Realsteuer-Atlas 2013

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1 Realsteuer-Atlas 2013 Eine Untersuchung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Trier, IHK zu Koblenz, IHK Rheinhessen in Mainz und der IHK Pfalz in Ludwigshafen zur Grundund Gewerbesteuer in Rheinland-Pfalz IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz/Saarland Industrie- und Handelskammer Trier Herzogenbuscher Straße Trier Ansprechpartner: Reinhard Neises Telefon: 0651/

2 Realsteuerhebesätze in Rheinland-Pfalz im Jahr 2013 Grund- und Gewerbesteuer sind eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Andererseits sind sie für die Unternehmen ein bedeutender Kostenfaktor, der die Standortentscheidung maßgeblich beeinflussen kann. Die vorliegende Untersuchung gibt einen Überblick über die Grundsteuer B und Gewerbesteuerhebesätze in ausgewählten Städten in Rheinland-Pfalz. Außerdem sind hierin die Daten für alle Städte und Gemeinden im IHK-Bezirk Trier enthalten. Die Übersicht soll ansiedlungswilligen Unternehmen als erste Orientierung dienen. Ergänzend kann anhand des Gewerbesteuerrechners die konkrete Gewerbesteuerschuld in bestimmten Städten und Gemeinden ermittelt werden. Der Gewerbesteuerrechner steht auf der IHK-Internetseite Darüber hinaus möchte die Industrie und Handelskammer mit dieser Untersuchung ihren Mitgliedsunternehmen einige wichtige Informationen zu diesen beiden Steuerarten an die Hand geben. Aber auch für die kommunalen Entscheidungsträger dürfte der Realsteuer-Atlas interessante Informationen bereitstellen. Die Daten wurden bei den Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen sowie dem Statistischen Landesamt erhoben, denen wir an dieser Stelle ganz herzlich für ihre tatkräftige Unterstützung danken. Leider können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben in dieser Broschüre übernehmen. Trier im August

3 Inhaltsverzeichnis Seite I. Erläuterungen zur Grund- und Gewerbesteuer 4 II. Analyse und Bewertung 8 III. Übersichten Übersicht 1: 12 Realsteuerhebesätze 2013 der Städte in Rheinland-Pfalz mit mehr als Einwohnern Übersicht 2: 14 Gewerbesteuerhebesätze 2011 bis 2013 in ausgewählten Städten in Rheinland-Pfalz Übersicht 3: 15 Grundsteuerhebesätze B 2011 bis 2013 in ausgewählten Städten in Rheinland-Pfalz Übersicht 4: 16 Gewerbesteuerhebesätze in Städten und Gemeinden des IHK-Bezirks Trier mit mehr als Einwohnern Übersicht 5: 17 Gewerbesteuer: Städte und Gemeinden des IHK-Bezirks Trier mit den niedrigsten Hebesätzen Übersicht 6: 18 Gewerbesteuer: Städte und Gemeinden des IHK-Bezirks Trier mit den höchsten Hebesätzen Übersicht 7: 19 Grundsteuer B: Städte und Gemeinden des IHK-Bezirks Trier mit den niedrigsten Hebesätzen Übersicht 8: 20 Grundsteuer B: Städte und Gemeinden des IHK-Bezirks Trier mit den höchsten Hebesätzen Übersicht 9: 21 Realsteuerhebesätze aller Städte und Gemeinden im IHK-Bezirk Trier 3

4 I. Erläuterungen zur Grund- und Gewerbesteuer 1. Allgemeines Grundsteuer und Gewerbesteuer werden auch als "Realsteuern" bezeichnet ( 3 Abs. 2 Abgabenordnung). Die Grundsteuer gliedert sich gemäß 2 Grundsteuergesetz in eine "Grundsteuer A", die bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben erhoben wird in dieser Untersuchung aber nicht näher betrachtet wird und in eine "Grundsteuer B", die auf allen übrigen Grundstücken lastet und damit auch für die Unternehmen von Bedeutung ist. Die Einnahmen aus der Grundsteuer fließen den Gemeinden wegen ihrer einheitswertabhängigen Bemessungsgrundlage, unabhängig von konjunkturellen Schwankungen, in relativ konstanter Höhe zu und sind damit eine fest kalkulierbare Steuergröße. Die Einnahmen aus der Grundsteuer A werden nach einem Anstieg um vier % im laufenden Jahr in den kommenden Jahren mit rund 390 Mio. Euro für die gesamte Bundesrepublik in etwa konstant bleiben. Dagegen geht der Arbeitskreis Steuerschätzung in seiner Sitzung im Mai 2013 davon aus, dass die wesentlich höheren Einnahmen aus der Grundsteuer B nach einem Anstieg um 2,2 % im Jahr 2013 auf 11,9 Mrd. Euro, in den Folgejahren jährlich weiter um etwa zwei Prozent zunehmen werden. 1 Gewerbebetriebe unterliegen der Gewerbesteuer. Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag. Ausgangspunkt für die Berechnung des Gewerbeertrages ist der Gewinn des Unternehmens, der der Einkommen- oder Körperschaftsteuer zugrunde gelegt wird. Diesem sind bestimmte Beträge hinzuzurechnen, die bei der Gewinnermittlung abgezogen wurden. Diese Summe ist sodann um bestimmte Beträge zu kürzen. Bei natürlichen Personen sowie bei Personenhandelsgesellschaften wird außerdem ein Freibetrag von Euro in Abzug gebracht, den es für Kapitalgesellschaften nicht gibt. Im Unterschied zur Einkommensteuer knüpft die Gewerbesteuer am Unternehmen an. Dieser Objektcharakter der Gewerbesteuer hat zur Folge, dass verschiedene gewerbliche Unternehmen einer natürlichen Person als eigenständige Betriebe angesehen werden, die jeder für sich der Gewerbesteuer unterliegen. Die Steuer ist in der Gemeinde zu entrichten, in der das Gewerbe ausgeübt wird. Werden Betriebsstätten in mehreren Gemeinden unterhalten oder erstreckt sich eine Betriebsstätte über mehrere Gemeinden, so wird die Gewerbesteuer gemäß 4 Gewerbesteuergesetz in jeder Gemeinde nach dem Teil des Steuermessbetrages erhoben, der auf sie entfällt. Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 106 Abs. 6, dass das Aufkommen der Grund- und Gewerbesteuer den Gemeinden zusteht. Allerdings müssen die Gemeinden einen Teil ihrer Einnahmen aus der Gewerbesteuer in Form einer Umlage, der sog. Gewerbesteuerumlage, an Bund und Länder abführen. 1 Ergebnis der 142. Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzungen vom in Weimar 4

