Jahrgang 22 Mittwoch, den 12. März 2014 Nummer 09

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1 Jahrgang 22 Mittwoch, den 12. März 2014 Nummer 09

2 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 09 / Seite 2 Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil Stellenausschreibung des Landratsamtes 3 Öffentliche Ausschreibung Nr. 03/ Bekanntmachung des Landkreiswahlleiters 5 Öffentliche Bekanntmachung Ausschuss Soziales, Gesundheit und Frauenangelegenheiten 7 Öffentliche Bekanntmachung Jugendhilfeausschuss 7 Der Landrat informiert Aktuelles aus dem Jugendamt 7 Das Gesundheitsamt informiert 8 Schulnetzplanung des Landkreises Sömmerda 8 Trichinenuntersuchung im Landkreis Sömmerda 8 Startschuss für den Deutschen Bürgerpreis 9 Das Abfallwirtschaftsamt informiert 9 Bürgerberatung 10 VHS aktuell 10 Nichtamtlicher Teil Jubilare 96. Geburtstag in Weißensee 12 Aus dem Landkreis Landrat erkundet Baustelle an der GS Großrudestedt 12 Faschingssturm im Landratsamt 12 Sömmerda in Luftbild und Karte 13 Tag der Berufe 14 Aus Kindergarten und Schule 4. Klasse und was dann? 14 Vogelsberger Hortkinder auf Weltreise Skilager des Albert-Schweitzer-Gymnasiums Sömmerda im Alpbachtal in Österreich 15 Mathematik zum Anfassen 16 Earsinnig hören! Ein Medienkompetenzprojekt für Schüler 16 Wirtschaft Arbeit Umwelt 16 Vereine und Verbände Helau von 0 bis Modellflugverein Otto Lilienthal e.v. Sömmerda auf der Erlebniswelt Modellbau in Erfurt 17 Jahreshauptversammlung des HGV Sömmerda e.v. 17 Schulung des Kreisverbands der Gartenfreunde 18 Veranstaltungshinweise Sportnachrichten Wissenswertes 24 Impressum 24 Redaktion: Pressestelle des Landratsamtes Sömmerda Tel.: 03634/ o. 220 Fax: 03634/ pressestelle@lra-soemmerda.de Redaktionsschluss des Amtsblattes Nr. 11 (Erscheinungstag 26. März 2014) ist am Mittwoch, 19. März 2014, Uhr!!! Bitte beachten Sie, dass nur Beiträge in digitaler Form berücksichtigt werden können, d.h. Texte als *.doc und Bilder als *.jpg! Adresse und Telefonnummern des Landratsamtes Sömmerda Postanschrift: Landratsamt Sömmerda Postfach Sömmerda Tel.: Fax: Internet: poststelle@lra-soemmerda.de Besucheradresse: Haus I Haus II Bahnhofstraße 9 Wielandstraße Sömmerda Sömmerda Sprechzeiten: Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: Uhr Uhr und Uhr geschlossen Uhr Straßenverkehrsamt Uhr Uhr Bereich Landrat Büro des Landrates Büroleiter Pressestelle /220 Kommunalaufsicht Rechnungsprüfungsamt Gleichstellungsbeauftragte Abteilung 1 Abteilungsleiter Kreistagsbüro Kreisarchiv Kreiskasse Kämmerei Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Umweltamt Untere Wasserbehörde Untere Abfallbehörde Abteilung 2 Abteilungsleiter Wirtschaftsförderung Ehrenamtsförderung Kulturförderung Sportförderung Amt für Abfallwirtschaft Schulverwaltung Bau- und Gebäudemanagement Hochbau (kreiseigene Gebäude) IT/ Kommunikation Volkshochschule Abteilung 3 Abteilungsleiter Personal- und Organisationsamt Ordnungsamt Jagd- und Waffenbehörde Fischereibehörde Naturschutzbehörde Ausländerbehörde Brand- und Katastrophenschutz Bußgeldangelegenheiten Gewerbeamt Straßenverkehrsamt Fahrerlaubnisbehörde Zulassungsstelle Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalpflege Abteilung 4 Abteilungsleiter Leistungsamt Sozialamt Wohnungsbauförderung Jugendamt Gesundheitswesen

3 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 09 / Seite 3 Straßensperrungen und Verkehrsbeschränkungen im Landkreis Sömmerda, Stand: * Straße Ortslage Zeitraum Behinderung Grund Umleitung K 59 / K 19 außerhalb der Ortschaft, Kühnhausen Elxleben zw. Abfahrt B 4 und Elxleben Vollsperrung Gefahr in Verzug, Erdfall B 4 in beide Richtungen B 4 außerhalb der Ortschaft, zwischen Auffahrt Elxleben und Ausfahrt Kühnhausen und in der Gegenrichtung bis zul. Höchstgeschwindigkeit 60 km/h Erdfallgebiet Das Landratsamt Kyffhäuserkreis informiert: B 85 / K 1 / A 71 außerhalb d. Ortschaft, provis. Anbindung halbseitige Sperrung Ampelregelung Herstellung Umfahrung und Umverlegung B 85 sowie Anbindung K 1 durch Neubau A 71 B 85 außerhalb d. Ortschaft, BÜ bei Gorsleben Uhr bis Uhr Vollsperrung Bahnübergang Gleiserneuerung, Streckengleis Sachsenburg Kannawurf Kindelbrück Weißensee Sömmerda B 176 Frohndorf Kreisverkehr Frohndorf L2 135 Kreisverkehr Dermsdorf L1 051 Kreisverkehr Streitsee B 85 Schillingstedt und in Gegenrichtung *Änderungen auf Grund von kurzfristig notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen nach Redaktionsschluss sind jederzeit möglich. Notwendige Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten führen kurzzeitig zu Verkehrsraumeinschränkungen und werden örtlich abgesichert! Im gesamten Kreisgebiet ist mit Verkehrseinschränkungen durch Grasmahd, Straßensanierungsarbeiten (Oberflächenbehandlung) und Fahrbahnmarkierungsarbeiten auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen zu rechnen. Über die aktuellen Straßensperrungen können Sie sich auch im Internet unter informieren. Öffentliche Stellenausschreibung des Landratsamtes Amtlicher Teil Beim Landratsamt Sömmerda sind im Rahmen der Vereinbarung zur Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule auf der Basis von Erprobungsmodellen zwei Stellen als erzieherische Fachkräfte schnellstmöglich neu zu besetzen. Für die beiden Stellen ist eine erzieherische Tätigkeit an wechselnden Schulstandorten im Landkreis Sömmerda vorgesehen. Der Stellenumfgang beträgt 25 bis 32 Wochenstunden. Gesucht werden Erzieher/innen mit staatlicher Anerkennung. Bei den Bewerber/innen soll es sich um aufgeschlossene, engagierte Personen handeln, deren Arbeitsverhalten sich auszeichnet durch Verantwortungsbewusstsein, Geduld, Selbstkontrolle, psychische