Gemeinde Schöftland. Benützungsreglement Säulengrotte. Allgemeines. Besondere Bestimmungen
|
|
- Herta Falk
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gemeinde Schöftland Benützungsreglement Säulengrotte Allgemeines Die Sandsteinhöhle Säulengrotte befindet sich auf dem Gemeindebann Staffelbach auf der Parzelle Eigentümerin ist die Ortsbürgergemeinde Schöftland. Dieses Benützungsreglement regelt die Modalitäten der Vermietung der Säulengrotte. Mit klaren Detailabmachungen wird das Ziel verfolgt, einen reibungslosen Ablauf der Vorgehensweisen zu gewährleisten. Grundsätzlich steht die Sandsteinhöhle der Bevölkerung zur Besichtigung ohne Einschränkung offen. Ebenfalls ist es unter gewissen Voraussetzungen gestattet, die Höhle mit weniger als 30 Personen ohne Bewilligung und ab 30 bis max. 100 Personen mit Bewilligung zu belegen. Das benutzte Terrain ist in geordnetem und gereinigtem Zustand zu verlassen. Bewilligungsinhaber haben bei der Belegung in jedem Fall Vorrang. Die Säulengrottenbenützer haben mit ihrer Unterschrift auf dem Vertragsformular ausdrücklich die strikte Einhaltung dieses Benützungsreglementes zu bestätigen und dafür auch die Verantwortung zu übernehmen. Diese Bestimmungen gelten jedoch auch für alle Belegungen mit weniger als 30 Personen. In diesen Fällen werden sie von den Benützern mit der Belegung stillschweigend akzeptiert. Besondere Bestimmungen 1. Für die Benützung ist die Bewilligung der Betriebskommission der Ortsbürgergemeinde Schöftland beim Empfangsbüro einzuholen. Die Betriebskommission entscheidet endgültig über die Erteilung einer Bewilligung resp. Abweisung eines Benützungsgesuches. 2. Die Säulengrotte wird nur an mündige Personen vermietet. Der Mietvertrag wird schriftlich auf den verantwortlichen Mieter ausgestellt und muss von diesem unterschrieben werden. Er wird mit der Bezahlung der Miete und der Kaution rechtsgültig. 3. Die Benützungsgebühr beträgt Fr. 50. /Tag für eine Belegung mit weniger als 30 Personen und Fr /Tag für eine Belegung ab 30 bis max. 100 Personen. Die Betriebskommission kann jedoch für besondere Anlässe eine Gebühr bis zu Fr erheben. Der Betrag ist innert 30 Tagen, jedoch spätestens 10 Tage vor dem Benützungsdatum, auf das Konto der Finanzverwaltung Schöftland zu überweisen.
2 2 4. Für jede Bewilligung für 30 bis max. 100 Personen wird eine Kaution von Fr verlangt. Diese Kaution ist nicht Bestandteil der Benützungsgebühr. Sie ist zur Sicherstellung eines allfälligen Selbstbehaltes bei einem Schaden- oder einem anderen Vorfall im Zusammenhang mit der Belegung vorgesehen. Die Kaution muss zusammen mit der Benützungsgebühr einbezahlt werden und wird nach ordnungsgemässer Abgabe der Säulengrotte zurückbezahlt. Allfällige Schäden, ausserordentliche Reinigungen und weitere Zusatzkosten inkl. Bussen aus Übertretungen resp. Widerhandlungen gegen dieses Reglement oder andere gesetzliche Grundlagen etc. werden in Abzug gebracht und/oder verrechnet. Bis zur abschliessenden Klärung der Höhe der Kosten hat die Vermieterin das Recht, die Kaution zurückzubehalten. 5. Bei einer Annullation des Mietvertrages seitens des Mieters bleibt die Benützungsgebühr geschuldet, sofern keine Ersatzmieter den Vertrag übernehmen (Bearbeitungsgebühr Fr. 50. bis 2 Monate vor Antritt). 6. Der Mieter hat am Anlass bis zum Schluss selber anwesend zu sein. 7. Die Säulengrotte ist im aufgeräumten Zustand bis spätestens Uhr des auf die Benützung folgenden Tages wieder zu verlassen. 8. Selber angebrachte Wegmarkierungen sind nach dem Anlass wieder vollständig abzuräumen. 9. Anfallender Kehricht, Glasabfälle, etc. sind von den Benützern wieder mitzunehmen. In der Säulengrotte dürfen weder Hauskehricht noch Flaschen jeglicher Art oder Büchsen etc. deponiert werden. Eine allfällige nötige Nachreinigung ist kostenpflichtig. 10. Bei Belegungen mit 30 bis max. 100 Personen ist auf dem dafür vorgesehenen Standort ein Trockenklosett bereitzustellen. Die selbe Auflage gilt für jede Belegung mit unter 30 Personen, falls diese über 6 Stunden dauert. Möglicher Bezugsort für das Trockenklosett: Lehmann René und Margrit, Hard 3, 5042 Hirschthal ( / mail@wc-wagen.ch). Kosten inkl. Transport: Ca. Fr bis Fr exkl. MwSt. 11. Es ist Ruhe und Ordnung zu bewahren. Für verursachte Schäden während der Mietdauer in der Säulengrotte, der Umgebung (insbesondere auch dem Wald) oder gegenüber Dritten haftet gegenüber der Vermieterin diejenige Person, auf deren Namen der Mietvertrag ausgestellt wurde. 12. Es ist zu beachten, dass die Zufahrt zur Säulengrotte abgesperrt und mit Fahrverbot belegt ist. Sämtliche Fahrzeuge sind deshalb auf dem Parkplatz der Sportanlage Rütimatten abzustellen. Die Mieter sind verantwortlich, dass die Verkehrsvorschriften eingehalten werden.
