Realsteuer-Atlas 2014

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1 Realsteuer-Atlas 2014 Eine Untersuchung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Pfalz in Ludwigshafen, IHK Koblenz, IHK für Rheinhessen in Mainz und IHK Trier zur Grund- und Gewerbesteuer in Rheinland-Pfalz IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz Ansprechpartner: Thomas Engel IHK Pfalz Ludwigsplatz Ludwigshafen Tel

2 Realsteuerhebesätze in Rheinland-Pfalz im Jahr 2014 Grund- und Gewerbesteuer gehören zu den wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden und tragen einen Großteil zur Finanzierung der kommunalen Haushalte bei. Für die Unternehmen hingegen stellen sie einen bedeutenden Kostenfaktor dar, der die Standortentscheidung maßgeblich beeinflussen kann. Die vorliegende Untersuchung gibt einen Überblick über die Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer in ausgewählten Städten in Rheinland-Pfalz. Außerdem sind hierin die Daten für alle Städte und Gemeinden im IHK-Bezirk Pfalz enthalten. Die Übersicht soll ansiedlungswilligen Unternehmen als erste Orientierung für ihre Standortentscheidung dienen. Ergänzend kann anhand des Gewerbesteuerrechners die konkrete Gewerbesteuerschuld in bestimmten Städten und Gemeinden ermittelt werden. Den Gewerbesteuerrechner finden Sie auf der IHK- Internetseite unter Dokument-Nummer Darüber hinaus möchte die Industrie und Handelskammer mit dieser Untersuchung ihren Mitgliedsunternehmen einige wichtige Informationen zu diesen Steuern an die Hand geben. Aber auch für die kommunalen Entscheidungsträger dürfte der Realsteueratlas interessante Informationen bereitstellen. Die Daten wurden bei den Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen sowie dem Statistischen Landesamt erhoben, denen wir an dieser Stelle ganz herzlich für ihre tatkräftige Unterstützung danken. Leider können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben in dieser Broschüre übernehmen. Ludwigshafen im Juli

3 Inhaltsverzeichnis Seite I. Erläuterungen zur Grund- und Gewerbesteuer 4 II. Analyse und Bewertung 8 III. Übersichten Übersicht 1: 16 Realsteuerhebesätze 2014 der Städte mit mehr als Einwohnern in Rheinland-Pfalz Übersicht 2: 18 Gewerbesteuerhebesätze 2012 bis 2014 in ausgewählten Städten in Rheinland-Pfalz Übersicht 3: 19 Hebesätze Grundsteuer B 2012 bis 2014 in ausgewählten Städten in Rheinland-Pfalz Übersicht 4: 20 Gewerbesteuerhebesätze 2012 bis 2014 in Städten und Gemeinden des IHK-Bezirks Pfalz mit mehr als Einwohnern Übersicht 4a: 21 Hebesätze Grundsteuer B 2012 bis 2014 in Städten und Gemeinden des IHK-Bezirks Pfalz mit mehr als Einwohnern Übersicht 5: 22 Gewerbesteuer: Städte und Gemeinden des IHK-Bezirks Pfalz mit den niedrigsten Hebesätzen in 2014 Übersicht 6: 23 Gewerbesteuer: Städte und Gemeinden des IHK-Bezirks Pfalz mit den höchsten Hebesätzen in 2014 Übersicht 7: 24 Grundsteuer B: Städte und Gemeinden des IHK-Bezirks Pfalz mit den niedrigsten Hebesätzen in 2014 Übersicht 8: 25 Grundsteuer B: Städte und Gemeinden des IHK-Bezirks Pfalz mit den höchsten Hebesätzen in 2014 Übersicht 9: 26 Gewerbesteuer: Anzahl der Städte und Gemeinden mit einem Hebesatz von % Übersicht 10: 27 Grundsteuer B: Anzahl der Städte und Gemeinden mit einem Hebesatz von % Übersicht 11: 28 Realsteuerhebesätze 2014 aller Städte und Gemeinden im IHK-Bezirk Pfalz Übersicht 12: 42 Grafiken Gewerbesteuerhebesätze 2011 und 2014 im IHK-Bezirk Pfalz im Vergleich 3

