Richtlinie für die Einstellung von Lehrkräften für besondere Aufgaben an der Fachhochschule Köln

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Richtlinie für die Einstellung von Lehrkräften für besondere Aufgaben an der Fachhochschule Köln"

Transkript

1 Richtlinie für die Einstellung von Lehrkräften für besondere Aufgaben an der Fachhochschule Köln 1 Geltungsbereich (1) Diese Richtlinie regelt das Verfahren zur Besetzung von Stellen für Lehrkräfte für besondere Aufgaben. 1 (2) Zu dem Personenkreis der Lehrkräfte für besondere Aufgaben zählen die an der Fachhochschule tätigen Oberstudienrätinnen und Oberstudienräte, die Studienrätinnen und Studienräte, die Fachlehrerinnen und Fachlehrer sowie die tarifrechtlich beschäftigten Lehrkräfte für besondere Aufgaben. 2 Beschäftigungsform Neueinstellungen von Lehrkräften für besondere Aufgaben erfolgen im privatrechtlichen Dienstverhältnis unter Anwendung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). 3 Zuweisungsverfahren (1) Jedes Stellenbesetzungsverfahren wird mit einem Zuweisungsverfahren eingeleitet. Der Zuweisungsantrag wird von der Dekanin oder dem Dekan bzw. dem geschäftsführenden Direktorium des ITT im Präsidium gestellt. Der Zuweisungsantrag muss vom Fakultätsrat beschlossen werden. Die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät ist bei der Erstellung des Zuweisungsantrages zu beteiligen und ihre Stellungnahme einzuholen. Das Präsidium entscheidet über die Zuweisung der Stelle. (2) Über den Zuweisungsantrag findet ein Zuweisungsgespräch mit dem Präsidium statt. Von Fakultätsseite nehmen daran die Dekanin oder der Dekan, die Vorsitzende oder der Vorsitzende der Auswahlkommission und/oder eine Vertreterin oder ein Vertreter der Institutsleitung teil. Für das Zuweisungsgespräch mit dem Präsidium werden dem Zuweisungsantrag folgende Unterlagen und Informationen beigefügt: der Beschluss des Fakultätsrates inklusive der Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät, das Stellenprofil mit Aussagen zur Bedeutung und den Entwicklungsperspektiven des Fachgebietes sowie zur Einschätzung der Bewerberlage und der Konkurrenzsituation, das Tätigkeitsprofil mit Aussagen zum Einsatz in der Lehre sowie gegebenenfalls weiteren zu erbringenden Dienstleistungen, das Anforderungsprofil mit den formalen Einstellungsvoraussetzungen, insbesondere dem Hochschulabschluss, sowie den fachlich-inhaltlichen Einstellungsvoraussetzungen, insbesondere den geforderten didaktischen und kommunikativen Kompetenzen und den berufspraktischen Erfahrungen, 1 Die Regelungen dieser Richtlinie gelten auch für Besetzungen von Stellen für Lehrkräfte für besondere Aufgaben im ITT.

2 der Entwurf eines Ausschreibungstextes unter Einbeziehung der vorgenannten Elemente sowie ein Vorschlag für die personelle Besetzung der Auswahlkommission. (3) Der Zuweisungsantrag muss dem Personalreferat (HR9) zur Vorprüfung vor der Weiterleitung und Vorlage an das Präsidium mindestens drei Wochen vor dem Zuweisungsgespräch vorliegen. 4 Ausschreibung (1) Stellen für Lehrkräfte für besondere Aufgaben werden auf der Basis der Zuweisungsvereinbarung öffentlich ausgeschrieben. Die Ausschreibung muss Art und Umfang der zu erfüllenden Aufgabe sowie die Anforderungen an die Stelle enthalten. Der Ausschreibungstext ist so abzufassen, dass weibliche und männliche Bewerber gleichermaßen angesprochen und die Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) eingehalten werden. (2) Die Auswahlkommission entscheidet im Einvernehmen mit der Dekanin oder dem Dekan über die Publikationsorgane für die Ausschreibung. Alle Ausschreibungen werden zusätzlich oder ausschließlich im Web-Auftritt der Fachhochschule Köln veröffentlicht. 5 Qualifikationsvoraussetzungen Bewerberinnen und Bewerber um eine als Lehrkraft für besondere Aufgaben ausgeschriebene Stelle an der Fachhochschule Köln müssen neben einem erfolgreich abgeschlossenen wissenschaftlichen Hochschulabschluss eine einschlägige, in der Regel über vier Jahre, mindestens über zwei Jahre in hauptberuflicher Tätigkeit erbrachte, nach Festlegung der beantragenden Fakultät bemessene Berufserfahrung mitbringen. 6 Auswahlkommission (1) Die personelle Auswahl richtet sich nach dem vor dem Beginn des Auswahlverfahrens festzulegenden Anforderungsprofil ( 3 und 5) und wird von einer Auswahlkommission vorbereitet und durchgeführt. (2) Die Dekanin oder der Dekan schlägt dem Fakultätsrat Kandidatinnen und Kandidaten für die Mitgliedschaft in der Auswahlkommission, für den Vorsitz und die Stellvertretungen vor. Der Fakultätsrat wählt die Mitglieder der Auswahlkommission nach Gruppen getrennt. Die Tätigkeit der Auswahlkommission beginnt mit der Benennung der Mitglieder durch den Fakultätsrat und endet mit der Besetzung der ausgeschriebenen Stelle. (3) Die Auswahlkommission muss geschlechtsparitätisch besetzt werden. Nur bei sachlich begründeten Ausnahmen kann entsprechend 11c HG NRW im Einzelfall von der geschlechtsparitätischen Besetzung abgesehen werden. Jede Ausnahme ist zu begründen und zu dokumentieren. 2 2 Eine Ausnahme ist unter anderem möglich, wenn der Frauenanteil in der Gruppe der professoralen Mitglieder dem Frauenanteil der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der betroffenen Fakultät entspricht, die weiteren beiden Gruppen geschlechtsparitätisch besetzt sind und die intensive Bemühung der gesamten geschlechtsparitätischen Besetzung dokumentiert ist.

