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1 April 2008 Das Institut für Fenster und Fassaden, Türen und Tore, Glas und Baustoffe Mehr Transparenz in Europa? The CE mark More transparency in Europe? Inhalt 1 Grundlagen Das Zeichen Die Platzierung der Kennzeichnung Konformitätsbescheinigung Konformitätserklärung Konformitätszertifikat Klassifizierung Zuordnung der Produkte zu einem Konformitätssystem Fazit ifz Rosenheim

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3 Mehr Transparenz in Europa? hat in der Fenster-, Türen- und Fassadenbranche sowie dem Zubehörbereich nahezu unbemerkt Einzug gehalten. Für Beschläge in den Bereichen Notausgangstüren oder Paniktüren sowie einachsige Tür- und Fensterbänder im Brandschutzbereich ist es bereits Pflicht, die Produkte mit dem CE-Kennzeichen zu versehen. In den kommenden Jahren werden viele Produkte im Bereich der Fenster, Türen und Fassaden sowie deren Zubehörteile kennzeichnungspflichtig werden. Warum wurde nun das CE-Zeichen eingeführt und welche gesetzlichen Grundlagen gibt es? Das europäische CE-Zeichen regelt die einheitliche Kennzeichnung der wesentlichen Eigenschaften von Produkten und legt die anzuwendenden Prüfverfahren fest. Es wird ausschließlich Bezug genommen auf europäische harmonisierte Normen. In Teilbereichen wird das CE-Zeichen die bisherigen nationalen Regelungen (in Deutschland: Ü-Kennzeichnung) im Rahmen der Errichtung eines gemeinsamen europäischen Binnenmarktes ablösen. Zur Umsetzung der CE-Kennzeichnungspflicht sind die Mitgliedsstaaten nach der Veröffentlichung harmonisierter Normen verpflichtet, entgegenstehende nationale Normen innerhalb einer Übergangsfrist zurückzuziehen. Welches Ziel verfolgt die Europäische Union mit der CE-Kennzeichnung? Ein CE gekennzeichnetes Produkt kann innerhalb der EU in den Verkehr gebracht und frei gehandelt werden. Hierdurch soll der Wettbewerb unter den Produzenten gefördert werden. Hierfür erklärt der Hersteller, dass sein Produkt den in Europa einheitlichen technischen Anforderungen und Spezifikationen genügt. Jeder Bauherrn bzw. Planer ist in der Lage, anhand der einheitlich gekennzeichneten Eigenschaften die Produkte zu vergleichen und das seinen Anforderungen genügende Produkt auszuwählen. Das auf der nachfolgenden Seite abgedruckte Beispiel (Tabelle 1) zeigt das Leistungs- und Anforderungsprofil eines Fensters (auszugsweise entnommen aus EN , Anhang D). Die Werte in den Dreiecken kennzeichnen die Anforderungen an das Fenster; die Werte in den Kreisen stellen die nachgewiesenen Leistungen dar. Durch einfaches Vergleichen von Anforderung und nachgewiesener Leistung kann die Eignung des Produktes für den geplanten Einsatz ermittelt werden. 1 Grundlagen Mit der am verabschiedeten Bauproduktenrichtlinie (BPR) wurde prinzipiell festgelegt, wie in Zukunft die Herstellung, Vermarktung und Verwendung von Bauprodukten in Europa einheitlich geregelt werden soll. Anforderungen werden hierbei national geregelt. Auf der Grundlage dieser BPR werden die technischen Regeln der Mitgliedsstaaten vereinheitlicht bzw. harmonisiert. Die Produktnormen selbst enthalten keine technischen Details, sondern nur verbindliche grundlegende Anforderungen an ein Produkt. Vor allem die Klassifizierung und das Prüfverfahren sind in zugeordneten, in Europa harmonisierten Normen (EN-Normen) festgelegt. ifz Rosenheim Seite 1 von 8

