TÜV AUSTRIA CERT. Prüfungsordnung und Zertifizierungsprogramm zum/r zertifizierten Hygienemanager/in
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- Angela Waldfogel
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1 TÜV AUSTRIA CERT Prüfungsordnung und Zertifizierungsprogramm zum/r zertifizierten Hygienemanager/in
2 1 Geltungsbereich Die vorliegende Prüfungsordnung mit Zertifizierungsprogramm gilt für die Prüfung und Zertifizierung von Personen zum/r zertifizierten Hygienemanager/in. Das Dokument ist bis auf Widerruf gültig. 2 Aufgabe der Prüfung und Zertifizierung (1) Bei der Zertifizierungsprüfung haben die Prüfungskandidat/innen nachzuweisen, dass Sie die relevanten Normen, Vorgangsweisen, Methoden & Tools im Hygienemanagement kennen und im Rahmen eines Lebensmittelsicherheits-Managementsystems anwenden können. (2) Durch das Zertifikat bestätigt die Zertifizierungsstelle der TÜV AUSTRIA CERT GMBH, dass der/die Zertifikatsinhaber/in die ausgewiesenen Inhalte beherrscht. 3 Prüfungskommission Die Prüfungskommission setzt sich wie folgt zusammen: Vorsitz: Mitglieder: Prüfer/in aus dem Prüferpool der Qualifikation Hygienemanager/in 1 Prüfer/in aus dem Prüferpool der Qualifikation Hygienemanager/in 4 Prüfung (1) Die Anmeldung zur Zertifizierungsprüfung muss bis zum jeweils festgesetzten Stichtag vor der Prüfung erfolgen. (2) Die Prüfung besteht aus folgenden Teilen Projektarbeit (siehe 5) Schriftliche Prüfung (siehe 6) Fachgespräch (siehe 7) 5 Projektarbeit (1) Die Fristen zur Bekanntgabe des Projektarbeitsthemas und zur Abgabe der Projektarbeit sind am Zertifizierungsantrag ausgewiesen. (2) Das Thema der Projektarbeit muss bis zum jeweils festgelegten Stichtag eingereicht werden und wird von der Zertifizierungsstelle bestätigt. (3) Änderungen des festgelegten Themas sind nur mit Zustimmung der Zertifizierungsstelle einmalig zulässig. (4) Die Arbeitsdauer für die Projektarbeit beträgt 3 bis 4 Wochen. (5) Jede Projektarbeit ist in Maschinschrift abzufassen; Mindestumfang 15 Seiten, Richtwert Wörter (A4, Schriftart Arial, Schriftgröße 10, Zeilenabstand 1,5-fach oder Vergleichbares; exkl. Titelblatt, Inhaltsverzeichnis, Bilder und Anhänge) (6) Die Projektarbeit ist entsprechend der Terminfestlegung rechtzeitig und entweder digital im MS- Office-Word-Format oder PDF-Format oder in zweifacher Ausführung ausgedruckt abzugeben. QVB-TAC-HYGM-001-ZertProgramm_Rev01.doc Seite 2 von 6
3 (7) Jeder Projektarbeit ist die folgende, vom/von der Prüfungskandidaten/-kandidatin eigenhändig unterfertigte Erklärung anzuschließen: Ich erkläre, dass die vorliegende Projektarbeit von mir selbst verfasst wurde und dass ich dazu keine anderen als die angeführten Behelfe verwendet habe. Außerdem habe ich die Reinschrift der Projektarbeit einer Korrektur unterzogen und ein Belegexemplar verwahrt. (8) Der/Die Vorsitzende der Prüfungskommission hat die Projektarbeit mindestens einem/r Begutachter/in zuzuweisen. (9) In der Projektarbeit sollen in einer strukturierten Weise das gewählte Thema erläutert und die Ziele, Vorgehensweisen und Erkenntnisse nachvollziehbar dargestellt werden. (10) Jede/r Beurteiler/in hat die Projektarbeit in einem kurzen Gutachten zu charakterisieren. Dabei sind besonders folgende Kriterien zu beurteilen: Kompetenz Hygienemanagement (bzw. im ausgewählten Thema) Bezug zu Regelwerk (zugrunde liegender/s Norm, Gesetz bzw. Literatur) Berichtsqualität (Inhaltsverzeichnis, Zielsetzung, Struktur, Zusammenfassung, Literaturverzeichnis/Quellenangaben etc.) Praxisrelevanz Ergebnisse und Schlussfolgerungen (bzw. Ausblick auf eine mögliche Umsetzung) Präsentation am Prüfungstag Gesamteindruck (11) Die Beurteilung erfolgt im Schulnotensystem. (12) In den Arbeiten sind Verstöße gegen die sachliche und sprachliche Richtigkeit anzuzeichnen. Besonders schwerwiegende und/oder gehäufte Verstöße