Protokoll der Sitzung des Regionalausschusses vom o2.o4.2014
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- Nora Schmitz
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1 REGIONALLIGA OST * REGIONALLIGA OST * REGIONALLIGA OST I N F O R M A T I O N Geschäftsstelle für das Spieljahr 2013/14: Burgenländischer Fußballverband Hotterweg Eisenstadt Tel.: 02682/ u. 14 Fax: 02682/ Adresse: schmidt@bfv.at und lautischer@bfv.at RUNDSCHREIBEN April 2014 An alle Vereine der Regionalliga Ost! Protokoll der Sitzung des Regionalausschusses vom o2.o Anwesend: Dr. Michael Palkovits, Leopold Brunner, Karl Domin, Helmut Semper, Robert Trappl und Karl Urbanek Schriftführer: Karl Schmidt Der Regionalausschuss der Regionalliga Ost kam in seiner Sitzung am zu folgenden Urteilen: Spielersperren Kraft David (Stegersbach): Hevera Christoph (Wiener SK): Bichler Dominik (Sollenau): 1 Pflichtspiel Sperre wegen Verhinderung einer offensichtlichen Torchance ( 99 Abs.1 lit. a RPO) 3 Pflichtspiele Sperre wegen unsportlichem Verhalten gegenüber Gegenspieler und Beschimpfung bzw. Beleidigung von Spieloffiziellen ( 99 Abs. 1 lit. b und 100 Abs.1 lit. d RPO) 4 Pfllichtspiele Sperre wegen Versuch und Durchführung unzulässiger Sportwetten ( 42 und 114 RPO) Wiener SK Trainer Kurt Jusits: Geldstrafen Geldstrafe wegen Beleidigung und Beschimpfung der Spieloffiziellen, unsportlichem Verhalten gegenüber den Spieloffiziellen und Nichtbeachtung von Verbandsanordnungen ( Verlassen der Coachingzone und unberechtigtes Coachen außerhalb der Coachingzone) durch Offiziellen ( 100 Abs. 4 in Verbindung mit 100 Abs. 1 lit. b und d sowie 128 RPO) Wiener SK Co-Trainer Hauer Gerald : Geldstrafe wegen Kritik der Tätigkeit der Spieloffiziellen und Nichtbefolgung einer Verbandsanordnung ( Verlassen der Coachingzone) durch Offiziellen ( 100 Abs. 4 in Verbindung mit 100 Abs. 1 lit. c und 128 RPO) Wiener SK Funktionär Wittrich Harald: Geldstrafe wegen Beschimpfung bzw. Beleidigung von Spieloffiziellen sowie unsportlichen Verhaltens gegenüber Spieloffiziellen durch Offiziellen ( 100 Abs. 4 in Verbindung mit 100 Abs. 1 lit. b und d RPO) 1
2 Die vom Regionalausschuss verhängten Geldstrafen sind innerhalb von vier Wochen an den zuständigen Landesverband zur Einzahlung zu bringen. Die Entscheidungen des Regionalausschusses aus der Sitzung (Spielersperren, Geldstrafen) sieht man auch auf der Homepage der Landesverbände im Menüpfad Spielbetrieb. Sitzungen und Verhandlungen des Regionalausschusses Die nächste Sitzung bzw. Verhandlung des Regionalausschusses findet bei Bedarf am Mittwoch, dem ab Uhr in der Geschäftsstelle des BFV in Eisenstadt statt. Es ergeht an die Vereine die Einladung vor der Sitzung der Geschäftsstelle des BFV mitzuteilen, ob jemand vom Verein zur Sitzung erscheint oder nicht. Ansprechpartner in der Geschäftsstelle sind Karl Schmidt und Heinz Lautischer. Um Mitteilung unter der Telefonnummer / , mittels Fax: / oder per unter schmidt@bfv.at und lautischer@bfv.at wird gebeten. Bei Abgabe einer schriftlichen Rechtfertigung bzw. Stellungnahme zum Ausschluss eines Spielers, einer Stellungnahme zur Anzeige oder Meldung von Vergehen muss diese bis spätestens Uhr des Sitzungstages der Geschäftsstelle des BFV übermittelt werden. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen zur Sitzung oder Nichtabgabe einer Rechtfertigung bzw. Stellungnahme entscheidet der Regionalausschuss auf Grundlage der vorhandenen Akten. Der Regionalausschuss weist darauf hin, dass außer den Ausschlussberichten, Anzeigen und Meldungen des Schiedsrichters auch die Berichte der Schiedsrichterbeobachter sowie Ton- und Bildaufzeichnungen als Beweismittel zur Urteilsfindung zugelassen sind ( 68 Abs. 2 der RPO). Beglaubigung und Wertung der Meisterschaftsspiele der 20. Runde Die Ergebnisse der durchgeführten Spielbegegnungen der 20. Runde sind im Netzwerk Fußball Online verlautbart. Die Beglaubigung und Wertung dieser Meisterschaftsspiele erfolgt automatisch resultatsgemäß, wenn nicht innerhalb von drei Kalendertagen nach dem Spiel ein Einspruch bzw. Antrag oder ein Verfahren durch den Regionalausschuss ( = Beglaubigungsausschuss) gegen die Beglaubigung und Wertung im Zusammenhang mit den betreffenden Spielen in der Geschäftsstelle des BFV einlangt. Gegen die automatische, resultatsgemäße Beglaubigung steht dem unmittelbar beteiligten Vereinen innerhalb einer Frist von 7 Tagen das Rechtsmittel des Protestes an die Paritätische Kommission der Regionalliga Ost offen. Der Protest ist unter Nachweis des Erlages der Protestgebühr von 145,- und Angaben von Gründen schriftlich auszuführen und über die Geschäftsstelle des BFV in Eisenstadt einzubringen. (Siehe die der ÖFB Rechtsplegeordnung) Tabelle der Regionalliga Ost Die offizielle Tabelle der Regionalliga Ost ist im Netzwerk Fußball Online verlautbart. Unzulässige Sportwetten Aus gegebenem Anlass wird den Vereinen der Regionalliga Ost die Bestimmung des 114 der ÖFB-Rechtspflegeordnung in Erinnerung gebracht und darauf aufmerksam gemacht. 2
3 Nach dieser Bestimmung ist es jedem Offiziellen (Funktionär, Trainer, Betreuer oder Vereinsärzten) und den Spielern eines Vereines der Regionalliga Ost verboten persönlich oder durch Dritte Einzel- oder Kombinationswetten bei Buchmachern oder virtuellen Wettanbietern auf Spiele seines eigenen oder eines in der selben Klasse oder im selben Bewerb ( Regionalliga Ost) tätigen Vereines abzuschließen. Ein Verstoß ist gemäß 114 der Bestimmungen der ÖFB- Rechtspflegeordnung strafbar. Die Vereine haben dieses Verbot ihren Spielern, Funktionären, Angestellten, Betreuern und Trainern mitzuteilen. In diesem Zusammenhang wird auch auf das Schreiben des ÖFB vom 11. Dezember 2013 Verdacht auf Wettmanipulationen verwiesen. Diesem Schreiben zufolge hatten die Verantwortlichen der Regionalligavereine Gespräche mit allen Spielern, Betreuern, Trainern und Funktionären mit nachfolgenden Fragen zu führen: Wurden Sie jemals zu einer Spielmanipulation angesprochen? Wurde jemals versucht, Sie zu einer Spielmanipulation zu überreden? Können Sie Angaben zu (versuchten) Spielmanipulationen (auch von Dritten) machen? Haben Sie selbst oder über Dritte jemals auf Spiele des eigenen oder eines in derselben Spielklasse spielenden Klubs gewettet? Der entsprechende