Baulicher Brandschutz
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- Fritz Kohler
- vor 7 Jahren
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1 aktuell 86 für Deckendurchführungen LORO- Problemlösungen für Brandschutz für die brandsichere Durchführung von LORO-X Stahlabflußrohr LORO-XC Edelstahlrohr LORO-Verbundrohr LORO-Flachdachabläufen für Wanddurchführungen Technischer Stand: September 2005 Technische Änderungen vorbehalten AKT 86 BRANDSCHUTZ 1.1
2 Beschrieb Baulicher Brandschutz Brandschutz bei Rohrleitungen - Allgemeines - Die brandschutztechnische Planung und Montage von Rohrleitungen erfolgt gemäß der Muster- Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR 03/2000. Ihre baurechtliche Einführung ist in allen Bundesländern als Leitungs-Anlagenrichtlinie (LAR) ohne wesentliche Abweichungen erfolgt. peratur von mindestens 1000 C bzw. aus Zementmörtel oder Beton (nur bei nichtbrennbaren Leitungen in gemeinsamen Durchbrüchen mit mehreren Leitungen) hohlraumfrei verschlossen wird und die Wand oder Decke eine Dicke von mindestens 80 hat. Der Geltungsbereich hinsichtlich Abflussleitungen betrifft Leitungsanlagen in Treppenräumen, in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie, in notwendigen Fluren und in offenen Gängen vor Gebäudeaußenwänden sowie die Führung von Leitungen durch bestite Wände und Decken in Gebäuden. Je nach Gebäudeart - nach Musterbauanordnung (MBO 2002) wird nach verschiedenen Gebäudeklassen differenziert - werden unterschiedliche Anforderungen gestellt. Nach der MBO 37 Absatz 1 dürfen Leitungen durch Brandwände, durch Wände nach 28 Absatz 1, Satz 2 und Absatz 4, Satz 2, Treppenraumwände, Wände von Räumen nach 32 Absatz 5, Satz 2 sowie durch Trennwände und Decken, die feuerbeständig sein müssen, nur hindurch geführt werden, wenn eine Übertragung von Feuer und Rauch nicht zu befürchten ist oder hiergegen Vorkehrungen getroffen sind. Für sog. F30 Länder gelten teilweise abweichende Regelungen. Als Problemlösung für erhöhten Brandschutz bieten sich LORO-X Stahlabflussrohre und LORO-XC Edelstahlrohre als nichtbrennbare Materialien der Baustoffklasse A1 nach DIN 4102 in besonders geeigneter Weise an. Für Wand- und Deckendurchführungen empfehlen wir die Verwendung der mit LORO-X Stahlabflussrohren geprüften Abschottungssysteme von Fa. Deutsche Rockwool Mineralwoll GmbH & Co. OHG. Gemäß den allgemeinen Anforderungen der Leitungsanlagen-Richtlinie Punkt 4.1 müssen Rohrleitungen entweder durch Abschottungen mit einer Feuerwiderstandsklasse R 90 nach DIN 4102 Teil 11, 1985 mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (ABZ) oder einem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis (ABP) oder innerhalb von Schächten aus nichtbrennbaren Baustoffen mit einer Feuerwiderstandsklasse von 90 Minuten geführt werden. Dabei sind Abstandsregeln zwischen den Abschottungen zwingend zu beachten. Der jeweilige Mindestabstand zwischen Abschottungen ergibt sich aus den Festlegungen der bauaufsichtlichen Zulassung bzw. aus dem Prüfzeugnis. Sofern entsprechende Regelungen fehlen, ist ein Abstand von mindestens 50 erforderlich. Für einzelne Rohrleitungen aus nichtbrennbaren Baustoffen bis Da 160 gibt es nach Punkt 4.2 der Leitungsanlagen-Richtlinie bestite Erleichterungen, ohne dass ein R 90 Nachweis erforderlich ist. Die Voraussetzungen dazu sind gegeben, wenn die vom Werkstoff sowie ggf. der Däung der Rohrleitung abhängigen Mindestabstände beachtet, die Däung im Bereich der Leitungsdurchführung aus nichtbrennbaren Baustoffen mit einer Schmelztem- AKT 86 BRANDSCHUTZ S2 2
