Stabsstelle Recht ÄRZTEAUSBILDUNG NEU. Grundzüge des neuen Ausbildungssystems Stand Juni Mag. Michaela Röhle PLL.M.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Stabsstelle Recht ÄRZTEAUSBILDUNG NEU. Grundzüge des neuen Ausbildungssystems Stand Juni Mag. Michaela Röhle PLL.M."

Transkript

1 ÄRZTEAUSBILDUNG NEU Grundzüge des neuen Ausbildungssystems Stand Juni 2016 Mag. Michaela Röhle PLL.M. 1

2 THEMENBEREICHE Struktur & Aufbau der Ausbildung Rechtsgrundlagen Übergangsbestimmungen Änderungen im Spitalsalltag Neu-Anerkennung sämtlicher Ausbildungseinrichtungen 2

3 RECHTSGRUNDLAGEN Ärztegesetz 1998: o Grundlagen des Ausbildungsrechts o Anerkennung von Ausbildungsstätten Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015): o vormals ÄAO 2006 o Festlegung der Sonderfächer und deren Gestaltung o Schaffung von Übergangsbestimmungen o Erlass durch die Gesundheitsministerin o ikt mit Verordnung über die Ausbildungsinhalte und die Ausgestaltung der Rasterzeugnisse (KEF und RZ-VO): o Erlass durch die Vollversammlung der ÖÄK o ikt mit

4 ZEITPLAN DER AUSBILDUNGSREFORM Betroffene Personen: o alle, die ihre postpromotionelle Ausbildung nach dem 31. Mai 2015 beginnen Umsetzung in der Praxis: o Beginn der Basisausbildung ab o Beginn der Ausbildung zum AM bzw. zum FA ab Rückwirkende Anerkennung von Ausbildungsstätten und Ausbildungszeiten möglich

5 ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN Ausbildungen, die vor dem begonnen werden, können nach der ÄAO 2006 abgeschlossen werden o Eintragung in die Ärzteliste bzw. ausländische Ausbildungszeiten vor beliebiges Fach egal welcher Ausbildungsabschnitt auch Nebenfach-Ausbildung o Unterbrechungen, unter anderem durch (Eltern)Karenz, Auslandsaufenthalt usw., schaden nicht o keine Frist, innerhalb derer die Ausbildung nach der ÄAO 2006 absolviert werden muss

6 WECHSEL VON ÄAO 2006 ZU ÄAO 2015 Zustimmung des Dienstgebers erforderlich Fortsetzung der Ausbildung bei einem Wechsel nur auf einer Ausbildungsstelle nach ÄAO 2015 möglich Anrechenbarkeit bisher absolvierter Ausbildungszeiten Antragstellung bei der zuständigen Landes-ÄK o Antragsformular o Rasterzeugnis, Evaluierungsbogen, OP-Katalog, Logbuch Weiterleitung an die ÖÄK zur inhaltlichen Würdigung durch ein Fachgremium

7 WECHSEL VON ÄAO 2006 ZU ÄAO 2015 Anrechnung auf die Basisausbildung o Turnuszeiten (AM) o Zeiten aus der Lehrpraxis o Haupt- und Nebenfachzeiten (keine doppelte Anrechenbarkeit für die FA Ausbildung) o 9 Monate auch nur in konservativen oder chirurgischen Fächern Anrechnung auf die FA-Ausbildung o Hauptfach- bzw. Additivfachzeiten o keine Nebenfachzeiten o PhD oder wissenschaftliches Doktoratsstudium keine zeitliche Befristung für einen Wechsel

8 NEUE AUSBILDUNG ÄAO 2015 Zeit AM FA Mo LP 27 Mo Spitalsturnus in diversen Fachgebieten (12 Monate in einer Lehrpraxis möglich) mind. 27 und max. 48 Monate Sonderfach-Schwerpunktausbildung in Modulen (12 Monate in einer Lehrpraxis möglich) mind. 15 und max. 36 Mo Sonderfach- Grundausbildung 9 Basisausbildung Studium stufenweiser Aufbau der Ausbildungszeiten

9 BASISAUSBILDUNG Basisausbildung Studium Abschluss des Medizinstudiums berechtigt nicht zur selbständigen Berufsausübung als Arzt postpromotionelle Ausbildung beginnt sowohl für die Ausbildung zum AM als auch zum FA mit der Basisausbildung Basisausbildung kann ausschließlich in Krankenanstalten absolviert werden

10 BASISAUSBILDUNG Basisausbildung Studium 9 Monate in konservativen und chirurgischen Fachgebieten (mind. zwei Abteilungen/Kliniken) danach Entscheidung über die weitere Ausbildung entweder zum Arzt für AM oder FA KA-Träger haben dem TA einen Ausbildungsplan über die weitere Ausbildung zum Arzt für AM oder zum FA vorzulegen: o Darlegung des zeitlichen und organisatorischen Ablaufs der Ausbildung

11 Zeit 72 FACHARZTAUSBILDUNG mind. 27 und max. 48 Monate Sonderfach- Schwerpunktausbildung in Modulen (SFS) (12 Monate in einer Lehrpraxis möglich) 45 mind. 15 und max. 36 Monate Sonderfach-Grundausbildung (SFG) 9 Basisausbildung

12 FACHARZTAUSBILDUNG Gesamtdauer weiterhin 72 Monate, aber Entfall der Nebenfächer Stufenmodell: Absolvierung der SFS nur nach Abschluss der SFG möglich o Ausbildung in einer Lehrpraxis derzeit nur im Rahmen der SFS (= Ende der Ausbildung) möglich Sonderfach-Grundausbildung: o mind. 15 und max. 36 Monate o Dauer für jedes Fach in der ÄAO 2015 festgelegt o Vermittlung von grundsätzlichen Kompetenzen im gesamten Gebiet des Sonderfachs

13 FACHARZTAUSBILDUNG Sonderfach-Schwerpunktausbildung: o vertiefte Ausbildung in Teilgebieten eines Sonderfachs o mind. 27 und max. 48 Monate o Dauer für jedes Fach in der ÄAO 2015 festgelegt o pro Sonderfach grds. 6 Module + 1 wissenschaftliches Modul à 9 Monaten zur Auswahl: Absolvierung von 3 Modulen o wissenschaftliches Modul: Anrechnung einer wissenschaftlichen Arbeit im Rahmen des PhD bzw. eines wissenschaftliche Doktoratsstudiums Ausbildungsinhalte sämtlicher Fächer abrufbar unter Absolvierung der Facharztprüfung

14 FACHARZTAUSBILDUNG Internistische Fächer 36 Mo SFS Gastroenterologie 36 Mo SFS Hämatoonkologie 36 Mo SFS Nephrologie 36 Mo SFS Pneumologie 36 Mo SFS Intensivmedizin 36 Mo SFS Rheumatologie 36 Mo SFS Endokrinologie und Diabetologie 36 Mo SFS Kardiologie 36 Mo SFS Infektiologie 36 Mo SFS Angiologie 36 Mo SFS Allg. Innere Medizin 27 Mo SFG Innere Medizin Basisausbildung

15 FACHARZTAUSBILDUNG Internistische Fächer SF Innere Medizin (36 Monate Allgemein Innere Medizin) o Auswahl 4 von 9 Spezialgebieten SF Innere Medizin und jeweils ein Modul à 36 Monate: o Innere Medizin und Angiologie (befristet bis 2021) o Innere Medizin und Endokrinologie u. Diabetologie o Innere Medizin und Gastroenterologie u. Hepatologie o Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie o Innere Medizin und Infektiologie (befristet bis 2021) o Innere Medizin und Intensivmedizin o Innere Medizin und Kardiologie o Innere Medizin und Nephrologie o Innere Medizin und Pneumologie o Innere Medizin und Rheumatologie

