BRANDSCHUTZORDNUNG. Für die Wirtschaftskammer Oberösterreich Bezirksstelle WELS

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "BRANDSCHUTZORDNUNG. Für die Wirtschaftskammer Oberösterreich Bezirksstelle WELS"

Transkript

1 BRANDSCHUTZORDNUNG Für die Wirtschaftskammer Oberösterreich Bezirksstelle WELS Die folgende Brandschutzordnung gibt wichtige Hinweise über das Verhalten zur Vermeidung der Gefährdung von Gesundheit und Eigentum und der Verhinderung von Schäden durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfalle selbst. Die im Anhang aufgezählten Bestimmungen sind genauestens einzuhalten. Für die Brandsicherheit ist der Brandschutzbeauftragte zuständig. Brandschutzbeauftragter: (BSB) Monika SCHEER (KW ##332 Oder 5932) Die Arbeitnehmer haben allen, den Brandschutz betreffenden Weisungen dieser Personen unverzüglich Folge zu leisten und ihnen alle Wahrnehmungen von Mängel auf dem Gebiet der Brandsicherheit bekannt zu geben. Jeder Bezirksstellen-Mitarbeiter hat diese Brandschutzordnung zur Kenntnis zu nehmen und dies durch seine Unterschrift zu bestätigen. Wels, Dezember 2002 Dr. Manfred Spiesberger Leiter

2 HAUSALARM - RÄUMUNGSALARM: Allgemeines: Über Weisung des Brandschutzbeauftragten oder eines leitenden Angestellten insbesondere jedoch auf Weisung des Einsatzleiters der Feuerwehr, ist ein Hausalarm auszulösen. Dies bedeutet, dass an irgendeiner Stelle des Betriebes ein Brand ausgebrochen ist oder eine sonstige Gefahr besteht, die es nötig macht, vorsorglich den Betrieb zu räumen. Die Alarmierung erfolgt über: Lautsprecher in den Gängen und einigen Kursräumen bzw. Sirenen. Bei Hausalarm ist folgendes zu beachten: Unbedingt Ruhe bewahren! Ausrufe wie Feuer, Es brennt oder sonstige panikauslösende Ausrufe sind strengstens verboten. Eventuell vorhandene Kunden (betriebsfremde Personen) sind auf die Ausgänge und Notausgänge hinzuweisen und zum Verlassen des Gebäudes zu drängen. Alle Arbeitnehmer haben ihren Arbeitsplatz unverzüglich zu verlassen und haben sich zum Sammelplatz zu begeben. Sammelplatz ist: Parkplatz des Bezirksstellengebäudes Der Sammelplatz darf nicht ohne Genehmigung des Brandschutzbeauftragten verlassen werden. Diese Maßnahme dient dazu, die Vollständigkeit der Arbeitnehmer festzustellen. Abgängige Personen sind unverzüglich dem Einsatzleiter der Feuerwehr zu melden.

3 PERSONAL DER TELEFONZENTRALE und INFORMATION ( ständig während der Dienstzeit besetzte Stellen) VERHALTEN IM BRANDFALL Allgemeines: Im Brandfall kommen der Telefonzentrale sowie der Information folgende Aufgaben zu: Bei Alarmmeldung über Telefon, diese an die Feuerwehr weiterzuleiten Bei Alarmmeldung über die Brandmeldezentrale die Brandschutzbeauftragte, Fr. Scheer KW: ##332 oder 5932, verständigen. Alarmweiterleitung: Kommt eine Brand- oder sonstige Alarmmeldung über die betriebsinterne Telefonanlage an, so ist unverzüglich über Notruf 122 die Feuerwehr zu verständigen. Gib an: Wo es brennt (Firmenname und genaue Adresse) Was brennt Ob Verletzte Brandschutzbeauftragte im Haus verständigen ( Fr. Scheer ##332) Keinesfalls darf ein Alarm, der zur Feuerwehr weitergeleitet wurde, quittiert werden. BEI ANORDNUNG VON RÄUMUNGSALARM: Im Schrank unterhalb des Beleuchtungs-Bedienfeldes ist beim Kassettenrecorder ITT- Studio-Recorder 65 nur auf START zu drücken. Allenfalls beim Phillips-Verstärker die Lautstärke lauter zu stellen, falls im Gebäude der Text zu leise ist. Falls die Feuerwehr anordnet, dass auch die Sirenen in Betrieb genommen werden - im äußersten Notfall- dann beim blauen Kasterl unter dem Feuerwehrbedienfeld die Scheibe einschlagen und den Knopf drücken.

4 ALLGEMEINE BRANDVERHÜTUNGSMASSNAHMEN 1. Das Einhalten von Ordnung und Reinlichkeit im Betrieb ist ein grundlegendes Erfordernis für den Brand- und Unfallschutz. 2. Es ist Aufgabe jedes Mitarbeiters, insbesondere jedoch der Führungskräfte und der fachkundigen Personen, bei ihrer Tätigkeit (tägl. Arbeit) die Brandsicherheit stets zu beachten. 3. Heiz- und Wärmegeräte dürfen nur mit Genehmigung des BSB aufgestellt und in Betrieb genommen werden. Dazu gibt es besondere Verhaltensvorschriften. 4. Feuerstätten (Scheißen, Schneiden, Löten u. a. m.) dürfen in allen Räumen des Hauses nur mit Genehmigung (schriftlich durch Freigabeschein) des BSB vorgenommen werden. Dies gilt auch für betriebsfremde Personen, die auf diese Bestimmung besonders aufmerksam gemacht werden müssen. Nach allen Feuerarbeiten sind die Arbeitsplätze und ihre Umgebung, einschließlich der Räume darunter und darüber, nach Weisung des BSB in bestimmten Zeitabständen gründlich auf Brandherde zu überprüfen. Für Feuerarbeiten werden außerdem besondere Verhaltensmaßregeln erlassen. 5. Die elektrischen Anlagen sind vorschriftsmäßig zu betreiben und zu erhalten. Änderungen und Reparaturen dürfen nur von hiezu befugten Personen wahrgenommen werden. Bei Störungen ist BSB zu informieren. Provisorische Installationen dürfen nur zeitlich begrenzt und unter Beachtung der einschlägigen ÖVE- Vorschriften erreichtet werden. 6. Lagerungen alles Art, ob brennbar oder unbrennbar an ungeeigneten Orten (Gänge, Fluchtwege und sonstige Verkehrswege etc.) sind verboten. 7. Brennbare Abfälle sind in geeigneten Zeitabständen, aber spätestens bei Arbeitsschluss zu entfernen und an gesicherten Orten aufzubewahren. Diese Abfälle sind in unbrennbaren Behältern mit ebensolchen dichtschließenden Deckeln zu sammeln oder in einem brandbeständigen Raum unterzubringen. 8. Löschgeräte (Handfeuerlöscher) dürfen - auch vorübergehend - weder verstellt, der Sicht entzogen, noch missbräuchlich von den vorgeschriebenen Aufstellplätzen entfernt oder zweckwidrig verwendet werden. Jeder Dienstnehmer ist verpflichtet, sich die nächsten Aufstellungsorte, insbesondere nahe seinem Arbeitsplatz, einzuprägen.

