DER SENATOR FÜR JUSTIZ Bremen, Bericht. für die Sitzung des Rechtsausschusses am zum Tagesordnungspunkt I. 4.

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1 DER SENATOR FÜR JUSTIZ Bremen, UND VERFASSUNG Lockfeldt/ van Schellenbeck Tel Bericht für die Sitzung des Rechtsausschusses am zum Tagesordnungspunkt I. 4. Übergangsmanagement inhaftierter Frauen - Kooperationsvereinbarung Die Fraktion der SPD bittet gegenüber dem Rechtsausschuss der Bremischen Bürgerschaft um eine kurze Darstellung zum Übergangsmanagement inhaftierter Frauen und der in dieser Hinsicht verabschiedeten Kooperationsvereinbarung. Vorbemerkung Weltweit wird in den Kriminalstatistiken der Länder deutlich weniger Frauenkriminalität ausgewiesen als Kriminalität von Personen männlichen Geschlechts. Die niedrigere Delinquenzbelastung von Frauen ist umfassend belegt. In der Bundesrepublik Deutschland, wo knapp über die Hälfte der Einwohner Frauen sind, beträgt der Anteil von Frauen unter den Tatverdächtigen nur ein Viertel und unter Strafgefangenen nur noch ein Zwanzigstel. Laut Angaben des Statistischen Bundesamts waren zum Stichtag 31. März 2011 von Strafgefangenen Frauen. Frauenkriminalität spielt insbesondere im Bereich der leichteren Deliktgruppen wie bei Eigentums- und Vermögensdelikten sowie bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz eine Rolle. Häufig sind die begangenen Delikte auf eine Suchtmittelerkrankung zurückzuführen und der Beschaffungskriminalität zuzuordnen. Der Anteil der Frauen an Gewaltdelikten ist hingegen äußerst gering und spielt insgesamt eine nur untergeordnete Rolle. Verübte schwere Gewaltdelikte von Frauen richten sich häufig gegen ihre Beziehungspartner, nachdem sie langjährig Gewalt durch diesen erfahren haben. Zu den näheren Einzelheiten wird 1

2 auf die vorläufige Konzeption der Sozialen Dienste der Justiz für die Arbeit mit delinquenten Frauen im Lande Bremen verwiesen (Anlage 1). Aus der geschilderten besonderen Deliktsstruktur folgt, dass Frauendelinquenz überwiegend mit Geldstrafen sanktioniert wird und bei verhängten Freiheitsstrafen mehr als die Hälfte der inhaftierten Frauen weniger als ein Jahr im Strafvollzug verweilt. Situation in Frauenvollzug der Justizvollzugsanstalt Bremen (JVA) Die aufgezeigte Situation spiegelt sich auch in Frauenvollzug der JVA wider. Dort waren zum Stichtag Frauen untergebracht. Hiervon befanden sich 6 Inhaftierte im offenen Vollzug, was einer Quote von 20 % entspricht. Die Unterbringung erfolgt regelmäßig in Einzelhafträumen in sieben Wohngruppen, die sich in einem guten baulichen Zustand befinden. Bei etwa der Hälfte der inhaftierten Frauen beträgt die Verbüßungsdauer maximal 1 Monat, bei 90 % der weiblichen Gefangenen höchstens 6 Monate. Nach einer aktuellen Schätzung des Frauenvollzugs sind etwa 50 bis 70 % der Frauen drogenabhängig. Zudem weisen die Inhaftierten eine geringe Schulbildung auf. Die Konzeption des Frauenvollzugs wurde auf diese besondere Problemlage ausgerichtet. Seit 2009 wurde ein eigener psychologischer Fachdienst eingerichtet und die Stunden für den im Frauenvollzug eingesetzten Sozialdienst erhöht. Der psychologische Fachdienst führt neben Krisenintervention und psychologischen Einzelbehandlungen eine Behandlungsgruppe ("fit für Therapie") für die drogenabhängigen Frauen als Vorbereitung auf eine stationäre externe Therapie durch. Die Entlassungsvorbereitung wird in Zusammenarbeit mit dem EVB-Pool und aufgrund der neu abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung in enger Abstimmung mit den Sozialen Diensten der Justiz organisiert. Hier erfolgt u.a. eine Beantragung einer Kostenübernahme für kostenpflichtige Maßnahmen nach der Entlassung, wie die Drogenentwöhnungstherapie oder das betreute Wohnen. Die Gefangenen erhalten im Vollzug fest zugeordnete AnsprechpartnerInnen, die sich um die betreffenden Belange kümmern und die Entlassungsvorbereitung begleiten. Der Frauenvollzug verfügt zudem über umfangreiche Beschäftigungsmöglichkeiten für die Gefangenen, zum Stichtag 15. Februar 2013 bestand Vollbeschäftigung. Aufgrund der in der Regel 2

