Realsteuer-Atlas 2014

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1 Realsteuer-Atlas 2014 Eine Untersuchung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Trier, IHK zu Koblenz, IHK Rheinhessen in Mainz und der IHK Pfalz in Ludwigshafen zur Grundund Gewerbesteuer in Rheinland-Pfalz IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz Ansprechpartner: Reinhard Neises IHK Trier, Herzogenbuscher Str. 12, Trier Telefon: 0651/

2 Realsteuerhebesätze in Rheinland-Pfalz im Jahr 2014 Grund- und Gewerbesteuer gehören zu den wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden und tragen einen Großteil zur Finanzierung der kommunalen Haushalte bei. Für die Unternehmen hingegen stellen sie einen bedeutenden Kostenfaktor dar, der die Standortentscheidung maßgeblich beeinflussen kann. Die vorliegende Untersuchung gibt einen Überblick über die Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer in ausgewählten Städten in Rheinland-Pfalz. Außerdem sind hierin die Daten für alle Städte und Gemeinden im IHK-Bezirk Rheinhessen enthalten. Die Übersicht soll ansiedlungswilligen Unternehmen als erste Orientierung für ihre Standortentscheidung dienen. Ergänzend kann anhand des Gewerbesteuerrechners die konkrete Gewerbesteuerschuld in bestimmten Städten und Gemeinden ermittelt werden. Den Gewerbesteuerrechner finden Sie auf der IHK-Internetseite Darüber hinaus möchte die Industrie und Handelskammer mit dieser Untersuchung ihren Mitgliedsunternehmen einige wichtige Informationen zu diesen Steuern an die Hand geben. Aber auch für die kommunalen Entscheidungsträger dürfte der Realsteuer-Atlas interessante Informationen bereitstellen. Die Daten wurden bei den Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen auf den 30. April 2014 sowie dem Statistischen Landesamt erhoben, denen wir an dieser Stelle ganz herzlich für ihre tatkräftige Unterstützung danken. Leider können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben in dieser Broschüre übernehmen. Mainz im Juli

3 Inhaltsverzeichnis Seite I. Erläuterungen zur Grund- und Gewerbesteuer 4 II. Analyse und Bewertung 8 III. Übersichten Übersicht 1: 14 Realsteuerhebesätze 2014 der Städte in Rheinland-Pfalz mit mehr als Einwohnern Übersicht 2: 16 Gewerbesteuerhebesätze 2012 bis 2014 in ausgewählten Städten in Rheinland-Pfalz Übersicht 3: 17 Grundsteuerhebesätze B 2012 bis 2014 in ausgewählten Städten in Rheinland-Pfalz Übersicht 4: 18 Gewerbesteuerhebesätze in Städten und Gemeinden des IHK-Bezirks Trier mit mehr als Einwohnern Übersicht 5: 19 Gewerbesteuer: Städte und Gemeinden des IHK-Bezirks Trier mit den niedrigsten Hebesätzen Übersicht 6: 20 Gewerbesteuer: Städte und Gemeinden des IHK-Bezirks Trier mit den höchsten Hebesätzen Übersicht 7: 21 Grundsteuer B: Städte und Gemeinden des IHK-Bezirks Trier mit den niedrigsten Hebesätzen Übersicht 8: 22 Grundsteuer B: Städte und Gemeinden des IHK-Bezirks Trier mit den höchsten Hebesätzen Übersicht 9: 23 Realsteuerhebesätze aller Städte und Gemeinden im IHK-Bezirk Trier Übersicht 10: 35 Entwicklung der Gewerbesteuerhebesätze in Rheinland-Pfalz Übersicht 11: 36 Entwicklung der Gewerbesteuerhebesätze im IHK Bezirk Trier 3

4 I. Erläuterungen zur Grund- und Gewerbesteuer 1. Allgemeines Grundsteuer und Gewerbesteuer werden auch als "Realsteuern" bezeichnet ( 3 Abs. 2 Abgabenordnung). Die Grundsteuer gliedert sich gemäß 2 Grundsteuergesetz in eine "Grundsteuer A", die bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben erhoben wird in dieser Untersuchung aber nicht näher betrachtet wird und in eine "Grundsteuer B", die auf allen übrigen Grundstücken lastet und somit auch für die Unternehmen von Bedeutung ist. Die Einnahmen aus der Grundsteuer fließen den Gemeinden wegen ihrer einheitswertabhängigen Bemessungsgrundlage, unabhängig von konjunkturellen Schwankungen, in relativ konstanter Höhe zu und sind damit eine fest kalkulierbare Steuergröße. Die Einnahmen aus der Grundsteuer A werden nach einem Anstieg um 0,8 % im laufenden Jahr in den kommenden Jahren mit rund 388 Mio. Euro für die gesamte Bundesrepublik in etwa konstant bleiben. Dagegen geht der Arbeitskreis Steuerschätzung in seiner Sitzung im Mai 2014 davon aus, dass die wesentlich höheren Einnahmen aus der Grundsteuer B nach einem Anstieg um 2,6 % im Jahr 2014 auf 12,3 Mrd. Euro, in den Folgejahren jährlich weiter um etwa 1,7 % zunehmen werden. 1 Gewerbebetriebe unterliegen der Gewerbesteuer, deren Besteuerungsgrundlage der Gewerbeertrag bildet. Ausgangspunkt für die Berechnung des Gewerbeertrages ist der Gewinn des Unternehmens, der der Einkommen- oder Körperschaftsteuer zugrunde gelegt wird. Diesem sind bestimmte Beträge hinzuzurechnen, die bei der Gewinnermittlung abgezogen wurden. Diese Summe ist sodann um bestimmte Beträge zu kürzen. Bei natürlichen Personen sowie bei Personenhandelsgesellschaften wird außerdem ein Freibetrag von Euro in Abzug gebracht, den es für Kapitalgesellschaften nicht gibt. Im Unterschied zur Einkommensteuer knüpft die Gewerbesteuer am Unternehmen an. Dieser Objektcharakter der Gewerbesteuer hat zur Folge, dass verschiedene gewerbliche Unternehmen einer natürlichen Person als eigenständige Betriebe angesehen werden, die jeder für sich der Gewerbesteuer unterliegen. Die Steuer ist in der Gemeinde zu entrichten, in der das Gewerbe ausgeübt wird. Werden Betriebsstätten in mehreren Gemeinden unterhalten oder erstreckt sich eine Betriebsstätte über mehrere Gemeinden, so wird die Gewerbesteuer gemäß 4 Gewerbesteuergesetz in jeder Gemeinde nach dem Teil des Steuermessbetrages erhoben, der auf sie entfällt. Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 106 Abs. 6, dass das Aufkommen der Grund- und Gewerbesteuer den Gemeinden zusteht. Allerdings müssen die Gemeinden einen Teil ihrer Einnahmen aus der Gewerbesteuer in Form einer Umlage, der sog. Gewerbesteuerumlage, an Bund und Länder abführen. 1 Ergebnis der 144. Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzungen vom in Berlin 4

