IFRS aktuell. Inhalt. Nachrichten zu den aktuellen Entwicklungen der IFRS. März 2014

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1 Nachrichten zu den aktuellen Entwicklungen der IFRS IFRS aktuell März Inhalt EU-Endorsement... 2 Übersicht über neue Standards und Interpretationen... 2 Endgültige Veröffentlichungen... 3 IFRS 14, Regulatorische Abgrenzungsposten... 3 Agenda-Entscheidungen des IFRS IC... 3 Post-Implementation Review des IFRS 3, Unternehmenszusammenschlüsse... 4 EFRAG veröffentlicht Ergebnisse der Feldstudie zu ED/2013/7, Versicherungsverträge... 4 Entwürfe... 5 Vorläufige Agenda-Entscheidungen des IFRS IC... 5 Diskussionen Themen der jüngsten IASB-Sitzung Themen der jüngsten IFRS IC-Sitzung Bulletin zur Komplexität der Rechnungslegung Projektplan Übersicht über die derzeitigen Projekte des IASB Übersicht über die derzeitigen Projekte des AFRAC Service...14 Veröffentlichungen...14 Veranstaltungen Kontakt PwC Academy Ansprechpartner in Ihrer Nähe...16

2 IFRS Aktuell März 2 EU-Endorsement Übersicht über neue Standards und Interpretationen Die nachfolgende Tabelle informiert über noch nicht oder erst in jüngerer Zeit von der EU übernommene Standards und Interpretationen (Endorsement). Im Falle einer bereits erfolgten Übernahme enthält das in der Tabelle genannte Datum einen Link zu der entsprechenden Verordnung, die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde. verbindliche Anwendung 1 Endorsement Änderung IFRS 10, Konzernabschlüsse, IFRS 12, Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen, und IAS 27, Einzelabschlüsse Investmentgesellschaften Änderung IAS 36, Wertminderung von Vermögenswerten - Angaben zum erzielbaren Betrag bei nicht-finanziellen Vermögenswerten ab Geschäftsjahr ab Geschäftsjahr EU-Verordnung vom 20. November 2013 EU-Verordnung vom 20. November 2013 Änderung IAS 39, Novation von Derivaten und Fortsetzung der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften ab Geschäftsjahr EU-Verordnung vom 20. November 2013 IFRIC 21, Abgaben ab Geschäftsjahr geplant für Q2 Änderung des IAS 19, Leistungen an Arbeitnehmer Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge Jährliche Verbesserungen der International Financial Reporting Standards (Zyklus ) Jährliche Verbesserungen der International Financial Reporting Standards (Zyklus ) ab Geschäftsjahr 2015 geplant für Q4 ab Geschäftsjahr 2015 geplant für Q4 ab Geschäftsjahr 2015 geplant für Q4 IFRS 14, Regulatorische Abgrenzungsposten ab Geschäftsjahr 2016 geplant für Q IFRS 9, Finanzinstrumente, Änderung IFRS 9 und IFRS 7, Verpflichtender Anwendungszeitpunkt und Anhangangaben bei Übergang, und Änderung IFRS 9, IFRS 7 und IAS 39, Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen 1 für Unternehmen mit kalendergleichem Geschäftsjahr frühestens ab Geschäftsjahr 2018 noch festzulegen Der aktuelle Bericht zum Stand des Übernahmeprozesses der IFRS gemäß der EU- Rechnungslegungsverordnung der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG-Bericht) steht auf der Website der EFRAG zum Herunterladen zur Verfügung (Stand: 11.Februar ).

3 IFRS Aktuell März 3 Endgültige Veröffentlichungen IFRS 14, Regulatorische Abgrenzungsposten Der IASB hat am 30. Januar IFRS 14, Regulatorische Abgrenzungsposten, veröffentlicht. Durch die Regelungen des Standards wird es Unternehmen, die erstmals einen IFRS-Abschluss gemäß IFRS 1, Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards, aufstellen ermöglicht, sog. regulatorische Abgrenzungsposten, die sie unter Geltung ihrer bisherigen nationalen Rechnungslegungsvorschriften im Zusammenhang mit preisregulierten Tätigkeiten angesetzt haben, im IFRS-Abschluss beizubehalten und weiterhin nach den bisherigen Rechnungslegungsmethoden zu bilanzieren. Hierdurch soll betroffenen Unternehmen ein Übergang auf IFRS erleichtert werden. Die Anwendung der Regelung ist allerdings explizit nur für IFRS-Erstanwender vorgesehen; bereits nach IFRS bilanzierende Unternehmen sind von der Anwendung ausgenommen. Sofern sich ein Unternehmen zur Anwendung der Regelungen des IFRS 14 entscheidet (Wahlrecht!), hat es jedoch zwingende Ausweis- und Angabepflichten zu erfüllen. So sind die regulatorischen Abgrenzungsposten gesondert in der Bilanz getrennt nach Aktiv- und Passivposten auszuweisen. Gleiches gilt für Ergebnisauswirkungen in der Gesamtergebnisrechnung. Darüber hinaus sind unter anderem Angaben zur Art der zugrundeliegenden Preisregulierung sowie zu den damit zusammenhängenden Risiken zu machen. Die Möglichkeiten zur Änderung der bislang angewendeten Rechnungslegungsmethoden in Bezug auf die regulatorischen Abgrenzungsposten werden durch IFRS 14 beschränkt. Ein erstmaliger Ansatz solcher Posten, die nach den nationalen Rechnungslegungsvorschriften nicht anzusetzen waren, ist aus dem IFRS 14 heraus nicht zulässig. Der neue Standard ist - bis zur endgültigen umfassenden Regelung der Bilanzierung preisregulierter Tätigkeiten - als Interimslösung gedacht. Zum umfassenden Projekt ist derzeit die Veröffentlichung eines Diskussionspapiers für das 2. Quartal avisiert. Die Regelung ist - vorbehaltlich eines noch zu erfolgenden EU-Endorsements - erstmals für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen, anzuwenden. Eine frühere, freiwillige Anwendung ist zulässig. Agenda-Entscheidungen des IFRS IC Im Rahmen seiner Januar Sitzung bestätigte das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) seine vorläufigen Entscheidungen (sog. Tentative Agenda Decisions) aus September und Juli 2013, wonach folgende Themen nicht auf die Agenda übernommen werden: IAS 29, Rechnungslegung in Hochinflationsländern Anwendung eines Konzepts der finanzwirtschaftlichen Kapitalerhaltung, welches mit konstanten Einheiten der Kaufkraft definiert wird.