5 9. Hinweistafeln, die sich auf das richtige Verhalten im Brandfall nach den Bestimmungen dieser BSO beziehen, dürfen weder der Sicht entzogen noch beschädigt oder entfernt werden. 10. Fahrzeuge der Kunden und Mitarbeiter dürfen im Betriebsgelände nur dort abgestellt werden, wo dies durch Bodenmarkierungen ausdrücklich erlaubt ist. Beim Abstellen ist darauf zu achten, dass die Fluchtwege sowie die Zufahrtswege für die Einsatzfahrzeuge nicht behindert werden. 11. Verkehrs- und Fluchtwege sowie Ausgänge sind stets von Lagerungen in voller Breite freizuhalten. Ausgänge sind alle Türöffnungen, die es erlauben, von brandgefährdeten Räumen in brandsichere Räume und in direkter Folge ins Freie zu gelangen. Die elektrischen Anlagen sind vorschriftsmäßig zu betreiben und zu erhalten. Bei Störungen ist der Brandschutzbeauftragte zu informieren. 12. Die installierte Sicherheitsbeleuchtung dient dazu, bei Ausfall der Hauptbeleuchtung die Fluchtwege zu beleuchten und die Ausgänge sichtbar zu machen. Alle Leuchten die Ausgänge bezeichnen oder auf einen solchen hinweisen, tragen einen grünen Querstreifen. Sie dürfen niemals - auch nicht vorübergehend - der Sicht entzogen werden (z. B. durch Dekoration oder Hängeschilder) 13. Bei Arbeitsschluss müssen alle Arbeitsräume in Ordnung gebracht werden und elektrische Einrichtungen - soweit dies möglich ist - ausgeschaltet werden. Hinweistafeln, die sich auf das richtige Verhalten im Brandfall beziehen, dürfen weder der Sicht entzogen, noch beschädigt oder entfernt werden.

6 ALLGEMEINES VERHALTEN IM BRANDFALL 1. Alarmieren: Wird ein Brand entdeckt, so ist sofort - ohne Rücksicht auf den Umfang eines Brandes und ohne den Erfolg eigener Löschversuche abzuwarten, aber schon bei Rauchentwicklung oder Brandgeruch - der nächste Brandmelder zu betätigen. Die Brandmelder sind im gesamten Betrieb bei den Aus- und Notausgängen installiert. Durch Zerstören der Glasscheibe und Drücken des schwarzen Knopfes wird sowohl intern als auch extern (Feuerwehr) Alarm ausgelöst. 2. Retten: Nach Vornahme der Alarmierung ist zu erkunden, ob Menschen in Gefahr sind. Die Menschenrettung geht in jedem Fall vor dem Versuch der Brandbekämpfung. Gefährdete Personen sind zu warnen. Personen mit brennenden Kleidern nicht fortlaufen lassen, in Decken, Mäntel oder Tücher hüllen, auf den Boden legen und Flammen ersticken. Sind Sie in einem Raum eingeschlossen, Fenster öffnen oder einschlagen und durch Rufen den Einsatzkräften bemerkbar machen. Räume über die Notausgänge verlassen und, sofern sie nicht automatisch geschlossen werden, die Brandschutz- und Rauchabschlusstüren schließen. 3. Löschen: Beginnen Sie, so wie Sie es sich selbst zutrauen, mit den vorhandenen Brandbekämpfungseinrichtungen (Handfeuerlöscher) die Brandbekämpfung. Müssen Sie erkennen, dass Sie durch die starke Rauchentwicklung oder durch den Umfang des Brandes mit den vorhandenen Geräten keinen Löscherfolg mehr erzielen, so stellen Sie im Interesse Ihrer eigenen Sicherheit die Brandbekämpfung ein, schließen Sie die Raumtüren und Fenster und warten Sie auf das Eintreffen der Feuerwehr.

7 VORHANDENE BRANDSCHUTZEINRICHTUNGEN Druckknopfmelder (Standort-Liste beiliegend!): Im gesamten Betrieb sind bei den Aus- und Notausgängen nicht automatische Brandmelder, sogenannte Druckknopfmelder, installiert (rote Kästchen mit weißem Grund und schwarzem Knopf). Diese Brandmelder ermöglichen es, nach Einschlagen der Glasscheibe und Drücken des schwarzen Knopfes, Brandalarm auszulösen. Bei Betätigung eines solchen Melders wird nicht nur im Betrieb Alarm ausgelöst, sondern auch direkt und unmittelbar die Feuerwehr verständigt. Jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet, sich die Lage der Brandmelder einzuprägen und bei Entdecken eines Brandes diesen Brandalarm auszulösen. Automatische Brandmeldeanlage: Im gesamten Betrieb sind an der Decke sogenannte Rauchmelder installiert. Diese Melder lösen bei einer Überschreitung einer gewissen Rauchkonzentration Brandalarm aus. Zur Vermeidung von Täuschungsalarmen bei der Brandmeldeanlage sind daher vor jeglichen Arbeiten (z. B. Schweißen, Schneiden, Löten Staub- oder Rauchentwicklung) in Räumen, die mit automatischen Brandmeldern überwacht werden, der Brandschutzbeauftragte zu informieren, der dann die nötigen Maßnahmen trifft (Abschaltung der jeweiligen Meldergruppe, sodass es zu keinen Täuschungsalarmen kommt- diese können jeweils mehrere Tausend Schilling Kosten verursachen). Wand-Hydranten: A - Trakt in jedem Geschoss Feuerlöscher: Standort-Liste beiliegend

8 Druckknopfmelder: Standort: Melder Nr.: Tiefgarage hinten 28/01 Tiefgarage Einfahrt 28/02 Tiefgarage Eingang 28/03 A-KG Stiegenhaus 34/01 A-KG Schutzraum 34/02 A-KG Werkstätte 34/03 A-EG Gang 36/01 A-EG Halle 36/02 A-EG Windfang 36/03 A-2.OG Stiegenhaus 36/04 A-1.OG Stiegenhaus 36/05 A-3.OG Stiegenhaus 36/06 B-1.OG Stiegenhaus 65/01 B-2.OG Stiegenhaus 65/02 B-3.OG Stiegenhaus 65/03 B-KG Werkstatt 65/04 B-KG Halle 65/05 B-EG Stiegenhaus 65/06 B-Buffet Fluchtweg 65/07 B-Stiegenhaus SÜD 69/01 B-EG Gang 69/02

9 Feuerlöscheraufteilung Anschaffung bzw. letztes nächster Werkskontrolle Prüf- Prüf- Datum Termin A-Trakt: 3. Stock: 1 AB 9kg: Nord vor Liftbetriebsraum 02/96 04/02 04/ AB 9kg: Südseitig vor A33 02/96 04/02 04/ CO2 2kg: A33 04/02 04/ Stock: 1 AB 9kg: Gang nördl. Stirnseite 02/96 04/02 04/ AB 9kg: Südseitig vor A23 10/95 04/02 04/ CO2 2kg: A23 04/02 04/ Stock: 1 AB 9kg: Gang nördl. Stirnseite 02/96 04/02 04/ AB 9kg: Südseitig vor A13 02/96 04/02 04/2004 1CO2 2kg: A13 04/02 04/ ABC 6kg: Lagerraum (Reserve) /02 04/2004 Erdgeschoß: 1 AB 9kg: Nördliche Stirnseite 02/96 04/02 04/ AB 9kg: Gang südl. Stirnseite 02/96 04/02 04/ CO2 2kg: WC- Damen 02/98 04/02 04/2004 Keller: 2 ABC 6kg: Im Gang /02 04/ ABC 6kg: AW /02 04/ ABC 6kg: Lüftungszentrale /02 04/ ABC 6kg: Tiefgarage /02 04/ ABC 6kg: neben Müllraum /02 04/2004