3 3 13. Das Abspielen von Musik mit technischen/elektronischen Hilfsmitteln ist strengstens untersagt. 14. Die Durchführung von Anlässen mit Wirtetätigkeit ist nicht gestattet. 15. Die Durchführung von kommerziell organisierten Anlässen ist verboten. 16. Anlässe in der Säulengrotte dürfen in den Medien (inkl. sämtliche Webportale) nicht öffentlich bekannt gemacht werden. 17. Veranstaltungen mit über 100 Personen sind nicht zugelassen. 18. Für Anlässe unter 30 Personen ist nicht zwingend eine Bewilligung erforderlich. Bewilligungsinhaber geniessen jedoch Vorrang bei der Benützung. Auch bei Belegungen ohne erforderliche Benützungsbewilligung gilt jedoch dieses Benützungsreglement. 19. Ein allfälliger Bezug von Brennholz kann gegen eine Entschädigung von Fr. 70. pro ½ Ster ebenfalls bei der Reservation angemeldet werden. Die Kosten werden zusammen mit der Benützungsgebühr und der Kaution in Rechnung gestellt. 20. Die Mieter bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass sie sich von extremistischem Gedankengut distanzieren und der Anlass in keiner Verbindung damit steht. Bei Unklarheiten können von den Polizeiorganen entsprechende Abklärungen getätigt werden. Bei entsprechenden Feststellungen können der Anlass abgebrochen und die Bewilligung sofort annulliert werden. 21. Mit der Unterzeichung des Vertrages erklären sich die Verantwortlichen mit der Durchführung von allfälligen Kontrollen durch Polizeiorgane, Gemeindebehörden etc. ausdrücklich einverstanden. Bei nicht befolgen der Anordnungen dieser Organe kann ein Anlass abgebrochen werden. 22. Seitens der Grundstückseigentümerin wird ausdrücklich jegliche Haftung bei Unfällen etc. im Zusammenhang mit der Benützung abgelehnt. Für die Sicherheit ist alleinig die Mieterschaft zuständig. 23. Allfällige Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieses Reglementes ziehen im Vorfeld des Anlasses den sofortigen Bewilligungsrückzug nach sich oder erlauben am Anlass selbst die sofortige Einstellung des Benützungsrechts. Sie werden zudem gemäss Beschluss des Bezirksgerichtes Zofingen vom 2. Oktober 2003 bestraft. Die Mieter haben mit einem Benützungsverbot für weitere Anlässe zu rechnen.
4 4 24. Gesetzliche Grundlagen bei Nichteinhaltung der Bewilligung Werden Auflagen dieses Reglementes nicht eingehalten, so kann an die zuständige Staatsanwaltschaft eine entsprechende Strafanzeige, gestützt auf das Strafgesetzbuch Art. 292, erfolgen: Art. 292 Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen Wer der von einer zuständigen Behörde oder einem zuständigen Beamten unter Hinweis auf die Strafdrohung dieses Artikels an ihn erlassenen Verfügung nicht Folge leistet, wird mit Busse bestraft. Weitere gesetzliche Grundlagen Polizeireglement der Gemeinden im Einzugsgebiet der Regionalpolizei Zofingen. Waldgesetz des Kantons Aargau (AWaG) vom 1. Juli 1997 Verordnung zum Waldgesetz des Kantons Aargau (AWaV) vom 16. Dezember 1998 Schöftland, 3. Oktober 2011 GEMEINDERAT UND BETRIEBS- KOMMISSION DER ORTSBÜRGER- GEMEINDE SCHÖFTLAND Lageplan
5 5
6 6
7 7 Standorte für Platzierung Trockenklosetts EmpfangsbÜro SchÖftland Schloss 5040 SchÖftland Telefon Fax
Gemeinde Schöftland. Benützungsreglement für das Waldhaus Moos
Gemeinde Schöftland Benützungsreglement für das Waldhaus Moos 1. Zweckbestimmung Das von der Ortsbürgergemeinde Schöftland erstellte Waldhaus Moos soll der Forstwirtschaft dienen. Die dafür speziell vorgesehenen
MehrBenützungsreglement. Blockhaus im Brüel Ortsbürgergemeinde Zeiningen
Benützungsreglement Blockhaus im Brüel Ortsbürgergemeinde Zeiningen Inhaltsverzeichnis Art. 1 Allgemeine Bestimmungen Art. 2 Zweck Art. 3 Aufsicht und Mithilfe des Hauswart Art. 4 Weisungen Hauswart Art.
MehrBenutzungsreglement. Waldhütte "im Schlatt"
Benutzungsreglement Waldhütte "im Schlatt" 07 Der Gemeinderat erlässt das folgende Benutzungsreglement für die Waldhütte der Ortsbürgergemeinde Hallwil: Art. Verwaltung Die Aufsicht über die Waldhütte
MehrBenützungsreglement. Blockhaus im Brüel Ortsbürgergemeinde Zeiningen
Benützungsreglement Blockhaus im Brüel Ortsbürgergemeinde Zeiningen Inhaltsverzeichnis Art. 1 Allgemeine Bestimmungen Art. 2 Zweck Art. 3 Aufsicht und Mithilfe des Hauswart Art. 4 Weisungen Hauswart Art.