4 IFRS Aktuell März 4 IAS 32, Finanzinstrumente: Darstellung Klassifizierung eines Finanzinstruments, das eine verpflichtende Wandlung in eine variable Anzahl von Anteilen vorsieht, aber dem Emittenten eine Option zur vorzeitigen Erfüllung durch eine feste Anzahl an Anteilen einräumt: Im Vergleich zur vorläufigen Agenda-Entscheidung aus Juli 2013 führt das IFRS IC in seiner endgültigen Entscheidung nunmehr noch zusätzliche Hinweise zur Beurteilung an, ob die Option des Emittenten Substanz besitzt. IAS 32, Finanzinstrumente: Darstellung Klassifizierung eines Finanzinstruments, das bei Eintritt eines sogenannten Non-Viability-Ereignisses zwingend in eine variable Anzahl von Anteilen am Emittenten gewandelt wird: Wie bereits im Juli 2013 vorläufig entschieden, wurde die Anfrage nicht auf die Agenda übernommen. Im Gegensatz zu seiner vorläufigen Agenda-Entscheidung aus Juli 2013 führt das IFRS IC nunmehr jedoch keine inhaltlichen Aussagen zu der Einstufung und Bilanzierung des Finanzinstruments mehr an, sondern lehnt die Aufnahme des Themas auf seine Agenda mit dem Hinweis ab, dass eine Bearbeitung durch das IFRS IC aufgrund des Umfangs der Thematik nicht in effizienter Weise durchführbar sei. Post-Implementation Review des IFRS 3, Unternehmenszusammenschlüsse Der IASB hat am 30. Januar im Rahmen des sog. Post-Implementation Reviews zu IFRS 3, Unternehmenszusammenschlüsse, eine Informationsanfrage (Request for Information) zu Erfahrungen aus der Implementierung und Anwendung des Standards veröffentlicht. Ziel ist es, die Regelungen des IFRS 3 einer Überprüfung zu unterziehen und etwaig notwendigen Änderungsbedarf festzustellen. Stellungnahmen zu den gestellten Fragestellungen werden bis zum 30. Mai erbeten. Sie können das Dokument unter folgendem Link herunterladen: Board-Open-to-Comment.aspx EFRAG veröffentlicht Ergebnisse der Feldstudie zu ED/2013/7, Versicherungsverträge Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat am 15. Januar den Ergebnisbericht einer zusammen mit Standardsettern aus Frankreich, Deutschland, Italien und Großbritannien sowie in Kooperation mit dem IASB durchgeführten Feldstudie zum überarbeiteten Standardentwurf zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen (ED/2013/7) veröffentlicht. Ziel der zwischen Juli und Oktober 2013 durchgeführten Studie war es, herauszufinden, ob die vorgeschlagenen Regelungen umsetzbar sind, welche Auswirkungen sie für die Unternehmen haben und welche Kosten und Vorteile erwartet werden. Sie können die Ergebnisse der Feldstudie unter folgendem Link herunterladen:

5 IFRS Aktuell März 5 Entwürfe Vorläufige Agenda-Entscheidungen des IFRS IC Im Rahmen seiner Januar-Sitzung entschied das IFRS IC vorläufig, die folgenden Fragestellungen nicht auf seine Agenda zu übernehmen. Einwendungen gegen diese Entscheidungen können bis zum 14. April eingereicht werden. Die vorläufigen Agenda-Entscheidungen sollen in der Mai Sitzung erneut diskutiert werden. IFRS 11, Gemeinsame Vereinbarungen Einstufung gemeinsamer Vereinbarungen Das IFRS IC erhielt eine Anfrage, ob bei der Einstufung einer gemeinsamen Vereinbarung als gemeinschaftliche Tätigkeit oder Gemeinschaftsunternehmen nach IFRS 11 bei der Würdigung der sonstigen Sachverhalte und Umstände nur durchsetzbare Rechte zu berücksichtigen sind. Es stellte fest, dass die Einstufung einer gemeinsamen Vereinbarung als gemeinschaftliche Tätigkeit oder als Gemeinschaftsunternehmen gemäß IFRS davon abhängig ist, inwiefern Rechte an den Vermögenswerten und Verpflichtungen für die Schulden, die der Vereinbarung zuzurechnen sind, bestehen. Diese Rechte und Verpflichtungen seien ihrem Wesen nach durchsetzbar. Weiterhin lege IFRS 11.B30 dar, dass soweit die an der Vereinbarung beteiligten Parteien aufgrund sonstiger Sachverhalte und Umstände Rechte an den der Vereinbarung zuzurechnenden Vermögenswerten und Verpflichtungen erhalten, dies zu einer Einstufung als gemeinschaftliche Tätigkeit führt. Infolgedessen führte das IFRS IC aus, dass bei der Würdigung der sonstigen Sachverhalte und Umstände nur durchsetzbare Rechte zu berücksichtigen seien. Nach Auffassung des IFRS IC ist im Hinblick auf die vorhandenen Regelungen keine weitere Interpretation oder Anpassung des Standards notwendig. Daher wurde vorläufig entschieden, die Anfrage nicht auf die Agenda zu nehmen. IAS 1, Darstellung des Abschlusses Aspekte in Bezug auf die Anwendung von IAS 1 Das IFRS IC wurde um Klarstellung gebeten, wie einige der Darstellungsanforderungen des IAS 1 anzuwenden sind. Der Anfragende äußerte Bedenken, dass das Fehlen von Definitionen in IAS 1 und der Mangel an Anwendungsleitlinien zu einer signifikanten Flexibilität führt, die die Vergleichbarkeit und Verständlichkeit der Abschlüsse beeinträchtigt. Das IFRS IC betonte hierzu, dass IAS 1 übergreifende Anforderungen hinsichtlich der Darstellung von Abschlüssen, Richtlinien für ihre Struktur und Minimalanforderungen für ihren Inhalt adressiert. Der Standard erlaube zwar Flexibilität, enthalte jedoch auch diverse Prinzipien wie auch detaillierte Anforderungen hinsichtlich der Darstellung und dem Inhalt von Abschlüssen, die gerade dazu gedacht sind, die Flexibilität zu reduzieren und für Transparenz in den Abschlüssen zu sorgen. Im Hinblick auf die vom Anfragenden geäußerten Bedenken wies das IFRS IC insbesondere auf die Vorschrift des IAS 1.15 hin, eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung zu vermitteln. Dies erfordere unter anderem die Anwendung aller anzuwendenden Standards und Interpretationen und in Übereinstimmung mit IAS 1.17 Rechnungslegungsmethoden gemäß IAS 8, Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler, auszuwählen und anzuwenden,

6 IFRS Aktuell März 6 Informationen einschließlich der Rechnungslegungsmethoden auf eine Weise darzustellen, die zu relevanten, verlässlichen, vergleichbaren und verständlichen Informationen führt und zusätzliche Angaben bereitzustellen, wenn die Anforderungen in den IFRS unzureichend sind, um es den Adressaten zu ermöglichen, die Auswirkungen einzelner Geschäftsvorfälle sowie sonstiger Ereignisse und Bedingungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu verstehen. In Bezug auf einige spezifische vom Anfragenden vorgebrachte Beispiele verwies das IFRS IC auf zugehörige der Vergleichbarkeit und Verständlichkeit dienende Paragraphen des IAS 1: Darstellung der Aufwendungen nach Funktionen (Umsatzkostenverfahren): Nach IAS 1.99 nur zulässig, wenn hierdurch verlässliche und gegenüber dem Gesamtkostenverfahren relevantere Informationen ermöglicht werden; darüber hinaus Angabepflichten des IAS zu Art der Aufwendungen und zu Art und Betrag wesentlicher Ertrags- und Aufwandsposten gemäß IAS 1.97, Darstellung zusätzlicher Posten, Überschriften und Zwischensummen: Erfordernis zur Einfügung zusätzlicher Posten, Überschriften und Zwischensummen gemäß IAS 1.85 f., Darstellung von zusätzlichen Aufstellungen oder Spalten in den primären Abschlussbestandteilen: Erfordernis zusätzlicher Informationen im Anhang gemäß IAS 1.112(c); somit pro-forma-spalten in den primären Abschlussbestandteilen nach Auffassung des IFRS IC in der Regel nicht sachgerecht, Wesentlichkeit sowie Zusammenfassung von Posten: Erfordernisse des IAS 1.29 zur gesonderten Darstellung wesentlicher Posten sowie Regelung des IAS 1.31, wonach Angabepflichten der IFRS nicht befolgt werden müssen, wenn die Information nicht wesentlich ist. Darüber hinaus wies das IFRS IC darauf hin, dass derzeit Änderungen des IAS 1, basierend auf dem sog. Disclosure-Initiative-Projekt diskutiert werden, die die Darstellung von Summen und Zwischensummen sowie das Wesentlichkeitskonzept im Hinblick auf spezielle Angabeverpflichtungen klarstellen würden. Auf Basis der bestehenden Prinzipien und der derzeit bereits stattfindenden Diskussionen zur Änderung des IAS 1 wurde vorläufig entschieden, die Fragestellungen nicht auf die Agenda zu nehmen. IAS 12, Ertragsteuern Ansatz und Bewertung aktiver latenter Steuern in einer Verlustsituation Das IFRS IC wurde um Klarstellung bezüglich des Ansatzes und der Bewertung aktiver latenter Steuern bei Unternehmen in einer Verlustsituation gebeten. Hierbei wurden zwei Aspekte aufgegriffen: Ist nach IAS 12 eine aktive latente Steuer auf Verlustvorträge unabhängig davon, ob ein Unternehmen steuerliche Verluste erwartet, in dem Umfang anzusetzen, wie angemessene abzugsfähige temporäre Differenzen vorliegen? Inwieweit sind steuerrechtliche Regelungen, die den Umfang der Verwendungsmöglichkeit steuerlicher Verluste auf einen Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens begrenzen, nach IAS 12 bei der Beurteilung aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge zu berücksichtigen?