4 I. Erläuterungen zur Grund- und Gewerbesteuer 1. Allgemeines Grundsteuer und Gewerbesteuer werden auch als Realsteuern" bezeichnet ( 3 Abs. 2 Abgabenordnung). Die Grundsteuer gliedert sich gemäß 2 Grundsteuergesetz in eine "Grundsteuer A", die bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben erhoben wird in dieser Untersuchung aber nicht näher betrachtet wird und in eine "Grundsteuer B", die auf allen übrigen Grundstücken lastet und somit auch für die Unternehmen von Bedeutung ist. Die Einnahmen aus der Grundsteuer fließen den Gemeinden wegen ihrer einheitswertabhängigen Bemessungsgrundlage, unabhängig von konjunkturellen Schwankungen, in relativ konstanter Höhe zu und sind damit eine fest kalkulierbare Steuergröße. Die Einnahmen aus der Grundsteuer A werden nach einem Anstieg um 0,8 % im laufenden Jahr in den kommenden Jahren mit rund 388 Mio. Euro für die gesamte Bundesrepublik in etwa konstant bleiben. Dagegen geht der Arbeitskreis Steuerschätzung in seiner Sitzung im Mai 2014 davon aus, dass die wesentlich höheren Einnahmen aus der Grundsteuer B nach einem Anstieg um 2,6 % im Jahr 2013 auf 12,3 Mrd. Euro, in den Folgejahren jährlich weiter um etwa 1,7 % zunehmen werden. 1 Gewerbebetriebe unterliegen der Gewerbesteuer, deren Besteuerungsgrundlage der Gewerbeertrag bildet. Ausgangspunkt für die Berechnung des Gewerbeertrages ist der Gewinn des Unternehmens, der der Einkommen- oder Körperschaftsteuer zugrunde gelegt wird. Diesem sind bestimmte Beträge hinzuzurechnen, die bei der Gewinnermittlung abgezogen wurden. Diese Summe ist sodann um bestimmte Beträge zu kürzen. Bei natürlichen Personen sowie bei Personenhandelsgesellschaften wird außerdem ein Freibetrag von Euro in Abzug gebracht, den es für Kapitalgesellschaften nicht gibt. Im Unterschied zur Einkommensteuer knüpft die Gewerbesteuer am Unternehmen an. Dieser Objektcharakter der Gewerbesteuer hat zur Folge, dass verschiedene gewerbliche Unternehmen einer natürlichen Person als eigenständige Betriebe angesehen werden, die jeder für sich der Gewerbesteuer unterliegen. Die Steuer ist in der Gemeinde zu entrichten, in der das Gewerbe ausgeübt wird. Werden Betriebsstätten in mehreren Gemeinden unterhalten oder erstreckt sich eine Betriebsstätte über mehrere Gemeinden, so wird die Gewerbesteuer gemäß 4 Gewerbesteuergesetz in jeder Gemeinde nach dem Teil des Steuermessbetrages erhoben, der auf sie entfällt. Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 106 Abs. 6, dass das Aufkommen der Grund- und Gewerbesteuer den Gemeinden zusteht. Allerdings müssen die Gemeinden einen Teil ihrer Einnahmen aus der Gewerbesteuer in Form einer Umlage, der sog. Gewerbesteuerumlage, an Bund und Länder abführen. Die Gemeinden haben die Hebesatzautonomie, d.h. ihnen wird die Möglichkeit eröffnet, durch die Festlegung von individuellen Hebesätzen Einfluss auf die Höhe der von den Unternehmen zu leistenden Abgaben zu nehmen und aktiv Standortpolitik zu betreiben. 1 Ergebnis der 144. Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzungen vom in Berlin 4

5 2. Einnahmequelle der Kommunen Grund- und Gewerbesteuer gehören zu den wichtigsten Steuereinnahmen der Kommunen. Sie machen im Durchschnitt rund 60 % der gesamten gemeindlichen Steuereinnahmen aus. Hinzu kommen die Anteile an der Einkommensteuer (rund 36 %) und der Umsatzsteuer (rund fünf Prozent). 2 Zu den Gesamteinnahmen der Kommunen tragen die Steuereinnahmen aber nur mit etwa einem Drittel bei. Der Rest sind laufende Zuweisungen von Bund und Ländern sowie sonstige Einnahmen (Mieten, Pachten, Gebühren, Veräußerung von Vermögen und Beteiligungen). Mit dem Konjunkturaufschwung der letzten Jahre einhergehend fließt den Kommunen wieder deutlich mehr Gewerbesteuer zu. Für das laufende Jahr 2014 erwartet der Arbeitskreis Steuerschätzung 3 einen Zuwachs der Gewerbesteuer im gesamten Bundesgebiet, und zwar auf rund 44 Milliarden Euro. Dies bedeutet einen Anstieg um 2,1 %. Auch für die folgenden Jahre werden weitere Zuwächse von rund drei Prozent prognostiziert. 3. Bedeutung der Gewerbesteuer als Finanzierungsquelle der Kommunen fraglich Die Gewerbesteuer ist als festes Band zwischen den Gemeinden und der gewerblichen Wirtschaft Ausdruck der wechselseitigen Abhängigkeit. Attraktive Realsteuerhebesätze sind vorteilhaft für ansiedlungsund investitionsbereite Unternehmen und dadurch auch für die Gemeinden, in Krisenzeiten ebenso wie in Zeiten normaler wirtschaftlicher Entwicklung. Infolge der Neuregelungen durch die Unternehmensteuerreform 2008 hat die Gewerbesteuer erheblich an Bedeutung gewonnen. Um die Einnahmeausfälle aus der Senkung des Körperschaftsteuertarifs fiskalisch auszugleichen, hat der Gesetzgeber zahlreiche Gegenfinanzierungsmaßnahmen eingeführt. Statt des seit langem von der IHK-Organisation geforderten Ersatzes beziehungsweise der Abschaffung der Gewerbesteuer wurde ihre Bemessungsgrundlage um Zinsen, Mieten, Pachten sowie Lizenzgebühren verbreitert. Dies bedeutet eine stetige Mehrbelastung für die Unternehmen und kann gerade in wirtschaftlich schwierigen Jahren dazu führen, dass Unternehmen nicht nur konjunkturbedingt in Schwierigkeiten kommen, sondern zusätzlich durch die ertragsunabhängige Komponente bei der Gewerbesteuer belastet werden. Zwar werden durch die Einführung eines Freibetrags in Höhe von Euro zumindest kleinere Unternehmen verschont. Größere Unternehmen, die in der Regel den gewerbesteuerlichen Freibetrag überschreiten, sehen sich dagegen einer wesentlich höheren Gesamtsteuerbelastung gegenübergestellt. Kapitalgesellschaften Aufgrund der Veränderungen durch die Unternehmensteuerreform 2008 bekommt die Gewerbesteuer bei den Kapitalgesellschaften eine dominierende Stellung. Sie können die Gewerbesteuer nicht anrechnen, so dass eine Hebesatzerhöhung sofort und eindeutig eine Steuererhöhung bedeutet. Diese ist nach dem Wegfall des Betriebsausgabenabzugs der Gewerbesteuer im Zuge der Unternehmensteuerreform auch transparent. Besonders problematisch sind dabei die Abkoppelung von der Ertragssituation der Unternehmen und die Betonung von Elementen einer Substanzbesteuerung. Die Höhe der Gewerbesteuerbelastung ist insbesondere abhängig von der Höhe der Gewerbesteuerhebesätze und dem Umfang der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen. Die tatsächliche Gesamtbelastung 2 Institut Finanzen und Steuern e. V., IFSt-Schrift Nr. 485, Entwicklung der Realsteuerhebesätze der Gemeinden mit und mehr Einwohnern im Jahr 2012, S Ergebnis der 144. Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzungen vom in Berlin 5

