BG und BRG Judenburg 2011/12. Die Reifeprüfung. Version vom ; 08:50:10 Seite 1 von 8

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2 CHRONOLOGISCHER WEGWEISER IN DER 8. KLASSE 2. SCHULWOCHE: Schriftliche Anmeldung zur Ablegung einer Vorprüfung in Form einer FBA durch den Schüler. 4. SCHULWOCHE: Mitteilung der vom LSR genehmigten bzw. nicht genehmigten Themenstellungen der FBA durch den Schulleiter an den Schüler. WÄHREND DES 1. SEMESTERS: Hinweis der Lehrer auf die wesentlichen Lernziele und Themenbereiche des Lehrstoffes der Oberstufe (Kernfragen!). VOR WEIHNACHTEN: Bekanntgabe der Reifeprüfungstermine durch den Schulleiter; Kontaktaufnahme der Schüler mit den Lehrern bezüglich der Schwerpunktprüfung. 1. WOCHE NACH DEN WEIHNACHTSFERIEN: Anmeldung zur Hauptprüfung durch den Schüler. 1. WOCHE DES 2. SEMESTERS: Abgabe der FBA durch den Schüler an den Prüfer; Bekanntgabe der Themenbereiche für die Spezialfrage durch den Schüler an den Prüfer. SPÄTESTENS 4 WOCHEN NACH BEGINN DES 2. SEMESTERS: Vorlage der Themenvorschläge für die schriftlichen Klausurarbeiten an den LSR durch den Schulleiter. SPÄTESTENS 3 WOCHEN VOR BEGINN DER KLAUSURPRÜFUNGEN: Festsetzung der Beurteilung der FBA durch die Prüfungskommission. 2 WOCHEN VOR BEGINN DER KLAUSURPRÜFUNGEN: Beurteilungskonferenz der 8.Klassen. SPÄTESTENS 1 WOCHE VOR BEGINN DER KLAUSURPRÜFUNGEN: Bekanntgabe der neugewählten Form der Reifeprüfung bei negativ oder nicht beurteilter FBA durch den Schüler; Bekanntgabe der Reihenfolge der Klausurprüfungen und der schriftlichen Jahresprüfungen durch den Schulleiter. (Zwischen den schriftlichen Klausurarbeiten ist für jeden Prüfungskandidaten, der 4 Klausurarbeiten zu absolvieren hat, mindestens ein prüfungsfreier Tag festzusetzen. Dies gilt auch für die anderen Prüfungstermine als den Haupttermin, sofern wenigstens ein Prüfungskandidat mindestens 3 Klausurarbeiten abzulegen hat.) SPÄTESTENS 2 TAGE VOR BEGINN DER KLAUSURPRÜFUNGEN: Abgabe aller bei den Klausurprüfungen benötigten Hilfsmittel durch den Schüler. SPÄTESTENS 2 WOCHEN VOR BEGINN DER MÜNDLICHEN PRÜFUNGEN: Festsetzung der Beurteilung der Klausurarbeiten durch die Prüfungskommission und Bekanntgabe allfälliger negativer Beurteilungen an den Schüler. SPÄTESTENS 1 WOCHE VOR BEGINN DER MÜNDLICHEN PRÜFUNGEN: Bekanntgabe der Einteilung der mündlichen Prüfungen durch den Schulleiter. Version vom ; 08:50:10 Seite 2 von 8

