FFG ÖSTERREICHISCHE FORSCHUNGSFÖRDERUNGSGESELLSCHAFT mbh Kostenanerkennung in FFG-Projekten Kostenleitfaden April 2015
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1 FFG ÖSTERREICHISCHE FORSCHUNGSFÖRDERUNGSGESELLSCHAFT mbh Kostenanerkennung in FFG-Projekten Kostenleitfaden April 2015
2 INHALT Ausgangslage Förderbare Kosten Kostenplan / Abrechnung / Prüfung vor Ort Vermeidung unerwünschter Mehrfachförderungen Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 1
3 AUSGANGSLAGE Better Regulations Hoher Aufwand Probleme mit Rechtssicherheit Änderungen bei Rechtsgrundlagen: Allgemeine Rahmenrichtlinien 2014 AGVO Aufteilung auf 6 Richtlinien FFG-Richtlinien, FTI-Richtlinien Studie Technopolis Horizon 2020 Kostenleitfaden 2.0: gültig für alle Ausschreibungen ab Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 2
4 NEUE RICHTLINIEN gültig ab FFG RiLi Offensiv Industrie KMU FTI RiLi Themen Struktur Humanressourcen Eigenmittel Treuhand Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 3
5 Förderbar sind ausschließlich projektnotwendige Kosten. Dem Vorhaben zurechenbare Kosten sind alle Ausgaben bzw. Aufwendungen, die direkt, tatsächlich und zusätzlich (zum herkömmlichen Betriebsaufwand) für die Dauer der geförderten Tätigkeit nachweislich entstanden sind. Regelungen zur Kostenanerkennung laut Kostenleitfaden Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 4
6 Personalkosten von ProjektmitarbeiterInnen mit folgenden Beschäftigungsverhältnissen sind förderbar: angestellte ProjektmitarbeiterInnen freie DienstnehmerInnen Personen im öffentlichen Dienst mitarbeitende GesellschafterInnen Ausgangsbasis für die Berechnung des Stundensatzes ist das Jahresbruttogehalt. Sonstige Zahlungen, wenn sie gesetzlich, kollektivvertraglich, in einer Betriebsvereinbarung oder im Dienstvertrag rechtsverbindlich geregelt sind. Keine Höchstsätze mehr! Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 5
7 Jahresstundenteiler bei Vollzeitbeschäftigung: 1.720h Forschungseinrichtungen gemäß EU-Definition: 1.290h bei Teilzeitbeschäftigung aliquote Reduktion Jahresstundenteiler = max. abrechenbare Projektstunden/Jahr Stundensatz von mitarbeitenden GesellschafterInnen: 35/h (max ,--/p.a.) Zeitaufzeichnungen von ProjektmitarbeiterInnen stundenweise auf Tagesbasis aussagekräftige Tätigkeitsbeschreibungen Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 6
8 Anlagennutzung anteilsmäßig, für die Forschungstätigkeit notwendige Nutzung auf Basis Nutzungsdauer lt. Anlagenverzeichnis oder mittels Berechnung von Maschinenstundensätzen Zusammenfassung größerer Laboreinheiten möglich Sach- und Materialkosten Verbrauchsmaterial geringwertige Wirtschaftsgüter Prototyp Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 7
9 Drittkosten Auftragsforschung technisches/wissenschaftliches Know-how technische/wissenschaftliche Beratung gleichwertige Dienstleistungen konzerninterne Verrechnung zu beachten: keine Gemeinkosten Abgrenzung zu Sach- und Materialkosten Reisekosten ausschließlich von ProjektmitarbeiterInnen wirtschaftlichste Reisevariante entsprechend den geltenden Bestimmungen (KV, DV, BV) Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 8
10 Gemeinkostenzuschlag: Aufschlag von pauschal 25% auf folgende Kostenkategorien: - Personalkosten - Kosten für Anlagennutzung - Sach- und Materialkosten - Reisekosten Kein Aufschlag auf Drittkosten Durch den GKZ abgedeckt und nicht als Einzelkosten förderbar sind u.a.: - Sekretariat, Controlling, Buchhaltung, Personalverrechnung, Geschäftsführung - Arbeitsplatzausstattung - EDV-Aufwand Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 9
11 Gemeinkostenzuschlag Übergangsregelung: Die neue Regelung gilt für Ausschreibungen mit Start ab Projekte, die noch nach den alten Regelungen eingereicht wurden, haben diese bis zur Endabrechnung anzuwenden. Ein von der FFG festgesetzter GKZ kann bis zum Auslaufen der Festsetzung angewendet werden (dann jedoch mit den Regeln des KLF 1.4). Ein freiwilliger vorzeitiger Umstieg ist durch schriftliche Erklärung möglich. Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 10
12 Nicht förderbare Kosten sind u.a.: Umsatzsteuer (Ausnahme: kein Vorsteuerabzug beim Förderungsnehmer) Zukauf von Leistungen zwischen Konsortialpartnern Leistungen ohne unmittelbaren Projektbezug außerhalb des Förderzeitraums angefallen aufgrund EU-wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen ausgenommen bereits im Rahmen eines anderen Vorhabens gefördert Finanzierungskosten (u.a. Skonti, Zinsen bei Leasing, Bankspesen etc.) Erwerb von Liegenschaften und unbewegliches Vermögen Bewirtungskosten Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 11
13 KOSTENPLAN / ABRECHNUNG / PRÜFUNG VOR ORT Kostenplan: Planung je Antragsteller und Kostenkategorie Zwischen- und Endabrechnung Anerkennung der Kosten: nachweisbare IST-Kosten geleistet innerhalb des vertraglich vereinbarten Förderungszeitraums eindeutige Projektzuordnung Prüfung vor Ort: wird zeitgerecht angekündigt während oder nach Ende der Projektlaufzeit Einsicht in Belege Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 12
14 VERMEIDUNG UNERWÜNSCHTER MEHRFACHFÖRDERUNGEN ARR sowie FFG- bzw. FTI-Richtlinien Die Abwicklungsstellen haben angemessene und wirksame Methoden zur Überprüfung der Angaben der Förderungswerberin oder des Förderungswerbers vorweg festzulegen, die geeignet sind, unerwünschte Mehrfachförderungen zu vermeiden. Bestätigung bei Antrag und Abrechnung, dass Kosten nicht bei anderer Förderungsstelle eingereicht wurden. Informationsaustausch mit anderen Förderungsstellen, im Verdachtsfall gemeinsame Prüfungen. Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 13
15 KONTAKT Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 14
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