NOST Neue Oberstufe. Stand: April Pädagogische Konferenz am BRG APP 18. April 2016

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "NOST Neue Oberstufe. Stand: April 2016. Pädagogische Konferenz am BRG APP 18. April 2016"

Transkript

1 NOST Neue Oberstufe Stand: April 2016 Pädagogische Konferenz am BRG APP 18. April 2016

2 Ziele Ziele Reduktion der Schulstufenwiederholung verstärkte individuelle Förderung: Behebung von Leistungsschwächen, Förderung von Begabungen Früherkennung, Lernbegleitung, Vertiefung, etc. Förderung der Selbstständigkeit und Studierfähigkeit Steigerung der Motivation und Leistung der Schüler/innen 2

3 Ziele Umsetzung an sich ab Schuljahr 2017/18 (ab 10. Schulstufe) aber gesetzliche Änderung vorgesehen mit Opt-Out-Modell : Schulleitung kann nach Anhörung des SGA entscheiden, mit Umsetzung erst 2018/19 oder 2019/20 zu beginnen (Entscheidung voraussichtlich bis 1. Dezember 2016 erforderlich, kein weiterer Aufschub später möglich). Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Lehrpläne noch offen 3

4 Schulstufen / Semester betroffene Schulstufen: 10. bis 12./13. Schulstufe (9. Schulstufe unverändert) Kernstück: Semestrierung 6 Semester (= Kompetenzmodule) an 4-jähriger OS 8 Semester an 5-jähriger OS in letzter Schulstufe: nur 1 Kompetenzmodul pro Semester ein Semesterzeugnis (auch in letzter Schulstufe) Aber für Aufstiegsberechtigung zählt Jahreszeugnis. 4

5 Semesterprüfung neu: Alle Nicht genügend und Nicht beurteilt müssen ausgebessert werden (auch jene im Zeugnis des WS!) durch Semesterprüfungen ( 23a SchUG) [oder freiwilliges Wiederholen]: grundsätzlich 2 Semester Zeit zum Ausbessern Anberaumung der Prüfungstermine auf Antrag des Schülers/der Schülerin durch Prüfer/in (pro Tag max. 2) nachweisliche Bekanntgabe des Termins 1 Woche vor Tag der Prüfung keine Zusammenlegung mehrerer Semesterprüfungen grundsätzlich während des Unterrichtes oder, wenn es dem Prüfer/der Prüferin im Hinblick auf die Unterrichtsarbeit zweckmäßig erscheint, auch außerhalb des Unterrichts Terminverlust bei ungerechtfertigtem Fernbleiben 5

6 Semesterprüfung Prüfungsstoff lt. Beiblatt zum Semesterzeugnis (nur negativ beurteilte Kompetenzen) Aufgabenstellung/Prüfungsform durch Prüfer/in (schriftlich und/oder mündlich) mündlich: 15-30, schriftlich: wie Schularbeit Protokollführung kein/e Beisitzer/in Beurteilung durch Prüfer/in höchstens Befriedigend (auch bei unbeurteilt?) im Regelfall 2x wiederholbar, mind. 4 Wochen Abstand 6

7 Semesterprüfung in höchstens 3 Gegenständen zwischen Konferenz der letzten Schulstufe und RP: Semesterprüfungen (als 3. Antreten oder als 1. bzw. 2. Antreten) bei ungerechtfertigtem Nichtantreten: Terminverlust Nicht genügend bei letztem Antritt Ende des Schulbesuches ab 2. Wiederholung: andere/r Prüfer/in (auf Vorschlag des Schülers/der Schülerin Genehmigung, wenn nicht zwingende Gründe dagegen stehen) 7

8 Begabungsförderung Begabungsförderung: Semesterprüfung ( 23b SchUG) über noch nicht besuchte Gegenstände (außer Bewegung und Sport) max. über die beiden folgenden Semester Semesterprüfungen über noch nicht besuchte Gegenstände sind auf Antrag des Schülers/der Schülerin (mit Terminvorschlag) durchzuführen, der Antrag ist mind. 4 Wochen vor dem gewünschten Termin bei der Schulleitung einzubringen. keine Wiederholung bei Nichtbestehen Überspringen von Schulstufen/an den Nahtstellen 8

9 Begabungsförderung Überspringen einzelner Gegenstände ( 26b SchUG): Erfolgreich abgelegte Semesterprüfungen eröffnen die Möglichkeit auf Ansuchen, den Unterricht in höheren Semestern (max. 2) zu besuchen. Bedachtnahme auf organisatorische Möglichkeiten Der/Die Schulleiter/in trifft die Entscheidung, auch über Zuweisung in Klasse. 9

10 Begabungsförderung / Fernbleiben zeitweise Teilnahme am Unterricht einzelner Gegenstände in einem höheren Semester ( 26c SchUG) (z.b. zur Vorbereitung auf Semesterprüfung) Fernbleiben vom Unterricht ( 45 SchUG) Erlaubnis zum Fernbleiben aus wichtigem Grund ( 26c) freiwilliges Wiederholen ( 27a SchUG) zum Zwecke des Ausbesserns Rolle des Lernbegleiters/der Lernbegleiterin Entscheidung durch Klassenkonferenz 10

11 Aufstiegsberechtigungen Aufsteigen in die nächst höhere Schulstufe ( 25 Abs. 10 SchUG): bei maximal 2 negativen oder nicht beurteilten Pflichtgegenständen (Semester!) pro Schuljahr bei maximal 3 negativen oder nicht beurteilten Pflichtgegenständen: 1x Aufstiegsklausel durch Klassenkonferenz möglich Für Frage der Aufstiegsberechtigung zählen nur neue Nicht genügend im Schuljahr. 11

12 Wiederholung von Schulstufen Wiederholung von Schulstufen: keine Semesterprüfungen über besuchte Unterrichtsgegenstände Die bessere Note zählt. Möglichkeit der Befreiung von der Teilnahme an einzelnen bereits erfolgreich absolvierten Pflichtgegenständen/Übungen zwecks Teilnahme an anderen schulischen Angeboten (sonst Verletzung von Schülerpflichten) 12

13 vorgezogene Teilprüfungen der RP Vorgezogene Teilprüfungen der RP ( 36 Abs. 3 SchUG): Möglichkeit zur Ablegung einzelner Teilprüfungen der Klausurprüfung bzw. der mündlichen Prüfung auf Antrag des Schülers/der Schülerin vor dem Haupttermin, wenn die entsprechenden lehrplanmäßig vorgesehenen Unterrichtsgegenstände positiv abgeschlossen sind oder in den betreffenden Unterrichtsgegenständen Semesterprüfungen gem. 23b erfolgreich absolviert wurden. 13