6 von Kapitalgesellschaften ergibt sich aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Während die Körperschaftsteuer und der Solidaritätszuschlag konstant 15,83 % betragen, ist die Gewerbesteuer eine variable Größe, die sowohl von der Höhe des Gewerbesteuer-Hebesatzes als auch von der Höhe der Hinzurechnungen und Kürzungen abhängt. Personengesellschaften Bei Personenunternehmen ist die Situation gegenüber den Kapitalgesellschaften differenziert zu betrachten. Durch die Ausweitung der pauschalierten Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer von bisher Faktor 1,8 auf Faktor 3,8 entfaltet die Gewerbesteuer bis zum kritischen Hebesatz von 380 % bzw. bei Einbeziehung des Solidaritätszuschlags bis zum Hebesatz von 400 % grundsätzlich keine Belastungswirkung. Die Anrechnung mit dem Faktor 3,8 führt somit bei einem örtlichen Hebesatz von 400 % zu einer Vollanrechnung der Gewerbesteuer. Dies setzt aber voraus, dass ausreichend Einkommensteuer zur Anrechnung zur Verfügung steht. Hieran kann es insbesondere fehlen, wenn kein positiver Gewerbeertrag erwirtschaftet wird, durch hohe gewerbesteuerliche Hinzurechnungen aber ein positiver Gewerbesteuermessbetrag entsteht und daher Gewerbesteuer festgesetzt wird. Das gleiche gilt, wenn in anderen Einkunftsarten Verluste erwirtschaftet werden und daher keine oder nur eine geringe Einkommensteuer festgesetzt wird oder wenn neben einem positiven Gewerbeertrag in anderen Einkunftsarten Verluste erwirtschaftet werden und daher keine oder nur eine geringe Einkommensteuer festgesetzt wird. Solche Phasen ohne oder mit niedrigen Gewinnen treten auch in gesunden Unternehmen auf, und zwar regelmäßig bei Umstrukturierungen, Neugründungen, Nachfrageänderungen aufgrund von Strukturwandel oder einfach in Krisenzeiten. Gleichermaßen kann es sein, dass nicht ausreichend Anrechnungspotential zur Verfügung steht, wenn für Zwecke der Einkommensteuer Verlustvorträge vorliegen. Sofern die gesetzlich vorgesehene Anrechnung der Gewerbesteuer mangels Anrechnungspotential ins Leere läuft, kommt es zu keiner Abmilderung der Gesamtsteuerbelastung. Als Konsequenz daraus kann sich insbesondere auf Grund des Betriebsausgabenabzugsverbots der Gewerbesteuer eine evident erhöhte Gesamtsteuerbelastung ergeben. Gerade in konjunkturell schwierigen Zeiten funktioniert also die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer nicht. Eine Hebesatzerhöhung verschärft dann diese Situation noch. 4. Reformbedarf bleibt Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass die Gewerbesteuer trotz der Verbreiterung der Bemessungsgrundlage nach wie vor keine verlässliche Einnahmequelle für die Kommunen darstellt, da sie sehr stark von konjunkturellen Einflüssen bestimmt wird. Die erheblichen Schwankungen der Gewerbesteuereinnahmen resultieren aber auch daraus, dass lediglich fünf Prozent der Steuerpflichtigen 90 % des Gewerbesteueraufkommens tragen. Die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen belasten die Substanz der Unternehmen, da sie unabhängig vom Gewinn jährlich anfallen und somit auch in Krisenzeiten zu zahlen sind. Teilweise müssen die Betriebe für Steuerzahlungen Eigenkapital aufwenden, das sie zur Sicherung ihrer finanziellen Basis im Falle zukünftiger Krisen benötigen. Aus der Sicht der Kammerorganisation muss daher weiter über eine Gewerbesteuerreform nachgedacht werden. Dies auch mit Blick darauf, dass die Kommunen verlässliche Einnahmen und Planungssicherheit in Bezug auf Aufgaben und damit verbundenen Ausgaben benötigen. Die Wirtschaft hat sich immer konstruktiv an Gesprächen über einen Ersatz der Gewerbesteuer beteiligt und ist auch weiterhin bereit, dieses Thema erneut aufzugreifen. Die Unternehmen verlangen aber, dass auch die Ausgabenseite zur Konsolidierung der Gemeindehaushalte herangezogen wird. 6

