Produktnorm Innentüren Interview zu Stand und Umsetzung der Produktnorm

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1 Andreas Schmidt, ift Rosenheim Frédéric Wielezynski, FCBA/BNBA, Bordeaux, Frankreich Wolfgang Oswald, Mitglied TC 33, JELD-WEN Deutschland GmbH & Co KG, Oettingen Interview zu Stand und Umsetzung der Produktnorm 1 Einleitung Unterstützt durch die Branche sind in den vergangenen Jahren in den Normungsausschüssen die Prüf- und Klassifizierungsnormen erarbeitet worden. Die zusammenfassende Produktnorm wird nun erstellt und veröffentlicht; somit rückt die CE-Kennzeichnung näher. In Bereichen wie z. B. bei Toren, Fassaden und Beschlägen für Notausgangs- und Paniktüren sowie bei einachsigen Tür- und Fensterbändern im Brandschutzbereich ist die CE-Kennzeichnung schon verpflichtend. Das CE-Zeichen steht als Abkürzung für Communautes Europeennes. Es zeigt die Übereinstimmung eines Produktes mit den maßgebenden EG-Richtlinien. AoC bedeutet Attestation of conformity (Konformitätssystem 1-4). Die wesentliche europäische Richtlinie für Bauprodukte wie Fenster und Türen ist die Bauproduktenrichtlinie, die in Deutschland durch das Bauproduktengesetz umgesetzt ist. Für Fenster und Türen wurde die Norm als EN im März 2006 veröffentlicht (EN Fenster und Türen Produktnorm, Leistungseigenschaften Teil 1, Fenster und Außentüren ohne Eigenschaften bezüglich Feuerschutz und Rauchdichtheit ) und als DIN EN mit Datum Juli 2006 ebenfalls veröffentlicht und eingeführt. Bild 1 Beispiel einer Konformitätserklärung Die Koexistenzphase endet hier am 31. Januar Somit ist eine CE-Kennzeichnung für Fenster und Außentüren mit Datum 1. Februar 2009 verpflichtend. Zu dieser Norm müssen noch einige notwendige Abstimmungsarbeiten wie zum Beispiel zur Konformitätsbewertung oder z. B. zum Brandschutzverhalten von automatischen Türen vorgenommen werden. Diese Punkte werden, da sie auch für den Teil 2 der Produktnorm gelten, nach ihrer Abstimmung und Umsetzung im Teil 1 auch in Teil 2 der Produktnorm übernommen. Für Teil 2 der Produktnorm Fenster und Türen: Innentüren ohne Eigenschaften bezüglich Feuerschutz und Rauchdichtheit pren (Produkte, für die AoC Konformitätssystem 3 ohne Fremdüberwachung anzuwenden ist) ist ein Ent- ift Rosenheim Seite 55 von 132