10 Feuerlöscheraufteilung Anschaffung bzw. letztes nächster Werkskontrolle Prüf- Prüf- Datum Termin B-Trakt: 1 ABC 6kg: Liftmaschinenraum /02 04/ AB 9kg: 3.OG Stiegenhaus 02/96 04/02 04/ AB 9kg: 2.OG Stiegenhaus 02/96 04/02 04/ AB 9kg: 1.OG vor B13 10/95 04/02 04/ AB 9kg: 1.OG Saalfoyer 10/95 04/02 04/ CO2 5kg: 1.OG Saallagerraum ---/00 04/02 04/ CO2 6kg: 1. OG: altes Buffet 02/85 04/02 04/ AB 9kg: EG Stiegenhaus 02/96 04/02 04/ CO2 6kg: EG Buffet 04/96 04/02 04/ ABC 12kg: Keller-Werkstätte /02 04/ AB 9kg: Keller-Werkstätte 02/96 04/02 04/ AB 9kg: Keller Stiegenhaus 02/96 04/02 04/ ABC 6kg: Wohnhaus-Garage /02 04/2004

BRANDSCHUTZORDNUNG PÄDAGOGISCHEN HOCHSCHULE OBERÖSTERREICH DER. Professionalität Humanität Internationalität

BRANDSCHUTZORDNUNG PÄDAGOGISCHEN HOCHSCHULE OBERÖSTERREICH DER. Professionalität Humanität Internationalität Professionalität Humanität Internationalität BRANDSCHUTZORDNUNG DER PÄDAGOGISCHEN HOCHSCHULE OBERÖSTERREICH Brandschutzordnung (Juli 2014) Seite 1 von 6 BRANDSCHUTZORDNUNG DER PH OÖ Die folgende Brandschutzordnung

Mehr

Brandschutzordnung für das WIFI Linz

Brandschutzordnung für das WIFI Linz Brandschutzordnung für das WIFI Linz Linz, am 01.06.2006 Zur Verhinderung von Bränden und Vermeidung von Täuschungs- und Fehlalarmen durch die Brandmeldeanlage, ersuchen wir um ihre Mithilfe und Einhaltung

Mehr

Brandschutz- und Sicherheitsordnung der Pädagogischen Hochschule Oberösterreich Kaplanhofstraße 40

Brandschutz- und Sicherheitsordnung der Pädagogischen Hochschule Oberösterreich Kaplanhofstraße 40 Brandschutz- und Sicherheitsordnung der Pädagogischen Hochschule Oberösterreich Kaplanhofstraße 40 Das Rektorat der Pädagogischen Hochschule Oberösterreich hat am 30.01.2019 nachfolgende Brandschutz- und

Mehr

BRANDSCHUTZORDNUNG PÄDAGOGISCHEN HOCHSCHULE OBERÖSTERREICH DER. Professionalität Humanität Internationalität

BRANDSCHUTZORDNUNG PÄDAGOGISCHEN HOCHSCHULE OBERÖSTERREICH DER. Professionalität Humanität Internationalität Professionalität Humanität Internationalität BRANDSCHUTZORDNUNG DER PÄDAGOGISCHEN HOCHSCHULE OBERÖSTERREICH Brandschutzordnung (Jänner 2009) Seite 1 von 7 BRANDSCHUTZORDNUNG DER PH OÖ Die folgende Brandschutzordnung

Mehr

Brandschutzordnung. für die BewohnerInnen des Studentenheimes der Akademikerhilfe Michaelerstrasse 20, 1180 Wien

Brandschutzordnung. für die BewohnerInnen des Studentenheimes der Akademikerhilfe Michaelerstrasse 20, 1180 Wien Brandschutzordnung für die BewohnerInnen des Studentenheimes der Akademikerhilfe Michaelerstrasse 20, 1180 Wien Die folgende Brandschutzordnung gibt wichtige Hinweise über das Verhalten zur Gewährleistung

Mehr

Brandschutzordnung. für die Bewohner(innen) des Studentenheimes der Akademikerhilfe in der Universitätsstraße 68, 9020 Klagenfurt

Brandschutzordnung. für die Bewohner(innen) des Studentenheimes der Akademikerhilfe in der Universitätsstraße 68, 9020 Klagenfurt Brandschutzordnung für die Bewohner(innen) des Studentenheimes der Akademikerhilfe in der Universitätsstraße 68, 9020 Klagenfurt Die folgende Brandschutzordnung gibt wichtige Hinweise über das Verhalten

Mehr

BRANDSCHUTZORDNUNG. Kindergarten Alleestrasse 2a 2490 Ebenfurth

BRANDSCHUTZORDNUNG. Kindergarten Alleestrasse 2a 2490 Ebenfurth BRANDSCHUTZORDNUNG Kindergarten Alleestrasse 2a 2490 Ebenfurth Die folgende Brandschutzordnung gibt wichtige Hinweise über das Verhalten zur Vermeidung der Gefährdung von Gesundheit und Eigentum und der

Mehr

Brandschutzordnung ÖSFS

Brandschutzordnung ÖSFS Brandschutzordnung ÖSFS Diese Brandschutzordnung (BSO) gilt für alle von der Österreichischen Studentenförderungsstiftung (ÖSFS) bewirtschafteten Liegenschaften, Gebäude und Räumlichkeiten der Region West.

Mehr

BRANDSCHUTZORDNUNG. BOKU Biotech Zentrum. Muthgasse 11 A Wien

BRANDSCHUTZORDNUNG. BOKU Biotech Zentrum. Muthgasse 11 A Wien BRANDSCHUTZORDNUNG BOKU Biotech Zentrum Muthgasse 11 A -1190 Wien Stand 14. Jänner 2010 Seite 1 von 8 BRANDSCHUTZORDNUNG Für BOKU Biotech Zentrum 1190 Wien, Muthgasse 11 Die folgende Brandschutzordnung

Mehr

Brandschutzordnung ÖSFS

Brandschutzordnung ÖSFS Brandschutzordnung ÖSFS Diese Brandschutzordnung (BSO) gilt für alle von der Österreichischen Studentenförderungsstiftung (ÖSFS), Albertina Hotelbetriebs G.m.b.H bewirtschafteten Liegenschaften, Gebäude

Mehr

Brandschutzordnung. für die Räumlichkeiten der Sigmund Freud PrivatUniversität am Freudplatz 3, 1020 Wien