5 Die Gemeinden haben die Hebesatzautonomie, d.h. ihnen wird die Möglichkeit eröffnet, durch die Festlegung von individuellen Hebesätzen Einfluss auf die Höhe der von den Unternehmen zu leistenden Abgaben zu nehmen und aktiv Standortpolitik zu betreiben. 2. Einnahmequelle der Kommunen Grund- und Gewerbesteuer gehören zu den wichtigsten Steuereinnahmen der Kommunen. Sie machen im Durchschnitt rund 60 % der gesamten gemeindlichen Steuereinnahmen aus. Hinzu kommen die Anteile an der Einkommensteuer (rund 36 Prozent) und der Umsatzsteuer (rund fünf Prozent). 2 Zu den Gesamteinnahmen der Kommunen tragen die Steuereinnahmen aber nur mit etwa einem Drittel bei. Der Rest sind laufende Zuweisungen von Bund und Ländern sowie sonstige Einnahmen (Mieten, Pachten, Gebühren, Veräußerung von Vermögen und Beteiligungen). Mit dem Konjunkturaufschwung der letzten Jahre einhergehend fließt den Kommunen wieder deutlich mehr Gewerbesteuer zu. Für das laufende Jahr 2014 erwartet der Arbeitskreis Steuerschätzung 3 einen Zuwachs der Gewerbesteuer im gesamten Bundesgebiet, und zwar auf rund 44 Milliarden Euro. Dies bedeutet einen Anstieg um 2,1 Prozent. Auch für die folgenden Jahre werden weitere Zuwächse von rund drei Prozent prognostiziert. 3. Bedeutung der Gewerbesteuer als Finanzierungsquelle der Kommunen fraglich Die Gewerbesteuer ist als festes Band zwischen den Gemeinden und der gewerblichen Wirtschaft Ausdruck der wechselseitigen Abhängigkeit. Attraktive Realsteuerhebesätze sind vorteilhaft für ansiedlungs- und investitionsbereite Unternehmen und dadurch auch für die Gemeinden, in Krisenzeiten ebenso wie in Zeiten normaler wirtschaftlicher Entwicklung. Infolge der Neuregelungen durch die Unternehmensteuerreform 2008 hat die Gewerbesteuer erheblich an Bedeutung gewonnen. Um die Einnahmeausfälle aus der Senkung des Körperschaftsteuertarifs fiskalisch auszugleichen, hat der Gesetzgeber zahlreiche Gegenfinanzierungsmaßnahmen eingeführt. Statt des seit langem von der IHK-Organisation geforderten Ersatzes beziehungsweise der Abschaffung der Gewerbesteuer wurde ihre Bemessungsgrundlage um Zinsen, Mieten, Pachten sowie Lizenzgebühren verbreitert. Dies bedeutet eine stetige Mehrbelastung für die Unternehmen und kann gerade in wirtschaftlich schwierigen Jahren dazu führen, dass Unternehmen nicht nur konjunkturbedingt in Schwierigkeiten kommen, sondern zusätzlich durch die ertragsunabhängige Komponente bei der Gewerbesteuer belastet werden. Zwar werden durch die Einführung eines Freibetrags in Höhe von Euro zumindest kleinere Unternehmen verschont. Größere Unternehmen, die in der Regel den gewerbesteuerlichen Freibetrag überschreiten, sehen sich dagegen einer wesentlich höheren Gesamtsteuerbelastung gegenübergestellt. 2 Institut Finanzen und Steuern e. V., IFSt-Schrift Nr. 485, Entwicklung der Realsteuerhebesätze der Gemeinden mit und mehr Einwohnern im Jahr 2012, S Ergebnis der 144. Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzungen vom in Berlin 5

6 Kapitalgesellschaften Aufgrund der Veränderungen durch die Unternehmensteuerreform 2008 bekommt die Gewerbesteuer bei den Kapitalgesellschaften eine dominierende Stellung. Sie können die Gewerbesteuer nicht anrechnen, so dass eine Hebesatzerhöhung sofort und eindeutig eine Steuererhöhung bedeutet. Diese ist nach dem Wegfall des Betriebsausgabenabzugs der Gewerbesteuer im Zuge der Unternehmensteuerreform auch transparent. Besonders problematisch sind dabei die Abkoppelung von der Ertragssituation der Unternehmen und die Betonung von Elementen einer Substanzbesteuerung. Die Höhe der Gewerbesteuerbelastung ist insbesondere abhängig von der Höhe der Gewerbesteuerhebesätze und dem Umfang der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen. Die tatsächliche Gesamtbelastung von Kapitalgesellschaften ergibt sich aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Während die Körperschaftsteuer und der Solidaritätszuschlag konstant 15,83 Prozent betragen, ist die Gewerbesteuer eine variable Größe, die sowohl von der Höhe des Gewerbesteuer-Hebesatzes als auch von der Höhe der Hinzurechnungen und Kürzungen abhängt. Personengesellschaften Bei Personenunternehmen ist die Situation gegenüber den Kapitalgesellschaften differenziert zu betrachten. Durch die Ausweitung der pauschalierten Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer von bisher Faktor 1,8 auf Faktor 3,8 entfaltet die Gewerbesteuer bis zum kritischen Hebesatz von 380 Prozent bzw. bei Einbeziehung des Solidaritätszuschlags bis zum Hebesatz von 400 Prozent grundsätzlich keine Belastungswirkung. Die Anrechnung mit dem Faktor 3,8 führt somit bei einem örtlichen Hebesatz von 400 Prozent zu einer Vollanrechnung der Gewerbesteuer. Dies setzt aber voraus, dass ausreichend Einkommensteuer zur Anrechnung zur Verfügung steht. Hieran kann es insbesondere fehlen, wenn kein positiver Gewerbeertrag erwirtschaftet wird, durch hohe gewerbesteuerliche Hinzurechnungen aber ein positiver Gewerbesteuermessbetrag entsteht und daher Gewerbesteuer festgesetzt wird. Das gleiche gilt, wenn in anderen Einkunftsarten Verluste erwirtschaftet werden und daher keine oder nur eine geringe Einkommensteuer festgesetzt wird oder wenn neben einem positiven Gewerbeertrag in anderen Einkunftsarten Verluste erwirtschaftet werden und daher keine oder nur eine geringe Einkommensteuer festgesetzt wird. Solche Phasen ohne oder mit niedrigen Gewinnen treten auch in gesunden Unternehmen auf, und zwar regelmäßig bei Umstrukturierungen, Neugründungen, Nachfrageänderungen aufgrund von Strukturwandel oder einfach in Krisenzeiten. Gleichermaßen kann es sein, dass nicht ausreichend Anrechnungspotential zur Verfügung steht, wenn für Zwecke der Einkommensteuer Verlustvorträge vorliegen. Sofern die gesetzlich vorgesehene Anrechnung der Gewerbesteuer mangels Anrechnungspotential ins Leere läuft, kommt es zu keiner Abmilderung der Gesamtsteuerbelastung. Als Konsequenz daraus kann sich insbesondere auf Grund des Betriebsausgabenabzugsverbots der Gewerbesteuer eine evident erhöhte Gesamtsteuerbelastung ergeben. Gerade in konjunkturell schwierigen Zeiten funktioniert also die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer nicht. Eine Hebesatzerhöhung verschärft dann diese Situation noch. 6

