Förderungen für Lehrlinge und Lehrbetriebe

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1 Förderungen für Lehrlinge und Lehrbetriebe Ausgabe: Stand Jänner 2007

2 INHALT Förderungen für Lehrlinge Schülerfreifahrt S.3 Lehrlingsfreifahrt S.3 Fahrtenbeihilfe S.3 Heimfahrtbeihilfe S.3 Lehrlingsbeihilfe S.3 Zuschuss zu den Verpflegungskosten S.3 Lehrausbildungsbeihilfe S.3 Begabtenförderung S.4 Förderung für die Berufsreifeprüfung S.5 Förderungen für Unternehmer Lehrlingsausbildungsprämie S.6 Bildungsprämie S.6 Bildungsfreibetrag S.6 Lehrlingsprämie der Bundesinnung Bau S.6 Förderung des Internatsbeitrages der LBS- S.6 Internate Amstetten, Neunkirchen, Stockerau I Förderung der Lehrausbildung durch das AMS S.7-9 Information Geschäftsstellen des AMS NÖ S Impressum S.12 2

3 Förderungen für Lehrlinge Bezeichnung Für welche Strecke? Woher das Formular? Schülerfreifahrt Wohnung Berufsschule (mit Selbstbehalt) Berufsschule Lehrlingsfreifahrt Wohnung Lehrbetrieb Lehrlingsstelle (mit Selbstbehalt) Arbeiterkammer Fahrtenbeihilfe a) Wohnung (Formular 94) Lehrbetrieb (falls kein öffentl. Verkehrsmittel vorhanden) oder Wann beantragen? Im Vorhinein (Beginn des Schuljahres) Im Vorhinein (Beginn jedes neuen Lehrjahres) Im Nachhinein (für das abgelaufene Kalenderjahr) Wo beantragen? Verkehrsunternehmen Verkehrsunternehmen Schulfahrtbeihilfe (Formular 85) b) Hauptwohnsitz Zweitwohnsitz Wohnung Berufsschule Im Nachhinein (für das abgelaufene Kalenderjahr) Im Nachhinein (für das abgelaufene Kalenderjahr) Bezeichnung Voraussetzung Höhe Ansprechpartner Zeitraum Lehrlingsbeihilfe Österreichische Ist abhängig vom Amt der NÖ Die Förderung Staatsbürgerschaft oder Familieneinkomm Landesregierung, wird ab Angehöriger eines en Abteilung Antragstellung (zw. EUR 40,-- anderen EWR- Arbeitnehmerförderung für die Dauer Mitgliedsstaates; und A-2100 Korneuburg, eines Jahres EUR 80,-- Bankmannring 5 gewährt. Hauptwohnsitz in Niederösterreich; monatlich) Kontakt: Elke Hirtl- Dolezal aufrechtes Tel.: 02262/ Lehrverhältnis; das monatlich anrechenbare post.f3anf@noel.gv.at Familieneinkommen darf Internet: eine bestimmte Höhe nicht überschreiten Zuschuss zu den Verpflegungskosten Lehrausbildungsbeihilfe Österreichische Staatsbürgerschaft oder Angehörigkeit eines anderen EWR- Mitgliedstaates; Hauptwohnsitz in Niederösterreich; aufrechtes Lehrverhältnis; Ausbildung erfordert einen Zweitwohnsitz (kann auch außerhalb von NÖ liegen) Niederösterreichische Lehrlinge aus Familien mit geringem Einkommen, sofern ein Elternteil bzw. Erziehungsberechtigter Mitglied einer Arbeiterkammer ist. Zuschuss von EUR 55,-- monatlich (nicht an eine Einkommensgrenz e gebunden) Die Auszahlung erfolgt halbjährlich im nachhinein. Monatlich EUR 48,- für die Dauer eines Jahres. Ansuchen um Weitergewährung möglich. 3 Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Arbeitnehmerförderung A-2100 Korneuburg, Bankmannring 5 Kontakt: Elke Hirtl- Dolezal Tel.: 02262/ post.f3anf@noel.gv.at Internet: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich Kontakt: Walter Böck, Elisabeth Tessar, Gerhard Slaby Tel.: 01/ , 1865, Die Förderung wird ab Antragstellung bis zum Ende des Lehrverhältnis ses gewährt. Die Förderung wird ab Antragstellung für die Dauer eines Jahres gewährt.

