Realsteuer-Atlas 2011

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1 Realsteuer-Atlas 2011 Eine Untersuchung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Trier, IHK zu Koblenz, IHK Rheinhessen in Mainz und der IHK Pfalz in Ludwigshafen sowie der IHK Saarland in Saarbrücken zur Grundund Gewerbesteuer in Rheinland-Pfalz und dem Saarland IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz/Saarland Industrie- und Handelskammer Trier Herzogenbuscher Straße Trier Ansprechpartner: Reinhard Neises Telefon: 0651/

2 Realsteuerhebesätze in Rheinland-Pfalz und dem Saarland im Jahr 2011 Grund- und Gewerbesteuer sind eine wichtige Einnahmequelle der Kommunen. Zugleich sind sie für die Unternehmen ein bedeutender Kostenfaktor, der die Standortentscheidung maßgeblich beeinflussen kann. Die vorliegende Untersuchung gibt einen Überblick über die Grund- und Gewerbesteuerhebesätze in ausgewählten Städten in Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Außerdem sind hierin die Daten für alle Städte und Gemeinden im IHK-Bezirk Trier enthalten. Die Übersicht soll ansiedlungswilligen Unternehmen als erste Orientierung dienen. Darüber hinaus möchten die Industrie und Handelskammern mit dieser Untersuchung ihren Mitgliedsunternehmen einige wichtige Informationen zu diesen beiden Steuerarten an die Hand geben. Aber auch für die kommunalen Entscheidungsträger dürfte der Realsteuer- Atlas interessante Informationen bereitstellen. Die Daten wurden bei den Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen sowie den Statistischen Landesämtern erhoben, denen wir an dieser Stelle ganz herzlich für ihre tatkräftige Unterstützung danken. Leider können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben in dieser Broschüre übernehmen. Trier im September 2011 Industrie- und Handelskammer Trier Herzogenbuscher Straße Trier Ansprechpartner: Reinhard Neises Tel:

3 Inhaltsverzeichnis Seite I. Erläuterungen zur Grund- und Gewerbesteuer 4 II. Analyse und Bewertung 10 III. Übersichten Übersicht 1: 14 Realsteuerhebesätze 2011 der Städte in Rheinland-Pfalz und dem Saarland mit mehr als Einwohnern Übersicht 2: 16 Gewerbesteuerhebesätze 2009 bis 2011 in ausgewählten Städten in Rheinland-Pfalz und dem Saarland Übersicht 3: 17 Grundsteuerhebesätze B 2009 bis 2011 in ausgewählten Städten in Rheinland-Pfalz und dem Saarland Übersicht 4: 18 Gewerbesteuerhebesätze 2011 in Städten und Gemeinden des IHK-Bezirks Trier mit mehr als Einwohnern Übersicht 5: 19 Gewerbesteuer: Städte und Gemeinden des IHK-Bezirks Trier mit den niedrigsten Hebesätzen in 2011 Übersicht 6: 20 Gewerbesteuer: Städte und Gemeinden des IHK-Bezirks Trier mit den höchsten Hebesätzen in 2011 Übersicht 7: 21 Gewerbesteuer und Grundsteuer B des IHK Bezirks Trier; Anzahl der Städte und Gemeinden mit einem Hebesatz von. Übersicht 8: 22 Grundsteuer B: Städte und Gemeinden des IHK-Bezirks Trier mit den niedrigsten Hebesätzen in 2011 Übersicht 9: 24 Grundsteuer B: Städte und Gemeinden des IHK-Bezirks Trier mit den höchsten Hebesätzen in 2011 Übersicht 10: 25 Realsteuerhebesätze 2011 aller Städte und Gemeinden im IHK-Bezirk Trier 3

4 I. Erläuterungen zur Grund- und Gewerbesteuer 1. Allgemeines Grundsteuer und Gewerbesteuer werden auch als "Realsteuern" bezeichnet ( 3 Abs. 2 Abgabenordnung). Die Grundsteuer gliedert sich gemäß 2 Grundsteuergesetz in eine "Grundsteuer A", die bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben erhoben wird in dieser Untersuchung aber nicht näher betrachtet wird und in eine "Grundsteuer B", die auf allen übrigen Grundstücken lastet und für die Unternehmen von Bedeutung ist. Die Einnahmen aus der Grundsteuer fließen den Gemeinden wegen ihrer einheitswertabhängigen Bemessungsgrundlage, unabhängig von konjunkturellen Schwankungen, in relativ konstanter Höhe zu und sind damit eine fest kalkulierbare Steuergröße. Die Einnahmen aus der Grundsteuer A werden in den kommenden Jahren mit rund 362 Mio. Euro für die gesamte Bundesrepublik in etwa konstant bleiben. Dagegen geht der Arbeitskreis Steuerschätzung in seiner Sitzung im Mai 2011 davon aus, dass die wesentlich höheren Einnahmen aus der Grundsteuer B nach einem Anstieg um 2,8 % im Jahr 2011 auf 11,3 Mrd. Euro, in den Folgejahren jährlich um etwa zwei Prozent zunehmen werden. 1 Gewerbebetriebe unterliegen der Gewerbesteuer. Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag. Ausgangspunkt für die Berechnung des Gewerbeertrages ist der Gewinn des Unternehmens, der der Einkommen- oder Körperschaftsteuer zugrunde gelegt wird. Diesem sind bestimmte Beträge hinzuzurechnen, die bei der Gewinnermittlung abgezogen wurden. Diese Summe ist sodann um bestimmte Beträge zu kürzen. Bei natürlichen Personen sowie bei Personenhandelsgesellschaften wird außerdem ein Freibetrag von Euro in Abzug gebracht, den es für Kapitalgesellschaften nicht gibt. Im Unterschied zur Einkommensteuer knüpft die Gewerbesteuer am Unternehmen an. Dieser Objektcharakter der Gewerbesteuer hat zur Folge, dass verschiedene gewerbliche Unternehmen einer natürlichen Person als eigenständige Betriebe angesehen werden, die jeder für sich der Gewerbesteuer unterliegen. Die Steuer ist in der Gemeinde zu entrichten, in der das Gewerbe ausgeübt wird. Werden Betriebsstätten in mehreren Gemeinden unterhalten oder erstreckt sich eine Betriebsstätte über mehrere Gemeinden, so wird die Gewerbesteuer gemäß 4 Gewerbesteuergesetz in jeder Gemeinde nach dem Teil des Steuermessbetrages erhoben, der auf sie entfällt. Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 106 Abs. 6, dass das Aufkommen der Grund- und Gewerbesteuer den Gemeinden zusteht. Allerdings müssen die Gemeinden einen Teil ihrer Einnahmen aus der Gewerbesteuer in Form einer Umlage, der sog. Gewerbesteuerumlage, an Bund und Länder abführen. 1 Ergebnis der 138. Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzungen vom in Fulda 4

