Bauproduktenverordnung. Alles klar? Grundlagen der Bauproduktenverordnung

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1 Bauproduktenverordnung Alles klar? Grundlagen der Bauproduktenverordnung (BauPVO)

2 Grundlagen der Bauproduktenverordnung (BauPVO) Bedeutung des CE-Zeichens wandelt sich Leistungserklärung als neues DOKUMENT (Art. 4) Inhalt der Leistungserklärung (U.A.) Die EU Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG wurde durch die EU Bauproduktenverordnung Nr. 305/2011 abgelöst. Die BauPVO gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der EU und ist seit dem 01. Juli 2013 verbindlich anzuwenden Weiterhin bindend für den Hersteller im Bewertungssystem 3: CE-Kennzeichnung des harmonisierten Bauprodukts auf der Basis der Feststellung des Produkttyps anhand einer Typprüfung o.ä. (bekannt als Erstprüfung oder ITT) und werkseigener Produktionskontrolle (WPK = FPC) Einführung einer Leistungserklärung durch den Hersteller mit Beschreibung der Wesentlichen Merkmale des Bauprodukts auf der Basis harmonisierter Normen bzw. Europäischer Technischer Bewertungen Erstellen einer Technischen Dokumentation durch den Hersteller als Grundlage für die Leistungserklärung CE-Kennzeichnung auf Grundlage der Leistungserklärung Bisher: CE-Zeichen steht für die Übereinstimmung des Produktes mit harmonisierten Produktnormen Jetzt: Mit dem Anbringen der CE-Kennzeichnung übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die Konformität des Bauprodukts mit der erklärten Leistung, d.h. den Angaben aus der Leistungserklärung Ist Voraussetzung für CE- Kennzeichnung! Vom Hersteller zu erstellen! Grundlage der Verantwortung für die Konformität des Bauprodukts mit der erklärten Leistung Form: Abschrift gedruckt oder elektronisch zur Verfügung zu stellen. Wenn vom Abnehmer gefordert gedruckt (Art. 7). Hinterlegung auf Website gem. delegiertem Rechtsakt möglich! gem. Muster im Anhang III zur BauPVO (neues Muster gem. delegiertem Rechtsakt) Verwendungszweck gemäß hen/eta Vollständige Liste aller Wesentlichen Merkmale (s. Anhang ZA der Produktnorm = hen) Mindestens Angabe eines Leistungswertes alle übrigen Leistungswerte dürfen mit npd gekennzeichnet werden (Ausnahme: nationale Bestimmungen, Art. 6 (3) e) Leistung nach Stufen / Klassen, nach Berechnung (siehe z. B. Wärmedurchgang) oder nach Tabelle (siehe z. B. Strahlungseigenschaften Glas) Bauproduktenverordnung... alles klar?

3 Technische Dokumentation Die 7 Grundanforderungen Wesentliche Merkmale gemäss Produktnorm Fenster und AuSSentüren EN Wesentliche Merkmale gemäss Produktnorm Vorhangfassade EN ohne Brandschutz Verantwortlich: Hersteller (siehe Art.11 / Abs. 1 BauPVO) Beschreibung aller wichtigen Elemente des vorgeschriebenen Bewertungssystems Ergebnisse Typprüfung / Prüfberichte Unterlagen zur normkonformen Werkseigenen Produktionskontrolle WPK Im Cascading-Verfahren: Systembeschreibung und Nutzungsvereinbarung Weitere Dokumente Einbauanleitung Bauanschlüsse Verarbeitungsrichtlinien Bedienungsanleitung (Gebrauchs- und Sicherheitshinweise) REACH-Informationen Auf Anforderung Vorlage bei der Marktüberwachung Die 7 Grundanforderungen der BauPVO (als Basis für die harmonisierten europäischen Normen = hen bzw. Europäischen Technischen Bewertungen = ETA) 1. Mechanische Festigkeit und Standsicherheit 2. Brandschutz 3. Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz 4. Sicherheit und Barrierefreiheit bei der Nutzung 5. Schallschutz 6. Energieeinsparung und Wärmeschutz 7. Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen Schlagregendichtheit Gefährliche Substanzen Widerstandsfähigkeit gegen Windbeanspruchung Stoßfestigkeit *) Tragfähigkeit von Sicherheitsvorkehrungen Höhe *) Schallschutz Wärmedurchgangskoeffizient Strahlungseigenschaften (bei Glas) Luftdurchlässigkeit *) nur für Tür Schlagregendichtheit Widerstand gegen Eigenlast Widerstand gegen Windlast Stoßfestigkeit Widerstand gegen Horizontallasten Luftdurchlässigkeit Luftschalldämmung Wärmedurchgang Strahlungseigenschaften (bei Glas) Dauerhaftigkeit (siehe Entwurf pr EN 13830)