7 4. Reformbedarf bleibt Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass die Gewerbesteuer trotz der Verbreiterung der Bemessungsgrundlage nach wie vor keine verlässliche Einnahmequelle für die Kommunen darstellt, da sie sehr stark von konjunkturellen Einflüssen bestimmt wird. Die erheblichen Schwankungen der Gewerbesteuereinnahmen resultieren aber auch daraus, dass lediglich fünf Prozent der Steuerpflichtigen 90 Prozent des Gewerbesteueraufkommens tragen. Die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen belasten die Substanz der Unternehmen, da sie unabhängig vom Gewinn jährlich anfallen und somit auch in Krisenzeiten zu zahlen sind. Teilweise müssen die Betriebe für Steuerzahlungen Eigenkapital aufwenden, das sie zur Sicherung ihrer finanziellen Basis im Falle zukünftiger Krisen benötigen. Aus der Sicht der Kammerorganisation muss daher weiter über eine Gewerbesteuerreform nachgedacht werden. Dies auch mit Blick darauf, dass die Kommunen verlässliche Einnahmen und Planungssicherheit in Bezug auf Aufgaben und damit verbundenen Ausgaben benötigen. Die Wirtschaft hat sich immer konstruktiv an Gesprächen über einen Ersatz der Gewerbesteuer beteiligt und ist auch weiterhin bereit, dieses Thema erneut aufzugreifen. Die Unternehmen verlangen aber, dass auch die Ausgabenseite zur Konsolidierung der Gemeindehaushalte herangezogen wird. Dabei steht die Wirtschaft zu ihrer Verantwortung, einen angemessenen Beitrag zur Sicherung der Handlungsfähigkeit der Kommunen zu leisten, denn sie ist Bestandteil der kommunalen Gemeinschaft. Damit dies aber auch leistbar ist, brauchen die Unternehmen einen wirtschaftsfreundlichen Arbeits- und Lebensraum. Hierzu gehört vor allem eine belastbare Steuer- und Gebührenpolitik. Von Jahr zu Jahr steigende Hebesätze beeinträchtigen die Wettbewerbsfähigkeit und damit letztlich auch das Steueraufkommen in der Gemeinde. 7

8 II. Analyse und Bewertung 1. Ausgewählte Städte in Rheinland-Pfalz Die Arbeitsgemeinschaft der rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern hat im Jahr 2014 zum siebten Mal eine Untersuchung der Hebesätze der Gewerbesteuer und der Grundsteuern durchgeführt. Neben allen Gemeinden des jeweiligen Kammerbezirks wurden für Rheinland-Pfalz die Werte für die Städte mit mehr als Einwohnern zusammengestellt. Außerdem wurden 21 größere Städte mit einer besonderen örtlichen Bedeutung ausgewählt und die Entwicklung ihrer Realsteuerhebesätze analysiert. Von den rheinland-pfälzischen Städten mit mehr als Einwohnern hat im Jahr 2014 nur die Stadt Koblenz eine Hebesatzerhöhung vorgenommen, und zwar bei der Grundsteuer B von 400 % auf 420 %. Weitere Hebesatzerhöhungen sind in diesem Jahr nicht zu verzeichnen. Allerdings hatten die betrachteten Kommunen bereits in den vergangenen Jahren massive Hebesatzanhebungen vorgenommen. Betrachtet man den Zeitraum ab 2010, so ergibt sich folgendes Bild: Bei der Gewerbesteuer haben seit 2010 alle Städte bis auf Mainz den Hebesatz erhöht. Damit erheben 2014 acht der neun untersuchten Kommunen einen Gewerbesteuerhebesatz von 400 % und mehr, 2010 waren es nur drei Städte. Nur noch in der Stadt Ludwigshafen liegt der Gewerbesteuerhebesatz mit 375 % deutlich unter dieser Marke. Auch bei der Grundsteuer B wurden die Hebesätze in den vergangenen Jahren deutlich angehoben. Im Jahr 2010 lag der niedrigste Hebesatz bei den neun betrachteten Kommunen mit mehr als Einwohnern noch bei 340 % (Neuwied) und sieben Städte hatten einen Hebesatz von unter 400 %. Nur Mainz und Ludwigshafen wendeten mit 400 % bzw. 420 % höhere Hebesätze an. Im Jahr 2014 liegen die Hebesätze nun bereits in sechs Kommunen bei über 400 %, außerdem in zwei Gemeinden bei genau 400 %. Nur noch eine Kommune Neuwied liegt mit 380 % darunter. Dabei führt inzwischen Mainz mit einem Hebesatz von 440 % das Feld an, gefolgt von Ludwigshafen mit unverändert 420 % und Koblenz mit dem in diesem Jahr auf 420 % angehobenen Hebesatz. Ein ähnliches Bild ergibt sich bei der Betrachtung der Entwicklung des Gewerbesteuerhebesatzes für 21 ausgewählte Städte mit mehr als Einwohnern bzw. mit einer besonderen örtlichen Bedeutung in Rheinland-Pfalz. Im Jahr 2014 sind hier bei der Gewerbesteuer nur vier Hebesatzanhebung zu verzeichnen und zwar in Neuwied von 395 % auf 405 %, in Neustadt/W. von 390 % auf 400%, in Zweibrücken von 410 % auf 420 % und in Wittlich von 352 % auf 380 %. Im Zeitraum von 2010 bis 2014 aber sind die Hebesätze in 18 der 21 Kommunen angehoben worden. Während in Kommunen einen Hebesatz von unter 400 % hatten, sind es in 2014 nur noch neun. Gleichzeitig erhoben nur drei Kommunen einen Hebesatz von über 400 %, in 2014 liegt der Gewerbesteuerhebesatz bereits in 12 Kommunen über 400 %. Den höchsten Gewerbesteuerhebesatz erhebt mit unverändert 440 % die Landeshauptstadt Mainz, gefolgt von Trier und Zweibrücken mit je 420 %, Frankenthal, Kaiserslautern, Koblenz, Pirmasens und Worms mit jeweils 410 % und Bad Kreuznach, Neuwied und Speyer 8