2 wurf erarbeitet und veröffentlicht worden (siehe DIN-Lifelink-Server). Die Arbeiten an Teil 2 der Produktnorm wurden im Frühjahr 2008 im Normenausschuss CEN/TC33 WG 1+2/TG 6+5 Produktnorm Fenster und Außentüren, Innentüren weitergeführt. Weitere Termine sind bereits geplant, so dass die Arbeiten zügig vorangetrieben werden. Nach erfolgter Harmonisierung und Angleichung der Vorschriften wird in einem weiteren Schritt die Norm im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht und die Übergangsphase (Koexistenzphase, Dauer ca. 12 Monate) eingeleitet. Nach Ablauf der Übergangsfrist, in der nationale Regelungen (z. B. Ü-Kennzeichen) und die CE- Kennzeichnung parallel gelten, wird die CE- Kennzeichnung für Innentüren, die in den Handel gebracht werden, verbindlich und ersetzt nationale Regelungen. 2 Separate Bestimmungen der Eigenschaften von Innentüren Was ist nun aus Sicht des Herstellers zu beachten? Das Anbringen der CE-Kennzeichnung am Produkt liegt in der Verantwortung des Herstellers oder seines Vertreters. Diskutiert wird hierbei zur Zeit, wo die Kennzeichnung zu erfolgen hat: auf dem Produkt, der Verpackung oder den begleitenden Dokumenten. Neben den allgemeinen Angaben in der Konformitätserklärung (Bild 1) zu Hersteller, den letzten beiden Ziffern des Jahres der Anbringung der Erklärung, Nr. der europäischen Norm und einer kurzen Produktbeschreibung, müssen Angaben zu den vorgeschriebenen Eigenschaften (siehe Tabelle 1) gemacht werden. Tabelle 1 Wesentliche Eigenschaften von Innentüren BPR ER Nr. Wesentliche Eigenschaften 3 Gefährliche Substanzen 4 Stoßfestigkeit Mandat 101 Türen Y (nur Einfluss auf Innenraum) Y (nur Glastüren mit Verletzungsgefahr) Anforderung/ Abschnitte in dieser europäischen Norm Stufen und/oder Klassen Technische Klassen oder angegebene Werte Technische Klassen Höhe und Breite Y 4.4 [mm] Fähigkeit zur Freigabe a Bedienungskräfte a (nur bei automatischen Vorrichtungen) 4.5 Technische Klassen Y Technische Klassen 5 Schallschutz Y (wenn erforderlich) 4.6 [db] 6 Y (nur abgeschlossene Türen in Fluchtwegen) Wärmedurchgangskoeffizient Y (wenn erforderlich) 4.7 [W/(m 2 K)] Luftdurchlässigkeit a Y (wenn erforderlich) 4.8 Technische Klassen Y = Ja, N = Nein, a einschließlich Dauerhaftigkeit Seite 56 von 132 ift Rosenheim

3 3 Konformitätsverfahren Die möglichen Konformitätsverfahren 1 bis 4 zum Nachweis der Leistungseigenschaften der Bauprodukte sind in der Branche bekannt und in verschiedenen Bereichen umgesetzt: Das Konformitätsverfahren 1 mit Erstprüfung, Erstüberwachung, und Fremdüberwachung durch eine notifizierte Stelle sowie die laufende werkseigener Produktionskontrolle durch den Hersteller aus dem Brandschutz. Das Konformitätsverfahren 3 ist zum Beispiel aus dem Bereich Schallschutz geläufig: Erstprüfung durch eine anerkannte Stelle sowie werkseigener Produktionskontrolle durch den Hersteller. Das Verfahren 4 ist aus dem Bereich der Angaben zu Maßen und Toleranzen, die der Hersteller eigenverantwortlich festlegt, bekannt. 4 Prüf- und Klassifizierungsnormen Werkstoffunabhängig werden Leistungseigenschaften für Türelemente festgelegt. Türelemente sind vollständige Türelemente, einschließlich des Türstockes, eines oder mehrerer Flügel sowie Tabelle 2 Prüfablauf an einem Prüfelement Prüfablauf Prüfinhalt Grundlage 1. Vorklimatisierung 2. Klimaprüfung und Messung der Bedienungskräfte 3. Luftdurchlässigkeit 4. Belastungsprüfung Verhalten zwischen zwei gleichen Klimaten (Normklima 23 C/50 % RF) Verhalten zwischen zwei unterschiedlichen Klimaten Klima a, b oder c Bedienungskräfte Messung der Ebenheit Luftdurchlässigkeit unter Verformung aus Klimaprüfung* Luftdurchlässigkeit* Widerstand gegen Vertikallast (nur für Rahmentüren) Widerstand gegen Verwinden Mechanische Dauerhaftigkeit Widerstand gegen harten Stoß Widerstand gegen weichen Stoß Prüfung Stoßfestigkeit (bei Türen mit Sicherheitsanforderungen) EN 1294 EN EN 1121 EN EN EN 1530 EN 952 EN EN 1026 EN EN 1026 EN 1192 EN 947 EN 1192 EN 948 EN EN 1191 EN 1192 EN 950 EN 1192 EN 949 EN * Die Prüfung wird im unverschlossenen Zustand (in der Falle) durchgeführt. ift Rosenheim Seite 57 von 132

