Zertifizierungsprogramm Fachkraft für tiergestützte Therapie und Fördermaßnahmen. nach ISO/IEC TÜV AUSTRIA CERT
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- Andrea Krüger
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1 Zertifizierungsprogramm Fachkraft für tiergestützte Therapie und Fördermaßnahmen nach ISO/IEC TÜV AUSTRIA CERT
2 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich Zertifizierungsbedingungen Zulassungskriterien (Grundanforderungen) zur Erst-Zertifizierung Anmeldung zur Erst-Zertifizierung Einreichunterlagen Einreich- und Kontrollstelle Prüfung der Einreichunterlagen Zertifizierungsprüfung (Erst-Zertifizierung) Ablauf der Zertifizierungsprüfung Zertifizierungskommission Bewertung der Zertifizierungsprüfung Prüfungswiederholung Zertifizierungsnachweise Zertifizierungsnachweis Internetliste ( Fachkraft für tiergestützte Therapie und Fördermaßnamen ) Zertifizierungsnachweis Zertifikat ( zertifizierte/r Fachkraft für tiergestützte Therapie und Fördermaßnamen ) Übergabe der Zertifizierungsnachweise Gültigkeitsdauer der Zertifizierungsnachweise Verlängerung der Zertifizierungsnachweise (Re-Zertifizierung) Änderungen, Rücknahme Entgelt Kosten für die Erst-Zertifizierung Kosten für die Re-Zertifizierung Kosten für eine Neuausstellung Daten der Zertifizierungsstelle... 7 QVB-TAC-TGT-001-ZertProg.doc Rev.00/01.14 Seite 2 von 7
3 Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Zertifizierungsprogramm gelten jeweils auch in ihrer weiblichen Form. 1 Geltungsbereich Das vorliegende Zertifizierungsprogramm mit Prüfungsordnung definiert die Rahmenbedingungen der Zertifizierung von Fachkräften für tiergestützte Therapie und Fördermaßnamen. Es bildet zusammen mit der Zertifizierordnung des TÜV AUSTRIA die Vertragsgrundlage zwischen dem/der Zertifikatswerber/in (Auftraggeber/in) und der Zertifizierungsstelle des TÜV AUSTRIA. Die Geschäftsbeziehung (Vertrag) zwischen dem/der Auftraggeber/in und der Zertifizierungsstelle wird durch die Unterfertigung des entsprechenden Antragsformulars zur Zertifizierung durch den/die Auftraggeber/in perfekt. 2 Zertifizierungsbedingungen Der/die Zertifikatswerber/in erfüllt die in 3 angegebenen Zulassungskriterien. Der/die Zertifikatswerber/in hat die in 5 beschriebene Zertifizierungsprüfung erfolgreich bestanden. 3 Zulassungskriterien (Grundanforderungen) zur Erst-Zertifizierung Zur Zulassung zur Erst-Zertifizierung sind folgende Anforderungen vom/von der Zertifikatswerber/in (Auftraggeber/in) zu erfüllen und bei der Anmeldung durch Übermittlung von Unterlagen nachzuweisen: Abgeschlossener Universitätslehrgang Tiergestützte Therapie und tiergestützte Fördermaßnahmen der Veterinärmedizinischen Universität Wien oder Abschluss einer von der europ. Dachorganisation ESAAT zertifizierten Ausbildungen Praxis in tiergestützter Therapie während der Dauer von mindestens 2 Jahren im Umfang von mindestens 80 Stunden pro Jahr Nachweislich fundierte Kenntnisse über das Ausdrucksverhalten der eingesetzten Tiere, adäquate Reaktionen des/r Tierhalters/Tierhalterin und das im Einsatz erforderliche Stressmanagement zum Schutz der Tiere. 4 Anmeldung zur Erst-Zertifizierung Die Anmeldung zur Zertifizierung erfolgt durch die Einreichung bestimmter Unterlagen in repräsentativer Form durch den/die Zertifikatswerber/in (Auftraggeber/in) Einreichunterlagen Die Einreichunterlagen bestehen entweder in Papierform oder digitalisiert per Mail zumindest aus: Unterfertigtes Antragsformular Kopie des Abschlusszeugnisses des Universitätslehrgangs Tiergestützte Therapie und tiergestützte Fördermaßnahmen der Veterinärmedizinischen Universität Wien oder einer von der europ. Dachorganisation ESAAT zertifizierten Ausbildungen Praxis-Nachweis (siehe 3) in Form von Bestätigungen durch die jeweiligen Institutionen oder Privatpersonen QVB-TAC-TGT-001-ZertProg.doc Rev.00/01.14 Seite 3 von 7