3 (4) Der Auswahlkommission gehören drei stimmberechtigte Mitglieder an: Zwei Professorinnen oder Professoren (aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer nach 11 Abs. 1 Nr. 1 HG NRW). Die Beschäftigtengruppe, der das dritte Mitglied angehören soll, kann die Fakultät aus den Gruppen nach 11 Abs. 1 HG (Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Gruppe der weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Gruppe der Studierenden) frei bestimmen. (5) Mindestens eine Professorin oder ein Professor soll aufgrund des von ihr bzw. ihm vertretenen Faches für die fachliche Beurteilung der Bewerberinnen und Bewerber in der Lehre kompetent sein. (6) Vertreterinnen oder Vertreter von Professuren können Mitglieder der Auswahlkommission in der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sein, wenn zu erwarten ist, dass das Verfahren während ihrer Vertretungszeit abgeschlossen wird. Sie können jedoch nicht Vorsitzende oder Vorsitzender der Auswahlkommission sein. (7) Für die nicht der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer angehörenden Mitglieder der Auswahlkommission ist eine persönliche Stellvertreterin oder ein persönlicher Stellvertreter zu benennen, die oder der die Vertretung für eine ganze Sitzung übernimmt. (8) Der Auswahlkommission darf nicht angehören, wer die ausgeschriebene Stelle innehat oder innegehabt hat. Ein Mitglied der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soll nicht Mitarbeiterin oder Mitarbeiter im Aufgabenbereich der zu besetzenden Stelle sein. In Auswahlkommissionen sind ständige Gäste nicht zugelassen. (9) Die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät, eine Vertretung des wissenschaftlichen Personalrats, die Schwerbehindertenvertretung sowie die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter aus dem Personalreferat sind wie Mitglieder einzuladen und zu informieren. Sie nehmen an den Sitzungen der Auswahlkommission mit beratender Stimme teil. Sie sind nicht stimmberechtigt. (10) Die Dekanin oder der Dekan bzw. die Studiendekanin oder der Studiendekan der einstellenden Fakultät können an den Sitzungen mit beratender Stimme teilnehmen. (11) Die Auswahlkommission kann zur Beurteilung der pädagogischen Eignung bzw. der didaktischen Kompetenz einer Bewerberin oder eines Bewerbers eine entsprechend qualifizierte Persönlichkeit als beratendes Mitglied hinzuziehen. (12) Die Mitglieder der Auswahlkommission, die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät und die Schwerbehindertenvertretung sind verpflichtet, gegenüber der Auswahlkommission offen zu legen, ob etwaige Befangenheitsgründe gegen sie vorliegen könnten. Befangenheiten liegen insbesondere in folgenden Fällen vor und sollten zur Qualitätssicherung in Einstellungsverfahren unbedingt beachtet werden: Verwandtschaft, Ehe, Lebenspartnerschaft; Persönliche Bindungen und Konflikte; Dienstliches Abhängigkeitsverhältnis in den letzten drei Jahren; Konkurrenzverhältnis oder gemeinsame wirtschaftliche Interessen (gemeinsame Unternehmensführung).

4 (13) Die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende der Auswahlkommission stellt sicher, dass Kommissionsmitglieder ausgeschlossen werden, bei denen ein Befangenheitsgrund oder ein Grund vorliegt, der geeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen. Die Auswahlkommission entscheidet, ob ein Kommissionsmitglied wegen Befangenheit bzw. Besorgnis der Befangenheit von der weiteren Mitarbeit in der Auswahlkommission ausgeschlossen wird. Die Betroffene bzw. der Betroffene darf an dieser Entscheidung nicht mitwirken; sie bzw. er hat den Sitzungsraum zu verlassen. Mitglieder der Kommission können insoweit zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens ersetzt werden. 7 Auswahlverfahren (1) Die Auswahlkommission legt zu Beginn eines Auswahlverfahrens fest, welche Formen der personellen Auswahl angewendet werden sollen. Hierbei ist neben dem strukturierten Gespräch zwingend eine Probelehrveranstaltung vorzusehen, die für alle eingeladenen Bewerberinnen und Bewerber zu gleichen Bedingungen anzubieten und durchzuführen ist (Vorbereitungszeit, Art der Lehrveranstaltung, Themengestaltung). Der Termin der Probelehrveranstaltung ist in der Fakultät öffentlich bekannt zu geben. Die Sachbearbeiterin bzw. der Sachbearbeiter aus dem Personalreferat ist über die Termine zu unterrichten. (2) Zur Probelehrveranstaltung und zum strukturierten Gespräch ist frühestens fünf Wochen, spätestens drei Wochen vor dem Termin einzuladen. (3) Die Überprüfung der im Anforderungsprofil festgelegten Einstellungsvoraussetzungen erfolgt in allen Teilen des Auswahlverfahrens nach den jeweils für diese Teile zuvor festgelegten Bewertungskriterien. 8 Verfahrensgrundsätze für das Auswahlverfahren (1) Die Auswahlkommission tagt nicht öffentlich. Die Unterlagen sind vertraulich zu behandeln. Kenntnisse über Personen, die im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens erworben wurden, sind ebenfalls vertraulich zu behandeln. Die oder der Vorsitzende der Auswahlkommission weist die Mitglieder der Auswahlkommission ausdrücklich auf die Vertraulichkeit hin und dokumentiert dies im Sitzungsprotokoll. (2) Zu den Sitzungen der Auswahlkommission lädt die oder der Vorsitzende schriftlich spätestens eine Woche vor dem Sitzungstermin mit Angabe der geplanten Tagesordnung ein. (3) Über die Sitzungen der Auswahlkommission werden Ergebnisprotokolle geführt, die den Mitgliedern der Kommission, der Dekanin oder dem Dekan, der Gleichstellungsbeauftragten, der Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät, der Schwerbehindertenvertretung und der Sachbearbeiterin bzw. dem Sachbearbeiter des Personalreferates zugeleitet werden. (4) Die Auswahlkommission ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Dabei muss die Mehrheit der professoralen Mitglieder gegeben sein. Die Teilnahme über Video- oder Telefonkonferenz an Sitzungen der Auswahlkommission und an Abstimmungen ist nicht zulässig. 3 Beschlüsse zum Verfahren werden mit einfacher Mehrheit 3 Ausgenommen sind die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Personalreferates, die beratend über Video- und Telefonkonferenz zugeschaltet werden können.

5 der abgegebenen Stimmen getroffen. Bei der Berechnung der Mehrheiten werden ungültige Stimmen und Enthaltungen nicht mitgezählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der oder des Vorsitzenden der Auswahlkommission. Eine Stimmrechtsübertragung ist nicht zulässig. (5) Stimmberechtigte Mitglieder der Auswahlkommission, die bei Beschlüssen zum Einstellungsvorschlag überstimmt wurden, können dem Beschluss ein schriftliches Sondervotum beifügen. Dieses muss in der Sitzung, in der die Abstimmung stattfindet, angemeldet und innerhalb von 14 Tagen der oder dem Vorsitzenden der Auswahlkommission zugeleitet werden. (6) Eine Abstimmung der Auswahlkommission im Umlaufverfahren ist in Ausnahmefällen zulässig, wenn alle Mitglieder dem Umlaufverfahren zuvor zustimmten. (7) Die Gleichstellungsbeauftragte und die Schwerbehindertenvertretung sind jederzeit berechtigt, Einsicht in die Bewerbungs- und Verfahrensunterlagen zu nehmen und in allen Stufen der Entscheidungsfindung eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Bei negativer oder ablehnender Stellungnahme durch die Gleichstellungsbeauftragte ist der Sachverhalt unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten erneut in der Auswahlkommission zu diskutieren und zu entscheiden. Falls die Auswahlkommission an ihrem Beschluss festhält, ist dies zu begründen. Die Beschlusslage ist letztendlich durch das Präsidium zu beurteilen. (8) Die Studierenden sollen nach der Probelehrveranstaltung ein gesondertes Votum abgeben, auch wenn sie nicht der Auswahlkommission angehören. (9) Kontaktaufnahmen zu den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgen durch das Personalreferat und durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Auswahlkommission. (10) Soweit einzelne Regelungen dieser Richtlinie der Auslegung bedürfen, sind die entsprechenden Regelungen der Berufungsordnung der Fachhochschule Köln vom als maßgeblich heranzuziehen. 9 Vorauswahl geeigneter Bewerberinnen und Bewerber (1) Das Personalreferat stellt nach Ablauf der Bewerbungsfrist die Bewerbungsunterlagen in einheitlicher und übersichtlicher Form zusammen. Dabei werden alle Bewerbungen berücksichtigt, die innerhalb der Bewerbungsfrist eingegangen sind. Die Bewerbungen werden vom Personalreferat jeweils auf Vollständigkeit und auf Vorliegen der formalen Einstellungsvoraussetzungen geprüft. (2) Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten direkt nach Eingang ihrer Bewerbung eine Eingangsbestätigung mit Hinweisen, wie sich das Verfahren inhaltlich und zeitlich weiter gestaltet. (3) Nach Ablauf der Bewerbungsfrist und Festlegung der Auswahlkriterien durch die Auswahlkommission übergibt das Personalreferat die vollständigen Bewerbungsunterlagen sowie eine Übersicht mit den wesentlichen Stammdaten der Bewerberinnen und Bewerber an die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Auswahlkommission. Liegen bei einer Bewerbung die formalen Einstellungsvoraussetzungen nach Einschätzung des Personalreferates nicht vor oder sind die Bewerbungsunterlagen unvollständig, so wird dies in der Liste vermerkt.