Themenkomplex Fairplay, Bestechung, Wettmanipulation bzw. unzulässige Sportwetten ist in der ÖFB-Rechtspflegeordnung ( 111a, 113,114 und 115a) geregelt. Alle diesbezüglichen Gesprächsprotokolle waren dem ÖFB (zu Handen Herrn Walter Konir; walter.konir@oefb.at) zu übermitteln. Dieses Schreiben des ÖFB vom 11. Dezember 2013 wird hiermit den Vereinen neuerlich in Erinnerung gebracht. Für Rückfragen steht der ÖFB (walter.konir@oefb.at) gerne zur Verfügung. In Erinnerung gebracht wird auch das Rundschreiben 24 der Regionalliga Ost vom 6.März 2014 mit dem Themenkomplex Beratungs-und Ombudsstelle im Fall von Spielmanipulationen und Wettbetrug. Vereinswechsel von Nachwuchsspielern letzter Tag Gemäß 12 Abs. 1 des Regulativs für die dem ÖFB angehörigen Vereine und Spieler ist eine befristete und unbefristete amtliche Freigabe von Nachwuchsspielern jeweils vom Beginn des Spieljahres bis zum 30. April zulässig. Dies bedeutet, dass ab 1. Mai 2014 kein Übertritt eines Nachwuchsspielers (Stichtag: und jünger) gemäß dieser Bestimmung mehr möglich ist, auch wenn alle beteiligten Parteien (Vereine, Spieler, Erziehungsberechtigte) einverstanden sind. Im eigenen Interesse werden daher die Vereine der Regionalliga Ost ersucht allfällige Vereinswechsel von Nachwuchsspielern bis 30. April 2014 durchzuführen. Trainerwechsel bei Ober- Grafendorf Ober- Grafendorf hat kurz nach Beginn der Frühjahrsmeisterschaft den Trainer gewechselt. Neuer Trainer anstelle von Krysztof Kalinski ist Michael Mitterböck. In diesem Zusammenhang wird wieder auf die Bestimmung des 28 Abs. 8 der Meisterschaftsregeln hingewiesen, wonach sämtliche Änderungen während des Meisterschaftsjahres den zuständigen Landesverbänden innerhalb von 14 Tagen bekanntzugeben sind. Außerdem ist der Trainer im Fußball Online-System auf dem Spielbericht ein Pflichtfeld. 3
4 Vorschau auf die Spielbegegnungen der 21. bis 23. Runde (alle Spiele ohne Wartezeit) Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass es bei Meisterschaftsspielen der Regionalliga Ost KEINE WARTEZEIT gibt. Ein nicht rechtzeitiges Antreten zum Spiel ist gemäß 108 der ÖFB Rechtspflegeordnung strafbar und wird vom Regionalausschuss geahndet. 21. Runde Fr, :00 Oberwart Wiener SK Oberwart - Informstadion Fr, :00 FAC Team Für Wien Admira Amateure Sportplatz FAC Fr, :30 Amstetten SKU Ober-Grafendorf in Amstetten/ Ertl Glas-Stadion Fr, :30 Schwechat SV Stegersbach Sportplatz Schwechat Fr, :30 SK Rapid Amateure FK Austria Wien Amateure Hanappi Stadion Sa, :15 Neuberg Mattersburg Amateure Neuberg im Burgenland Sa, :15 Retz Sollenau Sportplatz Retz SC Sa, :00 Ritzing Wiener Viktoria Ritzing - Sonnenseestadion 22. Runde Fr, :00 FK Austria Wien Amateure Schwechat SV Austria Wien - Akademie Fr, :00 Sollenau Neuberg Sportplatz 1. SC Sollenau Fr, :30 Stegersbach Amstetten SKU Stegersbach - Stadion Fr, :30 Wiener Viktoria Oberwart Sportplatz Wr. Viktoria Fr, :30 Wiener SK FAC Team Für Wien Sportclub-Platz Sa, :15 Ober-Grafendorf Retz Sportplatz Ober-Grafendorf Sa, :00 Mattersburg Amateure Ritzing Fußballakademie Burgenland / Mattersburg So, :15 Admira Amateure SK Rapid Amateure in Maria