Stabilität, Durchsetzungsvermögen, Kontaktfähigkeit, Flexibilität, Einfühlungsvermögen sowie Anpassungs- und Kooperationsfähigkeit, die die Bereitschaft zur weiteren Qualifizierung mitbringen, die im Besitz eines PKW und des Führerscheins Klasse B sind und Bereitschaft zeigen, an verschiedenen Schulstandorten tätig zu sein und ihren eigenen PKW dafür einsetzen. Aufgaben: Planung und Vorbereitung, Organisation und Durchführung von außerunterrichtlichen und unterrichtsergänzenden Bildungsangeboten sowie deren Nachbereitung Betreuung der Kinder vor Unterrichtsbeginn, beim Essen, bei Klassenteilung, in Freistunden (z.b. Kinder, die nicht an den Ergänzungsstunden teilnehmen) und ggf. Schwimmbegleitung Unterstützung der Kinder bei der Anfertigung der Hausaufgaben Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen Zusammenarbeit mit den Eltern Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Sozial- und Erziehungsdienst. Die Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis 23. März 2014 an das Personalamt des Landratsamtes Sömmerda, Bahnhofstraße 9, Sömmerda. Die Bewerbungsunterlagen bitten wir ungeheftet in Kopie einzureichen. Sie werden aus Kostengründen nicht zurückgesandt. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber dem Bewerberpool zugeführt. Im Auftrag Jöck Amtsleiter

4 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 09 / Seite 4 Öffentliche Ausschreibung Nr. 03/2014 a) Auftraggeber: Landratsamt Sömmerda Bau und Gebäudemanagement, SG 23-Hochbau Bahnhofstraße 9, Sömmerda Tel ; Fax: kathrin.koglin@lra-soemmerda.de b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A, Maßnahmenummer: 02/2014 c) kein elektronisches Vergabeverfahren zugelassen d) Art des Auftrages: Erweiterungsbau e) Ort der Ausführung: Grundschule Großrudestedt Breite Straße Großrudestedt f) Art und Umfang der Leistung: Los-7.2 Türen 1 Stk. Außentür 2-flügelig mit Oberlicht und 2 Seitenteilen, 3,26/2,635 m 2 Stk. Außentüren 1-flügelig, 1,01/2,135 m 1 Stk. Außentür 1-flügelig mit Oberlicht, 1,01/2,635 m 4 Stk. Innentüren 1-flügelig mit Oberlicht und 1 Seitenteil, 1,51/2,635 m, DSS mit Türschließer und Rauchschutzzentrale, schalldämmend 37 db 7 Stk. Innentür 1-flügelig mit Oberlicht, 1,01/2,635 m 1 Stk. Innentür 2-flügelig mit Oberlicht, 1,885/2,635 m, DIN RS-2 mit Türschließer und Rauchschutzzentrale 1 Stk. Innentür 2-flügelig mit Oberlicht und 2 Seitenteilen, 3,26/2,635 m Los-8 Putz / Fassade 850 m² Innenwandputz, Gipsputz 1-lagig 480 m² Wärmedämmverbundsystem 20 cm, einschl. Sockel Los-10 Estrich / Fliesen 250 m² Bodenabdichtung V m² Zementestrich mit und ohne Wärmedämmung 70 m² Wandfliesen 110 m² Bodenfliesen in Dünnbettmörtel 130 m Sockelfliesen Los-14 Heizungsinstallation Aufbau einer neuen Heizkreisverteilung mit 3 Heizkreisen einschl. Regelung und Verknüpfung mit der Bestandsheizzentrale, Installieren von 2 Stk. Dekorativheizflächen im zentralen Treppenhaus und Verlegen von ca. 380 m² Fußbodenheizung mit insgesamt 5 Stk. Heizkreisverteilerschränke im EG und OG, Anbindung eines Heizregisters (Lüftung) im DG, Montage von neuen Verteilungs- und Anschlussleitungen ca. 350 m in den Dimensionen DN 40 - DN 15. Neuanbindung des Nebengebäudes Los-15 Sanitärinstallation Montage von ca. 80 m HAT-Abflussleitung DN 50 - DN 100, Montage von 8 Stk. WT-Anlagen, 4 Stk. Urinalanlagen und 9 Stk. WC-Anlagen, Installation einer behindertengerechten WC-Anlage mit WT und WC, Installation von ca. 200 m Trinkwasserleitung DN 32 - DN 15, Herstellen der Objektanbindungen mit entspr. Armaturen für eine durchgeschliffene Trinkwasserinstallation, Herstellen Objektanbindung DN DN 50 von 24 Stk. Sanitärobjekten Los-16 Lüftungsinstallation Lieferung und Montage eines Zu- und Abluftgerätes mit WRG auf dem DG des Gebäudes in Einzelteilen mittels Kran, Montage des zugehörenden Schaltschranks, Verlegen einer isolierten Verteilungsleitung für Zu- und Abluft einschl. Montage von 8 Stk. Brandschutzklappen, von ca. 30 Stk. Auslässen einschl. Telefonieschalldämpfern, Montage der Verteilungsleitungen aus Wickelfalzrohr in den Dimensionen DN 200 DN 100, einschl. Formstücke unterhalb der Geschossdecken, Anbindung der Frisch- und Fortluft mittels Sonderkanal im Traufbereich. Los-17 Elektroinstallationsarbeiten nach DIN 18382, Starkstromanlage 1 Stk. Wandleranlage 1 Stk. Zählerplatz für Wärmepumpe 1 Stk. Hauptverteilung 4 Stk. Unterverteilung ca. 85 Stk. Leuchten ca. 140 Stk. ca m Schalter und Steckdosen, Kabel und Leitungen versch. Querschnitte Schwachstrom div. Los-18 Elektroinstallationsarbeiten nach DIN 18382, Brandmeldeanlage 1 Stk. Brandmeldezentrale ca. 15 Stk. autom. u. nichtautom. Melder ca. 10 Stk. ca. 100 m akustische Signalgeber Leitungen als Ergänzung (Leitungslegung bauseits) g) Erbringen von Planungsleistungen: nein h) Aufteilung in Lose: ja, Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose i) Baubeginn: ab 2. Quartal 2014 j) Nebenangebote sind zugelassen. k) Anforderungen der Vergabeunterlagen: ab Landratsamt Sömmerda Bahnhofstraße 9, Sömmerda, Zimmer 102 Tel ; Fax: kathrin.martinkus@lra-soemmerda.de l) Entgelt für Verdingungsunterlagen: Höhe: je Los 5,00 bei Selbstabholung/ Losanforderung je Los 7,00 bei Postversand/ Losanforderung Zahlungsart: per Überweisung Empfänger: Landratsamt Sömmerda Bank: Sparkasse Mittelthüringen IBAN: DE BIC-Code: HELADEF1WEM Verwendungszweck: GS Großrudestedt, (Losangabe) Das eingezahlte Entgelt wird nicht zurück erstattet. m) - n) Frist für den Eingang der Angebote: , jeweils vor Loseröffnung. o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Landratsamt Sömmerda Poststelle Bahnhofstraße 9, Sömmerda. p) Angebote müssen in deutscher Sprache gefasst sein. q) Angebotseröffnung: am Los :30 Uhr, Los-8 09:45 Uhr, Los-10 10:00 Uhr, Los-14 10:15 Uhr, Los-15 10:30 Uhr, Los-16 10:45 Uhr. Los-17 11:00 Uhr, Los-18 11:15 Uhr. Raum 129, 1. Obergeschoss. Zugelassen für Bieter und Bevollmächtigte. r) geforderte Sicherheiten: gemäß Vertragsbedingungen s) Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: gemäß Vertragsbedingungen