Brandschutzordnung. für die Räumlichkeiten der Sigmund Freud PrivatUniversität am Freudplatz 3, 1020 Wien Sigmund Freud PrivatUniversität Wien Brandschutzordnung für die Räumlichkeiten der Sigmund Freud PrivatUniversität am Freudplatz 3, 1020 Wien Die folgende Brandschutzordnung gibt wichtige Hinweise über

Mehr

Brandschutzordnung. für die BewohnerInnen des Studentenheimes der Akademikerhilfe Währinger Gürtel 77, 1180 Wien (Mediatrix- Heim)

Brandschutzordnung. für die BewohnerInnen des Studentenheimes der Akademikerhilfe Währinger Gürtel 77, 1180 Wien (Mediatrix- Heim) Brandschutzordnung für die BewohnerInnen des Studentenheimes der Akademikerhilfe Währinger Gürtel 77, 1180 Wien (Mediatrix- Heim) Die folgende Brandschutzordnung gibt wichtige Hinweise über das Verhalten

Mehr

SCHUL UND KULTURZENTRUMS FELDKIRCHEN AN DER DONAU

SCHUL UND KULTURZENTRUMS FELDKIRCHEN AN DER DONAU BRANDSCHUTZORDNUNG DES SCHUL UND KULTURZENTRUMS FELDKIRCHEN AN DER DONAU Landesmusikschule Feldkirchen Brandschutzordnung SKZ Feldkirchen 03 2015 BRANDSCHUTZORDNUNG DES SCHUL UND KULTURZENTRUMS FELDKIRCHEN

Mehr

Brandschutzordnung der Sigmund Freud PrivatUniversität Wien

Brandschutzordnung der Sigmund Freud PrivatUniversität Wien - 1 - Brandschutzordnung der Sigmund Freud PrivatUniversität Wien Die folgende Brandschutzordnung gibt wichtige Hinweise über das Verhalten zur Vermeidung der Gefährdung von Gesundheit und Eigentum und

Mehr

Brandschutzordnung. für die Bewohnerinnen des Schülerinnen- und Studentinnenheimes der Akademikerhilfe Am Gießen 20, 6020 Innsbruck

Brandschutzordnung. für die Bewohnerinnen des Schülerinnen- und Studentinnenheimes der Akademikerhilfe Am Gießen 20, 6020 Innsbruck Brandschutzordnung für die Bewohnerinnen des Schülerinnen- und Studentinnenheimes der Akademikerhilfe Am Gießen 20, 6020 Innsbruck Die folgende Brandschutzordnung gibt wichtige Hinweise über das Verhalten

Mehr

Krems 3500 Rechte Kremszeile 50. Brandschutzordnung

Krems 3500 Rechte Kremszeile 50. Brandschutzordnung Studentenwohnheim Krems Krems 3500 Rechte Kremszeile 50 I. Einleitung Brandschutzordnung Diese Brandschutzordnung gibt wichtige Hinweise über das Verhalten zur Gewährleistung eines sicheren Wohnheimbetriebes,

Mehr

Brandschutzordnung. für die Bewohner(innen) des Studentenheimes der Akademikerhilfe in der Schillerstraße 29, 8700 Leoben

Brandschutzordnung. für die Bewohner(innen) des Studentenheimes der Akademikerhilfe in der Schillerstraße 29, 8700 Leoben Brandschutzordnung für die Bewohner(innen) des Studentenheimes der Akademikerhilfe in der Schillerstraße 29, 8700 Leoben Die folgende Brandschutzordnung gibt wichtige Hinweise über das Verhalten zur Gewährleistung

Mehr

Brände verhüten. Verhalten im Brandfall

Brände verhüten. Verhalten im Brandfall Brände verhüten Offenes Feuer verboten Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren Brand melden Feuerwehr 112 Wo brennt es (Anschrift u. Ort)? Was brennt? Sind Menschen in Gefahr? Wer meldet den Brand? In Sicherheit

Mehr

Fachhochschule Burgenland GmbH, Campus 1, 7000 Eisenstadt

Fachhochschule Burgenland GmbH, Campus 1, 7000 Eisenstadt Fachhochschule Burgenland GmbH, Campus 1, 7000 Eisenstadt Version September 2013 1. EINLEITUNG Die folgende gibt wichtige Hinweise über das Verhalten zur Gewährleistung eines sicheren Betriebes, zur Vermeidung

Mehr

Brandschutzordnung. Erzdiözese Wien Zaunscherbgasse Wien. In Zusammenarbeit mit. SiS Safety Sicherheitstechnisches Zentrum GmbH

Brandschutzordnung. Erzdiözese Wien Zaunscherbgasse Wien. In Zusammenarbeit mit. SiS Safety Sicherheitstechnisches Zentrum GmbH Brandschutzordnung Erzdiözese Wien Zaunscherbgasse 4+6 1210 Wien In Zusammenarbeit mit SiS Safety Sicherheitstechnisches Zentrum GmbH Brandschutzordnung Seite 1 von 11 BRANDSCHUTZORDNUNG I.) ALLGEMEINES

Mehr

Brandschutzordnung. Erzdiözese Wien Burg Wildegg Wildegger Straße Sittendorf. In Zusammenarbeit mit

Brandschutzordnung. Erzdiözese Wien Burg Wildegg Wildegger Straße Sittendorf. In Zusammenarbeit mit Brandschutzordnung Erzdiözese Wien Burg Wildegg Wildegger Straße 41 2293 Sittendorf In Zusammenarbeit mit SiS Safety Sicherheitstechnisches Zentrum GmbH Brandschutzordnung Seite 1 von 12 BRANDSCHUTZORDNUNG

Mehr

BRANDSCHUTZORDNUNG UNIVERSITÄT FÜR BODENKULTUR. Nussdorfer Lände 11 Muthgasse 18

BRANDSCHUTZORDNUNG UNIVERSITÄT FÜR BODENKULTUR. Nussdorfer Lände 11 Muthgasse 18 9. BRANDSCHUTZORDNUNG FÜR DIE UNIVERSITÄT FÜR BODENKULTUR Nussdorfer Lände 11 Muthgasse 18 1 BRANDSCHUTZORDNUNG Für Universität f. Bodenkultur 1190 Wien, Muthgasse 18 / Nussdorfer Lände 11 Die folgende

Mehr

Vorbeugender Brandschutz Feuerwehr Allersberg

Vorbeugender Brandschutz Feuerwehr Allersberg Allgemeine Maßnahmen der Brandverhütung Offenes Feuer und Kerzen (z. B. Adventszeit) sind verboten Rauchen ist nur in dafür zugelassenen Bereichen erlaubt Aschenbecher benutzen und Inhalte nur in nicht

Mehr

Die Brandschutzordnung besteht aus den Teilen A und B.