5 Das Grundgesetz gibt den Gemeinden darüber hinaus das Recht, Hebesätze festzulegen. Damit wird ihnen die Möglichkeit eröffnet, Einfluss auf die Höhe der von den Unternehmen zu leistenden Abgabe zu nehmen und aktiv Standortpolitik zu betreiben. 2. Einnahmequelle der Kommunen Grund- und Gewerbesteuer gehören zu den wichtigsten Steuereinnahmen der Kommunen. Sie machen im Durchschnitt rund 60 % der gesamten gemeindlichen Steuereinnahmen aus. Hinzu kommen die Anteile an der Einkommensteuer (rund 36 %) und der Umsatzsteuer (rund vier Prozent). 2 Zu den Gesamteinnahmen der Kommunen tragen die Steuerereinnahmen aber nur mit etwa einem Drittel bei. Der Rest sind laufende Zuweisungen von Bund und Ländern sowie sonstige Einnahmen (Mieten, Pachten, Gebühren, Veräußerung von Vermögen und Beteiligungen). Mit dem Konjunkturaufschwung der letzten Jahre einhergehend fließt den Kommunen wieder deutlich mehr Gewerbesteuer zu, was zu Rekordeinnahmen führt.das Statistische Landesamt hat für Rheinland-Pfalz im Jahr 2012 einen Zuwachs des Gewerbesteueraufkommens von rund 13 % ermittelt. Die Städte und Gemeinden im IHK- Bezirk Trier kamen auf Rekordeinnahmen von rund 152 Millionen EUR, was gegenüber dem Jahr 2003 mit 83 Millionen EUR fast einer Verdoppelung entspricht. Für das laufende Jahr 2013 erwartet der Arbeitskreis Steuerschätzung 3 einen weiteren Zuwachs der Gewerbesteuer im gesamten Bundesgebiet und zwar auf rund 43,2 Milliarden Euro. Dies bedeutet einen Anstieg um 1,9 %. Auch für die folgenden Jahre werden weitere Zuwächse von rund drei Prozent prognostiziert. 3. Bedeutung der Gewerbesteuer als Finanzierungsquelle der Kommunen fraglich Die Gewerbesteuer ist als festes Band zwischen den Gemeinden und der gewerblichen Wirtschaft Ausdruck der wechselseitigen Abhängigkeit. Attraktive Realsteuerhebesätze sind vorteilhaft für ansiedlungs- und investitionsbereite Unternehmen und dadurch auch für die Gemeinden, in Krisenzeiten ebenso wie in Zeiten normaler wirtschaftlicher Entwicklung. Infolge der Neuregelungen durch die Unternehmensteuerreform 2008 hat die Gewerbesteuer erheblich an Bedeutung gewonnen. Um die Einnahmeausfälle aus der Senkung des Körperschaftsteuertarifs fiskalisch auszugleichen hat der Gesetzgeber zahlreiche Gegenfinanzierungsmaßnahmen eingeführt. Statt des seit langem von der IHK-Organisation geforderten Ersatzes beziehungsweise der Abschaffung der Gewerbesteuer wurde ihre Bemessungsgrundlage um Zinsen, Mieten, Pachten sowie Lizenzgebühren verbreitert. Dies bedeutet grundsätzlich eine Mehrbelastung für die Unternehmen und kann gerade in wirtschaftlich schwierigen Jahren dazu führen, dass Unternehmen nicht nur konjunkturbedingt in Schwierigkeiten kommen, sondern zusätzlich durch die ertragsunabhängige Komponente bei der Gewerbesteuer belastet werden. Zwar werden durch die Einführung eines Freibetrags in Höhe von Euro zumindest kleinere 2 Institut Finanzen und Steuern e. V., IFSt-Schrift Nr. 465, Entwicklung der Realsteuerhebesätze der Gemeinden mit und mehr Einwohnern im Jahr 2010, S. 10 3Ergebnis der 142. Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzungen vom in Weimar 5

6 Unternehmen verschont. Größere Unternehmen, die in der Regel den gewerbesteuerlichen Freibetrag überschreiten, sehen sich dagegen einer wesentlich höheren Gesamtsteuerbelastung gegenübergestellt. Kapitalgesellschaften Aufgrund der Veränderungen durch die Unternehmensteuerreform 2008 bekommt die Gewerbesteuer bei den Kapitalgesellschaften eine dominierende Stellung. Sie können die Gewerbesteuer nicht anrechnen, so dass eine Hebesatzerhöhung sofort und eindeutig eine Steuererhöhung bedeutet. Diese ist nach dem Wegfall des Betriebsausgabenabzugs der Gewerbesteuer im Zuge der Unternehmensteuerreform auch transparent. Besonders problematisch sind dabei die Abkoppelung von der Ertragssituation der Unternehmen und die Betonung von Elementen einer Substanzbesteuerung. Die Höhe der Gewerbesteuerbelastung ist insbesondere abhängig von der Höhe der Gewerbesteuerhebesätze und dem Umfang der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen. Die tatsächliche Gesamtbelastung von Kapitalgesellschaften ergibt sich aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Während die Körperschaftsteuer und der Solidaritätszuschlag konstant 15,83 % betragen, ist die Gewerbesteuer eine variable Größe, die sowohl von der Höhe des Gewerbesteuer-Hebesatzes als auch von der Höhe der Hinzurechnungen und Kürzungen abhängt. Personengesellschaften Bei Personenunternehmen ist die Situation gegenüber den Kapitalgesellschaften differenziert zu betrachten. Durch die Ausweitung der pauschalierten Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer von bisher Faktor 1,8 auf Faktor 3,8 entfaltet die Gewerbesteuer bis zum kritischen Hebesatz von 380 % bzw. bei Einbeziehung des Solidaritätszuschlags bis zum Hebesatz von 400 % grundsätzlich keine Belastungswirkung. Die Anrechnung mit dem Faktor 3,8 führt somit bei einem örtlichen Hebesatz von 400 % zu einer Vollanrechnung der Gewerbesteuer. Dies setzt aber voraus, dass ausreichend Einkommensteuer zur Anrechnung zur Verfügung steht. Hieran kann es insbesondere fehlen, wenn kein positiver Gewerbeertrag erwirtschaftet wird, durch hohe gewerbesteuerliche Hinzurechnungen aber ein positiver Gewerbesteuermessbetrag entsteht und daher Gewerbesteuer festgesetzt wird. Das gleiche gilt, wenn in anderen Einkunftsarten Verluste erwirtschaftet werden und daher keine oder nur geringe Einkommensteuer festgesetzt wird oder wenn neben einem positiven Gewerbeertrag in anderen Einkunftsarten Verluste erwirtschaftet werden und daher keine oder nur geringe Einkommensteuer festgesetzt wird. Solche Phasen ohne oder mit niedrigen Gewinnen treten auch in gesunden Unternehmen auf, und zwar regelmäßig bei Umstrukturierungen, Neugründungen, Nachfrageänderungen aufgrund von Strukturwandel oder einfach in Krisenzeiten. Gleichermaßen kann es sein, dass nicht ausreichend Anrechnungspotential zur Verfügung steht, wenn für Zwecke der Einkommensteuer Verlustvorträge vorliegen. Sofern die gesetzlich vorgesehene Anrechnung der Gewerbesteuer mangels Anrechnungspotential ins Leere läuft, kommt es zu keiner Abmilderung der Gesamtsteuerbelastung. Als Konsequenz daraus kann sich insbesondere auf Grund des Betriebsausgabenabzugsverbots 6