16 FACHARZTAUSBILDUNG Internistische Fächer Facharztprüfung ist zweiteilig o 1. Teil über die SF- Grundausbildung Absolvierung von mind. 33 Ausbildungsmonaten zum Anmeldezeitpunkt o 2. Teil über die SF-Schwerpunktausbildung Absolvierung von mind. 53 Ausbildungsmonaten zum Anmeldezeitpunkt Absolvierung der SFG Prüfung ist nicht Voraussetzung findet im Jahr 2016 statt

17 FACHARZTAUSBILDUNG Chirurgische Fächer 48 Mo Sonderfach-Schwerpunktausbildung in einem dieser Schwerpunkte: * Herzchirurgie * Kinderchirurgie * Thoraxchirurgie * Allgemein-und Gefäßchirurgie * Allgemein- und Viszeralchirurgie 15 Mo Sonderfach-Grundausbildung Chirurgie Basisausbildung

18 FACHARZTAUSBILDUNG Chirurgische Fächer Chirurgische Sonderfächer: o Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie o Allgemeinchirurgie und Gefäßchirurgie o Herzchirurgie o Kinder- und Jugendchirurgie o Thoraxchirurgie Sonderfächer Neurochirurgie sowie Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie: o 36 Monate SF-Grundausbildung o 27 Monate SF-Schwerpunktausbildung Sonderfach Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie: o Gesamtdauer 48 Monate + Absolvierung Zahnmedizinstudium o 15 Monate SF-Grundausbildung o 24 Monate SF-Schwerpunktausbildung

19 SONDERFACH ORTHOPÄDIE UND TRAUMATOLOGIE Zusammenlegung der Fächer Orthopädie und Orthopädische Chirurgie und Unfallchirurgie zum neuen SF Orthopädie und Traumatologie Ü-Bestimmungen für dzt. in Hauptfach-Ausbildung Befindliche: o 32 Monate Orthopädie und Orthopädische Chirurgie o 32 Monate Unfallchirurgie o fehlende 8 Monate: Anrechnung durch bereits absolvierte Nebenfächer o Voraussetzung: HF Ausbildung zum Stichtag o eigenes Formular für Umstieg o Absolvierung der FA-Prüfung Orthopädie u. Traumatologie

20 SONDERFACH ORTHOPÄDIE UND TRAUMATOLOGIE Ü-Bestimmungen für Fachärzte: o Neu: Erfordernis, Facharzt in einem der beiden Fächer zum Stichtag zu sein, ist gefallen o ergänzende Ausbildung im Ausmaß von mind. 12 und max. 27 Monaten an einer anerkannten Ausbildungsstätte (Absolvierung bis Mai 2021 erforderlich) o bei Gleichwertigkeit Anrechnung von chirurgischen und konservativen Tätigkeiten im Rahmen der Berufsausübung o Anrechnung von Fort- und Weiterbildungen o Antragstellung direkt bei der ÖÄK o Absolvierung der FA-Prüfung Orthopädie u. Traumatologie

21 SONSTIGE ÄNDERUNGEN bisher: Kernarbeitszeit im Ausmaß von 35 Wochenstunden, davon 25 Wochenstunden zwischen 8.00 und neu: Kernausbildungszeit im Ausmaß 35 Wochenstunden, davon 25 Wochenstunden zwischen 7.00 und o Außer-Dienst-Gehen nach einem Nachtdienst auf der eigenen Abteilung u. damit einhergehendes Unterschreiten der 25 WS kein Problem o Berücksichtigung bei der Dienstplangestaltung (Ausbildung bestehend aus z.b. sieben 25h Diensten nicht möglich)

22 SONSTIGE ÄNDERUNGEN Ausbildung in Teilzeit in Krankenanstalten bereits ab 12 WS möglich: o in Lehrpraxen bzw. Lehrambulatorien Untergrenze für eine TZ Beschäftigung weiterhin bei 15 bzw. 17,5 WS o 2/3 der vereinbarten TZ Beschäftigung muss zwischen 7.00 und liegen 1 fachbezogener Nachtdienst pro Monat in einem Durchrechnungszeitraum von 3 Monaten o auch bei TZ-Ausbildung, wobei sich da die Anzahl und der Durchrechnungszeitrum aliquot verlängern

23 SONSTIGE ÄNDERUNGEN Sechstel-Regelung o bisher: Erholungs- bzw. Pflegeurlaub, Erkrankung, mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot o Ergänzung um Zeiten einer Elternkarenz und Familienhospizkarenz o Sechstel wird für jeden Ausbildungsabschnitt bzw. jedes Ausbildungsfach gesondert berechnet o Faustregel: Fehlzeit von fünf Tagen pro Monat erlaubt Arbeitswoche mit fünf Arbeitstagen gerechnet Zeitausgleich, Ersatzruhetage für Samstag-, Sonntags- und Feiertagsdienste sowie Fehlzeiten aufgrund einzuhaltender Ruhezeiten fallen nicht unter die Sechstel-Regelung fachliche Fortbildungen bzw. Sonderurlaub für Fortbildungen sind Ausbildungszeit

24 POOLING = abteilungsübergreifende Tätigkeit von Turnusärzten zulässig unter folgenden Bedingungen: o nur außerhalb der Kernausbildungszeit (nach 16.00) o nur im Rahmen der Fertigkeiten der Basisausbildung o nicht auf der abteilungsfremden Ambulanz, nur Station (!) o Anwesenheit eines FA Pflicht (keine Rufbereitschaft) o Betreuung von max. 60 Betten bei zwei Abt. bzw. von 45 Betten bei drei Abt. Meldung an Ärztekammer im Rahmen der Anerkennungsverfahren

25 AUSBILDUNGSSTÄTTEN Neuanerkennung sämtlicher Ausbildungsstätten sowohl für die Allgemein- als auch für die FA- Ausbildung nach ÄAO 2015 erforderlich derzeit bestehende Ausbildungsberechtigungen bleiben für die Ausbildung nach der ÄAO 2006 weiterhin aufrecht bisher: unbefristete Anerkennung als Ausbildungsstätte neu: befristete Anerkennung für sieben Jahre Rezertifizierungsverfahren nach jeweils sieben Jahren

26 AUSBILDUNGSSTÄTTEN Personelle Voraussetzungen: o Leitung durch VZ-beschäftigten Facharzt des entsprechenden SF und Beschäftigung von zumindest einem weiteren VZbeschäftigten Facharzt des entsprechenden SF (= 1 Ausbildungsstelle) o für jede weitere Stelle Beschäftigung eines VZ-beschäftigten FA bzw. mehrere TZ-beschäftigte FÄ des entsprechenden SF Strukturelle Voraussetzungen: o Leistungs- und Diagnosespektrum o Ausbildungskonzept o Nachweis über die Durchführung der in 15 Abs. 5 GuKG genannten Tätigkeiten durch den Pflegedienst an der Ausbildungsstätte o Nachweis über die organisatorischen Rahmenbedingungen von Pooling