MehrSportstätte Walke. Clubhaus-Restaurant (Version 2012) Benützungsreglement Mietvertrag. FC Kölliken, Postfach 101, 5742 Kölliken 1
Sportstätte Walke Clubhaus-Restaurant (Version 2012) Benützungsreglement Mietvertrag FC Kölliken, Postfach 101, 5742 Kölliken 1 1) Zweck Das Clubhaus-Restaurant des FC Kölliken (ink. Terrasse und Festzelt)
MehrBenützungsreglement. für das. Waldhaus Hilfikon
GEMEINDE VILLMERGEN Benützungsreglement für das Waldhaus Hilfikon Ausgabe 2010 Reglement über die Benützung des Waldhauses Hilfikon Art. 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Das Waldhaus befindet sich im Eigentum
MehrEINWOHNERGEMEINDE MÜHLEBERG
EINWOHNERGEMEINDE MÜHLEBERG Benützungsverordnung Parterreräume altes Schulhaus Ledi 07 Inhaltsverzeichnis. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN.... Bewilligung.... Benützung... 4. Schlussbestimmungen... 5 ANHANG I...
MehrOrtsbürgerhütte Ischlag Menziken
GEMEINDE MENZIKEN Ortsbürgerhütte Ischlag Menziken Benützungsreglement 55 Sitzplätze, 32 Schlafplätze Zu vermieten vom 1. April bis 31. Oktober (1. November bis 31. März geschlossen) Ortsbürgerhütte Ischlag
MehrDer Forstraum im Untergeschoß gehört der Ortsbürgergemeinde und dient der Forstwirtschaft.
I. Verwaltung Die Aufsicht über die Waldhütte, sowie die Handhabung dieses Reglementes ist Sache des Gemeinderates. Für die Wartung und den Betrieb ist der vom Gemeinderat gewählte Hüttenwart zuständig.
MehrG E M E I N D E K I R C H L E E R A U. Waldhausreglement. der Ortsbürgergemeinde Kirchleerau
G E M E I N D E K I R C H L E E R A U Waldhausreglement der Ortsbürgergemeinde Kirchleerau Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen 1 Zweckbestimmung 2 Verwaltung B. Benützungsbewilligung 3 Anmeldung
MehrBenutzungsreglement Mehrzweckhalle Stetten
Benutzungsreglement Mehrzweckhalle Stetten Stetten, den 26.02.2019 gültig ab: 27.02.2019 1 Allgemeine Bestimmungen 1. Allgemeines Der Gemeinderat von Stetten erlässt gemäss Art. 52 Abs. 1 und Abs. 4 des
MehrVERWALTUNGS- und BENÜTZUNGS-REGLEMENT für das "WALDHAUS EIKEN"
VERWALTUNGS- und BENÜTZUNGS-REGLEMENT für das "WALDHAUS EIKEN" Eigentümerin Ortsbürgergemeinde Eiken vertreten durch den Gemeinderat 5074 Eiken Zweck Arbeits- und Aufenthaltsraum für Forstpersonal und
MehrGemeinde Unteriberg. Betriebsreglement. Schulhaus Studen
Gemeinde Unteriberg Betriebsreglement Schulhaus Studen Benützungsreglement für die Benützung des Schulhauses Kirchmatt, Studen 1. Räume Das Reglement gilt für die Benützung folgender Räumlichkeiten im
MehrVerordnung über die Vermietung des Waldhauses der. Burgergemeinde Leuzigen ************************************************************************
Verordnung über die Vermietung des Waldhauses der Burgergemeinde Leuzigen ************************************************************************ 2 1. Eigentümerin des Waldhauses Allgemeine Orientierung
MehrCENTRE ECOLOGIQUE ET TOURISTIQUE 12, Parc L-9836 HOSINGEN
Tel.: +352 92 95 98 700 Fax: +352 92 95 98 701 CENTRE ECOLOGIQUE ET TOURISTIQUE 12, Parc L-9836 HOSINGEN E-mail: centre.ecologique@sispolo.lu Club / Firma / Privat: Verantwortlicher: Strasse: Postleitzahl:
MehrEinwohnergemeinde. Birrhard. Reglement über die Benützung des Waldhauses Birrhard
Einwohnergemeinde Birrhard Reglement über die Benützung des Waldhauses Birrhard 30. Mai 2011 - 2 - Die Gemeindeversammlung Birrhard, gestützt auf den 20 Abs. 2 lit. i des Gesetzes über die Einwohnergemeinden
MehrGEMEINDE JONEN. Reglement über die Benützung. des Taverne Chällers Jonen. gültig ab 1. Oktober 1993
GEMEINDE JONEN Reglement über die Benützung des Taverne Chällers Jonen gültig ab 1. Oktober 1993 mit Teilrevision gültig ab 1. Januar 2014 Reglement über die Benützung des Taverne Chällers Jonen 1. Zweck
MehrBenutzungs- und Gebührenreglement Waldhütte Schlosshubel
Benutzungs- und Gebührenreglement Waldhütte Schlosshubel Ausgabe 017 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES / GEGENSTAND... 3 VERMIETUNG UND KOSTEN... 3 EINRICHTUNG UND BETRIEB... 4 ABGABE UND REINIGUNG... 4 VERSCHIEDENE
MehrREGLEMENT ÜBER DAS WALDHAUS EBNI. Version 1.1
REGLEMENT ÜBER DAS WALDHAUS EBNI Version 1.1 Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 3 Zweck... 3 Benützungsbewilligung... 3 Vereine... 3 Behörden, Kommissionen... 3 Ortsbürger, Einwohner... 3
MehrVermietung Schützenstube in der Schiessanlage Heckemos
Vermietung Schützenstube in der Schiessanlage Heckemos Seite 1 / 2: Seite 3: Seite 4: Seite 5: Seite 6: Benützungsreglement Gebührenordnung für Mieträumlichkeiten Miet- bzw. Reservationsanfrage Mietvertrag
MehrReglement über die Benützung der Waldhütte Fluren
Gemeinde Meisterschwanden Reglement über die Benützung der Waldhütte Fluren der Ortsbürgergemeinde Meisterschwanden gültig ab 0. Juni 0 Art. Grundsätzliches, Zweckbestimmung Die Waldhütte dient in erster
MehrORTSBÜRGERGEMEINDE JONEN
ORTSBÜRGERGEMEINDE JONEN Reglement über die Benützung der Waldhütte Jonen gültig ab 1. November 1993 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Seite 1. BENÜTZUNGSRECHT 3 2. VERWALTUNG 3 3. BENÜTZUNGSBEWILLIGUNG
MehrReglement über die Benutzung des Kunstrasenplatzes Schönenbüel
Reglement über die Benutzung des Kunstrasenplatzes Schönenbüel Herausgegeben von der Gemeinde Unterägeri 2010 Der Gemeinderat Unterägeri, gestützt auf 84 Abs. 4 des Gesetzes über die Gemeinden des Kt.
