Vorlage für die Sitzung des Rechtsausschusses am 3. Februar 2016 TOP I. 4

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1 DER SENATOR FÜR JUSTIZ UND VERFASSUNG Bremen, den van Schellenbeck Vorlage für die Sitzung des Rechtsausschusses am 3. Februar 2016 TOP I. 4 Vorstellung des Konzeptentwurfes für den männlichen Jugendvollzug in der JVA Bremen A. Problem Der Rechtsausschuss hat den Senator für Justiz und Verfassung um einen Bericht (im Zusammenhang mit der baulichen Fertigstellung des Jugendvollzugsteils in der JVA Oslebshausen) über die konzeptionelle Ausgestaltung des Jugendvollzugs unter besonderem Augenmerk auf die Handhabung und Praxis des offenen Vollzugs gebeten. B. Lösung Der Senator für Justiz und Verfassung berichtet wie folgt: Nach Schließung der Jugendvollzugsanstalt Bremen-Blockland im Jahr 2004 befindet sich der geschlossene Jugendvollzug in Haus IV der Hauptanstalt in Oslebshausen. Der offene Jugendvollzug wird seitdem in der Vollzugsabteilung 27 zusammen mit dem offenen Vollzug der erwachsenen Gefangenen gewährleistet. Der geschlossene Jugendvollzug war viele Jahre in den zwei großen Vollzugsstationen und einer Wohngruppe des stark sanierungsbedürftigen Hauses IV untergebracht. Das Gebäude stammt aus dem Jahre 1873, war in einem schlechten Erhaltungszustand und entsprach auch nicht den Anforderungen eines modernen Wohngruppenvollzugs. Am 21. März 2007 ist das Bremische Jugendstrafvollzugsgesetz durch die Bürgerschaft beschlossen worden, das für Bremen die Grundlagen des Jugendstrafvollzugs neu festgelegt hat, u.a. mit Regelungen zum Wohngruppenvoll-

2 zug. Nach Beschluss der Gesamtsanierung der JVA im Jahre 2008 und Fertigstellung des Zentralgebäudes in Bauabschnitt 1 zog der geschlossene Jugendvollzug im Juni 2013 in Haus III um, um die Sanierung von Haus IV zu ermöglichen. Die Sanierung von Haus IV wird Ende März 2016 fertig gestellt sein. Nach einem umfänglichen Test- und Probebetrieb, insbesondere der neuen Technik, ist der endgültige Bezug von Haus IV zum Sommer 2016 geplant. Insgesamt lässt sich in den letzten 10 Jahren ein Rückgang der Belegung im Jugendvollzug beobachten, dies sowohl bundesweit als auch in Bremen. So findet sich ein kontinuierlicher Rückgang der Belegung im Jugendvollzug bundesweit von Jugendstrafgefangenen am auf am Die entsprechende Entwicklung zeigt sich in allen Ländern (Bremen von 41 auf 15, Niedersachsen von 703 auf 386, Hamburg von 97 auf 43, Schleswig-Holstein von 153 auf 88 Gefangene). Aufgrund der kleinen Fallzahlen zeigen sich die Schwankungen der Belegungszahlen im Schaubild deutlich ausgeprägt. Gleichwohl ist der Gesamttrend eindeutig. 180 Bremen Hamburg Schleswig-Holstein Quelle: Statistisches Bundesamt: Bestand der Gefangenen; absolute Zahlen; Stichtag 31.03, und des Jahres 2