7 IFRS Aktuell März 7 Das IFRS IC stellte fest, dass die Paragraphen 28 und 35 des IAS 12 Regelungen enthalten, anhand derer die Fragestellungen beantwortet werden könnten. Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge sind in dem Umfang anzusetzen, wie zu versteuernde temporäre Differenzen vorliegen, die sich in der Periode umkehren, in der auch die Verlustvorträge genutzt werden können. Die Effekte aus der Umkehr zu versteuernder temporärer Differenzen ermöglichen eine Nutzung der steuerlichen Verlustvorträge. Künftige steuerliche Verluste sind bei dieser Betrachtung unerheblich. Sofern die Nutzbarkeit steuerlicher Verlustvorträge durch Steuergesetze eingeschränkt wird, ist nach Auffassung des IFRS IC auch bei der Umkehr zu versteuernder temporärer Differenzen von einer eingeschränkten Nutzbarkeit der Verlustvorträge auszugehen. Der Wertansatz der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge ist nach dieser Argumentation sowohl bei prognostizierten Gewinnen als auch bei Verlusten zu begrenzen. Sollten die steuerlichen Verlustvorträge den Betrag der zu versteuernden temporären Differenzen übersteigen, kommt ein über diese hinausgehender Ansatz aktiver latenter Steuern nach den allgemeinen Regelungen des IAS 12 nur in Betracht, wenn zusätzliches zu versteuerndes Einkommen oder Steuergestaltungsmaßnahmen wahrscheinlich zur Verfügung stehen werden. Aufgrund der obigen Analyse des IAS 12 sei eine Interpretation oder Anpassung des Standards nach Einschätzung des IFRS IC nicht erforderlich. Die Fragestellungen wurden demnach vorläufig nicht auf die Agenda genommen. IAS 12, Ertragsteuern Ansatz eines Vermögenswertes aus einer Steuerrisikoposition Das IFRS IC erhielt eine Anfrage bezüglich des Ansatzes einer Steuerforderung, die aus einer Zahlung des Unternehmens an die Finanzbehörden für einen strittigen Sachverhalt resultiert, der Gegenstand einer Betriebsprüfung ist. Das Unternehmen beabsichtigt, gegen die Zahlung vor dem Finanzgericht vorzugehen und eine Erstattung zu erwirken. Die Erstattung der Zahlung wird als wahrscheinlich, aber nicht als sicher eingeschätzt. Das IFRS IC wurde um Klarstellung dahingehend gebeten, ob in einem solchen Fall die Ansatzkriterien des IAS 12 anzuwenden wären, so dass ein wahrscheinlicher Zahlungsmittelzufluss den Ansatz einer Steuerforderung rechtfertigen würde, oder ob entsprechend des IAS 37, Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen, eine Rückerstattung so gut wie sicher sein müsse, um einen Vermögenswert zu begründen. Nach Auffassung des IFRS IC sind dem IAS sämtliche Regelungen zu einer solchen Fragestellung zu entnehmen. Eine tatsächliche Ertragsteuerverpflichtung ist in dem Umfang, in dem sie noch nicht bezahlt ist, zu passivieren. Der erwartungsgemäß zu zahlende Betrag kann im Rahmen einer Betriebsprüfung Unsicherheit unterliegen. Eine Steuerforderung ist dann anzusetzen, wenn der bereits gezahlte und insofern sichere Betrag die - ggf. unsichere - Steuerverpflichtung übersteigt. Der in der Fragestellung adressierte Sachverhalt ist nach Auffassung des IFRS IC vollumfänglich durch den IAS 12 geregelt, so dass Zahlungen wahrscheinlich sein müssen, um einen Ansatz zu rechtfertigen. Das IFRS IC entschied daher vorläufig, den Sachverhalt nicht auf die Agenda zu nehmen.