9 mit 405 %. 4 Hebesatzsenkungen hat es dagegen wie bereits im Vorjahr weder bei der Grundsteuer B noch bei der Gewerbesteuer gegeben. Damit sind unter den Spitzenreitern der Gewerbesteuerhebesätze überwiegend kreisfreie Städte vertreten. Auch in den Gemeinden mit Hebesätzen unter 400 % erhöhte sich das Hebesatzniveau in den vergangenen Jahren deutlich. Im Jahr 2010 lag der niedrigste Hebesatz noch bei 330 % (Bad Neuenahr-Ahrweiler), inzwischen liegt er bei 352 % - ebenfalls noch in dieser Stadt. Bildet man einen ungewichteten Durchschnitt über die Hebesätze der betrachteten 21 Kommunen, so ergibt sich für das Jahr 2010 ein durchschnittlicher Hebesatz von 385 %, im Jahr 2014 liegt er bei 399 %. Bei der Grundsteuer B sind in 2014 gegenüber dem Vorjahr erneut fünf Hebesatzanhebungen zu verzeichnen. 5 Davon entfallen vier auf Kommunen, die bisher Hebesätze unterhalb des neuen Nivellierungssatzes von 365 % bei der Grundsteuer B erhoben haben: Andernach erhöhte seinen Hebesatz von 350 % auf 370 %, Germersheim von 340 % auf 370 %, Hassloch von 344 % auf 365 % und Wittlich von 340 % auf 380 %. Außerdem hat Koblenz den Hebesatz von 400 % auf 420 % angehoben. In 2014 wendet nur noch Bad Neuenahr-Ahrweiler mit unverändert 350 % einen unter dem neuen Nivellierungssatz liegenden Hebesatz an. Damit erheben nun sieben Städte einen Hebesatz von über 400 %, in 2010 war es nur eine Stadt (Ludwigshafen mit 420 %). Einen Hebesatz von 400 % und mehr erheben elf Städte nach nur drei Städten in Entsprechend hat sich die Zahl der Gemeinden, die einen Hebesatz von unter 400 % anwenden, von 18 in 2010 auf zehn in 2014 reduziert. Den höchsten Hebesatz hat seit 2012 Mainz mit 440 %, dicht gefolgt von Landau mit 430 % und Ludwigshafen, Kaiserslautern, Koblenz und Trier mit 420 %. In Worms liegt der Hebesatz bei der Grundsteuer B bei 406 %, in Bad Kreuznach, Neustadt/W, Neuwied und Zweibrücken bei 400 %. Bildet man den ungewichteten Durchschnitt über alle 21 Städte, so ergibt sich für das Jahr 2010 ein durchschnittlicher Hebesatz von 358 %, für 2014 ergibt sich bereits ein Wert von 397 %. Insgesamt sind die Realsteuereinnahmen der betrachteten Gemeinden in den vergangenen Jahren stark gestiegen: bei der Gewerbesteuer durch die deutliche Konjunkturbelebung und auch durch die Hebesatzanhebungen, bei der Grundsteuer B im Wesentlichen durch die Hebesatzerhöhungen, die noch stärker waren als bei der Gewerbesteuer. Die Kommunen stehen durch die steigenden Ausgaben massiv unter Druck und werden durch den Entschuldungsfonds zur Erhöhung von Abgaben gezwungen. Trotzdem ist es nicht zu einer Haushaltskonsolidierung gekommen. Dies zeigt: die Städte und Gemeinden haben kein Einnahme-, sondern ein Ausgabeproblem. Für die Unternehmen sind die Hebesatzerhöhungen in doppelter Hinsicht problematisch: Durch die Hebesatzerhöhungen werden zum einen Gewinne stärker abgeschöpft und die Steuerbelastung steigt. Außerdem erfolgt bei der Gewerbesteuer durch die erweiterte Hinzurechnung ertragsunabhängiger Positionen seit der Unternehmensteuerreform 2008 eine verstärkte Substanzbesteuerung. Damit entscheidet der örtliche Hebesatz zu einem erheblichen Teil über die Standortqualität der einzelnen Kommunen und die 4 Übersicht 2: Gewerbesteuerhebesätze 2012 bis 2014 in ausgewählten Städten in Rheinland-Pfalz 5 Übersicht 3: Grundsteuerhebesätze B 2012 bis 2014 in ausgewählten Städten in Rheinland-Pfalz 9

10 Wettbewerbsfähigkeit der ansässigen Firmen. Die Gewerbesteuer kann in ertragsschwachen Jahren sogar die Existenz von Unternehmen gefährden und diese zu Standortverlagerungen bewegen. Im Ergebnis führen so Hebesatzerhöhungen zu steuerlichen Mindereinnahmen anstelle geplanter Mehreinnahmen. 2. IHK-Bezirk Trier: Steuererhöhungen setzen sich fort Auch die Städte und Gemeinden in der Region Trier drehen weiter an der Steuerschraube. Nach der aktuellen Auswertung gab es in den 556 Kommunen im IHK-Bezirk Trier in diesem Jahr 377 Erhöhungen der Gewerbe- und Grundsteuer B. Damit setzt sich auch in diesem Jahr der Trend der Vorjahre fort, in denen die Städte und Gemeinden die kommunalen Steuern schon massiv nach oben geschraubt haben. Im Jahr 2013 gab es bereits 170 und im Jahr davor sogar 312 Hebesatzerhöhungen. Diese permanenten Steuererhöhungen auf kommunaler Ebene sind besorgniserregend, denn eine solche mehrjährige Erhöhungswelle der Gewerbe- und Grundsteuern gab es im IHK-Bezirk Trier noch nie. Die Unternehmen der Region müssen dadurch weitere finanzielle Mehrbelastungen verkraften, obwohl die Gewerbesteuer den Kommunen aufgrund des Konjunkturaufschwungs auch ohne die regionalen Steuererhöhungen deutliche Mehreinnahmen beschert. Seit 2011 betragen die Gewerbesteuereinnahmen im IHK-Bezirk Trier jährlich mehr als 140 Millionen Euro und liegen somit auf einem sehr hohen Niveau. Zum Vergleich: Vor zehn Jahren betrugen die Gewerbesteuereinnahmen rund 90 Millionen Euro. Obwohl die IHK Trier im Jahr 2013 bereits 50 Anhebungen der Gewerbesteuerhebesätze um durchschnittlich 30 Prozentpunkte verzeichnete, haben dieses Jahr erneut 160 Gemeinden ihre Gewerbesteuerhebesätze um durchschnittlich 20 Prozentpunkte erhöht. Bei der Grundsteuer B, die für Betriebs- und andere Grundstücke zu zahlen ist, registrierte die IHK im Jahr 2013 insgesamt 120 Hebesatzerhöhungen um durchschnittlich etwa 40 Prozentpunkte, während in diesem Jahr sogar schon 217 Gemeinden ihre Grundsteuerhebesätze um durchschnittlich 30 Prozentpunkte erhöhten. 62 Kommunen haben in diesem Jahr sowohl den Grundsteuer- als auch den Gewerbesteuerhebesatz erhöht Mit den Steuererhöhungen versuchen die Kommunen ihre überwiegend schwierige Haushaltslage zu verbessern. Mitverantwortlich für die zahlreichen Hebesatzerhöhungen dürfte aber auch der Kommunale Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RLP) sein. Mithilfe des seit 2012 geltenden Fonds soll den Städten und Gemeinden aus ihren Finanznöten und konkret beim Abbau der Kassenkredite geholfen werden. Die Städte und Gemeinden kommen jedoch nur dann in den Genuss von Fondsmitteln, wenn sie ihrerseits alle Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen. Dieser finanzielle Druck durch den KEF-RLP wirkt sich vor allem auf die Entwicklung der Realsteuern aus. Von den 203 am KEF-RLP teilnehmenden Kommunen aus dem IHK-Bezirk Trier haben in diesem Jahr 35 Kommunen ihren Gewerbesteuerhebesatz erhöht und 50 den Hebesatz für die Grundsteuer B. Ein weiterer Grund für die massiven Steuererhöhungen dürfte auch die seit 2014 geltende Anhebung der Nivellierungssätze bei der Grund- und Gewerbesteuer auf jeweils 365 Prozent 10

11 sein. Hierdurch wird zusätzlicher Druck auf die Entwicklung der Realsteuern ausgeübt. Bedeutung erlangen die Nivellierungssätze vor allem im Zusammenhang mit der Berechnung der vom Land an die Kommunen gewährten Zuweisungen sowie bei der von den Gemeinden zu zahlenden Kreis- und Verbandsgemeindeumlage. Den Städten und Gemeinden, die mit ihren Hebesätzen unter den Nivellierungssätzen liegen, werden bei den Berechnungen der Zuweisungen und Umlagen die auf diesen Sätzen basierenden fiktiven höheren Einnahmen unterstellt; sie werden also reicher gerechnet, als sie tatsächlich sind und erhalten dadurch geringere Zuweisungen beziehungsweise müssen höhere Umlagen zahlen. Daher haben im IHK-Bezirk Trier insgesamt 108 Gemeinden ihren Gewerbesteuerhebesatz und 140 Gemeinden ihren Grundsteuerhebesatz dem Nivellierungssatz von 365 Prozent angepasst. Die Vollversammlung der IHK Trier hat das Drehen an der Steuerschraube bereits mit Besorgnis zur Kenntnis genommen. Aus ihrer Sicht kann eine Konsolidierung der maroden Kommunalhaushalte nur über die Einnahmeseite nicht gelingen. Denn die seit Jahren steigenden Steuereinnahmen gingen bislang schon nicht mit einer Haushaltskonsolidierung einher. Deshalb muss die Ausgabenseite stärker in den Fokus der Stadt- und Gemeinderäte rücken und das Konnexitätsprinzip Beachtung finden, so dass Bund und Land die Kosten zahlen, die durch ihre Gesetze verursacht werden. 250 Erhöhungen der Hebesätze im IHK-Bezirk Trier in den Jahren Hebesatzerhöhungen Gewerbesteuer Hebesatzerhöhungen Grundsteuer B