27 AUSBILDUNGSSTÄTTEN Anerkennungsverfahren Anerkennung für die SF-Grundausbildung Anerkennung für die SF-Schwerpunktausbildung: o Anerkennung von Modulen o bei eingeschränktem Leistungsspektrum in einem Modul ist die Vorlage einer Kooperationsvereinbarung mit einer anderen anerkannten Ausbildungsstätte bei Beantragung erforderlich Zahl der Ausbildungsstellen wird im Gesamten unter flexibler Besetzung zwischen SFG und SFS festgesetzt

28 AUSBILDUNGSSTELLEN derzeit bestehende Ausbildungsberechtigungen bleiben für die Ausbildung nach der ÄAO 2006 mit der bisherigen Anzahl der Ausbildungsstellen weiterhin aufrecht Anerkennungsverfahren unabhängig von der aktuellen Besetzung der Ausbildungsstellen gleichzeitige Besetzung von alten und neuen Ausbildungsstellen möglich aber: keine Verdoppelung der verfügbaren Ausbildungsstellen durch die Anerkennung nach ÄAO 2015 : 8 FÄ 7 TÄ nach ÄAO 2006 und 7 TÄ nach ÄAO

29 AUSBILDUNGSSTELLEN-ZÄHLUNG Anzahl der TÄ nach ÄAO 2006 ist bei der Besetzung von neuen Ausbildungsstellen anzurechnen 7 Ausbildungsstellen nach ÄAO tatsächlich in Ausbildung Befindliche ÄAO TÄ 0 TÄ 6 TÄ 1 TÄ 5 TÄ 2 TÄ 4 TÄ 3 TÄ ÄAO2015 (7 zuerkannte Ausbildungsstellen)

30 AUSBILDUNGSSTELLEN Anzahl der TÄ nach ÄAO 2006 ist bei der Besetzung von neuen Ausbildungsstellen anzurechnen 7 Ausbildungsstellen nach ÄAO tatsächlich in Ausbildung Befindliche ÄAO TÄ 2 TÄ 4 TÄ 3TÄ 3TÄ 4 TÄ ÄAO2015 (7 zuerkannte Ausbildungsstellen) Berücksichtigung von u.a. aus der Karenz zurückkommenden Auszubildenden nach der ÄAO

31 AUSBILDUNGSSTELLEN bisher: halbjährliche Meldung der FÄ und TÄ neu: Ausbildungsstellenverwaltungsapplikation (ASV) o elektronische Meldung der Auszubildenden an die ÖÄK mittels eines eigenen Systems ab o Beginn, Unterbrechung und Änderung des Ausbildungsausmaßes sowie das Ende der Ausbildung sind pro TÄ innerhalb eines Monats vom KA-Träger zu melden o System enthält alte Stellen und neue Stellen o Fehlmeldungen bzw. Meldungen, die nicht ausbildungsordnungskonform sind, werden vom System erkannt

32 ANSPRECHPARTNER & HILFREICHE LINKS Mitarbeiter der Ärztekammer für Wien: o Mag. Michaela Röhle PLL.M. (roehle@aekwien.at bzw ) Anerkennungsverfahren: o Fr. Gabriele Blank (blank@aekwien.at bzw ) Allgemeine Fragen Ausbildung (u.a. Aufbau, Wechsel ÄAO 2006 auf 2015, Diplomeinreichung): o Fr. Milica Miric (miric@aekwien.at bzw ) o Fr. Vienni Joy Reyes (reyes@aekwien.at bzw )

33 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Mag. Michaela Röhle PLL.M. Ärztekammer für Wien Tel DW 1421 efax DW

Ärzteausbildung Neu. Grundzüge des neuen Ausbildungssystems. KAD Dr.Thomas Holzgruber Mag. Michaela Röhle PLL.M.

Ärzteausbildung Neu. Grundzüge des neuen Ausbildungssystems. KAD Dr.Thomas Holzgruber Mag. Michaela Röhle PLL.M. Ärzteausbildung Neu Grundzüge des neuen Ausbildungssystems KAD Dr.Thomas Holzgruber Mag. Michaela Röhle PLL.M. 09.07.2015 www.aekwien.at 1 Grundzüge Ausbildung Neu 09.07.2015 www.aekwien.at 2 1 ZEITPLAN

Mehr

Ärzteausbildung Neu Grundzüge des neuen Ausbildungssystems in Österreich

Ärzteausbildung Neu Grundzüge des neuen Ausbildungssystems in Österreich Ärzteausbildung Neu Grundzüge des neuen Ausbildungssystems in Österreich VP Dr. Martin Wehrschütz ZIEL Europäisierung der Ausbildung Steigerung der Ausbildungsqualität Mehr Ehrlichkeit in der Bestätigung

Mehr

Dr. Karlheinz Kornhäusl Obmann-Stv. Bundeskurie Angestellte Ärzte 1. Kurienobmannstv. Kurie Angestellte Ärzte Ärztekammer Steiermark

Dr. Karlheinz Kornhäusl Obmann-Stv. Bundeskurie Angestellte Ärzte 1. Kurienobmannstv. Kurie Angestellte Ärzte Ärztekammer Steiermark Dr. Karlheinz Kornhäusl Obmann-Stv. Bundeskurie Angestellte Ärzte 1. Kurienobmannstv. Kurie Angestellte Ärzte Ärztekammer Steiermark durch Bundesgesetz BGBl. I Nr. 82/2014 werden das Ärztegesetz 1998 und

Mehr

KONZEPT POSTPROMOTIONELLE ÄRZTEAUSBILDUNG NEU. Neustrukturierung der ärztlichen Ausbildung ( 7 und 8)

KONZEPT POSTPROMOTIONELLE ÄRZTEAUSBILDUNG NEU. Neustrukturierung der ärztlichen Ausbildung ( 7 und 8) KONZEPT POSTPROMOTIONELLE ÄRZTEAUSBILDUNG NEU Neustrukturierung der ärztlichen Ausbildung ( 7 und 8) Ausbildung neu Zeit AM Internist. Fächer Chirurgische Fächer Andere Fächer 72 48 42 36 Lehrpraxis Lehrpraxis

Mehr

Ärzteausbildung Neu. Grundzüge des neuen Ausbildungssystems Anerkennungsverfahren Neu Ausbildungsstellen-Zählung Neu.

Ärzteausbildung Neu. Grundzüge des neuen Ausbildungssystems Anerkennungsverfahren Neu Ausbildungsstellen-Zählung Neu. Ärzteausbildung Neu Grundzüge des neuen Ausbildungssystems Anerkennungsverfahren Neu Ausbildungsstellen-Zählung Neu Stand Juni 2015 Mag. Michaela Röhle PLL.M. 17.06.2015 www.aekwien.at 1 Grundzüge Ausbildung

Mehr

Ärzteausbildung Neu. Mag. Michaela Röhle PLL.M.