5 Das Grundgesetz gibt den Gemeinden darüber hinaus das Recht, Hebesätze festzulegen. Damit wird ihnen die Möglichkeit eröffnet, Einfluss auf die Höhe der von den Unternehmen zu leistenden Abgabe zu nehmen und aktiv Standortpolitik zu betreiben. 2. Einnahmequelle der Kommunen Grund- und Gewerbesteuer gehören zu den wichtigsten Steuereinnahmen der Kommunen. Sie machen im Durchschnitt rund 60 % der gesamten gemeindlichen Steuereinnahmen aus. Hinzu kommen die Anteile an der Einkommensteuer (rund 36 %) und der Umsatzsteuer (rund vier Prozent). 2 Zu den Gesamteinnahmen der Kommunen tragen die Steuerereinnahmen aber nur mit etwa einem Drittel bei. Der Rest sind laufende Zuweisungen von Bund und Ländern sowie sonstige Einnahmen (Mieten, Pachten, Gebühren, Veräußerung von Vermögen und Beteiligungen). Die Gewerbesteuereinnahmen sind nach den letzten konjunkturbedingten Rückgängen in den Jahren 2001 bis 2002 bis einschließlich 2008 stark angestiegen. Das ursprünglich einmalige Niveau der Jahre 1999 und 2000 (rund 27 Mrd. Euro) wurde dabei weit überschritten. Im Jahr 2008 beliefen sich die Einnahmen aus der Gewerbesteuer bundesweit auf rund 41,1 Mrd. Euro. Das waren rund 970 Mio. Euro beziehungsweise 2,4 % mehr als im Vorjahr und entsprach 53,4 % des gesamten gemeindlichen Steueraufkommens (77 Mrd. Euro). Bedingt durch die Wirtschafts- und Finanzkrise sind die Einnahmen aus der Gewerbesteuer in 2009 stark eingebrochen: die Gemeinden nahmen nur noch 32,4 Mrd. Euro Gewerbesteuer ein, das ist gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um 21,2 % bzw. knapp 8,8 Mrd. Euro. Damit machte die Gewerbesteuer in 2009 nur noch 47,3 % des gesamten gemeindlichen Steueraufkommens von 68,3 Mrd. Euro (nach noch 53,4 % in 2008) aus! Mit dem Konjunkturaufschwung im letzten Jahr einhergehend fließt den Kommunen aber wieder deutlich mehr Gewerbesteuer zu. Nach den Erhebungen des Statistischen Landesamtes waren es im Jahr 2010 für alle Städte und Kommunen in Rheinland-Pfalz insgesamt 1,18 Milliarden Euro, was ein Zuwachs um rund 17 % bedeutet 3. Für das laufende Jahr 2011 erwartet der Arbeitskreis Steuerschätzung 4 einen weiteren Zuwachs der Gewerbesteuer im gesamten Bundesgebiet und zwar auf rund 38,7 Milliarden Euro. Dies bedeutet ein Anstieg um 8,2 %. Auch für die folgenden Jahre werden weitere Zuwächse zwischen fünf und acht Prozent prognostiziert. 3. Bedeutung der Gewerbesteuer als Finanzierungsquelle der Kommunen fraglich Die Gewerbesteuer ist als festes Band zwischen den Gemeinden und der gewerblichen Wirtschaft Ausdruck der wechselseitigen Abhängigkeit. Attraktive Realsteuerhebesätze sind vorteilhaft für ansiedlungs- und investitionsbereite Unternehmen und dadurch auch für die Gemeinden, in Krisenzeiten ebenso wie in Zeiten normaler wirtschaftlicher Entwicklung. 2 Institut Finanzen und Steuern e. V., IFSt-Schrift Nr. 465, Entwicklung der Realsteuerhebesätze der Gemeinden mit und mehr Einwohnern im Jahr 2010, S Pressemeldung Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz vom Ergebnis der 138. Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzung vom in Fulda 5

6 Infolge der Neuregelungen durch die Unternehmensteuerreform 2008 hat die Gewerbesteuer erheblich an Bedeutung gewonnen. Um die Einnahmeausfälle aus der Senkung des Körperschaftsteuertarifs fiskalisch auszugleichen hat der Gesetzgeber zahlreiche Gegenfinanzierungsmaßnahmen eingeführt. Statt des seit langem von der IHK-Organisation geforderten Ersatzes beziehungsweise der Abschaffung der Gewerbesteuer wurde ihre Bemessungsgrundlage um Zinsen, Mieten, Pachten sowie Lizenzgebühren verbreitert. Dies bedeutet grundsätzlich eine Mehrbelastung für die Unternehmen und kann gerade in wirtschaftlich schwierigen Jahren dazu führen, dass Unternehmen nicht nur konjunkturbedingt in Schwierigkeiten kommen, sondern zusätzlich durch die ertragsunabhängige Komponente bei der Gewerbesteuer belastet werden. Zwar werden durch die Einführung eines Freibetrags in Höhe von Euro zumindest kleinere Unternehmen verschont. Größere Unternehmen, die in der Regel den gewerbesteuerlichen Freibetrag überschreiten, sehen sich dagegen einer wesentlich höheren Gesamtsteuerbelastung gegenübergestellt. Kapitalgesellschaften Aufgrund der Veränderungen durch die Unternehmensteuerreform 2008 bekommt die Gewerbesteuer bei den Kapitalgesellschaften eine dominierende Stellung. Sie können die Gewerbesteuer nicht anrechnen, so dass eine Hebesatzerhöhung sofort und eindeutig eine Steuererhöhung bedeutet. Diese ist nach dem Wegfall des Betriebsausgabenabzugs der Gewerbesteuer im Zuge der Unternehmensteuerreform auch transparent. Besonders problematisch sind dabei die Abkoppelung von der Ertragssituation der Unternehmen und die Betonung von Elementen einer Substanzbesteuerung. Die Höhe der Gewerbesteuerbelastung ist insbesondere abhängig von der Höhe der Gewerbesteuerhebesätze und dem Umfang der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen. Die tatsächliche Gesamtbelastung von Kapitalgesellschaften ergibt sich aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Während die Körperschaftsteuer und der Solidaritätszuschlag konstant 15,83 % betragen, ist die Gewerbesteuer eine variable Größe, die sowohl von der Höhe des Gewerbesteuer-Hebesatzes als auch von der Höhe der Hinzurechnungen und Kürzungen abhängt. 6

7 35 Gesamtsteuerbelastung in % ,00 15,00 12,25 15,00 13,30 15,00 14,00 15,00 15,40 15,00 GewSt KSt SolZ 5 0 0,83 0,83 0,83 0,83 0, Gewerbesteuer-Hebesatz in Prozent Abb. 1: Gesamtsteuerlast der Kapitalgesellschaften für verschiedene Gewerbesteuer-Hebesätze bei einem Gewinn von 100 Die unterschiedlichen Gewerbesteuerhebesätze führen zu signifikanten Unterschieden bei der Gesamtsteuerbelastung der Unternehmen. So ergibt sich beispielsweise bei einem Hebesatz von 400 % in Worms im Vergleich zu einer Gemeinde, z. B. Bobenheim Roxheim, mit einem Hebesatz von 350 % ein Ersparnispotential von 1,75 %. Gegenüber Kommunen mit einem gesetzlichen Mindesthebesatz von 200 % ließe sich eine Reduktion der Gesamtbelastung von 8,4 % im Vergleich zu einer Stadt mit einem Hebesatz von 440 % erzielen. Verschieden hohe Gewerbesteuerhebesätze führen damit zu weit größeren Unterschieden bei der steuerlichen Belastung der Unternehmen als bisher. Gewerbesteuerhebesatz in % Zossen (BB) 200 % Bobenheim- Roxheim 350% Trier 390 % Worms 400 % Mainz 440 % 22,83 22,83 5,25 22,83 6,65 22,83 7,00 22,83 8,40 Gesamtsteuerbelastung bei Mindesthebesatz Ersparnispotential vs. Mindesthebesatzgemeinde Gesamtbelastung in % Abb. 2: Belastungsvergleich für Kapitalgesellschaften in Abhängigkeit vom Gewerbesteuerhebesatz - Ersparnispotential 7