4 Systeme zur Bewertung der Leistungsbeständigkeit Werkseigene Produktionskontrolle (WPK/FPC) Feststellung des Produkttyps (Typprüfung/ITT) zusätzliche Prüfung von Proben Rechtspflicht zur Erstellung der Leistungserklärung, Art. 4 Hinweis SMNG: Art. 4 BauPVO normiert die Pflicht zur Erstellung der Leistungserklärung, nicht zur Abgabe der CE-Kennzeichnung. Rechtspflicht bei Vorliegen von hen/eta*), Art. 4 (1) Verbot von Leistungsangaben in jeglicher Form, sofern sie nicht zugleich in der Leistungserklärung enthalten und spezifiziert sind, Art. 4 (2) System Aufgaben des Herstellers Aufgaben der notifizierten Stelle Erstinspektion des Werkes und der WPK Feststellung des Produkttyps (Typprüfung/ITT) Laufende Überwachung, Bewertung, Evaluierung der WPK Stichprobenprüfung Angaben bei CE- Kennzeichnung Verwendungszweck gemäß hen/eta Leistung nach Stufen / Klassen aus Leistungserklärung übernehmen Weitere Angaben: letzten beiden Ziffern des Jahres der erstmaligen Anbringung des CE-Zeichens, Identifikationsmerkmale des Herstellers, Kenncode des Produkttyps, Bezugsnummer der Leistungserklärung, Fundstelle der hen/eta, Kennnummer der notifizierten Stelle *) hen = harmonisierte Europäische Norm ETA / ETB = Europäische Technische Bewertung Die zwei wesentlichen Elemente für die CE-Kennzeichnung im Bewertungssystem 3 (wie bisher) durch den Hersteller Element 1:Feststellung des Produkttyps anhand einer Typprüfung o.ä. (Ersttypprüfung / ITT) Element 2: Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) Eine Ersttypprüfung (ITT) umfasst eine komplette Reihe von Prüfungen oder anderen Verfahren (z. B. Berechnungen, Verwendung tabellierter Referenzwerte),welche die Leistung der Probekörper eines Produkts bestimmt, das repräsentativ für den Produkttyp sein muss WPK bedeutet die ständige interne Produktionskontrolle WPK soll (u.a.) die Übereinstimmung des Produkts mit der erklärten Leistung der Ersttypprüfung gewährleisten (2)* 3 4 *= Das noch unter der Bauproduktenrichtlinie bekannte System 2 ist mit Inkrafttreten der BauPVO entfallen, findet sich aber noch in Normen, die vor der BauPVO erarbeitet wurden Bauproduktenverordnung... alles klar?

