remedy Framework) A-HRC-17-31_AEV.pdf Kontakt procurement@vattenfall.com Verfasser/Herausgebende Abteilung Legal und CEO Office Genehmigt von Executive Group Management von Vattenfall AB, 18. Juni 2013 Veröffentlichungsdatum 1. Juli 2013 Vattenfall Verhaltenskodex für Lieferanten 5
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