4 der Beschläge, welche von getrennten oder von einer Quelle bezogen werden. Die hierbei herangezogenen Prüf- und Klassifizierungsnormen sind zum größten Teil 1999 bzw als DIN EN veröffentlicht worden und in der Branche bekannt. Zum Nachweis der jeweiligen Eigenschaften sind sogenannte Ersttypprüfungen von einer notifizierten Stelle durchzuführen. Die wesentlichen Eigenschaften (Essential Requirements) müssen hierbei jeweils von einer Stelle geprüft werden. Diese sind: mechanische Eigenschaften, Brandschutz, Hygiene, Gesundheit und Umwelt, Nutzungssicherheit, Schallschutz, Energieeinsparung und Wärmeschutz. Die Auswahl eines repräsentativen Probekörpers liegt hierbei in der Verantwortung des Herstellers. Die Bildung von Produktfamilien hat sich hierfür als eine praktikable Lösung erwiesen. Da die Prüfergebnisse für möglichst viele Produkte gültig sein sollen, empfiehlt es sich, ungünstige Größen und Ausführungen zu wählen, um eine Übertragung auf günstigere Probekörper zu ermöglichen. Eigenschaften, über die der Hersteller zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aussagen treffen will, können mit npd/klb (no performance determined/keine Leistung bestimmt) gekennzeichnet werden; sie sind jedoch in jedem Fall bei der CE- Kennzeichnung zu berücksichtigen. Nach Durchführung der Erstprüfungen fasst der Hersteller die Nachweise in einem ITT-Report (Initial Type Test) zusammen. Die kennzeichnungspflichtigen, mandatierten Eigenschaften für Türen werden im Anhang ZA der Produktnorm festgelegt. Ein möglicher Prüfablauf für ein Türelement könnte, wie in Tabelle 2 beschrieben, erfolgen. Tabelle 3 Beispiel für Leistungs-Anforderungsprofil eines Innentürelementes Seite 58 von 132 ift Rosenheim

5 5 Leistungseigenschaften und besondere Anforderungen Durch Vergleichen (s. Beispiel in Tabelle 3) eines gewünschten Anforderungsprofils einer Tür für einen speziellen Einsatzbereich mit einem konkreten Leistungsprofil eines Türelementes (oder umgekehrt) wird dem Planer/Hersteller eine einfache Möglichkeit gegeben, ein passendes Türelement auszuwählen oder anzubieten. Die npd-angabe darf nicht verwendet werden, wenn die Eigenschaft einem Schwellenwert unterliegt. Ergänzende Eigenschaften wie Anforderungen an die Klimabeständigkeit oder die mechanische Dauerhaftigkeit könnten durch den Planer in ein solches Anforderungsprofil mit aufgenommen werden. 6 Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) Ein weiterer, wesentlicher Punkt im Rahmen der CE-Kennzeichnung ist die werkseigene Produktionskontrolle. Der Hersteller ist verpflichtet, eine werkseigene Produktionskontrolle aufzubauen, aufrecht zu erhalten und diese zu dokumentieren. In Betriebs- und Verfahrensanweisungen hat er alle Daten, Anforderungen und Vorschriften an die Produkte systematisch festzulegen. Für jede Produktionsstätte ist ein Verantwortlicher zu benennen, der fachlich in der Lage ist, die Konformität der hergestellten Produkte zu überprüfen. Hierzu hat der Hersteller geeignete Prüfeinrichtungen und Geräte bereitzustellen. Sollten Abweichungen festgestellt werden, so sind unmit- telbar Korrekturen einzuleiten, um die Konformität wieder herzustellen. Gegebenenfalls ist eine Revision der Betriebs- und Verfahrensanweisungen durchzuführen, um die Ursachen der Nichtkonformität zu beseitigen oder frühzeitig zu erkennen. Die Produktionskontrolle sollte die folgenden Punkte regelmäßig überprüfen: Zulieferprodukte, Ausgangsmaterialien und -produkte, für die Qualität relevante Herstellprozesse und die hierfür erforderlichen Produktionsmaschinen, das fertige Produkt und fachgerechte Verpackung und Lagerung. 7 Zusammenfassung Letzte Diskussionen und Arbeiten zur Produktnorm pren finden zur Zeit statt und mit einer Umsetzung der Norm ist in den nächsten Jahren zu rechnen. Prüf- und Klassifizierungsnormen sowie die Nachweisverfahren zur Konformität, sind den Herstellern nicht unbekannt. Durch die einheitlichen Erstprüfungen und Kennzeichnung mit dem CE-Zeichen werden Produkte innerhalb Europas frei handelbar. Dadurch ergeben sich für alle Marktteilnehmer neue Chancen, die von jedem individuell genutzt werden können. Betriebe, die bereits in der Vergangenheit die Qualität ihrer Produkte dokumentiert haben, besitzen einen Erfahrungsschatz, der ihnen für die CE-Kennzeichnung von großem Nutzen sein wird. In einem enger und härter werdenden nationalen wie auch europäischen Markt ist dies eine zusätzliche Sicherheit und ein nicht zu unterschätzender Wettbewerbsvorteil. ift Rosenheim Seite 59 von 132