14 Widerspruch zusätzliche Widerspruchsbestimmungen: bei Nichtbestehen der letztmöglichen Wiederholung einer Semesterprüfung ( 23a) - 71 Abs. 2 lit. h SchUG Überprüfung der behaupteten Unrichtigkeit der Beurteilung der Semesterprüfung Wenn Unterlagen nicht ausreichen: Unterbrechung des Verfahrens neuerliche Semesterprüfung (Vorsitz: LSI) 14

15 Lehrpläne Lehrpläne Neuverordnung aller Lehrpläne der Oberstufe (mit 5. Klasse aufsteigend), Inkrafttreten mit 1. September 2016 Semestrierung aller Lehrpläne ab 6. Klasse ([schulautonome] Pflicht-, Wahlpflicht- und Freigegenstände, unverbindl. Übungen) einheitliche Struktur: - Präambel - Beiträge zu den Bildungsbereichen - Didaktische Grundsätze - Kompetenzmodelle, Basiskonzepte - Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff (semestriert) 15

16 Lehrpläne 16

17 Lehrpläne 17

18 Lehrpläne 18

19 Kompetenzen / Stundentafel Lehrpläne enthalten: auf beide Semester (WS/SS) aufgeteilten Jahreslehrstoff Kompetenzbereiche (aufgeteilt in Kompetenzen und Teilkompetenzen): verpflichtend + beurteilungsrelevant (mit verbindlichen oder exemplarischen Inhalten) bei negativer Beurteilung 1 Kompetenz (nicht Teilkompetenz): Nicht genügend im Semesterzeugnis mit Beiblatt über negativ beurteilte Kompetenzen (vgl. 22a Abs. 5 SchUG) nur diese müssen in Semesterprüfung wiederholt werden Kompetenzraster zur nachvollziehbaren Beurteilung (LBVO) Stundentafel: für die jeweilige Schulform durch das BMBF verordnet (subsidiär und autonom); eigene Regelung für MOST (Modulare Oberstufe) 19

20 Leistungsbeurteilung / Lernbegleitung Leistungsbeurteilung (ab 10. Schulstufe): Bezugszeitraum: Semester statt Schuljahr Beurteilungsgrundlage: jeweiliges Semester Im WS erbrachte Leistungen fließen nicht in SS ein. Frühwarnsystem - 19 Abs. 3a SchUG: Information ab November (WS), ab April (SS) unverzüglich 1. Fall: Frühwarnung im WS, dann 4 neuerl. Frühwarnung im SS 2. Fall: Frühwarnung im WS, dann 5 neuerl. Frühwarnung im SS im Gegensatz zu Jahresbeurteilung mit Semesterschulnachricht Beratungsgespräch: individuelle Fördermaßnahmen / Lernbegleitung Beurteilungskonferenz Feststellungs- und Nachtragsprüfung pro Semester (Stundung im WS: bis max. Ende Mai, im SS bis max. Ende November) 20

21 Leistungsbeurteilung / Lernbegleitung Individuelle Lernbegleitung ( 19a SchUG) Bestellung zu Lernbegleiter/inne/n an der Schule: - Lehrgang Bund oder Land (mit Anrechnungsmöglichkeiten) - ca. 2 bis 3 Lernbegleiter/innen pro 100 Schüler/innen in 6. bis 8. (9.) Klassen Initiative durch Lehrperson, KV oder Schüler/in bei Feststellen von Leistungsdefiziten (Frühwarnung) Entscheidung durch Schulleitung ausschließlich für lernschwache Schüler/innen Auswahl des Lernbegleiters/der Lernbegleiterin: vor Betrauung: Anhörung der in Betracht kommenden Lehrperson, des Schülers/der Schülerin, evtl. der Eltern; 1 bis 3 Schüler/innen pro Lernbegleiter/in 21

22 Leistungsbeurteilung / Lernbegleitung Aufgaben der Lernbegleitung ( 55c SchUG): Diagnose von Leistungsdefiziten (in Rücksprache mit Fachlehrperson) individuelle Begleitung und Unterstützung von Schüler/inne/n in ihrem Lernprozess, ihren Lernstrategien und ihrer Lernorganisation (Coaching) methodisch-didaktische Anleitungen und Beratungen Erstellen und Umsetzen von maßgeschneiderten Fördermaßnahmen (nicht fachliche Nachhilfe) Festlegung lernökonomisch sinnvoll abgestimmter Prüfungstermine 22

23 Leistungsbeurteilung / Lernbegleitung Aufgaben der Lernbegleitung: laufende Beobachtung des Lernprozesses mit Unterstützung durch didaktische Hinweise - Lernfortschrittsanalyse Beratungsgespräche (ev. auch unter Beiziehung weiterer Lehrpersonen, Erziehungsberechtigter oder sonstiger Personen) Recht, Lehrerkonferenzen anzuregen (Teilnahme + Stimmrecht) Pflicht: Dokumentation 40 Stunden pro Klasse und Schuljahr, max. 8 Wochen Abgeltung: 36,48 brutto pro Stunde (50 ) vorzeitige Beendigung auf Anregung von Schüler/in bzw. Lernbegleiter/in, Entscheidung durch Schulleitung bei Zielerreichung bzw. zu erwartender Erfolglosigkeit 23

24 Leistungsbeurteilung / Lernbegleitung Pflichten des Schülers, der Schülerin: 43 Abs. 1 SchUG - Vereinbarungen, Anordnungen und Aufträge im Rahmen der individuellen Lernbegleitung befolgen (z.b. Besuch des Förderunterrichts) Pflichten der Eltern: 61 Abs. 1 SchUG - Erfüllung der Vereinbarungen lt. Beratungsgespräch im Rahmen des Frühwarnsystems Schüler/in bestmöglich unterstützen 24

Dienstbesprechung Fachkoordinatoren Biologie AHS. 24. Februar 2016 LSR Tirol

Dienstbesprechung Fachkoordinatoren Biologie AHS. 24. Februar 2016 LSR Tirol Dienstbesprechung Fachkoordinatoren Biologie AHS 24. Februar 2016 LSR Tirol Tagesordnung Wahl der ARGE-Leitung und Stellvertretung Informationen zum neuen Lehrplan Biologie (NOST) Informationen zur Durchführung

Mehr

NEUE OBERSTUFE Neue Oberstufe ab SJ 2015/16

NEUE OBERSTUFE Neue Oberstufe ab SJ 2015/16 Neue Oberstufe ab SJ 2015/16 30.04.2015 1 SEMESTERGLIEDERUNG Oberstufe neu ab 10. Schulstufe semesterorientiert. Jedes = abgeschlossene Einheit mit zeugnis Für jedes sind im Lehrplan Kompetenzmodule/Gegenstand