MehrGemeinde Waltenschwil
Gemeinde Waltenschwil Benützungsreglement Waldhaus Tierpark A A1 B Eigentumsverhältnisse / Zweck Das Waldhaus ist im Eigentum der Ortsbürgergemeinde Waltenschwil und dient den Bedürfnissen der Ortsbürger.
MehrWie man ein Lueg Ins Land mietet
Exemplar für Beizer Mietvertrag: Für die Vermietung der Gemeinschaftsanlage Lueg in s Land Wirteteam: Mieter: Anrede: Vorname/Name: Adresse: PLZ/Ort: Tel: Mail: Anrede: Vorname/Name: Adresse: PLZ/Ort:
MehrBENUTZUNGSVERTRAG UND -ORDNUNG vom 1. Februar 2016
BENUTZUNGSVERTRAG UND -ORDNUNG vom 1. Februar 2016 zwischen der Ortsgemeinde Rüscheid als Träger des Dorfgemeinschaftshauses Rüscheid, vertreten durch den Ortsbürgermeister und... 1 Benutzer Die Ortsgemeinde
MehrREGLEMENT BENUTZUNG DER SEMINARRÄUME 1 UND 2 IM SCHULHAUS BREITI
REGLEMENT BENUTZUNG DER SEMINARRÄUME 1 UND 2 IM SCHULHAUS BREITI Inhaltsverzeichnis 1 Grundsätze der Vermietung... 3 1.1 Allgemeines... 3 2 Vermietung... 3 2.1 Die Seminarräume 1 + 2 können zu folgenden
MehrHaselhaus Benützungsreglement
Haselhaus Benützungsreglement Die Gemeinde Biberstein vermietet am Südhang des "Homberges", eingebettet in die "Haselmatte", das "Hasel-Haus". Ein idyllisch gelegenes Ferienhaus vollständig im Grünen und
MehrRaumvermietung für öffentliche Anlässe mit Eintritt
Raumvermietung für öffentliche Anlässe mit Eintritt Jugendhaus Oase Postfach 335 6403 Küssnacht Tel. 041 850 01 77 E`mail : jugendhaus-oase@gmx.ch Mietobjekt : Party/Konzertraum 120 Qm mit Bar Dj Raum
MehrVerordnung über die Benützung der Sportanlage Muttli
Verordnung über die Benützung der Sportanlage Muttli vom. November 08 Der Gemeinderat der, gestützt auf Artikel Absatz des Organisationsreglements vom 7. Mai 00, beschliesst:. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
MehrViolahof Reglement GEMEINDERAT. Anhänge. Gebührenordnung. Benützungsordnung. Gebäude-Komplex (Plan) Vermietung (kostenlos/kostenpflichtig)
GEMEINDERAT Violahof Reglement Anhänge Gebührenordnung Benützungsordnung Gebäude-Komplex (Plan) Vermietung (kostenlos/kostenpflichtig) www.kaiseraugst.ch e-mail: gemeinde.kaiseraugst@kaiseraugst.ch DORFSTRASSE
MehrRaumvermietung für jährige Jugendliche
Raumvermietung für 16-18 jährige Jugendliche Jugendhaus Oase Postfach 335 6403 Küssnacht Tel. 041 850 01 77 E`mail: jugendhaus-oase@gmx.ch Mietobjekt : Party/Konzertraum 120 Qm mit Bar Dj Raum / Spielzimmer
MehrStadt Frauenfeld. Verordnung über die Benützung der Säle im Alterszentrum Park der Stadt Frauenfeld
Stadt Frauenfeld Verordnung über die Benützung der Säle im Alterszentrum Park der Stadt Frauenfeld Stand 28. August 2012 960.0.11 STADT FRAUENFELD VERORDNUNG ÜBER DIE BENÜTZUNG DER SÄLE IM ALTERSZENTRUM
MehrBenützungsreglement. Gemeinschaftsschiessanlage
Benützungsreglement Gemeinschaftsschiessanlage Rotel, 5064 Wittnau Die Betriebskommission der Gemeinschaftsschiessanlage "Rotel" Wittnau erlässt nach Artikel 7 Absatz 2 der Satzungen des Zweckverbandes
MehrReglement über die Benützung der Schul- und Sportanlagen sowie der Aussensportanlagen (inkl. Spielanlage)
Kanton Aargau Gemeinde Mönthal Reglement über die Benützung der Schul- und Sportanlagen sowie der Aussensportanlagen (inkl. Spielanlage) In Kraft seit: 1. Mai 2004 I Teiländerung (Gebührenanpassung): Mönthal,
MehrGemeinschafts- Schiessanlage Heckemos. Benützungsreglement / Gebührenordnung / Inventarliste / Mietvertrag / Preisliste
Benützungsreglement / Gebührenordnung / Inventarliste / Mietvertrag / Preisliste 1. Räume / Einrichtungen / Geschirr Räume Schützenstube mit Office Eingangsbereich inkl. WC Anlagen Schiessraum Büro Einrichtungen
Mehr3 In diesem Reglement wird die Benutzung der Aussenanlagen der Schulanlage Steineggli für nichtschulische Aktivitäten geregelt.