6 (4) Gehen nach Ablauf der Bewerbungsfrist vor der Probelehrveranstaltung noch weitere Bewerbungen ein, kann die Auswahlkommission entscheiden, ob sie diese berücksichtigt. (5) Die Auswahlkommission tritt zum ersten Mal vor bzw. gleichzeitig mit der Veröffentlichung der Ausschreibung zusammen. In dieser Sitzung legen die Mitglieder die Auswahlkriterien für die zu besetzende Stelle fest. Grundsätzlich muss der Kriterienkatalog in enger Übereinstimmung mit der Stellenausschreibung und dem Anforderungsprofil erfolgen. Die Auswahlkriterien und deren Gewichtung sind zu dokumentieren. (6) Die Auswahlkommission prüft und bewertet alle Bewerbungen nach den festgelegten Auswahlkriterien. Die Ergebnisse sind in angemessener Form und nachvollziehbar zu dokumentieren. Hierzu steht der Auswahlkommission wie in Berufungsverfahren eine Bewertungsübersicht (Excel-Tool) zur Verfügung, die der Auswahlkommission von der Sachbearbeiterin bzw. dem Sachbearbeiter aus dem Personalreferat zur Verfügung gestellt wird. (7) Unklare oder offene Punkte in einzelnen Bewerbungen (z. B. ausländische Zeugnisse, fehlende Angaben oder fehlende Unterlagen) klärt die oder der Vorsitzende der Auswahlkommission mit Unterstützung durch das Personalreferat. (8) Die Auswahlkommission entscheidet aufgrund der Prüfung und Bewertung der eingereichten Bewerbungsunterlagen, welche Bewerberinnen und Bewerber in die engere Wahl genommen werden. Die Begründung für die Auswahl ist nachvollziehbar zu dokumentieren. 10 Einstellungsvorschlag der Auswahlkommission (1) Die Auswahlkommission erarbeitet nach Durchführung der Probelehrveranstaltung, des strukturierten Gespräches und eventuell weiterer Formen der personellen Auswahl einen Einstellungsvorschlag (Einer-Liste, ggf. mit bis zu zwei Ersatzkandidatinnen und Ersatzkandidaten für den Fall einer Absage) zur Vorlage über die Dekanin oder den Dekan an den Fakultätsrat. Hierzu fasst die oder der Vorsitzende der Auswahlkommission das Beratungsergebnis, die vergleichende Würdigung und das Auswahlverfahren in einem Abschlussbericht zusammen. Die Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät und das Votum der Studierenden sind dem Abschlussbericht beizufügen. (2) Im Falle einer Ablehnung des Einstellungsvorschlages durch den Fakultätsrat wird das Verfahren an die Auswahlkommission zur erneuten Bearbeitung nach den Anregungen des Fakultätsrates zurückverwiesen. (3) Im Gegensatz zu Berufungsverfahren sind bei der Abstimmung im Fakultätsrat bzw. im Institutsvorstand des ITT alle Mitglieder des Fakultätsrates bzw. des Institutsvorstandes der zentralen Einrichtung stimmberechtigt. (4) Die Dekanin oder der Dekan bzw. das geschäftsführende Direktorium des ITT legt die folgenden Unterlagen dem Präsidium zur Beschlussfassung vor: Protokollauszug der Fakultätsratssitzung mit dem Abstimmungsergebnis und ggf. Sondervoten zum Einstellungsvorschlag, Abschlussbericht der Auswahlkommission, Protokolle der Auswahlkommission einschließlich ggf. Sondervotum,

7 Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten und ggf. Stellungnahme der Schwerbehindertenvertretung, Stellungnahme der Studierenden, Bewerbungsunterlagen der vorgeschlagenen Kandidatin bzw. des vorgeschlagenen Kandidaten, Zuweisungsantrag mit Ausschreibungstext. (5) Im Falle einer Ablehnung eines Einstellungsvorschlages durch das Präsidium wird das Verfahren an die Fakultät und die Auswahlkommission zur erneuten Bearbeitung nach den Anregungen des Präsidiums zurückverwiesen. (6) Nach Einholung eines positiven Präsidiumsbeschlusses erfolgen die Beteiligungen der Gremienvertretungen und die Einstellung durch das Personalreferat. Beschlossen vom Präsidium der Fachhochschule Köln am und

Amtliche Mitteilung Nr. 01/2017. Berufungsordnung der Technischen Hochschule Köln Vom 23. Dezember 2016

Amtliche Mitteilung Nr. 01/2017. Berufungsordnung der Technischen Hochschule Köln Vom 23. Dezember 2016 Amtliche Mitteilung Nr. 01/2017 Berufungsordnung der Technischen Hochschule Köln Vom 23. Dezember 2016 Herausgegeben am 16. Januar 2017 TH Köln Berufungsordnung 2016 2 Der Senat der TH Köln hat aufgrund

Mehr

Satzung der Fachhochschule Flensburg über das Verfahren zur Berufung von Professorinnen und Professoren

Satzung der Fachhochschule Flensburg über das Verfahren zur Berufung von Professorinnen und Professoren Nach 62 Abs. 7 in Verbindung mit 21 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Hochschulgesetz HSG) vom 28. Februar 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 184) zuletzt

Mehr

Berufungsleitfaden Anlage zur Berufungsordnung der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig (BerufungsO) vom 07. Februar 2011

Berufungsleitfaden Anlage zur Berufungsordnung der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig (BerufungsO) vom 07. Februar 2011 Berufungsleitfaden Anlage zur Berufungsordnung der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig (BerufungsO) vom 07. Februar 2011 I. Vorverfahren - Unterrichtung des Rektors über das Freiwerden einer Professur

Mehr

Berufungsordnung. Regelung des Stellenbesetzungsverfahrens für Professuren und Professurvertretungen

Berufungsordnung. Regelung des Stellenbesetzungsverfahrens für Professuren und Professurvertretungen Berufungsordnung Regelung des Stellenbesetzungsverfahrens für Professuren und Professurvertretungen 2 Berufungsordnung der Fachhochschule Köln Impressum: Fachhochschule Köln Gustav-Heinemann-Ufer 54 50968

Mehr

Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 52 - Nr. 7 / 2010 ( ) - Seite 10 -

Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 52 - Nr. 7 / 2010 ( ) - Seite 10 - Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 52 - Nr. 7 / 2010 (16.12.2010) - Seite 10 - Neufassung der Ordnung über das Verfahren zur Berufung von Professorinnen und Professoren und zur Bestellung

Mehr

Leitfaden der Universität der Bundeswehr München zu Fragen der Befangenheit in Berufungsverfahren. Stand: 10. Juni 2015

Leitfaden der Universität der Bundeswehr München zu Fragen der Befangenheit in Berufungsverfahren. Stand: 10. Juni 2015 Leitfaden der Universität der Bundeswehr München zu Fragen der Befangenheit in Berufungsverfahren Stand: 10. Juni 2015 2 Leitfaden zur Befangenheit in Berufungsverfahren Die Erweiterte Hochschulleitung