3 1. Wand- und Deckendurchführungen LORO-Problemlösungen für F60-F90 Anforderungen nach DIN Erleichterungen nach MLAR 03/2000 ohne Brandtechnischen Nachweis LORO-X Stahlabflußrohr als einzelne Abflußleitung ohne Däung für innenliegende Entwässerungen von nichtbrennbaren Medien. DN 150 Es gilt Punkt der MLAR Einzelne Leitungen ohne Däung in jeweils eigenen Durchbrüchen oder Bohröffnungen. Diese Regel gilt für LORO-X Stahlabflussrohre als nichtbrennbare Leitung bis DN 150 und für Wände und Decken, die mindestens 80 dick sind. Der Raum zwischen der Leitung und dem umgebenden Bauteil muß dabei mit Baustoffen aus Mineralfaser* oder im Brandfall aufschäumenden Baustoffen vollständig verschlossen werden. * wie z.b. Rockwool-Conlit = Rockwool Conlit Brandschutzrohrschale 150 U mit Aluminiumkaschierung S 80* DN Typ Dädicke*, Kernbohrung, 40 42/29 29, /23,5 23, /38,5 38, /30,5 30, /39 39,0 180 *) -gilt auch für Wände /43,5 43, /30,5 30,5 220 Abstandsregelung a zu umgebenden Bauteilen oder anderen Leitungen: a Da Da = Außendurchmesser Rohr 1. Der lichte Abstand zwischen Leitung und umgebenden Bauteil in der Decke oder der Wand darf bei Verwendung von Mineralfasern höchstens 50, bei aufschäumenden Baustoffen höchstens 15 betragen. 2. Der Restquerschnitt bis zur Kernbohrung ist mit nichtbrennbarem Baustoff zu verschließen, z.b. mit Zementmörtel. 3. Um Körperschallbrücken zu verhindern, muß beim Einmörteln der Conlit Schale sichergestellt werden, daß es zu keinem Kontakt zwischen den Rohrleitungen und dem Mörtel kot. AKT 86 BRANDSCHUTZ S3 3
4 1.1.2 LORO-Verbundrohr (Ausführung Standard und Silent ) als einzelne Abflußleitung mit Däung aus brennbarem Baustoff (PU-Schaum, B2) und Umhüllung aus Stahlrohr für innenliegende Entwässerungen von nichtbrennbaren Medien. LORO-Verbundrohr DN 150 Es gilt Punkt der MLAR Einzelne Rohrleitungen mit Däung in Durchbrüchen oder Bohröffnungen. Diese Regel gilt für LORO-Verbundrohr bis DN 150 und für Wände und Decken, die mindestens 80 dick sind. Um eine Übertragung von Feuer und Rauch bei der Rohrdurchführung von Wänden und Decken zu verhindern, sind auch bei einer einzelnen Abflussleitung aus LORO-Verbundrohr mit Innenund Außenrohr aus nichtbrennbaren Leitungen besondere Maßnahmen erforderlich: Im Wandund Deckenbereich müssen Verbundrohre unterbrochen und stattdessen durch normale LORO- Stahlabflußrohre z.b. mit CONLIT 150 U Brandschutzrohrschale eingesetzt werden. LORO-X Rohr = Rockwool Conlit Brandschutzrohrschale 150 U mit Aluminiumkaschierung S 80* DN Typ Dädicke*, Kernbohrung, 40 42/29 29,0 100 *) -gilt auch für Wände 50 53/23,5 23, /38,5 38, /30,5 30, /39 39, /43,5 43, /30,5 30,5 220 Erforderliche Abstandsregelung a zu umgebenden Bauteilen oder anderen Leitungen: a Der lichte Abstand zwischen Leitung und umgebenden Bauteil in der Decke oder der Wand darf bei Verwendung von Mineralfasern höchstens 50, bei aufschäumenden Baustoffen höchstens 15 betragen. 