4 In Deutschland ist durch das Bauproduktengesetz (BPG) die nationale Umsetzung der europäischen BPR rechtlich verankert. Die Anforderungen an ein Bauprodukt wird in harmonisierten Produktnormen oder Leitlinien für die europäische technische Zulassung (ETAG) beschrieben. Nach dem Erscheinen einer harmonisierten Produktnorm wird diese in der Regel innerhalb von drei Monaten verabschiedet und innerhalb von weiteren sechs Monaten im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. Für die Umsetzung ist in Deutschland das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) verantwortlich. Es gleicht die nationalen Vorschriften an die europäischen harmonisierten Normen an und führt diese in Deutschland ein. Das Bauprodukt wechselt während dieser Zeitphase (Koexistenz- Periode) von der Bauregelliste 1) A in die Bauregelliste 1) B. In der Koexistenz-Periode dürfen Bauprodukte entweder mit dem Ü- oder mit dem CE-Kennzeichen in den Handel gebracht werden. Die Tabelle 2 gibt Aufschluss über einen Teil der bis dato in Bearbeitung befindlichen oder veröffentlichten harmonisierten Produktnormen im Bereich der Fenster, Türen und Fassaden. Auf der homepage finden Sie unter der Rubrik CE-Zeichen weitere Informationen, insbesondere einen aktuellen Überblick über alle harmonisierten Produtknormen. 1) Liste der Bauprodukte in Deutschland Seite 2 von 8 ifz Rosenheim

5 Tabelle 1 Auszug aus der EN Teil 1 Anhang D (Ausgabe 2006) Beispiele für Leistungs- und Anforderungsprofile eines Fensters Tabelle D.1 zeigt, dass das entsprechende Fenster die Anforderung an die Eigenschaft Nr. 7 und Nr. 11 nicht erfüllt und daher für den bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht geeignet ist. ifz Rosenheim Seite 3 von 8

6 Tabelle 2 auszugsweise Auflistung der Bauprodukte mit harmonisierten Produktnormen 2 Das Zeichen steht als Abkürzung für Europäische Gemeinschaften (franz. Communautés Européennes ). Es zeigt die Übereinstimmung der vom Hersteller erklärten Produkteigenschaften mit den jeweils maßgeblichen EG-Richtlinien und ihren technischen Spezifikationen auf Grundlage der betreffenden Produktnorm. Es bezieht sich ausschließlich auf die wesentlichen Anforderungen gemäß der harmonisierten europäischen Normen. Der jeweilige Mitgliedsstaat der EU ist verpflichtet, für die korrekte Verwendung der CE-Kennzeichnung zu sorgen. Wurde die Kennzeichnung unberechtigterweise angebracht oder ein Produkt ohne Kennzeichnung in den Verkehr gebracht, muss das Produkt sofort aus dem Verkehr gezogen werden. Seite 4 von 8 ifz Rosenheim

7 3 Die Platzierung der Kennzeichnung Die Kennzeichnung für Fenster und Türen sollte nach Möglichkeit auf dem Produkt selbst erfolgen. Die Kennzeichnung kann auch auf der Verpackung, auf einem daran angebrachten Etikett oder in den Begleitpapieren z.b. Lieferschein oder Gebrauchs- und Wartungsanweisung erfolgen. Eine zusätzliche Kennzeichnung mit Qualitätszeichen wie z.b. dem RAL-Gütezeichen oder dem ift-zert-zeichen ist zulässig und gibt dem Bauherrn und Planer eine Hilfestellung bei der Auswahl von qualitativ hochwertigen Produkten. Das CE-Zeichen ist eine vom Hersteller angebrachte Erklärung und kein Qualitätszeichen. Das Niveau der erklärten Werte ist in der Produktnorm nicht geregelt. 4 Konformitätsbescheinigung (CE-Kennzeichen) Die CE-Kennzeichnung beinhaltet: Name und registrierte Adresse des Herstellers Jahr, in dem die Kennzeichnung angebracht wurde Zugrundeliegende harmonisierte Produktnorm Klasse bzw. benannter Wert der kennzeichnungspflichtigen mandatierten Eigenschaften Neben der CE-Kennzeichnung muss der Hersteller eine Konformitätserklärung und ggf. ein Konformitätszertifikat (nur Konformitätssystem 1) vorlegen. Fensterbau Mustermann AG Musterstrasse 1 D Musterdorf Deutschland 06 EN :2006 Dreh-Kipp-Fenster geeignet für den Einsatz in Büro- und Geschäftsgebäuden Widerstand gegen Windlast C5/B5 Schlagregendichtheit E 1050 Stoßfestigkeit Tragfähigkeit von Sicherheitsvorrichtungen Luftschalldämmung R w (C;C tr ) Wärmedurchgang U w 450 mm erfüllt Strahlungseigenschaften g 0,55 Strahlungseigenschaften t v 0,75 Luftdurchlässigkeit 4 Bild 1 35 (-1;-5) db 1,4 W/(m²K) Muster CE-Kennzeichnung für Dreh-Kipp-Fenster ifz Rosenheim Seite 5 von 8