8 Personengesellschaften Bei Personenunternehmen ist die Situation gegenüber den Kapitalgesellschaften differenziert zu betrachten. Durch die Ausweitung der pauschalierten Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer von bisher Faktor 1,8 auf Faktor 3,8 entfaltet die Gewerbesteuer bis zum kritischen Hebesatz von 380 % bzw. bei Einbeziehung des Solidaritätszuschlags bis zum Hebesatz von 400 % grundsätzlich keine Belastungswirkung. Die Anrechnung mit dem Faktor 3,8 führt somit bei einem örtlichen Hebesatz von 400 % zu einer Vollanrechnung der Gewerbesteuer. Dies setzt aber voraus, dass ausreichend Einkommensteuer zur Anrechnung zur Verfügung steht. Hieran kann es insbesondere fehlen, wenn kein positiver Gewerbeertrag erwirtschaftet wird, durch hohe gewerbesteuerliche Hinzurechnungen aber ein positiver Gewerbesteuermessbetrag entsteht und daher Gewerbesteuer festgesetzt wird oder wenn in anderen Einkunftsarten Verluste erwirtschaftet werden und daher keine oder nur geringe Einkommensteuer festgesetzt wird oder wenn neben einem positiven Gewerbeertrag in anderen Einkunftsarten Verluste erwirtschaftet werden und daher keine oder nur geringe Einkommensteuer festgesetzt wird. Solche Phasen ohne oder mit niedrigen Gewinne treten auch in gesunden Unternehmen auf, und zwar regelmäßig bei Umstrukturierungen, Neugründungen, Nachfrageänderungen aufgrund von Strukturwandel oder einfach in Krisenzeiten. Gleichermaßen kann es sein, dass nicht ausreichend Anrechnungspotential zur Verfügung steht, wenn für Zwecke der Einkommensteuer Verlustvorträge vorliegen. Sofern die gesetzlich vorgesehene Anrechnung der Gewerbesteuer mangels Anrechnungspotential ins Leere läuft, kommt es zu keiner Abmilderung der Gesamtsteuerbelastung. Als Konsequenz daraus kann sich insbesondere auf Grund des Betriebsausgabenabzugsverbots der Gewerbesteuer eine evident erhöhte Gesamtsteuerbelastung ergeben. Gerade in konjunkturell schwierigen Zeiten funktioniert also die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer nicht. Eine Hebesatzerhöhung verschärft dann diese Situation noch. 4. Reformbedarf bleibt Die Entwicklung des Jahres 2009 zeigt, dass die Gewerbesteuer trotz der Verbreiterung der Bemessungsgrundlage nach wie vor den Kommunen keine verlässliche Einnahmequelle garantiert. Aus der Sicht der Kammerorganisation muss daher weiter über eine Reform nachgedacht werden, wie etwa Ersatz der Gewerbesteuer oder zumindest ihrer ertragsunabhängigen Komponenten durch eine Beteiligung der Kommunen an verlässlicheren Steuerquellen wie Umsatzsteuer und/oder Lohnsteuer. Brauchbare Modelle, die auch das grundgesetzlich garantierte Hebesatzrecht der Gemeinden nicht tangieren, haben Wissenschaft und Wirtschaft teilweise schon vor Jahren erarbeitet und liegen heute vor. Leider hat die im letzten Jahr eingesetzte Kommission zur Neuordnung der Gemeindefinanzierung insoweit zu keinem Erfolg geführt. Dabei steht die Wirtschaft zu ihrer Verantwortung, einen angemessenen Beitrag zur Sicherung der Handlungsfähigkeit der Kommunen zu leisten, denn sie ist Bestandteil der kommunalen Gemeinschaft. Damit dies aber auch leistbar ist, brauchen die Unternehmen einen wirtschaftsfreundlichen Arbeits- und Lebensraum. Hierzu gehört vor allem eine belastbare Steuer- und Gebührenpolitik. Von Jahr zu Jahr steigende Hebesätze 8

9 beeinträchtigen die Wettbewerbsfähigkeit und damit letztlich auch das Steueraufkommen in der Gemeinde. 9

10 II. Analyse/Bewertung 1. Ausgewählte Städte in Rheinland-Pfalz und dem Saarland Die Arbeitsgemeinschaft der rheinland-pfälzischen sowie der saarländischen Industrie- und Handelskammern (IHK) hat im Jahr 2011 zum vierten Mal eine gemeinsame Untersuchung der Hebesätze bei der Gewerbesteuer und den Grundsteuern durchgeführt. Neben allen Gemeinden des jeweiligen Kammerbezirks wurden 34 Städte mit mehr als Einwohnern beziehungsweise mit einer besonderen örtlichen Bedeutung ausgewählt und die Entwicklung ihrer Realsteuern analysiert. Danach haben in diesem Jahr von den 34 untersuchten Städten sechs den Hebesatz der Gewerbesteuer erhöht. Dem steht eine Hebesatzsenkung gegenüber St. Wendel hat den Hebesatz von 375 % auf 350 % gesenkt. 5 Bei der Grundsteuer B haben 12 Gemeinden eine Hebesatzanhebung vorgenommen, nur eine dagegen eine Hebesatzsenkung, und zwar auch hier St. Wendel. 6 Diese Entwicklung ist bedenklich, denn dadurch kommt auf die Unternehmen eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung zu. Die Hebesatzerhöhungen sind aber auch vor dem Hintergrund kritisch zu sehen, dass die Gewerbesteuereinnahmen 2010 konjunkturbedingt angestiegen sind und auch für 2011 mit einer positiven Entwicklung gerechnet werden kann. Die Hebesatzerhöhungen zeigen, dass die Kommunen ihre Haushaltsprobleme über die Einnahmeseite lösen wollen. Dies ist aus zwei Gründen ein aussichtsloses Unterfangen: Einerseits wird die Ausgabenseite den Einnahmen immer vorauseilen, solange nicht auf der Ausgabenseite deutliche Konsolidierungsmaßnahmen ergriffen werden. Außerdem belasten Hebesatzerhöhungen insbesondere bei der Gewerbesteuer die Unternehmen in doppelter Hinsicht, da hierdurch nicht nur die Gewinne stärker abgeschöpft werden, sondern durch die erweiterte Hinzurechnung ertragsunabhängiger Positionen durch die Unternehmensteuerreform 2008 auch eine verstärkte Substanzbesteuerung erfolgt. Damit entscheidet der örtliche Hebesatz noch stärker über die Standortqualität der einzelnen Kommunen und die Wettbewerbsfähigkeit der ansässigen Firmen als vor der Unternehmensteuerreform Die Gewerbesteuer kann Betriebe existentiell gefährden oder auch zu Standortverlagerungen bewegen, womit aus fiskalischer Sicht Hebesatzerhöhungen sogar zu steuerlichen Mindereinnahmen anstelle geplanter Mehreinnahmen führen können. Im Einzelnen ergibt sich folgendes Bild: Bei der Gewerbesteuer gehört die saarländische Landeshauptstadt Saarbrücken durch eine Hebesatzerhöhung von 428 % auf 450 % gemeinsam mit Neunkirchen (450 %) und gefolgt durch Völklingen (448 %) zu den Städten mit den höchsten Hebesätzen. Daran schließt sich die Landeshauptstadt Mainz mit dem in Rheinland-Pfalz höchsten Gewerbesteuerhebesatz von unverändert 440 % an. Danach folgen Saarlouis und Püttlingen mit einem Gewerbesteuerhebesatz von weiterhin 425 %. Zu Zweibrücken mit einem Hebesatz von 410 % haben Koblenz, Kaiserslautern und Frankenthal aufgeschlossen, die im Jahr 2010 noch einen Hebesatz von 395 % angewendet haben. Die Städte Speyer und Dillingen/Saar erheben nach wie vor einen Hebesatz von Übersicht 2: Gewerbesteuerhebesätze 2009 bis 2011 in ausgewählten Städten in Rheinland-Pfalz und dem Saarland 6 Übersicht 3: Grundsteuerhebesätze B 2009 bis 2011 in ausgewählten Städten in Rheinland-Pfalz und dem Saarland 10