8 IFRS Aktuell März 8 IAS 12, Ertragsteuern Auswirkungen einer konzerninternen Umstrukturierung auf latente Steuern im Zusammenhang mit einem Geschäfts- oder Firmenwert Das IFRS IC wurde um Hinweise gebeten, wie latente Steuern - insbesondere solche auf einen Geschäfts- oder Firmenwert - bei einer konzerninternen Umstrukturierung eines Unternehmens zu ermitteln seien. Das IFRS IC hat die Vorgehensweise durch allgemeine Ausführungen klargestellt. Sind die Einzelunternehmen in einem Konzern eigenständige Steuersubjekte und erstellen demzufolge eigenständige Steuererklärungen, gelten für Zwecke der Ermittlung latenter Steuern im Konzernabschluss temporäre Differenzen grundsätzlich bei den jeweiligen Gesellschaften als entstanden und sind mit dem für die Gesellschaft geltenden Steuersatz zu bewerten. Der Buchwert der Vermögenswerte und Schulden, der für die Bestimmung temporärer Differenzen mit dem jeweiligen Steuerwert zu vergleichen ist, ist dabei allerdings aus Sicht des Konzerns zu beurteilen. Auch in Bezug auf die Fragestellung, ob ein Vermögenswert oder eine Schuld erstmals angesetzt wird und Ausnahmetatbestände des IAS 12 für den erstmaligen Ansatz latenter Steuern in Betracht kommen, ist die Sicht des Konzerns heranzuziehen. Erfolgt also lediglich eine konzerninterne Umstrukturierung von Gesellschaften, ist kein Erstansatz von Vermögenswerten und Schulden aus Konzernsicht zu unterstellen. Im Übrigen gelten in einem Konzernabschluss die allgemeinen Regelungen zu temporären Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen sowie Anteilen an gemeinsamen Vereinbarungen. Angesichts der bestehenden Regelungen des IAS 12 sah das IFRS IC vorläufig keine Notwendigkeit, die Fragestellung auf die Agenda aufzunehmen. IAS 16, Sachanlagen Angabe von Buchwerten nach dem Anschaffungskostenmodell bei Anwendung des Neubewertungsmodells Das IFRS IC wurde gebeten klarzustellen, ob bei der Ermittlung der gemäß IAS 16.77(e) geforderten Angabe der Buchwerte von Sachanlagen nach dem Anschaffungskostenmodell, für Sachanlagen, die nach dem Neubewertungsmodell des IAS ff. bewertet wurden, auch Fremdkapitalkosten gemäß IAS 23, Fremdkapitalkosten, einzubeziehen sind. Der Antragsteller war der Auffassung, dass diese nicht einzubeziehen wären, da die Ermittlung einen erheblichen Aufwand darstelle. Das IFRS IC stellte fest, dass die Regelung des IAS 16.77(e), wie auch vom Anfragenden anerkannt, eindeutig ist. Der Standard erfordert, dass für neubewertete Sachanlagen der Buchwert offengelegt werden muss, der sich bei Anwendung des Anschaffungskostenmodells ergäbe. Dieser Buchwert beinhaltet dabei zwingend auch die nach IAS 23 zu aktivierenden Fremdkapitalkosten. Da somit vor dem Hintergrund der bestehenden Regelungen weder eine Auslegung noch eine Änderung des Standards notwendig sei, lehnte das IFRS IC die Aufnahme des Themas auf die Agenda vorläufig ab. IAS 19, Leistungen an Arbeitnehmer Bilanzierung von Contribution- Based Promises Das IFRS IC beschäftigte sich bereits seit Mitte 2012 mit der Frage der Bilanzierung sog. Contribution-Based-Promises gemäß IAS 19. Aufgrund der Tatsache, dass die Bilanzierung derartiger Pläne nach IAS 19 problematisch ist und derzeit unterschiedliche Bilanzierungsweisen in der Praxis existieren, versuchte das IFRS IC eine Lösung zu entwickeln, scheiterte jedoch daran, einen angemessenen Anwendungsbereich für eine Änderung des IAS 19 zu finden, der die Bilanzierung für derartige Pläne ohne erhebliche Kosten verbessern würde und es gleichzeitig zu keinen unvorhergesehenen Konsequenzen aus einer willkürlichen Abgrenzung zu ähnlichen Plänen kommen würde.