Reglement über die Benutzung der Aussenanlagen der Schulanlage Steineggli für nichtschulische Aktivitäten (Benutzungsreglement Aussenanlagen Steineggli) vom 4. Juli 206 (Stand 7. November 206) Der Gemeinderat
MehrGemeinde Birmenstorf. Reglement. über die Benützung des Raumes im Obergeschoss des Mehrzweckgebäudes (4. Kindergartenabteilung)
Gemeinde Birmenstorf Reglement über die Benützung des Raumes im Obergeschoss des Mehrzweckgebäudes (4. Kindergartenabteilung) Bezeichnung von Personen 1 Die in diesem Reglement verwendeten Personenbezeichnungen
MehrViolahof Benützungsordnung
GEMEINDERAT Violahof Benützungsordnung www.kaiseraugst.ch e-mail: gemeinde.kaiseraugst@kaiseraugst.ch DORFSTRASSE 17 POSTFACH 4303 KAISERAUGST TELEFON 061 816 90 60 FAX 061 816 90 55 Violahof Benützungsordnung
MehrEinwohnergemeinde Lommiswil Reglement über die Benützung der Räumlichkeiten und Einrichtungen der Zivilschutzanlage Lommiswil 2006
Einwohnergemeinde Lommiswil Reglement über die Benützung der Räumlichkeiten und Einrichtungen der Zivilschutzanlage Lommiswil 2006 Vom Gemeinderat am 17. August 2006 beschlossen. EG Lommiswil - 2 - Inhaltsverzeichnis
MehrRAIFFEISEN ARENA
i ALLGEMEINE INFORMATIONEN RAIFFEISEN ARENA www.erlebnisbank.ch RAIFFEISEN ARENA NUTZUNGS REGLEMENT RAIFFEISEN ARENA Die Raiffeisenbank Mischabel-Matterhorn hat im Jahr 2014 einen Teil der Liegenschaft
MehrEvangelisch Reformierte KIRCHGEMEINDE VELTHEIM / OBERFLACHS
Evangelisch Reformierte KIRCHGEMEINDE VELTHEIM / OBERFLACHS Reglement über die Benutzung des Kirchgemeindehauses 1 Vorrang der Kirchgemeinde Sämtliche Räume und Anlagen dienen in erster Linie der Kirchgemeinde
MehrNutzungsreglement Schlössli Gültig ab 8. März 2018
Nutzungsreglement Schlössli Gültig ab 8. März 2018 Zweck 1. Dieses Reglement stellt die ordnungsgemässe Nutzung des Schlössli Wohlen sicher. 2. Das Schlössli steht allen Interessierten Personen, namentlich
MehrBenutzer Reglement. Berghaus Brioche Februar 2018
Benutzer Reglement Berghaus Brioche Februar 2018 1. Mietumfang Das Berghaus Brioche in Plagne bietet Platz für 25 Personen (Innenplätze), 40 Personen (gedeckte Aussenplätze), und ca. 25 Schlafplätze (Massenlager).
MehrEinwohnergemeinde Egerkingen. Benützungsordnung Alte Mühle
Einwohnergemeinde Egerkingen Benützungsordnung Alte Mühle Gültig ab 7. Januar 00 Inhaltsverzeichnis Zweckbestimmung... Anmeldung Bewilligung... Bewilligung... 4 Haftung und Sorgfaltspflicht... 4 5 Ruhe
MehrBenutzungs- und Gebührenreglement Auenhalle und Zivilschutzanlage im Mehrzweckgebäude Rohr
Benutzungs- und Gebührenreglement Auenhalle und Zivilschutzanlage im Mehrzweckgebäude Rohr Vom 4. Dezember 009 (Stand. Januar 00) Räumlichkeiten und Anlagen Folgende Räumlichkeiten und Anlagen stehen zur
MehrVom Gemeinderat erlassen am , revidiert am , teilrevidiert am Art. 1
622.1 Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Verkehrsordnung der Gemeinde Vaz/Obervaz für das Befahren von Alp-, Wald- und Feldstrassen der Gemeinde mit Motorfahrzeugen Gestützt auf Art. 3 SVG sowie
MehrBenützungs-Reglement für den Mehrzweckraum im Heimatmuseum
Benützungs-Reglement für den Mehrzweckraum im Heimatmuseum vom 19. September 2011 I. Allgemeine Bestimmungen Die in diesem Reglement verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich auf beide Geschlechter.