7 der Gewerbesteuer eine evident erhöhte Gesamtsteuerbelastung ergeben. Gerade in konjunkturell schwierigen Zeiten funktioniert also die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer nicht. Eine Hebesatzerhöhung verschärft dann diese Situation noch. 4. Reformbedarf bleibt Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass die Gewerbesteuer trotz der Verbreiterung der Bemessungsgrundlage nach wie vor den Kommunen keine verlässliche Einnahmequelle garantiert und sehr stark von konjunkturellen Einflüssen bestimmt wird. Die erheblichen Schwankungen der Gewerbesteuereinnahmen resultieren aber auch daraus, dass lediglich fünf Prozent der Steuerpflichtigen 90 Prozent des Gewerbesteueraufkommens tragen. Die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen belasten die Substanz der Unternehmen. Teilweise müssen die Betriebe für Steuerzahlungen Eigenkapital aufwenden, das sie zur Sicherung ihrer finanziellen Basis im Falle zukünftiger Krisen benötigen. Aus der Sicht der Kammerorganisation muss daher weiter über eine Gewerbesteuerreform nachgedacht werden. Dies auch mit Blick darauf, dass die Kommunen verlässliche Einnahmen und Planungssicherheit in Bezug auf Aufgaben und damit verbundenen Ausgaben benötigen. Die Wirtschaft hat sich immer konstruktiv an Gesprächen über einen Ersatz der Gewerbesteuer beteiligt und ist auch weiterhin bereit, dieses Thema erneut aufzugreifen. Die Unternehmen verlangen aber, dass auch die Ausgabenseite zur Konsolidierung der Gemeindehaushalte herangezogen wird. Dabei steht die Wirtschaft zu ihrer Verantwortung, einen angemessenen Beitrag zur Sicherung der Handlungsfähigkeit der Kommunen zu leisten, denn sie ist Bestandteil der kommunalen Gemeinschaft. Damit dies aber auch leistbar ist, brauchen die Unternehmen einen wirtschaftsfreundlichen Arbeits- und Lebensraum. Hierzu gehört vor allem eine belastbare Steuer- und Gebührenpolitik. Von Jahr zu Jahr steigende Hebesätze beeinträchtigen die Wettbewerbsfähigkeit und damit letztlich auch das Steueraufkommen in der Gemeinde. 7

8 II. Analyse/Bewertung 1. Ausgewählte Städte in Rheinland-Pfalz Die Arbeitsgemeinschaft der rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern (IHK) hat im Jahr 2013 zum sechsten Mal eine Untersuchung der Hebesätze der Gewerbesteuer und der Grundsteuern durchgeführt. Neben allen Gemeinden des jeweiligen Kammerbezirks wurden für Rheinland-Pfalz die Werte der Städte mit mehr als Einwohnern und parallel dazu für 21 Städte mit mehr als Einwohnern beziehungsweise mit einer besonderen örtlichen Bedeutung zusammengestellt und analysiert. In der Tabelle 1 sind die Städte größer und in den Tabellen 2 und 3 größer Einwohner aufgeführt. Die rheinland-pfälzischen Städte mit mehr als Einwohnern haben auch in 2013 nochmals an der Steuerschraube gedreht.4 Bei der Gewerbesteuer haben nach drei der neun Städte im Vorjahr in diesem Jahr weitere zwei Städte, Neuwied/Rhein und Neustadt/Weinstraße, ihre Hebesätze um jeweils 10 Prozentpunkte auf 405 % bzw. 400 % angehoben. Damit liegen die Hebesätze zwar wie in 2012 zwischen 375 % und 440 %. Inzwischen erheben aber acht der neun Städte einen Hebesatz von 400 % oder mehr nur Ludwigshafen liegt mit einem Hebesatz von 375 % noch darunter. Bei der Grundsteuer B hatten im Vorjahr sieben von den betrachteten neun Städten ihre Hebesätze um 10 bis 50 Prozentpunkte angehoben. In 2013 hat nur die kreisfreie Stadt Neustadt/W., die bereits im Vorjahr die Grundsteuer B schon angehoben hatte, ihren Hebesatz um weitere 20 Prozentpunkte erhöht. Die Spanne der Hebesätze reicht wie im Vorjahr von 380 % bis 440 %. Auch hier erheben inzwischen acht der neun Städte einen Hebesatz von 400 % oder mehr. Auch bei der Analyse der Werte für 21 ausgewählte Städte mit mehr als Einwohnern bzw. mit einer besonderen örtlichen Bedeutung in Rheinland-Pfalz sind in 2013 weitere Hebesatzerhöhungen festzustellen. 5 Hebesatzsenkungen hat es dagegen - wie bereits im Vorjahr - weder bei der Grundsteuer B noch bei der Gewerbesteuer gegeben. Von diesen 21 Städten erhöhten in diesem Jahr vier die Gewerbesteuer in 2012 waren es sieben Städte. Wie im Vorjahr liegen die Hebesatzerhöhungen zwischen 10 und knapp 30 Prozentpunkten. In zwölf der 21 Kommunen liegt der Hebesatz inzwischen bei 400 % oder darüber. Auffällig ist, dass diese Kommunen bis auf die großen kreisangehörigen Städte Bad Kreuznach und Neuwied kreisfreie Städte sind. Den höchsten Gewerbesteuerhebesatz hat wie bereits im Vorjahr Mainz mit 440 %, gefolgt von Trier und inzwischen auch Zweibrücken mit jeweils 420 % sowie Kaiserslautern, Pirmasens, Trier und Worms mit jeweils 410 Prozentpunkten. Auch in den Gemeinden mit Hebesätzen unter 400 % erhöhte sich das Hebesatzniveau. 4 Übersicht 1: Realsteuerhebesätze 2013 der Städte mit mehr als Einwohnern in Rheinland-Pfalz 5 Übersicht 2: Gewerbesteuerhebesätze 2011 bis 2013 in ausgewählten Städten in Rheinland-Pfalz 8

9 Bei der Grundsteuer B haben vier der betrachteten 21 Kommunen den Hebesatz angehoben.6 Nach zehn bzw. elf Hebesatz-Erhöhungen in 2012 bzw erscheint dies auf den ersten Blick moderat. Allerdings erheben inzwischen elf der in Übersicht 3 aufgeführten Städte und damit mehr als die Hälfte - einen Hebesatz von 400 % oder mehr. Im Jahr 2011 war dies nur bei drei Kommunen der Fall. Den höchsten Hebesatz wendet unverändert die Stadt Mainz mit 440 % an, gefolgt von Landau mit 430 %. Die kreisfreien Städte Ludwigshafen, Kaiserslautern und Trier haben wie im Vorjahr einen Hebesatz von 420 %. Worms hat einen Hebesatz von 406 %, Bad Kreuznach, Koblenz, Neustadt/W., Speyer und Zweibrücken erheben 400%. Den niedrigsten Hebesatz (340 %) in der Gruppe der 21 Kommunen wenden inzwischen nur noch Germersheim und Wittlich an, dicht gefolgt von Hassloch (344 %) sowie Andernach und Bad Neuenahr-Ahrweiler mit jeweils 350 %. Alle anderen Kommunen haben Hebesätze von 380 % und mehr. Durch die vielen Hebesatzanhebungen und die Konjunkturbelebung der letzten Jahre sind die Gewerbesteuereinnahmen insgesamt stark gestiegen. Trotzdem ist es nicht zu einer Haushaltskonsolidierung der Kommunen gekommen. Dies zeigt: die Städte und Gemeinden haben kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabeproblem. Für die Unternehmen sind die Hebesatzerhöhungen in doppelter Hinsicht problematisch: Durch die Hebesatzerhöhungen werden zum einen Gewinne stärker abgeschöpft. Außerdem erfolgt durch die erweiterte Hinzurechnung ertragsunabhängiger Positionen durch die Unternehmensteuerreform 2008 eine verstärkte Substanzbesteuerung. Damit entscheidet der örtliche Hebesatz noch stärker über die Standortqualität der einzelnen Kommunen und die Wettbewerbsfähigkeit der ansässigen Firmen als vor Die Gewerbesteuer kann Betriebe existentiell gefährden oder auch zu Standortverlagerungen bewegen. Im Ergebnis führen so Hebesatzerhöhungen sogar zu steuerlichen Mindereinnahmen anstelle geplanter Mehreinnahmen. Kommunen in der Pflicht Die Aufwärtsentwicklung der Realsteuerhebesätze scheint gemessen an den massiven Erhöhungen der Vorjahre - abgeschwächt. Eine Stagnation der Hebesätze auf dem deutlich erhöhten Niveau ist aber nicht in Sicht. Dies wird klar, wenn man sich die politischen Bemühungen zum Abbau der kommunalen Verschuldung und ihren Einfluss auf die Hebesatzpolitik der Kommunen genauer ansieht. Die Vereinbarung zum Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP) sieht vor, dass Gemeinden nur dann Mittel zum Abbau ihrer Liquiditätskredite aus dem Fonds erhalten, wenn sie ihre Einnahmequellen, also auch die Gewerbe- und die Grundsteuer, vollständig ausgeschöpft haben. Dies hat in den vergangenen beiden Jahren einen massiven Druck zu Hebesatzanhebungen geschaffen, der sich in der Aufwärtsentwicklung der Realsteuerhebesätze in den letzten drei Jahren zeigt. 6 Übersicht 3: Grundsteuerhebesätze B 2011 bis 2013 in ausgewählten Städten in Rheinland-Pfalz 9