12 3. Kommunen in der Pflicht Nachdem die Aufwärtsentwicklung der Realsteuerhebesätze gemessen an den massiven Erhöhungen der Vorjahre in 2011 und 2012 gebremst zu sein schien, korrigiert die diesjährige Analyse der Hebesatzentwicklung dieses Bild. Gleichzeitig bestätigt sie die bereits 2012 seitens der vier rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern geäußerte Befürchtung, dass die Reform des kommunalen Finanzausgleichs durch die Anhebung der Nivellierungssätze bei Gewerbesteuer und Grundsteuer B zu einer erneuten Anhebungswelle bei den Hebesätzen führt. Auch und gerade vor dem Hintergrund der Anforderungen des Kommunalen Entschuldungsfonds führen diese erhöhten Nivellierungssätze dazu, dass die Gemeinden unter Zugzwang geraten, ihre Hebesätze zu erhöhen. Die Nivellierungssätze von Grundsteuer B und Gewerbesteuer sind durch das im vergangenen Jahr verabschiedete Gesetz zur Reform des Kommunalen Finanzausgleichs bei der Gewerbesteuer von bisher 352 % auf 365 % und bei der Grundsteuer B von bisher 338 % ebenfalls auf 365 % angehoben worden. Die Höhe der Umlage, die die Kommunen in den Finanzausgleich zahlen müssen oder daraus erhalten, bemisst sich danach, wie hoch ihre Einnahmen aus der jeweiligen Steuer bei Anwendung des Nivellierungssatzes wären. Belassen Kommunen ihre Hebesätze unter den Nivellierungssätzen, müssen sie von Einnahmen, die sie gar nicht realisieren, Umlagen zahlen. Kommunen mit Hebesätzen unter 365 % wurden und werden dadurch regelrecht gezwungen, ihre Hebesätze und damit die Steuerbelastung der ortsansässigen Wirtschaft zu erhöhen. Dies spiegeln die vorjährige und die diesjährige Analyse der Hebesatzentwicklung deutlich wider: Als Argument für die Hebesatzerhöhungen wird immer wieder angeführt, die Kommunen müssten ihre hohe Verschuldung abbauen. Es stimmt, dass die Verschuldung von Bund, Ländern und Kommunen hoch ist sie ist viel zu hoch. Eine Rückführung ist dringend geboten. Dass ein wiederholtes Drehen an der Steuerschraube zwecks Erhöhung der Einnahmen hierbei nicht zielführend ist, haben die vergangenen Jahre gezeigt. Trotz stark steigender Einnahmen, konjunktur- und auch hebesatzbedingt, ist ein Abbau der Verschuldung bisher nicht gelungen. Die Regel, dass neue Einnahmen regelmäßig auch neue Begehrlichkeiten mit sich bringen, hat sich wiederholt bestätigt. Ein Abbau der Verschuldung ist nur dadurch möglich, dass die kommunalen Aufgaben und Ausgaben genau geprüft werden und identifizierte Einsparpotentiale genutzt werden. Außerdem ist es wichtig, dass das Konnexitätsprinzip, wie vom Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz gefordert, wieder beachtet wird: wenn die Kommunen verpflichtet werden, zusätzliche ausgabewirksame Aufgaben zu übernehmen, müssen ihnen hierfür auch die entsprechenden Finanzmittel von Bund und Land zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig muss die steuerliche Belastung wieder auf mehr Schultern verteilt werden es kann nicht sein, dass 5 % der Steuerpflichtigen 90 % des Gewerbesteueraufkommens aufbringen. Das Wachstum der vor Ort ansässigen Wirtschaft muss durch wirtschaftsfreundliche Rahmenbedingungen gefördert werden. Hierdurch entstehen auch bei konstanten Hebesätzen Mehreinnahmen, die ebenso wie konjunkturbedingte Einnahmeüberschüsse zur Haushaltskonsolidierung verwendet werden müssen. Wenn die Politik es schafft, diese 12

13 Maßgaben zu erfüllen, bleibt Deutschland ein attraktiver und zukunftsfähiger Standort für unsere Unternehmen, die sowohl durch ihre Steuerzahlungen als auch durch die Beschäftigung von Mitarbeitern in Deutschland einen wesentlichen Beitrag zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte leisten. Mit immer höheren Hebesätzen bekommen die Gewerbe- und die Grundsteuer bei der Ansiedlungsfrage, aber auch bei der Entscheidung zum Verbleib in der Kommune, eine immer größere Bedeutung. Dies gilt insbesondere für Kapitalgesellschaften, bei denen die Gewerbesteuer wegen der fehlenden Anrechenbarkeit eine dominierende Stellung in Bezug auf die Abgabenbelastung hat. Die Vereinbarung zum Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP) sieht vor, dass Gemeinden nur dann Mittel zum Abbau ihrer Liquiditätskredite aus dem Fonds erhalten, wenn sie ihre Einnahmequellen, also auch die Gewerbe- und Grundsteuer, vollständig ausgeschöpft haben. Dies hat in den vergangenen beiden Jahren einen massiven Druck zu Hebesatzanhebungen geschaffen, der sich in der Aufwärtsentwicklung der Realsteuerhebesätze in 2011 und 2012 gezeigt hat. 13

14 Übersicht 1: Realsteuerhebesätze 2014 der Städte in Rheinland-Pfalz mit mehr als Einwohnern Stadt Einwohnerzah l* Hebesatz Gewerbesteue r Hebesatz Grundsteuer B Hebesatz Grundsteuer A Mainz Ludwigshafen Koblenz Trier Kaiserslautern Worms Neuwied/Rh Neustadt/WN Speyer * Einwohner Rheinland-Pfalz, Stand: , Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz Ludwigshafen Neustadt/WN Neuwied/Rh. Speyer Worms Kaiserslautern Koblenz Trier Mainz Gewerbesteuerhebesatz in Städten mit mehr als Einwohnern in Rheinland-Pfalz in

15 Neuwied/Rh. Neustadt/WN Speyer Worms Kaiserslautern Ludwigshafen Koblenz Trier Mainz Hebesatz der Grundsteuer B in Städten mit mehr als Einwohnern in Rheinland-Pfalz in

16 Übersicht 2: Gewerbesteuerhebesätze 2012 bis 2014 in ausgewählten Städten in Rheinland-Pfalz Rheinland- Pfalz Einwohnerza hl* Hebesatz 2012 Hebesatz 2013 Hebesatz 2014 Mainz Ludwigshafen Koblenz Trier Kaiserslautern Worms Neuwied Neustadt/W Speyer Frankenthal Bad Kreuznach Landau Pirmasens Zweibrücken Idar-Oberstein Andernach Bad Neuenahr- Ahrw Germersheim Hassloch Konz Wittlich * Stand: , Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz 16