7 Dabei steht die Wirtschaft zu ihrer Verantwortung, einen angemessenen Beitrag zur Sicherung der Handlungsfähigkeit der Kommunen zu leisten, denn sie ist Bestandteil der kommunalen Gemeinschaft. Damit dies aber auch leistbar ist, brauchen die Unternehmen einen wirtschaftsfreundlichen Arbeits- und Lebensraum. Hierzu gehört vor allem eine belastbare Steuer- und Gebührenpolitik. Von Jahr zu Jahr steigende Hebesätze beeinträchtigen die Wettbewerbsfähigkeit und damit letztlich auch das Steueraufkommen in der Gemeinde. 7

8 II. Analyse und Bewertung 1. Ausgewählte Städte in Rheinland-Pfalz Die Arbeitsgemeinschaft der rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern hat im Jahr 2014 zum siebten Mal eine Untersuchung der Hebesätze der Gewerbesteuer und der Grundsteuern durchgeführt. Neben allen Gemeinden des jeweiligen Kammerbezirks wurden für Rheinland-Pfalz die Werte für die Städte mit mehr als Einwohnern zusammengestellt. Außerdem wurden 21 größere Städte mit einer besonderen örtlichen Bedeutung ausgewählt und die Entwicklung ihrer Realsteuerhebesätze analysiert. Von den rheinland-pfälzischen Städten mit mehr als Einwohnern hat im Jahr 2014 nur die Stadt Koblenz eine Hebesatzerhöhung vorgenommen, und zwar bei der Grundsteuer B von 400 % auf 420 %. Weitere Hebesatzerhöhungen sind in diesem Jahr nicht zu verzeichnen. Allerdings hatten die betrachteten Kommunen bereits in den vergangenen Jahren massive Hebesatzanhebungen vorgenommen. Betrachtet man den Zeitraum ab 2010, so ergibt sich folgendes Bild: Bei der Gewerbesteuer haben seit 2010 alle Städte bis auf Mainz den Hebesatz erhöht. Damit erheben seit 2014 acht der neun untersuchten Kommunen einen Gewerbesteuerhebesatz von 400 % und mehr, 2010 waren es nur drei Städte. Nur noch in der Stadt Ludwigshafen liegt der Gewerbesteuerhebesatz mit 375 % deutlich unter dieser Marke. Dies ist sicherlich auch der besonderen Situation geschuldet, dass die Gewerbesteuereinnahmen der Stadt Ludwigshafen in hohem Maße von einem einzelnen Steuerzahler, der BASF SE, abhängen. Auch bei der Grundsteuer B wurden die Hebesätze in den vergangenen Jahren deutlich angehoben. Im Jahr 2010 lag der niedrigste Hebesatz bei den neun betrachteten Kommunen mit mehr als Einwohnern noch bei 340 % (Neuwied) und sieben Städte hatten einen Hebesatz von unter 400 %. Nur Mainz und Ludwigshafen wendeten mit 400 % bzw. 420 % höhere Hebesätze an. Im Jahr 2014 liegen die Hebesätze nun bereits in sechs Kommunen bei über 400 %, außerdem in zwei Gemeinden bei genau 400 %. Nur noch eine Kommune Neuwied liegt mit 380 % darunter. Dabei führt inzwischen Mainz mit einem Hebesatz von 440 % das Feld an, gefolgt von Ludwigshafen mit unverändert 420 % und Koblenz mit dem in diesem Jahr auf 420 % angehobenen Hebesatz. Ein ähnliches Bild ergibt sich bei der Betrachtung der Entwicklung des Gewerbesteuerhebesatzes für 21 ausgewählte Städte mit mehr als Einwohnern bzw. mit einer besonderen örtlichen Bedeutung in Rheinland-Pfalz. Im Jahr 2014 sind hier bei der Gewerbesteuer nur vier Hebesatzanhebungen zu verzeichnen und zwar in Neuwied von 395 % auf 405 %, in Neustadt/W. von 390 % auf 400 %, in Zweibrücken von 410 % auf 420 % und in Wittlich von 352 % auf 380 %. Im Zeitraum von 2010 bis 2014 aber sind die Hebesätze in 18 der 21 Kommunen angehoben worden. Während in Kommunen einen Hebesatz von unter 400 % hatten, sind es in 2014 nur noch neun. Gleichzeitig erhoben nur drei Kommunen einen Hebesatz von über 400 %, in 2014 liegt der Gewerbesteuerhebesatz bereits in 12 Kommunen über 400 %. Den höchsten Gewerbesteuerhebesatz erhebt mit unverändert 440 % die Landeshauptstadt Mainz, gefolgt von Trier und Zweibrücken mit je 420 %, Frankenthal, Kaiserslautern, Koblenz, Pirmasens und Worms mit jeweils 410 % und Bad Kreuznach, Neuwied und Speyer mit 405 %. 4 Hebesatzsenkungen hat es wie bereits im Vorjahr weder bei der Grundsteuer B noch bei der Gewerbesteuer gegeben. Damit 4 Übersicht 2: Gewerbesteuerhebesätze 2012 bis 2014 in ausgewählten Städten in Rheinland-Pfalz 8