Ärzteausbildung Neu. Mag. Michaela Röhle PLL.M. Ärzteausbildung Neu Mag. Michaela Röhle PLL.M. 09.12.2014 www.aekwien.at 1 Zeit AM Internist. Fächer Chirurgische Fächer Andere Fächer 72 48 42 36 6 Mo LP 27 Mo Spitalsturnus 36 Mo Schwerp unkt: Kardio,

Mehr

Ergeht an alle Primarärzte, Departementleiter und Leiter von Fachschwerpunkten. Dornbirn, am Neue Ärzte-Ausbildung

Ergeht an alle Primarärzte, Departementleiter und Leiter von Fachschwerpunkten. Dornbirn, am Neue Ärzte-Ausbildung Ergeht an alle Primarärzte, Departementleiter und Leiter von Fachschwerpunkten Auskunft Dr. Winkler Jürgen (DW 34) +43 (0)5572 21900-0 Aktenzeichen C03 Dornbirn, am 19.11.2014 ausbildung-neu (2).docx Neue

Mehr

Facharztausbildung und Allgemeinmedizin in Österreich

Facharztausbildung und Allgemeinmedizin in Österreich Facharztausbildung und Allgemeinmedizin in Österreich Dr. Reiner Brettenthaler Präsidialreferent der Österreichischen Ärztekammer Bozen, am 17. September 2010 Status quo 6 Jahre Studium der Medizin 36

Mehr

Ärztegesetz-Novelle Ausbildung Neu. KAD Dr. Thomas Holzgruber

Ärztegesetz-Novelle Ausbildung Neu. KAD Dr. Thomas Holzgruber Ärztegesetz-Novelle Ausbildung Neu KAD Dr. Thomas Holzgruber 1 im Anschluss an das Studium BASISAUSBILDUNG ( 6a) Absolvierung ist für den Beginn der Ausbildung sowohl zum Allgemeinmediziner als auch zum

Mehr

ÄRZTE AUSBILDUNG 2015

ÄRZTE AUSBILDUNG 2015 ÄRZTE AUSBILDUNG 2015 Inhalt Liebe Kolleginnen und Kollegen, Vorwort 3 Rechtliche Grundlagen 4 Basisausbildung 4 Wie werde ich Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin? 5 Die Lehrpraxis 6 Wie werde ich Facharzt/Fachärztin?

Mehr

ÄAO 2006 ÄAO 2015 Anmerkung. Arbeitsmedizin & angewandte Physiologie. Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie

ÄAO 2006 ÄAO 2015 Anmerkung. Arbeitsmedizin & angewandte Physiologie. Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie ÄAO 2006 ÄAO 2015 Anmerkung Anästhesiologie & Intensivmedizin Anästhesiologie & Intensivmedizin Anatomie Anatomie Arbeitsmedizin Arbeitsmedizin & angewandte Physiologie / : Arbeitsmedizin & Med. Leistungsphysiologie

Mehr

LEITFADEN FÜR DIE TURNUSÄRZTIN/ DEN TURNUSARZT

LEITFADEN FÜR DIE TURNUSÄRZTIN/ DEN TURNUSARZT LEITFADEN FÜR DIE TURNUSÄRZTIN/ DEN TURNUSARZT Eintragung in die Ärzteliste Gemäß 27 Abs. 2 Ärztegesetz haben sich Ärzte vor Aufnahme ihrer ärztlichen Tätigkeit bei der Österreichischen Ärztekammer im

Mehr

5 DIE NEUE ÄRZTE-AUSBILDUNG (ÄAO 2015)

5 DIE NEUE ÄRZTE-AUSBILDUNG (ÄAO 2015) 5 DIE NEUE ÄRZTE-AUSBILDUNG (ÄAO 2015) WICHTIG: Bitte beachten Sie, dass alle Ausbildungen, die bis 31. Mai 2015 begonnen wurden (unabhängig davon ob dies im Inland oder im Ausland war), nach der ÄAO 2006

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 2. Übergangsbestimmung für die Anerkennung als Facharzt für Orthopädie und Traumatologie ( 34 ÄAO 2015)... 4

Inhaltsverzeichnis. 2. Übergangsbestimmung für die Anerkennung als Facharzt für Orthopädie und Traumatologie ( 34 ÄAO 2015)... 4 Inhaltsverzeichnis 1. Einreichung des Antrags auf Anrechnung von Ausbildungszeiten für den Erwerb der Facharztbezeichnung Orthopädie und Traumatologie nach 34 ÄAO 2015... 2 1.1. Antragsformular... 2 1.2.

Mehr

Wie sieht die neue Ausbildungsordnung für ÄrztInnen aus?

Wie sieht die neue Ausbildungsordnung für ÄrztInnen aus? Vorsitzender der ÖÄK-Ausbildungskommission Wie sieht die neue Ausbildungsordnung für ÄrztInnen aus? auf Grundlage von ÄrzteG Novelle (BGBl. I Nr. 82/2014) Ärzteausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015 Begutachtungstext)

Mehr

Ergeht an alle Ärzte in Vorarlberg. Dornbirn, am 02.06.2015. Neue Ärzte-Ausbildung. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Ergeht an alle Ärzte in Vorarlberg. Dornbirn, am 02.06.2015. Neue Ärzte-Ausbildung. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ergeht an alle Ärzte in Vorarlberg Auskunft Dr. Winkler Jürgen (DW 34) +43 (0)5572 21900-0 Aktenzeichen C03 Dornbirn, am 02.06.2015 ausbildung-neu-juni (2).docx Neue Ärzte-Ausbildung Sehr geehrte Kolleginnen

Mehr

LEITFADEN FÜR DIE TURNUSÄRZTIN/ DEN TURNUSARZT

LEITFADEN FÜR DIE TURNUSÄRZTIN/ DEN TURNUSARZT LEITFADEN FÜR DIE TURNUSÄRZTIN/ DEN TURNUSARZT Ärzteliste Eintragung in die Ärzteliste Auf Grund der Bestimmungen des Ärztegesetzes ( 27) ist jede Ärztin/jeder Arzt verpflichtet, sich vor Aufnahme einer

Mehr

Neue Ausbildungsordnung und Lehrpraxis. Dr. Christoph Steinacker Tag der Allgemeinmedizin

Neue Ausbildungsordnung und Lehrpraxis. Dr. Christoph Steinacker Tag der Allgemeinmedizin Neue Ausbildungsordnung und Lehrpraxis Dr. Christoph Steinacker Tag der Allgemeinmedizin 14.12.2016 1 Überblick Aufgabengebiet des AM Ziel der Ausbildung Aufbau der Ausbildung Basisausbildung Turnus Lehrpraxis

Mehr

Ärztinnen/Ärzte nach Facharztbezeichnungen und Tätigkeitsarten

Ärztinnen/Ärzte nach Facharztbezeichnungen und Tätigkeitsarten Ärztinnen/Ärzte nach en und sarten Stand: 31.12.2017 Tabelle: 3.0 Hamburg Ohne 5223 2.8 % 1195 4028 2.6 % 523 192 2926 218 361 Praktische Ärztin/Praktischer Arzt (EWG-Recht) 115-0.9 % 36 79 0 % 66 58 3

Mehr

Ärztinnen/Ärzte nach Facharztbezeichnungen und Tätigkeitsarten

Ärztinnen/Ärzte nach Facharztbezeichnungen und Tätigkeitsarten Ärztinnen/Ärzte nach Facharztbezeichnungen und Tätigkeitsarten Blatt 1 Ohne Facharztbezeichnung 5 082 1,5 1 156 3 926 1,1 499 201 2 854 220 353 Praktische Ärztin/Praktischer Arzt (EWG-Recht) 116 1,8 37

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 15 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2006 Ausgegeben am 31. Juli 2006 Teil II 286. Verordnung: Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006 ÄAO 2006 [CELEX-Nr.: 31993L0016, 32005L0036]

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Verlagspostamt 1040 Wien GZ 02Z034232 M 1 von 69 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2006 Ausgegeben am 31. Juli 2006 Teil II 286. Verordnung: Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung

Mehr

Neue Ärzteausbildungsordnung in Österreich

Neue Ärzteausbildungsordnung in Österreich Neue Ärzteausbildungsordnung in Österreich ein Paradigmenwechsel in der postgraduellen ärztlichen Ausbildung Karen Pierer (1), Stefan Kastner (2), Silvia Türk (3), Alois Obwegeser (4) 1 tirol kliniken,

Mehr

A k t e n v e r m e r k

A k t e n v e r m e r k A k t e n v e r m e r k Datum: 2015-06-26 Thema: FAQs Ärzteausbildungsordnung 2015 Ergeht an: KAD Dr. Stärker Erstellt von: Dr. CS Inhalt Allgemeines zur ÄAO 2015... 1 Basisausbildung... 2 Teilzeit...