9 IFRS Aktuell März 9 Das IFRS IC entschied sich daher nunmehr vorläufig, das Projekt von seiner Agenda zu nehmen und schlägt stattdessen dem IASB vor, die angesprochenen Pläne im Rahmen eines allgemeinen umfassenden Research-Projekts zur Bilanzierung von Leistungen an Arbeitnehmer zu behandeln. Dabei ist man sich der Tatsache bewusst, dass es derzeit bei unterschiedlichen Bilanzierungsweisen in der Praxis verbleiben wird. IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung - Bilanzierung eines Finanzinstruments, das eine Pflichtwandlung in eine variable Anzahl von Anteilen vorsieht, bei dem die Anzahl der hinzugebenden Anteile allerdings durch Cap und Floor begrenzt wird Das IFRS IC wurde gebeten, zur Bilanzierung eines Finanzinstruments beim Emittenten Stellung zu nehmen, das zum Fälligkeitszeitpunkt die Wandlung des ausstehenden Betrags in eine variable Anzahl von eigenen Eigenkapitalinstrumenten des Emittenten vorsieht, wobei jedoch die zu liefernde Anzahl der Anteile durch einen Cap und einen Floor nach oben und unten begrenzt wird. Das IFRS IC stellte fest, dass das betreffende Instrument die Definition einer finanziellen Verbindlichkeit erfüllt, da die hinzugebende Anzahl der eigenen Eigenkapitalinstrumente nicht fix ist (IAS (b)(i)), auch wenn eine Begrenzung durch Cap und Floor gegeben ist. In diesem Sinne ist es auch nicht möglich, ein derartiges Instrument in mehrere Einzelkomponenten zu zerlegen, mit dem Ziel, für einige der möglichen Wandlungsszenarien (die Wandlung in eine feste Anzahl bei Überschreiten des Cap bzw. Unterschreiten des Floor) eine Eigenkapitalklassifizierung zu erreichen. Vielmehr stellen der Cap und der Floor jeweils eingebettete Derivate des Basisvertrags dar, deren Wert mit dem Wert der hinzugebenden Anteile schwankt und die deshalb nach IAS f. vom Basisvertrag abzuspalten und gesondert zu bilanzieren sind (unter der Annahme, dass der Emittent nicht den Gesamtvertrag als "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" designiert). Vor dem Hintergrund dieser Analyse entschied das IFRS IC vorläufig, diese Anfrage nicht auf seine Agenda zu nehmen, da eine Interpretation nicht erforderlich sei. IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen Bewertung von Schulden, die aus Emissionshandelssystemen entstehen Das IFRS IC wurde um Klarstellung gebeten, wie die Bewertung einer Schuld, die aus der Verpflichtung resultiert, Emissionsrechte im Rahmen eines Emissionshandelssystems zu liefern, nach IAS 37 vorzunehmen ist. Es wurde gefragt, ob die Bewertung der Schuld auf Basis der aktuellen Werte von Emissionsrechten zum Ende jeder Berichtsperiode erfolgen sollte. Die Anfrage betonte, dass dies die Regelung der Interpretation IFRIC 3, Emissionsrechte, war, welche im Juni 2005 zurückgezogen wurde. Das IFRS IC merkte an, dass der IASB bei Rückzug von IFRIC 3 bestätigt hatte, dass es sich um eine angemessene Interpretation vorhandener IFRS im Hinblick auf die Bilanzierung von Emissionshandelssystemen handele, deren Anwendung jedoch zu unbefriedigenden Bewertungs- und Berichtsinkongruenzen zwischen Vermögenswerten und Verpflichtungen, die aus Emissionshandelssystemen resultieren, führe. Zusätzlich wies es darauf hin, dass das in 2012 vom IASB auf seine Agenda genommene Research-Projekt zur Bilanzierung von Emissionshandelssystemen als ein Hauptthema die Frage beinhaltet, ob die Bilanzierung von Verpflichtungen, die aus Emissionshandelssystemen resultieren, separat von der Bilanzierung der Vermögenswerte betrachtet werden sollte. Im Hinblick darauf sei es schwierig, eine Interpretation in Bezug auf die Bewertung solcher Verpflichtungen ohne Berücksichtigung der Bilanzierung von Emissionsrechten zu erstellen.

10 IFRS Aktuell März 10 Auf Basis der obigen Analyse entschied das IFRS IC vorläufig, die Fragestellung nicht auf seine Agenda zu nehmen, da sie für eine Behandlung durch das IFRS IC zu umfangreich sei. Sonstiges: Identifizierung eines Erwerbers im Sinne des IFRS 3, Unternehmenszusammenschlüsse, und des Mutterunternehmens im Sinne des IFRS 10, Konzernabschlüsse, im Zusammenhang mit einer Stapling -Vereinbarung Diskussionen Themen der jüngsten IASB-Sitzung Der IASB erörterte teilweise gemeinsam mit dem FASB folgende Themen auf seiner Januar-Sitzung : Vorgeschlagene Änderungen an IAS 28, Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen Der IASB entschied, noch im 1. Quartal einen Entwurf zur Änderung des IAS 28 zur Thematik der Eliminierung von Zwischengewinnen aus Downstream -Transaktionen zwischen einem Partnerunternehmen und seinem assoziierten oder Gemeinschaftsunternehmen herauszugeben. Hierin soll es um die Frage der Eliminierung von Zwischengewinnen gehen, die den Beteiligungsbuchwert (At-Equity- Wert) beim bilanzierenden Unternehmen überschreiten. Die Kommentierungsfrist soll 120 Tage betragen. Sonstiges: Nutzung von Informationen durch Kapitalgeber Landwirtschaft: Produzierende biologische Vermögenswerte Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung Bilanzierung von Versicherungsverträgen Veräußerung von Vermögenswerten eines Investors an bzw. Einbringung in sein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen (Änderungen des IFRS 10 und IAS 28) Erwerb von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit (Änderungen des IFRS 11) Änderungen des IAS 1, Darstellung des Abschlusses Finanzinstrumente: Wertminderung Bilanzierung von Leasingverträgen