3 TERMINE, ANMELDUNGEN UND ZULASSUNG HAUPTTERMIN: Innerhalb der letzten 9 Wochen des Unterrichtsjahres. WEITERE TERMINE: Innerhalb der ersten 6 Wochen des Schuljahres bzw. innerhalb von 6 Wochen ab dem ersten Montag im Februar bzw. innerhalb der letzten 9 Wochen des Unterrichtsjahres. Zwischen dem Ende der Klausurprüfung und dem Anfang der mündlichen Prüfung haben mindestens 3 Wochen zu liegen. Die erstmalige Zulassung zum Haupttermin erfolgt von Amts wegen. Die Wahl über die Art des Antretens ist vom Prüfungskandidaten in der ersten Woche nach Weihnachten bekanntzugeben. Jede Zulassung zu einem späteren Termin erfolgt auf Antrag des Prüfungskandidaten, wobei ein nicht gerechtfertigtes Fernbleiben von der Prüfung zu einem Verlust der betreffenden Wiederholungsmöglichkeit führt. Der Schulleiter hat für jeden dieser Termine eine Anmeldefrist bekanntzugeben. ZULASSUNG: Berechtigung zum Antreten im Haupttermin: a) Alle Pflichtgegenstände positiv beurteilt. b) Repetent der 8. Klasse höchstens ein 5" in einem Pflichtgegenstand, wenn dieser vor der Wiederholung der Schulstufe mit mindestens 3" beurteilt wurde. Der Kandidat darf im Rahmen der Reifeprüfung freiwillig eine Jahresprüfung ablegen eine negative Beurteilung bleibt ohne Rechtsfolgen. c) Ein Pflichtgegenstand negativ beurteilt. Der Kandidat hat im Rahmen der Reifeprüfung eine Jahresprüfung abzulegen. d) ein Pflichtgegenstand unbeurteilt. Der Kandidat hat im Rahmen der Reifeprüfung eine Jahresprüfung abzulegen. Berechtigung zum Antreten zu einem späteren Termin: e) Der Kandidat wäre mit einem 5" berechtigt gewesen, im Haupttermin anzutreten. Er verzichtet und tritt im Herbst zur Wiederholungsprüfung an: Positive Beurteilung: Er darf im Herbsttermin" zur Reifeprüfung antreten. Negative Beurteilung: Er darf frühestens im Frühjahrstermin" zur Reifeprüfung antreten und hat dort eine Jahresprüfung abzulegen. f) Der Kandidat wäre mit einem nicht beurteilten Pflichtgegenstand berechtigt gewesen, im Haupttermin anzutreten. Er verzichtet und tritt im Herbst zur Nachtragsprüfung an: Positive Beurteilung: Er darf im Herbsttermin" zur Reifeprüfung antreten. Negative Beurteilung: Er darf im Herbsttermin" zur Reifeprüfung antreten und hat dort eine Jahresprüfung abzulegen. g) Der Kandidat hat 2 Wiederholungsprüfungen: Folgende Möglichkeiten gibt es: Fach 1: Fach 2: positiv positiv sofortiges Antreten im Herbsttermin positiv nicht angetreten sofortiges Antreten im Herbsttermin mit einer Jahresprüfung im nicht angetretenen Fach positiv negativ Antreten im Frühjahrstermin mit einer Jahresprüfung im negativen Fach negativ nicht angetreten neuer Termin für die nicht angetretene WH-Prüfung bis 30.November Bei positivem Ergebnis dieser Prüfung: Antreten im Frühjahrstermin mit einer Jahresprüfung im negativen Fach, ansonsten Wiederholen der 8.Klasse negativ negativ Wiederholen der 8.Klasse ( nicht angetreten bedeutet, dass eine begründete Verhinderung vorliegen muss!) Hat der Schüler im Jahreszeugnis mehr als zwei 5", so hat er die Schulstufe zu wiederholen. Version vom ; 08:50:10 Seite 3 von 8

4 WAHL DER PRÜFUNGSFORM FBA + 3 Klausurarbeiten ( D / M / L oder E oder F oder I ) 3 mündliche Prüfungen* 4 Klausurarbeiten ( D / M / L oder E oder F oder I / DG od. eine weitere Fremdsprache) 3 mündliche Prüfungen** 3 Klausurarbeiten ( D / M / L oder E oder F oder I ) 4 mündliche Prüfungen** Dauer der Klausurarbeiten: 5 Stunden: D, E, F, I, DG: 4 Stunden: L, M * ) Eine der Teilprüfungen bildet eine auf die FBA bezogene Schwerpunktprüfung. ** ) Eine der Teilprüfungen bildet eine vertiefende oder fächerübergreifende oder ergänzende Schwerpunktprüfung. WAHL DER MÜNDLICHEN TEILPRÜFUNGEN In allen Formen der AHS eine Fremdsprache, sofern jedoch keine lebende Fremdsprache als Klausurarbeit gewählt wurde, eine lebende Fremdsprache und im GYMNASIUM aus den drei Gegenstandsgruppen A, B oder C derart, dass nicht sämtliche Prüfungsgebiete aus B stammen, im REALGYMNASIUM aus den drei Gegenstandsgruppen derart, daß mindestens ein Prüfungsgebiet aus C stammt. GEGENSTANDSGRUPPEN: GRUPPE A: R, D, GS, PP, ME, BE GRUPPE B: Fremdsprachen (ausgenommen Wahlpflichtgegenstände) GRUPPE C: GW, M, DG, BU, CH, PH, IN (Wahlpflicht- oder Freigegenstand) Version vom ; 08:50:10 Seite 4 von 8