gegen die Sprach- und Schreibrichtigkeit schließen eine positive Beurteilung aus. (13) Wenn die Beurteilungen der Begutachter/innen notenmäßig nicht übereinstimmen, hat der/die Vorsitzende der Prüfungskommission zu entscheiden. (14) Die Prüfungskandidat/innen werden im Rahmen des mündlichen Fachgespräches über die Beurteilung der Projektarbeit informiert. (15) Bei negativer Beurteilung ist die Projektarbeit neu vorzulegen. Der Abgabe- und Präsentationstermin wird von der Zertifizierungsstelle neu festgelegt. (16) Die Projektarbeit ist im Rahmen des Termins zur schriftlichen Prüfung und des mündlichen Fachgespräches der Prüfungskommission sowie interessierten Teilnehmer/innen der Ausbildung zum/r zertifizierten Hygienemanager/in der TÜV AUSTRIA Akademie mit den wesentlichen Zielsetzungen, Inhalten, Lösungen, Schlussfolgerungen und Auswirkungen in max. 10 Minuten zu präsentieren. 6 Schriftliche Prüfung (1) Die schriftliche Prüfung wird entweder in Form einer Online-Prüfung oder mittels schriftlichem Fragebogen abgehalten. (2) Die schriftliche Prüfung besteht aus 20 offenen und/oder Multiple Choice Fragen. (3) Die Arbeitszeit für die schriftliche Prüfung beträgt 60 Minuten. Die Zeit der Bekanntgabe der Prüfungsfragen ist in die Arbeitszeit nicht einzurechnen. (4) Die Referent/innen setzen die möglichen Prüfungsfragen und Antworten in ihrem jeweiligen Fachgebiet fest. (5) Bei der schriftlichen Prüfung wird für entsprechende Aufsicht Sorge getragen. Insbesondere werden Vorkehrungen getroffen, dass unerlaubte Hilfen und Hilfsmittel nicht verwendet werden. (6) Der/die Vorsitzende der Prüfungskommission hat die Prüfungsbögen mindestens einem/r Begutachter/in zur Beurteilung zuzuweisen. (7) Die Prüfung gilt als positiv, wenn mindestens 65% der Punkte erreicht werden. Es kommt folgender Bewertungsschlüssel zur Anwendung: < 65% = Nicht Genügend, 65-70% = Genügend, 71-77% = Befriedigend, 78-84% = Gut, >=85% = Sehr gut QVB-TAC-HYGM-001-ZertProgramm_Rev01.doc Seite 3 von 6
4 (8) Die Verwendung eines Wörterbuches ist für Personen mit nichtdeutscher Muttersprache zulässig. 7 Fachgespräch (1) Das Fachgespräch findet zum jeweils festgesetzten Termin gemeinsam mit der Projektarbeitspräsentation und schriftlichen Prüfung statt. (2) Das Fachgespräch zwischen dem/der Prüfungskandidaten/-kandidatin und der Prüfungskommission dient der Beurteilung der fachlichen Fähigkeiten des/der Prüfungskandidaten/-kandidatin und besteht aus 2 Prüfungsfragen: 1 vertiefenden Frage zur Projektarbeit 1 Frage zum Thema "Hygienemanagement. (3) Zur Beantwortung der beiden Fragen erhält der/die Kandidat/in eine Vorbereitungszeit von 20 Minuten. (4) Für die Beurteilung des Fachgespräches wird die Beantwortung der beiden Fragen herangezogen. Jedem Mitglied der Prüfungskommission kommt bei der Beschlussfassung eine Stimme zu. Stimmenthaltung ist unzulässig. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet der/die Vorsitzende der Prüfungskommission. (5) Die Beurteilung erfolgt im Schulnotensystem. 8 Prüfungsprotokoll (1) Für die abgelegte Prüfung wird eine Gesamtnote mit einer Gewichtung von Projektarbeit 40 % Schriftliche Prüfung 30 % Fachgespräch 30 % vergeben, unter der Bedingung, dass alle Teilprüfungen positiv beurteilt wurden. (2) Nach Vorliegen aller Einzelnoten ist die Gesamtbeurteilung von der Prüfungskommission mit bestanden oder nicht bestanden festzusetzen. (3) Die Prüfung gilt als bestanden, wenn alle Einzelbeurteilungen auf mindestens Genügend lauten. (4) Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn eine oder mehrere Beurteilungen auf Nicht genügend lauten. (5) Die Prüfung gilt als mit sehr gutem Erfolg bestanden, wenn die Gesamtnote 1,5 oder besser ist. (6) Für jede/n Prüfungskandidaten/-kandidatin wird ein Prüfungsprotokoll angelegt. Es hat alle Einzelbeurteilungen und die ausgesprochene Gesamtbeurteilung zu enthalten. (7) Nach Beendigung der Prüfung ist das Prüfungsprotokoll abzuschließen und vom/von der Vorsitzenden und den Mitgliedern der Prüfungskommission zu unterschreiben. 