11 %, Worms, Pirmasens, Lebach Stadt und Heusweiler unverändert einen Hebesatz von 400 %. Von den Gemeinden mit Hebesätzen unter 400 % hat Bad Kreuznach seinen Gewerbesteuerhebesatz von 380 % auf 395 % und Germersheim seinen Hebesatz von 370 % auf 390 % angehoben. Die übrigen Städte haben die Hebesätze bei der Gewerbesteuer nicht verändert. 7 Den mit Abstand niedrigsten Gewerbesteuerhebesatz unter den 34 untersuchten Kommunen hat Bad Neuenahr-Ahrweiler mit einem Hebesatz von 330 %. Dann folgen St. Wendel nach einer erneuten Senkung gegenüber dem Vorjahr mit jetzt 350 % sowie Wittlich und Hassloch mit Hebesätzen von unverändert 352 % und356 %. Auch die Städte Ludwigshafen und St. Ingbert liegen mit Hebesätzen von 360 % am unteren Ende der Rangfolge der 34 untersuchten Städte. Bei der Grundsteuer B war die Tendenz zu Hebesatzerhöhungen noch stärker als bei der Gewerbesteuer: 11 der 34 ausgewählten Städte haben die Grundsteuer B erhöht, nur St. Wendel hat hier wie auch bei der Gewerbesteuer eine Senkung vorgenommen. Den höchsten Hebesatz erhebt nach wie vor die saarländische Landeshauptstadt Saarbrücken (460 %), gefolgt mit deutlichem Abstand von Ludwigshafen (420 %), St. Ingbert (410 % nach 340 % im Vorjahr), Mainz und Landau mit 400 %. Idar-Oberstein hat durch eine Erhöhung von 350 % auf 390 % zu Koblenz und Trier aufgeschlossen. Hebesatzerhöhungen um 40 bzw. 20 Prozentpunkte auf 380 % haben die Städte Neuwied und Frankenthal durchgesetzt und liegen damit jetzt mit Homburg/Saar gleichauf. Der von den ausgewählten Städten am häufigsten erhobene Hebesatz von 370 % wird in Rheinland-Pfalz in Kaiserslautern, Worms, Neustadt/W., Speyer, Pirmasens und Zweibrücken angewendet. 8 Die niedrigsten Hebesätze der Grundsteuer B unter den 34 betrachteten Städten werden im Saarland erhoben, und zwar 290 % in Dillingen/Saar und St. Wendel und, wie bereits in den Vorjahren, 305 % in Heusweiler, Püttlingen und der Kreisstadt Merzig und 310 % in Neunkirchen. Daran schließen sich Hassloch mit 326 % und Lebach Stadt mit 330 % an, gefolgt von Germersheim, Konz, Saarlouis und Wittlich, die alle den Hebesatz auf 340 % angehoben haben. Andernach und Bad Neuenahr haben durch eine Erhöhung auf 350 % gleichgezogen mit Blieskastel und Völklingen. Bad Kreuznach hat den Hebesatz von 330 % im Vorjahr auf 360 % erhöht. Insgesamt zeigt sich auch bei der Grundsteuer B ein Trend zu Hebesatzsteigerungen, den der DIHK auch bundesweit feststellt. Der Vergleich der Gewerbesteuerhebesätze der Städte mit mehr als Einwohnern 9 ergibt folgendes: Die Stadt Ludwigshafen hat mit 360 % den mit Abstand niedrigsten Hebesatz. Dann folgen Neustadt/W. und Trier mit 390 % sowie Neuwied/Rhein mit 395 %. Worms wendet einen Hebesatz von 400 % an, gefolgt von Speyer mit 405 %. Koblenz und Kaiserslautern erheben nach Erhöhungen von je 15 Prozentpunkten jetzt einen Hebesatz von 410 %. Die höchsten Hebesätze werden in den Landeshauptstädten Mainz (440 %) und Saarbrücken (450 % nach 428 % im Vorjahr) erhoben. Damit haben drei Städte für das 7 Übersicht 2: Gewerbesteuerhebesätze 2009 bis 2011 in ausgewählten Städten in Rheinland-Pfalz und dem Saarland 8 Übersicht 3: Grundsteuerhebesätze B 2009 bis 2011 in ausgewählten Städten in Rheinland-Pfalz und dem Saarland 9 Übersicht 1: Realsteuersätze 2010 der Städte mit mehr als Einwohnern in Rheinland-Pfalz und dem Saarland 11

12 Haushaltsjahr 2011 ihren Hebesatz erhöht und erheben sechs der zehn Städte einen Hebesatz von 400 % und mehr. Bei der Grundsteuer B liegt wie bereits im Vorjahr Saarbrücken mit einem Hebesatz von 460 % an der Spitze der zehn Städte mit mehr als Einwohnern, gefolgt von Ludwigshafen mit 420 % und Mainz mit 400 % sowie Trier und Koblenz mit je 390 %. Durch eine Anhebung um 40 Prozentpunkte schließt sich Neuwied/Rhein mit 380 % an. Auch Neustadt/W. hat den Hebesatz gegenüber dem Vorjahr angehoben, und zwar um 10 Prozentpunkte auf 370 % und liegt damit nun gleichauf mit Kaiserslautern, Worms und Speyer. Hier liegt also bei zwei Erhöhungen das Gros der Städte noch unter einem Hebesatz von 400 %, allerdings ist auch hier die Tendenz steigend. 2. IHK-Bezirk Trier Kommunen drehen kräftig an der Steuerschraube Die Städte und Gemeinden in der Region Trier haben in diesem Jahr kräftig an der Steuerschraube gedreht. Von den 556 Kommunen im IHK-Bezirk haben 424 Stadt- und Gemeinderäte für dieses Jahr eine Erhöhung der Gewerbe- und Grundsteuer B beschlossen. Das sind fast 80 Prozent der Kommunen. Eine solch massive Erhöhung der Gewerbe- und Grundsteuern gab es noch nie! Auf die Unternehmen der Region kommt damit eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung zu. Lediglich 20 Prozent der Gemeinden haben weder die Gewerbe- noch die Grundsteuer B angehoben. Nur diese beiden Steuerarten hat die IHK in der Region Trier analysiert. Die von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zu zahlende Grundsteuer A wurde außen vor gelassen. Während die IHK in den letzten beiden Jahren nur fünf beziehungsweise 16 Hebesatzerhöhungen registrierte, haben für das laufende Jahr 197 Gemeinden sowohl die Gewerbe- als auch die Grundsteuer B erhöht. 219 Gemeinden haben nur die für Betriebsund andere Grundstücke zu zahlende Grundsteuer B und acht Kommunen nur die Gewerbesteuer erhöht. Die Erhöhungen bei der Gewerbesteuer liegen zwischen zehn und maximal 60 Prozentpunkten. Bei der Grundsteuer B reicht die Bandbreite der Erhöhungen von zehn bis zu 180 Prozentpunkten. In den letzten Jahren hatten rund drei viertel der Kommunen in der Region Trier einen Gewerbesteuerhebesatz zwischen 310 % und 350 %. Nach diesen massiven Erhöhungen ist es jetzt nur noch die Hälfte. Rund 30 Prozent der Gemeinden hat jetzt einen Hebesatz von 380 Prozent und mehr. Im Vorjahr waren es dagegen nur insgesamt vier Prozent. Bei der Grundsteuer B hatten in den Vorjahren drei viertel der Städte und Gemeinden einen Hebesatz zwischen 240 % und 320 %. Die Anzahl hat sich in diesem Jahr auf 20 Prozent reduziert. Die Hälfte der Kommunen im IHK-Bezirk Trier hat jetzt einen Hebesatz von 350 % und mehr. Im Vorjahr waren es lediglich zehn Prozent. Die kräftigen Aufschläge bei der Gewerbe- und Grundsteuer B erfolgten quer durch alle Landkreise und Verbandsgemeinden. Lediglich in den Verbandsgemeinden Kröv-Bausendorf und Thalfang hat erfreulicherweise keine der Gemeinden eine Steuererhöhung beschlossen, obwohl auch hier die Kommunalaufsicht eine Anpassung der Hebesätze angemahnt hatte. 12