5 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 09 / t) Rechtsform der Bietergemeinschaft: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. u) Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit Angaben gemäß 6 (3) VOB/A zu machen. Für die Auftragsvergabe kommen nur solche Bieter in Betracht, die nachweislich entsprechende Arbeiten in diesem Umfang durchgeführt haben und mit Sicherheit in der Lage sind, die festgelegten Termine und Fristen zu halten. v) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: w) Nachprüfstelle ( 21 VOB/A) ist das Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250 Vergabeangelegenheiten, Weimarplatz 4, Weimar. Öffentliche Bekanntmachung Wahl der Mitglieder des Kreistages des Landkreises Sömmerda am 25. Mai 2014; Hier: Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen 1. Am 25. Mai 2014 sind im Landkreis Sömmerda 40 Kreistagsmitglieder zu wählen. Zum Kreistagsmitglied sind Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, unter denselben Bedingungen wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche ( 1 Abs. 2, 27 Abs. 3 Thüringer Kommunalwahlgesetz ThürKWG, 1 Thüringer Kommunalwahlordnung ThürKWO ). Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundesrepublik Deutschland: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern. Zum Kreistagsmitglied sind nur Wahlberechtigte im Sinne der 1, 2, 27 Abs. 3 ThürKWG wählbar. Deutsche und Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind wahlberechtigt, wenn sie am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind ( 2 ThürKWG) und seit mindestens drei Monaten ihren Aufenthalt im Landkreis haben; der Aufenthalt wird vermutet, wenn die Person in einer Gemeinde des Landkreises gemeldet ist. Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung im Sinne des Melderechts maßgebend ( 1 Abs. 1, 12, 27 Abs. 3 ThürKWG). Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet. 1.1 Für die Wahl der Kreistagsmitglieder können Wahlvorschläge von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes oder von Wählergruppen aufgestellt werden. Zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert. Jede Partei oder jede Wählergruppe kann nur einen Wahlvorschlag einreichen. Ein Wahlvorschlag darf höchstens 40 Bewerber enthalten. Die Bewerber sind in erkennbarer Reihenfolge unter Angabe ihres Namens und Vornamens sowie ihres Geburtsdatums, Seite ihres Berufs und ihrer Anschrift im Wahlvorschlag aufzuführen. Jeder Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; er muss hierzu seine Zustimmung schriftlich erteilen. Jeder Wahlvorschlag muss den Namen der Partei oder der Wählergruppe als Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen Unterscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen tragen. Alle Wahlvorschläge müssen die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlags sind. In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellvertreter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter müssen wahlberechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter, der zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und nicht auch der Stellvertreter bezeichnet, dann ist der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags der Stellvertreter. Soweit im Thüringer Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmt ist, sind nur der Beauftragte und bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung des Beauftragten. Der Beauftragte und sein Stellvertreter können durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags gegenüber dem Landkreiswahlleiter abberufen und durch andere ersetzt werden. 1.2 Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach dem Muster der Anlage 5 zur Thüringer Kommunalwahlordnung enthalten: a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe, b) Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift der Bewerber unter Angabe ihrer Reihenfol-ge im Wahlvorschlag, c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters, d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer Anschrift. Dem Wahlvorschlag sind als Anlagen beizufügen: a) die Erklärungen der Bewerber nach dem Muster der Anlage 6 zur ThürKWO, dass sie nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt sind und dass sie ihrer Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmen, b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach 15 Abs. 3 Satz 1 ThürKWG über die nach 15 Abs. 1 ThürKWG von der Partei oder Wählergruppe durchzuführende Versammlung, c) Versicherungen an Eides statt vom Versammlungsleiter und zwei weiteren Teilnehmern der Versammlung nach 15 Abs. 3 Satz 2 ThürKWG, d) Bescheinigungen der Gemeinde über die Wählbarkeit der Bewerber und die Wahlberechtigung der Unterzeichner des Wahlvorschlags, ggf. des Beauftragten und seines Stellvertreters nach dem Muster der Anlagen 23 und 24 zur ThürKWO. 2. Alle von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellten Bewerber müssen in einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe in geheimer Abstimmung gewählt werden. Die Bewerber können auch durch eine Versammlung von Delegierten, die von den wahlberechtigten Mitgliedern einer Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen einer Wählergruppe aus der Mitte einer vorgenannten Mitgliederversammlung zu diesem Zweck gewählt sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden.