Mehr

Berufungsordnung der Hochschule Rhein-Waal

Berufungsordnung der Hochschule Rhein-Waal Berufungsordnung der Hochschule Rhein-Waal vom 18.09.2013 Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Einleitung des Berufungsverfahrens 3 Fristen 4 Berufungskommission 5 Verfahrensgrundsätze in Berufungskommissionen 6

Mehr

Stellenausschreibung & Stellenbesetzungsverfahren

Stellenausschreibung & Stellenbesetzungsverfahren Stellenausschreibung & Stellenbesetzungsverfahren Handreichung zum Gleichstellungsplan der Universität des Saarlandes Stellenausschreibung/Stellenbesetzung Der Gleichstellungsplan (GP) sieht dort, wo eine

Mehr

Berufungsordnung. der. Hochschule für Gesundheit (NICHTAMTLICHE LESEFASSUNG)

Berufungsordnung. der. Hochschule für Gesundheit (NICHTAMTLICHE LESEFASSUNG) Berufungsordnung der Hochschule für Gesundheit (NICHTAMTLICHE LESEFASSUNG) Auf der Grundlage der 2 Abs. 4 Satz 1, 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, 38 Abs. 4 S. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

Fakultätsordnung der Fakultät für Mathematik und Informatik der FernUniversität in Hagen vom in der Fassung vom

Fakultätsordnung der Fakultät für Mathematik und Informatik der FernUniversität in Hagen vom in der Fassung vom Fakultätsordnung der Fakultät für Mathematik und Informatik der FernUniversität in Hagen vom 05.04.2006 in der Fassung vom 09.04.2008 Aufgrund des 25 Absatz 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes

Mehr

Checkliste Berufungsverfahren Klinik

Checkliste Berufungsverfahren Klinik Checkliste Berufungsverfahren Klinik Step Verfahrensschritte zu beachtende Bestimmungen 1 Antrag Klinikträger 6 Abs. 1 Nr. 1 Kooperationsvertrag 2 Freigabeverfahren 6 Abs. 1 Nr. 2 Kooperationsvertrag,

Mehr

2 Zulassungsvoraussetzungen für Studienbewerberinnen und Studienbewerber. 3 Bewerbung um Teilnahme am Zulassungsverfahren (Zulassungsantrag)

2 Zulassungsvoraussetzungen für Studienbewerberinnen und Studienbewerber. 3 Bewerbung um Teilnahme am Zulassungsverfahren (Zulassungsantrag) Zulassungsordnung für die Master-Studiengänge Mode-Design, Produkt-Design, Textil- und Flächen- Design und Visuelle Kommunikation der Kunsthochschule Berlin Weißensee Auf Grund des 71 Abs. 1 Satz 1 und

Mehr

Verkündungsblatt der Fachhochschule Lippe und Höxter 35. Jahrgang 6. Juli 2007 Nr. 7

Verkündungsblatt der Fachhochschule Lippe und Höxter 35. Jahrgang 6. Juli 2007 Nr. 7 Verkündungsblatt der Fachhochschule Lippe und Höxter 35. Jahrgang 6. Juli 2007 Nr. 7 Ordnung der Fachhochschule Lippe und Höxter über die Durchführung von Berufungsverfahren und für das Verfahren zum Nachweis

Mehr

Berufungsordnung der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (Dritte Änderung, Beschluss des Senats vom 21.12.2011)

Berufungsordnung der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (Dritte Änderung, Beschluss des Senats vom 21.12.2011) Berufungsordnung der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (Dritte Änderung, Beschluss des Senats vom 21.12.2011) 1 Geltungsbereich Diese Ordnung gilt für die Berufung von Professorinnen und Professoren

Mehr

Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin

Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin Nr. 31/2009 vom 20. Oktober 2009 Satzung des Akademischen Senats der HWR Berlin über die Durchführung von Berufungsverfahren und das

Mehr

Amtliche Mitteilungen Nr. 37/

Amtliche Mitteilungen Nr. 37/ Amtliche Mitteilungen Nr. 37/2010 22.12.2010 Satzung zur Bestellung von Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren an der Technischen Hochschule Wildau [FH] Aufgrund 53 i. V. m. 62 Abs. 2 des Gesetzes

Mehr

Geschäftsordnung des Hochschulrats der Technischen Hochschule Köln

Geschäftsordnung des Hochschulrats der Technischen Hochschule Köln Amtliche Mitteilung 25/2015 der Technischen Hochschule Köln vom 8. Juni 2015 Herausgegeben am 11. Juni 2015 Technology Arts Sciences TH Köln 3 Inhaltsübersicht 1 Zusammensetzung und Leitung des Gremiums;

Mehr

a m t l i c h e M i t t e i l u n g e n NR. 466

a m t l i c h e M i t t e i l u n g e n NR. 466 a m t l i c h e M i t t e i l u n g e n Hochschule Düsseldorf University of Applied Sciences hsd Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf NR. 466 Das Verkündungsblatt der Hochschule 18.07.2016 Herausgeberin:

Mehr

Departmentordnung des Departments für Angewandte Gesundheitswissenschaften der Hochschule für Gesundheit

Departmentordnung des Departments für Angewandte Gesundheitswissenschaften der Hochschule für Gesundheit Departmentordnung des Departments für Angewandte Gesundheitswissenschaften der Hochschule für Gesundheit - NICHTAMTLICHE LESEFASSUNG - Aufgrund des 2 Abs. 4 in Verbindung mit 26 Abs. 3 und 28 Abs. 1 des

Mehr

Berichtigung der Ordnung über das Auswahlverfahren an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

Berichtigung der Ordnung über das Auswahlverfahren an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg 08.09.2006 Amtliche Mitteilungen / 25. Jahrgang 73 Berichtigung der Ordnung über das Auswahlverfahren an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg vom 09.09.2006 Die Ordnung über das Auswahlverfahren

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN

AMTLICHE MITTEILUNGEN AMTLICHE MITTEILUNGEN Nr. 1125 Datum: 07.11.2016 Satzung zur Qualitätssicherung für Juniorprofessuren mit verbindlichem Tenure Track Impressum gem. 8 Landespressegesetz: Amtliche Mitteilungen Nr. 1125/2016

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN

AMTLICHE MITTEILUNGEN Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln AMTLICHE MITTEILUNGEN Nr.: 21/2015 Köln, den 30. November 2015 Geschäftsstelle Hochschulrat INHALT Geschäftsordnung des Hochschulrates der Deutschen Sporthochschule

Mehr

Ordnung des Instituts für Translation und Mehrsprachige Kommunikation

Ordnung des Instituts für Translation und Mehrsprachige Kommunikation Institutsordnung des Instituts für Translation u. Mehrsprachige Kommunikation 1 Ordnung des Instituts für Translation und Mehrsprachige Kommunikation 0302 der Fakultät für Informations- und Kommunikationswissenschaften

Mehr

Ordnung für die Berufung von Professorinnen und Professoren an der FernUniversität in Hagen vom 02. September 2015

Ordnung für die Berufung von Professorinnen und Professoren an der FernUniversität in Hagen vom 02. September 2015 Ordnung für die Berufung von Professorinnen und Professoren an der FernUniversität in Hagen vom 02. September 2015 Aufgrund des 2 Absatz 4 i. V. m. 38 Absatz 4 S. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des

Mehr

Leitsätze für die Gründung von Instituten und die Verabschiedung von Institutsordnungen

