Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen

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1 Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen Statement für das Pressegespräch zur Vorstellung der Evaluationsergebnisse der Maßnahmen Anti-Gewalt-Training, Anti-Aggressivitäts-Training und Gewalt-Sensibilitätstraining in der freien Straffälligenhilfe Baden-Württemberg am 9. Juli 2014 Funktion und Bedeutung von Anti-Gewalt-Training im Kontext von Diversionsverfahren und Bewährungsauflagen für die Justiz Freie Straffälligenhilfe als kompetenter Anbieter. Kooperation mit Gerichten und Staatsanwaltschaften, z.b. bei häuslicher Gewalt

2 2 Anrede, wir wollen Ihnen die Ergebnisse einer von uns initiierten Evaluation der Angebote der freien Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg zur Gewaltprävention vorstellen. Diese Ergebnisse sind bemerkenswert gut. Sie geben klare Hinweise, dass Trainingsprogramme zur Gewaltprävention positiv wirken und Gewaltneigung reduzieren. Wir verstehen die Ergebnisse als einen eindrucksvollen Fingerzeig dafür, wie unsere Gesellschaft künftig verstärkt auf Menschen mit Gewaltneigung reagieren sollte. Und die Ergebnisse machen uns in der freien Straffälligenhilfe Mut, den eingeschlagenen Weg mit Trainingsprogrammen gegen Gewalt künftig konsequent fortzusetzen und nach Möglichkeit auszubauen. Mit den Worten einer von häuslicher Gewalt betroffenen jungen verzweifelten Mutter und Ehefrau lässt sich die Ausgangslage vielleicht ganz gut beschreiben. Sie sagte: Mein Mann hat ein Problem. Wenn es dumm läuft, rastet er aus. Ich habe dann mal Strafanzeige erstattet. Das hat mir aber nicht weitergeholfen. Im Gegenteil. Er musste 1.800,- Geldbuße zahlen. Damit war ich doppelt gestraft. Ich habe sehen müssen, wie ich das irgendwie vom Haushaltsgeld wegsparen kann. Und geändert hat sich bei ihm nichts. Das resignative Fazit der Frau bringt es auf den Punkt. Die Justiz und damit zugleich die Gesellschaft haben auf das Problem wohl nicht mit dem richtigen Mittel reagiert. Als eine Antwort wurden sozialpädagogische Anti-Gewalt-Konzepte für unterschiedliche Zielgruppen entwickelt und dann nach und nach angeboten. Sie setzen darauf, dass Personen, die Gewalt ausgeübt haben oder zu Gewalt neigen, mit Hilfe von täterorientierter Beratung und mit Trainingsmaßnahmen befähigt werden, in Zukunft ihr Verhalten zu kontrollieren, Provokationen zu bewältigen und Konflikte gewaltfrei zu lösen. Die Teilnehmer müssen die Verantwortung für ihr eigenes Verhalten übernehmen und sich neue Lösungsstrategien erarbeiten.

3 3 Anbieter von solchen Anti-Gewalt-Trainings sind Vereine des Netzwerks Straffälligenhilfe Baden-Württemberg, dem der Verband Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg e.v., der Badische Landesverband für Soziale Rechtspflege und der Paritätische Baden-Württemberg angehören. Im Netzwerk engagieren sich aktuell dreizehn Vereine der freien Straffälligenhilfe mit dem Angebot von Anti-Gewalt-Programmen. Elf dieser Verein haben sich in der Qualitätsgemeinschaft Gewaltprävention und Anti-Gewalt-Konzepte zusammengeschlossen. Selbstverständlich ist mit derartigen Programmen ein hoher Aufwand verbunden. Als Anbieter waren wir deshalb brennend daran interessiert zu erfahren, ob und wie derartige Konzepte wirken. Also haben wir uns im Rahmen der Qualitätsgemeinschaft im Jahr 2011 entschlossen, eine Evaluation in Auftrag zu geben. Bevor wir Ihnen die nun vorliegenden, sehr erfreulichen Ergebnisse der Untersuchung erläutern, will ich Ihnen zum besseren Verständnis noch kurz folgendes sagen: Angebote für Anti-Gewalt-Trainings haben inzwischen als Reaktionsform der Justiz auf Gewaltkriminalität eine wichtige Bedeutung. Es ist nicht notwendig und, wie die Ergebnisse der Evaluation zeigen, auch nicht sinnvoll, bei strafbaren Gewalttätigkeiten immer mit Haftstrafen oder anderen harten formellen Sanktionen zu reagieren. Selbstverständlich gibt es schwere Fälle von Gewalt, bei denen kein Weg an einer Haftstrafe vorbei geht. Dies ist aber nicht die Mehrzahl der Fälle. Vielfach ist es viel sinnvoller, informell zu reagieren und die Einstellung des Täters zu seiner Tat und zu seiner Gewaltneigung zu verändern. Staatsanwaltschaften und Gerichte betrachten Anti-Gewalt-Kurse inzwischen als eine echte Chance. Es gibt zwar Fälle, in denen Gewalttäter ihr Problem eigenständig erkennen und sich aus eigenem Antrieb freiwillig in entsprechende Kurse begeben. Meist ist hierfür aber ein äußerer Anstoß nötig. Diesen Anstoß kann die Justiz geben.