MehrMiet- und Benützungsverordnung
Miet- und Benützungsverordnung Begegnungsraum 3770 Zweisimmen Genehmigt vom Kirchgemeinderat am 20. Oktober 2015 Oktober 2015, Sonja Kübli Seite 1 / 5 1 Zweck Der Begegnungsraum in Zweisimmen dient in
MehrRichtlinie. Richtlinie über die Benützung und den Betrieb der Sportanlage Feldheim. vom 19. Juni
Richtlinie Richtlinie über die Benützung und den Betrieb der Sportanlage Feldheim vom 9. Juni 07 46.3 Richtlinie über die Benützung und den Betrieb der Sportanlage Feldheim vom 9. Juni 07 Der Gemeinderat
MehrBenützungsreglement. Waldhütte Pfingstacker Beinwil am See
Benützungsreglement Waldhütte Pfingstacker Beinwil am See 1. Verwaltung Die Aufsicht über die Waldhütte sowie die Handhabung dieses Reglements steht dem Gemeinderat zu. Er wählt für die Wartung und die
MehrCulinarium Nöggel Tarife
Culinarium Nöggel Tarife Tarife Tarife pro Benützung Ortseigene Auswärtige ohne gewerbliche Nutzung Küche inkl. Essteil 100.- 200.- Dauermieter 50.- 100.- Essteil ohne Küche 50.- 100.- Dauermieter 30.-
MehrVermietung Clublokal
Vermietung Clublokal Version 1.8 Perlen, 29.12.2018 Inhaltsverzeichnis 1 Vermietungen... 3 2 Mietobjekt... 3 3 Mietbeginn und Mietdauer... 3 4 Mietgesuche... 3 5 Verantwortung... 3 6 Übergabe / Rückgabe
MehrKreisschule Bechburg Jurastrasse Oensingen Telefon Telefax
Jurastrasse 4 4702 Oensingen Telefon 062 388 34 44 Telefax 062 388 34 40 www.ksbechburg.ch Nutzungsgesuch für die Benützung der Schulanlagen der - Auszufüllen sind Punkt 1 und 2; die Kosten werden von
MehrGemeinde Schwaderloch
Benützungsreglement der Gemeinde Schwaderloch 1 Gemeinde Schwaderloch Reglement über die Benützung der Schulanlage (Benützungsreglement) ( 37, lit. f des Gesetzes über die Einwohnergemeinden vom 19. Dezember
MehrReglement für Fremdvermietungen Rex-Saal im Chesselhuus
Postfach 254 8330 Pfäffikon ZH www.kulturimrex.ch vorstand@kulturimrex.ch Rex-Saal im Chesselhuus Version: 1.0 Datum: 27.06.2015 Kontakt: fremdvermietung@kulturimrex.ch Inhalt Einleitung... 3 Räume...
MehrGemeindepolizeireglement
Gemeindepolizeireglement - Beschluss durch Gemeindeversammlung am 09. Dezember 005 - Gültig seit 01. Januar 006 - Rechtsgrundlage Polizeigesetz Kanton Bern (551.1) - Ressort Öffentliche Sicherheit - Kontaktstelle
MehrEINWOHNERGEMEINDE 4556 AESCHI SO
EINWOHNERGEMEINDE 4556 AESCHI SO REGLEMENT ÜBER DIE BENÜTZUNG DES MEHRZWECKGEBÄUDES UND DER AUSSENANLAGEN I. Allgemeines Geltungsbereich Art. 1 Dieses Reglement regelt die Benützung der Räumlichkeiten
MehrBenützungsordnung der Turnhalle mit Mehrzwecknutzung der Einwohnergemeinde Schwadernau
Benützungsordnung der Turnhalle mit Mehrzwecknutzung der Einwohnergemeinde Schwadernau Die Einwohnergemeinde Schwadernau erlässt folgende Benützungsordnung für die Benützung der Turnhalle mit Mehrzwecknutzung
MehrSporthalle Chrüzmatt Dagmersellen Benützungsordnung Kraftraum
Sporthalle Chrüzmatt Dagmersellen Benützungsordnung Kraftraum Inhaltsverzeichnis 1 TRÄGERSCHAFT... - 2-2 ZWECK... - 2-3 GRUNDLAGEN... - 2-4 ORGANE... - 2-5 BENÜTZUNG... - 2-5.1 BENÜTZUNGSRECHT... - 2-5.2
MehrBenützungsreglement der Aufenthaltsräume Stöckli 1, Kleindorfstrasse 15 Stöckli 2, Obere Scheugstrasse 3
Benützungsreglement der Aufenthaltsräume Stöckli 1, Kleindorfstrasse 15 Stöckli 2, Obere Scheugstrasse 3 1. Zuständigkeit 1.1. Für die Vermietung des Aufenthaltsraumes ist die unten aufgeführte Kontaktperson
MehrREGLEMENT BENUTZUNG DER TURNHALLEN BREITI / REBACKER B / REBACKER C
REGLEMENT BENUTZUNG DER TURNHALLEN BREITI / REBACKER B / REBACKER C 1 Grundsätze der Vermietung... 3 1.1 Allgemeines... 3 2 Vermietung... 3 2.1 Die Turnhallen können zu folgenden Zeiten gemietet werden:...
MehrBenützungsordnung für die Miete des Schulungs- und Eventraums
Benützungsordnung für die Miete des Schulungs- und Eventraums 1. Grundsätzliches ZWECK Das Dachgeschoss der Villa Gantrisch ist als Schulungs- und Eventraum zu nutzen. VERANTWORTUNG Die Gesamtverantwortung
MehrBenützungsvorschriften für den Gemeindesaal Drei Könige
GEMEINDE SEVELEN Benützungsvorschriften für den Gemeindesaal Drei Könige Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich 2. Zuständigkeit 3. Reservationen 4. Bewilligungen 5. Benützungsgebühren 6. Einrichtung 7.
MehrRichtlinie über die Benützung von Räumlichkeiten und Anlagen der Einwohnergemeinde Lohn- Ammannsegg
EINWOHNERGEMEINDE LOHN-AMMANNSEGG Richtlinie über die Benützung von Räumlichkeiten und Anlagen der Einwohnergemeinde Lohn- Ammannsegg Stand 14.12.2015 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 1 Geltungsbereich...