5 NORMALFALL: VERTIEFENDE SCHWERPUNKTPRÜFUNG: MÜNDLICHE REIFEPRÜFUNG 2 Fragen aus dem Bereich des entsprechenden Wahlpflichtgegenstandes (eine davon zu wählen) FÄCHERÜBERGREIFENDE SCHWERPUNKTPRÜFUNG: Prüfungsgebiet: 2. Prüfungsgebiet: 2 Fragen aus dem fächerübergreifenden Bereich der beiden Prüfungsgebiete (eine davon zu wählen) ERGÄNZENDE SCHWERPUNKTPRÜFUNG: 2 ergänzende Fragen Für die ergänzende Frage sind folgende Bereiche zulässig: a.) Ein auf das jeweilige Prüfungsgebiet bezogener schulautonomer Pflicht- bzw. Wahlpflichtgegenstand von mindestens 2 Wochenstunden in der Oberstufe. WPG muss mindestens in der vorletzten vorgesehenen Schulstufe (7. oder 8.Klasse) besucht worden sein. b.) Der Wahlpflichtgegenstand Informatik (mindestens 4 Wochenstunden) in Verbindung mit dem Prüfungsgebiet. Die ergänzende Frage ist aus dem Prüfungsgebiet unter Einbeziehung von Methoden der Informatik zu erstellen. c.) Die erste oder zweite lebende Fremdsprache in Verbindung mit dem Prüfungsgebiet. Die ergänzende Frage ist aus dem Prüfungsgebiet in der Fremdsprache zu stellen und zu beantworten. FBA - BEZOGENE SCHWERPUNKTPRÜFUNG: 1 Frage zur Thematik der FBA ZUSATZPRÜFUNG (NEGATIV BEURTEILTE KLAUSURARBEIT): 3 Kernfragen (zwei davon zu wählen) JAHRESPRÜFUNG: 2 Fragen aus dem Lehrstoff der letzten Schulstufe Prüfungsdauer: 5 bis 15 Minuten bei einer Schwerpunktprüfung: 15 bis 25 Minuten Vorbereitungszeit: mindestens 20 Minuten bei einer Schwerpunktprüfung mindestens 30 Minuten Version vom ; 08:50:10 Seite 5 von 8

6 Mögliche Formen der mündlichen Reifeprüfungen: Wahl Pflicht Wahl Prüfungsform KF1 KF2 SF SPF1 SPF2 PG PG PG Standard Prüfung PG PG PG WPG Vertiefende Schwerpunktprüfung PG1 PG1 PG1 PG1+PG2 PG1+PG2 Fächerübergreifende Schwerpunktprüfung PG PG FBA (Präsentation u. Diskussion) FBA PG PG PG A(W)PG(2) A(W)PG(2) ergänzende Schwerpunktprüfung a 2 Prüfer PG PG PG PG(Inf4) PG(Inf4) Ergänzende Schwerpunktprüfung b 1 Prüfer PG PG PG PG (IFS) PG (IFS) Ergänzende Schwerpunktprüfung c 1 Prüfer Version vom ; 08:50:10 Seite 6 von 8