17 Übersicht 3: Grundsteuerhebesätze B 2012 bis 2014 in ausgewählten Städten in Rheinland-Pfalz Rheinland- Pfalz Einwohnerzah l* Hebesatz 2012 Hebesatz 2013 Hebesatz 2014 Mainz Ludwigshafen Koblenz Trier Kaiserslautern Worms Neuwied Neustadt/W Speyer Frankenthal Bad Kreuznach Landau Pirmasens Zweibrücken Idar-Oberstein Andernach Bad Neuenahr- Ahrw Germersheim Hassloch Konz Wittlich * Stand: , Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz 17

18 Übersicht 4 Gewerbesteuerhebesätze in Städten und Gemeinden des IHK-Bezirks Trier mit mehr als Einwohnern Stadt Einwohnerzahl am * Gewerbesteuerhebesätze Trier Wittlich Konz Bitburg Morbach Daun Gerolstein Schweich Saarburg Bernkastel-Kues Traben-Trarbach Hermeskeil Prüm Trierweiler Speicher Hillesheim *Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz 18

19 Übersicht 5: Gewerbesteuer Städte und Gemeinden des IHK-Bezirkes Trier mit den niedrigsten Hebesätzen 2014 (in Klammern die Hebesätze des Vorjahres) PLZ Gemeinde Gewerbesteuer Wiersdorf 320 (320) Walsdorf 320 (320) Reimerath 320 (320) Nitz 320 (320) Lirstal 320 (320) Brücktal 320 (320) Bereborn 320 (320) Zerf 330 (330) Willwerscheid 330 (330) Waldweiler 330 (330) 19

20 Übersicht 6: Gewerbesteuer Städte und Gemeinden des IHK-Bezirkes Trier mit den höchsten Hebesätzen 2014 (in Klammern die Hebesätze des Vorjahres) PLZ Gemeinde Gewerbesteuer Dierfeld 900 (900) Wettlingen 600 (600) Waxweiler 550 (470) Hisel 500 (500) Rorodt 470 (470) Sengerich 450 (450) Ammeldingen a.d.our 450 (450) Feilsdorf 450 (450) Niederstedem 450 (450) Trimport 450 (450) Lissendorf 420 (400) Hüttingen a. d. Kyll 420 (420) Niederweiler 420 (420) Schleich 420 (420) Trier 420 (420) Übereisenbach 420 (420) Burgen 415 (415) Veldenz 410 (410) Daleiden 400 (380) Stadtkyll 400 (380) Affler 400 (400) Arzfeld 400 (400) Balesfeld 400 (400) Breit 400 (400) Dahnen 400 (400) Enzen 400 (400) Etteldorf 400 (400) Gentingen 400 (400) Holsthum 400 (400) Hütten 400 (400) Jünkerath 400 (400) Keppeshausen 400 (400) Kesten 400 (400) Menningen 400 (400) Morscheid 400 (400) Oberstedem 400 (400) 20

21 Übersicht 7: Grundsteuer B Städte und Gemeinden des IHK-Bezirkes Trier mit den niedrigsten Hebesätzen 2014 (in Klammern die Hebesätze des Vorjahres) PLZ Gemeinde Grundsteuer B Reimerath 270 (270) Nitz 270 (270) Lirstal 270 (270) Brücktal 270 (270) Bereborn 270 (270) Willwerscheid 290 (290) Welcherath 290 (290) Walsdorf 290 (290) Steinborn 290 (290) Sassen 290 (290) Mannebach /VG Kb.) 290 (290) Kötterichen 290 (290) Kolverath 290 (290) Kleinich 290 (290) Diefenbach 290 (290) Arbach 290 (290) Scheitenkorb 300 (300) Niederraden 300 (300) Baldringen 300 (300) Sarmersbach 317 (317) Longuich 317 (317) Talling 320 (300) Leimbach b.n. 320 (320) Kyllburgweiler 320 (320) Hochscheid 320 (300) Erden 320 (320) Strohn 325 (310) 21

22 Übersicht 8: Grundsteuer B Städte und Gemeinden des IHK-Bezirkes Trier mit den höchsten Hebesätzen 2014 (in Klammern die Hebesätze des Vorjahres) PLZ Gemeinde Grundsteuer B Dierfeld 900 (900) Euscheid 650 (650) Malberg 575 (500) Keppeshausen 550 (550) Kyllburg 550 (550) Spangdahlem 550 (550) Waxweiler 550 (470) Dahnen 530 (530) Dasburg 530 (530) Neuerburg 525 (460) Auw a. d. Kyll 518 (518) Daleiden 510 (470) Badem 500 (500) Bettingen 500 (500) Dudeldorf 500 (450) Hisel 500 (500) Hosten 500 (500) Kickeshausen 500 (500) Körperich 500 (450) Lützkampen 500 (500) Mettendorf 500 (400) Niederpierscheid 500 (500) Orenhofen 500 (500) Pickließem 500 (500) Plascheid 500 (500) Preischeid 500 (500) Roth an der Our 500 (450) Schleid 500 (500) Speicher 500 (500) Utscheid 500 (500) Weidingen 500 (500) Merlscheid 490 (490) Oberpierscheid 490 (490) 22

23 Übersicht 9: Realsteuerhebesätze 2014 aller Städte und Gemeinden des IHK-Bezirkes Trier (in Klammern 2013) * PLZ Gemeinde Gewerbesteuer Grundsteuer B Aach 380 (380) 400 (400) Affler 400 (400) 400 (400) Alsdorf 350 (350) 400 (450) Altrich 380 (380) 350 (350) Altscheid 380 (380) 400 (400) Ammeldingen a.d.our 450 (450) 450 (450) Ammeldingen b. N. 380 (380) 450 (450) Arbach 330 (330) 290 (290) Arenrath 380 (365) 340 (340) Arzfeld 400 (400) 460 (460) Auw a. d. Kyll 380 (380) 518 (518) Auw bei Prüm 380 (380) 450 (450) Ayl 350 (350) 400 (400) Badem 380 (380) 500 (500) Baldringen 330 (330) 300 (300) Balesfeld 400 (400) 450 (450) Basberg 365 (360) 365 (340) Bauler 380 (380) 340 (340) Bausendorf 365 (350) 365 (350) Baustert 380 (350) 380 (350) Beilingen 350 (350) 400 (400) Beinhausen 352 (352) 338 (338) Bekond 365 (350) 370 (350) Bengel 365 (360) 365 (360) Bereborn 320 (320) 270 (270) Berenbach 365 (352) 365 (338) Berglicht 365 (350) 365 (320) Bergweiler 380 (380) 340 (340) Berkoth 380 (380) 365 (350) Berlingen 370 (350) 370 (350) Berndorf 365 (330) 365 (338) Bernkastel-Kues 380 (380) 365(350) Berscheid 380 (380) 340 (340) Bescheid 330 (330) 350 (350) Betteldorf 365 (352) 365 (338) Bettenfeld 365 (352) 365 (338) Bettingen 380 (380) 500 (500) Beuren 350 (350) 400 (400) Bickendorf 380 (380) 365 (350) Biersdorf am See 380 (380) 450 (450) Biesdorf 380 (380) 450 (450) Binsfeld 380 (380) 340 (340) Birgel 380 (380) 385 (385) 23