3 1. Aktuelle Situation Der geschlossene Jugendvollzug verfügt in Haus III gegenwärtig über 66 Haftplätze, die sich auf eine kleine Vollzugsgruppe mit 15 Einzelhafträumen und eine große Vollzugsgruppe mit 51 Haftplätzen verteilen. Die Unterbringung des Jugendvollzugs in Haus III, der ehemaligen Untersuchungshaft, ist zur Durchführung der Sanierung von Haus IV notwendig gewesen. Seit Anfang 2015 findet eine Veränderung der Klientel durch die unbegleiteten minderjährigen und heranwachsenden Ausländer statt. In 2015 zählten 31 Gefangene zu diesem Personenkreis. Die Mehrheit dieser Gruppe stammte aus Marokko (22), die übrigen aus Algerien (5), Syrien (2), Ägypten (1) sowie aus Guinea (1). 20 dieser Gefangenen waren minderjährig der bisher jüngste 15 Jahre alt und 11 davon volljährig (18 Jahre und älter). In 3 Fällen war ein Altersgutachten erstellt worden. Die Mehrheit dieser Gefangenen befand sich Untersuchungshaft, nur zwei waren in 2015 bereits in Strafhaft. Gegenwärtig sind es vier. Fünf Personen waren wiederholt in Haft, die sich zuvor in einer Jugendhilfemaßnahme befanden. Die deutlich häufigere Inhaftierung von Minderjährigen und die kulturellen Unterschiede zu den übrigen Jugendgefangenen stellen für den Jugendvollzug eine Herausforderung dar. Anfang Januar 2016 erreichte die Gruppe dieser inhaftierten Ausländer mit 16 Insassen den bisher höchsten Stand und stellte bei einer Gesamtbelegung des geschlossenen Jugendvollzugs mit 32 Insassen 50% der Jugendgefangenen. Für die bessere Verständigung und Betreuung dieser neuen Klientel wurden aus dem Sofortprogramm zur Aufnahme und Integration von Flüchtlingen in 2015 zwei Dolmetscher mit insgesamt 22 Wochenstunden, ein Sonderschulpädagoge für zusätzliche sportliche Aktivitäten und eine Pädagogin mit wöchentlich 12 Stunden für die Schulmaßnahmen Alphabetisierung sowie Deutsch als Fremdsprache finanziert. Aktuell ist eine Stelle für einen Pädagogen in der hiesigen Schule und eine Stelle für einen Ergotherapeuten ausgeschrieben, um das Schul- und Beschäftigungsangebot für die Flüchtlinge noch zu verbessern. Des Weiteren wird die Schura Bremen im Februar mit einem Angebot zur religiösen Betreuung der muslimischen Jugendgefangenen beginnen. Die Maßnahmen werden aus den zusätzlich bewilligten Mitteln der Sofortprogramme finanziert und werden - wie die anderen Maßnahmen - zu einem verbesserten Umgang mit dieser ausländischen Gruppe führen. Im offenen Jugendvollzug waren in 2014 drei und in 2015 zwei Jugendstrafgefange- 3

4 ne unterbracht. Im Vergleich mit den anderen Bundesländern ist die Belegung des offenen Jugendvollzugs im Mittelfeld angesiedelt. Der prozentuale Anteil der Belegung des offenen Vollzugs in Relation zur Gesamtbelegung zeigt bundesweit sehr deutliche Unterschiede. Quote: Belegung offener Jugendvollzug 20,0 18,6 18,0 16,0 15,5 14,0 13,7 12,0 11,9 10,0 8,9 9,9 8,0 6,0 4,0 2,0 2,5 5,6 6,7 1,9 6,3 2,9 3,2 5,6 3,6 4,5 4,7 0,0 Statistisches Bundesamt: Bestand der Gefangenen: Stichtag Neben dem offenen Jugendvollzug gibt es auch Lockerungen aus dem geschlossenen Vollzug heraus. 2. Künftige Situation Im sanierten Haus IV stehen sechs Wohngruppen zur Verfügung mit insgesamt 75 Haftplätzen. Aufgrund der reduzierten Zahl von Jugendgefangenen werden von den sechs Wohngruppen vier Wohngruppen mit insgesamt 44 Haftplätzen dem geschlossenen Jugendvollzug zugewiesen und zwei Wohngruppen anders genutzt. Die Untersuchungshaft wird in einer Wohngruppe mit 13 Haftplätzen im 1. Obergeschoss des Anbaus untergebracht, die Strafhaft in drei Wohngruppen mit 7, 10 und 14 Haftplätzen im 2. Obergeschoss. Jede Wohngruppe verfügt über eine Küche mit einer Essecke für die Insassen und neben einem Konferenz- und Multifunktionsraum wurden zusätzlich zwei Gruppenräume für Behandlungs- oder Freizeitaktivitäten gebaut. Erstmals sind auch für den Jugendvollzug räumliche Maßnahmen zur Suizidpräventi- 4