4 Begabtenförderung - Eine Stipendienaktion für Lehrlinge und Lehrabsolventen Bis zu 1.200,- für gute Leistungen bringt auch im Jahr 2006 die Begabtenförderung der Wirtschaftskammern Österreichs und des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit. Unterstützungen werden vergeben für: 1. Bildungsmaßnahmen zum Zweck des späteren Selbständigwerdens (Lehrabsolventen): z.b. Vorbereitungskurse auf Meisterprüfung (einschließlich des Moduls Unternehmerprüfung), Befähigungsprüfung, Ausbilderprüfung u.ä. 2. Fach- und berufseinschlägige Höherqualifizierungen sowie Auslandsaufenthalte: Lehrlinge: z.b. teilweise Absolvierung der Lehrausbildung im Ausland, fachspezifische Sprachkurse im In- und/oder Ausland, fachspezifische Weiterbildungskurse im Inland; Lehrabsolventen: z.b. Werkmeisterschulen, WIFI-Fachakademien, Vorbereitungskurse zur Berufsreifeprüfung, fachspezifische Sprachkurse im In- und/oder Ausland, Auslandspraktikas, Höherqualifizierungen im IT- Bereich; Die Fördersumme richtet sich nach den konkreten Ausgaben - max ,- pro Antrag. Voraussetzungen: Der Antragsteller darf bei Beginn des zu fördernden Ausbildungsweges das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und er muss einen ausgezeichneten Erfolg in einem der folgenden Berufsabschlüsse nachweisen: - bei der Lehrabschlussprüfung - im Jahres- und Abschlusszeugnis der Berufsschule - bei der Meister-/Befähigungsprüfung alle abzulegenden Fachmodule - bei der Unternehmerprüfung - im Abschlusszeugnis der Fachakademie - im Abschlusszeugnis der Werkmeisterschule - im Berufsreifeprüfungszeugnis Voraussetzungen für Lehrlinge: o Nachweis der besonderen Begabung durch ein gutes Berufsschulzeugnis (Notendurchschnitt max. 2,0) oder o erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrlingswettbewerb Antragsformulare und Informationen erhalten Sie bei der Abteilung Bildung, Andrea Schuch, Tel / ACHTUNG!!! Ab neue Richtlinien: Bei den Voraussetzungen fällt folgender Nachweis weg: -> Ausgezeichneter Erfolg im Jahres- und Abschlusszeugnis der Berufsschule kann nicht mehr anerkannt werden. Die Antragsformulare für die Aktion 2007 liegen derzeit noch nicht auf. 4

5 Berufsreifeprüfung Die neue Erfolgsprämie der Wirtschaftskammer NÖ für Absolventen der Berufsreifeprüfung: Eine Förderung der Wirtschaftskammer NÖ von Euro 400,-- steht all jenen Teilnehmern zu, die im WIFI NÖ Vorbereitungskurse für die Berufsreifeprüfung besucht und absolviert haben. Die Vorraussetzungen dafür sind, dass sich der Wohnsitz der Teilnehmer in Niederösterreich befindet, der Besuch des Vorbereitungslehrganges im WIFI NÖ und die Ablegung aller Teilprüfungen. Die Einreichung muss über die Wirtschaftskammer Niederösterreich, Abteilung Bildung, Landsbergerstraße 1, 3100 St. Pölten erfolgen. Auskünfte werden unter der Telefonnummer 02742/ bekannt gegeben. Neben dem Berufsreifeprüfungszeugnis und einer Kopie des Meldezettels gehören ein ausgefülltes Antragsformular und die Kursbesuchbestätigungen zu den erforderlichen Unterlagen. Die Ende der Einreichfrist ist am des Jahres, in dem die letzte Teilprüfung absolviert wurde. Die Höhe der Förderung beträgt Euro 400,--. Weitere Förderungen in Niederösterreich: Bei der NÖ Landesregierung gibt es auch die Möglichkeit, die NÖ Bildungsförderung in Anspruch zu nehmen. Hierbei werden anfallende Kosten zu 50 Prozent (max. Euro 2.640,--) übernommen. Kontakt Land NÖ: Herr Schandl, Tel.: 02262/ , mehr Informationen im Internet unter Bei der Arbeiterkammer NÖ gibt es ebenfalls Förderungen, mehr Informationen dazu unter Antragsformulare und Informationen erhalten Sie bei der Abteilung Bildung, Bernadette Binder, Tel.02742/