Mehr

gilt ab der 10. Schulstufe (2.-4. Jahrgang HLW/HLT)

gilt ab der 10. Schulstufe (2.-4. Jahrgang HLW/HLT) Neue Oberstufe Grundsätze gilt ab der 10. Schulstufe (2.-4. Jahrgang HLW/HLT) Der Lehrstoff wird semesterweise gegliedert (= Module) und wird semesterweise beurteilt. Semestergliederung - Zeugnis 9. Schulstufe

Mehr

LVEV NOST Juni Hauptversammlung LVEV OÖ Linz

LVEV NOST Juni Hauptversammlung LVEV OÖ Linz LVEV NOST Juni 2016 1 Hauptversammlung LVEV OÖ 28.06.2016 Linz LVEV NOST Juni 2016 2 Neue OberSTufe - NOST Mythos und Wahrheit Individuell modular Begabungsförderung individuelle Lernbegleitung Aufsteigen

Mehr

NOVI NEUE OBERSTUFE MIT VERSTÄRKTER INDIVIDUALISIERUNG STAND: AUGUST 2017

NOVI NEUE OBERSTUFE MIT VERSTÄRKTER INDIVIDUALISIERUNG STAND: AUGUST 2017 NOVI NEUE OBERSTUFE MIT VERSTÄRKTER INDIVIDUALISIERUNG DIR. MAG. KARIN DOBLER STAND: AUGUST 2017 ENTWICKLUNG: VON MOS ZU NOVI Ab 2004 Schulversuch MOS 2012 Gesetz zur Neuen Oberstufe (NOST) 2013/14 - Herbst

Mehr

Die neue Oberstufe. Individuell und kompetenzorientiert

Die neue Oberstufe. Individuell und kompetenzorientiert Die neue Oberstufe Individuell und kompetenzorientiert Beurteilung, Frühwarnung, Lernbegleitung Semesterweise Beurteilung Verdichtung der Lernaktivitäten durch kürzeren Beurteilungszeitraum Frühwarnsystem

Mehr

Die Neue Oberstufe NOST

Die Neue Oberstufe NOST Die Neue Oberstufe NOST Eckpunkte Zeitpunkt: ab dem Schuljahr 2017/18 verpflichtend mit der beginnenden 10. Schulstufe Neuausrichtung des Unterrichts Lehrpläne: Semesterweise Lehrstoffverteilung in Kompetenzmodule

Mehr

Schullaufbahn in der neuen Oberstufe

Schullaufbahn in der neuen Oberstufe Schullaufbahn in der neuen Oberstufe BGBl. I Nr. 9/2012, Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Schulunterrichtsgesetz,

Mehr

Fettdruck im Text hilft Schlagworte zu finden

Fettdruck im Text hilft Schlagworte zu finden Stand: September 2016 NOST-relevante Passagen des SCHUG Fettdruck im Text hilft Schlagworte zu finden Kommentare des BORG Neulengbach sind kursiv gedruckt Information der Erziehungsberechtigten von Schülerinnen

Mehr

Die neue Oberstufe. Individuell und kompetenzorientiert

Die neue Oberstufe. Individuell und kompetenzorientiert Die neue Oberstufe Individuell und kompetenzorientiert Übersicht 1. Ziele 2. Eckpunkte 3. Elemente der neuen Oberstufe 4. Weitere Informationsquellen. Formen und Prozesse Ziele Verstärkte Individualisierung

Mehr

Schullaufbahn in der modularen Oberstufe

Schullaufbahn in der modularen Oberstufe Schullaufbahn in der modularen Oberstufe BGBl. I Nr. 9/2012, Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Schulunterrichtsgesetz,

Mehr

Schullaufbahn in der neuen Oberstufe. BGBl. Nr. 9/2012 Angelehnt an Präsentation Dr. Dorninger und MR. Pachatz

Schullaufbahn in der neuen Oberstufe. BGBl. Nr. 9/2012 Angelehnt an Präsentation Dr. Dorninger und MR. Pachatz Schullaufbahn in der neuen Oberstufe BGBl. Nr. 9/2012 Angelehnt an Präsentation Dr. Dorninger und MR. Pachatz Grundsätze An mindestens 3jährigen mittleren und höheren Schulen ab der 10. Schulstufe (dh.

Mehr

Elternabend 5ab. Mi , Festsaal. Herzlich willkommen!

Elternabend 5ab. Mi , Festsaal. Herzlich willkommen! Elternabend 5ab Mi. 12.10.2017, Festsaal Herzlich willkommen! Tagesordnung: Schulversuch BRG Schloss Wagrain Stundentafel Oberstufe mit NAWI : Information, Diskussion; Neue Oberstufe - NOST: Information

Mehr

Individuelle Lernbegleitung. im Kontext der neuen Oberstufe

Individuelle Lernbegleitung. im Kontext der neuen Oberstufe Individuelle Lernbegleitung im Kontext der neuen Oberstufe 1 Übersicht Rechtsgrundlagen und Grundlegendes Ziele der ILB Ablaufprozess Aufgaben, Rechte und Pflichten Kompetenzprofil für Lernbegleiter/innen

Mehr

Die neue Oberstufe. Individuell und kompetenzorientiert. Informationskampagne Herbst 2016

Die neue Oberstufe. Individuell und kompetenzorientiert. Informationskampagne Herbst 2016 Die neue Oberstufe Individuell und kompetenzorientiert Informationskampagne Herbst 2016 1 Zielsetzungen der neuen Oberstufe (NOST) Verstärkte Individualisierung und Kompetenzorientierung Stärkung der Motivation

Mehr

ELTERNABEND 5. Klassen 9. November 2017

ELTERNABEND 5. Klassen 9. November 2017 ELTERNABEND 5. Klassen 9. November 2017 Programm Sommersportwoche Allgemeine Informationen Neue Oberstufe Wahlpflichtfächer Neue Reifeprüfung Klassenelternabend 2 Sportwoche 5. Klasse Unterkunft und Termin

Mehr

Die neue Oberstufe (NOST)

Die neue Oberstufe (NOST) Die neue Oberstufe (NOST) Elterninformationsabend Dr. Ursula Fritz, BMBWF Sektion Berufs- und Erwachsenenbildung Baden, 15.05.2018 Übersicht 1. Die neue Oberstufe (NOST) im Überblick - (Politische) Zielsetzungen

Mehr

BGBL I Nr. 9 / Änderung des Schulorganisationsgesetzes (SchOG)