2. Der Restquerschnitt bis zur Kernbohrung ist mit nichtbrennbarem Baustoff zu verschließen, z.b. mit Zementmörtel. 3. Um Körperschallbrücken zu verhindern, muß beim Einmörteln der Conlit Schale sichergestellt werden, daß es zu keinem Kontakt zwischen den Rohrleitungen und dem Mörtel kot. AKT 86 BRANDSCHUTZ S4 4
5 1.2. Ausführungsvarianten mit geprüften Brandschutz-Systemlösungen von Rockwool entsprechend Rockwool ABP P-3725/4130-MPA BS LORO-X Stahlabflußrohr als Abflußleitung für innenliegende Entwässerungen von nichtbrennbaren Medien. Ausführung für Massivdecken. DN 200 = Rockwool Conlit Brandschutzrohrschale 150 U = Rockwool Däschale RS 800 jeweils mit Aluminiumkaschierung L1 DN 40 - DN 100: 1000 L1 DN DN 200: 1500 L2 80 L1 L1 L1 S 150* L2 Massivdecke DN Typ Dädicke*, Kernbohrung, Typ Dädicke, *) - Massivwand und leichte Trennwand, Dicke s mind. 100, mittig angeordnet, = S 40 42/29 29, /30 30, /23,5 23, /30 30, /38,5 38, /30 30, /30,5 30, /30 30, /39 39, /30 30, /43,5 43, /30 30,0 Abstandsregelung a zu umgebenden Bauteilen oder anderen Rohrleitungen: a /30,5 30, /30 30, /40 40, /40 40,0 a 0 1. Für Däschale RS 800 und Brandschutzrohrschale Conlit ist eine Alukaschierung als Dampfsperre erforderlich. 2. Der Restquerschnitt bis zur Kernbohrung ist mit nichtbrennbarem Baustoff zu verschließen, z.b. mit Zementmörtel. 3. Um Körperschallbrücken zu verhindern, muß beim Einmörteln der Conlit Schale sichergestellt werden, daß es zu keinem Kontakt zwischen den Rohrleitungen und dem Mörtel kot. AKT 86 BRANDSCHUTZ S5 5
6 2. Wand- und Deckendurchführungen LORO-Problemlösungen für F30 Anforderungen nach DIN Ausführungsvarianten mit geprüften Brandschutz-Systemlösungen von Rockwool entsprechend Rockwool ABP P-3725/4130-MPA BS LORO-X Stahlabflußrohr als Abflußleitung für innenliegende Entwässerungen von nichtbrennbaren Medien. Ausführung für Massivdecken. Dädicke*, rung, Kernboh- DN Typ 40 42/30 30, /30 30, /30 30,0 150 S 150 L1 Massivdecke 80 89/30 30, /30 30, /30 30,0 220 L /30 30, /40 40,0 300 = Rockwool Däschale RS 800 Abstandsregelung a zu umgebenden Bauteilen oder anderen Leitungen: L2 L2 a 0 S 150 Massivdecke a 0 L2 L Für Däschale RS 800 ist eine Alukaschierung als Dampfsperre erforderlich. 2. Der Restquerschnitt bis zur Kernbohrung ist mit nichtbrennbarem Baustoff zu verschließen, z.b. mit Zementmörtel. 3. Um Körperschallbrücken zu verhindern, muß beim Einmörteln der Däschale RS 800 sichergestellt werden, daß es zu keinem Kontakt zwischen den Rohrleitungen und dem Mörtel kot. AKT 86 BRANDSCHUTZ S6 6