6 Förderungen für Unternehmer Bezeichnung Wer hat Anspruch? Wie hoch ist die Förderung? Woher das Formular und wo beantragen? Lehrlingsausbildung sprämie lt. 108f EStG 1988 Bildungsprämie lt. 108c Abs. 2 Z2 EStG 1988 Bildungsfreibetrag lt. 4 Abs. 4 Z8 und Z10 EStG 1988 Lehrlingsprämie der Bundesinnung Bau(in Kooperation mit sämtlichen Landesinnungen) Förderung des Internatsbeitrages der LBS-Internate - Amstetten - Neunkirchen - Stockerau I Alle Steuerpflichtigen, die mit einem Lehrling ein Lehrverhältnis nach dem 31. Dez begonnen haben. Gilt nur für Aufwendungen, die nach dem 31. Dez angefallen sind Kann für externe und innerbetriebliche Ausund Fortbildungsmaßnah men geltend gemacht werden. Es kann immer nur entweder der Bildungsfreibetrag oder die Bildungsprämie in Anspruch genommen werden. All jene Mitgliedsbetriebe, die zum Stichtag Lehrlinge im Lehrberuf Maurer, Schalungsbauer oder Tiefbauer ausbilden, wird im August 2006 eine Prämie in Höhe von EUR 1.500,-- pro Lehrling und Lehrjahr ausbezahlt. Alle ausbildenden Mitgliedsbetriebe der Fachgruppen - Maschinen- u. Stahlbauindustrie - Metallwarenindustrie EUR 1.000,-- für jedes Kalenderjahr Die Prämie wird auf dem Abgabenkonto des Steuerpflichtigen gutgeschrieben. 6 % der Aufwendungen für externe Aus- und Fortbildungsmaßnahmen Die Prämie wird auf dem Abgabenkonto des Steuerpflichtigen gutgeschrieben. 20 % der Aufwendungen des Steuerpflichtigen in externen bzw. innerbetrieblichen Aus- und Fortbildungseinrichtungen. Bei innerbetrieblichen Aus- und Fortbildungseinrichtungen kann der Bildungsfreibetrag nur insoweit geltend gemacht werden, als die Aufwendungen je Aus- und Fortbildungsmaßnahme EUR 2.000,-- pro Kalendertag nicht übersteigt. Der Bildungsfreibetrag kann bei bilanzierenden Steuerpflichtigen sowohl bilanzmäßig als auch außerbilanziell geltend gemacht werden. Bei Einnahmen- Ausgaben-Rechnern erfolgt die Geltendmachung um Rahmen der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. 50 % der jährlichen Internatsbeiträge Kein Formular nötig, nähere Informationen bei der Landesinnung Bau unter der Tel.: 02742/ Antrag bei der Fachgruppe unter der Tel.: 02742/ oder erhältlich. Wie beantragen? Als Beilage zur Steuererklärung Als Beilage zur Steuererklärung Bilanz oder Einnahmen- Ausgaben- Rechnung Keine Meldung nötig, die Überweisungen erfolgen automatisch durch die Landesinnungen Antrag und Überweisungsbelege per Fax an die Fachgruppe. Faxnr.: 02742/