Mehr

Auf Grund der 9 Abs. 7 und 24 des Ärztegesetzes 1998, BGBl. I Nr. 169, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. ***/2006, wird verordnet:

Auf Grund der 9 Abs. 7 und 24 des Ärztegesetzes 1998, BGBl. I Nr. 169, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. ***/2006, wird verordnet: Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über die Ausbildung zur Ärztin für Allgemeinmedizin/zum Arzt für Allgemeinmedizin und zur Fachärztin/zum Facharzt (Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung

Mehr

ANLAGE 1: DIE ALTE ÄRZTE-AUSBILDUNG (ÄAO 2006)

ANLAGE 1: DIE ALTE ÄRZTE-AUSBILDUNG (ÄAO 2006) ANLAGE 1: DIE ALTE ÄRZTE-AUSBILDUNG (ÄAO 2006) I Die alte Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin WICHTIG: Bitte beachten Sie, dass die Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin nach den alten Ausbildungsvorschriften

Mehr

ÄRZTE AUSBILDUNG 2015

ÄRZTE AUSBILDUNG 2015 ÄRZTE AUSBILDUNG 2015 Inhalt Vorwort 3 Rechtliche Grundlagen 4 Basisausbildung 4 Wie werde ich Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin? 5 Die Lehrpraxis 6 Wie werde ich Facharzt/Fachärztin? 6 Internistische Fächer

Mehr

Herr/Frau... geboren am... hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998, i.d.g.f., von/bis... an der Krankenanstalt/Abteilung für 1...

Herr/Frau... geboren am... hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998, i.d.g.f., von/bis... an der Krankenanstalt/Abteilung für 1... An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS für die Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin in einem Wahlfach zum Ausbildungsfach Innere Medizin oder für ein Pflicht- oder Wahlnebenfach in der Ausbildung

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Verlagspostamt 1040 Wien GZ 02Z034232 M 1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2011 Ausgegeben am 12. August 2011 Teil II 259. Verordnung: Änderung der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung

Mehr

Evaluierung der Facharztausbildung

Evaluierung der Facharztausbildung Evaluierung der Facharztausbildung Kernfragebogen: 23.9.2015 Inhalt 1. Nach welcher Ausbildungsordnung absolvieren Sie Ihre Ausbildung?... 2 194. Aktuelle Tätigkeit... 5 200. ALLGEMEINES... 6 207. Organisation

Mehr

Online-Evaluation WS 11/12. Ergebnisse des 2. klinischen Studienjahrs

Online-Evaluation WS 11/12. Ergebnisse des 2. klinischen Studienjahrs Online-Evaluation WS 11/12 Ergebnisse des 2. klinischen Studienjahrs Bewertete Veranstaltungen ohne Modulunterricht und Teilnehmeranzahl Blöcke C/D WS 11/12 Fach Teilnehmer/innen* Vorlesungen Praktika

Mehr

Übersicht Revisionen Weiterbildungsprogramme Stand 7. November 2018

Übersicht Revisionen Weiterbildungsprogramme Stand 7. November 2018 Übersicht en Weiterbildungsprogramme Stand 7. November 2018 Weiterbildungsprogramme beim eingegeben Dermatologie und Venerologie 01.01.2014 15.02.2018 01.01.2019 Geriatrie 01.01.2000 24.09.2015 Gynäkologische

Mehr

Anerkennung von Schwerpunkt-/ Teilgebietsbezeichnungen

Anerkennung von Schwerpunkt-/ Teilgebietsbezeichnungen Baden-Württemberg SP Unfallchirurgie 12 0 13 3 14 2 TG Gefäßchirurgie 0 0 1 0 0 0 TG Plastische Chirurgie 1 1 0 0 0 0 TG Unfallchirurgie 2 1 2 0 0 0 SP Gynäkolog.Endokrinolog.u.Reproduktionsmed. 3 3 4

Mehr

Personal-Mitteilungsblatt

Personal-Mitteilungsblatt Personal-Mitteilungsblatt der Medizinischen Universität Wien Nr. 34, ausgegeben am 23. August 2017 Inhalt 1 Wissenschaftliches Personal 3 1.1 Fachärztin / Facharzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin

Mehr

Anerkennung von Facharztbezeichnungen

Anerkennung von Facharztbezeichnungen Baden-Württemberg Blatt 1 Allgemeinmedizin 170 109 167 116 198 130 Innere und Allgemeinmedizin (Hausarzt) 0 0 0 0 0 0 Anästhesiologie 138 61 148 81 147 78 Anatomie 0 0 1 0 0 0 Arbeitsmedizin 26 13 36 18

Mehr

Abteilung Weiterbildung/Ärztliche Berufsausübung Ihre Ansprechpartner-/innen. Stand: Telefonnummern

Abteilung Weiterbildung/Ärztliche Berufsausübung Ihre Ansprechpartner-/innen. Stand: Telefonnummern Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen A B C F H FA Allgemeinmedizin Gebiet Anästhesiologie Gebiet Anatomie Gebiet Arbeitsmedizin Gebiet Augenheilkunde Gebiet Biochemie Gebiet Chirurgie FA Allgemeine

Mehr

Übersicht der Facharztgruppen der niedergelassenen Ärzte/Chefärzte und Kliniken

Übersicht der Facharztgruppen der niedergelassenen Ärzte/Chefärzte und Kliniken Übersicht der Facharztgruppen der niedergelassenen Ärzte/Chefärzte und Kliniken Allgemeinmediziner (ohne praktische Ärzte) 37.259 244 143 548 Praktischer Arzt (ohne FA Allgemeinmedizin) 14.127 431 0 35

Mehr

RIS - Gesamte Rechtsvorschrift für Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung

RIS - Gesamte Rechtsvorschrift für Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung RIS - Gesamte Rechtsvorschrift für Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 -... Seite 1 von 33 Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Ärztinnen-/Ärzte- Ausbildungsordnung 2015, Fassung

Mehr

Verordnung über die Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung

Verordnung über die Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung Verordnung über die Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (VEZL) 832.103 vom 3. Juli 2013 (Stand am 1. Juli 2016) Der

Mehr

PFLICHT- ODER WAHLNEBENFACH

PFLICHT- ODER WAHLNEBENFACH An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IN EINEM PFLICHT- ODER WAHLNEBENFACH Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998, i.d.g.f.,

Mehr

Was will die junge Generation? Erhebungen der Ärztekammer WL

Was will die junge Generation? Erhebungen der Ärztekammer WL Was will die junge Generation? Erhebungen der Ärztekammer WL FacharztPlus DEMOGRAFIE- UND KOMPETENZMANAGEMENT 14.-15.11.2014 Dr. med. Markus Wenning Geschäftsführender Arzt der Ärztekammer Westfalen-Lippe

Mehr

Alle Ärzte. Übersicht über alle Ärzte. Approbierte Allgemeinmed. davon EU/EWR-Zahnärzte. Ärzte mit 4 oder mehr Fächern

