Die Medizinische Task Force
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- Waltraud Kästner
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1 Die Medizinische Task Force Seite: - 1 -
2 Grundlagen Bevölkerungsschutz im Verteidigungsfall (Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 Grundgesetz) Katastrophenschutz Auftragsverwaltung(Art. 30, 70 Grundgesetz) der Bund die Länder Der Bund hat im Rahmen der Gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge nach Artikel 73 Abs. 1 Nr. 1 GG die Gesetzgebungskompetenz für den Schutz der Zivilbevölkerung im Verteidigungsfall. Gemäß den Vorschriften des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz - ZSKG ( 12 ZSG) ergänzt der Bund den Katastrophenschutz der Länder in den Aufgabenbereichen Brandschutz, Betreuung, ABC- und Sanitätswesen. Seite: - 2 -
3 Änderung der Bedrohungslage 9/11 Bedrohungs- und Risikolage Veränderungsbedarf Seite: - 3 -
4 Länderverteilung MTF s bundesweit Verteilung nach Fläche und hoher Bevölkerungsdichte 58, 59 54, 55 Zentral oder dezentrale Aufstellung 60, Duale Nutzung: 12 ZSKG Grundsatz der Katastrophenhilfe Die Vorhaltungen und Einrichtungen des Bundes für den Zivilschutz stehen den Ländern auch für ihre Aufgaben im Bereich des Katastrophenschutzes zur Verfügung. Örtlicher Grundschutz am Heimatstandort einer MTF bei überörtlichem Einsatz beachten Verteilung der MTF pro Bundesland, Quelle: BBK 2007 Seite: - 4 -
5 Definition & Primäraufgaben Die MTF ist ein arztbesetzter sanitätsdienstlicher Einsatzverband der Größe II, im Bevölkerungsschutz in Deutschland: mit der Möglichkeit der Dekontamination Verletzter Aufbau und Betrieb eines Behandlungsplatzes, sowie Patiententransportkapazität Seite: - 5 -
6 Die Taktische Einheit MTF Die MTF als Taktische Einheit: hat einheitlich gegliederte Teileinheiten ist überörtlich verfügbar hat Spezialfähigkeiten und besonderes Verstärkungspotenzial zur Unterstützung regulärer Einheiten kann Einsätze operativ-taktische selbstständig führen Einsatzbereit nach min. im Bereitstellungsraum Seite: - 6 -
7 Möglichkeiten der Dualen Nutzung Die Personalstärke und der Materialvorrat einer MTF erlauben alternativ folgende Sekundäraufgaben: Aufbau und Betrieb einer oder mehrerer Patientenablage/n Aufbau und Betrieb einer Patientenablage zwischen einem kontaminierten/nichtkontaminierten Bereich Aufbau und Betrieb einer oder mehrerer Unfallhilfsstelle/n Aufbau und Betrieb einer Sichtungsstelle vor einem Krankenhaus Aufbau und Betrieb einer Verletztendekontaminationstelle vor einem Krankenhaus Seite: - 7 -
8 Wann ist der Einsatz einer MTF vorgesehen? Zivilschutzfall Hier orientiert sich der Einsatz einer MTF an einem Gefahrenbild, wie es einem Verteidigungsfall heutiger Art und Prägung entsprechen würde, insbesondere räumlich begrenzt* nach dem Gefahren- und Schadensbild einer Großschadenslage, wie sie insbesondere auch in Fällen asymmetrischer Konflikte* zu erwarten wäre. * Dynamische Flächenlage 12 ZSKG Grundsatz der Katastrophenhilfe Die Vorhaltungen und Einrichtungen des Bundes für den Zivilschutz stehen den Ländern auch für ihre Aufgaben im Bereich des Katastrophenschutzes zur Verfügung, Doppelnutzen. Großschadenslagen Katastrophenfall Planbaren Ereignissen, z.b. Großveranstaltungen Seite: - 8 -
9 Stufe IV: Sonderschutz mit Hilfe von Spezialkräften (Task Forces) Versorgungsstufen Bund Stufe III: erhöhter Schutz für gefährdete Regionen und Einrichtungen Stufe II: standardisierter flächendeckender Grundschutz für besondere Situationen Stufe I: normierter alltäglicher Schutz auf lokaler Ebene Land/Kommune Seite: - 9 -
10 Zusammenfassung VS IV KatFall - ZSFall / LVoKatS / MTF Dynamische Flächenlagen VS III Landesvorhaltung KatS / MTF VS II RD, SEG, EE Statische Punktlagen VS I - Rettungsdienst Seite:
11 Übersicht über Bund und Länder Wappen Land Fläche (km²) Einw. (Mio) Einw. (km²) Hauptstadt MTF s BW - Baden-Württemberg , Stuttgart 5 Länderverteilung BY - Bayern , München 7 BE - Berlin 892 3, BR - Brandenburg , Potsdam 5 HB - Bremen 404 0, HH - Hamburg 755 1, HE - Hessen , Wiesbaden 4 Pilotstandort 1 MV - Mecklenburg-Vorpommern , Schwerin 3 NI - Niedersachsen , Hannover 6 NW - Nordrhein-Westfalen , Düsseldorf 10 RP - Rheinland-Pfalz , Mainz 3 Pilotstandort 2 SL - Saarland , Saarbrücken 1 SN - Sachsen , Dresden 3 ST - Sachsen-Anhalt , Magdeburg 3 SH - Schleswig-Holstein , Kiel 2 TH - Thüringen , Erfurt 3 Bundesrepublik Deutschland , Berlin 61 Quelle Bevölkerungsdaten: Statistischen Bundesamtes Deutschlands, Seite:
12 MTF 34 Gesamtstärke einer MTF KdoW VFü FüAss Me SpFu Kf ÄLMTF FaBe Dekon-V FaBe Beh FaBe PTP Führungsgruppe FüGr Logistik Dekontamination Verletzter Konzeptstand Dez-2011, unter Vorbehalt der Zustimmung KTW Typ B GrFü Kf StGrFü Kf RS Kf RS Kf RS Kf RS Kf Patiententransportgruppe PTGr Behandlung Seite:
13 Kommandowagen, KdoW Der KdoW dient dem Transport von Personen, Ausstattung und Ausrüstungsgegenständen. Die Anwendungen des Kfz definieren sich wie folgt: Transportmittel für Helfer zu den Einsatzstellen Transportmittel für Einsatzausstattung, inkl. PSA Führungsfahrzeug Führungs- und Funkstelle der Verbandführung Der Einsatz erfolgt sowohl auf öffentlichen Straßen als auch auf unbefestigten Wegen. Keine Geländefähigkeit, jedoch hohe Mobilität des Fahrzeuges (z.b. zum Überfahren von Bordsteinen und Befahren von unbefestigten Straßenrändern). hutz/einsatzfahrzeugeundausstattung/ Seite:
14 Mannschaftstransportwagen, MTW Der MTW dient dem Transport von Personen, Ausstattung und Ausrüstungsgegenständen. Die Anwendungen des Kfz definieren sich wie folgt: Transportmittel für Helfer zu den Einsatzstellen Transportmittel für Einsatzausstattung, inkl. PSA Arbeitsplatz der Teileinheitsführung Nachrichtenverbindungsfahrzeug Sicherung und Absperrung von Einsatzstellen Erkundungs- und Lotsenaufgaben Der Einsatz erfolgt sowohl auf öffentlichen Straßen als auch auf unbefestigten Wegen. Keine Geländefähigkeit, jedoch hohe Mobilität des Fahrzeuges (z.b. zum Überfahren von Bordsteinen und Befahren von unbefestigten Straßenrändern). ophenschutz/einsatzfahrzeugeundausstattung/ Seite:
15 Notfallkrankenwagen, KTW Typ B Der Notfallkrankenwagen dient zum Transport und Erstversorgung sowie zur Überwachung von bis zu: 2 liegenden Verletzten/Erkrankten oder 1 liegender und 1 sitzender Verletzter/Erkrankter Der Einsatz erfolgt sowohl auf öffentlichen Straßen als auch auf unbefestigten Wegen. Keine Geländefähigkeit, jedoch hohe Mobilität des Fahrzeuges (z.b. zum Überfahren von Bordsteinen und Befahren von unbefestigten Straßenrändern). ophenschutz/einsatzfahrzeugeundausstattung/ Seite:
16 Gerätewagen Sanität, GW-San Der Gerätewagen Sanität gehört zur Teileinheit Behandlung der Medizinischen Task Force. Medizinische Erstversorgung von Schwerverletzten und akut Erkrankten Aufbau und Betrieb von Patientenablagen und Sichtungsstellen Möglichkeit weiterer Behandlung bei verzögerter oder kurzfristig fehlender Transportmöglichkeit von Verletzten/akut Erkrankten in ein Krankenhaus Seite:
17 Pilotstandorte Praxiserprobung durch Zusammenbringen der Fahrzeuge, Ausrüstung und der Anwender notwendige Verbesserungen & Anpassungen im laufenden Prozess Beübung Evaluierung Fertigstellung des Handbuchs Planübung am Pilotstandort 1 MTF 34 Kassel Stadt/Kassel Land Seite:
18 Zusammenfassung im Rahmenkonzept der MTF Ersetzt das Vorläufige Projekt- und Einsatzhandbuch von Juli 2009 RK MTF ein Nachschlagewerk basierend auf KatS DV 400 Gliederung in: Funktions- und Aufbaubeschreibung Leistungs- und Ablaufbeschreibung Anlagen: Glossar, Algorithmen, Tabellen, Graphiken Anwenderfreundlich für Helfer und KatS Planer, geeignet für Planung, Implementierung, Ausbildung der MTF Seite:
19 Bewirtschaftungsrundschreiben Das jährlich neu herausgegebene Bewirtschaftungsrundschreiben erläutert die einzelnen Regelungen zur Abrechnung der Kosten auf Standortebene gemäß dem ZSKG Bewirtschaftungsrundschreiben 2012 (PDF, 68KB) Anlagen: Bewirtschaftung auf der Standortebene des Katastrophenschutzes im Zivilschutz im Haushaltsjahr 2012 (PDF, 198KB) Anlage 1a "Erklärung zur Kostenrückerstattung - Führerscheinausbildung" Anlage 1b "Verbindliche Erklärung zur Kostenrückerstattung - Ausbildung zum Rettungssanitäter" Anlage 2 "Konsumtive Ausgaben auf der Standortebene gemäß Neukonzept" Anlage 3 "Hinweise zur Kostentragung bei Unfällen mit Bundesfahrzeugen" Seite:
20 Holger Schmidt Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Ref. III.4, Katastrophenmedizin & medizinische Selbsthilfe Provinzialstraße 93, Bonn Postfach 1867, Bonn Tel: ++49 (0) Fax: ++49 (0) MTF Seite:
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