MehrBüssli Pfadi Uster-Greifensee Benutzungsreglement Formulare für Übergabe und Rückgabe Pflichtenheft Verwalter
Büssli Pfadi Uster-Greifensee Benutzungsreglement Formulare für Übergabe und Rückgabe Pflichtenheft Verwalter Infoblatt Pfadi-Büssli Die Pfadi Uster-Greifensee besitzt einen Ford-Transit-Bus, der in erster
MehrEvangelische Kirchgemeinde 9427 Wolfhalden
Evangelische Kirchgemeinde 9427 Wolfhalden Benützungsreglement Evang.-ref. Kirche Wolfhalden / Kirchgemeinderaum "Dorf 5" Dieses Reglement ordnet die Nutzung sämtlicher Räume der Evangelisch-reformierten
MehrKüsnachter und kirchliche Auswärtige. Anzahl Personen bis bis
Benützungsgebühr Küsnachter und kirchliche Auswärtige Auswärtige Anzahl Personen bis 7 8-14 15 + bis 7 8-14 15 + Tagesaufenthalt ohne Übernachtung 60.- 90.- 120.- 150.- 200.- 250.- Aufenthalt 1. Nacht
MehrGewerbezone Buttisholz
Mietanfrage Die Lokale sind zwischen Anfangs November bis Ende März Mietbar. Unter dem Jahr stehen die Räume ausschliesslich den Vereinen zur Nutzung frei. zwischen SPORTPARK Buttisholz und Veranstalter
MehrStadt Rheineck. Reglement für die Benützung des Feuerwehdepots im Städtli
Stadt Rheineck Reglement für die Benützung des Feuerwehdepots im Städtli Vom Stadtrat genehmigt am 7. Dezember 1988 Reglement über die Benützung des Feuerwehrdepots im Städtli Grundsatz 1. Allgemeines
MehrVermietungsrichtlinien für die Gemeinschaftsräume im Engel Haus Twann
Wohnbaugenossenschaft Zuhause am Bielersee Chlyne Twann 20 2513 Twann www.zuhauseambielersee.ch info@zuhauseambielersee.ch Vermietungsrichtlinien für die Gemeinschaftsräume im Engel Haus Twann Die Gemeinschaftsräume
MehrNr 411 REGLEMENT FÜR DIE BENÜTZUNG DER PLAKATANSCHLAGSTELLEN
Nr 4 REGLEMENT FÜR DIE BENÜTZUNG DER PLAKATANSCHLAGSTELLEN V:\Projekte\Reglemente\Reglemente\4BenuetzungPlakatanschlagstellen.docx REGLEMENT FÜR DIE BENÜTZUNG DER PLAKATANSCHLAGSTELLEN Präsidialabteilung
MehrWeisungen für die Benützung der Schul-, Turn- und Zivilschutzanlage Vogelbuch und der Schulanlage Ferenbalm
Weisungen für die Benützung der Schul-, Turn- und Zivilschutzanlage Vogelbuch und der Schulanlage Ferenbalm 010 Inkl. 1. Teilrevision vom 0.07.01 Inkl.. Teilrevision vom 1.11.017 Inhaltsverzeichnis A)
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für das Mountain Hostel, Grindelwald
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Mountain Hostel, Grindelwald 1. Geltungsbereich Diese AGB finden auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Mountain Hostel (Heller Gastro AG), Grindelwald, und
MehrBenützungsreglement Gemeindesaal
Gemeinde Uerkheim Benützungsreglement Gemeindesaal Konzertbestuhlung 120 Sitzplätze Tischbestuhlung 100 Sitzplätze Foyer, Saal, Küche, Toilettenanlage, rollstuhlgängig Reservationen 062 739 55 20 Seite
MehrREGLEMENT für die Benützung der Räumlichkeiten von TriffAltdorf, Dätwylerstrasse 15
REGLEMENT für die Benützung der Räumlichkeiten von TriffAltdorf, Dätwylerstrasse 15 Artikel 1 Zweck Die Räumlichkeiten des TriffAltdorf dienen Vereinen, Organisationen und Privatpersonen von Altdorf (Benützende)
MehrBENUTZUNGSSATZUNG des Regionalen Natur- und Kulturerlebniszentrums Leckerhölken der Gemeinde Bothkamp
BENUTZUNGSSATZUNG des Regionalen Natur- und Kulturerlebniszentrums Leckerhölken der Gemeinde Bothkamp Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28. Februar 2003 (GVOBl. S.-H. 2003,
MehrFür alle Entscheide mit finanziellen und organisatorischen Konsequenzen ist der Gemeinderat Gottlieben zuständig.