Alle Ärzte. Übersicht über alle Ärzte. Approbierte Allgemeinmed. davon EU/EWR-Zahnärzte. Ärzte mit 4 oder mehr Fächern Standesmeldung Erstellungsdatum:.. Übersicht über alle Ärzte.......... Turnusärzte.. Approbierte Ärzte Allgemeinmediziner...... Approbierte Allgemeinmed. Fachärzte........ davon EU/EWR-Fachärzte. Zahnärzte

Mehr

Ärztinnen/Ärzte nach Bezeichnungen und Tätigkeitsarten Tabelle: 3

Ärztinnen/Ärzte nach Bezeichnungen und Tätigkeitsarten Tabelle: 3 Ärztinnen/ nach und Tätigkeitsarten Tabelle: Stand:.. (Sp. + ++) Ohne Gebietsbezeichnung Ohne Facharztbezeichnung Allgemeinmedizin Allgemeinmedizin Innere und Allgemeinmedizin (Hausarzt) Praktische Ärztin/Praktischer

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2014 Ausgegeben am 21. November 2014 Teil I

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2014 Ausgegeben am 21. November 2014 Teil I 1 von 21 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2014 Ausgegeben am 21. November 2014 Teil I 82. Bundesgesetz: Änderung des Ärztegesetzes 1998 sowie des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes

Mehr

Ärztinnen nach Bezeichnungen und ärztlichen Tätigkeitsbereichen Tabelle: 4

Ärztinnen nach Bezeichnungen und ärztlichen Tätigkeitsbereichen Tabelle: 4 Ärztinnen nach und ärztlichen Tätigkeitsbereichen Tabelle: Stand:.. Ärztinnen Ohne Gebietsbezeichnung Ohne Facharztbezeichnung Praktische Ärztin/Praktischer Arzt (EWG-Recht) Allgemeinmedizin Allgemeinmedizin

Mehr

Personal-Mitteilungsblatt

Personal-Mitteilungsblatt Personal-Mitteilungsblatt der Medizinischen Universität Wien Nr. 21, ausgegeben am 24. Mai 2017 Inhalt 1 3 1.1 Fachärztin / Facharzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin 3 1.2 Facharztausbildung im

Mehr

E n t wurf. Inhaltsverzeichnis. 1. Abschnitt

E n t wurf. Inhaltsverzeichnis. 1. Abschnitt 1 von 54 E n t wurf Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit über die Ausbildung zur Ärztin für Allgemeinmedizin/zum Arzt für Allgemeinmedizin und zur Fachärztin/zum Facharzt (Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung

Mehr

Verordnung über die Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung

Verordnung über die Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung Verordnung über die Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (VEZL) 1 832.103 vom 3. Juli 2002 (Stand am 1. Januar 2010)

Mehr

Anlage 3 Fachgruppencodierungen

Anlage 3 Fachgruppencodierungen Anlage 3 Fachgruppencodierungen zur Vereinbarung gemäß 116b Abs. 6 Satz 12 SGB V über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens sowie die erforderlichen Vordrucke für die ambulante spezialfachärztliche

Mehr

Ärztinnen nach Bezeichnungen und Tätigkeitsarten Tabelle 4

Ärztinnen nach Bezeichnungen und Tätigkeitsarten Tabelle 4 Stand: 31. 12. 2015 Blatt 1 Ohne Gebietsbezeichnung 64 690 8 972 4 174 4 798 49 541 35 55 2 105 627 659 4 072 22 082 6 523 86 772 Ohne Facharztbezeichnung 62 326 7 021 2 379 4 642 49 397 33 47 2 041 627

Mehr

Übersicht Kontingente Stand 04/2016

Übersicht Kontingente Stand 04/2016 Übersicht Kontingente Stand 04/2016 INNERE Akutgeriatrie/Remobilisation 2 3 0 Gastroenterologie und Hepatologie, Stoffwechsel und Nephrologie 2 2 0 Innere Medizin und Kardiologie 1 1 0 Neurologie 2 4 0

Mehr

Verordnung über die Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung

Verordnung über die Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung Verordnung über die Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zu Lasten Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 3. Juli 2002 1 über die Einschränkung

Mehr

Alle Ärzte. Übersicht über alle Ärzte. Approbierte Allgemeinmed. davon EU/EWR-Zahnärzte. Ärzte mit 4 oder mehr Fächern

Alle Ärzte. Übersicht über alle Ärzte. Approbierte Allgemeinmed. davon EU/EWR-Zahnärzte. Ärzte mit 4 oder mehr Fächern Standesmeldung Erstellungsdatum:.. Übersicht über alle Ärzte.......... Turnusärzte.. Approbierte Ärzte Allgemeinmediziner...... Approbierte Allgemeinmed. Fachärzte........ davon EU/EWR-Fachärzte. Zahnärzte

Mehr

Gesamte Rechtsvorschrift für Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006, Fassung vom 30.05.2015

Gesamte Rechtsvorschrift für Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006, Fassung vom 30.05.2015 Gesamte Rechtsvorschrift für Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006, Fassung vom 30.05.2015 Langtitel Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über die Ausbildung zur Ärztin für Allgemeinmedizin/zum

Mehr

Personal-Mitteilungsblatt

Personal-Mitteilungsblatt Personal-Mitteilungsblatt der Medizinischen Universität Wien Nr. 1, ausgegeben am 4. Jänner 2017 Inhalt 1 Wissenschaftliches Personal 3 1.1 Facharztausbildung im Sonderfach Allgemein- und Viszeralchirurgie

Mehr

Verordnung über die Einschränkung der Zulassung. Leistungserbringern zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung

Verordnung über die Einschränkung der Zulassung. Leistungserbringern zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung Verordnung über die Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung Änderung vom Entwurf Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

Mehr

Personal-Mitteilungsblatt

Personal-Mitteilungsblatt Personal-Mitteilungsblatt der Medizinischen Universität Wien Nr. 36, ausgegeben am 6. September 2017 Inhalt 1 Wissenschaftliches Personal 3 1.1 Fachärztin / Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie 3

Mehr

RASTERZEUGNIS CHIRURGIE ODER CHIRURGIE U N D UNFALLCHIRURGIE

RASTERZEUGNIS CHIRURGIE ODER CHIRURGIE U N D UNFALLCHIRURGIE An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR ÄRZTIN/ZUM ARZT FÜR ALLGEMEINMEDIZIN ODER FÜR EIN PFLICHT- ODER W AHLNEBENFACH IN DER AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT CHIRURGIE ODER CHIRURGIE

Mehr

Weiterbildung der Zukunft Strukturierte Curricula in Netzwerken

Weiterbildung der Zukunft Strukturierte Curricula in Netzwerken Weiterbildung der Zukunft Strukturierte Curricula in Netzwerken Dr. Martin Perrig, Master in Medical Education MME Inselspital Bern PD Dr. med. Stefan Breitenstein Kantonsspital Winterthur KD Frau Dr.