7 Förderung der Lehrausbildung durch das AMS Unternehmen oder Ausbildungseinrichtungen können für die Ausbildung von Jugendlichen und Erwachsenen einen pauschalierten Zuschuss zu den Kosten der Lehrausbildung bzw. der Integrativen Berufsausbildung erhalten. Wer? Diese Förderung können Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen, die nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) berechtigt sind, Lehrlinge bzw. TeilnehmerInnen an einer Integrativen Berufsausbildung auszubilden, erhalten. Ausgenommen sind der Bund, politische Parteien sowie Anstalten im Sinne des 29 BAG. Informationen über Ausnahmen erteilt das AMS. Was? Gefördert werden: Mädchen in Berufen mit geringem Frauenanteil Jugendlichen, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind TeilnehmerInnen an einer Integrativen Berufsausbildung Erwachsenen (über 19jährigen), deren Beschäftigungsproblem aufgrund von Qualifikationsmängeln durch eine Lehrausbildung gelöst werden kann Lehrlingen, wenn sie Zusatzqualifikationen über das Berufsbild hinaus erwerben Lehrlingen, die aufgrund einer zusätzlichen Lehrstelle ihre Lehre absolvieren Zusätzliche Lehrstellen - Voraussetzungen: a) Für Lehrverhältnisse, die zwischen und eingegangen werden gelten folgende Voraussetzungen: 1. Vor Beginn des Lehrverhältnisses ist eine Kontaktaufnahme mit dem AMS unbedingt notwendig. Erfolgt diese nicht, kann die Förderung nicht gewährt werden! 2. Die Zusätzlichkeit ist nur dann gegeben, wenn die Gesamtzahl der Lehrlinge sowohl am Beginn des Lehrverhältnisses als auch 4 Monate nach Beginn des Lehrverhältnisses größer als am ist. Eine erste Beihilfenauszahlung kann daher erst 2007 erfolgen. 3. Die Förderung wird jährlich zuerkannt, wenn die Gesamtzahl der Lehrlinge jeweils zu Beginn des zweiten und dritten Lehrjahres immer noch höher ist als die Gesamtzahl am Lehrlinge, die ausscheiden, müssen also nachbesetzt werden, um die Förderung nicht zu verlieren. 4. Die lohn-, arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften müssen genau eingehalten werden, andernfalls wird die Förderung eingestellt. 7

8 b) Für Lehrverhältnisse, die zwischen und eingegangen wurden, gelten folgende Voraussetzungen: 1. Die Lehrstelle muss zusätzlich sein: Zusätzlichkeit ist dann gegeben, wenn ab die Gesamtzahl der Lehrlinge größer ist, als am Stichtag. Das Lehrverhältnis muss zwischen dem und eingegangen werden. Als Stichtag gilt der Lehrbetriebe, die am keinen Lehrling hatten, erfüllen bereits mit einem Lehrling dieses Kriterium. Lehrlinge, die in höheren Lehrjahren einsteigen, zb wegen einer Schulanrechnung, erhalten nur jene Förderung, die für das zweite bzw. dritte Lehrjahr vorgesehen ist. Achtung: Beginnt das Lehrverhältnis zwischen und gilt zusätzlich folgendes Kriterium: Die Gesamtzahl muss am größer sein als am Eine erste Beihilfenauszahlung kann daher erst 2007 erfolgen. 2. Die Förderung wird jährlich zuerkannt, wenn die Gesamtzahl der Lehrlinge jeweils zu Beginn des zweiten und dritten Lehrjahres immer noch höher ist als die Gesamtzahl am Lehrlinge, die ausscheiden, müssen also nachbesetzt werden, um die Förderung nicht zu verlieren. 3. Die lohn-, arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften müssen genau eingehalten werden, andernfalls wird die Förderung eingestellt. Wieviel? Die Förderung wird als monatlicher Zuschuss zu den Kosten der Lehrausbildung bzw. der Integrativen Berufsausbildung (Lehrlingsentschädigung, Personal- und Sachaufwand) in pauschalierter Form ausbezahlt. Die Beihilfe wird jeweils für ein Lehrjahr bewilligt. Sie kann für Mädchen in Männerberufen um ein Jahr verlängert werden. Für TeilnehmerInnen an einer Integrativen Berufsausbildung und für die förderbaren Personenkreise SonderschulabgängerInnen und Lernschwache PflichtschulabgängerInnen kann die Beihilfe für maximal 3 Jahre bewilligt werden. Die Höhe der Beihilfe kann sich in Österreich in folgendem Rahmen bewegen (siehe Tabellen). Personengruppe Betrieb Ausbildungseinrichtung - Mädchen; - Benachteiligte; - TeilnehmerInnen an einer Integrativen Berufsausbildung bis zu EUR 302,- bis zu EUR 453,- - Über 19jährige bis zu EUR 755,- bis zu EUR 755,- - Zwischenbetriebliche Zusatzausbildung bis zu 50% der Kosten, maximal EUR 604,- bis zu 50% der Kosten, maximal EUR 604,- 8