10 Nun ist zu befürchten, dass die diesjährigen Erhöhungen durch die geplante Reform des kommunalen Finanzausgleichs ausgelöst sind und nur der Anfang einer weiteren Erhöhungswelle sind. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Reform des Kommunalen Finanzausgleichs sollen die Nivellierungssätze bei der Gewerbesteuer von derzeit 352 % auf 365 % und bei der Grundsteuer B von derzeit 338% ebenfalls auf 365 % angehoben werden. Die Höhe der Umlage, die die Kommunen in den Finanzausgleich zahlen müssen oder daraus erhalten, bemisst sich danach, wie hoch ihre Einnahmen aus der jeweiligen Steuer bei Anwendung des Nivellierungssatzes wären. Belassen Kommunen ihre Hebesätze unter den Nivellierungssätzen, müssen sie von Einnahmen, die sie gar nicht realisieren, Umlagen zahlen. Kommunen, deren Hebesätze noch unter 365 % liegen, werden dadurch regelrecht gezwungen, ihre Hebesätze und damit die Steuerbelastung der ortsansässigen Wirtschaft zu erhöhen. Es stimmt, dass die Verschuldung von Bund, Ländern und Kommunen zu hoch ist. Eine Rückführung ist dringend geboten. Dass ein wiederholtes Drehen an der Steuerschraube zwecks Erhöhung der Einnahmen hierbei nicht zielführend ist, haben die vergangenen Jahre gezeigt. Trotz stark steigender Einnahmen, konjunktur- und auch hebesatzbedingt, ist ein Abbau der Verschuldung bisher nicht gelungen. Um diesen zu erreichen, müssen die kommunalen Aufgaben und Ausgaben einer genauen Prüfung unterzogen werden und mögliche Einsparpotentiale genutzt werden. Außerdem ist es wichtig, dass das Konnexitätsprinzip, wie vom Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz gefordert, wieder beachtet wird: wenn die Kommunen verpflichtet werden, zusätzliche ausgabewirksame Aufgaben zu übernehmen, müssen ihnen hierfür auch die entsprechenden Finanzmittel von Bund und Land zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig muss die steuerliche Belastung auf mehr Schultern verteilt werden denn zurzeit bringen fünf % der Steuerpflichtigen 90 % des Gewerbesteueraufkommens auf. Ein weiterer, notwendiger Schritt zur Konsolidierung ist, das Wachstum der vor Ort ansässigen Wirtschaft durch wirtschaftsfreundliche Rahmenbedingungen zu fördern. Die hierdurch bei konstanten Hebesätzen anfallenden Mehreinnahmen können ebenso wie konjunkturbedingte Einnahmeüberschüsse zur Haushaltskonsolidierung verwendet werden. Die Unternehmen leisten gerne ihren Beitrag dazu, dass so die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte gelingt und Deutschland ein attraktiver und zukunftsfähiger Standort bleibt! 10

11 2. IHK-Bezirk Trier: Steuererhöhungen setzen sich fort Auch die Städte und Gemeinden in der Region Trier drehen weiter an der Steuerschraube. Nach der regionalen Auswertung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Trier gab es in den 556 Kommunen im IHK-Bezirk Trier in diesem Jahr 170 Erhöhungen der Gewerbe- und Grundsteuer B. Damit setzt sich auch hier der Trend der beiden Vorjahre fort, in denen die Städte und Gemeinden mit jeweils über 300 Erhöhungen die kommunalen Steuern schon massiv nach oben geschraubt hatten. Diese permanenten Steuererhöhungen auf kommunaler Ebene sind besorgniserregend. Denn eine solche mehrjährige Erhöhungswelle der Gewerbe- und Grundsteuern gab es im IHK-Bezirk Trier noch nie. Die Unternehmen der Region müssen weitere finanzielle Mehrbelastungen verkraften. Dabei spült die Gewerbesteuer den Kommunen schon ohne die regionalen Steuererhöhungen deutliche Mehreinnahmen zu. Denn die Einnahmen der Gemeinden aus diesem Topf sind im vorigen Jahr um rund sieben Prozent auf ein neues Rekordhoch gestiegen. Auch für die nächsten Jahre sind aufgrund der Steuerschätzungen weitere Zuwächse zu erwarten. Während die IHK in den Jahren 2008 bis 2010 jeweils nur rund zehn Hebesatzerhöhungen registrierte, gab es in diesem Jahr alleine bei der Gewerbesteuer 50 Anhebungen der örtlichen Hebesätze, durchschnittlich um etwa 30 Prozentpunkte. Bei der Grundsteuer B, die für Betriebs- und andere Grundstücke zu zahlen ist, verzeichnete die IHK sogar 120 Hebesatzerhöhungen, durchschnittlich um etwa 40 Prozentpunkte. Die Vollversammlung der IHK Trier hat das Drehen an der Steuerschraube bereits mit Besorgnis zur Kenntnis genommen. Aus ihrer Sicht kann eine Konsolidierung der maroden Kommunalhaushalte nur über die Einnahmeseite nicht gelingen. Denn die seit Jahren steigenden Steuereinnahmen gingen bislang schon nicht mit einer Haushaltskonsolidierung einher. Deshalb muss die Ausgabenseite stärker in den Fokus der Stadt- und Gemeinderäte rücken und das Konnexitätsprinzip Beachtung finden, so dass Bund und Land die Kosten zahlen, die durch ihre Gesetze verursacht werden. 11

12 Übersicht 1 Realsteuerhebesätze 2013 der Städte mit mehr als Einwohnern in Rheinland-Pfalz Stadt Einwohnerzahl Hebesatz Gewerbesteuer Hebesatz Grundsteuer B Hebesatz Grundsteuer A Mainz* * Ludwigshafen* * Koblenz* * Trier* * Kaiserslautern* * Worms* * Neuwied/Rh. * * Neustadt/WN* * Speyer* * * Einwohner Rheinland-Pfalz, Stand: , Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz Gewerbesteuerhebesatz in Städten mit mehr als Einwohnern in Rheinland-Pfalz in 2013 Ludwigshafen Neustadt/WN Neuwied/Rh. Speyer Worms Kaiserslautern Koblenz Trier Mainz