9 sind unter den Spitzenreitern der Gewerbesteuerhebesätze überwiegend kreisfreie Städte vertreten. Auch in den Gemeinden mit Hebesätzen unter 400 % erhöhte sich das Hebesatzniveau in den vergangenen Jahren deutlich. Im Jahr 2010 lag der niedrigste Hebesatz noch bei 330 % (Bad Neuenahr-Ahrweiler), inzwischen liegt er bei 352 % - ebenfalls noch in dieser Stadt. Bildet man einen ungewichteten Durchschnitt über die Hebesätze der betrachteten 21 Kommunen, so ergibt sich für das Jahr 2010 ein durchschnittlicher Hebesatz von 385 %, im Jahr 2014 liegt er bei 399 %. Bei der Grundsteuer B sind in 2014 gegenüber dem Vorjahr erneut fünf Hebesatzanhebungen zu verzeichnen. 5 Davon entfallen vier auf Kommunen, die bisher Hebesätze unterhalb des neuen Nivellierungssatzes von 365 % bei der Grundsteuer B erhoben haben: Andernach erhöhte seinen Hebesatz von 350 % auf 370 %, Germersheim von 340 % auf 370 %, Hassloch von 344 % auf 365 % und Wittlich von 340 % auf 380 %. Außerdem hat Koblenz den Hebesatz von 400 % auf 420 % angehoben. In 2014 wendet nur noch Bad Neuenahr-Ahrweiler mit unveränderten 350 % einen unter dem neuen Nivellierungssatz liegenden Hebesatz an. Damit erheben nun sieben Städte einen Hebesatz von über 400 %, in 2010 war es nur eine Stadt (Ludwigshafen mit 420 %). Einen Hebesatz von 400 % und mehr erheben elf Städte nach nur drei Städten in Entsprechend hat sich die Zahl der Gemeinden, die einen Hebesatz von unter 400 % anwenden, von 18 in 2010 auf zehn in 2014 reduziert. Den höchsten Hebesatz hat seit 2012 Mainz mit 440 %, dicht gefolgt von Landau mit 430 % und Ludwigshafen, Kaiserslautern, Koblenz und Trier mit 420 %. In Worms liegt der Hebesatz bei der Grundsteuer B bei 406 %, in Bad Kreuznach, Neustadt/W., Neuwied und Zweibrücken bei 400 %. Bildet man den ungewichteten Durchschnitt über alle 21 Städte, so ergibt sich für das Jahr 2010 ein durchschnittlicher Hebesatz von 358 %, für 2014 ergibt sich bereits ein Wert von 397 %. Insgesamt sind die Realsteuereinnahmen der betrachteten Gemeinden in den vergangenen Jahren stark gestiegen: bei der Gewerbesteuer durch die deutliche Konjunkturbelebung und auch durch die Hebesatzanhebungen, bei der Grundsteuer B im Wesentlichen durch die Hebesatzerhöhungen, die noch stärker waren als bei der Gewerbesteuer. Die Kommunen stehen durch steigende Ausgaben massiv unter Druck und werden durch den Entschuldungsfonds zur Erhöhung von Abgaben gezwungen. Trotzdem ist es nicht zu einer Haushaltskonsolidierung gekommen. Dies zeigt: die Städte und Gemeinden haben kein Einnahme-, sondern ein Ausgabeproblem. Für die Unternehmen sind die Hebesatzerhöhungen in doppelter Hinsicht problematisch: Durch die Hebesatzerhöhungen werden zum einen Gewinne stärker abgeschöpft und die Steuerbelastung steigt. Außerdem erfolgt bei der Gewerbesteuer durch die erweiterte Hinzurechnung ertragsunabhängiger Positionen seit der Unternehmensteuerreform 2008 eine verstärkte Substanzbesteuerung. Damit entscheidet der örtliche Hebesatz zu einem erheblichen Teil über die Standortqualität der einzelnen Kommunen und die Wettbewerbsfähigkeit der ansässigen Firmen. Die Gewerbesteuer kann in ertragsschwachen Jahren sogar die Existenz von Unternehmen gefährden und diese zu Standortverlagerungen bewegen. Im Ergebnis führen so Hebesatzerhöhungen zu steuerlichen Mindereinnahmen anstelle geplanter Mehreinnahmen. 2. IHK-Bezirk Pfalz Zum Kammerbezirk der IHK Pfalz gehören 500 Gemeinden, von denen acht kreisfreie Städte, 14 verbandsfreie Städte und Gemeinden sowie 478 Ortsgemeinden sind. Das Oberzentrum Ludwigshafen hat 5 Übersicht 3: Grundsteuerhebesätze B 2012 bis 2014 in ausgewählten Städten in Rheinland-Pfalz 9