Mehr

18 Erfolgsnachweis für die praktische allgemeinärztliche und fachärztliche Ausbildung

18 Erfolgsnachweis für die praktische allgemeinärztliche und fachärztliche Ausbildung (QWZXUI 9HURUGQXQJGHU%XQGHVPLQLVWHULQI U*HVXQGKHLWXQG)UDXHQ EHUGLH$XVELOGXQJ]XU bu]wlq I U $OOJHPHLQPHGL]LQ]XP $U]W I U $OOJHPHLQPHGL]LQ XQG ]XU )DFKlU]WLQ]XP )DFKDU]WbU]WLQQHQbU]WH$XVELOGXQJVRUGQXQJ±b$2

Mehr

268 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

268 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP 1 von 19 268 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP Regierungsvorlage Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert

Mehr

Personal-Mitteilungsblatt

Personal-Mitteilungsblatt Personal-Mitteilungsblatt der Medizinischen Universität Wien Nr. 10, ausgegeben am 7. März 2018 Inhalt 1 Wissenschaftliches Personal 3 1.1 Facharztausbildung im Sonderfach Allgemein- und Viszeralchirurgie

Mehr

Textgegenüberstellung. Artikel 1 Änderung des Ärztegesetzes 1998

Textgegenüberstellung. Artikel 1 Änderung des Ärztegesetzes 1998 Textgegenüberstellung www.parlament.gv.at Artikel 1 Änderung des Ärztegesetzes 1998 3. (1) und (2) 3. (1) und (2) (3) Die in Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin oder zum Facharzt befindlichen Ärzte

Mehr

Facharzt-Ausbildungs-Evaluierung Ausbildungsfächer im Vergleich. Ergebnis der Befragung 2015

Facharzt-Ausbildungs-Evaluierung Ausbildungsfächer im Vergleich. Ergebnis der Befragung 2015 Facharzt-Ausbildungs-Evaluierung Ausbildungsfächer im Vergleich Ergebnis der Befragung 2015 Autor und Ansprechpartner Mag. Alois Alkin Ärztliches Qualitätszentrum Dinghoferstr. 4 4010 Linz Telefon 0732-77

Mehr

AUSBILDUNG NEU JUNGMEDIZINER.NET. Informationen und Wissenswertes zur neuen Ärztinnen- und Ärzteausbildungsordnung für Österreich

AUSBILDUNG NEU JUNGMEDIZINER.NET. Informationen und Wissenswertes zur neuen Ärztinnen- und Ärzteausbildungsordnung für Österreich AUSBILDUNG NEU Informationen und Wissenswertes zur neuen Ärztinnen- und Ärzteausbildungsordnung für Österreich JUNGMEDIZINER.NET Plattform für alle Jungmediziner in Österreich. Wir fördern den Informationsaustausch

Mehr

Ärztegesetz 1998 ÄrzteG 1998

Ärztegesetz 1998 ÄrzteG 1998 Ärztegesetz 1998 ÄrzteG 1998 Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Ausübung des ärztlichen Berufes und die Standesvertretung der Ärzte (Ärztegesetz 1998 - ÄrzteG 1998) erlassen und das Ausbildungsvorbehaltsgesetz

Mehr

Weiterbildung in Deutschland

Weiterbildung in Deutschland Weiterbildung in Deutschland Arbeiten in Deutschland - eine Einführung für ausländische Ärztinnen und Ärzte Marburger Bund-Stiftung Hannover, den 13.09.2016 Andreas Hammerschmidt 1 Andreas Hammerschmidt

Mehr

Autor und Ansprechpartner Mag. Alois Alkin

Autor und Ansprechpartner Mag. Alois Alkin BKAÄ-RS 58/11 2018 Facharzt Ausbildungs Evaluierung Ausbildungsfach Orthopädie Traumatologie Ergebnis der Befragung 2018 Bericht im Auftrag der Bundeskurie Angestellte Ärzte Autor und Ansprechpartner Mag.

Mehr

Kundmachung der Österreichischen Ärztekammer

Kundmachung der Österreichischen Ärztekammer Kundmachung der Österreichischen Ärztekammer Nr. 04/2015 veröffentlicht am 21.12.2015 Rahmen-Verordnung über Spezialisierungen (Rahmen-SpezV) Auf Grund der 11a und 117c Abs. 2 Z 12 Ärztegesetz 1998 (ÄrzteG

Mehr

Verordnung über die Weiterbildung und die Anerkennung der Diplome und Weiterbildungstitel der medizinischen Berufe

Verordnung über die Weiterbildung und die Anerkennung der Diplome und Weiterbildungstitel der medizinischen Berufe Verordnung über die Weiterbildung und die Anerkennung der Diplome Änderung vom 31. März 2004 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 17. Oktober 2001 1 über die Weiterbildung und die

Mehr

ÄRZTLICHE WEITERBILDUNG. ERIK BODENDIECK Vizepräsident Sächsische Landesärztekammer

ÄRZTLICHE WEITERBILDUNG. ERIK BODENDIECK Vizepräsident Sächsische Landesärztekammer ÄRZTLICHE WEITERBILDUNG 1 ERIK BODENDIECK Vizepräsident Sächsische Landesärztekammer Ärztliche Ausbildung - Weiterbildung Fortbildung 2 Ausbildung Studium der Medizin von sechs Jahren vor bzw. während

Mehr

RASTERZEUGNIS NEUROCHIRURGIE

RASTERZEUGNIS NEUROCHIRURGIE An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IM HAUPTFA C H NEUROCHIRURGIE Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998, i.d.g.f., / (Zutreffendes

Mehr

Das Common Trunk -System am Zentrum für Kinderheilkunde und Jugendmedizin. Dr. med. Britta Lamottke

Das Common Trunk -System am Zentrum für Kinderheilkunde und Jugendmedizin. Dr. med. Britta Lamottke Das Common Trunk -System am Zentrum für Kinderheilkunde und Jugendmedizin Dr. med. Britta Lamottke Abteilung I: Pneumologie, Allergologie und Neonatologie Zentrum für Kinderheilkunde und Jugendmedizin

Mehr

Gesamte Rechtsvorschrift für Ärztegesetz 1998, Fassung vom

Gesamte Rechtsvorschrift für Ärztegesetz 1998, Fassung vom Gesamte Rechtsvorschrift für Ärztegesetz 1998, Fassung vom 01.01.2017 Langtitel Bundesgesetz über die Ausübung des ärztlichen Berufes und die Standesvertretung der Ärzte (Ärztegesetz 1998 ÄrzteG 1998)

Mehr

KINDER- UND JUGENDMEDIZIN

KINDER- UND JUGENDMEDIZIN KINDER- UND JUGENDMEDIZIN WEITERBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN / ZUM FACHARZT KINDER- UND JUGENDMEDIZIN Das Ziel der allgemeinen Kinder- und Jugendmedizin ist die Betreuung der kranken und gesunden Kinder und

Mehr

Personalmitteilungsblatt. DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 49 AUSGEGEBEN AM 7. Dezember 2011

Personalmitteilungsblatt. DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 49 AUSGEGEBEN AM 7. Dezember 2011 Personalmitteilungsblatt DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 49 AUSGEGEBEN AM 7. Dezember 2011 INHALT INHALT 1 PROFESSUR FÜR WISSENSCHAFT KOMPLEXER SYSTEME 3 2 WISSENSCHAFTLICHES PERSONAL 5 3 VETERINÄRMEDIZINISCHE

Mehr

WEITERBILDUNG IN DER GESUNDHEIT NORD

WEITERBILDUNG IN DER GESUNDHEIT NORD Allergologie Prof. Dr. D. Ukena KBO 18 Innere Medizin und Pneumologie Allgemeinchirurgie Leszek Grzybowski KBO 12 Anästhesiologie Dr. W. Sauer, H. Rawert KBO 60 gemeinsame Befugnis Anästhesiologische Intensivmedizin

Mehr

Personal-Mitteilungsblatt

Personal-Mitteilungsblatt Personal-Mitteilungsblatt der Medizinischen Universität Wien Nr. 37, ausgegeben a m 14.09.2016 Inhalt 1 Wissenschaftliches Personal 3 1.1 Facharztausbildung im Sonderfach Haut- und Geschlechtskrankheiten

Mehr

Tätigkeitsbericht 2014

Tätigkeitsbericht 2014 Ausschuss Weiterbildung Tätigkeitsbericht 2014 Im Berichtsjahr 2014 führte der Ausschuss Weiterbildung der Sächsischen Landesärztekammer insgesamt acht Sitzungen durch. Der Ausschuss umfasst zehn Mitglieder.