4 4 Wird eine Person mit einer Gewaltstraftat auffällig, etwa Männer im Rahmen häuslicher Gewalt oder junge Leute auf der Straße, so gibt es mehrere Möglichkeiten, diese Personen in Anti-Gewalt-Trainings zu bringen: In weniger schwer wiegenden Fällen stellt die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren vorläufig gegen die Auflage ein, dass der Beschuldigte an einem AGT / AAT oder GST teilnimmt. Kommt er dieser Auflage nach, hat er also den Kurs erfolgreich ohne Regelverstoß absolviert, stellt die Staatsanwaltschaft anschließend das Verfahren endgültig ein, weil das öffentliche Interesse an der weiteren Strafverfolgung durch die Kooperation des Beschuldigten beseitigt wurde. Im Fall unserer verzweifelten Ehefrau und Mutter von vorhin bedeutet das sehr wahrscheinlich: Sie ist jetzt nicht mehr ganz so verzweifelt, weil sie nicht auch noch die Geldbuße vom Haushaltsgeld abzweigen muss und weil ihr Mann in 50 oder 60 Stunden hartem Training gelernt hat, mehr Verantwortung für sein Verhalten zu übernehmen und sich stärker zu kontrollieren. Wiegt die Gewalttat schwer, kommt man vielfach um die Verhängung einer Freiheitsstrafe nicht herum. Lassen es die Schwere der Schuld und die Prognose zu und kann die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden, hat die Justiz auch hier die Möglichkeit, dem Verurteilten den Anstoß für das Erlernen einer Verhaltensänderung zu geben. Das Gericht kann dem Verurteilten im Rahmen der Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung die Auflage erteilen, an einem AAT / AGT / GST teilzunehmen. Die Frage, ob er tatsächlich ins Gefängnis muss, hängt dann davon ab, ob er den Kurs ordnungsgemäß durchläuft. Die Justiz ist ausgesprochen froh darüber, dass es die Anti-Gewalt-Angebote des Netzwerks Straffälligenhilfe gibt. Im Jahr 2013 waren es 64 Kurse mit 447 Teilnehmern. Dass damit der Bedarf noch lange nicht gedeckt und das Potential groß ist, können Sie daran erkennen, dass es beispielsweise im Bezirk der Staatsanwaltschaft

5 5 Stuttgart im Jahr 2013 allein wegen häuslicher Gewalt insgesamt Ermittlungsverfahren gab. Die freie Straffälligenhilfe ist ein kompetenter Ansprechpartner für die Justiz. Die Staatsanwaltschaften und Gerichte können sich auf die Qualität der von den Vereinen angebotenen Anti-Gewalt-Trainings verlassen. Dafür sorgt die vom Netzwerk Straffälligenhilfe im Jahr 2011 gegründete Qualitätsgemeinschaft Gewaltprävention und Anti-Gewalt-Konzepte. Sie gibt einheitliche Standards vor. Die Vereine orientieren sich daran und halten sie ein. Anti-Gewalt-Trainings sind höchst aufwändige Maßnahmen. Sie kosten viel Geld. Pro Teilnehmer kostet ein Training zwischen 1.500,- bis 1.800,- EURO. Davon muss zurzeit ein erheblicher Anteil, je nach Art des Trainingskurses zwischen 17 und 58 % von den Vereinen mit Eigenmitteln finanziert werden. Dies ist auch der Grund dafür, dass Anti-Gewalt-Trainings heute in Baden-Württemberg noch nicht flächendeckend angeboten werden. Viele Vereine können es sich schlicht nicht leisten, einen Anti- Gewalt-Trainingskurs anzubieten. Nicht zuletzt aufgrund der positiven Ergebnisse der Evaluation sehen wir einen Bedarf für ein landesweit flächendeckendes Angebot. Die Vereine der freien Straffälligenhilfe sind bereit dazu, sich hier zu engagieren. Sie sind jedoch dringend auf zusätzliche Mittel angewiesen. Weniger Gewalt in den Familien und auf der Straße bekommt man nicht zum Nulltarif. Die Investition für einen landesweit flächendeckenden Ausbau von Anti- Gewalt-Trainings-Angeboten würde sich lohnen. Sie wäre ein Beitrag zu mehr Menschlichkeit in dieser Gesellschaft und eine Investition in die Zukunft, die sich in jeder Hinsicht rechnet.

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