13 Die Vollversammlung der IHK Trier hat bereits Ende letzten Jahres mit Besorgnis zur Kenntnis genommen, dass die Kommunen die bestehenden Haushaltsprobleme über zusätzliche Einnahmen lösen wollen und hierzu auch von der Kommunalaufsicht angehalten werden. In einer Resolution wurden die politischen Entscheidungsträger aufgefordert, stattdessen die Haushalte durch eine konsequente Reduzierung der konsumtiven Ausgaben zu konsolidieren. Die Erhöhung von Steuern, Gebühren und Abgaben sowie die Schaffung neuer Steuern, etwa einer Kulturförderabgabe, verschlechtern die unternehmerischen Standortbedingungen und die Gemeinden fallen im interkommunalen Wettbewerb zurück. In Folge dessen nehmen die Verschuldung und damit der Druck, noch mehr Einnahmen zu generieren zu ein Teufelskreis setzt sich in Bewegung. 3. Kommunen in der Pflicht Die Aufwärtsentwicklung der Realsteuerhebesätze ist insbesondere vor dem Hintergrund der bisher guten konjunkturellen Entwicklung mit Sorge zu sehen: Selbst bei deutlich steigenden Steuereinnahmen brauchen die Kommunen zusätzliche Einnahmen, um bei immer noch meist defizitären Haushalten - die ihnen übertragenen Aufgaben schultern zu können! Die Gemeindefinanzreformkommission ist gescheitert. Man konnte sich nicht auf ein Modell einigen, das den Gemeinden verlässliche Einnahmen sichert, gleichzeitig aber eine Substanzbesteuerung der Unternehmen im Rahmen der Gewerbesteuer vermeidet. Nun bleibt zu hoffen, dass die Teilnahme am kommunalen Entschuldungsfonds nicht dazu führt, dass die erforderlichen Konsolidierungsschritte auf der Einnahmeseite durch Steuer und Hebesatzerhöhungen, sondern im Wesentlichen auf der Ausgabeseite erfolgen. Die kommunalen Aufgaben und Ausgaben müssen dringend einer genauen Prüfung unterzogen werden. Wichtig ist auch, dass das Konnexitätsprinzip wieder beachtet wird. Danach müssen den Kommunen bei der Verpflichtung zur Übernahme zusätzlicher ausgabenwirksamer Aufgaben auch die entsprechenden Mittel zu deren Finanzierung zur Verfügung gestellt werden. Wenn dann die Kommunen zusätzlich hierzu durch wirtschaftsfreundliche Rahmenbedingungen das Wachstum der vor Ort ansässigen Wirtschaft fördern, kann auch auf der Einnahmeseite ein dauerhafte Beitrag zur Haushaltskonsolidierung geleistet werden. 13

14 Übersicht 1: Realsteuerhebesätze 2011 der Städte mit mehr als Einwohnern in Rheinland-Pfalz und dem Saarland Stadt Einwohnerzahl Hebesatz Gewerbesteuer Hebesatz Grundsteuer B Hebesatz Grundsteuer A Mainz* * Ludwigshafen* * Koblenz* * Trier* * Kaiserslautern* * Worms* * Neuwied/Rh. * * Neustadt/WN* * Speyer* * Saarbrücken** ** * Einwohner Rheinland-Pfalz, Stand: , Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz ** Einwohner Saarland, Stand: , Quelle: Statistisches Landesamt Saarland Gewerbesteuerhebesatz in Städten mit mehr als Einwohnern in Rheinland-Pfalz und dem Saarland Saarbrücken 450 Speyer Neustadt/WN Neuwied/Rh. Worms Kaiserslautern Trier Koblenz Ludwigshafen 360 Mainz

15 Hebesatz der Grundsteuer B in Städten mit mehr als Einwohnern in Rheinland-Pfalz und dem Saarland Saarbrücken Speyer Neustadt/WN Neuwied/Rh. Worms Kaiserslautern Trier Koblenz Ludwigshafen Mainz Hebesatz der Grundsteuer A in Städten mit mehr als Einwohnern in Rheinland-Pfalz und dem Saarland Saarbrücken Speyer Neustadt/WN Neuwied/Rh. Worms Kaiserslautern Trier Koblenz Ludwigshafen Mainz

16 Übersicht 2: Gewerbesteuerhebesätze 2009 bis 2011 in ausgewählten Städten in Rheinland-Pfalz und im Saarland Rheinland- Pfalz Einwohnerzahl* Hebesatz 2009 Hebesatz 2010 Hebesatz 2011 Mainz Ludwigshafen Koblenz Trier Kaiserslautern Worms Neuwied Neustadt/W Speyer Frankenthal Bad Kreuznach Landau Pirmasens Zweibrücken Idar-Oberstein Andernach Bad Neuenahr Ahrw Germersheim Hassloch Konz Wittlich Saarland Einwohnerzahl** Saarbrücken Neunkirchen Homburg/Saar Völklingen St. Ingbert Saarlouis Merzig, Kreisstadt St. Wendel Blieskastel, Stadt Dillingen/Saar Püttlingen Lebach, Stadt Heusweiler * Stand: , Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz ** Stand: , Quelle: Statistisches Landesamt Saarland 16

17 Übersicht 3: Hebesätze Grundsteuer B 2009 bis 2011 in ausgewählten Städten in Rheinland-Pfalz und im Saarland Rheinland- Pfalz Einwohnerzahl* Hebesatz 2009 Hebesatz 2010 Hebesatz 2011 Mainz Ludwigshafen Koblenz Trier Kaiserslautern Worms Neuwied Neustadt/W Speyer Frankenthal Bad Kreuznach Landau Pirmasens Zweibrücken Idar-Oberstein Andernach Bad Neuenahr- 350 Ahrw Germersheim Hassloch Konz Wittlich Einwohnerzahl Saarland ** Saarbrücken Neunkirchen Homburg/Saar Völklingen St. Ingbert Saarlouis Merzig, Kreisstadt St. Wendel Blieskastel, Stadt Dillingen/Saar Püttlingen Lebach, Stadt Heusweiler * Stand: , Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz ** Stand: , Quelle: Statistisches Landesamt Saarland 17

18 Übersicht 4 Gewerbesteuerhebesätze in Städten und Gemeinden des IHK-Bezirks Trier mit mehr als Einwohnern Stadt Trier Konz Wittlich Bitburg Morbach Daun Gerolstein Schweich Bernkastel-Kues Saarburg Traben-Trabach Hermeskeil Prüm Trierweiler Speicher Hillesheim Einwohnerzahl am * Gewerbesteuerhebesätze *Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz 18