7 FACHBEREICHSARBEIT: BEURTEILUNG UND WIEDERHOLUNG Negative Beurteilung: Neuwahl der mündlichen Schwerpunktprüfung durch den Kandidaten. Er darf zur Klausurprüfung und zu jenen mündlichen Teilprüfungen, die durch die Änderung der Prüfungsform nicht betroffen sind, im Haupttermin antreten. Zur Ablegung der übrigen Teilprüfungen ist er zum Antreten in einem späteren Termin berechtigt. Ein Prüfungskandidat kann bis spätestens in der ersten Woche nach den Weihnachtsferien von der Bearbeitung der begonnenen FBA Abstand nehmen. KLAUSURARBEITEN: (schriftliche Jahresprüfung zählt nicht) Wurden nicht mehr als 2 Klausurarbeiten mit 5" beurteilt, so hat der Kandidat jeweils eine zusätzliche mündliche Teilprüfung abzulegen, wenn sie nicht ohnehin Prüfungsteile dermündlichen Prüfung sind. Wurden mehr als 2 Klausurarbeiten mit 5" beurteilt, so ist die Gesamtbeurteilung mit nicht bestanden" festzusetzen. Wurden Klausurarbeiten wegen gerechtfertigter Verhinderung des Kandidaten nicht beurteilt, so ist er berechtigt, die betreffende(n) Klausurarbeit(en) wenn dies organisatorisch möglich ist im selben Termin abzulegen. Ist dies nicht möglich, so kann er zu allen mündlichen Teilprüfungen, mit Ausnahme derjenigen, die einem nicht beurteilten Prüfungsgebiet der Klausurprüfungen entsprechen, antreten. Die unbeurteilten Klausuren und mündlichen Teilprüfungen sind in einem späteren Termin abzulegen. Wurden Klausurarbeiten eines Kandidaten wegen vorgetäuschter Leistungen nicht beurteilt, so kann er nur in jenen Gegenständen zur mündlichen Prüfung antreten, die von den nicht beurteilten Klausuren nicht betroffen sind. Die unbeurteilten Klausuren und mündlichen Teilprüfungen sind in einem späteren Termin zu wiederholen. MÜNDLICHE PRÜFUNGEN: Für die positive Beurteilung einer mündlichen Teilprüfung ist eine zumindest ausreichende Beantwortung jeder einzelnen Prüfungsfrage in den wesentlichen Bereichen erforderlich. GESAMTBEURTEILUNG: Bei einem Prüfungsgebiet, das aus mehreren Teilprüfungen besteht, ist bei negativer Beurteilung einer Teilprüfung eine positive Gesamtbeurteilung möglich, wenn es dem Gesamtleistungsbild des Kandidaten in diesem Prüfungsgebiet entspricht. JAHRESPRÜFUNG: Die Jahresprüfung ist in jenen Teilen nicht abzulegen, in denen der betreffende Gegenstand Prüfungsgebiet ist. Für den Fall, dass bei einer Jahresprüfung, die aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht, eine der beiden Prüfungen ein Prüfungsgebiet der Hauptprüfung bildet, ist für die Gesamtbeurteilung der Jahresprüfung nur die andere Prüfung heranzuziehen. Im Falle einer negativen Beurteilung nur dieses Prüfungsteiles ist die Jahresprüfung auch nur für diesen Prüfungsteil zu wiederholen. Bei positiver Beurteilung der Jahresprüfung ist die neu festzusetzende Jahresbeurteilung höchstens mit 3" vorzunehmen. Bei negativer Beurteilung der Jahresprüfung gilt die Reifeprüfung als nicht bestanden". Version vom ; 08:50:10 Seite 7 von 8

8 WIEDERHOLUNG: Wurde die Beurteilung der Reifeprüfung mit nicht bestanden" festgesetzt, so ist der Prüfungskandidat höchstens drei Mal zur Wiederholung der negativ beurteilten Teilprüfungen zuzulassen. Der Schulleiter hat auf Antrag des Kandidaten diesem einen konkreten Prüfungstermin zuzuweisen. Ein nicht gerechtfertigtes Fernbleiben von der Prüfung führt zu einem Verlust der betreffenden Wiederholungsmöglichkeit. Die Wiederholung ist in der gleichen Art wie die ursprünglich gewählte Prüfung und an der Schule, an der die Reifeprüfung begonnen wurde, abzulegen. Positiv beurteilte Klausurarbeiten und eine positiv beurteilte schriftliche Jahresprüfung sind nicht zu wiederholen. NACH ABSCHLUSS DER 8. KLASSE: ) Ein 5 : Jahresprüfung im Rahmen der Reifeprüfung ) Zwei 5 : Zwei Wiederholungsprüfungen zu Beginn des nächsten Schuljahres ) Mehr als zwei 5 : Wiederholung der 8. Klasse NACH NEGATIV BEURTEILTER FBA: ) (Neugewählte) mündliche Schwerpunktprüfung im nächstfolgenden Prüfungstermin NACH DEN KLAUSURARBEITEN: (schriftliche Jahresprüfung zählt nicht) ) Ein oder zwei 5 : Eine oder zwei Zusatzprüfung(en) bei der mündlichen Reifeprüfung ) Mehr als zwei 5 : Nächstfolgender Prüfungstermin NACH DEN MÜNDLICHEN PRÜFUNGEN: ) Ein oder zwei 5 : Nächstfolgender Prüfungstermin ) Drei 5 : Nächster Prüfungstermin ) Mehr als drei 5 : Nächster Prüfungstermin Version vom ; 08:50:10 Seite 8 von 8

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