8 5 Konformitätserklärung Tabelle 3 mandatierte Leistungseigenschaften Fenster Mit diesem Dokument erklärt der Hersteller die Übereinstimmung seines Bauproduktes mit der der Kennzeichnung zugrunde liegenden Produktnorm und den gekennzeichneten Werten. Das Dokument muss in der Amtssprache des Landes verfasst sein, in dem es in den Handel gebracht wird. Folgende Punkte müssen in der Konformitätserklärung enthalten sein: Identifizierung des Herstellers / Produktes Einsatzzweck Zugrundeliegende Produktnorm Datum Unterschrift des Verantwortlichen Mit seiner Unterschrift garantiert der Hersteller die Konformität des Bauproduktes mit allen anzuwendenden europäischen Vorschriften. Widerstandsfähigkeit gegen Windlast Schlagregendichtheit Tragfähigkeit von Sicherheitsvorrichtungen Schallschutz Wärmedurchgangskoeffizient Luftdurchlässigkeit 6 Konformitätszertifikat Gefährliche Substanzen Bei Bauprodukten, die in das Konformitätssystem 1 fallen dies sind Bauprodukte mit besonders hohen Sicherheitsanforderungen wie z.b. Feuer- oder Rauchschutztüren, muss zusätzlich zur Konformitätsbescheinigung (CE-Kennzeichnung) und -erklärung ein Konformitätszertifikat vorliegen. Dies wird von der die werkseigene Produktionskontrolle (WPK) fremdüberwachenden Stelle ausgestellt. Die Zertifikatsnummer ist in die CE-Kennzeichnung aufzunehmen. 7 Klassifizierung Die in der CE-Kennzeichnung benannten Klassen bzw. Werte die sog. Klassifizierungen eines Bauproduktes richtet sich nach den in der jeweiligen Produktnorm benannten Prüf- und Klassifizierungsnormen. Der Anhang ZA enthält die mandatierten Leistungseigenschaften, die kennzeichnungspflichtig sind. Die mandatierten Eigenschaften sind in der nachfolgenden Tabelle 3 beispielhaft für ein Fenster oder Fenstertür wiedergegeben. Seite 6 von 8 ifz Rosenheim