9 Höhe der Beihilfe in Niederösterreich wenn Lehrstelle nicht zusätzlich: Personengruppe Betrieb Ausbildungseinrichtung - Mädchen; Benachteiligte; TeilnehmerInnen an einer Integrativen Berufsausbildung - Über 19jährige bis zu EUR 151,- bis zu EUR 151,- bis zu EUR 151,- bis zu EUR 151,- - Zwischenbetriebliche Zusatzausbildung bis zu 50% der Kosten, maximal EUR 151,- bis zu 50% der Kosten, maximal EUR 151,- Höhe der Beihilfe pro Monat, wenn Lehrstelle zusätzlich: Personengruppe 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr Zusätzliche Lehrstelle fix 400 fix 200 fix 100 Wo? Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch zwischen AMS und Unternehmen oder Ausbildungseinrichtung bezüglich der zu fördernden Person gebunden. Dies erfordert, dass der/die FörderungswerberIn und die zu fördernde Person vor Aufnahme des Lehr-/Ausbildungs-verhältnisses mit dem/der zuständigen BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle des AMS Kontakt aufnimmt. (Regional unterschiedliche Förderungsvoraussetzungen möglich!). Förderung des AMS im Rahmen des JASG Im Rahmen des JASG (Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz) organisiert das AMS in NÖ maximal 12-monatige Lehrgänge mit einem hohen Praxisanteil und dem Besuch der Berufschule für ca Jugendliche. Ziel dieser Lehrgänge ist es, den TeilnehmerInnen die Inhalte des jeweiligen Lehrjahres zu vermitteln, damit sie in der Folge eine Lehrausbildung in Ihrem oder in einem anderen Betrieb beginnen können. Die Zeit im Lehrgang wird auf die Lehrzeit angerechnet. Teilnahmevoraussetzungen Unternehmen, die einen Praktikumsplatz anbieten, müssen eine Lehrberechtigung vorweisen, eine Lehrstellenmeldung an das AMS ist keine Voraussetzung. Die Absolvierung des betrieblichen Praktikums wird vom Arbeitsmarktservice gefördert und ist daher für die Unternehmen kostenlos. Kontakt Wenn Sie einen Praktikumsplatz im Rahmen dieser Lehrgänge anbieten möchten, dann wenden Sie sich an die regionale AMS NÖ-Geschäftsstelle in Ihrem Bezirk. Informationen erhalten Sie auch bei der Abteilung Bildung, Tel.: 02742/ bzw. berufsausbildung@wknoe.at 9

10 A MS Niederösterreich Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice Niederösterreich AMS-Landesgeschäftsstelle: Ihre Kontaktadressen - Auf einen Blick Regionale Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice NÖ 1013 Wien, Hohenstaufengasse 2 Tel.: 01/ Arbeitsmarktservice Amstetten 3300 Amstetten, Nikolaus-Lenau Straße 2 Tel / Fax 07472/ ams.amstetten@ams.at Arbeitsmarktservice Baden 2500 Baden, Josefsplatz 7 Tel /201-0 Fax 02252/ ams.baden@ams.at Arbeitsmarktservice Berndorf 2560 Berndorf, Leobersdorfer Straße 2 Tel / Fax 02672/ ams.berndorf@ams.at Arbeitsmarktservice Bruck/Leitha 2460 Bruck/Leitha, Lagerstraße 7 Tel / Fax 02162/ ams.bruckleitha@ams.at Arbeitsmarktservice Gänserndorf 2230 Gänserndorf, Friedensgasse 4 Tel / Fax 02282/ ams.gaenserndorf@ams.at Arbeitsmarktservice Gmünd 3950 Gmünd, Bahnhofstraße 33 Tel / Fax 02852/ ams.gmuend@ams.at Arbeitsmarktservice Hollabrunn 2020 Hollabrunn, Koliskoplatz 9 Tel / Fax 02952/ ams.hollabrunn@ams.at Arbeitsmarktservice Horn 3580 Horn, Prager Straße 32 Tel / Fax 02982/ ams.horn@ams.at Arbeitsmarktservice Korneuburg 2100 Korneuburg, Laaer Straße 11 Tel / Fax 02262/ ams.korneuburg@ams.at Arbeitsmarktservice Krems 3500 Krems, Südtiroler Platz 2 Tel / Fax 02732/ ams.krems@ams.at Arbeitsmarktservice Lilienfeld 3180 Lilienfeld, Dörflstraße 2 Tel / Fax 02762/ ams.lilienfeld@ams.at Arbeitsmarktservice Melk 3390 Melk, Babenbergerstraße 6-8 Tel / Fax 02752/ ams.melk@ams.at Arbeitsmarktservice Mistelbach 2130 Mistelbach, Oserstraße 29 Tel / Fax 02572/ ams.mistelbach@ams.at Arbeitsmarktservice Mödling 2340 Mödling, Reiterergasse 4 Tel /805-0 Fax 02236/ Service für Unternehmen 2351 Wiener Neudorf Triester Straße 14 Tel.: 02236/ ams.moedling@ams.at 10