Leitsätze für die Gründung von Instituten und die Verabschiedung von Institutsordnungen Dezernat 3 11.09.2002 Leitsätze für die Gründung von Instituten und die Verabschiedung von Institutsordnungen Institute werden unter der Verantwortung der jeweiligen Fakultät nach Maßgabe des Fakultätsund

Mehr

vom (AM 2/2009 S. 45), zuletzt geändert durch Beschluss des Senats am (AM I. 2/2011 S. 55)

vom (AM 2/2009 S. 45), zuletzt geändert durch Beschluss des Senats am (AM I. 2/2011 S. 55) Ordnung über Bestellung und Aufgaben der Beauftragten für die Qualitätssicherung in Berufungsverfahren (Berufungsbeauftragtenordnung - BBO) 1 Regelungsziel (1) Berufungsbeauftragte dienen der Qualitätssicherung

Mehr

Geschäftsordnung der Findungskommission der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 3. September 2015

Geschäftsordnung der Findungskommission der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 3. September 2015 2022 Geschäftsordnung der Findungskommission der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 3. September 2015 Aufgrund des 2 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit 17 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Präsidentin der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49 251 83-64055 26.01.2016 Nr. 10/2016 Seite 80-89 Ordnung des Fachbereichs Elektrotechnik

Mehr

Gleichstellungsmonitoring in Berufungsverfahren - S T A T I S T I K B O G E N -

Gleichstellungsmonitoring in Berufungsverfahren - S T A T I S T I K B O G E N - Gleichstellungsmonitoring in Berufungsverfahren - S T A T I S T I K B O G E N - Mit diesem Statistikbogen zum Gleichstellungsmonitoring in Berufungsverfahren soll die Transparenz im Bewerbungsmanagement

Mehr

Kompetenzorientierte Berufungsverfahren an der Fachhochschule Köln

Kompetenzorientierte Berufungsverfahren an der Fachhochschule Köln 1 Kompetenzorientierte Berufungsverfahren an der Fachhochschule Köln CHE-Forum Berufungen an Fachhochschulen: Herausforderungen, Strategien und Verfahren 28. April 2015 Kassel Prof. Dr. Rüdiger Küchler

Mehr

Statut der Ethikkommission der Universität Mannheim. vom 02. März 2011

Statut der Ethikkommission der Universität Mannheim. vom 02. März 2011 Statut der Ethikkommission der Universität Mannheim vom 02. März 2011 1. Änderung vom 21. Juni 2011 (Bekanntmachungen des Rektorats Nr. 15/2011 vom 30. Juni 2011, S. 77.) Bei der vorliegenden Version handelt

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 06. März 2015 Nr. 45/2015 I n h a l t : Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang "Sprachwissenschaft: Deutsch, Englisch, Romanische Sprachen (Voll-

Mehr

Geschäftsordnung des Fakultätsrates der. Fakultät III Medien, Information und Design der. Hochschule Hannover. Einberufung, Termine, Vertretung

Geschäftsordnung des Fakultätsrates der. Fakultät III Medien, Information und Design der. Hochschule Hannover. Einberufung, Termine, Vertretung Geschäftsordnung des Fakultätsrates der Fakultät III Medien, Information und Design der Hochschule Hannover 1 Einberufung, Termine, Vertretung (1) Der Fakultätsrat wird während der Vorlesungszeit in der

Mehr

Fachhochschule Stralsund Berufungsordnung

Fachhochschule Stralsund Berufungsordnung Fachhochschule Stralsund Berufungsordnung Vom 20. April 2010 Aufgrund der 2 Absatz 1, 81 Absatz 1 und 59, 60 Landeshochschulgesetz M-V (LHG M-V) vom 5. Juli 2002 (GVOBl. M-V 2002, S. 398), das zuletzt

Mehr

Leitfaden für Berufungsverfahren

Leitfaden für Berufungsverfahren Leitfaden für Berufungsverfahren Stand: 01.07.2012 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort 3 Übersicht 4-5 Ansprechpartner/innen 6 Rechtsgrundlagen 7 Normalverfahren / Beschleunigtes Berufungsverfahren 8 Berufungsbeauftragte

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN

AMTLICHE MITTEILUNGEN NR. 158 22.04.2013 AMTLICHE MITTEILUNGEN Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den gemeinsamen Master-Studiengang Kunst- und Designwissenschaft an der Universität Duisburg-Essen und der Folkwang

Mehr

Grundordnung der Deutschen Hochschule der Polizei

Grundordnung der Deutschen Hochschule der Polizei Grundordnung der Deutschen Hochschule der Polizei Inhalt 1 Amtliche Bekanntmachungen 2 Rechte und Pflichten der Angehörigen 3 Zusammenarbeit mit Bund und Ländern bei der Durchführung von Studienangeboten

Mehr

Satzung zur Qualitätssicherung für Juniorprofessuren mit Tenure Track. vom Lesefassung vom

Satzung zur Qualitätssicherung für Juniorprofessuren mit Tenure Track. vom Lesefassung vom Satzung zur Qualitätssicherung für Juniorprofessuren mit Tenure Track vom 14.12.2016 Lesefassung vom 12.07.2017 Aufgrund von 8 Abs. 5, 19 Abs. 1, 48 Abs. 1 und 51 Abs. 7 des Landeshochschulgesetzes (LHG)

Mehr

Mitteilungsblatt. der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 53/2014 vom 5. September 2014

Mitteilungsblatt. der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 53/2014 vom 5. September 2014 Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 53/2014 vom 5. September 2014 Satzung zur gemeinsamen Durchführung der Studiengänge Public und Nonprofit-Management und Nonprofit-Management

Mehr

Antrag auf Zulassung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung

Antrag auf Zulassung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung Eignungsfeststellungsordnung (Eignungstest) des Fachbereichs Maschinenbau - Automatisierungstechnik für den Studiengang Technische Redaktion und Projektmanagement (TRP) vom 29.03.2012 Aufgrund des 2 Abs.

Mehr

ORDNUNG MIGRATIONSFORSCHUNG UND INTERKULTURELLE STUDIEN FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN ÜBER BESONDERE ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN

ORDNUNG MIGRATIONSFORSCHUNG UND INTERKULTURELLE STUDIEN FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN ÜBER BESONDERE ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN ORDNUNG ÜBER BESONDERE ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG MIGRATIONSFORSCHUNG UND INTERKULTURELLE STUDIEN beschlossen in der 12. Sitzung des Fachbereichsrats

Mehr

Verkündungsblatt der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover

Verkündungsblatt der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover Verkündungsblatt der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover Hannover, den 12.11.2010 Nr. 14/2010 Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Musikforschung und Musikvermittlung an der Hochschule

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen ...' #...,. ~... --_. '. '.'.'...'...... '... :,: T.. ~, T.. ~; HEINRICH HEINE UNIVERSITÄT DÜSSELDORF Amtliche Bekanntmachungen.~ Herausgeber: Der Rektor der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Redaktion:

Mehr

ORDNUNG. Der Fakultätsrat der Fakultät Bauwesen hat am folgende Ordnung beschlossen: Geltungsbereich

ORDNUNG. Der Fakultätsrat der Fakultät Bauwesen hat am folgende Ordnung beschlossen: Geltungsbereich ORDNUNG über die Feststellung der Eignung und die Zulassung für die Masterstudiengänge an der Fakultät Bauwesen der HAWK Fachhochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen Für Studiengänge mit den Abschlüssen

Mehr

(3) Auf der Grundlage dieser Ordnung können für einzelne Studienrichtungen weitere Regelungen getroffen werden.