BGBL I Nr. 9 / Änderung des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) BGBL I Nr. 9 / 2012 Änderung des Schulorganisationsgesetzes, des Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes, des Schulpflichtgesetzes 1985, des Schulunterrichtsgesetzes, des Schulunterrichtsgesetzes

Mehr

HANDOUT ZUR LEISTUNGSBEURTEILUNG

HANDOUT ZUR LEISTUNGSBEURTEILUNG HANDOUT ZUR LEISTUNGSBEURTEILUNG Bereich: Bewegung & Sport Grundsätze der Leistungsfeststellung Definition des Wesentlichen durch die Erstellung einer Jahresplanung mit Hinweis auf die wesentlichen Anforderungen

Mehr

Elternabend 5.Klassen am 8. November 2018 NOVI. Neue Oberstufe mit verstärkter Individualisierung

Elternabend 5.Klassen am 8. November 2018 NOVI. Neue Oberstufe mit verstärkter Individualisierung Elternabend 5.Klassen am 8. November 2018 NOVI Neue Oberstufe mit verstärkter Individualisierung Grundstruktur der NOVI am BRG Traun Semesterweise Beurteilung = nach jedem Semester gibt es ein vollwertiges

Mehr

Individuelle Lernbegleitung

Individuelle Lernbegleitung Workshop Individuelle Lernbegleitung Informationskampagne Herbst 2016 Übersicht Individuelle Lernbegleitung (ILB) Rechtsgrundlagen Zielsetzungen und Eckpunkte der ILB ILB-Ablaufprozess Aufgaben, Pflichten

Mehr

NOST aus Sicht der Lehrer/innen und Schüler/innen

NOST aus Sicht der Lehrer/innen und Schüler/innen Workshop NOST aus Sicht der Lehrer/innen und Schüler/innen Informationskampagne Herbst 2016 Übersicht Derzeitiges Modell der Oberstufe Modell der NOST Gegenüberstellung dzt. Modell NOST Semesterprüfung

Mehr

NOVI - Unser neues Bildungsangebot für die Oberstufe

NOVI - Unser neues Bildungsangebot für die Oberstufe NOVI - Unser neues Bildungsangebot für die Oberstufe Ab dem Schuljahr 2018/19: Aus unserer Modularen Oberstufe MOST wird NOVI Neue Oberstufe mit Verstärkter Individualisierung Schulversuch nach 7 SchOG

Mehr

DAS PÄDAGOGISCHE HAUS ALLES PASST ZUSAMMEN!

DAS PÄDAGOGISCHE HAUS ALLES PASST ZUSAMMEN! DAS PÄDAGOGISCHE HAUS ALLES PASST ZUSAMMEN! INDIVIDUELLE LERNBEGLEITUNG Informationsveranstaltung, Kompetenzzentrum WEST und OST 16./17. Oktober 2013 Mag. Romana Bauer-Greinöcker, Kompetenzzentrum OST

Mehr

Unser Bildungsangebot für die Oberstufe

Unser Bildungsangebot für die Oberstufe NOVI - Unser Bildungsangebot für die Oberstufe Gymnasium Draschestraße Ab dem Schuljahr 2018/19: Aus unserer Modularen Oberstufe MOST wird NOVI Neue Oberstufe mit Verstärkter Individualisierung Schulversuch

Mehr

NOST-PHYSIK. BORG Neulengbach Mag. Ronald Binder, Mag. Sebastian Hiller

NOST-PHYSIK. BORG Neulengbach Mag. Ronald Binder, Mag. Sebastian Hiller NOST-PHYSIK BORG Neulengbach 12.11.2018 Mag. Ronald Binder, Mag. Sebastian Hiller Materialien und Links 2 Materialien und Links 3 Programm 4 Kompetenzmodell Operatoren Lehrplan Leistungsbeurteilung Kompetenzbereiche

Mehr

Neue Mittelschule. Einführung mit: BGBl. I Nr. 36/2012 BGBl. II Nr. 185/2012 ( NMS-Umsetzungspaket ) In-Kraft-Treten mit 1.

Neue Mittelschule. Einführung mit: BGBl. I Nr. 36/2012 BGBl. II Nr. 185/2012 ( NMS-Umsetzungspaket ) In-Kraft-Treten mit 1. Neue Mittelschule Einführung mit: BGBl. I Nr. 36/2012 BGBl. II Nr. 185/2012 ( -Umsetzungspaket ) In-Kraft-Treten mit 1. September 2012 Leistungsdifferenzierte Pflichtgegenstände Differenzierte Pflichtgegenstände

Mehr

Neue OberSTufe BORG Neulengbach/NOST - Team

Neue OberSTufe BORG Neulengbach/NOST - Team Prinzip Ziele Weniger Schulabbrecher gutes Arbeitsklima viel Eigenverantwortung Vorbereitung auf universitäre Gepflogenheiten Prinzip Methoden Hinführung zur Eigenverantwortung der Lernenden kleinere Stoffpakete

Mehr

BG und BRG Judenburg 2011/12. Die Reifeprüfung. Version vom ; 08:50:10 Seite 1 von 8

BG und BRG Judenburg 2011/12. Die Reifeprüfung. Version vom ; 08:50:10 Seite 1 von 8 Die Reifeprüfung Version vom 07.05.2012; 08:50:10 Seite 1 von 8 CHRONOLOGISCHER WEGWEISER IN DER 8. KLASSE 2. SCHULWOCHE: Schriftliche Anmeldung zur Ablegung einer Vorprüfung in Form einer FBA durch den

Mehr

Zusammenfassung der Richtlinien zur Modularen Oberstufe nach dem Dachmodell 2013

Zusammenfassung der Richtlinien zur Modularen Oberstufe nach dem Dachmodell 2013 Zusammenfassung der Richtlinien zur Modularen Oberstufe nach dem Dachmodell 2013 Die Zusammenfassung orientiert sich an den Ergebnissen der Arbeitsgruppe zur Modularen Oberstufe vom 24.04.2013, eingearbeitet

Mehr

Information zur Notengebung in Zeugnissen und Schulnachrichten an der WienerMittelSchule

Information zur Notengebung in Zeugnissen und Schulnachrichten an der WienerMittelSchule Nummer 4 Information zur Notengebung in Zeugnissen und Schulnachrichten an der WienerMittelSchule Inhaltliche Verantwortung: Projektleitung Wiener MittelSchule i.v. Dr. Rupert Corazza mittelschule@ssr-wien.gv.at

Mehr

ELTERNABEND 5. Klassen 16. November 2016

ELTERNABEND 5. Klassen 16. November 2016 ELTERNABEND 5. Klassen 16. November 2016 Programm Direktion Sommersportwoche Allgemeine Informationen Neue Oberstufe Wahlpflichtfächer Klassenelternabend 2 Sportwoche 5. Klasse Unterkunft und Termin Ort:

Mehr

BRG XIX ausgerichtet ist.