5 Cascading ITT Durchführungsgesetz zur BauPVO (Deutschland) Anbringung der Produktkennzeichnung Technische Dokumentation - Einführung Ein Verarbeiter (Hersteller) darf die Ergebnisse einer Systemprüfung verwenden, wenn Hersteller bringt ein System in den Verkehr, das der Systemgeber bereits geprüft hat / hat prüfen lassen Hersteller montiert nach Anleitung des Systemgebers Systemgeber erteilt Zustimmung Aber: Der Verarbeiter (Hersteller) bleibt für die Eigenschaften seiner Produkte verantwortlich! DIBt als notifizierende Behörde DIBt als Technische Bewertungsstelle Akkreditierungspflicht für Drittstellen Bußgeld- und Strafvorschriften Dokumente in deutscher Sprache gut sichtbar leserlich dauerhaft auf dem Produkt oder auf einem Etikett am Produkt oder nachrangig auf der Verpackung oder auf den Begleitunterlagen, wenn die Art des Produkts die Kennzeichnung am Produkt/auf einem Produktetikett nicht zulässt Wärmegedämmte Stahltüren des Systems RP-ISOhermetic 70 nach Produktnorm EN Die europäische Norm EN : (Fenster und Türen Produktnorm, Leistungseigenschaften Teil 1: Fenster und Außentüren ohne Eigenschaften bezüglich Feuerschutz und / oder Rauchdichtheit) gibt Leistungseigenschaften an, deren Einhaltung durch Erstprüfung (ITT) und eine werkseigene Produktionskontrolle (FPC) nachzuweisen sind. Für die genannten Türen gilt das Bewertungsverfahren AoC 3 gemäß Tabelle ZA.3b von EN Die dazu notwendigen Angaben finden sich in den nachfolgenden Unterlagen.

6 Reach -Verordnung / Umsetzung Muster CE-Kennzeichnung Registration Evaluation Authorisation Restriction of Chemicals Stahl-Profile: Edelstahl-Profile: Al-Profile: Edelstahlschrauben: Dichtungen aus EPDM: Dichtungen aus HTV-Silikon: Dichtungen aus Chloroprene: Silikon-Dichtstoff: Dämmstege aus PA: Dämmstege aus Vinylester: Dämmkörper aus PE-Schaumstoff: Schaumeinschübe aus PUR-Hartschaum: Glasauflager aus PA: Formteile aus EPDM: Abdeck-Kappen: Fermacell-Platten: Promatect-Platten: Metallbau Mustermann Musterstraße 1 D Musterhausen (1) 2014 (2) Deutschland EN :2006+A1:2010 (5) Außentüren für Wohnungs- und Nichtwohnungsbau Widerstand gegen Windlast Schlagregendichtigkeit Tragfähigkeit von Sicherheitsvorkehrungen Schallschutz Wärmedurchgangskoeffizient Strahlungseigenschaften Stoßfestigkeit Luftdurchlässigkeit Höhe LE / Dop-Nr.: 001/CPR/ (3) Stahl Außentüren RP-ISO-hermetic 70 Beispiel Nr.: 1307 / RP-Ih-70 / (4) C2 4A erfüllt xx db / npd xx W / m 2 K xx npd Erstprüfung durchgeführt und Klassifizierungsberichte erstellt durch ift Rosenheim NB-Nr (1) Name oder Kennung des Herstellers bzw. Registrierte Adresse des Herstellers in der EU (2) Jahreszahl in dem das CE-Kennzeichen erstellt wurde (3) Referenznummer der zugehörigen Leistungserklärung (4) Bezeichnung / Typ / Seriennummer (5) Grundlagen der Leistungsbeurteilung Bauproduktenverordnung... alles klar!