13 Hebesatz der Grundsteuer B in Städten mit mehr als Einwohnern in Rheinland-Pfalz in 2013 Neuwied/Rh. Neustadt/WN Koblenz Speyer Worms Kaiserslauter Ludwigshafen Trier Mainz

14 Übersicht 2: Gewerbesteuerhebesätze 2011 bis 2013 in ausgewählten Städten in Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz Einwohnerzahl* Hebesatz 2011 Hebesatz 2012 Hebesatz 2013 Mainz Ludwigshafen Koblenz Trier Kaiserslautern Worms Neuwied Neustadt/W Speyer Frankenthal Bad Kreuznach Landau Pirmasens Zweibrücken Idar-Oberstein Andernach Bad Neuenahr-Ahrw Germersheim Hassloch Konz Wittlich *Stand: , Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz 14

15 Übersicht 3: Hebesätze Grundsteuer B 2011 bis 2013 in ausgewählten Städten in Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz Einwohnerzahl* Hebesatz 2011 Hebesatz 2012 Hebesatz 2013 Mainz Ludwigshafen Koblenz Trier Kaiserslautern Worms Neuwied Neustadt/W Speyer Frankenthal Bad Kreuznach Landau Pirmasens Zweibrücken Idar-Oberstein Andernach Bad Neuenahr-Ahrw Germersheim Hassloch Konz Wittlich *Stand: , Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz 15

16 Übersicht 4 Gewerbesteuerhebesätze in Städten und Gemeinden des IHK-Bezirks Trier mit mehr als Einwohnern Stadt Einwohnerzahl am * Gewerbesteuerhebesätze Trier Wittlich Konz Bitburg Morbach Daun Gerolstein Schweich Saarburg Bernkastel-Kues Traben-Trarbach Hermeskeil Prüm Trierweiler Speicher Hillesheim *Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz 16

17 Übersicht 5: Gewerbesteuer Städte und Gemeinden des IHK-Bezirkes Trier mit den niedrigsten Hebesätzen 2013 (in Klammern die Hebesätze des Vorjahres) PLZ Gemeinde Gewerbesteuer Bereborn 320 (320) Brücktal 320 (320) Kaperich 310 (310) Lirstal 320 (320) Nitz 320 (320) Reimerath 320 (320) Walsdorf 320 (320) Wiersdorf 320 (320) 17

18 Übersicht 6: Gewerbesteuer Städte und Gemeinden des IHK-Bezirkes Trier mit den höchsten Hebesätzen 2013 (in Klammern die Hebesätze des Vorjahres) PLZ Gemeinde Gewerbesteuer Dierfeld 900 (900) Wettlingen 600 (600) Hisel 500 (500) Rorodt 470 (470) Ammeldingen a.d.our 450 (450) Feilsdorf 450 (450) Niederstedem 450 (450) Trimport 450 (400) Hüttingen a. d. Kyll 420 (420) Niederweiler 420 (420) Trier 420 (420) Übereisenbach 420 (420) Schleich 420 (400) Burgen 415 (357) Wallendorf 410 (410) Veldenz 410 (370) Affler 400 (400) Balesfeld 400 (400) Breit 400 (400) Enzen 400 (400) Etteldorf 400 (400) Gentingen 400 (400) Hütten 400 (400) Keppeshausen 400 (400) Menningen 400 (400) Oberstedem 400 (400) Oberweiler 400 (400) Sefferweich 400 (400) Waldhof-Falkenstein 400 (400) Holsthum 400 (380) Üttfeld 400 (380) Waxweiler 400 (380) Jünkerath 400 (360) Lissendorf 400 (360) Morscheid 400 (360) Kesten 400 (357) Arzfeld 400 (350) Dahnen 400 (350) 18

19 Übersicht 7: Grundsteuer B Städte und Gemeinden des IHK-Bezirkes Trier mit den niedrigsten Hebesätzen 2013 (in Klammern die Hebesätze des Vorjahres) PLZ Gemeinde Grundsteuer B Kaperich 240 (240) Bereborn 270 (270) Brücktal 270 (270) Lirstal 270 (270) Nitz 270 (270) Reimerath 270 (270) Arbach 290 (290) Borler 290 (290) Diefenbach 290 (290) Drees 290 (290) Kleinich 290 (290) Kolverath 290 (290) Kötterichen 290 (290) Lötzbeuren 290 (290) Mannebach (VG Kb.) 290 (290) Sassen 290 (290) Steinborn 290 (290) Walsdorf 290 (290) Welcherath 290 (290) Willwerscheid 290 (290) Baldringen 300 (300) Heilbach 300 (300) Niederraden 300 (300) Obergeckler 300 (300) Scheitenkorb 300 (300) Talling 300 (300) Weidenbach 300 (300) Strohn 310 (310) Longuich 317 (317) Sarmersbach 317 (317) 19

20 Übersicht 8: Grundsteuer B Städte und Gemeinden des IHK-Bezirkes Trier mit den höchsten Hebesätzen 2013 (in Klammern die Hebesätze des Vorjahres) PLZ Gemeinde Grundsteuer B Dierfeld 900 (900) Euscheid 650 (320) Keppeshausen 550 (550) Kyllburg 550 (550) Spangdahlem 550 (450) Dasburg 530 (400) Dahnen 530 (380) Auw a. d. Kyll 518 (400) Badem 500 (500) Bettingen 500 (500) Hisel 500 (500) Malberg 500 (500) Schleid 500 (500) Utscheid 500 (500) Weidingen 500 (500) Hosten 500 (470) Orenhofen 500 (450) Plascheid 500 (450) Preischeid 500 (450) Speicher 500 (450) Kickeshausen 500 (400) Niederpierscheid 500 (400) Pickließem 500 (400) Lützkampen 500 (320) Oberpierscheid 490 (450) Merlscheid 490 (400) Großkampenberg 480 (480) Lünebach 480 (450) Üttfeld 480 (450) Lascheid 470 (470) Daleiden 470 (400) Menningen 470 (400) Waxweiler 470 (400) 20

21 Übersicht 9: Realsteuerhebesätze 2013 aller Städte und Gemeinden des IHK-Bezirkes Trier (in Klammern 2012) * PLZ Gemeinde Gewerbesteuer Grundsteuer B Aach 380 (365) 400 (375) Affler 400 (400) 400 (400) Alsdorf 350 (320) 450 (350) Altrich 380 (380) 350 (350) Altscheid 380 (380) 400 (400) Ammeldingen a.d.our 450 (450) 450 (450) Ammeldingen b. N. 380 (380) 450 (450) Arbach 330 (330) 290 (290) Arenrath 365 (380) 340 (340) Arzfeld 400 (350) 460 (400) Auw a. d. Kyll 380 (380) 518 (400) Auw bei Prüm 380 (380) 450 (400) Ayl 350 (350) 400 (350) Badem 380 (380) 500 (500) Baldringen 330 (330) 300 (300) Balesfeld 400 (400) 450 (450) Basberg 360 (360) 340 (340) Bauler 380 (380) 340 (340) Bausendorf 360 (350) 350 (320) Baustert 350 (350) 350 (350) Beilingen 350 (350) 400 (350) Beinhausen 352 (352) 338 (338) Bekond 350 (330) 350 (338) Bengel 360 (350) 360 (320) Bereborn 320 (320) 270 (270) Berenbach 352 (352) 338 (338) Berglicht 350 (350) 320 (320) Bergweiler 380 (380) 340 (340) Berkoth 380 (380) 350 (350) Berlingen 350 (350) 350 (350) Berndorf 330 (330) 338 (338) Bernkastel-Kues 380 (370) 350 (340) Berscheid 380 (380) 340 (340) Bescheid 330 (330) 350 (350) Betteldorf 352 (352) 338 (338) Bettenfeld 352 (352) 338 (338) Bettingen 380 (380) 500 (500) Beuren 350 (350) 400 (350) Bickendorf 380 (380) 350 (350) Biersdorf am See 380 (380) 450 (400) Biesdorf 380 (380) 450 (400) Binsfeld 380 (380) 340 (340) Birgel 380 (370) 385 (350) 21