24 PLZ Gemeinde Gewerbesteuer Grundsteuer B Birresborn 350 (330) 400 (350) Birtlingen 350 (350) 370 (350) Bitburg 360 (360) 400 (400) Bleckhausen 380 (380) 365 (338) Bleialf 380 (380) 450 (450) Bodenbach 352 (352) 338 (338) Bollendorf 380 (380) 450 (450) Bonerath 380 (352) 400 (400) Bongard 352 (352) 338 (338) Borler 352 (330) 338 (290) Boxberg 352 (352) 338 (338) Brandscheid 350 (350) 340 (340) Brauneberg 390 (390) 365 (360) Brecht 380 (380) 400 (380) Breit 400 (400) 370 (342) Brimingen 380 (380) 420 (420) Brockscheid 365 (360) 370 (370) Bruch 350 (350) 340 (340) Brücktal 320 (320) 270 (270) Buchet 350 (350) 365 (340) Büdesheim 380 (380) 400 (400) Büdlich 350 (350) 370 (342) Burbach 352 (352) 450 (450) Burg 380 (380) 340 (340) Burg (Mosel) 365 (360) 365 (340) Burgen 415 (415) 390 (390) Burtscheid 375 (375) 375 (375) Dackscheid 380 (380) 400 (400) Dahlem 380 (380) 400 (400) Dahnen 400 (400) 530 (530) Daleiden 400 (380) 510 (470) Damflos 350 (350) 400 (400) Darscheid 365 (352) 365 (350) Dasburg 380 (380) 530 (530) Daun 365 (365) 400 (400) Dauwelshausen 350 (350) 450 (450) Demerath 365 (352) 365 (350) Densborn 345 (330) 380 (350) Detzem 365 (330) 365 (340) Deudesfeld 365 (352) 365 (350) Deuselbach 365 (350) 365 (342) Dhronecken 365 (350) 365 (342) Diefenbach 350 (350) 290 (290) Dierfeld 900 (900) 900 (900) Dierscheid 380 (380) 340 (340) Dingdorf 350 (350) 340 (340) Dockendorf 380 (380) 380 (380) 24

25 PLZ Gemeinde Gewerbesteuer Grundsteuer B Dockweiler 365 (330) 365 (350) Dodenburg 380 (380) 340 (340) Dohm-Lammersdorf 365 (360) 365 (338) Drees 340 (330) 365 (290) Dreis 380 (380) 340 (340) Dreis-Brück 365 (330) 365 (338) Dudeldorf 380 (380) 500 (450) Duppach 345 (330) 380 (350) Echternacherbrück 352 (352) 450 (450) Echtershausen 380 (380) 400 (400) Eckfeld 365 (352) 365 (350) Ehlenz 380 (380) 450 (450) Eilscheid 380 (380) 400 (400) Eisenach 380 (380) 430 (420) Eisenschmitt 365 (352) 365 (340) Ellscheid 365 (360) 365 (350) Emmelbaum 380 (380) 450 (450) Enkirch 365 (360) 365 (340) Ensch 365 (330) 365 (338) Enzen 400 (400) 400 (400) Erden 350 (350) 320 (320) Ernzen 380 (380) 400 (400) Esch (VG Ob. Kyll) 375 (375) 380 (380) Esch (WIL) 355 (355) 340 (340) Eschfeld 380 (380) 450 (450) Eßlingen 340 (340) 370 (340) Etgert 365 (350) 365 (342) Etteldorf 400 (400) 400 (400) Euscheid 350 (350) 650 (650) Farschweiler 380 (340) 400 (400) Feilsdorf 450 (450) 450 (450) Fell 365 (350) 400 (375) Ferschweiler 390 (390) 450 (450) Feuerscheid 350 (350) 365 (340) Feusdorf 380 (380) 390 (380) Fisch 330 (330) 375 (375) Fischbach-Oberraden 380 (380) 350 (350) Fleringen 350 (350) 365 (340) Fließem 380 (380) 470 (450) Flussbach 370 (350) 360 (320) Föhren 380 (380) 365 (350) Franzenheim 355 (330) 400 (400) Freudenburg 365 (365) 380 (380) Gefell 365 (352) 365 (338) Geichlingen 375 (350) 370 (340) Geisfeld 365 (330) 440 (400) Gelenberg 352 (352) 338 (338) 25

26 PLZ Gemeinde Gewerbesteuer Grundsteuer B Gemünd 350 (350) 450 (450) Gentingen 400 (400) 450 (450) Gerolstein 360 (360) 380 (380) Gielert 365 (350) 365 (342) Giesdorf 380 (380) 365 (340) Gillenfeld 365 (352) 440 (440) Gilzem 380 (380) 475 (450) Gindorf 380 (380) 450 (450) Gipperath 330 (330) 340 (340) Gladbach 380 (380) 340 (340) Gondenbrett 380 (380) 400 (400) Gondorf 380 (380) 380 (380) Gönnersdorf 380 (360) 450 (380) Gornhausen 365 (350) 330 (330) Graach a. d. Mosel 370 (370) 370 (350) Gräfendhron 365 (350) 365 (342) Gransdorf 380 (380) 400 (400) Greimerath (VG Kell) 350 (350) 400 (400) Greimerath (VG MS) 365 (352) 365 (350) Grimburg 365 (350) 365 (350) Großkampenberg 380 (380) 480 (480) Großlangenfeld 350 (350) 365 (340) Großlittgen 352 (352) 340 (340) Gunderath 365 (352) 365 (338) Gusenburg 350 (350) 400 (400) Gusterath 380 (380) 400 (400) Gutweiler 352 (352) 440 (440) Habscheid 380 (350) 365 (340) Hallschlag 380 (352) 450 (420) Halsdorf 380 (380) 350 (350) Hamm 380 (380) 400 (400) Hargarten 380 (380) 400 (400) Harspelt 380 (380) 450 (450) Hasborn 375 (360) 385 (370) Heckenmünster 350 (350) 340 (340) Heckhuscheid 350 (350) 365 (340) Heddert 340 (340) 400 (400) Heidenburg 365 (350) 365 (342) Heidweiler 350 (350) 340 (340) Heilbach 380 (330) 450 (300) Heilenbach 380 (380) 365 (340) Heisdorf 350 (350) 365 (340) Hentern 350 (350) 400 (400) Herbstmühle 380 (380) 450 (450) Herforst 380 (380) 450 (450) Herl 380 (380) 400 (400) Hermeskeil 350 (350) 400 (400) 26

27 PLZ Gemeinde Gewerbesteuer Grundsteuer B Hersdorf 380 (380) 400 (400) Herzfeld 380 (380) 450 (450) Hetzerath 380 (380) 340 (340) Hillesheim 365 (352) 365 (350) Hilscheid 365 (350) 374 (374) Hinterweiler 365 (352) 365 (338) Hinzenburg 380 (380) 400 (400) Hinzert-Pölert 350 (350) 400 (350) Hisel 500 (500) 500 (500) Hochscheid 350 (350) 320 (320) Höchstberg 352 (352) 365 (338) Hockweiler 355 (330) 400 (400) Hohenfels-Essingen 345 (330) 380 (350) Holsthum 400 (400) 450 (450) Holzerath 340 (340) 400 (350) Hommerdingen 380 (380) 350 (350) Hontheim 370 (350) 350 (320) Horath 355 (355) 365 (342) Horperath 365 (352) 365 (338) Hörscheid 352 (352) 338 (338) Hörschhausen 352 (352) 338 (338) Hosten 380 (380) 500 (500) Hupperath 350 (350) 340 (340) Hütten 400 (400) 340 (340) Hütterscheid 380 (380) 380 (380) Hüttingen a. d. Kyll 420 (420) 435 (420) Hüttingen bei Lahr 380 (380) 450 (450) Idenheim 380 (380) 400 (400) Idesheim 380 (380) 365 (360) Igel 330 (330) 420 (400) Immerath 365 (350) 365 (356) Immert 365 (350) 365 (342) Ingendorf 380 (380) 400 (400) Irmenach 365 (360) 365 (340) Irrel 380 (380) 450 (450) Irrhausen 380 (380) 450 (450) Irsch 350 (350) 400 (400) Jucken 380 (380) 450 (450) Jünkerath 400 (400) 400 (400) Kalenborn-Scheuern 345 (330) 380 (350) Kanzem 350 (350) 350 (350) Kaperich 352 (310) 338 (240) Karl 365 (352) 365 (340) Karlshausen 380 (380) 450 (450) Kaschenbach 370 (370) 340 (340) Kasel 380 (380) 400 (400) Kastel-Staadt 350 (350) 400 (400) 27