11 IFRS Aktuell März 11 Themen der jüngsten IFRS IC-Sitzung Neben den oben beschriebenen vorläufigen und endgültigen Agenda-Entscheidungen erörterte das IFRS IC folgende Themen auf seiner Januar-Sitzung : IAS 28, Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen IAS fordert, dass die Bilanzierung eines Gewinns oder Verlusts, der aus der Einlage eines nichtmonetären Vermögenswerts in ein assoziiertes Unternehmen oder in ein Gemeinschaftsunternehmen resultiert, davon abhängig ist, ob der Investor im Austausch für diesen Vermögenswert einen Eigenkapitalanteil oder einen anderen Vermögenswert erhält. So ist bei Erhalt eines Vermögenswerts der aus der Einlage resultierende Gewinn bzw. Verlust in voller Höhe, bei Erhalt eines Eigenkapitalanteils dagegen nur anteilig zu erfassen. Diese Regelung steht im Widerspruch zu den Vorschlägen des ED/2012/6, Veräußerung von Vermögenswerten eines Investors an bzw. Einbringung in sein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen, wonach es bei Einlagen in ein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen, die wirtschaftliche Substanz besitzen, immer zu einer anteiligen Erfolgserfassung kommen soll, es sei denn, es handelt sich um die Einlage eines Geschäftsbetriebs (business). Aufgrund dieses offensichtlichen Widerspruchs und Überlegungen, wonach eine Streichung von IAS keine erheblichen unbeabsichtigten Effekte nach sich ziehe, kam das IFRS IC zu dem Schluss, dem IASB die Streichung von IAS zu empfehlen. Sonstiges: IFRS 10, Konzernabschlüsse Ausnahme von der Verpflichtung einen Konzernabschluss zu erstellen IAS 28, Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen Anwendung der Equity-Methode durch ein Unternehmen, welches keine Investmentgesellschaft ist, auf dessen Beteiligung an einer Investmentgesellschaft IFRS 11, Gemeinsame Vereinbarung Implementierungsfragen IAS 12, Ertragsteuern Ansatz latenter Steueransprüche für unrealisierte Verluste IAS 34, Zwischenberichterstattung verkürzte Kapitalflussrechnung Diskussionen über die Aufnahme eines IFRS 10-Themas in den Prozess der jährlichen Verbesserungen der IFRS IAS 1, Darstellung des Abschlusses Angaben zur Prämisse der Unternehmensfortführung

12 IFRS Aktuell März 12 Bulletin zur Komplexität der Rechnungslegung Die EFRAG hat zusammen mit Standardsettern aus Frankreich (ANC), Italien (OIC), Großbritannien (FRC) und Deutschland (DRSC) ein Bulletin veröffentlicht, welches sich mit den Gründen zunehmender Komplexität der Rechnungslegung auseinandersetzt und unter anderem zur Frage stellt, ob im Rahmen der Überarbeitung des Konzeptionellen Rahmenkonzepts des IASB auch Komplexitätsüberlegungen mit in das Rahmenkonzept aufgenommen werden sollen. Stellungnahmen zum Bulletin werden bis zum 30. April erbeten. Sie können das Dokument unter folgendem Link herunterladen: France--Germany--Italy-and-the-UK-publish-a-Bulletin-on-complexity-.aspx Projektplan Übersicht über die derzeitigen Projekte des IASB Laufende Projekte IFRS 9, Finanzinstrumente Klassifizierung und Bewertung 1,2 (limitierte Anpassungen) Status Q1 Q2 ED IFRS Fortgeführte Anschaffungskosten und Wertminderung 1, 2 Re-ED IFRS Sonderregelungen für Macro Hedges 2 DP Bilanzierung von Versicherungsverträgen 1 Bilanzierung von Leasingverträgen 1, 2 Preisregulierte Tätigkeiten ED ED Interim-Standard ED IFRS Umfassendes Projekt RFI DP Umsatzrealisierung aus Kundenverträgen 1, 2 Re-ED IFRS IFRS 11 Erwerb von Anteilen an einer gemeinschaftliche Tätigkeit Jährlicher Verbesserungsprozess (2012 ) ED ED IFRS Jährlicher Verbesserungsprozess ( ) ED IAS 41 Produzierende biologische Vermögenswerte ED IAS 16 und IAS 38 Klarstellung angemessener Abschreibungsmethoden Änderungen des IAS 1 (resultierend aus der sog. Disclosure Initiative) IAS 28 Eliminierungen von Gewinnen aus down-stream Transaktionen Redeliberations Redeliberations Redeliberations Redeliberations ED IFRS ED ED IAS 28 Erfassung von other net asset changes ED IFRS Q3