22 PLZ Gemeinde Gewerbesteuer Grundsteuer B Birresborn 330 (330) 350 (350) Birtlingen 350 (350) 350 (350) Bitburg 360 (360) 400 (400) Bleckhausen 380 (380) 338 (338) Bleialf 380 (380) 450 (400) Bodenbach 352 (352) 338 (338) Bollendorf 380 (365) 450 (400) Bonerath 352 (352) 400 (320) Bongard 352 (320) 338 (270) Borler 330 (330) 290 (290) Boxberg 352 (352) 338 (338) Brandscheid 350 (350) 340 (340) Brauneberg 390 (350) 360 (320) Brecht 380 (380) 380 (380) Breit 400 (400) 342 (342) Brimingen 380 (380) 420 (400) Brockscheid 360 (360) 370 (370) Bruch 350 (350) 340 (340) Brücktal 320 (320) 270 (270) Buchet 350 (350) 340 (340) Büdesheim 380 (380) 400 (400) Büdlich 350 (350) 342 (342) Burbach 352 (352) 450 (450) Burg 380 (380) 340 (340) Burg (Mosel) 360 (360) 340 (340) Burgen 415 (357) 390 (340) Burtscheid 375 (375) 375 (375) Dackscheid 380 (380) 400 (400) Dahlem 380 (380) 400 (400) Dahnen 400 (350) 530 (380) Daleiden 380 (380) 470 (400) Damflos 350 (350) 400 (350) Darscheid 352 (352) 350 (350) Dasburg 380 (380) 530 (400) Daun 365 (352) 400 (380) Dauwelshausen 350 (350) 450 (450) Demerath 352 (352) 350 (350) Densborn 330 (330) 350 (350) Detzem 330 (330) 340 (340) Deudesfeld 352 (352) 350 (350) Deuselbach 350 (350) 342 (342) Dhronecken 350 (350) 342 (342) Diefenbach 350 (350) 290 (290) Dierfeld 900 (900) 900 (900) Dierscheid 380 (380) 340 (340) Dingdorf 350 (350) 340 (340) Dockendorf 380 (380) 380 (380) 22

23 PLZ Gemeinde Gewerbesteuer Grundsteuer B Dockweiler 330 (330) 350 (350) Dodenburg 380 (380) 340 (340) Dohm-Lammersdorf 360 (360) 338 (338) Drees 330 (330) 290 (290) Dreis 380 (380) 340 (340) Dreis-Brück 330 (330) 338 (338) Dudeldorf 380 (380) 450 (450) Duppach 330 (330) 350 (350) Echternacherbrück 352 (352) 450 (450) Echtershausen 380 (380) 400 (360) Eckfeld 352 (352) 350 (350) Ehlenz 380 (380) 450 (400) Eilscheid 380 (380) 400 (400) Eisenach 380 (350) 420 (320) Eisenschmitt 352 (352) 340 (340) Ellscheid 360 (360) 350 (350) Emmelbaum 380 (380) 450 (450) Enkirch 360 (360) 340 (340) Ensch 330 (330) 338 (338) Enzen 400 (400) 400 (400) Erden 350 (350) 320 (320) Ernzen 380 (380) 400 (400) Esch (VG Ob. Kyll) 375 (375) 380 (350) Esch (WIL) 355 (330) 340 (340) Eschfeld 380 (380) 450 (400) Eßlingen 340 (340) 340 (340) Etgert 350 (350) 342 (342) Etteldorf 400 (400) 400 (400) Euscheid 350 (350) 650 (320) Farschweiler 340 (340) 400 (350) Feilsdorf 450 (450) 450 (400) Fell 350 (350) 375 (350) Ferschweiler 390 (380) 450 (400) Feuerscheid 350 (350) 340 (340) Feusdorf 390 (370) 380 (350) Fisch 330 (330) 375 (350) Fischbach-Oberraden 380 (380) 350 (350) Fleringen 350 (350) 340 (340) Fließem 380 (380) 450 (420) Flussbach 370 (350) 360 (320) Föhren 380 (350) 350 (338) Franzenheim 330 (330) 400 (375) Freudenburg 365 (350) 380 (365) Gefell 352 (352) 338 (338) Geichlingen 360 (350) 340 (340) Geisfeld 330 (330) 400 (350) Gelenberg 352 (352) 338 (338) 23

24 PLZ Gemeinde Gewerbesteuer Grundsteuer B Gemünd 350 (350) 450 (450) Gentingen 400 (400) 450 (450) Gerolstein 360 (350) 380 (350) Gielert 350 (350) 342 (342) Giesdorf 380 (380) 340 (340) Gillenfeld 352 (352) 440 (360) Gilzem 380 (380) 450 (400) Gindorf 380 (380) 450 (450) Gipperath 330 (330) 340 (340) Gladbach 380 (380) 340 (340) Gondenbrett 380 (380) 400 (400) Gondorf 380 (380) 380 (380) Gönnersdorf 360 (352) 380 (350) Gornhausen 350 (350) 330 (330) Graach a. d. Mosel 370 (370) 350 (350) Gräfendhron 350 (350) 342 (342) Gransdorf 380 (380) 400 (400) Greimerath (VG Kell) 350 (350) 400 (360) Greimerath (VG MS) 352 (352) 350 (350) Grimburg 350 (350) 350 (350) Großkampenberg 380 (380) 480 (480) Großlangenfeld 350 (350) 340 (340) Großlittgen 352 (352) 340 (340) Gunderath 352 (352) 338 (338) Gusenburg 350 (350) 400 (350) Gusterath 380 (350) 400 (350) Gutweiler 390 (352) 440 (350) Habscheid 350 (350) 340 (340) Hallschlag 352 (352) 420 (338) Halsdorf 380 (360) 350 (330) Hamm 380 (380) 400 (380) Hargarten 380 (380) 400 (400) Harspelt 380 (380) 450 (400) Hasborn 360 (360) 370 (350) Heckenmünster 350 (350) 340 (340) Heckhuscheid 350 (350) 340 (340) Heddert 340 (340) 400 (340) Heidenburg 350 (350) 342 (342) Heidweiler 350 (350) 340 (340) Heilbach 330 (330) 300 (300) Heilenbach 380 (380) 340 (340) Heisdorf 350 (350) 340 (340) Hentern 350 (330) 400 (370) Herbstmühle 380 (380) 450 (450) Herforst 380 (380) 450 (450) Herl 380 (352) 400 (350) Hermeskeil 350 (350) 400 (350) 24