5 on geschaffen worden. Die Außenanlage bietet Möglichkeiten für Fußball, hat ein Volleyball- sowie ein Soccerfeld und in Planung ist die Aufstellung von Calisthenics- Geräten (Krafttrainingsstationen für Übungen mit dem Eigengewicht). In der Außenanlage befindet sich zudem das Nutztiergehege, das die typische Reizarmut einer JVA positiv durchbricht und insbesondere problematischen Gefangenen Entwicklungsmöglichkeiten gibt. 3. Konzeption Zur Konzeption wird zunächst auf den beigefügten Konzeptentwurf für den männlichen Jugendvollzug in der JVA Bremen sowie auf den zukünftig in Haus IV vorgesehenen Tagesablaufplan verwiesen (Anlagen 1 und 2). Der grundsätzliche Unterschied zwischen dem Erwachsen- und Jugendvollzug manifestiert sich in dem in 67 BremUVollzG bzw. 3 BremJStVollzG gesetzlich normierten Erziehungsgedanken. Den Jugendgefangenen, die in der Entwicklung zum Erwachsenen stehen, soll jugendadäquat begegnet werden, was besonders qualifiziertes Personal und einen besonderen Umgang mit den Gefangenen voraussetzt. Durch den Wohngruppenvollzug wird die Einübung sozialadäquaten Verhaltens erleichtert, weil sich die jungen Gefangenen mit den eigenen Bedürfnissen und Erwartungen sowie denen ihrer Mitgefangenen auseinandersetzen müssen und die Konsequenzen des eigenen Verhaltens in Wohngruppen durch individuelle Ansprache, Erziehung und Förderung durch die Mitarbeiter am besten erlebbar gemacht werden können. Hierdurch können unerwünschte subkulturelle Entwicklungen zumindest eingedämmt, Verantwortung für sich und andere gestärkt, Lebensverhältnisse normalisiert und insbesondere Entwicklungschancen und Einwirkungsmöglichkeiten durch das Personal verbessert werden. Eine derart intensive vor allem auf Erziehung ausgerichtete Betreuung fördert zudem nachhaltig die Sicherheit nach innen und außen. Während die Untersuchungshaft gemäß 2 BremUVollzG vorrangig der Verfahrenssicherung dient, ist Ziel der Jugendstrafe die Resozialisierung und der Schutz der Allgemeinheit. Für die Strafhaft, in der die Gefangenen deutlich länger verbleiben als in der Untersuchungshaft, ist dieses Ziel nur mit einer größeren Differenzierung umsetzbar. Aus diesem Grund wird die Strafhaft mit einem Stufenvollzug ausgestaltet, der sich in seinen Möglichkeiten und internen Freiheiten von Stufe 1 (niedrig) bis Stufe 3 (hoch) unterscheidet. Jede Stufe hat unterschiedliche Regelungen zu den ge- 5

6 meinsamen Mahlzeiten, offenen Türen, Einschlusszeiten sowie den Gruppenangeboten, Einkaufs- und Telefongeldbeträgen. Ziel ist das Erreichen der Stufe 3 und die anschließende Verlegung in den offenen Vollzug der VA 27. Sofern neue Strafgefangene keine problematischen Besonderheiten aufweisen, werden sie sofort in Stufe 2 untergebracht. Von dort können Sie bei positivem Verhalten und Mitarbeit am Vollzugsziel in Stufe 3 hochgestuft, aber bei Fehlverhalten auch in Stufe 1 hinabgestuft werden. Für den Erziehungsauftrag und die angestrebte Resozialisierung ist ein strukturierter Tagesablauf von entscheidender Bedeutung, da die meisten Jugendgefangenen vor ihrer Inhaftierung ohne Tagesstruktur gelebt haben. Es fehlt ihnen an Bildung und der Fähigkeit zur Durchführung einer Berufsvorbereitung, Ausbildung oder regulärer Arbeit sowie zur sinnvollen Freizeitgestaltung. Aus diesem Grund wird im Jugendvollzug ein differenziertes Angebot an schulischen sowie Beschäftigungs-, Behandlungs- und Freizeitmaßnahmen vorgehalten. Schulische Elementarkurse und schulabschlussbezogene Bildungsplätze können zudem flexibel nach Bedarf belegt werden. Das weitere Angebot ist schwerpunktartig zur Arbeit mit besonders benachteiligten und schwierigen Insassen ausgebaut worden (Arbeitstherapie, Soziales Training, Anti-Aggressions-Training, Drogenberatung). Hinsichtlich des Behandlungsangebotes wird auf die beigefügte Kurzdarstellung verwiesen (Anlage 3). Der Übergang in Freiheit wird gemeinsam mit den Kooperationspartnern der JVA insbesondere der Jugendgerichtshilfe und den Sozialen Diensten der Justiz vorbereitet und von diesen begleitet soweit sie für den einzelnen Insassen zuständig sind. Insgesamt ist das im Jugendvollzug geleistete Übergangsmanagement als positiv anzusehen. Die folgende Grafik zeigt in dieser Hinsicht ein differenziertes Bild des Abgangs aus dem Jugendvollzug. So verblieben 19% der Entlassenen in Institutionen (fast jeder 10te ging in Therapie). Bei fast 50% der Entlassenen lag ein gesicherter schulischer oder beruflicher Ausbildungsplatz vor oder ein Arbeitsplatz. Für ein weiteres Drittel war dieser Weg wenigstens in Aussicht. 2% konnten nicht platziert werden. Insgesamt zeigt sich somit eine einzelfallorientierte und wiedereingliederungsbezogene Arbeit der Jugendanstalt. 6

7 Therapieplatz 35 BtmG 9 Verlegung in andere Anstalt 2 keinen Platz 2 in Aussicht: Schule 11 in Aussicht: Ausbildung 12 Herausnahme Jugendvollzug 10 gesicherter Arbeitsplatz 11 in Aussicht: Arbeitsplatz 8 gesicherter beruflicher Ausbildungsplatz 22 gesicherter schulischer Ausbildungsplatz 13 (Quelle Falldaten Bremen) C. Beschlussvorschlag Der Rechtsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis. 7

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