Die Brandschutzordnung besteht aus den Teilen A und B. Die Brandschutzordnung besteht aus den Teilen A und B. Brandschutzordnung Teil A gilt für alle Mitarbeitenden im Johanniswall 4 und für Besucher gilt für alle Mitarbeitenden im Johanniswall 4 Brandschutzordnung

Mehr

BRANDSCHUTZORDNUNG DIN B

BRANDSCHUTZORDNUNG DIN B BRANDSCHUTZORDNUNG DIN 14 096 - B Für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben (Sportler, Mitarbeiter, Besucher) Verantwortlich für Aktualisierung und Anpassung ist der Eigentümer des Gebäudes Stand:

Mehr

Ruhe bewahren! Schnell, aber überlegt handeln! Unüberlegtes Handeln führt zu Panik

Ruhe bewahren! Schnell, aber überlegt handeln! Unüberlegtes Handeln führt zu Panik Brandschutzordnung der Universität Bayreuth I. Verhalten im Brandfall 1. Allgemeine Hinweise Ruhe bewahren! Schnell, aber überlegt handeln! Unüberlegtes Handeln führt zu Panik 2. Brand melden Die Brandmeldung

Mehr

Schulverein der Berg- und Hüttenschule Leoben Höhere Technische Lehranstalt, Werkmeisterschule Internat und Küchenbetrieb

Schulverein der Berg- und Hüttenschule Leoben Höhere Technische Lehranstalt, Werkmeisterschule Internat und Küchenbetrieb Brandschutzordnung 1 Einleitung Die folgende Brandschutzordnung dient der Verhütung des Entstehens und des Weitergreifens von Bränden, der Unterweisung betreffend das richtige Verhalten im Brandfall sowie

Mehr

Verhalten im Brandfall

Verhalten im Brandfall Verhalten im Brandfall Allgemeine Hinweise: Ruhe bewahren Schnell handeln Panik vermeiden Keine Aufzüge benutzen Gebäude unverzüglich über die Treppenhäuser verlassen Alarmierung: Brandmeldung an die Feuerwehr:

Mehr

Fachhochschule Burgenland Standort Pinkafeld Brandschutzordnung

Fachhochschule Burgenland Standort Pinkafeld Brandschutzordnung Version 30.08.2013 1. EINLEITUNG Fachhochschule Burgenland Standort Pinkafeld Brandschutzordnung Die folgende Brandschutzordnung gibt wichtige Hinweise über das Verhalten zur Gewährleistung eines sicheren

Mehr

Brandschutzordnung der Fachhochschule Augsburg

Brandschutzordnung der Fachhochschule Augsburg Brandschutzordnung der Fachhochschule Augsburg Teil B Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, durch größte Vorsicht und Aufmerksamkeit zur Verhütung von Bränden und anderen Schadensfällen beizutragen. Um ein

Mehr

Brandschutzordnung für städtische Gebäude

Brandschutzordnung für städtische Gebäude Brandschutzordnung für städtische Gebäude Stadt Kehl Brand- und Zivilschutz Arbeitssicherheit Am Läger 15 77694 Kehl Fassung 02/03 Brandschutzordnung für städtische Gebäude 2 VORBEUGENDER BRANDSCHUTZ Um

Mehr

Brandschutzordnung Teil A, B und C nach DIN 14096

Brandschutzordnung Teil A, B und C nach DIN 14096 Teil A, B und C nach DIN 14096 Zur Verhütung und zur Bekämpfung von Bränden wird für das Ortenau Klinikum Lahr-Ettenheim nachfolgende Brandschutzordnung (Teile A bis C) erlassen. Diese Brandschutzordnung

Mehr

Mehrzweckhalle Nendingen. Brandschutzordnung Teil B

Mehrzweckhalle Nendingen. Brandschutzordnung Teil B Mehrzweckhalle Nendingen Brandschutzordnung Teil B Nach DIN 14096 Teil 2 Für Mitarbeiter/ Veranstaltungsleiter/ Trainingsleiter Stand Oktober 2017 Diese Brandschutzordnung darf nur vollständig vervielfältigt

Mehr

BRANDSCHUTZORDNUNG Teil B nach DIN der Georg-Simon-Ohm Hochschule Nürnberg

BRANDSCHUTZORDNUNG Teil B nach DIN der Georg-Simon-Ohm Hochschule Nürnberg BRANDSCHUTZORDNUNG Teil B nach DIN 14096 der Georg-Simon-Ohm Hochschule Nürnberg Für alle Beschäftigten ohne besondere Brandschutzaufgaben Diese Brandschutzordnung bietet Ihnen eine Zusammenfassung der

Mehr

Inselspital, Universitätsspital Bern Brandschutz

Inselspital, Universitätsspital Bern Brandschutz Inselspital, Universitätsspital Bern Brandschutz Verhalten im Brandfall Einführung Ihr Verhalten bei einem Brandausbruch ist entscheidend. Oft wird die Feuerwehr erst nach misslungenen Löschversuchen alarmiert.

Mehr

für:... Ausarbeitung: Ing. A. Pölzl, Feuerpolizei August 2002

für:... Ausarbeitung: Ing. A. Pölzl, Feuerpolizei August 2002 für:... Ausarbeitung: Ing. A. Pölzl, Feuerpolizei August 2002 - 2 - INHALTSVERZEICHNIS 1. Einleitung Seite 3 2. Verantwortlichkeit und Zuständigkeit Seite 3 3. Personelle Zuständigkeit Seite 3 4. Allgemeines

Mehr

Brandschutzinformationen für Veranstaltungen

Brandschutzinformationen für Veranstaltungen Brandschutzinformationen für Veranstaltungen Brandschutzinformationen als Anhang zu den Vertragsunterlagen bei Vermietungen von Räumlichkeiten der TU Darmstadt 1. Grundsätzlich Bitte machen Sie sich vor

Mehr

Abt. Arbeits - und Umweltschutz. Brandschutz

Abt. Arbeits - und Umweltschutz. Brandschutz Abt. Arbeits - und Umweltschutz Brandschutz Es stellt sich die Frage warum viele Menschen die Gefahren eines Brandes falsch beurteilen. Vielleicht liegt es daran, dass manchen von uns folgende Aussagen

Mehr

Brandschutzordnung GRG21oe

Brandschutzordnung GRG21oe Brandschutzordnung GRG21oe Einleitung Die Brandschutzordnung dient der Verhütung des Entstehens und Weitergreifens von Bränden, der Unterweisung hinsichtlich des richtigen Verhalten im Brandfalle, sowie

Mehr

Brandschutzordnung für das

Brandschutzordnung für das 1 Einleitung Die Brandschutzordnung dient der Verhütung des Entstehens und des Weitergreifens von Bränden, der Unterweisung hinsichtlich des richtigen Verhaltens im Brandfalle sowie der Sicherstellung

Mehr

BRANDSCHUTZORDNUNG. 1 Brandschutzordnung. 1.1 Allgemeines zur Brandschutzordnung. 1.2 Allgemeine Brandverhütungsmaßnahmen

BRANDSCHUTZORDNUNG. 1 Brandschutzordnung. 1.1 Allgemeines zur Brandschutzordnung. 1.2 Allgemeine Brandverhütungsmaßnahmen BRANDSCHUTZORDNUNG 1 Brandschutzrdnung 1.1 Allgemeines zur Brandschutzrdnung Brandschutzrdnung für das Kultur Kngress Zentrum Eisenstadt Die flgende Brandschutzrdnung gibt wichtige Hinweise über das Verhalten