25 PLZ Gemeinde Gewerbesteuer Grundsteuer B Hersdorf 380 (380) 400 (400) Herzfeld 380 (380) 450 (400) Hetzerath 380 (350) 340 (340) Hillesheim 352 (352) 350 (350) Hilscheid 350 (350) 374 (374) Hinterweiler 352 (352) 338 (338) Hinzenburg 380 (340) 400 (350) Hinzert-Pölert 350 (330) 350 (320) Hisel 500 (500) 500 (500) Hochscheid 350 (330) 320 (300) Höchstberg 352 (352) 338 (338) Hockweiler 330 (330) 400 (350) Hohenfels-Essingen 330 (330) 350 (350) Holsthum 400 (380) 450 (400) Holzerath 340 (340) 400 (350) Hommerdingen 380 (380) 350 (350) Hontheim 370 (350) 350 (320) Horath 355 (355) 342 (342) Horperath 352 (352) 338 (338) Hörscheid 352 (352) 338 (338) Hörschhausen 352 (352) 338 (338) Hosten 380 (380) 500 (470) Hupperath 350 (350) 340 (340) Hütten 400 (400) 340 (320) Hütterscheid 380 (380) 380 (380) Hüttingen a. d. Kyll 420 (420) 420 (400) Hüttingen bei Lahr 380 (380) 450 (450) Idenheim 380 (380) 400 (400) Idesheim 380 (380) 360 (340) Igel 330 (330) 400 (375) Immerath 350 (350) 356 (350) Immert 350 (350) 342 (342) Ingendorf 380 (380) 400 (380) Irmenach 360 (360) 340 (340) Irrel 380 (380) 450 (420) Irrhausen 380 (380) 450 (400) Irsch 350 (350) 400 (350) Jucken 380 (380) 450 (400) Jünkerath 400 (360) 400 (360) Kalenborn-Scheuern 330 (330) 350 (350) Kanzem 350 (350) 350 (350) Kaperich 310 (310) 240 (240) Karl 352 (352) 340 (340) Karlshausen 380 (380) 450 (450) Kaschenbach 370 (370) 340 (330) Kasel 380 (360) 400 (365) Kastel-Staadt 350 (350) 400 (350) 25

26 PLZ Gemeinde Gewerbesteuer Grundsteuer B Katzwinkel 352 (352) 338 (338) Kelberg 340 (340) 338 (338) Kell am See 350 (350) 370 (350) Kenn 330 (330) 350 (338) Keppeshausen 400 (400) 550 (550) Kerpen (Eifel) 352 (352) 350 (350) Kerschenbach 375 (375) 338 (338) Kesfeld 352 (352) 370 (370) Kesten 400 (357) 385 (320) Kickeshausen 380 (380) 500 (400) Kinderbeuern 370 (360) 360 (320) Kinheim 370 (350) 350 (320) Kinzenburg 380 (380) 450 (400) Kirchweiler 352 (352) 338 (338) Kirf 352 (352) 400 (350) Kirsbach 352 (352) 338 (338) Klausen 370 (370) 340 (340) Kleinich 330 (330) 290 (290) Kleinlangenfeld 350 (350) 340 (340) Klüsserath 330 (330) 350 (350) Kolverath 330 (330) 290 (290) Kommen 380 (360) 350 (320) Konz, Stadt 385 (385) 390 (340) Kopp 330 (330) 370 (350) Kordel 355 (330) 400 (350) Korlingen 352 (352) 400 (350) Körperich 380 (380) 450 (450) Kötterichen 330 (330) 290 (290) Köwerich 330 (330) 350 (350) Koxhausen 380 (380) 450 (450) Kradenbach 352 (330) 338 (338) Krautscheid 380 (380) 450 (400) Kröv 380 (350) 380 (320) Kruchten 380 (380) 450 (450) Kyllburg 385 (385) 550 (550) Kyllburgweiler 330 (330) 320 (320) Lahr 350 (350) 450 (450) Lambertsberg 380 (380) 450 (400) Lampaden 350 (350) 400 (350) Landscheid 380 (380) 350 (350) Langsur 380 (360) 400 (375) Lascheid 380 (380) 470 (470) Lasel 350 (350) 340 (340) Laufeld 352 (352) 340 (340) Lauperath 380 (380) 450 (400) Leidenborn 380 (380) 450 (400) Leimbach b. N. 350 (350) 320 (320) 26

27 PLZ Gemeinde Gewerbesteuer Grundsteuer B Leiwen 330 (330) 338 (338) Lichtenborn 380 (350) 360 (350) Lierfeld 380 (380) 400 (400) Lieser 390 (370) 350 (320) Ließem 340 (340) 320 (320) Lirstal 320 (320) 270 (270) Lissendorf 400 (360) 400 (350) Longen 340 (340) 350 (350) Longkamp 380 (380) 340 (340) Longuich 330 (330) 317 (317) Lorscheid 352 (352) 400 (350) Lösnich 380 (360) 365 (340) Lötzbeuren 330 (330) 290 (290) Lückenburg 350 (350) 342 (342) Lünebach 380 (380) 480 (450) Lützkampen 380 (350) 500 (320) Malberg 380 (380) 500 (500) Malbergweich 340 (340) 340 (340) Malborn 355 (355) 342 (342) Mandern 350 (350) 400 (350) Manderscheid 352 (352) 397 (350) Manderscheid 380 (380) 400 (400) Mannebach 350 (350) 400 (350) Mannebach (VG Kb.) 330 (330) 290 (290) Maring-Noviand 370 (350) 345 (320) Masthorn 350 (350) 340 (340) Matzerath 350 (350) 340 (340) Mauel 380 (380) 350 (350) Meckel 380 (350) 380 (350) Meerfeld 352 (352) 338 (338) Mehren 352 (352) 440 (350) Mehring 330 (330) 338 (338) Meisburg 352 (352) 338 (338) Menningen 400 (400) 470 (400) Merlscheid 380 (380) 490 (400) Merschbach 350 (350) 342 (342) Mertesdorf 380 (340) 400 (350) Merzkirchen 352 (352) 400 (350) Messerich 365 (350) 375 (350) Mettendorf 380 (380) 400 (400) Metterich 360 (360) 365 (365) Minden 380 (380) 420 (400) Minderlittgen 350 (350) 340 (340) Minheim 380 (350) 330 (330) Monzelfeld 350 (350) 340 (320) Morbach 352 (352) 338 (338) Morscheid 400 (360) 400 (370) 27

28 PLZ Gemeinde Gewerbesteuer Grundsteuer B Mosbruch 352 (352) 338 (338) Mückeln 352 (352) 350 (350) Mülbach 380 (380) 380 (380) Mülheim (Mosel) 352 (352) 330 (300) Mürlenbach 330 (330) 350 (350) Musweiler 360 (360) 350 (350) Mützenich 350 (350) 340 (340) Muxerath 330 (330) 350 (350) Nasingen 350 (350) 320 (320) Nattenheim 380 (380) 380 (380) Naurath/Eifel 330 (330) 400 (350) Naurath/Wald 330 (330) 350 (350) Neichen 352 (352) 338 (338) Neidenbach 360 (360) 450 (450) Nerdlen 352 (350) 338 (315) Neroth 350 (350) 350 (350) Neuendorf 380 (380) 340 (340) Neuerburg 380 (380) 460 (460) Neuheilenbach 380 (380) 450 (450) Neuhütten 350 (350) 400 (350) Neumagen-Dhron 375 (350) 350 (340) Neunkirchen 350 (350) 320 (320) Newel 330 (330) 400 (375) Niedergeckler 380 (380) 450 (450) Niederlauch 350 (350) 340 (340) Niederöfflingen 352 (352) 340 (340) Niederpierscheid 380 (380) 500 (400) Niederraden 330 (330) 300 (300) Niederscheidweiler 330 (330) 320 (320) Niederstadtfeld 352 (352) 338 (338) Niederstedem 450 (450) 350 (350) Niederweiler 420 (420) 400 (360) Niederweis 380 (380) 400 (400) Niehl 380 (380) 400 (400) Niersbach 365 (330) 340 (307) Nimshuscheid 380 (380) 400 (400) Nimsreuland 350 (350) 340 (340) Nittel 350 (350) 400 (340) Nitz 320 (320) 270 (270) Nohn 330 (330) 338 (338) Nusbaum 350 (350) 340 (340) Oberbettingen 352 (352) 338 (338) Oberbillig 350 (350) 350 (350) Oberehe-Stroheich 330 (330) 338 (338) Oberelz 352 (352) 338 (338) Obergeckler 330 (330) 300 (300) Oberkail 370 (370) 450 (450) 28