4 Referenzliste Eigenständige Erklärung über die und Begründung der Eignung der Tiere zum therapeutischen Einsatz oder Nachweis einer qualifizierten Ausbildung der Tiere und deren Eignung zum therapeutischen Einsatz durch eine/n Tiertrainer/in Nachweise eines Qualitätsmanagement-Systems in Form von folgender Dokumentation: 1. Einsatzplanung der Tiere gemäß Tierschutzkriterien 2. Protokollführung der Therapien 3. Maßnahmen bei Verletzungen 4. Hygienemaßnahmen 5. Vorgehensweise bei längerer oder endgültiger Ausfallszeit eines oder mehrerer Tiere/s und damit verbunden die Aufrechterhaltung der therapeutischen Tätigkeit 4.2. Einreich- und Kontrollstelle Die Übermittlung der Einreichunterlagen hat postalisch oder per zu erfolgen an: TÜV AUSTRIA CERT GMBH Barichgasse 40-42, 1030 Wien Mag. Susanne Bachner Tel: +43 (0) Fax: +43 (0) Prüfung der Einreichunterlagen Die Einreich- und Kontrollstelle führt eine Vorprüfung der Einreichunterlagen durch. Negativenfalls wird die Anmeldung abgelehnt. Positivenfalls erfolgt die Zulassung zur Zertifizierungsprüfung. Das Ergebnis der Prüfung der Einreichunterlagen wird dem Zertifikatswerber (Auftraggeber) schriftlich per mitgeteilt. Bei einem negativen Ergebnis der Prüfung der Einreichunterlagen kann dem Zertifikatswerber (Auftraggeber) eine Nachfrist zur Mängelbehebung eingeräumt werden. Falls diese Nachfrist durch den/die Zertifikatswerber/in (Auftraggeber/in) nicht genützt wird oder die aufgezeigten Mängel nicht behebbar sind, gilt die Prüfung der Einreichunterlagen als negativ. 5 Zertifizierungsprüfung (Erst-Zertifizierung) 5.1. Ablauf der Zertifizierungsprüfung Bei der Prüfung hat der/die Prüfungskandidat/in nachzuweisen, dass er/sie die Kompetenz für die Tätigkeit als Fachkraft für tiergestützte Therapie und Fördermaßnamen besitzt. Die Prüfung bzw. Lerntransfer-Evaluierung besteht aus einer mündlichen Prüfung, bestehend aus je zwei Fallstudien pro Teilnehmer/in, die aus einer bestimmten Anzahl von Fallstudien aus der tiergestützten therapeutischen Praxis ausgewählt werden. Die Dauer der Prüfung beträgt mindestens 0,5 Stunden Zertifizierungskommission Die Zertifizierungsprüfung wird durch eine Zertifizierungskommission abgenommen und bewertet. Die Zertifizierungskommission besteht aus einem/einer Vorsitzenden des TÜV AUSTRIA und zumindest einem/einer Fachprüfer/in des Pools für tiergestützte Therapie und Fördermaßnamen. QVB-TAC-TGT-001-ZertProg.doc Rev.00/01.14 Seite 4 von 7
5 5.3. Bewertung der Zertifizierungsprüfung Die gesamte Zertifizierungsprüfung wird von der Zertifizierungskommission positiv ("bestanden") oder negativ ("nicht bestanden") bewertet. Das Ergebnis der Zertifizierungsprüfung wird dem/der Zertifikatswerber/in (Auftraggeber/in) nach der Zertifizierungsprüfung mitgeteilt Prüfungswiederholung Wenn das Ergebnis der Zertifizierungsprüfung negativ, d.h. als nicht bestanden, ausfällt, ist eine Wiederholung zulässig. Innerhalb eines halben Jahres gelten dafür die ursprünglich vorgelegten Einreichungsunterlagen, danach muss der/die Zertifikatswerber/in neu einreichen. 6 Zertifizierungsnachweise Im Falle einer positiven Prüfung der Einreichunterlagen und einer bestandenen Zertifizierungsprüfung werden vom TÜV AUSTRIA die Zertifizierungsnachweise erstellt. Zertifizierungsnachweise sind Konformitätsbescheinigungen hinsichtlich der bestehenden Kompetenz des Auftraggebers. Durch das Zertifikat bestätigt die Zertifizierungsstelle der TÜV AUSTRIA CERT GMBH, dass der/die Zertifikatsinhaber/in die ausgewiesenen Inhalte beherrscht und die notwendige Praxis besitzt. Der/die Zertifizierungswerber/in (Auftraggeber/in) ist durch die Zustellung des Zertifizierungsnachweises zur personenbezogenen Werbung mit dem Zertifizierungsnachweis berechtigt. Dieses Recht endet jedoch spätestens mit dem Ende des Vertragsverhältnisses bzw. mit dem Ablauf der Gültigkeit des Zertifikats Zertifizierungsnachweis Internetliste ( Fachkraft für tiergestützte Therapie und Fördermaßnamen ) Sämtliche zertifizierte Personen werden in einer Übersicht