9 Prüfungswiederholung (1) Die Prüfung bzw. nicht bestandene Prüfungsteile können einmal, zum von der Zertifizierungsstelle vorgegebenen Termin, wiederholt werden. (2) Macht sich ein/e Prüfungskandidat/in durch die Verwendung unerlaubter Hilfen oder Hilfsmittel schuldig, so gilt die Zertifizierungsprüfung als nicht bestanden und dem/der Prüfungskandidaten/-kandidatin wird ein Wiederholungstermin zugewiesen. (3) Tritt ein/e Prüfungskandidat/in nach Übernahme der Aufgabenstellung oder während der Prüfung zurück, so wird ihm/ihr ebenso ein Wiederholungstermin zugewiesen. (4) Tritt ein/e Prüfungskandidat/in vor Beginn der Zertifizierungsprüfung zurück, gilt dies als Nichtantritt zur Prüfung. Die Prüfung gilt als nicht getätigt und ein neuerlicher Antritt wird als Erstantritt gewertet (5) Die Kosten einer Prüfungswiederholung sind im aktuellen Kursprogramm der TÜV AUSTRIA QVB-TAC-HYGM-001-ZertProgramm_Rev01.doc Seite 4 von 6
5 AKADEMIE GMBH oder unter angeführt. QVB-TAC-HYGM-001-ZertProgramm_Rev01.doc Seite 5 von 6
6 10 Zertifizierungsanforderungen (1) Grundanforderung: Abgeschlossene Ausbildung zum/r zertifizierten Hygienemanager/in der TÜV AUSTRIA AKADEMIE GMBH oder eines gleichwertigen Lehrgangs (Entscheidung bzgl. der Anerkennung durch die Zertifizierungsstelle). Es werden Ausbildungen anerkannt, die nicht länger als 3 Jahre vor der Zertifizierungsprüfung besucht wurden. Ausnahmefälle können von der Zertifizierungsstelle genehmigt werden. (2) Grundanforderung: 1 Jahr Praxis im Bereich Lebensmittelsicherheit/-produktion oder im Bereich Qualitätswesen. (Bestätigung durch den Arbeitgeber, Entscheidung bezüglich der Anerkennung durch die Zertifizierungsstelle). (3) Der/Die Zertifikatswerber/in hat die Zertifizierungsprüfung bestanden. 11 Zertifizierung (1) Nach Erfüllung sämtlicher Zertifizierungsanforderungen wird dem/der Bewerber/in ein Zertifik at über die Qualifikation "Hygienemanager/in" ausgestellt. (2) Die Zertifizierungsstelle bestätigt durch das Zertifikat eine aufrecht vorhandene Kompetenz des/der Zertifikatsinhabers/-inhaberin. Daher werden Zertifikate bis zum des drittfolgenden Jahres der Prüfung befristet. 12 Zertifizierungsnachweise (1) Eine positive Zertifizierung wird mit einem TÜV AUSTRIA Zertifikat bestätigt (2) Die Zertifizierungsstelle bestätigt durch das Zertifikat eine aufrecht vorhandene Kompetenz des/der Zertifikatsinhabers/-inhaberin. Daher werden Zertifikate bis zum des drittfolgenden Jahres der Prüfung befristet. 13 Re-Zertifizierung (1) Zur Re-Zertifizierung hat der/die Zertifikatswerber/in den Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 8 Unterrichtseinheiten zu erbringen oder muss alternativ eine schriftliche Prüfung absolvieren. Es werden Weiterbildungen anerkannt, die innerhalb von 2 Jahren vor und 6 Monaten nach Ablauf des Zertifizierungsnachweises besucht werden. (2) Der/Die Zertifikatswerber/in hat zusätzlich einen Praxisnachweis von mindestens 2 Jahren im Bereich Lebensmittelsicherheit in Form einer Bestätigung durch den Arbeitgeber zu erbringen oder muss alternativ ein Fachgespräch absolvieren. Die Praxis muss im Zeitraum zwischen Zertifizierung und Rezertifizierung stattfinden, wobei diese nicht durchgängig sein muss. (3) Die Re-Zertifizierung erfolgt nach dem Nachweis der Anforderungen zur Re-Zertifizierung solange das Zertifikat nicht länger als 6 Monate abgelaufen war. 14 Termine & Entgelte Termine, Zertifizierungs- und Re-Zertifizierungsentgelte sowie Entgelte für Prüfungswiederholungen (exkl. USt.) finden Sie im aktuellen Kursprogramm bzw. unter QVB-TAC-HYGM-001-ZertProgramm_Rev01.doc Seite 6 von 6
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