Mehr

RASTERZEUGNIS FRAUENHEILKUNDE U N D GEBURTSHILFE

RASTERZEUGNIS FRAUENHEILKUNDE U N D GEBURTSHILFE An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR ÄRZTIN/ZUM ARZT FÜR ALLGEMEINMEDIZIN ODER FÜR EIN PFLICHT- ODER W AHLNEBENFACH IN DER AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT FRAUENHEILKUNDE U N

Mehr

Klinik Kompass. Schnell-Übersicht für niedergelassene Ärzte. Kontaktmail* bei Fragen und Problemen an

Klinik Kompass. Schnell-Übersicht für niedergelassene Ärzte. Kontaktmail* bei Fragen und Problemen an Klinik Kompass Schnell-Übersicht für niedergelassene Ärzte Kontaktmail* bei Fragen und Problemen an helmut.middeke@klinikum-lippe.de *nur für niedergelassene Ärzte Stand 04/2012 Kliniken für Innere Medizin

Mehr

Ärztinnen/Ärzte nach Landesärztekammern und Tätigkeitsarten Tabelle 1.0

Ärztinnen/Ärzte nach Landesärztekammern und Tätigkeitsarten Tabelle 1.0 Ärztinnen/Ärzte nach Landesärztekammern und Tätigkeitsarten Tabelle 1.0 Gesamt Darunter: Berufstätig Davon: Landesärztekammer Anzahl Verände- Anteil am ohne Anzahl Verände- Anteil am ambulant darunter:

Mehr

Liebe Kollegin Lieber Kollege,

Liebe Kollegin Lieber Kollege, Klinikum Bremen-Mitte St.-Jürgen-Str. 1 28205 Bremen Klinik für Intensivmedizin und Notfallmedizin Liebe Kollegin Lieber Kollege, Ort, Datum Ansprechpartner Durchwahl Fax E-Mail Bremen, den 15.06.2017

Mehr

Autor und Ansprechpartner Mag. Alois Alkin

Autor und Ansprechpartner Mag. Alois Alkin BKAÄ-RS 58/13 2018 Facharzt Ausbildungs Evaluierung Ausbildungsfach Hals, asen und Ohrenkrankheiten Ergebnis der Befragung 2018 Bericht im Auftrag der Bundeskurie Angestellte Ärzte Autor und Ansprechpartner

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1443 18. Wahlperiode 2014-01-10 Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Günther (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung und Wissenschaft

Mehr

Personalmitteilungsblatt. DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 41 AUSGEGEBEN AM 8. Oktober 2008

Personalmitteilungsblatt. DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 41 AUSGEGEBEN AM 8. Oktober 2008 Personalmitteilungsblatt DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 41 AUSGEGEBEN AM 8. Oktober 2008 INHALT INHALT 1 WISSENSCHAFTLICHES PERSONAL 3 2 ALLGEMEINE UNIVERSITÄTSBEDIENSTETE 6 Personalmitteilungsblatt

Mehr

WEITERBILDUNG IN DER GESUNDHEIT NORD

WEITERBILDUNG IN DER GESUNDHEIT NORD Allergologie Prof. Dr. D. Ukena KBO 18 Innere Medizin und Pneumologie Anästhesiologie Dr. W. Sauer, H. Rawert KBO 60 gemeinsame Befugnis Anästhesiologische Intensivmedizin Dr. W. Sauer, H. Rawert KBO 24

Mehr

KINDER- UND JUGENDMEDIZIN

KINDER- UND JUGENDMEDIZIN KINDER- UND JUGENDMEDIZIN Informationsbroschüre der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie 1. Auflage 2016 Weiterbildung zur Fachärztin / zum Facharzt Kinder- und Jugendmedizin Das Ziel der allgemeinen

Mehr

Personal-Mitteilungsblatt DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 2 AUSGEGEBEN AM 13. Jänner 2016

Personal-Mitteilungsblatt DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 2 AUSGEGEBEN AM 13. Jänner 2016 Personal-Mitteilungsblatt DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 2 AUSGEGEBEN AM 13. Jänner 2016 INHALT INHALT 1 WISSENSCHAFTLICHES PERSONAL 3 Personal-Mitteilungsblatt 2 1 WISSENSCHAFTLICHES PERSONAL

Mehr

Gebiet/ Schwerpunkt/ Zusatzbezeichnung Weiterbilder Weiterbildungsstätte. KBO, KBM 48 gemeinsame Befugnis

Gebiet/ Schwerpunkt/ Zusatzbezeichnung Weiterbilder Weiterbildungsstätte. KBO, KBM 48 gemeinsame Befugnis WEITERBILDUNG in der Gesundheit Nord Gebiet/ Schwerpunkt/ Zusatzbezeichnung Weiterbilder Weiterbildungsstätte Allergologie Prof. Dr. D. Ukena KBO 18 Innere Medizin und Pneumologie Allgemeinchirurgie Dr.

Mehr

Das Klinikum stellt sich vor.

Das Klinikum stellt sich vor. Das Klinikum stellt sich vor. 02 Klinikum Wels-Grieskirchen im Überblick Klinikum Wels-Grieskirchen Das Klinikum Wels-Grieskirchen ist als größtes Ordensspital Österreichs eine Institution der Kongregation

Mehr

Personalmitteilungsblatt. DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 33 AUSGEGEBEN AM 17. August 2011

Personalmitteilungsblatt. DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 33 AUSGEGEBEN AM 17. August 2011 Personalmitteilungsblatt DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 33 AUSGEGEBEN AM 17. August 2011 INHALT INHALT 1 WISSENSCHAFTLICHES PERSONAL 3 2 MEDIZINISCHE UNIVERSITÄT GRAZ 7 Personalmitteilungsblatt

Mehr

Ärztenachwuchs in Österreich Dr. Karlheinz Kornhäusl, stv. Obmann Bundeskurie Angestellte Ärzte, Österreichische Ärztekammer 28.

Ärztenachwuchs in Österreich Dr. Karlheinz Kornhäusl, stv. Obmann Bundeskurie Angestellte Ärzte, Österreichische Ärztekammer 28. Ärztenachwuchs in Österreich Dr. Karlheinz Kornhäusl, stv. Obmann Bundeskurie Angestellte Ärzte, Österreichische Ärztekammer 28. November 2015 Die Ausgangssituation Derzeit gibt es in Österreich über 6.300

Mehr

Pressekonferenz Linz, am 12. April 2016

Pressekonferenz Linz, am 12. April 2016 Pressekonferenz Linz, am 12. April 2016 Qualität braucht Zeit: Evaluierung der Facharztausbildung Dienstag, 12. April 2016, 10:00 Presseclub OÖ, Landstr. 31, Saal A Ihre GesprächspartnerIn: Dr. Harald

Mehr

1. Hauptstück Ärzteordnung

1. Hauptstück Ärzteordnung Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Ausübung des ärztlichen Berufes und die Standesvertretung der Ärzte (Ärztegesetz 1998 - ÄrzteG 1998) erlassen und das Ausbildungsvorbehaltsgesetz geändert

Mehr