6 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 09 / Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl der Bewerber und die Festlegung ihrer Reihenfolge im Wahlvorschlag, Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung sowie die Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen. Hierbei haben der Versammlungsleiter und zwei weitere Teilnehmer der Versammlung gegenüber dem Landkreiswahlleiter an Eides statt zu versichern, dass die Wahl sowie die Festlegung der Reihenfolge in geheimer Abstimmung erfolgt ist. Der Landkreiswahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt insoweit als zuständige Behörde im Sinne des 156 des Strafgesetzbuches. 3. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht aufgrund eines eigenen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Landtag oder im Kreistag vertreten sind, müssen neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich von viermal soviel Wahlberechtigten unterstützt werden wie Kreistagsmitglieder zu wählen sind (insgesamt also 160 zusätzliche Unterschriften). 3.1 Die Wahlberechtigten haben sich dazu persönlich nach der Einreichung des Wahlvorschlags in eine vom Landkreiswahlleiter beim Landratsamt Sömmerda bis zum 21. April 2014 bis 18 Uhr ausgelegte Liste unter Angabe ihres Vorund Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums einzutragen. Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften wird vom Landkreiswahlleiter mit dem Wahlvorschlag verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags während der üblichen Dienstzeiten des Landratsamts Sömmerda von Montags bis Freitags von 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr und Dienstags von Uhr bis in Sömmerda, Bahnhofstraße 9, Zimmer Nr. 214 ausgelegt. Der Landkreiswahlleiter legt die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften außerdem im Benehmen mit den Gemeindewahlleitern innerhalb des Landkreises auch bei allen Gemeinden (Verwaltungsgemeinschaften/erfüllenden Gemeinden) unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags aus. Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder ihres körperlichen Zustands verhindert sind, Unterstützungsunterschriften beim Landratsamt oder bei der Gemeinde (der Verwaltungsgemeinschaft/erfüllenden Gemeinde) zu leisten, erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen. Die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsschein außerdem an Eides statt zu versichern, dass die oben genannten Voraussetzungen vorliegen. Unterstützungsunterschriften dürfen nicht von den Bewerbern des Wahlvorschlags geleistet werden. Ein Wahlberechtigter darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen oder durch Leistung einer Unterstützungsunterschrift unterstützen; hat ein Wahlberechtigter mehrere Wahlvorschläge für dieselbe Wahl unterzeichnet oder unterstützt, so ist seine Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen bzw. in allen Listen zur Leistung von Unterstützungsunterschriften ungültig. Geleistete Unterschriften können nicht zurückgezogen werden. Bei der Leistung von Unterstützungsunterschriften sind Bescheinigungen der Gemeinde über die Wahlberechtigung des Unterzeichners nach dem Muster der Anlage 24 zur ThürKWO vorzulegen, es sei denn, dass die Unterstützungsunterschrift vom Wahlberechtigten bei seiner Gemeinde (Verwaltungsgemeinschaft / erfüllenden Gemeinde) geleistet wird. Seite 3.2 Unterstützungsunterschriften sind nicht erforderlich, wenn ein Wahlvorschlag eingereicht wird, der von einer Partei oder Wählergruppe mit aufgestellt ist, die aufgrund eines eigenen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Landtag oder im Kreistag vertreten ist und wenn der Name dieser Partei oder Wählergruppe mit deren schriftlicher Zustimmung im Kennwort enthalten ist. Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Namen einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags ( 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) bereits Bewerber oder Unterzeichner des früheren Wahlvorschlags war. 4. Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist zulässig (Listenverbindung). Sie muss spätestens am 21. April 2014, Uhr, durch übereinstimmende Erklärung der Beauftragten der Wahlvorschläge gegenüber dem Landkreiswahlleiter erfolgen. Dieser Erklärung ist die schriftliche Zustimmung der Mehrheit der Un-terzeichner der einzelnen beteiligten Wahlvorschläge ( 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) beizufügen. 5. Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 11. April 2014 bis Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind beim Landkreiswahlleiter Ottmar Doll, Landratsamt Sömmerda, Bahnhofstraße 9, Zimmer Nr. 214, einzureichen. Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 11. April 2014 bis Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauftragten des Wahlvorschlags und der Mehrheit der übrigen Unterzeichner des Wahlvorschlags zurückgenommen werden. Die Erklärung von Listenverbindungen muss unter den oben genannten Voraussetzungen bis zum 21. April 2014, 18:00 Uhr, gegenüber dem Landkreiswahlleiter erfolgen. 6. Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag eingereicht, so findet Mehrheitswahl statt, d. h. die Wahl wird ohne Bindung an etwaige vorgeschlagene Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat in diesem Fall so viele Stimmen, wie Kreistagsmitglieder zu wählen sind. 7. Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Landkreiswahlleiter unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauftragten aufgefordert, festgestellte Mängel zu beseitigen. Mängel der Wahlvorschläge müssen spätestens bis zum 21. April 2014, Uhr, behoben sein. Bis zum gleichen Zeitpunkt sind auch noch Änderungen der Wahlvorschläge insoweit zulässig, als sie infolge Wegfalls von Bewerbern durch Tod oder nachträglichen Wählbarkeitsverlust veranlasst sind; für die Benennung neuer Bewerber muss in diesem Fall das nach 15 ThürKWG vorgeschriebene Verfahren nicht eingehalten werden. Am 22. April 2014 tritt der Landkreiswahlausschuss zusammen und beschließt, ob die eingereichten Wahlvorschläge und Erklärungen zu Listenverbindungen den durch das Thüringer Kommunalwahlgesetz und die Thüringer Kommunalwahlordnung gestellten Anforderungen entsprechen und als gültig zuzulassen sind. Sömmerda, den 3. März 2014 gez. Ottmar Doll Landkreiswahlleiter