10 mit knapp Einwohnern die meisten und die Ortsgemeinde Hausweiler mit 56 Einwohnern die wenigsten Einwohner. Über alle Kommunen des Kammerbezirks der IHK Pfalz betrachtet sind die Hebesätze bei der Gewerbesteuer und Grundsteuer B in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen in 2014 nochmals deutlich stärker als in den Vorjahren. In den Jahren 2011, 2012 und 2013 hatten 48, 74 und 59 Gemeinden ihren Gewerbesteuerhebesatz angehoben in 2014 sind sogar 307 Anhebungen zu verzeichnen. In 2011 hatten bei der Grundsteuer B 388 Gemeinden den Hebesatz angehoben, in Gemeinden und in Gemeinden. Im Jahr 2014 wurden erneut in 317 Kommunen die Hebesätze erhöht! 450 Erhöhungen der Hebesätze im IHK-Bezirk Pfalz in den Jahren Hebesatzerhöhungen Gewerbesteuer Hebesatzerhöhungen Grundsteuer B Gewerbesteuer Bei der Gewerbesteuer lagen die 307 Hebesatzerhöhungen zwischen drei und 43 Prozentpunkten, 247 davon betrugen 10 und mehr Prozentpunkte. Auffällig ist, dass 234 der 307 Erhöhungen zu einem Hebesatz von 365 % führten. Dies ist der neue Nivellierungssatz für die Gewerbesteuer im rheinlandpfälzischen Finanzausgleich nach vorher 352 %. Allein 153 von diesen 234 Erhöhungen betrugen 13 Prozentpunkte, was genau dem Abstand des neuen Nivellierungssatzes zum bisherigen entspricht. Tatsächlich führten 136 dieser 153 Erhöhungen zu einem Hebesatzanstieg von 352 % auf 365 %, nur 17 betrafen andere Hebesätze. Die Anhebung des Nivellierungssatzes hat also einen starken Einfluss auf die angewendeten Hebesätze. Hebesatzsenkungen gab es bei der Gewerbesteuer wie bereits in den vergangenen Jahren keine. Die gesamte Bandbreite der Hebesätze umfasst bei der Gewerbesteuer nach wie vor 90 Prozentpunkte. 10

11 Der niedrigste Hebesatz liegt wie in den Vorjahren bei 330 % und wird noch von den vier Gemeinden Dudenhofen, Frankweiler, Harthausen und Mauschbach erhoben. In Knöringen und Waldhambach liegt der Hebesatz unverändert bei 340 %, in allen anderen Gemeinden ist er höher. 6 Die höchsten Gewerbesteuerhebesätze im Kammerbezirk haben nach wie vor die kreisfreien Städte, angeführt von Zweibrücken mit 420 %, gefolgt von Frankenthal, Kaiserslautern und Pirmasens, die einen Hebesatz von jeweils 410 % anwenden. In Speyer liegt der Hebesatz bei 405 %, in Neustadt/W. bei 400 %, in Landau bei 399 % und in Ludwigshafen bei 375 %. Erhöhungen gab es hier 2014 nicht. Dies galt mit Ausnahme von Neustadt bereits Insgesamt liegen damit die Gewerbesteuerhebesätze in den kreisfreien Städten des Kammerbezirks Pfalz auf hohem, aber konstantem Niveau. Positiv zu erwähnen ist nach wie vor die Stadt Ludwigshafen, deren Einnahmesituation stark durch den Sitz der BASF SE geprägt wird: hier ist der Hebesatz seit der Erhöhung im Jahr 2012 von 360 % auf 375 % immer noch deutlich niedriger als in den übrigen kreisfreien Städten der Pfalz. Neben den kreisfreien Städten wenden inzwischen auch kleinere Kommunen hohe Hebesätze an. Fischbach führt die Rangliste mit 405 %, gefolgt von Dierbach, Hochspeyer, Kandel Stadt, Nieder- und Oberhausen a.d.a., Unkenbach, Essweiler und Krickenbach mit 400 %. 11 der nicht kreisfreien Städte haben inzwischen Hebesätze von 390 % und mehr, weitere 18 haben Hebesätze zwischen 388 % und 381 %. Auch sie wenden damit hohe, für die Wirtschaft unattraktive Gewerbesteuerhebesätze an. 7 Der am häufigsten angewandte Gewerbesteuerhebesatz liegt in 2014 bei 365 % und wird von 269 Gemeinden angewendet nach nur 36 Gemeinden in 2013 und nur vier Gemeinden in Der in den Vorjahren am häufigsten angewandte Hebesatz von 352 %, den in 2013 noch 184 und in 2012 noch 209 Gemeinden anwandten, gilt in 2014 nur noch in 25 Gemeinden! Diese Entwicklung dürfte der Anhebung des Nivellierungssatzes von 352 % auf 365 % geschuldet sein. Der am zweithäufigsten angewandte Hebesatz beträgt inzwischen 370 %. Er wird 2014 von 43 Kommunen angewendet. Weitere 40 Kommunen erheben die Gewerbesteuer mit einem Hebesatz von 380 %. Der bisher am zweithäufigsten angewandte Hebesatz von 360 %, der in 2013 noch 77 Gemeinden (2012 noch 92 Gemeinden) galt, wird 2014 nur noch 13 Mal angewandt. 8 Insgesamt haben sich die Hebesätze deutlich nach oben verschoben. Hebesätze unter 365 % gab es 2012 noch in 408 Gemeinden, 2013 noch in 360, in 2014 nur noch in 76 Gemeinden. Neben dem deutlichen Anstieg der Zahl von Gemeinden, deren Hebesatz nun 365 % beträgt ( ; ; ), ist auch die Zahl der Gemeinden, in denen der Gewerbesteuerhebesatz über 365 % liegt, deutlich größer geworden. Nach 88 Gemeinden in 2012 und 104 in 2013 erheben in Gemeinden Hebesätze von über 365 %. Die folgende Grafik zeigt, dass Hebesätze im unteren Hebesatzbereich immer weniger und höhere Hebesätze immer öfter erhoben werden. Insgesamt hat das Hebesatzniveau deutlich zugenommen. 6 Übersicht 5: Gewerbesteuer - Städte und Gemeinden des Kammerbezirks Pfalz mit den niedrigsten Hebesätzen in Übersicht 6: Gewerbesteuer - Städte und Gemeinden des Kammerbezirks Pfalz mit den höchsten Hebesätzen in Übersicht 9: Gewerbesteuer Anzahl der Städte und Gemeinden mit einem Hebesatz von... % in