11 Niederösterreich Arbeitsmarktservice Neunkirchen 2620 Neunkirchen, Dr. Stockhammergasse 31 Tel / Fax02635/ Arbeitsmarktservice St. Pölten 3100 St. Pölten, Daniel-Gran Straße 10 Tel /309-0 Fax 02742/ (BIZ) BIZ Baden 2500 Baden, Josefsplatz 7 Tel / u. 107 Fax 02252/911 ams.baden@ams.at BIZ Gänserndorf 2230 Gänserndorf, Friedensgasse 4 Tel.: 02282/ Fax: 02282/ ams.gaenserndorf@ams.at Arbeitsmarktservice Scheibbs 3270 Scheibbs, Schacherlweg 2 BIZ Krems Tel / Krems, Südtiroler Platz 2 Fax 07482/ Tel / ams.scheibbs@ams.at Fax 02732/ ams.krems@ams.at Arbeitsmarktservice Schwechat 2320 Schwechat, Sendnergasse 13a BIZ Melk Tel. 01/ Melk, Babenbergerstraße 6-8 Fax 01/ Tel / ams.schwechat@ams.at Fax 2752/ ams.melk@ams.at Arbeitsmarktservice Tulln 3430 Tulln, Nibelungenplatz 1 BIZ Mödling Tel / Wiener Neudorf, Triester Straße 14 Fax 02272/ Tel / u. 17 ams.tulln@ams.at Fax 02236/ ams.moedling@ams.at Arbeitsmarktservice Waidhofen/Thaya 3830 Waidhofen/Thaya, Thayastraße 3 BIZ Neunkirchen Tel / Neunkirchen, Dr. Stockhammer-Gasse 31 Fax 02842/ Tel / ams.waidhofenthaya@ams.at Fax 02635/ ams.neunkirchen@ams.at Arbeitsmarktservice Waidhofen/Ybbs 3340 Waidhofen/Ybbs, Schöffelstraße 4 BIZ St. Pölten Tel / St. Pölten, Daniel Gran-Straße 12 Fax 07442/ Tel / u. 207 ams.waidhofenybbs@ams.at Fax 02742/ ams.sanktpoelten@ams.at Arbeitsmarktservice Wiener Neustadt 2700 Wr. Neustadt, Neunkirchner Straße 36 BIZ Tulln Tel / Tulln, Nibelungenplatz 1 Fax 02622/ Tel / ams.wienerneustadt@ams.at Fax 02272/ Arbeitsmarktservice Zwettl ams.tulln@ams.at 3910 Zwettl, Weitraer Straße 17 BIZ Wiener Neustadt Tel / Wr. Neustadt, Neunkirchner Straße 36 Fax 02822/ Tel / ams.zwettl@ams.at Fax 02622/ ams.wienerneustadt@ams.at 11

12 IMPRESSUM: Eigentümer, Herausgeber, Verleger, Abteilung Bildung der Wirtschaftskammer NÖ, Landsbergerstraße 1, 3100 St.Pölten T: 02742/ F: 02742/ E: W: 12

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