BESCHÄFTIGUNGSAKTION

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1 Stand 08/2017 BESCHÄFTIGUNGSAKTION Ziel der Beschäftigungsaktion ist die Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen im gemeinnützigen Sektor für Personen, die älter als 50 Jahre und schon mindestens ein Jahr arbeitslos sind. Diese Förderung können folgende ArbeitgeberInnen erhalten: Länder, Städte, Gemeinden, Körperschaften sowie kommunale Einrichtungen und Organisationen Gemeinnützige Einrichtungen (Vereine, gemeinnützige GmbH,.) Das AMS gewährt eine Förderung in der Höhe von bis zu 100% der Lohn- und Lohnnebenkosten Die Förderung wird längstens bis max gewährt Für die Beantragung der Förderung bitten wir Sie, das eams-konto zu nutzen Gefördert werden kann das Arbeitsverhältnis von arbeitslosen Personen ab 1. Jänner 2018, die älter als 50 Jahre sind und mindestens ein Jahr beim AMS vorgemerkt sind. Wie erfolgt die Anstellung der Personen? Direkte Begründung eines Dienstverhältnisses bei der gemeinnützigen Einrichtung Förderung des AMS durch Eingliederungsbeihilfe (bis zu 100% des monatlichen Bruttoentgelts plus 50% Pauschale für Lohnnebenkosten) Für die Gewährung dieser Förderung müssen mindestens folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Es muss sich um zusätzliche Arbeitsplätze handeln, die mit ortsüblicher Entlohnung auf kollektivvertraglicher Basis begründet werden Ziel sind existenzsichernde Vollzeitdienstverhältnisse oder Teilzeitbeschäftigungen ab 30 Wochenstunden Ihr ArbeitsmarktService

2 COME BACK EINGLIEDERUNGSBEIHILFE Sie suchen neues Personal? Dann nützen Sie das Förderungsangebot des Arbeitsmarktservice. Sie können einen Zuschuss zu den Lohnkosten erhalten! Stand 01/2017 Diese Förderung können alle ArbeitgeberInnen erhalten. Ausgenommen von der Förderung sind das Arbeitsmarktservice, politische Parteien, Clubs politischer Parteien, radikale Vereine sowie der Bund. Gefördert werden kann das Arbeitsverhältnis von vorgemerkten Arbeitslosen ab 45 Jahren und von Arbeitsuchenden, die mindestens 6 Monate (bei Personen unter 25 Jahren) bzw. 12 Monate (bei Personen ab 25 Jahren) arbeitslos vorgemerkt sind. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Förderung auch Personen, die akut von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind (z.b. WiedereinsteigerInnen oder AusbildungsabsolventInnen mit fehlender betrieblicher Praxis), gewährt werden. Es können regional unterschiedliche Altersgrenzen gefördert werden. Wie viel? Die Förderungshöhe wird im Einzelfall je nach arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen zwischen AMS und ArbeitgeberIn vereinbart. Wie lange? Die Förderungsdauer wird im Einzelfall je nach arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen zwischen AMS und ArbeitgeberIn vereinbart. Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch zwischen AMS und ArbeitgeberIn bezüglich der zu fördernden Person gebunden. Dies erfordert, dass der/die FörderungswerberIn vor Beginn der Beschäftigung mit dem/der zuständigen BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle des AMS Kontakt aufnimmt. Regional unterschiedliche Förderungsvoraussetzungen sind möglich.