9 8 Zuordnung der Produkte zu einem Konformitätssystem Entsprechend dem erforderlichen Sicherheitsniveau, dass an ein Produkt gestellt wird, werden Produkte vor der Erstellung von Produktnormen einem sog. Konformitätssystem zugeordnet (1 = hohes - / 4 = niedriges Sicherheitsniveau). Die nachfolgende Tabelle (Tabelle 4) ordnet die entsprechenden Konformitätssysteme den jeweiligen Bauprodukten zu. Tabelle 4 Zuordnung der Produkte zu einem Konformitätssystem Bauteile mit Eigenschaften bzgl. Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheit Bauteile ohne Eigenschaften bzgl. Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheit Fassaden 1 3 Fenster u. Dachflächenfenster 1 3 Außen- und Innentüren 1 3 Glas 1 3 Tore 1 3 In der BPR werden für alle Produkte einheitliche Konformitätssysteme festgelegt (Tabelle 5). In diesen wird geregelt, welche Aufgaben vom Hersteller und welche von einer notifizierten Stelle übernommen werden. Zu den Klassen 1 bis 4 gibt es die Klassen 1+ und 2+. Bei Bauprodukten mit erhöhten Sicherheitsanforderungen (Konformitätssystem 1, 1+ und 2+) sind wiederkehrende Überprüfungen von Produktion und Produkt durch eine notifizierte Stelle erforderlich. Der Hersteller muss dafür Sorge tragen, dass alle aus dem Konformitätssystem resultierenden Anforderungen bei der Produktion und Kennzeichnung erfüllt werden. Tabelle 5 Konformitätssysteme und Nachweisverfahren Aufgaben des Herstellers Konformitätssystem Produktionskontrolle (FPC) Ersttypprüfung (ITT) Stichprobenprüfung Aufgaben der notifizierten Stelle Erstinspektion des Werkes und der Produktionskontrolle Ersttypprüfung (ITT) Laufende Fremdüberwachung Stichprobenprüfung 1 X X X X 1+ X X X X X X*) 2*) X X X 2+ X X X X X 3 X X 4 X X *) Ab 2011 wird voraussichtlich System 2 und die Stichprobenprüfung aufgrund der Novellierung der Bauproduktenrichtlinie entfallen. ifz Rosenheim Seite 7 von 8

10 Die notifizierte Stelle wird durch die jeweilige von der EU bestimmte nationale Stelle, in Deutschland das DIBt, zugelassen. Das ift Rosenheim ist unter der Nr als notifizierte Prüfstelle registriert. Detailliertere Informationen sind in dem ift Leitfaden zur CE-Kennzeichnung verfügbar. 9 Fazit erleichtert den Vergleich von Produkten innerhalb Europa. Es wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen, bis alle Bauprodukte CE-Kennzeichen tragen. Aber durch die harmonisierte Prüfung und Kennzeichnung wird ein freier Warenverkehr innerhalb Europa ermöglicht. Hierdurch können Bauprodukte in ganz Europa gehandelt werden ohne Handelsbarrieren, was auf lange Sicht den Wettbewerb stärken und die Preise senken wird. Der Verbraucher ist der eigentliche Nutznießer des CE-Kennzeichens. Literatur (1) EN : Fenster und Türen - Produktnorm, Leistungseigenschaften - Teil 1: Fenster und Außentüren ohne Eigenschaften bezüglich Feuerschutz und/ oder Rauchdichtheit Berlin: Beuth Verlag GmbH (2) ift Richtlinie CE01/2 ift Leitfaden zur CE-Kennzeichnung Allgemeiner Leitfaden mit grundlegenden Informationen zum CE-Zeichen ift Rosenheim Seite 8 von 8 ifz Rosenheim

11 Impressum Herausgeber: Informationszentrum Fenster und Fassaden, Türen und Tore, Glas und Baustoffe e.v. (ifz Rosenheim) Theodor-Gietl-Str Rosenheim Telefon: /261-0 Telefax: / info@ifz-rosenheim.de Autoren: Jörn P. Lass, Ulrich Sieberath, Rosenheim, Gisa Lass Hinweise: Grundlage dieses ifz infos sind in der Hauptsache Arbeiten und Erkenntnisse des ifz sowie des ift Rosenheim. erhalten Nutzungs- und Vervielfältigungsrechte an diesem ifz info (Veröffentlichtung auf Websites, Vorträgen, Werbeschriften etc.). Ansonsten ist es ohne ausdrückliche Genehmigung des ifz Rosenheim nicht gestattet, die Ausarbeitung oder Teile hieraus nachzudrucken oder zu vervielfältigen. Irgendwelche Ansprüche können aus der Veröffentlichung nicht abgeleitet werden. Schutzgebühr 10,00 # ifz Rosenheim, 2008 ifz Rosenheim Seite 9 von 8

12 Informationszentrum Fenster und Fassaden, Türen und Tore, Glas und Baustoffe e.v. ifz Rosenheim Theodor-Gietl-Straße Rosenheim Telefon: +49 (0) / Telefax: +49 (0) / info@ifz-rosenheim.de

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