7 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 09 / Öffentliche Bekanntmachung Ausschuss Soziales, Gesundheit und Frauenangelegenheiten Am Dienstag, 18. März 2014, 18:15 Uhr findet eine öffentliche/ nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses Soziales, Gesundheit und Frauenangelegenheiten des Landkreises Sömmerda statt. Tagungsort ist: Kultur- und Medienraum Bahnhofstraße 9, Sömmerda Die Tagesordnung lautet wie folgt: öffentlicher Teil Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 21. Januar 2014 Anfragen und Mitteilungen in öffentlicher Sitzung Seite nichtöffentlicher Teil 8. Genehmigung der Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung vom 22. Januar Anfragen und Mitteilungen im nichtöffentlichen Teil Änderungen bleiben vorbehalten Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. (gez. Henning) Landrat Der Landrat informiert Aktuelles aus dem Jugendamt nichtöffentlicher Teil Genehmigung der Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung vom 21. Januar 2014 Antrag auf einen Zuschuss des anerkannten Betreuungsvereins des ASB Kreisverbandes Sömmerda e.v. zunächst im Rahmen einer Basisförderung für das Jahr 2014 Anfragen und Mitteilungen in nichtöffentlicher Sitzung Änderungen bleiben vorbehalten Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. (gez. Henning) Landrat Öffentliche Bekanntmachung Jugendhilfeausschuss Am Mittwoch, 19. März 2014, 17:00 Uhr findet eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Sömmerda statt. Tagungsort ist: Konferenzraum 2.39 Wielandstraße 4, Sömmerda Die Tagesordnung lautet wie folgt: öffentlicher Teil 1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 22. Januar Neufassung der Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Sömmerda zum Antrag auf einen Zuschuss für ein Projekt der schulbezogenen Jugendarbeit des THEPRA Landesverbandes Thüringen e.v. - Staatliche Regelschule Weißensee 4. Antrag auf einen Zuschuss für ein Projekt der schulbezogenen Jugendarbeit des Vereins zur Förderung des Staatlichen Gymnasiums Albert Schweitzer Sömmerda e.v. 5. Antrag der THEPRA Landesverband Thüringen e.v. auf einen finanziellen Zuschuss für das Projekt Bereichsjugendpflege in der VG Kindelbrück und der Stadt Weißensee Personal- und Sachkosten 6. Mitteilungsvorlage Planung der Aufgabenfelder der Jugendhilfe, Fortschreibung Anfragen und Mitteilungen im öffentlichen Teil Schulbezogene Jugendsozialarbeit im Landkreis Sömmerda In allen Regelschulen, Gymnasien und der Berufsschule des Landkreises Sömmerda gibt es seit vergangenem Jahr Schulsozialarbeiter, die in erster Linie Schülerinnen und Schüler, aber auch Lehrern und Eltern berät, Hilfe und Unterstützung beim Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder individueller Beeinträchtigungen bieten. Zum neuen Schuljahr 2013/2014 wurde die schulbezogene Jugendsozialarbeit durch eine Vereinbarung zwischen dem Landkreis Sömmerda Jugendamt als Fachaufsicht und dem THEPRA Landesverband Thüringen e.v. als Leistungserbringer auf stabile Füße gestellt. Das Landesprojekt wird auf Basis der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Vorhaben der schulbezogenen Jugendsozialarbeit voll finanziert und ist vorerst bis 30. Juni 2016 befristet. In einer Serie stellt das Jugendamt Sömmerda die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, ihre Arbeit und ihre Ziele in den nächsten Ausgaben des Amtsblattes des Landkreises Sömmerda vor. Kurz vorgestellt: Name (Alter) Torsten Zahn (31 Jahre) Abschluss Diplom-Sozialpädagoge Staatliche Regelschule Schule Elxleben Wie sind Sie für die Schüler / Lehrer / Eltern erreichbar? zu festen Sprechzeiten in der Schule oder nach Terminabsprachen aber täglich immer ansprechbar per Telefon: per rs.elxleben@thepra.info per Briefkasten in der Schule

8 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 09 / Seite 8 Welche Konflikt-Schwerpunkte gibt es aus Ihrer Sicht an Ihrer Schule? Welche Themen beschäftigen Sie besonders in Ihrer täglichen Arbeit? Worauf legen Sie besonderen Fokus? Einzelfallarbeit ( Selbstverletzendes Verhalten, Mobbing, Verhaltensauffälligkeiten von Kindern, Kinder in schwierigen Familienverhältnissen, Kinder mit multiplen Problemlagen) Elternarbeit Gespräche, Vermittlung, Prävention, Aufklärung Soziales Lernen / Lernen Lernen / Prävention / Gruppenangebote im Unterricht Beratung und Unterstützung der Lehrer Zusammenarbeit Lehrer / Leitung / Pädagoge / Netzwerkarbeit Welche Ideen / Projekte / Angebote / Strategien planen Sie bzw. haben Sie bereits entwickelt? Gruppenangebote wie Soziales Lernen ( Respektvoller Umgang miteinander / Gewalt & Konflikte / richtig Kommunizieren ) In Planung: Aufklärungsveranstaltungen für Eltern und Schüler gemeinsam mit der MEiFA (Medienwelten in der Familie) zu den Themen: Drogen, Internetsicherheit, Facebook, WhatsApp Wie verhalte ich mich? Was hab ich für Möglichkeiten, mein Kind zu schützen? Konzentrationstraining (Marburger Konzentrationstraining) Kommunikationstraining Prävention zum Thema Mobbing, gemeinsam mit Objektiv e.v. Antirauchprojekt Das Gesundheitsamt informiert Unter dem Motto IMPFEN Ihr Schutz für Gesundheit findet die Thüringer Gesundheitswoche 2014 vom 15. bis 21. März mit vielen Veranstaltungen an unterschiedlichen Orten statt. Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat dieses Thema gewählt, das sich sehr konkret der Vermeidung von Infektionskrankheiten widmet. Die Bürgerinnen und Bürger des Freistaates sollen hierdurch angeregt werden, den eigenen Impfstatus zu prüfen und ggf. fehlende Impfungen nachzuholen. Diese Aufforderung richtet sich hierbei nicht nur an Eltern kleiner Kinder, sondern an alle Bürger, da sich gerade in den letzten Jahren auch einige Änderungen zur Notwendigkeit und zum Sinn von Impfungen auch für Erwachsene ergeben haben. Impfen ist das effektivste Mittel, gefährlichen Infektionskrankheiten vorzubeugen und so sich selbst aber auch die Menschen in der Umgebung dadurch zu schützen, dass Krankheitserreger keine Möglichkeit haben, sich in einer ausreichend geimpften Bevölkerung auszubreiten. Ziel ist es, Impfungen wieder in den Fokus des öffentlichen und individuellen Bewusstseins zu rücken und Informationen über die Bedeutung und die Vorteile des Impfens für ein gesundes Dasein zu vermitteln. Die Thüringer Gesundheitswoche wird am 15. und 16. März mit der GesundheitsMesse in Erfurt eröffnet, die Teil der Thüringen Ausstellung ist und mit vielen Vorträgen über gesundheitsbewusstes Verhalten in der Messehalle stattfindet. Kliniken, Firmen und Institutionen aus dem Gesundheitsbereich, Selbsthilfegruppen und Vereine stellen ihre Angebote und Leistungen vor. Neben Prävention, Behandlung und Nachsorge, Informationen über gesunde Ernährung und medizinische Hilfsmittel dreht sich auf der Messe alles um das Thema Gesundheit. Viele Aussteller bieten auch kostenlose Gesundheits-Checks an. Selbstverständlich beraten wir Sie auch während der Öffnungszeiten des Gesundheitsamtes Sömmerda gerne zu allen Fragen rund um das Thema Impfen. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auch auf das vom Robert-Koch-Institut herausgegebene aktualisierte Merkblatt Gemeinsam vor Infektionen schützen. Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte hinweisen, das Sie auf den Internetseiten des RKI ( finden. Hierin wird erklärt, welche Bedeutung Infektionskrankheiten in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindergärten haben und wie wichtig ein vollständiger Impfschutz ist, auch um ein Besuchsverbot im Falle des Auftretens einer Infektionskrankheit in einer Einrichtung zu verhindern. Schulnetzplanung des Landkreises Sömmerda Zeitraum der Fortschreibung: Der Landkreis Sömmerda als Schulträger kommt gemäß 41 Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) seiner Verpflichtung nach, für sein Gebiet Schulnetzpläne aufzustellen bzw. fortzuschreiben. Der Kreistag des Landkreises Sömmerda beschloss in der Sitzung vom die Fortschreibung des Schulnetzplanes für den Zeitraum 2012 bis Die Veränderung der Schulorganisation bestehender Schulen wurde per Antrag des Landkreises Sömmerda vom Dezember 2011 an das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK) gestellt. Das Einvernehmen gemäß 13 Abs. 3 Satz 1 ThürSchulG zu den beantragten Änderungen der Fortschreibung wurde im Dezember 2013 schriftlich vom TMBWK bestätigt. In diesem neuen Schulnetzplan wurden Änderungen bei den staatlichen Förderzentren und bei einigen staatlichen Grundschulen fortgeschrieben. Für die staatlichen Regelschulen und auch für die Gymnasien wurden keine Änderungen vorgenommen. Der gesamte Schulnetzplan kann im Schulverwaltungsamt Sömmerda, Bahnhofstraße 9, Sömmerda eingesehen werden. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt informiert Trichinenuntersuchung im Landkreis Sömmerda ab April 2014 In der Trichinenuntersuchungsstelle Hofladen Udo Weilepp GmbH, Dorfstraße Rastenberg/OT Roldisleben können Jäger Trichinenproben zur Untersuchung abgeben. Probenannahme: Bitte beachten Sie: Veränderte Probenannahmezeiten vom bis : Montag, Mittwoch, Freitag von 06:30 bis 08:30 Uhr (außer feiertags) Vom bis ist die Trichinenuntersuchungsstelle geschlossen. Montag, Freitag 07:00 bis 08:00 Uhr

9 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 09 / Seite 9 Bei Abgabe der Proben bis 07:00 Uhr kann die Untersuchung am gleichen Tag erfolgen. Änderungen der Annahmezeiten werden zeitgerecht im Amtsblatt bekannt gegeben. Es wird eine Untersuchungsgebühr von 15,00 Euro für die Einzelprobe erhoben. Wichtige Hinweise: Wildursprungsschein ist vollständig und lesbar auszufüllen. Auf eine saubere Entnahme der Proben ist zu achten. Muskelproben müssen ein Mindestgewicht, ohne Verpackungsmaterial, von 50 g haben. Proben mit weniger Untersuchungsmaterial werden zur Untersuchung nicht angenommen. Das Einfrieren der Proben vor der Untersuchung hat zu unterbleiben. Für Auskünfte steht das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Sömmerda unter der Telefon-Nr zur Verfügung. Im Auftrag DVM Winter Amtsleiterin Startschuss für den Deutschen Bürgerpreis Deutschlands größter Ehrenamtspreis startet wieder durch: 2014 steht ganz im Zeichen von Teilhabe und Toleranz. Unter dem Motto Vielfalt fördern Gemeinschaft leben! würdigt der Deutsche Bürgerpreis Personen, Projekte und Unternehmer, die mit ihrem freiwilligen Engagement den Gemeinschaftssinn stärken und das Miteinander verbessern. Ob unterschiedliche Nationalitäten, Kulturen und Religionen im Spiel sind, ob es um Alter, Krankheit, Behinderung, soziale Schwäche oder verschiedene sexuelle Identitäten geht: Bürgerschaftliches Engagement erweckt diese Vielfalt unserer Gesellschaft zum Leben. Es verbindet Menschen, fördert den Austausch und macht unsere Welt bunter und nachhaltiger. Die Initiative für mich. für uns. für alle. möchte mit dem Deutschen Bürgerpreis 2014 jene Engagierten würdigen, die sich aktiv für Integration und Inklusion, für Toleranz und Akzeptanz vor Ort einsetzen. Die 23 Millionen ehrenamtlich tätigen Menschen in Deutschland schaffen ein lebenswertes, gemeinschaftliches Miteinander. Sie machen unsere Gesellschaft vielfältig und zukunftsfähig - das verdient unsere volle Anerkennung, so Georg Fahrenschon, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) und Partner der Initiative. Die Bewerbungsunterlagen finden Interessierte im Internet unter Bewerbungsschluss ist der 30. Juni Die Gewinner des Deutschen Bürgerpreises werden im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung Ende des Jahres in Berlin gewürdigt. Die beteiligten Sparkassen und der Deutsche Sparkassen- und Giroverband stellen bundesweit Geld- und Sachpreise in Höhe von mehr als Euro zur Unterstützung der Projekte zur Verfügung. Der Deutsche Bürgerpreis wird in fünf Kategorien verliehen. Bewerber bis 21 Jahre stehen in der Kategorie U21 im Fokus. Die Kategorie Alltagshelden richtet sich an vorbildlich engagierte Personen und Projekte unabhängig ihres Alters. Inha- ber von Unternehmen, die persönlich Verantwortung für die Gemeinschaft übernehmen, können sich in der Kategorie Engagierte Unternehmer bewerben. Der Preis in der Kategorie Lebenswerk wird für mindestens 25 Jahre bürgerschaftliches Engagement verliehen. Darüber hinaus wird mit dem Video Award ein Online-Publikumspreis ausgelobt. Das Abfallwirtschaftsamt informiert Auf der Abfallumladestation Michelshöhe stehen Container für Baum- und Strauchschnitt zur kostenlosen Annahme im Frühjahr vom bis zu den Öffnungszeiten bereit. Diese Container sind ausschließlich für Baum- und Strauchschnitt. Sie ersetzen nicht die Biotonne oder den Komposthaufen, die z. B. für Häckselgut, Grasschnitt, Moos, Laub und andere Pflanzenreste zu nutzen sind. Nur der Baum- und Strauchschnitt wird in dieser Zeit kostenlos vom Landkreis Sömmerda angenommen. Selbstverständlich ist die Anlieferung kompostierfähiger Abfälle auf der Kompostierungsanlage der Umweltdienst Sömmerda GmbH zu den geltenden Annahmepreisen ganzjährig möglich. Schadstoffmobil unterwegs im Landkreis Sömmerda Vom 11. bis 21. März 2014 erfolgt im Landkreis Sömmerda die mobile Sonderabfallkleinmengensammlung des 1. Halbjahres. Hier können die, wegen ihres Schadstoffgehaltes getrennt vom Hausmüll zu entsorgenden Abfälle aus Haushalten und Kleinmengen vergleichbarer Abfälle, z. B. Pflanzenschutzund Schädlingsbekämpfungsmittel, Öl oder lösemittelhaltige Stoffe, Farben und Lacke (nur im flüssigen Zustand), Desinfektions-, Holzschutzmittel, Chemikalienreste, Batterien (keine Kfz-Batterien), Säuren, Laugen, Salze, Klebstoffe, Haushaltsreiniger, Gifte, Entwickler sowie Altfixierer, zur Entsorgung abgegeben werden. Den Termin für Ihre Gemeinde entnehmen Sie bitte Ihrem Abfallkalender. Alle Abfallkalender des Landkreises finden Sie auch im Internet. Wichtig ist, zur angegebenen Zeit vor Ort zu sein. Sie können jeden Standplatz des Schadstoffmobils im Landkreis nutzen, sind also nicht nur an den Termin in Ihrem Ort gebunden. Bei der Anlieferung sind unbedingt folgende Hinweise zu beachten: Anlieferung der Sonderabfälle möglichst in Originalverpackungen bzw. in direkt verschlossenen Gebinden. Max. 10 l / 10 kg Behältergröße. Ein Umfüllen der Stoffe am Fahrzeug kann nicht erfolgen. Die Sonderabfälle sind dem Personal des Sammelfahrzeuges direkt zu übergeben. Keinesfalls dürfen die Schadstoffe unbeaufsichtigt abgestellt werden. Die o. a. Kriterien führen bei Nichtbeachtung zur Zurückweisung. Dies ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht anders möglich. Hinweis für Gebesee Standplatz gegenüber Friedhof in der Robert-Koch-Straße.