BRG XIX ausgerichtet ist. Unsere Modulare Oberstufe ist ein Schulversuch, der mit Hilfe von neuen Organisationsstrukturen eine inhaltliche und strukturelle Reform der AHS-Oberstufe anstrebt, aber ganz speziell auf das BRG XIX ausgerichtet

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 13. April 2015 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 13. April 2015 Teil II 1 von 6 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2015 Ausgegeben am 13. April 2015 Teil II 77. Verordnung: Änderung der Zeugnisformularverordnung 77. Verordnung der Bundesministerin für Bildung

Mehr

BILDUNGSWEGE ab 14. Informa(onsabend am G November Geringergasse 2, 1110 Wien 1

BILDUNGSWEGE ab 14. Informa(onsabend am G November Geringergasse 2, 1110 Wien  1 BILDUNGSWEGE ab 14 Informa(onsabend am G11 20. November 2017 www.g11.ac.at 1 www.g11.ac.at Arbeitslosensta(s(k www.g11.ac.at 3 Gleiche Chancen für AHS- und Programm und Ablauf Weiterführendes Bildungsangebot

Mehr

Information Reifeprüfung bis 2013/14

Information Reifeprüfung bis 2013/14 Information Reifeprüfung bis 2013/14 Möglichkeiten der Ablegung der Reifeprüfung Man kann zwischen drei Varianten der Reifeprüfung wählen. Jede Variante besteht aus sieben Teilprüfungen (teils schriftlich,

Mehr

Deutsch 6. Klasse, WS 2018/19 Mag. Erhard Bauer M.A.

Deutsch 6. Klasse, WS 2018/19 Mag. Erhard Bauer M.A. Deutsch 6. Klasse, WS 2018/19 Mag. M.A. Kriterien der kompetenzorientierten Leistungsbeurteilung für die NOVI Mit der neuen Oberstufe mit verstärkter Individualisierung (NOVI) kommt eine neue Form der

Mehr

Zeugnis- und Versetzungsordnung

Zeugnis- und Versetzungsordnung 1. Anwendungsbereich Zeugnis- und Versetzungsordnung 1.1. Im 13-jährigen Schulsystem umfasst die Sekundarstufe I die Jahrgangsstufen 5 10. Dies gilt auch für das 12-jährige Schulsystem, allerdings kommt

Mehr

Information zur Notengebung in Zeugnissen und Schulnachrichten an der WienerMittelSchule

Information zur Notengebung in Zeugnissen und Schulnachrichten an der WienerMittelSchule und Schulnachrichten an der WienerMittelSchule Nummer 4 aktualisiert, Jänner 2011 Inhaltliche Verantwortung: Projektleitung Wiener MittelSchule i.v. Dr. Rupert Corazza mittelschule@ssr-wien.gv.at 24.1.2011

Mehr

Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vom A3-61/

Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vom A3-61/ Sonnensteinstraße 20 4040 Linz Direktionen der allgemein bildenden höheren Schulen, der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, der Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung sowie der Berufsschulen

Mehr

Reifeprüfung NEU an AHS ab dem Schuljahr 2014/15 BMUKK I/3 AHS

Reifeprüfung NEU an AHS ab dem Schuljahr 2014/15 BMUKK I/3 AHS Reifeprüfung NEU an AHS ab dem Schuljahr 2014/15 1 Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) Drei-Säulen-Modell Schwerpunkt Sonderform VWA Präsent. / Disk. D (stand.) M (stand.) leb. FS (davon stand.: E, F, I,

Mehr

Abgabe der Diplomarbeiten Freitag, 09. März 2018 (spätestens) Präsentation/Diskussion der Diplomarbeiten. Donnerstag, 07.

Abgabe der Diplomarbeiten Freitag, 09. März 2018 (spätestens) Präsentation/Diskussion der Diplomarbeiten. Donnerstag, 07. 11. Jänner 2018 ORGANISATION DER ABSCHLIESSENDEN PRÜFUNGEN (RP/DP/AP) IM HAUPTTERMIN FÜR DAS SCHULJAHR 2017/18 5A: Abgabe Freitag, 09. März 2018 (spätestens) Montag, 09. April 2018 Montag, 11. Juni 2018

Mehr

(Schulrechtliche) Fragen in Bezug auf SOKRATES

(Schulrechtliche) Fragen in Bezug auf SOKRATES Projekt: Neue Oberstufe (Stand: 17.3.2017) (Schulrechtliche) Fragen in Bezug auf SOKRATES 1) Wiederholung der Schulstufe befreite Gegenstände Zeugnis Situation: Ein Schüler/Eine Schülerin wiederholt die

Mehr

Kriterien der kompetenzorientierten Leistungsbeurteilung für die NOVI

Kriterien der kompetenzorientierten Leistungsbeurteilung für die NOVI 5. Klasse Ethik 6. Klasse Ethik Gültig im Schuljahr 2018/19 Kriterien der kompetenzorientierten Leistungsbeurteilung für die NOVI Mit der neuen Oberstufe mit verstärkter Individualisierung (NOVI) kommt

Mehr

Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vom A3-61/

Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vom A3-61/ LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH A - 4040 LINZ, SONNENSTEINSTRASSE 20 Bezirksschulräte und Direktionen der allgemein bildenden Pflichtschulen in O B E R Ö S T E R R E I C H Bearbeiteri W.HR Dr. Kepplinger

Mehr

BG/BRG Hallein Neue Reifeprüfung

BG/BRG Hallein Neue Reifeprüfung BG/BRG Hallein Neue Reifeprüfung Elternabend - 6. Klassen Information Reifeprüfung NEU an AHS ab dem Schuljahr 2014/15 28.01.2015 2 Zulassung: positiver Abschluss der 8. Klasse (kein NG) 1 Nicht Genügend

Mehr

Die neue Oberstufe Individuell und kompetenzorientiert. Die rechtlichen Grundlagen

Die neue Oberstufe Individuell und kompetenzorientiert. Die rechtlichen Grundlagen Die neue Oberstufe Individuell und kompetenzorientiert Die rechtlichen Grundlagen Die neue Oberstufe Individuell und kompetenzorientiert Die rechtlichen Grundlagen Wien, 2015 Impressum Medieninhaber, Verleger

Mehr

Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz und das Schulpflichtgesetz 1985 geändert werden

Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz und das Schulpflichtgesetz 1985 geändert werden 29/ME XXVI. GP - Ministerialentwurf - Gesetzestext 1 von 5 1 von 5 Entwurf Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz und das Schulpflichtgesetz 1985 geändert werden

Mehr

LEISTUNGSBEURTEILUNG DER SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER IM RELIGIONSUNTERRICHT

LEISTUNGSBEURTEILUNG DER SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER IM RELIGIONSUNTERRICHT LEISTUNGSBEURTEILUNG DER SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER IM RELIGIONSUNTERRICHT 1.1 Leistungsfeststellungen als Grundlage der Leistungsbeurteilung Maßstab für die Leistungsbeurteilung sind die im Lehrplan festgelegten

Mehr

Individuelle Lernbegleitung

Individuelle Lernbegleitung Workshop Individuelle Lernbegleitung Informationskampagne Herbst 2016 Übersicht Individuelle Lernbegleitung (ILB) Rechtsgrundlagen Zielsetzungen und Eckpunkte der ILB ILB-Ablaufprozess Aufgaben, Pflichten

Mehr

Herzlich willkommen zum Informationsabend der 5. Klassen

Herzlich willkommen zum Informationsabend der 5. Klassen Herzlich willkommen zum Informationsabend der 5. Klassen BGRG VIII BGRG VIII Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) Drei-Säulen-Modell Präsentation+ Diskussion Schwerpunkt Sonderform Klausuren D (stand.) M

Mehr

Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vom A3-61/

Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vom A3-61/ LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH A - 4040 LINZ, SONNENSTEINSTRASSE 20 Bezirksschulräte und Direktionen der allgemein bildenden Pflichtschulen in O B E R Ö S T E R R E I C H Bearbeiter: W.HR Dr. Kepplinger

Mehr

MODULARE OBERSTUFE (MOST)

MODULARE OBERSTUFE (MOST) MODULARE OBERSTUFE (MOST) Ab dem Schuljahr 2013/14 wird beginnend mit den 6.Klassen unsere Oberstufe schrittweise auf das Modulare Oberstufensystem basierend auf dem Wiener Dachmodell Version 2013 umgebaut.

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen zur Individuellen Lernbegleitung. Eckdaten zur Modularen Oberstufe

Rechtliche Rahmenbedingungen zur Individuellen Lernbegleitung. Eckdaten zur Modularen Oberstufe Rechtliche Rahmenbedingungen zur Individuellen Lernbegleitung Eckdaten zur Modularen Oberstufe ILB Schulung Seminar 1 Einführung Wien, 6. November 2014 Dr. Ursula Fritz, BMBF Abt. II/7a Die Individuelle

Mehr

Resümee und Ausblick aus Sicht der Schulleitung 2016/2017/2018

Resümee und Ausblick aus Sicht der Schulleitung 2016/2017/2018 Dir. Franz Riegler Resümee und Ausblick aus Sicht der Schulleitung 2016/2017/2018 Elternausschuss-Sitzung, 16. Nov. 2017 Danke für die Bereitschaft zur Übernahme der Funktion! Klassenelternvertreter/in

Mehr

Reifeprüfung. Das Drei-Säulen-Modell. Mündliche Prüfung 3 oder 2 Präsentation Diskussion. Klausuren 3 oder 4

Reifeprüfung. Das Drei-Säulen-Modell. Mündliche Prüfung 3 oder 2 Präsentation Diskussion. Klausuren 3 oder 4 Reifeprüfung Das Drei-Säulen-Modell Prüfungsfächer? Vorwissenschaftliche Arbeit Klausuren 3 oder 4 Mündliche Prüfung 3 oder 2 Präsentation Diskussion Deutsch Teilprüfung 1 Mathematik Teilprüfung 2 Lebende

Mehr

Ordnung für die Versetzung

Ordnung für die Versetzung Ordnung für die Versetzung 1. Allgemeine Grundsätze 1.1. Die Versetzung bzw. Nichtversetzung eines Schülers 1 ist eine pädagogische Maßnahme. Sie dient dazu, die persönliche Lernentwicklung und den schulischen

Mehr

Reifeprüfung NEU an AHS ab dem Schuljahr 2014/ BMUKK I/3 AHS

Reifeprüfung NEU an AHS ab dem Schuljahr 2014/ BMUKK I/3 AHS Reifeprüfung NEU an AHS ab dem Schuljahr 2014/15 1 Das Drei-Säulen-Modell Prüfungsfächer? Vorwissenschaftliche Arbeit Klausuren 3 oder 4 Mündliche Prüfung 3 oder 2 Präsentation Diskussion Deutsch Teilprüfung

Mehr

D) Neue Reifeprüfung an AHS

D) Neue Reifeprüfung an AHS D) Neue Reifeprüfung an AHS Bezeichnung der Prüfungsgebiete Die Prüfungsgebiete müssen grundsätzlich so bezeichnet werden, wie sie in der Prüfungsordnung AHS ( 12 und 27) angegeben sind. Bei Fremdsprachen,

Mehr

So wird die Reifeprüfung 2016

So wird die Reifeprüfung 2016 So wird die Reifeprüfung 2016 Information für Schüler/innen GRG19/Bi 19, Billrothgymnasium November 2015 Prüfungszusammenstellung 1 Die mündliche Prüfung hat je nach gewählter Prüfungsform gemäß 2 Abs.

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 20 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2012 Ausgegeben am 14. Februar 2012 Teil I 9. Bundesgesetz: Änderung des Schulorganisationsgesetzes, des Land- und forstwirtschaftlichen

Mehr

Mit dem Übergang in die gymnasiale Oberstufe beginnt ein neuer Abschnitt in der Schullaufbahn:

Mit dem Übergang in die gymnasiale Oberstufe beginnt ein neuer Abschnitt in der Schullaufbahn: 1 Mit dem Übergang in die gymnasiale Oberstufe beginnt ein neuer Abschnitt in der Schullaufbahn: - Sie sind freiwillig in der gymnasialen Oberstufe - Ziel ist das Abitur also: Regelmäßiger Schulbesuch

Mehr

LEHRPLAN SEK II SEMESTRIERT BEWEGUNG UND SPORT

LEHRPLAN SEK II SEMESTRIERT BEWEGUNG UND SPORT LEHRPLAN SEK II SEMESTRIERT BEWEGUNG UND SPORT Bildungsstandard 01 Lehrplan 02 Gesellschaftliche Erwartungshaltung Standardisierung der Lernerwartungen. Erstellung kompetenz- und ergebnisorientierter Lehrpläne.