19 Übersicht 5: Gewerbesteuer Städte und Gemeinden des IHK-Bezirkes Trier mit den niedrigsten Hebesätzen 2011 (in Klammern die Hebesätze des Vorjahres) PLZ Gemeinde Gewerbesteuer Kaperich 310 (310) Alsdorf 320 (320) Arbach 320 (320) Beinhausen 320 (320) Bereborn 320 (320) Bodenbach 320 (320) Bongard 320 (320) Boxberg 320 (320) Brücktal 320 (320) Kirsbach 320 (320) Lirstal 320 (320) Mosbruch 320 (320) Nitz 320 (320) Reimerath 320 (320) Retterath 320 (320) Walsdorf 320 (320) 19

20 Übersicht 6: Gewerbesteuer Städte und Gemeinden des IHK-Bezirkes Trier mit den höchsten Hebesätzen 2011 (in Klammern die Hebesätze des Vorjahres) PLZ Gemeinde Gewerbesteuer Dierfeld 900 (900) Wettlingen 600 (600) Hisel 500 (500) Rorodt 470 (470) Ammeldingen a.d.our 450 (450) Feilsdorf 450 (450) Niederstedem 450 (450) Übereisenbach 420 (400) Wallendorf 410 (352) Affler 400 (400) Breit 400 (400) Enzen 400 (400) Hütten 400 (400) Oberstedem 400 (400) Schleich 400 (400) Waldhof-Falkenstein 400 (400) Balesfeld 400 (352) Menningen 400 (352) Arzfeld 400 (350) Gentingen 400 (350) Keppeshausen 400 (350) Niederweiler 400 (350) Trimport 400 (340) Trier 390 (390) Kyllburg 385 (352) 20

21 Übersicht 7: Gewerbesteuer und Grundsteuer B 2011 (IHK Bezirk Trier) Anzahl der Städte und Gemeinden mit einem Gewerbesteuerhebesatz von Anzahl der Gemeinden % 320% % 335% 340% % 352% 353% 355% % 365% Hebesatz 370% 375% 380% 390% % 450% 470% 500% 600% 900% Anzahl der Städte und Gemeinden mit einem Hebesatz bei der Grundsteuer B von Anzahl der Gemeinden % 270% % 300% 310% 317% % 330% 338% 340% 350% % 365% 370% 380% % 400% 410% % 450% 470% 480% % 900% 21

22 Übersicht 8: Grundsteuer B Städte und Gemeinden des IHK-Bezirkes Trier mit den niedrigsten Hebesätzen 2011 (in Klammern die Hebesätze des Vorjahres) PLZ Gemeinde Grundsteuer B Kaperich 240 (240) Arbach 270 (270) Beinhausen 270 (270) Bereborn 270 (270) Bodenbach 270 (270) Bongard 270 (270) Boxberg 270 (270) Brücktal 270 (270) Kirsbach 270 (270) Lirstal 270 (270) Mosbruch 270 (270) Nitz 270 (270) Reimerath 270 (270) Retterath 270 (270) Drees 290 (270) Borler 290 (290) Diefenbach 290 (290) Gelenberg 290 (290) Höchstberg 290 (290) Horperath 290 (290) Hörschhausen 290 (290) Katzwinkel 290 (290) Kleinich 290 (290) Kolverath 290 (290) Kötterichen 290 (290) Lötzbeuren 290 (290) Mannebach (VG Kb.) 290 (290) Neichen 290 (290) Oberelz 290 (290) Sassen 290 (290) 22

23 PLZ Gemeinde Grundsteuer B Steinborn 290 (290) Uersfeld 290 (290) Uess 290 (290) Walsdorf 290 (290) Welcherath 290 (290) Willwerscheid 290 (290) 23

24 Übersicht 9: Grundsteuer B Städte und Gemeinden des IHK-Bezirkes Trier mit den höchsten Hebesätzen 2011 (in Klammern die Hebesätze des Vorjahres) PLZ Gemeinde Grundsteuer B Dierfeld 900 (900) Bettingen 500 (330) Schleid 500 (320) Utscheid 500 (320) Großkampenberg 480 (350) Hosten 470 (330) Lascheid 470 (330) Echternacherbrück 450 (340) Herforst 450 (320) Kruchten 450 (320) Lünebach 450 (320) Orenhofen 450 (320) Spangdahlem 450 (320) Speicher 450 (320) Irrel 420 (350) Badem 420 (320) Karlshausen 420 (320) Vierherrenborn 415 (320) Wallendorf 410 (350) 24

25 Übersicht 10: Realsteuerhebesätze 2011 aller Städte und Gemeinden des IHK-Bezirkes Trier (in Klammern 2010) * PLZ Gemeinde Gewerbesteuer Grundsteuer B Aach 330 (330) 350 (320) Affler 400 (400) 300 (300) Alsdorf 320 (320) 350 (300) Altrich 350 (350) 350 (320) Altscheid 380 (350) 400 (320) Ammeldingen a.d.our 450 (450) 360 (350) Ammeldingen b. N. 380 (350) 340 (320) Arbach 320 (320) 270 (270) Arenath 350 (350) 340 (320) Arzfeld 400 (350) 400 (320) Auw a. d. Kyll 380 (350) 400 (330) Auw bei Prüm 380 (350) 400 (330) Ayl 350 (350) 350 (320) Badem 360 (350) 420 (320) Baldringen 330 (330) 300 (300) Balesfeld 400 (352) 400 (350) Basberg 360 (360) 340 (320) Bauler 380 (350) 340 (300) Bausendorf 350 (350) 320 (320) Baustert 350 (320) 350 (320) Beilingen 350 (330) 350 (310) Beinhausen 320 (320) 270 (270) Bekond 330 (330) 338 (317) Bengel 350 (350) 320 (320) Bereborn 320 (320) 270 (270) Berenbach 350 (350) 320 (320) Berglicht 350 (350) 320 (320) Bergweiler 350 (350) 340 (320) Berkoth 350 (350) 320 (320) Berlingen 350 (350) 350 (320) Berndorf 330 (330) 338 (320) Bernkastel-Kues 370 (370) 340 (340) Berscheid 380 (350) 340 (320) Bescheid 330 (330) 350 (320) Betteldorf 352 (352) 338 (317) Bettenfeld 352 (352) 338 (320) Bettingen 380 (350) 500 (330) Beuren 350 (350) 350 (320) Bickendorf 380 (330) 350 (327) Biersdorf am See 380 (350) 330 (330) Biesdorf 380 (350) 400 (320) Binsfeld 350 (350) 340 (320) Birgel 370 (352) 350 (320) Birresborn 330 (330) 350 (320) Birtlingen 350 (350) 350 (350) Bitburg 360 (360) 400 (330) Bleckhausen 380 (380) 338 (317) Bleialf 380 (350) 400 (330) Bodenbach 320 (320) 270 (270) Bollendorf 365 (365) 365 (365) Bonerath 353 (353) 350 (320) Bongard 320 (320) 270 (270) 25