12 Ein direkter Vergleich der in den Ortsgemeinden der Pfalz erhobenen Gewerbesteuerhebesätze wird durch die wirtschaftlichen Disparitäten in der Pfalz erschwert. Das Hebesatzniveau ist nach wie vor in der Rheinpfalz höher als in der Westpfalz, die Tendenz zur Hebesatzerhöhung gilt aber für beide Regionen. Betrachtet man die Verteilung der Gewerbesteuerhebesätze, so ist in beiden Regionen der gleiche Trend erkennbar: Niedrige Hebesätze werden weniger, hohe Hebesätze häufiger angewandt. Den ursprünglich häufigsten Hebesatz (352 %) wenden nur noch 2 % nach knapp 32 % (2013) der Gemeinden in der Rheinpfalz und nur noch knapp 7 % nach 35 % (2013) der Gemeinden in der Westpfalz an. Dafür wird der Hebesatz 365 % von 87 Gemeinden in der Rheinpfalz (2013: 24 Gemeinden) und 182 Gemeinden in der Westpfalz (2013: 12 Gemeinden) erhoben. Wie stark der Trend ist, geringe Hebesätze weniger und hohe Hebesätze häufiger zu erheben, zeigt folgende Tabelle, in der die Werte für 2014, 2013 und 2012 sowohl für die Rheinpfalz als auch für die Westpfalz aufgeführt sind. Neben den absoluten Werten sind auch die jeweiligen Prozentsätze ausgewiesen, da die Zahl der Gemeinden in der Westpfalz mit 316 deutlich höher ist als in der Rheinpfalz (184 Gemeinden). Häufungen bei den Gewerbesteuerhebesätzen Hebesatz GewSt Gemeinden der Rheinpfalz (184) 2014 (2013; 2012) Gemeinden in der Westpfalz (316) 2014 (2013; 2012) in % in % in % ( 9; 9) 3,3 ( 4,9; 4,9) 21 ( 40; 40) 6,7 (12,6; 12,6) (58; 73) 2 (31,5; 39,7) 21 (126; 135) 6,7 (35; 42,7) (17; 24) 0,3 ( 9,2; 13,0) 12 ( 60; 69) 3,8 (18,4; 21,8) (24; 2) 44 (13; 1,1) 182 ( 12; 2) 57,6 ( 3,6; 0,6) (17; 15) 9,8 ( 9,2; 8,1) 25 ( 28; 24) 7,9 ( 8,9; 7,6) > (33; 29) 32,1 (17,9; 15,8) 49 ( 24; 18) 15,5 ( 7,4; 5,6) 12