Mehr

LEHRPLAN SEK II SEMESTRIERT BEWEGUNG UND SPORT

LEHRPLAN SEK II SEMESTRIERT BEWEGUNG UND SPORT LEHRPLAN SEK II SEMESTRIERT BEWEGUNG UND SPORT Bildungsstandards 01 Lehrplan 02 Gesellschaftliche Erwartungshaltung Standardisierung der Lernerwartungen. Erstellung kompetenz- und ergebnisorientierter

Mehr

che Jahrgangsstufe die Schülerin oder der Schüler aufgenommen wird, wobei in der Regel von der zuletzt besuchten Jahrgangsstufe auszugehen ist.

che Jahrgangsstufe die Schülerin oder der Schüler aufgenommen wird, wobei in der Regel von der zuletzt besuchten Jahrgangsstufe auszugehen ist. Landesverordnung über die Aufnahme und das Aufsteigen im Unterricht nach Jahrgangsstufen an den Gymnasien (Sekundarstufe I) (Schulartverordnung Gymnasien - SAVOGym) Vom 22. Juni 2007 Aufgrund des 16 Abs.

Mehr

Wissenswertes für ElternvertreterInnen. Seminar für Eltern mit Wirkung.

Wissenswertes für ElternvertreterInnen. Seminar für Eltern mit Wirkung. Wissenswertes für ElternvertreterInnen Seminar für Eltern mit Wirkung www.elternmitwirkung.at 1 Elternrechte - Schulunterrichtsgesetz 62: Erziehungsberechtigte: Recht auf Anhörung, Information, Interessensvertretung,

Mehr

GZ.: ISchu1/ Graz, am

GZ.: ISchu1/ Graz, am 8011 Graz Körblergasse 23, Postfach 663 www.lsr-stmk.gv.at DVR: 0064360 Parteienverkehr: Montag-Freitag: 8.30 12.00 Uhr An die Direktionen der APS, BPS, AHS und BMHS Sachbearbeiter: Mag. Dr. Martin Kremser

Mehr

Kanton Zug Promotionsordnung für die Fachmittelschule

Kanton Zug Promotionsordnung für die Fachmittelschule Kanton Zug 44.9 Promotionsordnung für die Fachmittelschule Vom 6. März 005 (Stand. August 00) Die Schulkommission der Fachmittelschule, gestützt auf 5 Abs. des Gesetzes über die kantonalen Schulen vom

Mehr

B e s c h l u s s r e i fer Ent wurf

B e s c h l u s s r e i fer Ent wurf 1 von 5 B e s c h l u s s r e i fer Ent wurf Verordnung der Bundesministerin für Bildung, mit der die Prüfungsordnung AHS und die Verordnung über die Lehrpläne der allgemein bildenden höheren Schulen geändert

Mehr

Bestimmungen zur teilstandardisierten Reife- und Diplomprüfung

Bestimmungen zur teilstandardisierten Reife- und Diplomprüfung Bestimmungen zur teilstandardisierten Reife- und Diplomprüfung Die Präsentation und Diskussion der abschließenden Arbeit erfolgt im Zeitraum zwischen Abgabe und dem Ende des Haupttermins. Im Rahmen der

Mehr

Volksschule, ASO / Primarstufe:

Volksschule, ASO / Primarstufe: BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2018, Ausgegeben am 22. Dezember 2018, Teil I 101. Bundesgesetz: Pädagogikpaket 2018 Volksschule, ASO / Primarstufe: Förderunterricht - Verpflichtender

Mehr

Vorwort...5 Inhaltsübersicht...7 Abkürzungsverzeichnis...17 Rechtsgrundlagen...21 Literaturauswahl...23 Judikaturauswahl I Einleitung...

Vorwort...5 Inhaltsübersicht...7 Abkürzungsverzeichnis...17 Rechtsgrundlagen...21 Literaturauswahl...23 Judikaturauswahl I Einleitung... Vorwort...5 Inhaltsübersicht...7 Abkürzungsverzeichnis...17 Rechtsgrundlagen...21 Literaturauswahl...23 Judikaturauswahl...25 I Einleitung... 27 II Verfassungsrechtliche Grundlagen... 29 A Kompetenzverteilung

Mehr

Standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung

Standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung VWA schriftlich mündlich Drei Säulen Modell VWA einschl. Präsent. und Disk. Freie Wahl des/der Prüfers/in Themenfindung am Ende des 1. Sem. der vorletzten Schulstufe Approbation durch SSR Begrenzter Umfang

Mehr

Leistungsfeststellung Leistungsrückmeldung Leistungsbeurteilung. in der NMS Völkermarkt

Leistungsfeststellung Leistungsrückmeldung Leistungsbeurteilung. in der NMS Völkermarkt Leistungsfeststellung Leistungsrückmeldung Leistungsbeurteilung in der NMS Völkermarkt Liebe Schülerinnen und Schüler! Liebe Eltern! Die Neue Mittelschule hat unterschiedliche Aufgaben zu erfüllen: Die

Mehr

MODULARE OBERSTUFE (MOST)

MODULARE OBERSTUFE (MOST) MODULARE OBERSTUFE (MOST) Ab dem Schuljahr 2013/14 wird beginnend mit den 6.Klassen unsere Oberstufe schrittweise auf das Modulare Oberstufensystem basierend auf dem Wiener Dachmodell umgebaut. Diese Änderung

Mehr

Merkblatt für Studierende:

Merkblatt für Studierende: Merkblatt für Studierende: Information zur Selbstinskription Bitte lesen Sie aufmerksam ALLE PUNKTE von folgendem Infoblatt zur Selbstinskription!!! Die Inskription für das WS 2012/13 müssen Sie selbst

Mehr

Antrag auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs

Antrag auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs An die Bildungsdirektion für Steiermark bildungsdirektion@bildung-stmk.gv.at Name und (6-stellige) Kennzahl der Schule: Antragsteller/in: Antrag auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs

Mehr

Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vom A3-61/

Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vom A3-61/ LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH A - 4040 LINZ, SONNENSTEINSTRASSE 20 Direktionen der allgemein bildenden höheren Schulen, der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, der Anstalten der Lehrer-

Mehr

über die Externistendiplomprüfung nach dem Lehrplan der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik (Kolleg für Sozialpädagogik) (Stand Jänner 2005)

über die Externistendiplomprüfung nach dem Lehrplan der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik (Kolleg für Sozialpädagogik) (Stand Jänner 2005) Abteilung II/5 Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Minoritenplatz 5 A-1014 Wien I N F O R M A T I O N SM über die Externistendiplomprüfung nach dem Lehrplan der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