(3) Auf der Grundlage dieser Ordnung können für einzelne Studienrichtungen weitere Regelungen getroffen werden. Vorläufige Zulassungsordnung für den Studiengang Freie Kunst mit den Studienrichtungen Bildhauerei, Bühnen- und Kostümbild und Malerei der Kunsthochschule Berlin-Weißensee Der Akademische Senat der Kunsthochschule

Mehr

Vorläufige Ordnung zur Feststellung der Eignung für den Studiengang Kunstvermittlung und Kulturmanagement mit dem Abschluss Master of Arts der der

Vorläufige Ordnung zur Feststellung der Eignung für den Studiengang Kunstvermittlung und Kulturmanagement mit dem Abschluss Master of Arts der der Vorläufige Ordnung zur Feststellung der Eignung für den Studiengang Kunstvermittlung und Kulturmanagement mit dem Abschluss Master of Arts der der Heinrich- Vorläufige Ordnung zur Feststellung der Eignung

Mehr

(3) Auf der Grundlage dieser Ordnung können für einzelne Studiengänge weitere Regelungen getroffen werden.

(3) Auf der Grundlage dieser Ordnung können für einzelne Studiengänge weitere Regelungen getroffen werden. Zulassungsordnung für die Bachelor-Studiengänge Mode-Design, Produkt-Design, Textil- und Flächen-Design und Visuelle Kommunikation der Kunsthochschule Berlin-Weißensee Der Akademische Senat der Kunsthochschule

Mehr

Richtlinie für die Errichtung und die Ausstattung von Instituten. Präambel

Richtlinie für die Errichtung und die Ausstattung von Instituten. Präambel Richtlinie für die Errichtung und die Ausstattung von Instituten Präambel Die Hochschule kann Institute als Untereinheiten von Fakultäten oder fakultätsübergreifend errichten, wenn dies der Wahrnehmung

Mehr

Allgemeine Informationen zum Einstellungsprozess an der Goethe-Universität

Allgemeine Informationen zum Einstellungsprozess an der Goethe-Universität Allgemeine Informationen zum Einstellungsprozess an der Goethe-Universität Herausgegeben von der Abteilung Personalservices (April 2011) Inhalte 1. Hintergrund für die Erstellung eines Informationspaketes

Mehr

Kunst akademie Düsseldorf

Kunst akademie Düsseldorf Kunst akademie Düsseldorf AMTLICHE MITTEILUNGEN INHALT Ordnung für die Besetzung von Professorenstellen an der Kunstakademie Düsseldorf Nr. 29 Düsseldorf, den 11. Dezember 2013 DIE REKTORIN der Kunstakademie

Mehr

Verwaltungs-und Benutzungsordnung. für das Zentrum für Didaktik der Biologie der WWU (ZDB-Satzung) vom 27. Juni 2016

Verwaltungs-und Benutzungsordnung. für das Zentrum für Didaktik der Biologie der WWU (ZDB-Satzung) vom 27. Juni 2016 1412 Verwaltungs-und Benutzungsordnung für das Zentrum für Didaktik der Biologie der WWU (ZDB-Satzung) vom 27. Juni 2016 Aufgrund des 26 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

Grundsätze für die Evaluation von Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren nach. an der Friedrich-Schiller-Universität Jena

Grundsätze für die Evaluation von Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren nach. an der Friedrich-Schiller-Universität Jena Grundsätze für die Evaluation von Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren an der Friedrich-Schiller-Universität Jena Auf der Grundlage von 16 Abs. 1 Satz 3 der Grundordnung der Friedrich-Schiller- Universität

Mehr

Berufungsordnung der Hochschule für Bildende Künste Dresden (BerufungsO) Vom 10.04.2014

Berufungsordnung der Hochschule für Bildende Künste Dresden (BerufungsO) Vom 10.04.2014 Berufungsordnung der Hochschule für Bildende Künste Dresden (BerufungsO) Vom 10.04.2014 Auf der Grundlage der 54 Abs. 3 S. 2, 59 Abs. 3, 60 Abs. 5 S. 2 und 69 Abs. 2 des Gesetzes über die Freiheit der

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 05. September 2013 Nr. 96/2013 I n h a l t : Satzung über das Auswahlverfahren für den Masterstudiengang Master of Science Entrepreneurship and SME Management der Fakultät III

Mehr

2) Die Zulassungsordnung regelt den Zugang von Hochschulwechslern zu den konsekutiven Master-Studiengängen der Kunsthochschule Berlin-Weißensee.

2) Die Zulassungsordnung regelt den Zugang von Hochschulwechslern zu den konsekutiven Master-Studiengängen der Kunsthochschule Berlin-Weißensee. Zulassungsordnung für die konsekutiven Master-Studiengänge Mode-Design, Produkt-Design, Textil- und Flächen-Design und Visuelle Kommunikation der Kunsthochschule Berlin-Weißensee Der Akademische Senat

Mehr

TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU

TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU Ordnung über das Verfahren der Berufung von Professoren (Berufungsordnung) Gemäß 3 Abs. 1 in Verbindung mit 78 Abs. 10, 115 Abs. 2 Satz 2 und 116 Abs. 3 des Thüringer Hochschulgesetzes

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Zugangsvoraussetzungen

1 Geltungsbereich. 2 Zugangsvoraussetzungen Verwaltungshandbuch Ordnung über den Zugang für den konsekutiven Master- Studiengang Wirtschafts-/Technomathematik an der Technischen Universität Clausthal, Fakultät für Mathematik/Informatik und Maschinenbau

Mehr

Grundordnung der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen

Grundordnung der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen Grundordnung der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen Lesefassung und Entwurf der Neubekanntmachung der Grundordnung Inhaltsverzeichnis 1 GrundO Name der Hochschule... 2 GrundO

Mehr

GAZETTE. 01. Februar 2017 // NR 17/17. Amtliches Mitteilungsblatt der Körperschaft und der Stiftung

GAZETTE. 01. Februar 2017 // NR 17/17. Amtliches Mitteilungsblatt der Körperschaft und der Stiftung PRESSESTELLE 1 01. Februar 2017 // NR 17/17 GAZETTE Amtliches Mitteilungsblatt der Körperschaft und der Stiftung - Geschäftsordnung des Fakultätsrats Bildung der Leuphana Universität Lüneburg Gazette 17/17

Mehr

Berufungsordnung der Fachhochschule Köln vom

Berufungsordnung der Fachhochschule Köln vom Berufungsordnung der Fachhochschule Köln vom 19.05.2008 Der Senat der Fachhochschule Köln hat aufgrund des 2 Abs. 4 HG und des 38 Abs. 4 HG folgende Berufungsordnung beschlossen: 1 Geltungsbereich Abschnitt

Mehr

Grundordnung der Universität zu Köln vom

Grundordnung der Universität zu Köln vom Grundordnung der Universität zu Köln vom 20.06.2007 Aufgrund des 2 Abs. 4 Satz 1 und 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz-HG) in der

Mehr

Aufnahmeprüfungsordnung für das Studium im Bachelorstudiengang Integriertes Design. der Hochschule für Künste vom

Aufnahmeprüfungsordnung für das Studium im Bachelorstudiengang Integriertes Design. der Hochschule für Künste vom Aufnahmeprüfungsordnung für das Studium im Bachelorstudiengang Integriertes Design der Hochschule für Künste vom 13.10.2010 Der Rektor der Hochschule für Künste hat am 14.10.2010 gemäß 110 Abs. 3 des Bremischen

Mehr

Geschäftsordnung. Humboldt-Universität zu Berlin (geändert am ) Philosophische Fakultät I

Geschäftsordnung. Humboldt-Universität zu Berlin (geändert am ) Philosophische Fakultät I Geschäftsordnung Humboldt-Universität zu Berlin 16.11.2005 (geändert am 21.10.2009) Philosophische Fakultät I Die Philosophische Fakultät I ist eine organisatorische Grundeinheit der Humboldt- Universität

Mehr

Ordnung zur ethischen Begutachtung von Forschungsprojekten des Fachbereichs Erziehungswissenschaft. der Freien Universität Berlin [RA III ]

Ordnung zur ethischen Begutachtung von Forschungsprojekten des Fachbereichs Erziehungswissenschaft. der Freien Universität Berlin [RA III ] Ordnung zur ethischen Begutachtung von Forschungsprojekten des Fachbereichs Erziehungswissenschaft und Psychologie der Freien Universität Berlin [RA III 2 210710] Präambel Aufgrund von 14 Abs.1 Nr. 2 Teilgrundordnung

Mehr

Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung. der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau.

Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung. der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in der EKHN 332 Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Vom 14. Dezember 2006 (ABl.

Mehr

Berufungsliste der Professur für (NF Prof. ) Inhaltsverzeichnis. Allgemeine Angaben zur Professur/Juniorprofessur

Berufungsliste der Professur für (NF Prof. ) Inhaltsverzeichnis. Allgemeine Angaben zur Professur/Juniorprofessur Fragebogen Berufungsliste der Professur für (NF Prof. ) Inhaltsverzeichnis Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Allgemeine Angaben zur Professur/Juniorprofessur

Mehr

a m t l i c h e M i t t e i l u n g e n NR. 480

a m t l i c h e M i t t e i l u n g e n NR. 480 a m t l i c h e M i t t e i l u n g e n Hochschule Düsseldorf University of Applied Sciences hsd Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf NR. 480 Das Verkündungsblatt der Hochschule 04.10.2016 Herausgeberin:

Mehr

Richtlinien für das Berufungsverfahren für Universitätsprofessor/inn/en. a) nach 98 UG

Richtlinien für das Berufungsverfahren für Universitätsprofessor/inn/en. a) nach 98 UG Richtlinien für das Berufungsverfahren für Universitätsprofessor/inn/en a) nach 98 UG 1: Vorbereitung der Ausschreibung (1) Zur Vorbereitung der Ausschreibung der Stelle einer Universitätsprofessorin oder

Mehr

Universitätsbibliothek Paderborn

Universitätsbibliothek Paderborn Universitätsbibliothek Paderborn Satzung des Instituts für Katholische Theologie der Fakultät für Kulturwissenschaften der Universität Paderborn Universität Paderborn Paderborn, 2004 urn:nbn:de:hbz:466:1-22327

Mehr

Geschäftsordnung Berufsbildungsausschuss Handwerkskammer zu Köln (lt. Beschluss vom )

Geschäftsordnung Berufsbildungsausschuss Handwerkskammer zu Köln (lt. Beschluss vom ) Geschäftsordnung Berufsbildungsausschuss Handwerkskammer zu Köln (lt. Beschluss vom 26.04.2005) 1 Zuständigkeit 2 Aufgaben 3 Zusammensetzung, Stellvertretung 4 Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender,

Mehr

Förderung der Karrierechancen wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Konzept des Rektorats

Förderung der Karrierechancen wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Konzept des Rektorats Förderung der Karrierechancen wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Konzept des Rektorats I. Einleitung Die Technische Universität Dortmund beschäftigt derzeit ca. 2.300 1 wissenschaftliche

Mehr

Berufungsordnung der Universität Potsdam. Vom 22. Oktober 2014

Berufungsordnung der Universität Potsdam. Vom 22. Oktober 2014 Berufungsordnung der Universität Potsdam Vom 22. Oktober 2014 Aufgrund 40 Abs. 5 Satz 5 Gesetz über die Hochschulen des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Hochschulgesetz - BbgHG) in der Fassung der

Mehr

Berufungsordnung. der. Technischen Universität Dresden

Berufungsordnung. der. Technischen Universität Dresden Berufungsordnung der Technischen Universität Dresden Vom 15.08.2009 Aufgrund von 59 Abs. 3 und 60 Abs. 5 Satz 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz SächsHSG)

Mehr

Teilgrundordnung Berufungsverfahren der Hochschule Ludwigshafen am Rhein

Teilgrundordnung Berufungsverfahren der Hochschule Ludwigshafen am Rhein Ausgabe 23 14.08.2014 Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein Inhaltsübersicht: Seite 2 Seite 8 Teilgrundordnung Berufungsverfahren der Hochschule Ludwigshafen

Mehr

Geschäftsordnung der Generalversammlung und des Kuratoriums. gemäß 12 Abs. 6 Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG)

Geschäftsordnung der Generalversammlung und des Kuratoriums. gemäß 12 Abs. 6 Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG) Geschäftsordnung der Generalversammlung und des Kuratoriums gemäß 12 Abs. 6 Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG) Beschluss der Generalversammlung vom 7. November 2011 Änderungen vom 25. November

Mehr

Organisationsregelung für das Institut für Allgemeine Botanik im Fachbereich Biologie

Organisationsregelung für das Institut für Allgemeine Botanik im Fachbereich Biologie Organisationsregelung für das Institut für Allgemeine Botanik im Fachbereich Biologie Der Satzungsausschuss des Senats der Johannes Gutenberg-Universität Mainz hat auf Vorschlag des Fachbereichs Biologie

Mehr

Rundschreiben Nr. 3 / 2015

Rundschreiben Nr. 3 / 2015 Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. 79085 Freiburg Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Rundschreiben Nr. 3 / 2015 Dienstvereinbarung Stellenausschreibung - universitätsinterne Ausschreibung von Stellen

Mehr

4. Abschnitt Zusammenarbeit mit fachlich unabhängigen wissenschaftlichen Instituten

4. Abschnitt Zusammenarbeit mit fachlich unabhängigen wissenschaftlichen Instituten Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Geschäfts- und Verfahrensordnung: Zusammenarbeit mit fachlich unabhängigen wissenschaftlichen Instituten und redaktionelle Anpassungen

Mehr

Grundordnung. der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden University of Applied Sciences. Vom. 18. Juli 2013

Grundordnung. der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden University of Applied Sciences. Vom. 18. Juli 2013 Grundordnung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden University of Applied Sciences Vom 18. Juli 2013 Aufgrund von 13 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen im Freistaat Sachsen

Mehr

Ordnung für die Berufung von Professorinnen und Professoren an der FernUniversität in Hagen (BerufungsO) vom 18. April 2017

Ordnung für die Berufung von Professorinnen und Professoren an der FernUniversität in Hagen (BerufungsO) vom 18. April 2017 Ordnung für die Berufung von Professorinnen und Professoren an der FernUniversität in Hagen (BerufungsO) vom 18. April 2017 Aufgrund des 2 Absatz 4 i. V. m. 38 Absatz 4 S. 1 des Gesetzes über die Hochschulen

Mehr

Geschäftsordnung für die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) vom 16. Juni 1997 zuletzt geändert am 11.