Gemeindehaus Gottlieben Benützungsreglement für 1. Sitzungszimmer 2. Gemeindesaal 3. Küche Zuständigkeit Für alle Entscheide mit finanziellen und organisatorischen Konsequenzen ist der Gemeinderat Gottlieben
MehrRaumvermietungskonzept und Gebührenreglement
Raumvermietungskonzept und Gebührenreglement Die in diesem Reglement verwendeten Bezeichnungen gelten für beide Geschlechter. Der Gemeinderat beschliesst: I Allgemeines 1 Das vorliegende Reglement regelt
MehrPolitische Gemeinde Märstetten. Sekundarschulgemeinde Weinfelden. Reglement über die Benützung der Mehrzweckhalle/Sportanlage Weitsicht Märstetten
Politische Gemeinde Märstetten Sekundarschulgemeinde Weinfelden Reglement über die Benützung der Mehrzweckhalle/Sportanlage Weitsicht Märstetten Genehmigt vom Gemeinderat Märstetten am 17.05.2011 Genehmigt
MehrSicherheitsabteilung. Parkierverordnung. Vom 2. April (Stand 1. Juli 2009)
Sicherheitsabteilung Parkierverordnung Vom. April 998 (Stand. Juli 009) . Nächtliches Dauerparkieren auf öffentlichem Grund Art. Bewilligungspflicht Es ist nur mit behördlicher Bewilligung gestattet, Fahrzeuge
MehrReglement über die Benützung von Schulanlagen der Stadt und Sekundarschule Bülach durch Dritte (Benützungsverordnung)
Reglement über die Benützung von Schulanlagen der Stadt und Sekundarschule Bülach durch Dritte (Benützungsverordnung) vom. August 0 *)revidiert am 5. April 06 durch die Sekundarschulpflege sowie am. April
MehrGesuch zur Benützung der Schulanlage
Gesuch zur Benützung der Schulanlage Gesuchsteller (Zustelladresse) oder verantwortliche Person Name: Verein: Adresse: Telefon: Email: Anlass: Einmalige Benützung (Benutzungsvereinbarung Seiten 2 5) Datum
Mehrüber die Benützung von Motorfahrzeugen ausserhalb der Strassen
78.3 Beschluss vom 6. August 988 über die Benützung von Motorfahrzeugen ausserhalb der Strassen Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf die Bundesgesetzgebung über den Strassenverkehr; gestützt
MehrParkierungsreglement
Parkierungsreglement 005 Parkierungsreglement der Einwohnergemeinde Rubigen Die Einwohnergemeinde Rubigen erlässt, gestützt auf - das eidgenössische Strassenverkehrsgesetz (SVG) vom 19.1.1958, Art. - die
MehrReglement über die Benützung des Aargauer Turnzentrum's Niederlenz
Reglement über die Benützung des Aargauer Turnzentrum's Niederlenz Für alle Bezeichnungen wurde die männliche Form gewählt; sinngemäss ist damit auch die weibliche Form gemeint. 1. Trägerschaft Trägerschaft
MehrGemeinde Unterägeri. Reglement für gemeindliche Sportanlagen
Gemeinde Unterägeri Reglement für gemeindliche Sportanlagen Herausgegeben von der Gemeinde Unterägeri 2003 Der Gemeinderat Unterägeri, gestützt auf 49 und 50 des Gesetzes über die Gemeinden des Kt. Zug,
MehrReglement für gemeindliche Sportanlagen
Reglement für gemeindliche Sportanlagen Herausgegeben von der Gemeinde Unterägeri 2003 Der Gemeinderat Unterägeri, gestützt auf 49 und 50 des Gesetzes über die Gemeinden des Kt. Zug, erlässt Folgendes:
MehrH a u s o r d n u n g für das Pfarreizentrum, Burghaldenstrasse 7
Katholische Kirchenpflege Horgen H a u s o r d n u n g für das Pfarreizentrum, Burghaldenstrasse 7 1. Zweckbestimmung Das Pfarreizentrum dient der Förderung des Gemeinde- und Pfarreilebens. Es steht auch
MehrEinwohnergemeinde Matten b. Interlaken PARKPLATZ-VERORDNUNG
Einwohnergemeinde Matten b. Interlaken PARKPLATZ-VERORDNUNG. Oktober 0 0.0.0 Parkplatz- Verordnung der Einwohnergemeinde Matten b. Interlaken Geltungsbereich Art. Der Gemeinderat erlässt gestützt auf das
MehrB E N U T Z U N G S O R D N U N G für die Grillhütte der Gemeinde Bobenheim-Roxheim
B E N U T Z U N G S O R D N U N G für die Grillhütte der Gemeinde Bobenheim-Roxheim 1. Allgemeines Die gemeindeeigene Grillhütte auf dem Gondelfestplatz am Altrhein mit Toilettenanlage steht Jedermann
MehrRöm. Kath. Kirchgemeinde, Buttisholz. Benutzungsordnung. Träff 14
Röm. Kath. Kirchgemeinde, Buttisholz Benutzungsordnung Träff 14 Zweckbestimmung Der Träff 14 ist grundsätzlich für alle offen, die bereit sind die Benutzungsordnung einzuhalten. Verwaltung des Träff 14
MehrTarifordnung Miete Quartierraum GATE26
Private und Vereine aus Opfikon Firmen aus Opfikon Auswärtige Private und Vereine Auswärtige Firmen BAU UND INFRASTRUKTUR Tarifordnung Miete Quartierraum GATE26 Mieter Zeitraum 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr
MehrBenutzungsverordnung Kirchen und Kirchgemeindehäuser
Benutzungsverordnung Kirchen und Kirchgemeindehäuser 1. Oktober 2015 (mit Änderung vom 16. Januar 2017) Inhalt I. Geltungsbereich und Zuständigkeiten... 3 Geltungsbereich... 3 Zuständigkeit... 3 Verwendungszweck...
MehrHausordnung Miete Mehrzweckraum Schulhaus Chilewis Fisibach
Hausordnung Miete Mehrzweckraum Schulhaus Chilewis Fisibach Inhalt 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Grundsätzliches 2 Hausregeln 2.1 Zugewiesene Räume 2.2 Mehrzweckraum 2.3 Küche 2.4 Eingangsbereich 2.5 Tische
MehrV E R O R D N U N G Ü B E R D A S N A C H T P A R K I E R E N A U F Ö F F E N T L I C H E M G R U N D
V E R O R D N U N G Ü B E R D A S N A C H T P A R K I E R E N A U F Ö F F E N T L I C H E M G R U N D (nachfolgend Nachtparkierverordnung genannt) vom 23. November 2004 I N H A L T 1. ALLGEMEINES... 2
Mehr