7 Muster Leistungserklärung Leistungserklärung LE / Dop-Nr.: 001/CPR/ (1) 1. Kenncode des Produkttyps: Stahl - Außentür System: "RP-ISO-hermetic 70" 2. Ident.-Nr.: (vom Hersteller festzulegen: Typen / Chargen- oder Seriennummer) Beispiel: 1307 / RP-Ih-70 / (2) 3. Verwendungszweck: Stahl - Außentür im Wohnungs- und Nichtwohnungsbau ohne Anforderung an den Feuerschutz und / oder Rauchdichtheit 4. Hersteller: Metallbau Mustermann (3) 5. Bevollmächtigter: Herr Mustermann (4) 6. System zur Bewertung der Leistungsbeständigkeit: 3 7. Harmonisierte Norm: EN :2006+A1: Notifizierte Stelle: ift Rosenheim NB-Nr hat eine Typprüfung nach dem System 3 vorgenommen und die gekennzeichneten wesentlichen Merkmale nach Punkt 9 festgestellt. 9. wesentliche Merkmale: Wesentliche Merkmale Leistung Harmonisierte techn. NB (Abschnitt n. EN ) Spezifikation 9.1 Widerstandsfähigkeit gegen Windlasten (4.2) C2 ift 9.2 Schlagregendichtheit (4.5) 4A ift 9.3 Gefährliche Substanzen (4.6) Tragfähigkeit von Sicherheitsvorrichtungen (4. Anforderungen erfüllt 9.5 Schallschutz (4.11) xx db / npd (5) ift 9.6 Wärmedurchgangskoeffizient Uw (4.12) xx W/m 2 K (6) ift 9.7 Strahlungseigenschaften (4.13) -Gesamtenergiedurchlassgrad xx -Lichttransmissionsgrad xx (7) 9.8 Stoßfestigkeit (4.7) npd ift 9.9 Luftdurchlässigkeit (4.14) 2 ift 9.10 Höhe (4.9) 3000 (8) ift 10. Die Leistung des Produkts gemäß den Nummern 1 und 2 entspricht der erklärten Leistung nach Nummer 9. Die RP Technik Profilsysteme GmbH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der gemachten Angaben in den Vorlagen Verantwortlich für die Erstellung der Leistungserklärung ist allein der Hersteller gemäß Nummer 4. Unterzeichnet für den Hersteller und im Namen des Herstellers von: EN : A1:2010 RP Technik stellt Ihnen zur Verfügung: Vereinbarung über die Nutzung von Prüfergebnissen der Typprüfung gemäß EN und EN Prüfberichte mit Zuordnung zu den jeweiligen Systemen Zum Bauprodukt (Fenster- Tür - Fassade) zugeordnete Systembeschreibung zur Erstellung der Technischen Dokumentation durch den Hersteller. Information zu Wartung und Instandhaltung Informationen zum Umgang mit sicherheitsrelevanten Teilen des Bauprodukts Unterlagen zur Einhaltung der REACH-Verordnung in der Leistungserklärung Musterleistungserklärung + CE- Kennzeichnung Unterschrift Musterdorf, den ppa. Muster Mustermann, Geschäftsleitung (1) Referenznummer der Leistungserklärung (2) Identifikationsnummer - Bezeichnung / Typ und Seriennummer um das Element der Leistungserklärung zuordnen zu können. (3) Name oder Kennung des Herstellers bzw. Registrierte Adresse des Herstellers in der EU (4) Name und Kontaktanschrift des Bevollmächtigten (5) Nachweis objektbezogen durch Prüfungsfach EN ISO oder Nachweis gemäß Kapitel 4.11 EN (6) objektbezogener Nachweis durch Berechnung gemäß EN ISO oder Berechnung gemäß EN ISO und EN ISO (7) Angaben Glashersteller objektbezogen (8) oder objektbezogen

8 Welser Profile Deutschland GmbH Edisonstraße Bönen / DEUTSCHLAND Tel ( ) Fax ( ) de@welser.com Welser Profile Austria GmbH 3341 Ybbsitz / ÖSTERREICH Tel ( ) Fax ( ) at@welser.com 3264 Gresten / ÖSTERREICH Tel ( ) Fax ( ) RP Technik GmbH Profilsysteme Edisonstraße Bönen / DEUTSCHLAND Tel ( ) Fax ( ) info@rp-technik.com Ferdinand-Braun-Straße Heilbronn / DEUTSCHLAND Nordstraße Eugendorf / ÖSTERREICH Ihr Vertriebspartner für Profilsysteme der RP Technik Imprint RP Technik GmbH Profilsysteme Layout and Outwork: arche-nova.at Printed by Druckerei Queiser 1 st edition-de Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Modifications and errors reserved. Sous réserve de modifications et d erreurs. Art.-Nr

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