26 PLZ Gemeinde Gewerbesteuer Grundsteuer B Borler 330 (330) 290 (290) Boxberg 320 (320) 270 (270) Brandscheid 350 (330) 340 (330) Brauneberg 350 (350) 320 (320) Brecht 380 (350) 380 (330) Breit 400 (400) 320 (320) Brimingen 380 (350) 380 (350) Brockscheid 360 (360) 350 (320) Bruch 350 (350) 340 (320) Brücktal 320 (320) 270 (270) Buchet 350 (330) 340 (330) Büdesheim 380 (350) 400 (330) Büdlich 350 (350) 320 (320) Burbach 352 (350) 350 (320) Burg 380 (330) 340 (300) Burg (Mosel) 360 (330) 340 (300) Burgen 357 (350) 340 (320) Burtscheid 350 (350) 350 (350) Dackscheid 380 (350) 400 (370) Dahlem 380 (350) 400 (350) Dahnen 380 (350) 380 (350) Daleiden 380 (350) 400 (330) Damflos 350 (350) 350 (320) Darscheid 352 (352) 350 (320) Dasburg 380 (350) 400 (370) Daun 352 (352) 380 (380) Dauwelshausen 350 (350) 320 (320) Demerath 352 (352) 350 (317) Densborn 330 (330) 350 (320) Detzem 330 (330) 340 (317) Deudesfeld 352 (352) 350 (320) Deuselbach 350 (350) 320 (320) Dhronecken 350 (350) 320 (320) Diefenbach 350 (350) 290 (290) Dierfeld 900 (900) 900 (900) Dierscheid 350 (350) 340 (320) Dingdorf 350 (330) 340 (320) Dockendorf 340 (340) 320 (320) Dockweiler 330 (330) 350 (320) Dodenburg 350 (350) 340 (300) Dohm-Lammersdorf 360 (360) 338 (320) Drees 330 (320) 290 (270) Dreis 350 (350) 340 (320) Dreis-Brück 330 (330) 338 (317) Dudeldorf 380 (350) 400 (350) Duppach 330 (330) 350 (320) Echternacherbrück 352 (352) 450 (340) Echtershausen 380 (350) 360 (320) Eckfeld 352 (352) 350 (320) Ehlenz 380 (350) 360 (330) Eilscheid 380 (350) 400 (380) Eisenach 350 (350) 320 (320) Eisenschmitt 352 (352) 340 (320) Ellscheid 360 (360) 350 (320) Emmelbaum 380 (350) 350 (320) Enkirch 360 (350) 340 (320) Ensch 330 (330) 338 (320) Enzen 400 (400) 400 (330) 26

27 PLZ Gemeinde Gewerbesteuer Grundsteuer B Erden 350 (350) 320 (320) Ernzen 380 (352) 400 (330) Esch (VG Ob. Kyll) 375 (352) 350 (320) Esch (WIL) 330 (330) 340 (300) Eschfeld 380 (350) 400 (350) Eßlingen 340 (340) 330 (330) Etgert 350 (350) 320 (320) Etteldorf 380 (350) 360 (330) Euscheid 350 (350) 320 (320) Farschweiler 340 (340) 350 (320) Feilsdorf 450 (450) 330 (330) Fell 350 (350) 350 (320) Ferschweiler 350 (350) 340 (340) Feuerscheid 350 (330) 340 (330) Feusdorf 370 (352) 350 (320) Fisch 330 (330) 350 (320) Fischbach-Oberraden 330 (330) 300 (300) Fleringen 350 (330) 340 (320) Fließem 380 (350) 380 (330) Flussbach 350 (350) 320 (320) Föhren 350 (350) 338 (320) Franzenheim 330 (330) 350 (320) Freudenburg 350 (350) 350 (320) Gefell 352 (330) 338 (317) Geichlingen 350 (350) 340 (325) Geisfeld 330 (330) 350 (320) Gelenberg 330 (330) 290 (290) Gemünd 350 (350) 400 (320) Gentingen 400 (350) 400 (330) Gerolstein 350 (350) 350 (320) Gielert 350 (350) 320 (320) Giesdorf 380 (350) 340 (330) Gillenfeld 352 (352) 350 (320) Gilzem 380 (350) 400 (320) Gindorf 380 (350) 380 (320) Gipperath 330 (330) 340 (320) Gladbach 350 (350) 340 (320) Gondenbrett 380 (330) 400 (330) Gondorf 340 (340) 320 (320) Gönnersdorf 352 (352) 350 (320) Gornhausen 350 (350) 320 (320) Graach a. d. Mosel 370 (370) 320 (320) Gräfendhron 350 (350) 320 (320) Gransdorf 380 (350) 350 (320) Greimerath (VG Kell) 350 (350) 350 (320) Greimerath (VG MS) 352 (352) 350 (320) Grimburg 350 (350) 350 (320) Großkampenberg 380 (350) 480 (350) Großlangenfeld 350 (330) 340 (330) Großlittgen 352 (352) 340 (320) Gunderath 352 (330) 338 (290) Gusenburg 350 (350) 350 (320) Gusterath 350 (350) 350 (320) Gutweiler 352 (352) 350 (320) Habscheid 350 (330) 340 (330) Hallschlag 352 (352) 338 (320) Halsdorf 360 (360) 330 (330) Hamm 350 (350) 350 (350) 27

28 PLZ Gemeinde Gewerbesteuer Grundsteuer B Hargarten 380 (350) 400 (370) Harspelt 380 (350) 400 (320) Hasborn 360 (360) 350 (350) Heckenmünster 350 (350) 340 (320) Heckhuscheid 350 (330) 340 (330) Heddert 340 (330) 340 (320) Heidenburg 350 (350) 320 (320) Heidweiler 350 (350) 340 (320) Heilbach 330 (330) 300 (300) Heilenbach 380 (350) 340 (320) Heisdorf 350 (330) 340 (330) Hentern 330 (330) 350 (320) Herbstmühle 380 (400) 380 (350) Herforst 380 (350) 450 (320) Herl 352 (352) 350 (320) Hermeskeil 350 (350) 350 (320) Hersdorf 380 (330) 400 (330) Herzfeld 380 (350) 400 (350) Hetzerath 350 (350) 340 (320) Hillesheim 352 (352) 350 (350) Hilscheid 350 (350) 350 (350) Hinterweiler 352 (352) 338 (320) Hinzenburg 340 (340) 350 (320) Hinzert-Pölert 330 (330) 320 (320) Hisel 500 (500) 400 (350) Hochscheid 330 (330) 300 (280) Höchstberg 330 (330) 290 (290) Hockweiler 330 (330) 350 (320) Hohenfels-Essingen 330 (330) 350 (320) Holsthum 380 (350) 400 (330) Holzerath 340 (340) 350 (320) Hommerdingen 380 (375) 350 (330) Hontheim 350 (350) 320 (320) Horath 355 (355) 320 (320) Horperath 330 (330) 290 (290) Hörscheid 352 (330) 338 (290) Hörschhausen 330 (330) 290 (290) Hosten 380 (350) 470 (330) Hupperath 350 (350) 340 (320) Hütten 400 (400) 320 (300) Hütterscheid 380 (350) 330 (330) Hüttingen a. d. Kyll 380 (360) 370 (330) Hüttingen bei Lahr 380 (350) 400 (320) Idenheim 340 (340) 330 (330) Idesheim 380 (340) 320 (300) Igel 330 (330) 350 (320) Immerath 350 (350) 350 (320) Immert 350 (350) 320 (320) Ingendorf 350 (350) 350 (350) Irmenach 360 (330) 340 (290) Irrel 380 (352) 420 (350) Irrhausen 380 (350) 400 (360) Irsch 350 (350) 350 (320) Jucken 380 (350) 400 (350) Jünkerath 360 (352) 360 (320) Kalenborn-Scheuern 330 (330) 350 (320) Kanzem 350 (350) 350 (320) Kaperich 310 (310) 240 (240) 28