10 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 09 / Seite 10 Bürgerberatung Jeweils dienstags zwischen und Uhr bieten die Abteilungsleiter des Landratsamtes Sömmerda in der Bahnhofstraße 9 (B9) bzw. in der Wielandstr. 4 (W4) eine Bürgerberatung an. Es wird aber darauf hingewiesen, dass diese Bürgerberatung keine rechtliche Beratung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz, sondern den Bürgern eine Hilfestellung auf dem oft mühsamen Behördenweg ist. Nächste Bürgersprechstunde am: Herr Schneider Zi. 118 (B9) Tel Herr Doll Zi. 214 (B9) Tel Herr Schorcht Zi (W4) Tel Herr Fiebig Zi. 104 (B9) Tel VHS aktuell - Frühjahrssemester Kursen nehmen jährlich über Einwohner des Landkreises Sömmerda teil. Wir arbeiten kundenorientiert. Kundenzufriedenheit ist uns besonders wichtig. Auch für Betriebe, Behörden, Vereine und andere Einrichtungen konzipieren wir bedarfsgerechte Bildungsangebote und arbeiten mit ihnen zusammen. Umfassende Bildungsberatung und Angebote für spezielle Zielgruppen gehören ebenfalls zu unserem Bildungsprogramm. Unsere Einrichtung arbeitet seit einigen Jahren nach dem Qualitätsentwicklungsmodell der lernorientierten Qualitätstestierung LQW 3 und ist seit dem Jahr 2011 qualitätstestiert. Wir bieten ein umfangreiches Bildungsangebot in den Bereichen: Politik Gesellschaft Umwelt - Recht Kultur Gestalten Sprachen Gesundheit Informatik Arbeit Beruf Grundbildung/Alphabetisierung Kreisvolkshochschule Sömmerda Wissen und Mehr Einladung zum Tag der offenen Tür der KVHS und der Staatlichen Berufsschule Sömmerda Informieren Sie sich zu unserem Kursangebot Vorführungen Workshops Ausstellung Angebote zum Mitmachen Kursteilnehmer präsentieren ihr Können Wann? Samstag, 15. März, 9:00 bis 13:00 Uhr Wo? Kreisvolkshochschule Sömmerda, Rheinmetallstraße 2 In der Zeit von 9:00 bis 13:00 Uhr stehen allen Interessierten die VHS-Räume zur Besichtigung offen. In einer Ausstellung können Sie interessante Exponate der verschiedensten Kurse in Augenschein nehmen. Sehen Sie selbst, welche Ergebnisse mit viel Fleiß und Geschick und mit fachkundiger Unterstützung unserer Dozenten durch die Kursteilnehmer entstanden sind. Mit einem bunten Rahmenprogramm präsentieren Ihnen unsere Kursteilnehmer, welche Kenntnisse und Fertigkeiten sie sich in den von Ihnen besuchten Kursen angeeignet haben. Der seit über 90 Jahren lebendige Gedanke der Volkshochschulbewegung die Vermittlung von Bildungsinhalten an breite Kreise der Bevölkerung ist heute noch so aktuell wie zur Gründungszeit. Die äußere Form der Volkshochschulen sowie ihre Lehr- und Lernmethoden haben sich in dieser Zeit verändert und weiterentwickelt, aber der Grundgedanke, bezahlbare Bildung für alle Menschen anzubieten, ist aktueller denn je. Davon können Sie sich zum Tag der offenen Tür an der Kreisvolkshochschule Sömmerda am 15. März überzeugen. Mit dem Tag der offenen Tür startet die Kreisvolkshochschule Sömmerda am kommenden Sonnabend in das Frühjahrssemester. Wir sind die kommunale Erwachsenenbildungseinrichtung des Landkreises und gewährleisten ein flächendeckendes, vielfältiges und kostengünstiges Bildungsangebot. An unseren Seit 1995 nutzen wir das Schulgebäude gemeinsam mit der Staatlichen Berufsbildenden Schule Sömmerda, welche an diesem Tag ebenfalls die Schultüren öffnet. Schüler, Lehrer und Ausbildungsbetriebe ermöglichen Ihnen einen interessanten Einblick in die berufliche Bildung und freuen sich auf viele neugierige Besucher.

11 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 09 / Seite 11 Programm zum Tag der offenen Tür: Treffpunkt: Speise- und Mehrzweckraum im 2. Obergeschoss ab 9:00 Uhr Beratung zu allen Kursangeboten Sie können sich zum VHS-Programm und zu den Teilnahmebedingungen informieren. Interessenten, welche demnächst einen Volkshochschulkurs belegen möchten, können sich fachkundig beraten lassen und anmelden. Auch die druckfrischen Flyer zu den einzelnen Kursen und zum Gesamtangebot liegen zum mitnehmen bereit. ab 9:00 Uhr Dozenten und Kursteilnehmern über die Schulter geschaut Workshops, Vorführungen und Angebote zum Mitmachen Aquarell-/Acrylmalerei mit Heidelore Syrowatka VHS-Literaturwerkstatt mit Monika Schulze Klöppeln mit Brigitte Schröder Alte Heilkräuter neu entdecken mit Ines Funke und Maren Kästner Entspannungstechniken mit Brigitte Schweimayer-Dietl Sütterlin mit Hans-Peter Erdmann Malen in der Bob-Ross-Technik mit Kerstin Morawietz Nähen mit Dagmar Staude Integrationskurs Zeichnen mit Ilsa Welke Italienisch sprechen und kochen mit Elisa Massi Kurs im Schloss mit Ekaterina Weise Zeichnen lernen mit Holger Löbe Gesund kochen und backen mit Katja Olschewski Bewegung und Balance Entspannungskurse mit Idna Wudke und viele weitere Kursteilnehmer und Dozenten geben mit praktischen Vorführungen Einblick in die Kurse und stehen Ihnen für Gespräche zur Verfügung. Auch das Konfuziusinstitut Erfurt und die Stadt- und Kreisbibliothek Sömmerda sowie das Schloss Beichlingen stellen sich in diesem Jahr als Kooperationspartner der Kreisvolkshochschule vor. Wissenswertes zur Wirkung alter Kräuter und zum Ablauf der Frühjahrs-Kräuterwanderung erfahren Sie von Maren Kästner und Ines Funke. Wie Sie sich mit Yoga, Autogenem Training, Tai Chi, Qigong oder Tanz gesund und fit halten können, erfahren Sie von unseren Dozenten Elke Huke, Idna Wudke, Brigitte Schweimayer-Dietl und Torsten Wüstemann. Tipps zur gesunden Ernährung mit vollwertigen und naturbelassenen Nährstoffen und Informationen zu ihrem neuen Kursangebot erhalten Sie von Dozentin Katja Olschewski. Ab 10:00 Uhr präsentieren in einem bunten Rahmenprogramm Kursteilnehmer, Dozenten und Kooperationspartner ihr Können. Ob Orientalischer Tanz, Irish Folk und Gitarrenklänge, Entspannungstechniken, Techniken der Selbstverteidigung oder Bewegungskurse genießen Sie diesen interessanten Einblick in die Vielfalt der VHS-Kurse der Fachbereiche Kultur-Gestalten und Gesundheitsförderung und sehen Sie selbst, welche Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten sich unsere Dozenten und Kursteilnehmer im Kurs erarbeitet haben. Wer danach