13 IFRS Aktuell März 13 Laufende Projekte Status Q1 Q2 Q3 beim Investor im Rahmen der Equity-Methode IFRS 13 Bewertungseinheit ED Geschriebene Verkaufsoptionen auf nicht beherrschende Anteile Ansatz aktiver latenter Steuern auf unrealisierte Verluste IFRS 10 und IAS 28 Veräußerung von Vermögenswerten eines Investors an bzw. Einbringung in sein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen DI TBD ED ED IFRS Einzelabschlüsse (Equity-Methode) ED Redeliberations IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen Umfassender Review ED IFRS 3 "Post-Implementation Review" RFI Konzeptionelles Rahmenkonzept DP Redeliberations I Entwurf einer IFRS IC Interpretation (Draft Interpretation) DP Diskussionspapier (Discussion Paper) ED Entwurf (Exposure Draft) eines International Financial Reporting Standards IFRS International Financial Reporting Standard Redeliberations Erneute Beratungen RFI Informationsanfrage (Request for Information) TBD Noch festzulegen (to be determined) 1 Joint Project (IASB-FASB Collaboration) 2 Memorandum of Understanding (IASB-FASB Milestones) Quelle: Übersicht über die derzeitigen Projekte des AFRAC Das AFRAC Arbeitsprogramm gibt einen Überblick über laufende und zukünftige AFRAC Facharbeiten. Den geplanten Veröffentlichungen liegen aktuelle Schätzungen zugrunde. Die Änderungen zum vorigen Arbeitsprogramm sind rot markiert. Stand: 18.September 2013 Laufende / abgeschlossene Projekte Überarbeitung der Stellungnahme Der Corporate Governance- Bericht gemäß 243b UGB Überarbeitung der Stellungnahme Die unternehmensrechtliche Bilanzierung von Derivaten und Sicherungsinstrumenten 2013 Q3 E-St E-St 2013 Q4 E-St E-St Bilanzierung und Bewertung von verlusttragenden Instrumenten E-St E-St Bewertung von Beteiligungen E-St E-St CL zum EFRAG Bulletins II und III im Zusammenhang mit der Überarbeitung des IFRS Conceptual Frameworks CL zum IASB ED Insurance K K

14 IFRS Aktuell März 14 Laufende Projekte Status Q1 Q2 Q3 Abkürzungen: DP=Diskussionspapier, E=Entwurf, K=Kommentar, St=Stellungnahme Quelle: Am 18. Dezember 2013 hat das AFRAC folgende Entwürfe von Stellungnahmen veröffentlicht: Aufstellung und Prüfung eines Corporate Governance Berichts nach 243b UGB Unternehmensrechtliche Bilanzierung von zusätzlichem Kernkapital bei Kreditinstituten und von vergleichbarem Kapital bei anderen Unternehmen Service Veröffentlichungen Veröffentlichungen Illustrative IFRS financial statements 2013 Private equity funds Herausgegeben von PwC Januar, 97 Seiten Die Publikation zeigt auf der Grundlage konstruierter Geschäftsvorfälle den IFRS- Abschluss eines fiktiven geschlossenen Private-Equity-Fonds zum 31. Dezember Der Fonds stellt eine Investmentgesellschaft im Sinne des IFRS 10, Konzernabschlüsse, dar. In dem dargestellten Musterabschluss wird unterstellt, dass der Fonds die Änderung des IFRS 10, welche Investmentgesellschaften grundsätzlich von der Verpflichtung der Konsolidierung ihrer Tochterunternehmen ausnimmt, freiwillig frühzeitig anwendet. Im Übrigen werden sämtliche Standards und Interpretationen angewendet, die für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen, verpflichtend anzuwenden sind. Die Publikation kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:

15 IFRS Aktuell März 15 Veranstaltungen Datum Veranstaltung Referent Zeit Ort IFRS Grundkurs Details: Anmeldung: Raoul Vogel Ulf Kühle 9 Uhr 17 Uhr PwC Wien Finanzinstrumente nach IAS 32/39, IFRS 7 und IFRS 9 Details: Anmeldung: Raoul Vogel 9 Uhr 17 Uhr PwC Wien Kontakt PwC Academy Sabine Rill Maria-Christina Sorko Tel Tel sabine.rill@at.pwc.com maria-christina.sorko@at.pwc.com

16 IFRS Aktuell März 16 Ansprechpartner in Ihrer Nähe Aslan Milla Tel.: aslan.milla@at.pwc.com Raoul Vogel Tel.: raoul.vogel@at.pwc.com Medieninhaber und Herausgeber: PwC Österreich GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Erdbergstraße 200, 1030 Wien Für den Inhalt verantwortlich: Aslan Milla, Raoul Vogel Kontakt: IFRS.Aktuell@at.pwc.com Der Inhalt dieses Newsletters wurde sorgfältig ausgearbeitet. Er enthält jedoch lediglich allgemeine Informationen und kann eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. PwC übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der enthaltenen Informationen und weist darauf hin, dass der Newsletter nicht als Entscheidungsgrundlage für konkrete Sachverhalte geeignet ist. PwC lehnt daher den Ersatz von Schäden welcher Art auch immer, die aus der Verwendung dieser Informationen resultieren, ab.

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