7 2.1.2 LORO-X Stahlabflußrohr als Abflußleitung für innenliegende Entwässerungen mit nichtbrennbaren Medien. Ausführung für Massivwände und leichte Trennwände. S 100 S 100 L4 L4 L4 L4 Massivwand L Leichte Trennwand L5 L L5 = Bauteildicke = Rockwool Conlit Brandschutzrohrschale 150 U = Rockwool Däschale RS 800 DN Typ Dädicke*, Kernbohrung, Typ Dädicke, 40 42/29 29, /30 30, /23,5 23, /30 30, /38,5 38, /30 30,0 Massivwand und leichte Trennwand, Dicke mind. 100, mittig angeordnet, = S 80** 89/30,5 30, /30 30, /39 39, /30 30,0 125** 133/43,5 43, /30 30,0 150** 159/30,5 30, /30 30,0 200** 219/40 40, /40 40,0 **ABP beantragt 1. Für Däschale RS 800 und Brandschutzrohrschale Conlit ist ein Alukaschierung als Dampfsperre erforderlich. 2. Der Restquerschnitt in der Durchführung ist mit Zementmörtel. durchgehend zu verschließen. 3. Um Körperschallbrücken zu verhindern, muß beim Einmörteln der Conlit Schale sichergestellt werden, daß es zu keinem Kontakt zwischen den Rohrleitungen und dem Mörtel kot. AKT 86 BRANDSCHUTZ S7 7
8 3. Flachdachabläufe Brandschutzproblemlösungen für Flachdachabläufe in Stahltrapezprofildächern nach DIN Baulicher Brandschutz großflächiger Dächer. Brandbeanspruchung von unten. Nach DIN : geprüfte oder klassifizierte großflächige Flachdächer in Leichtbauweise haben die Begrenzung der Branderweiterung im Bereich der geschlossenen Dachfläche bei einer Brandbeanspruchung von unten zum Ziel. Für kleinere Durchdringungen wie z.b. Dachabläufe sind besondere Maßnahmen gegen eine Brandweiterleitung nach DIN erforderlich. Dabei gilt es bei der Durchdringung, insbesondere von profilierten und zweischaligen Dächern, den Eintritt von Gasen und Flaen in den Profil- oder Dachhohlraum zu verhindern. Nach Punkt 4.2 ist die Wärmedäung in einer Fläche von mindestens 1000 x 1000 aus Materialien wie nichtbrennbare Baustoffe nach DIN : (mit Schmelzpunkt von mindestens 1000 C), Phenolharz- Hartschaum nach DIN und bauaufsichtlich zugelassene expandierende mineralische Baustoffe auszuführen, wobei der Dachablauf mittig angeordnet ist. Beispiel für die Brandschutzlösung von LORO beim von LORO-DRAINJET und LORO-DRAINLET Flachdachabläufen: LORO-Flachdachablauf aus Edelstahl Dachabdichtung -Abschottung Dampfsperre -Dach Abschottung, Formstück -Abschottung bei Durchdringungen mit Dachabläufen: aus nichtbrennbaren Baustoffen nach DIN : mit einem Schmelzpunkt von mindestens 1000 C, z.b. Rockwool Dachdäplatte Durock mindestens in einer Fläche von 1,0 m x 1,0 m. Die Länge der Abschottung im Profilhohlraum muss mindestens 0,12 m in Profilrichtung betragen. Die Abschottung oder Formstücke sind unmittelbar neben der Durchdringung in einer Linie einzubringen. Dabei müssen alle Profilhohlräume im Profilquerschnitt bis zum ersten nicht angeschnittenen Obergurt abgeschottet werden. Der LORO DRAINJET /DRAINLET - Dachablauf, aus Edelstahl (Baustoffklasse A1, nichtbrennbar) ist mit werkseitig vormontierter Wärmedäung aus nichtbrennbarer Rockwool Conlit Brandschutzrohrschale lieferbar. = Rockwool Conlit Brandschutzrohrschale 150 U mit Aluminiumkaschierung 0,12 DN Typ Dädicke () 70 73/38,5 38, / /43,5 43,5 Ein Verzeichnis der Dächer, die ohne Prüfung die Anforderungen nach DIN erfüllen, wird in der DIN , Punkt 3, festgelegt. LOROWERK K.H.Vahlbrauk GmbH & Co.KG Kriegerweg 1, Bad Gandersheim, Tel.:+49(0) , Fax: +49(0) Internet: infocenter@lorowerk.de AKT 86 BRANDSCHUTZ S8 8
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