Mehr

Brände verhüten. Verhalten im Brandfall

Brände verhüten. Verhalten im Brandfall 2/8 TEIL A BRANDSCHUTZORDNUNG AUSHANG Brände verhüten Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten Ruhe bewahren Verhalten im Brandfall Brand melden Notruf 112 Feuermelder betätigen In Sicherheit bringen

Mehr

Brandschutzordnung. MODUL University V ienna GmbH. Am Kahlenberg 1, 1190 W ien

Brandschutzordnung. MODUL University V ienna GmbH. Am Kahlenberg 1, 1190 W ien Brandschutzordnung MODUL University V ienna GmbH Am Kahlenberg 1, 1190 W ien Inhaltsverzeichnis 1 EINLEITUNG... 1 2 ZUSTÄNDIGKEIT FÜR DIE BRANDSICHERHEIT... 1 3 ALLGEMEINE BRANDSCHUTZBESTIMMUNGEN... 2

Mehr

RUHR UNIVERSITÄT BOCHUM. Unterweisung Verhalten im Brand- und Gefahrenfall Brandschutzordnung der Ruhr-Universität Bochum

RUHR UNIVERSITÄT BOCHUM. Unterweisung Verhalten im Brand- und Gefahrenfall Brandschutzordnung der Ruhr-Universität Bochum RUHR UNIVERSITÄT BOCHUM Unterweisung Verhalten im Brand- und Gefahrenfall Brandschutzordnung der Ruhr-Universität Bochum Inhalt: vorbeugender Brandschutz häufige Brandursachen Feuerlöscher Flucht- und

Mehr

Was tun, wenns brennt

Was tun, wenns brennt Was tun, wenns brennt Löschgeräte müssen immer gut zugänglich sein. Richtig vorbereitet sein Ein Feuer kann überall ausbrechen. Merken Sie sich die Fluchtwege und Standorte der Löschgeräte. Im Notfall

Mehr

Brandschutzordnung- Klassenaushang

Brandschutzordnung- Klassenaushang Seite 1/9 FÜR HTL Wels Fischergasse 30 4600 Wels 1. Einleitung Die Brandschutzordnung dient der Verhütung des Entstehens und des Weitergreifens von Bränden, der Unterweisung hinsichtlich des richtigen

Mehr

Brand melden Jeder Brandausbruch ist unverzüglich zu melden!

Brand melden Jeder Brandausbruch ist unverzüglich zu melden! Ruhe bewahren Personenschutz geht vor Sachschutz Brand melden Jeder Brandausbruch ist unverzüglich zu melden! Feuerwehr alarmieren LEITSTELLE DER FEUERWEHR 112 Um eine effektive Brandbekämpfung und schnelle

Mehr

Brandschutzordnung. Hamburger Volkshochschule VHS-Zentrum. 2 Hamburg (Fassung vom ) Teil B Seite 6. Teil C Seite 7.

Brandschutzordnung. Hamburger Volkshochschule VHS-Zentrum. 2 Hamburg (Fassung vom ) Teil B Seite 6. Teil C Seite 7. Brandschutzordnung Hamburger Volkshochschule VHS-Zentrum 2 Hamburg (Fassung vom.0.2011) Teil A Seite Teil B Seite 6 Teil C Seite 7 Seite 1 von 7 Teil A Verhalten im Brandfall Brand melden In Sicherheit

Mehr

Brandschutzordnung Teil B nach DIN 14096

Brandschutzordnung Teil B nach DIN 14096 20 Musterbrandschutzordnung Objekt: Kammfabrik Adolf Schuppe Eigentümer: Karl-Heinz Schuppe Bahnhofstr. 42 43137 Stenkelfeld 1 Musterbrandschutzordnung 21 Inhaltsverzeichnis: a) Einleitung...................................................

Mehr

Erstsemesterwoche Oktober Brandschutzordnung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg

Erstsemesterwoche Oktober Brandschutzordnung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg Erstsemesterwoche 12.-17.Oktober 2015 Brandschutzordnung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg Pflicht Alle Mitglieder und Angehörige der Pädagogischen Hochschule Heidelberg sind verpflichtet, gemäß

Mehr

Brandschutzordnung. Hamburger Volkshochschule VHS-Zentrum Bergedorf Leuschnerstraße Hamburg (Fassung vom ) Teil A Seite 1

Brandschutzordnung. Hamburger Volkshochschule VHS-Zentrum Bergedorf Leuschnerstraße Hamburg (Fassung vom ) Teil A Seite 1 Brandschutzordnung Hamburger Volkshochschule VHS-Zentrum Bergedorf Leuschnerstraße 21 21031 Hamburg (Fassung vom 09.03.2011) Teil A Seite 1 Teil B Seite 2 6 Seite 1 von 6 Teil A Verhalten im Brandfall

Mehr

Teil B Anhang Gebäude 1101

Teil B Anhang Gebäude 1101 Gebäude 1101 Welfengarten 1 Brandschutzordnung DIN 14096 Teil B Anhang Gebäude 1101 1 Einleitung Dieser gebäudespezifische Anhang zur Brandschutzordnung (BSO) Teil B der Leibniz Universität Hannover gilt

Mehr

Brandschutzordnung. 1 Einleitung. 2 Brandschutzbeauftragte. 3 Allgemeine Grundsätze des Brandschutzes

Brandschutzordnung. 1 Einleitung. 2 Brandschutzbeauftragte. 3 Allgemeine Grundsätze des Brandschutzes 1 Einleitung Brandschutzordnung Die folgende Brandschutzordnung dient der Verhütung des Entstehens und des Weitergreifens von Bränden, der Unterweisung hinsichtlich des richtigen Verhaltens im Brandfall

Mehr

Verantwortlichkeit und Zuständigkeit Für die Brandsicherheit der gesamten Schule sind die unten genannten Personen zuständig.

Verantwortlichkeit und Zuständigkeit Für die Brandsicherheit der gesamten Schule sind die unten genannten Personen zuständig. Brandschutzordnung Die folgende Brandschutzordnung gibt dem Lehr- und Schulpersonal wichtige Verhaltenshinweise zur Gewährleistung eines sicheren Schulbetriebes, zur Vermeidung der Gefährdung von Gesundheit

Mehr

BRANDSCHUTZORDNUNG DER ÖFSE

BRANDSCHUTZORDNUNG DER ÖFSE BRANDSCHUTZORDNUNG DER ÖFSE Sensengasse 3/C3, 1090 Wien Mietbereich ÖFSE Ausgabe Oktober 2014 Brandschutzordnung der ÖFSE 1 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung und Gültigkeitsbereich... 3 2. Verantwortlichkeit

Mehr

Notfall Rufnummern. Rettungsdienst/Notarzt Tel Giftnotruf Tel. (0761) Stefan Bastians, Facharzt f. Allgemeinmedizin Tel.