auf der Website des TÜV AUSTRIA ( gelistet. Name, Qualifikationsart und Gültigkeit sind von jedermann jederzeit abfragbar. Der/die Zertifikatswerber/in (Auftraggeber/in) hat die Möglichkeit, diese Veröffentlichung jederzeit schriftlich zu widerrufen Zertifizierungsnachweis Zertifikat ( zertifizierte/r Fachkraft für tiergestützte Therapie und Fördermaßnamen ) Jede zertifizierte Person erhält ein Zertifikat. Die Vorderseite gibt Auskunft über Person und erlangte Qualifikation. Auf der Rückseite werden detaillierte Informationen über die erlangte Qualifikation und die Zertifizierungsstelle dargestellt Übergabe der Zertifizierungsnachweise Die Übermittlung der Zertifizierungsnachweise (Zertifikat) erfolgt entweder direkt nach der Zertifizierungsprüfung oder postalisch Gültigkeitsdauer der Zertifizierungsnachweise Zertifizierungsnachweise sind befristet, weil ein Zertifikat eine bestehende Kompetenz bescheinigt und daher nicht unbegrenzt bestätigt werden kann. Die Gültigkeitsdauer des Zertifikats läuft bis zum des dritten Folge-Jahres ab dem Datum der positiven Zertifizierungsprüfung und ist damit mindestens 3 Jahre gültig. Falls nach Ablauf der Gültigkeitsdauer keine Re-Zertifizierung stattfindet, dürfen die Zertifizierungsnachweise nicht mehr verwendet werden. QVB-TAC-TGT-001-ZertProg.doc Rev.00/01.14 Seite 5 von 7
6 7 Verlängerung der Zertifizierungsnachweise (Re-Zertifizierung) Der/die Auftraggeber/in hat die Möglichkeit, durch das erneute Erfüllen der Re-Zertifizierungsvoraussetzungen eine Verlängerungs-Zertifizierung samt Zertifizierungsnachweisen zu erhalten. Zur Re-Zertifizierung hat der/die Zertifikatswerber/in folgende Nachweise zu erbringen: Nachweis von fachspezifischer Praxis im Umfang von mindestens 2 Jahren im Umfang von mindestens 80 Stunden pro Jahr (2 Wochenstunden pro Tier x 40 Wochen effektiver Einsatzzeit im Jahr) Nachweis von fachspezifischer Weiterbildung (Teilnahme an Seminaren, Workshops, Messen, Kongressen etc.) im Umfang von mindestens 24 Stunden Nachweise eines Qualitätsmanagement-Systems in Form von folgender Dokumentation: 1. Ausbildung der Tiere 2. Einsatzplanung der Tiere gemäß Tierschutzkriterien 3. Protokollführung der Therapien 4. Maßnahmen bei Verletzungen 5. Hygienemaßnahmen 6. Vorgehensweise bei längerer oder endgültiger Ausfallszeit eines oder mehrerer Tiere/s und damit verbunden die Aufrechterhaltung des therapeutischen Tätigkeit 8 Änderungen, Rücknahme Im Falle des Wegfalles der Zertifizierungsvoraussetzungen ist der TÜV AUSTRIA berechtigt, die erfolgte Zertifizierung mit sofortiger Wirkung zu widerrufen und dies in geeigneter Weise kundzumachen. In diesem Fall findet keine Rückerstattung von Zertifizierungsentgelten statt. Der/die Zertifizierte ist verpflichtet, dem TÜV AUSTRIA alle Änderungen, die sich auf die Zertifizierungsnachweise beziehen, unverzüglich bekannt zu geben, damit diese entsprechend neu ausgestellt werden können. 9 Entgelt 9.1. Kosten für die Erst-Zertifizierung Die Höhe des Entgelts für das Zertifizierungsverfahren orientiert sich an der jeweils aktuellen Preisliste für Stundensätze des TÜV AUSTRIA und beträgt bis auf Widerruf 315,- zuzüglich 20 % USt. für eine Zertifikatsperiode (3 Jahre) Kosten für die Re-Zertifizierung Die Höhe des Entgelts für das Re-Zertifizierungsverfahren beträgt bis auf Widerruf 190,- zuzüglich 20 % USt. für eine Zertifikatsperiode (3 Jahre) Kosten für eine Neuausstellung Für eine allfällige Neuausstellung eines bestehenden Zertifikats, beispielsweise wegen Verlusts oder Namensänderungen, wird ein einmaliges Entgelt in Höhe von 90,- zuzüglich 20 % USt verrechnet. QVB-TAC-TGT-001-ZertProg.doc Rev.00/01.14 Seite 6 von 7
7 10 Daten der Zertifizierungsstelle TÜV AUSTRIA CERT GMBH Barichgasse 40-42, 1030 Wien Mag. Susanne Bachner Stv. Leiterin Personenzertifizierung Tel: +43 (0) Fax: +43 (0) QVB-TAC-TGT-001-ZertProg.doc Rev.00/01.14 Seite 7 von 7
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