Mehr

P1 - Pädagogische Abteilung für APS, Landesschulrat für Steiermark. Neue Mittelschule. LSI Hermann Zoller. Seite 1. Formatvorlage Rene Patak

P1 - Pädagogische Abteilung für APS, Landesschulrat für Steiermark. Neue Mittelschule. LSI Hermann Zoller. Seite 1. Formatvorlage Rene Patak Neue Mittelschule LSI Hermann Zoller Seite 1 Aufgabe der NMS Die NMS hat die Aufgabe, die SchülerInnen je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit für den Übertritt in mittlere/höhere Schulen zu

Mehr

Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vom A3-61/

Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vom A3-61/ Sonnensteinstraße 20 4040 Linz Bildungsregionen und Direktionen der allgemein bildenden Pflichtschulen in O B E R Ö S T E R R E I C H Bearbeiterin: Fr. Mag. Schinnerl Tel: 0732 / 7071-2261 Fax: 0732 /

Mehr

Standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung am Theresianum. A. Schatzl

Standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung am Theresianum. A. Schatzl Standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung am Theresianum A. Schatzl Präsentation + Diskussion Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) Drei Säulen Modell Schwerpunkt Sonderform Klausuren D (stand.) M

Mehr

Versetzungsordnung Realschulen. Verordnung des Kultusministeriums über die Versetzung an Realschulen (Realschulversetzungsordnung)

Versetzungsordnung Realschulen. Verordnung des Kultusministeriums über die Versetzung an Realschulen (Realschulversetzungsordnung) Seite 1 Verordnung des Kultusministeriums über die Versetzung an Realschulen (Realschulversetzungsordnung) vom 30. Januar 1984 (GBl. S. 147; K.u.U. S. 61) geändert durch: 1. Verordnung vom 16. Juli 1990

Mehr

DIE KOMPETENZORIENTIERTE REIFEPRÜFUNG

DIE KOMPETENZORIENTIERTE REIFEPRÜFUNG DIE KOMPETENZORIENTIERTE REIFEPRÜFUNG Rechtliche Vorgaben Handreichungen des BMUKK; Entwurf RPVO 2012.) Pflichtgegenstand BESP.) vorwissenschaftliche Arbeit.) Schulen mit sportlicher Schwerpunktsetzung

Mehr

Information zur Reife- und Diplomprüfung

Information zur Reife- und Diplomprüfung Information zur Reife- und Diplomprüfung 1. Abschließende Prüfungen Prüfungsteile Die Reife- und Diplomprüfung (RDP) besteht aus sieben Prüfungsteilen, die im Zeugnis stehen. Es ist möglich, drei Klausuren

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2017 Ausgegeben am 29. September 2017 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2017 Ausgegeben am 29. September 2017 Teil II 1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2017 Ausgegeben am 29. September 2017 Teil II 264. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung AHS und der Verordnung über die Lehrpläne der

Mehr

DIE KOMPETENZORIENTIERTE REIFEPRÜFUNG

DIE KOMPETENZORIENTIERTE REIFEPRÜFUNG DIE KOMPETENZORIENTIERTE REIFEPRÜFUNG Rechtliche Vorgaben Handreichungen des BMUKK; RPVO 01. 09. 2012.) Pflichtgegenstand BESP.) vorwissenschaftliche Arbeit.) Schulen mit sportlicher Schwerpunktsetzung

Mehr

Lehrrettungsassistentinnen und -assistenten (APR LRA)

Lehrrettungsassistentinnen und -assistenten (APR LRA) AGBF NRW ARBEITSGEMEINSCHAFT DER LEITER DER BERUFSFEUERWEHREN in Nordrhein-Westfalen Arbeitskreis Rettungsdienst LFV NRW LANDESFEUERWEHRVERBAND Nordrhein-Westfalen Arbeitskreis Feuerwehrärztlicher Dienst

Mehr

Textgegenüberstellung. Artikel 1 Änderung des Schulorganisationsgesetzes

Textgegenüberstellung. Artikel 1 Änderung des Schulorganisationsgesetzes 1 von 10 Textgegenüberstellung Artikel 1 Änderung des Schulorganisationsgesetzes 6. (1) Der zuständige Bundesminister oder die zuständige Bundesministerin hat für die in diesem Bundesgesetz geregelten

Mehr

VERSETZUNGSORDNUNG DER SEKUNDARSTUFE I DEUTSCHE SCHULE LONDON (AUSZÜGE)

VERSETZUNGSORDNUNG DER SEKUNDARSTUFE I DEUTSCHE SCHULE LONDON (AUSZÜGE) VERSETZUNGSORDNUNG DER SEKUNDARSTUFE I DEUTSCHE SCHULE LONDON (AUSZÜGE) 1. Anwendungsbereich 1.1 Im 12-jährigen Schulsystem umfasst die Sekundarstufe I die Jahrgangsstufen 5 bis 10. Der Jahrgangsstufe

Mehr

Anne-Frank-Realschule Ettlingen

Anne-Frank-Realschule Ettlingen Verordnung des Kultusministeriums über die Versetzung an Realschulen (Realschulversetzungsordnung) vom 30. Januar 1984 (GBI. S. 147; K.u.U. 1984, S. 61) zuletzt geändert durch: Verordnung vom 5. Februar

Mehr

Reifeprüfung Wichtige Informationen. Dir. Mag. Karin Dobler, Stand: November 2017

Reifeprüfung Wichtige Informationen. Dir. Mag. Karin Dobler, Stand: November 2017 Reifeprüfung 2018 Wichtige Informationen Dir. Mag. Karin Dobler, Stand: November 2017 Fahrplan zur RP Themen Zulassung Wahl der Prüfungsfächer VWA Klausuren Kompensationsprüfungen Mündliche RP Termine

Mehr

Beurteilungskriterien für das Wahlmodul Kreativitätstechniken 1:

Beurteilungskriterien für das Wahlmodul Kreativitätstechniken 1: Beurteilungskriterien für das Wahlmodul Kreativitätstechniken 1: Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern! In diesem Modul werden einige Grundlagen kreativen Arbeitens und verschiedene Kreativitäts-

Mehr

Inhalte. Rolle der Eltern und des Staates Rolle des EV Klassenforum Schulforum SGA

Inhalte. Rolle der Eltern und des Staates Rolle des EV Klassenforum Schulforum SGA Inhalte Rolle der Eltern und des Staates Rolle des EV Klassenforum Schulforum SGA Elternrechte - Schulunterrichtsgesetz 62: Erziehungsberechtigte: Recht auf Anhörung, Information, Interessensvertretung,

Mehr