6 Andreas Schmidt Geboren am 13. Mai 1963 in Kyllburg 1984 Abitur Ausbildung zum Schreiner berufstätig im Handwerk und der Industrie Staatliche Technikerschule Rosenheim, Abschluss: Staatl. gepr. Techniker seit 1994 Mitarbeiter am ift Rosenheim, Abteilung Türen, Tore, Sicherheit/Fachexperte, verantwortlich für Innentüren, Tore und Haustüren 1997 Zertifizierung, Fachexperte im Bereich Innentüren 1999 Zertifizierung, Fachauditor im Bereich Fenster und Türen 2000 Produktzertifizierung/Auditor, Planung und Durchführung der Systemaudits 2002 Gutachter im Bereich Türen und Tore 2005 Stellvertretender Prüfstellenleiter ift Zentrum Türen, Tore, Sicherheit Sonstiges: Mitglied im Erfahrungsaustausch Tore, im Güteausschuss Innentüren und im Normenausschuss NA AA und CEN/TC 033/WG 5 Seite 60 von 132 ift Rosenheim

7 Frédéric Wielezynski Ingenieur für Holztechnik Geboren am 21. Januar 1966 in Bois Colombes (Frankreich) 1989 (ENSTIB) Hochschule für Holztechnik/-industrie in Epinal Abteilungsleiter, dann Investitions- und technischer Leiter in 2 Produktionsstätten der Lapeyre Gruppe (französischer Fensterhersteller, gehört jetzt zur St. GOBAIN Gruppe) Produktionsleiter einer Möbelfirma /2004 Qualitätsmanager für Fenster, Außentüren und Holzbodenbeläge des CTBA (franz. technisches Institut für Holz und Möbel) ab 01/2005 Leiter der französischen Normenbehörde für Holz und Möbel (innerhalb des FCBA, neuer Name des früheren CTBA). Vorsitzender von TG 5+6 (CEN TC 33/WG 1+2), für Fenster und Türen und verantwortlich für den Entwurf der harmonisierten Normen. Teilnahme oder Leiter verschiedener Gruppen von CEN TC 38 (Dauerhaftigkeit von Holz), CEN TC 112 (Holzwerkstoffplatten), CEN TC 124 und ISO TC 165 (Tragwerke aus Holz), CEN TC 175 (Rund- und ift Rosenheim Seite 61 von 132

8 Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Oswald Geboren Studium Holztechnik an der Fachhochschule Rosenheim seit 1987 in Oettingen (Bay) mit der Herstellung von Innentüren beschäftigt und dabei folgende Funktionen begleitet: Assistent Anlagentechnik und Werksplanung Projektingenieur Produktentwicklung Leiter Anlagentechnik und Werksplanung Leiter Competence Centre Leiter Innovationsmanagement Während dieser 21 Jahre wechselte der Firmenname von MORALT-Fertigelemente, über Pfleiderer Türen und VEST-WOOD Türen zu jetzt JELD-WEN Deutschland GmbH & Co KG. MORALT-Türen, WIRUS-Türen und Kilsgaard-Türen sind die Marken der JELD- WEN Deutschland GmbH & Co KG. Seite 62 von 132 ift Rosenheim

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