3 Stand 09/2016 EINGLIEDERUNGSBEIHILFE Gemeindenahe Arbeitsplätze für Frauen Sie wollen als Gemeinde, als gemeindenahe Einrichtung, als gemeinnützige Einrichtung oder als Einrichtung einer anerkannten Religionsgemeinschaft die Arbeitsmarktchancen von Frauen verbessern und eine motivierte weibliche Arbeitskraft einstellen? Dann nützen sie das Förderungsangebot des Arbeitsmarktservice. Diese Förderung gilt für Personen aus den Bezirken Bludenz, Dornbirn und Feldkirch. Erhalten können diese alle Gemeinden sowie gemeindenahe oder gemeinnützige Einrichtungen bzw. Einrichtungen anerkannter Religionsgemeinschaften. Gefördert werden kann das Arbeitsverhältnis von Frauen, die mindestens 182 Tage beim AMS arbeitslos vorgemerkt sind und die nach einer familiär bedingten Berufsunterbrechung wieder ins Erwerbsleben einsteigen wollen oder die über 50 Jahre alt sind oder die gesundheitliche Einschränkungen nachweisen können oder ein Asylrecht in Österreich haben. Förderbar sind vollversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse, die mindestens 50% der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Wochenstunden umfassen. Die maximale Förderhöhe und maximale Förderdauer beträgt bis zu 12 Monate 66,7% der Bemessungsgrundlage (laufendes Bruttoentgelt zuzüglich 50% Pauschale für Nebenkosten). Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch zwischen AMS und dem/der ArbeitgeberIn bezüglich der zu fördernden Person gebunden. Kontakt AMS Bludenz Bahnhofplatz 1B, 6700 Bludenz Tel.: 05552/ Kontakt AMS Dornbirn Bahnhofstraße 24, 6850 Dornbirn Tel.: 05572/ Kontakt AMS Feldkirch Reichstraße 151, 6800 Feldkirch Tel.: 05522/ Stand

4 50 plus EINGLIEDERUNGSBEIHILFE Sie wollen neue MitarbeiterInnen mit Erfahrung einstellen? Dann nützen sie das Förderungsangebot des Arbeitsmarktservice Vorarlberg Stand 01/2015 Diese Förderung können alle ArbeitgeberInnen erhalten. Ausgenommen von der Förderung sind das Arbeitsmarktservice, politische Parteien, Clubs politischer Parteien, radikale Vereine sowie der Bund. Gefördert werden kann das Arbeitsverhältnis von arbeitslosen Personen über 50 Jahren, die eine Vormerkung von mindestens 182 Tagen aufweisen. Förderbar sind vollversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse, die mindestens 50 % der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Wochenstunden umfassen. Für Personen mit attestierten gesundheitlichen Einschränkungen ist nach erfolgter AMS-Berufswegeplanung auch ein vollversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis ab 10 Wochenstunden förderbar. Die maximale Förderhöhe und maximale Förderdauer beträgt für Frauen: bis 3 Monate 66,7% Männer: bis 3 Monate 50% der Bemessungsgrundlage (laufendes Bruttoentgelt zuzüglich 50 % Pauschale für Nebenkosten). Regionale unterschiedliche Förderhöhe und Förderdauer ist möglich. Die Förderungshöhe und die Förderungsdauer werden im Einzelfall je nach arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen zwischen AMS und ArbeitgeberIn vereinbart. Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch zwischen AMS und ArbeitgeberIn bezüglich der zu fördernden Person gebunden. Dies erfordert, dass der/die FörderungswerberIn vor Beginn der Beschäftigung mit dem/der zuständigen BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice, bei der/die Arbeitssuchende vorgemerkt ist, Kontakt aufnimmt. Die Beantragung der Förderung erfolgt über das eams-konto für Unternehmen vor Beginn der Beschäftigung.. m s.a t

5 All erneine Information Arbeitsmarktservice Vorarlberg Was verändert sichim Alter? Nimmt tendenziell ab Bleibt gleich Körperkraft Intelligenz Schnelligkeit. KoordrnatJon Aufmerksamkeit auszublenden Fahigkeit :ur alftaglicnen Problemlösung Hörvennögen,Sehvenmögen Konzentrationsfähigk.eit Reaktionszeit AssoziatJonsleistung rungswjssen Kurzzeitgedächtnis Entscheidungsfahigkeit Krankenstandstage Lem- und Weiterbildungsbereitschaft Kreat1v1tät Ris1koavers1on S1cherhe t am Arbeitsplatz D D D Präventive Maßnahmen setzen(training, Vorurteile gegenüber Ressourcen der Älteren Anpassung der Generationen abbauen! bewusst nutzen! Arbeitsbedinqungen)! Ihr ArbeitsMarktService

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