28 PLZ Gemeinde Gewerbesteuer Grundsteuer B Katzwinkel 352 (352) 338 (338) Kelberg 340 (340) 338 (338) Kell am See 350 (350) 400 (370) Kenn 365 (330) 365 (350) Keppeshausen 400 (400) 550 (550) Kerpen (Eifel) 365 (352) 365 (350) Kerschenbach 375 (375) 365 (338) Kesfeld 352 (352) 370 (370) Kesten 400 (400) 385 (385) Kickeshausen 380 (380) 500 (500) Kinderbeuern 370 (370) 360 (360) Kinheim 370 (370) 350 (350) Kinzenburg 380 (380) 450 (450) Kirchweiler 365 (352) 365 (338) Kirf 365 (352) 400 (400) Kirsbach 352 (352) 338 (338) Klausen 370 (370) 340 (340) Kleinich 330 (330) 290 (290) Kleinlangenfeld 350 (350) 340 (340) Klüsserath 345 (330) 360 (350) Kolverath 330 (330) 290 (290) Kommen 380 (380) 365 (350) Konz, Stadt 385 (385) 390 (390) Kopp 345 (330) 380 (370) Kordel 355 (355) 400 (400) Korlingen 380 (352) 400 (400) Körperich 380 (380) 500 (450) Kötterichen 330 (330) 290 (290) Köwerich 350 (330) 365 (350) Koxhausen 380 (380) 450 (450) Kradenbach 365 (352) 365 (338) Krautscheid 380 (380) 450 (450) Kröv 380 (380) 380 (380) Kruchten 380 (380) 450 (450) Kyllburg 385 (385) 550 (550) Kyllburgweiler 330 (330) 320 (320) Lahr 365 (350) 450 (450) Lambertsberg 380 (380) 450 (450) Lampaden 350 (350) 400 (400) Landscheid 380 (380) 350 (350) Langsur 380 (380) 400 (400) Lascheid 380 (380) 470 (470) Lasel 350 (350) 365 (340) Laufeld 365 (352) 365 (340) Lauperath 380 (380) 450 (450) Leidenborn 380 (380) 450 (450) Leimbach b. N. 350 (350) 320 (320) 28

29 PLZ Gemeinde Gewerbesteuer Grundsteuer B Leiwen 365 (330) 365 (338) Lichtenborn 380 (380) 360 (360) Lierfeld 380 (380) 400 (400) Lieser 390 (390) 365 (350) Ließem 380 (340) 380 (320) Lirstal 320 (320) 270 (270) Lissendorf 420 (400) 420 (400) Longen 365 (340) 365 (350) Longkamp 380 (380) 365 (340) Longuich 330 (330) 317 (317) Lorscheid 352 (352) 400 (400) Lösnich 380 (380) 365 (365) Lötzbeuren 330 (330) 330 (290) Lückenburg 350 (350) 365 (342) Lünebach 380 (380) 480 (480) Lützkampen 380 (380) 500 (500) Malberg 380 (380) 575 (500) Malbergweich 365 (340) 365 (340) Malborn 365 (355) 365 (342) Mandern 350 (350) 400 (400) Manderscheid 365 (352) 397 (397) Manderscheid 380 (380) 400 (400) Mannebach 350 (350) 400 (400) Mannebach (VG Kb.) 330 (330) 290 (290) Maring-Noviand 370 (370) 365 (345) Masthorn 350 (350) 365 (340) Matzerath 350 (350) 365 (340) Mauel 380 (380) 350 (350) Meckel 380 (380) 380 (380) Meerfeld 360 (352) 350 (338) Mehren 365 (352) 440 (440) Mehring 365 (330) 365 (338) Meisburg 365 (352) 365 (338) Menningen 400 (400) 470 (470) Merlscheid 380 (380) 490 (490) Merschbach 365 (350) 365 (342) Mertesdorf 380 (380) 400 (400) Merzkirchen 352 (352) 400 (400) Messerich 365 (365) 375 (375) Mettendorf 380 (380) 500 (400) Metterich 360 (360) 365 (365) Minden 380 (380) 420 (420) Minderlittgen 350 (350) 340 (340) Minheim 380 (350) 330 (330) Monzelfeld 350 (350) 340 (320) Morbach 352 (352) 338 (338) Morscheid 400 (400) 400 (400) 29

30 PLZ Gemeinde Gewerbesteuer Grundsteuer B Mosbruch 352 (352) 338 (338) Mückeln 365 (352) 365 (350) Mülbach 380 (380) 400 (380) Mülheim (Mosel) 365 (352) 365 (330) Mürlenbach 345 (330) 380 (350) Musweiler 365 (360) 365 (350) Mützenich 350 (350) 365 (340) Muxerath 380 (330) 365 (350) Nasingen 380 (350) 420 (320) Nattenheim 380 (380) 380 (380) Naurath/Eifel 380 (330) 380 (350) Naurath/Wald 350 (330) 400 (350) Neichen 365 (352) 365 (338) Neidenbach 360 (360) 450 (450) Nerdlen 365 (352) 365 (338) Neroth 350 (350) 365 (350) Neuendorf 380 (380) 365 (340) Neuerburg 380 (380) 525 (460) Neuheilenbach 380 (380) 450 (450) Neuhütten 350 (350) 400 (400) Neumagen-Dhron 375 (375) 365 (350) Neunkirchen 365 (350) 365 (320) Newel 360 (330) 410 (400) Niedergeckler 380 (380) 450 (450) Niederlauch 365 (350) 365 (340) Niederöfflingen 365 (352) 365 (340) Niederpierscheid 380 (380) 500 (500) Niederraden 330 (330) 300 (300) Niederscheidweiler 340 (330) 340 (320) Niederstadtfeld 365 (352) 365 (338) Niederstedem 450 (450) 350 (350) Niederweiler 420 (420) 400 (400) Niederweis 380 (380) 430 (400) Niehl 380 (380) 400 (400) Niersbach 365 (365) 340 (340) Nimshuscheid 380 (380) 400 (400) Nimsreuland 350 (350) 340 (340) Nittel 350 (350) 400 (340) Nitz 320 (320) 270 (270) Nohn 365 (330) 365 (338) Nusbaum 350 (350) 340 (340) Oberbettingen 365 (352) 365 (338) Oberbillig 350 (350) 350 (350) Oberehe-Stroheich 365 (330) 365 (338) Oberelz 352 (352) 338 (338) Obergeckler 380 (330) 365 (300) Oberkail 370 (370) 450 (450) 30

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