3 kurzen Haftzeiten ist im Vollzug keine Beschulung oder berufliche Qualifizierung der Inhaftierten intern durchführbar. Solche Maßnahmen werden jedoch in geeigneten Fällen im Vollzug veranlasst und dann extern im Rahmen von Vollzugslockerungen begonnen. Bei inhaftierten Frauen, die über eine ausreichend lange Haftzeit verfügen, ist im Einzelfall zudem eine Verlegung zur Berufsqualifizierung oder Beschulung in die JVA Vechta nach Niedersachsen möglich. Dort kann auch in den gegebenen seltenen Einzelfällen eine kindgerechte Unterbringung von Müttern mit ihren Kindern erfolgen, wenn eine gemeinsame Unterbringung angezeigt ist. Hinsichtlich des Mutter-Kind-Verhältnisses von inhaftierten Frauen, die nicht gemeinsam mit ihren Kindern untergebracht werden was der Regelfall ist erfolgt eine intensive Zusammenarbeit zwischen der JVA und dem Jugendamt. Widerspricht es nicht dem Kindeswohl, wird der Umgang von Inhaftierten mit ihren Kindern, insbesondere durch umfangreiche Besuchsmöglichkeiten, so weit wie möglich gefördert. Aufgrund der vorliegenden Behandlungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten wie auch der Möglichkeiten zur Gestaltung der Freizeit wie z.b. Sport, kirchliche Gesprächsgruppen, einzelner Freizeitprojekte wie auch der Freizeitgruppe "Gesundheitsmanagement" der Universität Bremen kann die Situation im Frauenvollzug als gut beschrieben werden. Die JVA hat ihre Organisationsstruktur und Behandlungsinhalte auf die speziellen Erfordernisse im Frauenvollzug ausgerichtet. Im Jahre 2012 haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem gemeinsamen Prozess ein Leitbild für die Arbeit im Frauenvollzug entwickelt, dass diesem Bericht als Anlage beigefügt ist (Anlage 2). Ambulante Straffälligenarbeit mit Frauen bei den Sozialen Diensten der Justiz Bei den sozialen Diensten der Justiz stellt die Arbeit mit straffälligen Frauen einen von insgesamt vier Arbeitsschwerpunkten dar. Die schon eingangs geschilderte besondere Deliktstruktur bei Frauen führt hier zu einer unterschiedlichen prozentualen Verteilung in den Aufgabenbereichen. So sind Frauen aufgrund der Verurteilung zu eher kurzen Freiheitsstrafen im Bereich der Führungsaufsicht seit Jahren deutlich unterrepräsentiert. Die deutlich häufigere Verurteilung zu einer Geldstrafe führt hingegen zu einer vermehrten Beauftragung der Gerichtshilfe durch die Staatsanwaltschaft (im Bereich der Gerichtshilfe wurden im Jahr

4 Aufträge bearbeitet, wovon 304 Fälle Frauen betrafen). Der Anteil von Frauen in Bewährungsaufsichten beträgt durchschnittlich 10 %, was auch dem Bundesdurchschnitt entspricht. Ziel der Arbeit der Sozialen Dienste der Justiz ist es, im Rahmen durchgängiger Betreuung durch frühzeitige und kontinuierliche Angebote die Lebenslagen und somit die Legalprognose straffälliger Frauen zu verbessern. Die sozialen Dienste der Justiz haben ihre Konzeption zur Arbeit mit straffälligen Frauen im Jahr 2012 überarbeitet (siehe erneut Anlage 1). Kooperationsvereinbarung zwischen den Sozialen Diensten der Justiz und dem Frauenvollzug der JVA Entsprechend der bereits seit 1. August 2011 bestehenden Kooperationsvereinbarung zum Übergangsmanagement für den Bereich des Männervollzuges ("Gemeinsames Grundverständnis und Kooperationsvereinbarung zwischen der Justizvollzugsanstalt Bremen und den Sozialen Diensten der Justiz im Lande Bremen") wurde eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Vollzugsabteilung 27 geschlossener Frauenvollzug / offener Vollzug für Frauen der JVA Bremen und den sozialen Diensten der Justiz im Lande Bremen erarbeitet und im März 2013 in die Praxis umgesetzt (Anlage 3). Die Vereinbarung strukturiert im Sinne eines optimal verzahnten Übergangsmanagements den Informationsaustausch zwischen den Kooperationspartnern anlässlich der Aufnahme in die JVA und anlässlich der darauf folgenden Entlassung. Damit wurden auch an dieser wesentlichen Schnittstelle der Straffälligenarbeit, nämlich dem Übergang zwischen ambulanten und stationären Maßnahmen, gemeinsame Handlungsrichtlinien für zwei Institutionen festgelegt, deren Ziele die Resozialisierung ihrer Klientinnen/Inhaftierten und die damit verbundene Prävention sind. Die Sozialen Dienste der Justiz werden bei Aufnahme einer weiblichen Insassin zur Untersuchungshaft oder zum Vollstreckungsbeginn einer Freiheitsstrafe oder Ersatzfreiheitsstrafe durch umgehenden Informationsaustausch in die Vollzugsplanung der JVA einbezogen, wenn schon vor der Inhaftierung eine Zuständigkeit der Sozialen Dienste dokumentiert wurde (z.b. Vorverbüßung). So wird auch bei den weiblichen Inhaftierten sichergestellt, dass hinsichtlich der zu treffenden Resozialisierungsmaßnahmen keine wichtigen Informationen verloren gehen. Die 4

5 Sozialen Dienste der Justiz nehmen einmal im Monat an der Hauskonferenz des Frauenvollzugs teil, sodass bereits frühzeitig ein ständiger Informationsaustausch der Kooperationspartner und somit eine spätere strukturierte Entlassungsvorbereitung gewährleistet ist. So wird ein Beziehungsabbruch vermieden und rechtzeitig gemeinsam ein geeigneter sozialer Empfangsraum für die Inhaftierten vorbereitet und geschaffen. In der Entlassungsphase wird den Gefangenen in Absprache zwischen den Kooperationspartnern zusätzlich Ausgang in die Dienststelle der sozialen Dienste der Justiz ermöglicht. Die Kooperationsvereinbarung liefert somit einen weiteren wichtigen Baustein, um das vorhandene Hilfeangebot durch eine strukturierte und intensive Zusammenarbeit im Sinne einer reibungslosen durchgehenden Betreuung noch effektiver zu gestalten. 5

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