Lust hat, einen Kurs zu belegen, kann sich auch gleich anmelden. ab 10:00 Uhr - Kursteilnehmer, Dozenten und Kooperationspartner stellen sich vor 10:00-10:05 Uhr Die Tanzgruppe Orientalischer Tanz eröffnet das Programm Kursleiterin: Cornelia Liebermann 10:05-10:20 Uhr Vorführung Qigong/Tai Chi - Kursgruppe Kursleiter: Torsten Wüstemann 10:20-10:35 Uhr Tanzgruppe Treff Orientalischer Tanz Gemeinschaftsprojekt Gruppe Jale ga Sarab 10:35-10:40 Uhr Tanzgruppe Orientalischer Tanz Teil 2 Kursleiterin: Cornelia Liebermann 10:40-10:55 Uhr Irish Folk, Duo Jörg & Ilona 10:55-11:00 Uhr Tanzgruppe Orientalischer Tanz Teil 3 Kursleiterin: Cornelia Liebermann 11:00-11:10 Uhr Klassik auf der Gitarre Dozenten der Instrumentalkurse Kursleiter: Werner Aßmann, Lutz Lehmann 11:10-11:20 Uhr Vorführung Bewegung und Balance (Tanz) Kursleiterin: Idna Wudke 11:20-11:40 Uhr Vorführung des FightClub Sömmerda Kursleiter: Pascal Odenstein/Enrico Reich Sie können an diesem Tag aber auch selbst aktiv werden und ausprobieren, ob Sie Spaß und Talent für verschiedene Angebote haben. Wer sein Talent beim Aquarellmalen oder Zeichnen erproben will, kann dies mit Unterstützung unserer Dozenten Heidelore Syrowatka, Ilsa Welke, Kerstin Morawietz und Holger Löbe und Ihrer Kursteilnehmer tun. Sie haben Fragen zum Sütterlinkurs? Dozent Hans-Peter Erdmann wird Ihre Fragen gern beantworten. Unsere Dozentin Monika Schulze, Inhaberin des Burgverlag zu Weißensee, informiert Sie, was sie in ihrem Kurs VHS-Literaturwerkstatt erlernen können und stellt Ihnen eine Auswahl der von ihr verlegten Bücher vor. Bei Brigitte Schröder und Dagmar Staude können Sie Ihre Fingerfertigkeit und Kreativität beim Klöppeln und Nähen testen. (kurzfristige Änderungen vorbehalten) Anmeldungen und Vormerkungen sind telefonisch, schriftlich bzw. per möglich. Nutzen Sie auch die persönliche Beratung durch die Mitarbeiter und Kursleiter der Kreisvolkshochschule. Bitte informieren Sie sich. Kreisvolkshochschule Sömmerda Rheinmetallstraße 2 Tel.: ( ) Fax: ( ) schulleitung@vhs-soemmerda.de Website:

12 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 09 / Seite 12 Nichtamtlicher Teil Jubilare 96. Geburtstag in Weißensee Der Architekt, die Fachplaner, der Geschäftsführer der bauausführenden Firma, die Schulleiterin und die Objektbetreuerin vom Landratsamt Sömmerda erläuterten den Baufortschritt und beantworteten seine Fragen zur Ausgestaltung der neu entstehenden Räumlichkeiten. Im August 2013 wurde mit der Baumaßnahme begonnen, insbesondere mit dem Abbruch des alten Gebäudes. Nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung von bisher sieben Losen existiert ein fast fertig gestellter zwei-geschossiger Baukörper, in dem drei Klassenräume, ein Hortraum und die neue Toilettenanlage anhand der Raumgrößen schon erkennbar sind. Es war sicherlich aufregend für Ilse Kucharski aus Weißensee, als ihr die 1. Kreisbeigeordnete Andrea Fritsche am 2. März 2014 persönlich zum 96. Geburtstag gratulierte. Aber schon nach wenigen Minuten war die Aufregung verflogen und das Geburtstagskind berichtete seinen Gästen im hübsch geschmückten Aufenthaltsraum des Pflegewohnparks Haus Weißensee munter über sein langes Leben. Ilse Kucharski stammt ursprünglich aus Erfurt. Später verschlug es die lebensfrohe Jubilarin gemeinsam mit ihrem Mann vorerst nach Udestedt und 1960 nach Sömmerda. Hier lebte sie fortan und fühlte sich bis ins hohe Alter sehr wohl. Auch über ihr Arbeitsleben konnte die Jubilarin den Gästen allerhand berichten. So war sie für viele Jahre mit Enthusiasmus in der Lohnbuchhaltung der Rheinmetall tätig. Und nachdem ihre Kinder aus dem Gröbsten raus waren, arbeitete Ilse Kucharski für fünf Jahre bei der Deutschen Notenbank als Sachbearbeiterin. Heute kann die Jubilarin zufrieden auf ein ereignisreiches Leben zurückblicken. Seit Oktober 2013 wohnt sie bereits im Pflegewohnpark Haus Weißensee. Hier hat sie sich seither gut eingelebt. Besonders genießt Ilse Kucharski die regelmäßigen Besuche ihrer Familie Kartenspiele, Brettspiele und nette Gespräche zählen dann zum Nachmittagsprogramm. Ansonsten vertreibt sie sich die Zeit schon immer gern mit Kreuzworträtseln. Derzeit wird die Obergeschoss-Decke angefertigt und dann verlegt. In den nächsten Tagen ist die Errichtung des Dachstuhls durch eine Zimmererbzw. Dachdeckerfirma aus Bad Frankenhausen vorgesehen. Des Weiteren werden die Fenster eingebaut. Derzeit werden acht weitere Gewerke ausgeschrieben, wie beispielsweise Elektro-, Putz, - und Estricharbeiten, der Einbau einer Brandmeldeanlage sowie Tischlerarbeiten. Aufgrund der milden Witterung kam es nur zu wenigen wetterbedingten Einschränkungen auf der Baustelle, sodass der Ersatzneubau voraussichtlich zum Schuljahresbeginn 2014 bezugsfertig sein wird. Faschingssturm im Landratsamt Freudig begrüßte Landrat Harald Henning am 27. Februar 2014 die Narren des Faschingsclubs Rot-Weiß Sömmerda (FCR) in den Räumlichkeiten seiner Behörde in der Bahnhofstraße: Ich grüße euch im Landratsamt Ihr Närrinnen und Narren allesamt! Da ihr der Familienzusammenhalt sehr wichtig ist, war es für die Jubilarin eine Selbstverständlichkeit, ihren Ehrentag im Kreise ihrer Lieben darunter ihre fünf Kinder, ihre sieben Enkel und ihre fünf Urenkel zu feiern. Diesen besonderen Tag wird die Jubilarin sicherlich noch lange in guter Erinnerung behalten. Aus dem Landkreis Landrat erkundet Baustelle an der Grundschule Großrudestedt Erweiterungsbau schreitet zügig voran Landrat Harald Henning nahm am 26. Februar an der wöchentlich stattfindenden Bauberatung in Großrudestedt teil. An der staatlichen Grundschule entsteht derzeit ein Erweiterungsbau, um mehr Platz für Unterricht und Hort zu schaffen. Von Chef zu Chef : Landrat Harald Henning und FCR-Präsident Steffen Voigt. Eine kleine Bütt hatte der Kreischef vorbereitet, um die Narren ordentlich einzuseifen. Diese revanchierten sich mit satirischen Politiksongs, unter anderem vorgetragen von Guido- Gitte ja, wie nun, bitte? und Helene-Fischer-Florian-Silbereisen-Duo-Doubles.

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