Enzersdorf-Südstadt/ BSFZ Arena 23. Runde Fr, :00 FAC Team Für Wien Wiener Viktoria Sportplatz FAC Fr, :00 Oberwart Mattersburg Amateure Oberwart - Informstadion Fr, :30 Amstetten SKU FK Austria Wien Amateure in Amstetten/ Ertl Glas-Stadion Fr, :30 Schwechat SV SK Rapid Amateure Sportplatz Schwechat Fr, :30 Wiener SK Admira Amateure Sportclub-Platz Sa, :15 Neuberg Ober-Grafendorf Neuberg im Burgenland Sa, :15 Retz Stegersbach Sportplatz Retz SC Sa, :00 Ritzing Sollenau Ritzing - Sonnenseestadion Pflichtersatztermin für die Spielbegegnungen am Freitag und Samstag = jeweils der darauffolgenden Sonntag zur Verbandszeit Schiedsrichterbesetzung Die aktuelle Schiedsrichterbesetzung für die Spielbegegnungen findet man auf der Homepage der Landesverbände: bzw. Absageberechtigte Schiedsrichter für die Saison 2013/2014 Burgenländischer Fußballverband: Heinz Lautischer H: 0676/ Günther Benkö H: 0676/ Bernd Strobl H: 0676/ Manfred Pertl H: 0676/ Stefan Berlakovich H: 0676/ Josef Haider H: 0664/ Niederösterreichischer Fußballverband: Josef Brandstötter H: 0644/ od. H: 0676/ od P: 07472/67247 Alois Pemmer H: 0676/ od. D: 02732/86506/316 Thomas Steiner H: 0676/
5 Wiener Fußballverband: DI Johann Liebert H: 0664/ Peter Machalek H: 0699/ od. B: /61741 Mag. Norbert Hörmayer H: 0676/ Robert Eppstein H: 0664/ Hotlinedienste Die Hotliner stehen jeweils ca. 1 Stunde vor der ersten Spielbegegnung und ca. 1 Stunde nach dem letzten Spiel den Vereinen zu Verfügung und unterstützen die Vereine ausschließlich bei allen technischen Problemen, damit die Spielabschlüsse über Fussball-Online zuverlässig erfolgen. Rechtsauskünfte, Auskünfte über ÖFB Bestimmungen oder Regelfragen werden nicht erteilt bzw. erhält man vom Hotliner nicht, da dies nicht Aufgabe der Hotliner ist. NÖFV: Für Heimspiele der NÖFV-Vereine der RLO: 0676/ WFV: Für Heimspiele der WFV-Vereine der RLO: 0676/ , oder BFV: Für Heimspiele der BFV-Vereine der RLO: 0676/ Achtung! Die Geschäftsstelle ist stets bemüht die Vereine mit den aktuellsten Informationen zu versorgen. Im eigenen Interesse werden daher die Vereine der Regionalliga Ost darauf aufmerksam gemacht und gebeten, regelmäßig den Posteingang zu kontrollieren, alle Mitteilungen und Informationen, die per durch die Geschäftsstelle übermittelt oder in den Rundschreiben der Regionalliga OST verlautbart werden, genauestens zu lesen und zu beachten, damit erforderlichenfalls durch die Vereine, insbesondere bei Unklarheiten, reagiert werden kann. Weitere offizielle Details zur Regionalliga Ost findet man auf der Homepage der Landesverbände: sowie Außerdem steht bei Fragen sowie für Auskünfte die Geschäftsstelle des BFV während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Bürozeiten: Montag-Freitag, 07:30 16:30 Uhr Informationen über die Regionalliga Ost findet man auch unter sowie Berichte über die Regionalliga Ost sowie Bildberichte mit ausführlichen Highlights von den Spielen der RLO gibt es weiter im TV-Sender Schau TV unter dem Titel Die heißeste Liga Österreichs. Mit sportlichen Grüßen Burgenländischer Fußballverband Karl Schmidt 5
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