Geschäftsordnung für die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) vom 16. Juni 1997 zuletzt geändert am 11. K E K Geschäftsordnung für die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) vom 16. Juni 1997 zuletzt geändert am 11. Februar 2014 Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration

Mehr

Sonderreihe der Kunsthochschule für Medien Köln

Sonderreihe der Kunsthochschule für Medien Köln Sonderreihe der Kunsthochschule für Medien Köln 16 Satzung zur Änderung der Ordnung zur Feststellung der Eignung für den viersemestrigen Diplom- Studiengang Mediale Künste (Feststellungsordnung Dipl 2)

Mehr

Stufenfestsetzung bei allen tariflich Beschäftigten im Rahmen des Einstellungsverfahrens

Stufenfestsetzung bei allen tariflich Beschäftigten im Rahmen des Einstellungsverfahrens Personalblatt Nummer 08/2010 15. Dezember 2010 Inhalt: Stufenfestsetzung bei allen tariflich Beschäftigten im Rahmen des Einstellungsverfahrens Herausgeber: Das Präsidium der Freien Universität Berlin,

Mehr

Ablauf der Berufungsverfahren gemäß 98 UG 2002

Ablauf der Berufungsverfahren gemäß 98 UG 2002 Leopold-Franzens Universität Innsbruck Rektorat Ablauf der Berufungsverfahren gemäß 98 UG 2002 28.04.2004 Im Folgenden ist der Ablauf der Berufungsverfahren nach 98 UG 2002 (siehe Anhang) dargestellt.

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Rheinische Friedrich-Wilhelms- Universität Bonn Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Ordnung der Landwirtschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn zum Tenure-Track-Verfahren

Mehr

Vom 16. Mai 2011. 1 Anwendungsbereich

Vom 16. Mai 2011. 1 Anwendungsbereich Satzung der Universität Hamburg über das Auswahlverfahren in den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen Humanmedizin, Pharmazie und Zahnmedizin Vom 16. Mai 2011 Das Präsidium der Universität Hamburg

Mehr

Satzung zur Durchführung von Berufungsverfahren an der Universität Flensburg (Berufungssatzung)

Satzung zur Durchführung von Berufungsverfahren an der Universität Flensburg (Berufungssatzung) Satzung zur Durchführung von Berufungsverfahren an der Universität Flensburg (Berufungssatzung) vom 14. Februar 2012 Tag der Bekanntmachung NBl. MWV. Schl.-H. 2012, S. 11 Tag der Bekanntmachung auf der

Mehr

Geschäftsordnung des Berufsbildungsausschusses der Industrie- und Handelskammer Erfurt

Geschäftsordnung des Berufsbildungsausschusses der Industrie- und Handelskammer Erfurt Geschäftsordnung des Berufsbildungsausschusses der Industrie- und Handelskammer Erfurt Der gemäß 77 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes von der Industrie- und Handelskammer Erfurt errichtete Berufsbildungsausschuss

Mehr

Die nachstehende Satzung regelt die internen Strukturen und Abläufe der Einrichtung.

Die nachstehende Satzung regelt die internen Strukturen und Abläufe der Einrichtung. 981 Satzung der Heidelberg Karlsruhe Research Partnership einer gemeinsamen Einrichtung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) und der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Zur Verbesserung ihrer

Mehr

Zulassungsordnung des Weiterbildungsstudienganges Raumstrategien mit dem Abschluss "Master of Arts" an der Kunsthochschule Berlin (Weißensee)

Zulassungsordnung des Weiterbildungsstudienganges Raumstrategien mit dem Abschluss Master of Arts an der Kunsthochschule Berlin (Weißensee) Zulassungsordnung des Weiterbildungsstudienganges Raumstrategien mit dem Abschluss "Master of Arts" an der Kunsthochschule Berlin (Weißensee) Der Akademische Senat der Kunsthochschule Berlin (Weißensee)

Mehr

Fachhochschule Westliches Ruhrgebiet

Fachhochschule Westliches Ruhrgebiet Fachhochschule Westliches Ruhrgebiet Amtliche Bekanntmachung Mülheim an der Ruhr, 27.07.2009 Laufende Nummer: 01/2009 Grundordnung Herausgegeben vom Präsidenten Brunshofstr. 12, 45470 Mülheim an der Ruhr

Mehr

Die Ordnung über die Einstellung und Evaluation von Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren

Die Ordnung über die Einstellung und Evaluation von Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren Artikel 1 Die Ordnung über die Einstellung und Evaluation von Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren in der Fassung vom 21.06.2006 (Amtliche Mitteilungen von Nr. 7/2006, S. 398 ff), zuletzt geändert

Mehr

Satzung für den Kundenbeirat

Satzung für den Kundenbeirat Satzung für den Kundenbeirat der Deutschen Bahn AG (Ressort Personenverkehr) in der Fassung vom 26.02.2015 Inhaltsverzeichnis Präambel 1 Aufgaben und Kompetenzen 2 Zusammensetzung und Auswahlverfahren

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Informatik

Technische Universität Dresden. Fakultät Informatik Technische Universität Dresden Fakultät Informatik Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Medieninformatik (Eignungsfeststellungsordnung) Vom 07.07.2013 Auf Grund von 13 Abs. 4

Mehr

Geschäftsordnung für die Trägerversammlung der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Berlin - Spandau

Geschäftsordnung für die Trägerversammlung der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Berlin - Spandau Geschäftsordnung für die Trägerversammlung der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Berlin - Spandau Inhalt 1 - Grundverständnis... 1 2 - Zusammensetzung der Trägerversammlung... 1 3 - Vorsitz der Trägerversammlung...

Mehr

bo nr Amtliche Bekanntmachungen BULLETIN

bo nr Amtliche Bekanntmachungen BULLETIN bo nr. 898 26.10.2016 Amtliche Bekanntmachungen BULLETIN 1. Ordnung des Fachbereichs Mechatronik und Maschinenbau der Hochschule Bochum vom 7. Juni 2016 Seiten 3-12 ªº Hochschule Bochum 07.06.2016 Fachbereich

Mehr

Geschäftsordnung. des Berufsbildungsausschusses bei der Handwerkskammer

Geschäftsordnung. des Berufsbildungsausschusses bei der Handwerkskammer Geschäftsordnung des Berufsbildungsausschusses bei der Handwerkskammer Inhalt 1 Zuständigkeit 2 Aufgaben 3 Sitzungen, Stellvertretung 4 Vorsitz 5 Sitzungen, Verschwiegenheit 6 Stimmberechtigung, Beschlussfähigkeit,

Mehr

- 6/14 - Studienordnung für das Graduiertenstudium an der Fakultät für Biowissenschaften, Pharmazie und Psychologie der Universität Leipzig

- 6/14 - Studienordnung für das Graduiertenstudium an der Fakultät für Biowissenschaften, Pharmazie und Psychologie der Universität Leipzig - 6/14 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Biowissenschaften, Pharmazie und Psychologie Studienordnung für das Graduiertenstudium an der Fakultät für Biowissenschaften, Pharmazie und Psychologie der Universität

Mehr

Satzung der Universität Leipzig über die Zulassung zu Studiengängen nach Auswahlgesprächen 1

Satzung der Universität Leipzig über die Zulassung zu Studiengängen nach Auswahlgesprächen 1 15/7 Universität Leipzig Satzung der Universität Leipzig über die Zulassung zu Studiengängen nach Auswahlgesprächen 1 Auf der Grundlage der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft

Mehr

Wie kann Internationalisierung zu Hause gelingen? Wie gelingen internationale Berufungen? HRK Berlin

Wie kann Internationalisierung zu Hause gelingen? Wie gelingen internationale Berufungen? HRK Berlin Godehard Ruppert Wie kann Internationalisierung zu Hause gelingen? Wie gelingen internationale Berufungen? HRK Berlin 1.12.2014 Z/KOM Uni Bamberg S. 1 G. Ruppert Flaschenzüge sind nicht immer hilfreich

Mehr