29 PLZ Gemeinde Gewerbesteuer Grundsteuer B Oberlascheid 350 (350) 340 (340) Oberlauch 380 (380) 340 (340) Oberöfflingen 352 (352) 340 (340) Oberpierscheid 380 (380) 490 (450) Oberscheidweiler 352 (352) 350 (350) Oberstadtfeld 352 (352) 338 (338) Oberstedem 400 (400) 400 (400) Oberweiler 400 (400) 450 (450) Oberweis 380 (380) 400 (400) Ockfen 352 (352) 400 (350) Ollmuth 352 (352) 400 (350) Olmscheid 380 (380) 450 (400) Olsdorf 380 (380) 400 (400) Olzheim 380 (380) 450 (400) Onsdorf 350 (350) 400 (350) Orenhofen 380 (380) 500 (450) Orlenbach 380 (380) 400 (400) Ormont 352 (352) 338 (338) Orsfeld 360 (360) 450 (450) Osann-Monzel 350 (350) 340 (340) Osburg 340 (340) 350 (350) Palzem 350 (350) 400 (350) Pantenburg 352 (352) 350 (350) Paschel 330 (330) 350 (350) Peffingen 340 (340) 340 (330) Pellingen 350 (350) 400 (350) Pelm 330 (330) 340 (340) Philippsheim 380 (380) 400 (400) Pickließem 380 (380) 500 (400) Piesport 380 (350) 340 (340) Pintesfeld 380 (380) 380 (380) Pittenbach 380 (350) 340 (340) Plascheid 380 (380) 500 (450) Platten 380 (380) 340 (340) Plein 350 (350) 340 (340) Plütscheid 380 (380) 400 (400) Pluwig 380 (350) 400 (390) Pölich 352 (352) 338 (338) Preischeid 380 (380) 500 (450) Preist 380 (380) 430 (380) Pronsfeld 380 (380) 400 (400) Prüm 380 (380) 435 (435) Prümzurlay 380 (380) 380 (380) Ralingen 380 (360) 400 (350) Rascheid 350 (350) 400 (350) Reiff 380 (380) 450 (400) Reil 370 (350) 350 (320) 29

30 PLZ Gemeinde Gewerbesteuer Grundsteuer B Reimerath 320 (320) 270 (270) Reinsfeld 350 (350) 400 (350) Reipeldingen 380 (380) 400 (400) Retterath 352 (352) 338 (338) Reuth 352 (352) 338 (338) Riol 330 (330) 340 (340) Rittersdorf 360 (360) 400 (400) Rivenich 380 (380) 340 (340) Riveris 380 (380) 400 (350) Rockeskyll 330 (330) 350 (350) Rodershausen 380 (350) 450 (320) Röhl 370 (370) 370 (370) Rommersheim 350 (350) 340 (340) Rorodt 470 (470) 342 (342) Roscheid 380 (380) 450 (400) Roth an der Our 380 (380) 450 (450) Roth bei Prüm 350 (350) 340 (340) Saarburg 350 (350) 400 (350) Salm 350 (350) 370 (350) Salmtal 380 (380) 340 (340) Sarmersbach 352 (352) 317 (317) Sassen 330 (330) 290 (290) Saxler 380 (380) 338 (338) Schalkenmehren 360 (360) 350 (350) Schankweiler 380 (380) 430 (380) Scharfbillig 360 (360) 450 (400) Scheid 352 (352) 338 (338) Scheitenkorb 350 (350) 300 (300) Scheuern 330 (330) 350 (350) Schillingen 350 (350) 370 (350) Schladt 352 (352) 350 (350) Schleich 420 (400) 420 (320) Schleid 380 (380) 500 (500) Schoden 350 (350) 400 (350) Schömerich 350 (350) 400 (340) Schönbach 352 (352) 406 (350) Schönberg 350 (350) 342 (342) Schöndorf 380 (352) 400 (350) Schönecken 380 (380) 425 (400) Schüller 352 (352) 350 (350) Schutz 360 (360) 371 (350) Schwarzenborn 352 (352) 375 (340) Schweich 350 (350) 350 (350) Schwirzheim 370 (370) 370 (370) Seffern 380 (380) 400 (380) Sefferweich 400 (400) 400 (360) Sehlem 360 (360) 340 (340) 30

31 PLZ Gemeinde Gewerbesteuer Grundsteuer B Seinsfeld 360 (360) 400 (400) Seiwerath 350 (350) 340 (340) Sellerich 350 (350) 340 (340) Sengerich 380 (380) 450 (400) Serrig 350 (350) 400 (350) Sevenig (Our) 380 (380) 400 (400) Sevenig b. Neuerburg 350 (350) 450 (320) Sinspelt 380 (380) 350 (350) Sommerau 380 (350) 400 (350) Spangdahlem 380 (380) 550 (450) Speicher 380 (380) 500 (450) St. Thomas 380 (380) 450 (450) Stadtkyll 380 (380) 400 (350) Starkenburg 370 (370) 350 (350) Steffeln 352 (352) 350 (350) Steinborn 330 (330) 290 (290) Steineberg 360 (360) 338 (338) Steiningen 352 (352) 338 (338) Stockem 380 (380) 450 (400) Strickscheid 380 (380) 400 (400) Strohn 340 (340) 310 (310) Strotzbüsch 352 (352) 350 (350) Sülm 380 (380) 450 (450) Taben-Rodt 350 (350) 400 (350) Talling 355 (355) 300 (300) Tawern 350 (350) 400 (320) Temmels 350 (350) 355 (355) Thalfang 355 (355) 342 (342) Thomm 352 (352) 400 (320) Thörnich 330 (330) 340 (340) Traben-Trabach 360 (360) 340 (340) Trassem 350 (350) 400 (350) Trier 420 (420) 420 (420) Trierweiler 355 (330) 400 (375) Trimport 450 (400) 450 (400) Trittenheim 365 (350) 370 (340) Übereisenbach 420 (420) 450 (450) Üdersdorf 352 (352) 338 (338) Udler 380 (380) 338 (338) Uersfeld 352 (352) 338 (338) Uess 352 (352) 338 (338) Uppershausen 350 (350) 320 (320) Ürzig 360 (360) 340 (340) Usch 380 (380) 400 (400) Utscheid 380 (380) 500 (500) Üttfeld 400 (380) 480 (450) Utzerath 380 (380) 355 (350) 31

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