29 PLZ Gemeinde Gewerbesteuer Grundsteuer B Karl 352 (352) 340 (320) Karlshausen 380 (400) 420 (320) Kaschenbach 370 (370) 330 (330) Kasel 352 (352) 350 (320) Kastel-Staadt 350 (350) 350 (320) Katzwinkel 330 (330) 290 (290) Kelberg 340 (340) 300 (300) Kell am See 350 (350) 350 (320) Kenn 330 (330) 338 (317) Keppeshausen 400 (350) 400 (400) Kerpen (Eifel) 352 (350) 350 (320) Kerschenbach 375 (375) 338 (320) Kesfeld 352 (352) 370 (370) Kesten 357 (350) 320 (320) Kickeshausen 380 (350) 400 (350) Kinderbeuern 360 (360) 320 (320) Kinheim 350 (350) 320 (320) Kinzenburg 380 (350) 400 (350) Kirchweiler 352 (352) 338 (317) Kirf 352 (352) 350 (320) Kirsbach 320 (320) 270 (270) Klausen 350 (350) 340 (320) Kleinich 330 (330) 290 (290) Kleinlangenfeld 350 (330) 340 (320) Klüsserath 330 (330) 350 (320) Kolverath 330 (330) 290 (290) Kommen 360 (350) 320 (300) Konz, Stadt 370 (370) 340 (330) Kopp 330 (330) 350 (320) Kordel 330 (330) 350 (320) Korlingen 352 (352) 350 (320) Körperich 370 (350) 400 (320) Kötterichen 330 (330) 290 (290) Köwerich 330 (330) 350 (317) Koxhausen 350 (350) 320 (320) Kradenbach 330 (330) 338 (317) Krautscheid 380 (350) 400 (370) Kröv 350 (350) 320 (320) Kruchten 380 (350) 450 (320) Kyllburg 385 (352) 400 (320) Kyllburgweiler 330 (330) 320 (320) Lahr 350 (350) 350 (320) Lambertsberg 380 (350) 400 (350) Lampaden 350 (350) 350 (320) Landscheid 350 (350) 350 (320) Langsur 330 (330) 350 (320) Lascheid 380 (350) 470 (330) Lasel 350 (330) 340 (330) Laufeld 352 (352) 340 (320) Lauperath 380 (350) 400 (370) Leidenborn 380 (350) 400 (350) Leimbach b. N. 350 (350) 320 (320) Leiwen 330 (330) 338 (320) Lichtenborn 350 (350) 350 (320) Lierfeld 380 (350) 400 (320) Lieser 370 (350) 320 (320) Ließem 340 (340) 320 (320) Lirstal 320 (320) 270 (270) 29

30 PLZ Gemeinde Gewerbesteuer Grundsteuer B Lissendorf 360 (352) 350 (320) Longen 340 (340) 317 (317) Longkamp 380 (380) 340 (320) Longuich 330 (330) 317 (310) Lorscheid 352 (352) 350 (320) Lösnich 360 (350) 340 (320) Lötzbeuren 330 (330) 290 (290) Lückenburg 350 (350) 320 (320) Lünebach 380 (350) 450 (320) Lützkampen 350 (350) 320 (320) Malberg 380 (352) 400 (320) Malbergweich 340 (330) 320 (290) Malborn 355 (355) 320 (320) Mandern 350 (350) 340 (320) Manderscheid 352 (352) 350 (350) Manderscheid 380 (350) 400 (370) Mannebach 350 (350) 320 (320) Mannebach (VG Kb.) 330 (330) 290 (290) Maring-Noviand 350 (350) 320 (320) Masthorn 350 (330) 340 (330) Matzerath 350 (330) 340 (330) Mauel 380 (350) 350 (350) Meckel 350 (350) 350 (320) Meerfeld 352 (352) 338 (320) Mehren 352 (352) 350 (320) Mehring 330 (330) 338 (300) Meisburg 352 (352) 338 (320) Menningen 400 (352) 400 (330) Merlscheid 380 (350) 400 (320) Merschbach 350 (350) 320 (320) Mertesdorf 340 (340) 350 (320) Merzkirchen 352 (352) 350 (320) Messerich 350 (350) 350 (350) Mettendorf 380 (350) 400 (320) Metterich 360 (340) 365 (330) Minden 380 (350) 400 (330) Minderlittgen 350 (350) 340 (320) Minheim 350 (350) 330 (330) Monzelfeld 350 (350) 320 (320) Morbach 352 (352) 338 (317) Morscheid 352 (352) 350 (320) Mosbruch 320 (320) 270 (270) Mückeln 352 (352) 350 (320) Mülbach 380 (360) 380 (330) Mülheim (Mosel) 330 (330) 300 (300) Mürlenbach 330 (330) 350 (320) Musweiler 360 (360) 350 (300) Mützenich 350 (330) 340 (330) Muxerath 330 (330) 300 (300) Nasingen 350 (350) 320 (320) Nattenheim 380 (340) 350 (320) Naurath/Eifel 330 (330) 350 (320) Naurath/Wald 330 (330) 320 (320) Neichen 330 (330) 290 (290) Neidenbach 360 (350) 380 (320) Nerdlen 350 (330) 315 (300) Neroth 350 (350) 350 (320) Neuendorf 380 (330) 340 (330) 30

31 PLZ Gemeinde Gewerbesteuer Grundsteuer B Neuerburg 380 (350) 400 (330) Neuheilenbach 380 (350) 400 (350) Neuhütten 350 (350) 350 (320) Neumagen-Dhron 350 (350) 320 (320) Neunkirchen 350 (350) 320 (320) Newel 330 (330) 350 (330) Niedergeckler 380 (350) 380 (320) Niederlauch 350 (330) 340 (330) Niederöfflingen 352 (352) 340 (320) Niederpierscheid 380 (350) 400 (350) Niederraden 330 (330) 300 (300) Niederscheidweiler 330 (330) 320 (300) Niederstadtfeld 352 (352) 338 (320) Niederstedem 450 (450) 350 (330) Niederweiler 400 (350) 340 (320) Niederweis 380 (340) 400 (325) Niehl 330 (330) 300 (300) Niersbach 330 (330) 307 (290) Nimshuscheid 380 (330) 400 (330) Nimsreuland 350 (330) 340 (300) Nittel 350 (350) 340 (330) Nitz 320 (320) 270 (270) Nohn 330 (330) 338 (300) Nusbaum 350 (350) 340 (320) Oberbettingen 352 (352) 338 (320) Oberbillig 350 (350) 350 (320) Oberehe-Stroheich 330 (330) 338 (300) Oberelz 330 (330) 290 (290) Obergeckler 330 (330) 300 (300) Oberkail 370 (350) 400 (330) Oberlascheid 350 (330) 340 (330) Oberlauch 350 (350) 340 (330) Oberöfflingen 352 (352) 330 (320) Oberpierscheid 380 (350) 400 (370) Oberscheidweiler 352 (352) 350 (320) Oberstadtfeld 352 (352) 338 (317) Oberstedem 400 (400) 400 (330) Oberweiler 380 (340) 400 (330) Oberweis 380 (352) 380 (320) Ockfen 352 (352) 350 (320) Ollmuth 352 (352) 350 (320) Olmscheid 380 (350) 400 (330) Olsdorf 380 (340) 400 (330) Olzheim 380 (350) 400 (330) Onsdorf 350 (350) 350 (320) Orenhofen 380 (350) 450 (320) Orlenbach 380 (330) 400 (330) Ormont 352 (352) 338 (320) Orsfeld 352 (352) 320 (320) Osann-Monzel 350 (350) 340 (320) Osburg 340 (330) 350 (300) Palzem 350 (350) 350 (320) Pantenburg 352 (352) 350 (320) Paschel 330 (330) 350 (320) Peffingen 340 (340) 330 (330) Pellingen 350 (350) 350 (320) Pelm 330 (330) 340 (320) Philippsheim 380 (350) 400 (320) 31

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