Notfall Rufnummern. Rettungsdienst/Notarzt Tel Giftnotruf Tel. (0761) Stefan Bastians, Facharzt f. Allgemeinmedizin Tel. Notfall Rufnummern Unfall melden Erste Hilfe Material Telefon im Sanitätsraum Raum: im Sanitätsraum Rettungsdienst/Notarzt Tel. 112 Giftnotruf Tel. (0761) 1 92 40 Stefan Bastians, Facharzt f. Allgemeinmedizin

Mehr

Brandschutzordnung für die Gebäude der Beuth Hochschule für Technik Berlin

Brandschutzordnung für die Gebäude der Beuth Hochschule für Technik Berlin Brandschutzordnung für die Gebäude der Beuth Hochschule für Technik Berlin nach DIN 14096 Teil A Stand September 2011 2 Teil B Brandverhütung Ordnung und Sauberkeit gehören zu den wichtigsten Voraussetzungen

Mehr

Was tun, wenns brennt. Prävention Brandschutz

Was tun, wenns brennt. Prävention Brandschutz Was tun, wenns brennt Prävention Brandschutz Richtig vorbereitet sein Ein Feuer kann überall ausbrechen. Merken Sie sich die Fluchtwege und Standorte der Löschgeräte. Im Notfall ist es dafür zu spät. Wenn

Mehr

Brandschutzordnung. für das. Jade - Gymnasium Jaderberg

Brandschutzordnung. für das. Jade - Gymnasium Jaderberg Brandschutzordnung für das Jade - Gymnasium Jaderberg Allgemeines Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen Die Feuerverhütung ist die wichtigste Aufgabe des Feuerschutzes. Die nachstehenden Vorsorgeregelungen

Mehr

Brandschutzordnung Teil B des Hörsaalgebäudes Rubenowstraße 1 der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

Brandschutzordnung Teil B des Hörsaalgebäudes Rubenowstraße 1 der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald 1 Brandschutzordnung Teil B des Hörsaalgebäudes Rubenowstraße 1 der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Diese Brandschutzordnung enthält Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten im Fall eines

Mehr

BRANDSCHUTZORDNUNG DIN Teil A und B

BRANDSCHUTZORDNUNG DIN Teil A und B DIN 14096 Teil A und B Für Personen ohne besonderen Brandschutzaufgaben Unternehmen XYZ-Firma B-straße 54321 Muster-Stadt Aufsteller Dipl.-Ing. Thomas Hankel Hannah-Arendt-Straße 3-7 35037 Marburg INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Brandsicherheit in Hochhäusern

Brandsicherheit in Hochhäusern Brandsicherheit in Hochhäusern Wenns drauf ankommt. Brände in Hochhäusern Für Hochhäuser gilt im Brandfall der gleiche Grundsatz wie für Einfamilienhäuser: Das Gebäude verlassen und draussen bleiben! Für

Mehr

Allgemeine Unterweisung für den Brandschutz

Allgemeine Unterweisung für den Brandschutz Allgemeine Unterweisung für den Brandschutz Einführung Grundlagen der Verbrennung Allgemeine Brandverhütungsmaßnahmen Richtiges Verhalten im Brandfall Einführung MENSCHENLEBEN UMWELT Schutzinteressen des

Mehr

BHKW JUNKERSDORF. Flucht- und Rettungsanweisung. Wiener Weg Köln. Für Mitarbeiter, Fremdpersonal und Besucher.

BHKW JUNKERSDORF. Flucht- und Rettungsanweisung. Wiener Weg Köln. Für Mitarbeiter, Fremdpersonal und Besucher. BHKW JUNKERSDORF Wiener Weg 4 50858 Köln Flucht- und Rettungsanweisung Für Mitarbeiter, Fremdpersonal und Besucher Seite 1 von 14 Inhalt 1 GRUNDSÄTZLICHES 2 VERHALTEN BEI GEFAHR 2.1 VERHALTEN BEI UNFÄLLEN

Mehr

Was tun wenn es brennt

Was tun wenn es brennt Was tun wenn es brennt Was tun wenn es nicht brennt Einfache Regeln Nach eingeübtem Ablauf handeln Gäste bei der Räumung unterstützen Den Alarmort kontrollieren Gibt es einen Ablauf? Sind genug Beschäftigte

Mehr

Sicherheits-Hinweise-Brandschutz (SHB)

Sicherheits-Hinweise-Brandschutz (SHB) (SHB) Stand 01/2017 Sicherheits-Hinweise-Brandschutz für Mieter und Fremdfirmen im TechnologiePark Bergisch Gladbach Friedrich-Ebert-Straße 75 51429 Bergisch Gladbach 1 Die Sicherheits-Hinweise-Brandschutz

Mehr

Brandschutzordnung. nach DIN Teil B. Name der Firma Strasse der Firma Ort der Firma. Frommershäuserstr Vellmar.

Brandschutzordnung. nach DIN Teil B. Name der Firma Strasse der Firma Ort der Firma. Frommershäuserstr Vellmar. Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil B Name der Firma Strasse der Firma Ort der Firma aufgestellt von Frommershäuserstr.78 34246 Vellmar Stand: 00.2009 Inhaltsverzeichnis Brandschutzordnung Teil A 3

Mehr

Brandschutzordnung. -Teil B- Für die Georg Kropp Mehrzweckhalle der Gemeinde Wüstenrot

Brandschutzordnung. -Teil B- Für die Georg Kropp Mehrzweckhalle der Gemeinde Wüstenrot Brandschutzordnung -Teil B- Für die Georg Kropp Mehrzweckhalle der Gemeinde Wüstenrot Inhalt: 1. Brandschutzordnung 2. Brandverhütung 3. Brand und Rauchausbreitung 4. Flucht und Rettungswege 5. Melde und

Mehr

Verhalten im Brandfall

Verhalten im Brandfall Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren! Brand melden über Notruf 112 Telefon befindet sich im Erste-Hilfe-Raum Wer meldet? Was brennt? Wo brennt es? Sind Menschen in Gefahr? In Sicherheit bringen Gefährdete

Mehr

Brandschutzordnung V 1.1 für die Standorte Hochschulstraße 1 (Neubau) und Achstraße 1 (Altbau)

Brandschutzordnung V 1.1 für die Standorte Hochschulstraße 1 (Neubau) und Achstraße 1 (Altbau) u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u u

Mehr

Brandschutzordnung nach DIN 14096

Brandschutzordnung nach DIN 14096 Brandschutzordnung Medienpaket für den professionellen Brandschutz: Vorlagen und Checklisten - Sicherheitsaushänge - Berechnungstool nach ASR A2.2 Bearbeitet von Klaus Meding 2016 2016. Buch. 104 S. ISBN

Mehr

Die Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, die sich in den Gebäuden des BSZ Grimma aufhalten.

Die Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, die sich in den Gebäuden des BSZ Grimma aufhalten. Brandschutzordnung des Beruflichen Schulzentrums Grimma Allgemeines, Geltungsbereich Die Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, die sich in den Gebäuden des BSZ Grimma aufhalten. Fremdfirmen

Mehr

Brandschutzordnung DIN Teil B für EC-Landesjugendverband Hessen-Nassau e.v. Knüll-House Heimbachweg Neukirchen

Brandschutzordnung DIN Teil B für EC-Landesjugendverband Hessen-Nassau e.v. Knüll-House Heimbachweg Neukirchen Brandschutzordnung DIN 14096- Teil B für EC-Landesjugendverband Hessen-Nassau e.v. Knüll-House Heimbachweg 20 34626 Neukirchen Stand 08/2007 Brände Verhüten Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten! Ruhe

Mehr

Sicherheitsinstruktionen 16. Dezember 2017

Sicherheitsinstruktionen 16. Dezember 2017 Sicherheitsinstruktionen 16. Dezember 2017 Auf einen Blick: Was tun bei Feueralarm? Schritte bei Feueralarm 1. Zum Fernsignaltableau gehen 2. Innerhalb von 3 Minuten gemäss Bild unten den Alarm quittieren

Mehr

Brandschutzbelehrung

Brandschutzbelehrung Brandschutzbelehrung Andreas Hirczy TU Graz Institut für Theoretische Physik Computational Physics 15. Juli 2016 Andreas Hirczy (TU Graz - itp cp ) Brandschutzbelehrung 15. Juli 2016 1 / 14 Brände Brandentstehung

Mehr

Verhalten bei Brand Lehrerinformation

Verhalten bei Brand Lehrerinformation Lehrerinformation 1/5 Arbeitsauftrag Verhaltensregeln für den Brandfall. Die SuS ordnen den Brandsituationen die entsprechenden Regeln zu. Alarmierung der Feuerwehr im Rollenspiel. Unterschied der Merksätze.

Mehr

Brandschutzordnung. der Hochschule Weserbergland Am Stockhof Hameln

Brandschutzordnung. der Hochschule Weserbergland Am Stockhof Hameln Brandschutzordnung der Hochschule Weserbergland Am Stockhof 2 31785 Hameln Allgemeines Die Brandschutzordnung besteht aus den Teilen A, B und C: Brandschutzordnung Teil A: (Aushang) Gilt für jeden, der

Mehr

Brandschutzordnung. für das Generalvikariat Hildesheim

Brandschutzordnung. für das Generalvikariat Hildesheim Stand: 17.11.2016 Seite 1 von 11 Brandschutzordnung für das Generalvikariat Hildesheim Domhof 18 21 Hildesheim Stand: 17.11.2016 Eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 gliedert sich in 3 Teile: Teil A:

Mehr

(Weisungen für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben)

(Weisungen für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben) (Weisungen für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben) Amberg, den Heimleiter Feuerwehr Amberg/Brandschutzordnung Teil B nach DIN 14096 Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, so zu arbeiten, dass kein

Mehr

Brandschutzordnung. Folgende Brandschutzbeauftragte ( 2,3 ) sind bestellt: Funktion Name Tel.Nr. 1 Tel.Nr.2

Brandschutzordnung. Folgende Brandschutzbeauftragte ( 2,3 ) sind bestellt: Funktion Name Tel.Nr. 1 Tel.Nr.2 Brandschutzordnung 1. Aufgaben der Brandschutzordnung Die Brandschutzordnung dient der Verhütung des Entstehens und des Weitergreifens von Bränden der Unterweisung hinsichtlich des richtigen Verhalten

Mehr

Brandschutzordnung nach DIN14096 Teil A und B

Brandschutzordnung nach DIN14096 Teil A und B Plan - Nr.: KuKo Brandschutzordnung nach DIN14096 Teil A und B Veranstaltungs- und Stand: Mai 2017 Erstellt durch: Robert Kopetz Brandschutzordnung Seite 2 Inhaltsverzeichnis a) Brandschutzordnung b) Brandverhütung

Mehr

Brandschutzordnung CATAMARAN

Brandschutzordnung CATAMARAN Brandschutzordnung CATAMARAN Die Brandschutzordnung bildet in ihrer letztgültigen Fassung einen integrierten Teil der Hausordnung. 1 Allgemeines Die Brandschutzordnung gibt wichtige Hinweise über das Verhalten

Mehr

Brandschutzordnung. der. Fachhochschule Nordhausen

Brandschutzordnung. der. Fachhochschule Nordhausen Der Kanzler Brandschutzordnung der Fachhochschule Nordhausen vom 19.04.2011 Inhalt 1. Geltungsbereich 2. Vorbeugender Brandschutz 3. Verhalten im Brandfall 4. Verhalten nach Bränden 5. Schlussbestimmungen

Mehr

Brandschutz. Kurz-Instruktion 7 ABZ

Brandschutz. Kurz-Instruktion 7 ABZ Lektion 1: Alarmplan Lektion 2: Verhalten im Brandfall Lektion 3: Brandbekämpfung Lektion 4: Brandverhütung Informationen für den Instruierenden Wissenstest mit Lösung Dokumentation ABZ Lektion 1: Alarmplan:

Mehr

Anweisung Brandschutz- und Evakuierungsordnung

Anweisung Brandschutz- und Evakuierungsordnung Gültigkeitsbereich: Gültig bis: Ersetzt Dokument: Space One GmbH Gebäude, 8020 Graz bis auf Widerruf keine Mitgeltende Unterlage zu: keine Versionshistorie: Vers: 1.0 2.0 Autor Name/Datum Thomas Kollegger

Mehr

Vorbeugender Brandschutz in Schulen

Vorbeugender Brandschutz in Schulen 1 16 Vorbeugender Brandschutz in Schulen Feueralarm in der Schule - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Empfehlungen und Tipps zum Verhalten im Alarm- bzw. Brandfall Alarmübung (früher Räumungsübung)

Mehr

Brandschutzordnung. Genehmigt und in Kraft gesetzt durch den Vorstand.

Brandschutzordnung. Genehmigt und in Kraft gesetzt durch den Vorstand. Brandschutzordnung Genehmigt und in Kraft gesetzt durch den Vorstand. Teil A - Brandschutzordnung hängt aus Ist für den Aushang bestimmt und regelt das Notwendigste und gilt für die Beschäftigten und Besucher

Mehr

(vorläufige) Brandschutzordnung für die Jugend- und Bildungsstätte Klingberg Fahrenkampsweg 7, Scharbeutz

(vorläufige) Brandschutzordnung für die Jugend- und Bildungsstätte Klingberg Fahrenkampsweg 7, Scharbeutz HILFSWERK der Unitarier (Gesamtverband) e. V. (vorläufige) Brandschutzordnung für die Jugend- und Bildungsstätte Klingberg Fahrenkampsweg 7, 23684 Scharbeutz Inhalt der Brandschutzordnung Brandverhütung...

Mehr

Unterweisungskurzgespräch Brandschutz

Unterweisungskurzgespräch Brandschutz Unterweisungskurzgespräch Brandschutz Lektion 1: Alarmplan Lektion 2: Verhalten im Brandfall Lektion 3: Brandbekämpfung Lektion 4: Brandverhütung Informationen für Unterweisende Wissenstest mit Lösung

Mehr

Geschäftsanweisung 01/2014

Geschäftsanweisung 01/2014 Geschäftsanweisung 01/2014 Betreff: Brandschutz und Feueralarm im Jobcenter Bernkastel-Wittlich Zum Schutz und zur Sicherheit der Beschäftigten, sowie der Besucherinnen und Besucher werden die nachstehenden

Mehr

Einführung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für Studierende im ersten Semester. Stabsstelle Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz

Einführung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für Studierende im ersten Semester. Stabsstelle Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz Einführung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für Studierende im ersten Semester Stabsstelle Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz Stabsstelle Arbeitssicherheit Team, Aufgaben Ralf Kühl

Mehr