13 Grundsteuer B Im Jahr 2014 erhöhten bei der Grundsteuer B 317 Gemeinden ihren Hebesatz. Damit steigt die Zahl der Kommunen mit einer Hebesatzerhöhung bei der Grundsteuer B nach einem Rückgang in 2013 auf 79 Gemeinden sogar über das Niveau von 2012 (Erhöhung in 254 Gemeinden). Die Hebesatzerhöhungen lagen zwischen einem und 57 Prozentpunkten. Allein 142 der mitgeteilten Erhöhungen führten zum Hebesatz 365 %, 117 Kommunen erhöhten den Hebesatz von 338 % auf 365 % orientieren ihre Hebesatzpolitik also an der Entwicklung der Nivellierungssätze. Damit wird die Grundsteuer in 276 Gemeinden genau in Höhe des neuen Nivellierungssatzes erhoben, in 69 Gemeinden darunter und in 155 Gemeinden mit einem höheren Hebesatz. In der nachfolgenden Tabelle wird die Verschiebung in Richtung höherer Hebesätze ebenso deutlich wie die häufige Anwendung des neuen Nivellierungssatzes als Hebesatz der Grundsteuer B. Verteilung des Hebesatzes der Grundsteuer B Zahl der Gemeinden mit unter 365 % genau 365 % über 365 % einem GrSt B-Hebesatz Wie bereits im Vorjahr liegen die Hebesätze bei der Grundsteuer B in einer Bandbreite von 265 % bis 480 %. Einen Hebesatz von 480 % erhebt aber nur die Gemeinde Bosenbach. 9 Berücksichtigt man diesen Ausreißer nicht, so beträgt die Bandbreite bei den Hebesätzen der Grundsteuer B nach wie vor 189 Prozentpunkte und ist damit deutlich breiter als bei der Gewerbesteuer. Nach Bosenbach erhebt Frankenstein mit 454 % den zweithöchsten Hebesatz, gefolgt von Hochspeyer, Oberalben, Ruthweiler und Waldleiningen mit jeweils 450 % und Wolfenstein mit 438 %. 10 Von den kreisfreien Städten erhebt Landau mit 430 % den höchsten Hebesatz (2011 noch 340 %), gefolgt von Ludwigshafen und Kaiserslautern mit unveränderten 420 %. Neustadt, Speyer und Zweibrücken haben einen Hebesatz von 400 %. Auch von den kleineren Gemeinden im Kammerbezirk erheben viele inzwischen Hebesätze im Bereich von etwa 400 %. Den niedrigsten im Bezirk der IHK Pfalz erhobenen Hebesatz von 265 % wendet wie in den Vorjahren nur die Gemeinde Frankweiler an, gefolgt von den Gemeinden Knöringen, Mauschbach und Pfeffelbach mit einem Hebesatz von jeweils 290 %. 11 Alle anderen Gemeinden im Kammerbezirk erheben höhere Sätze bei der Grundsteuer B. Hebesatzsenkungen gab es bei der Grundsteuer B ebenso wenig wie in den Vorjahren. Neben dem inzwischen mit 276 Mal am häufigsten angewandten Hebesatz von 365 % erheben noch 47 (2013: 31) Gemeinden einen Hebesatz von 370 %. In 21 (2013: 50) Gemeinden liegt der Hebesatz noch 9 Übersicht 10: Grundsteuer B Anzahl der Städte und Gemeinden mit einem Hebesatz von... % in Übersicht 8: Grundsteuer B Städte und Gemeinden des Kammerbezirks Pfalz mit den höchsten Hebesätzen 11 Übersicht 7: Grundsteuer B Städte und Gemeinden des Kammerbezirks Pfalz mit den niedrigsten Hebesätzen 13

14 bei 340 %. Inzwischen wenden 16 (2013: 9) Gemeinden einen Hebesatz von 380 % und 15 (2013: 6) Gemeinden einen Hebesatz von 375 % an. Den im Vorjahr häufigsten Hebesatz von 338 % wenden in diesem Jahr nur noch 167 Gemeinden an. 12 Insgesamt hat sich das Hebesatzniveau bei der Grundsteuer B in 2014 erneut deutlich nach oben verschoben. Dies wird in der Grafik deutlich. Das hohe und steigende Niveau der Grundsteuer B führt für die Unternehmen und auch private Immobilienbesitzer Jahr für Jahr erneut zu einer massiven Zusatzbelastung, und das im Bereich der Substanzbesteuerung. Die Belastung erfolgt hier unabhängig von der Höhe der Einnahmen oder Gewinne. Durch die vorgeschriebenen gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen gilt das auch für die Gewerbesteuer. 3. Kommunen in der Pflicht Nachdem die Aufwärtsentwicklung der Realsteuerhebesätze gemessen an den massiven Erhöhungen der Vorjahre in 2011 und 2012 gebremst zu sein schien, korrigiert die diesjährige Analyse der Hebesatzentwicklung dieses Bild. Gleichzeitig bestätigt sie die bereits 2012 seitens der vier rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern geäußerte Befürchtung, dass die Reform des kommunalen Finanzausgleichs durch die Anhebung der Nivellierungssätze bei Gewerbesteuer und Grundsteuer B zu einer erneuten Anhebungswelle bei den Hebesätzen führt. Auch und gerade vor dem Hintergrund der Anforderungen des Kommunalen Entschuldungsfonds führen diese erhöhten Nivellierungssätze dazu, dass die Gemeinden unter Zugzwang geraten, ihre Hebesätze zu erhöhen. 12 Übersicht 10: Grundsteuer B Anzahl der Städte und Gemeinden mit einem Hebesatz von... % in

15 Die Vereinbarung zum Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP) sieht vor, dass Gemeinden nur dann Mittel zum Abbau ihrer Liquiditätskredite aus dem Fonds erhalten, wenn sie ihre Einnahmequellen, also auch die Gewerbe- und Grundsteuer, vollständig ausgeschöpft haben. Dies hat in den vergangenen beiden Jahren einen massiven Druck zu Hebesatzanhebungen geschaffen, der sich in der Aufwärtsentwicklung der Realsteuerhebesätze in 2011 und 2012 gezeigt hat. Die Nivellierungssätze von Grundsteuer B und Gewerbesteuer sind durch das im vergangenen Jahr verabschiedete Gesetz zur Reform des Kommunalen Finanzausgleichs bei der Gewerbesteuer von bisher 352 % auf 365 % und bei der Grundsteuer B von bisher 338 % ebenfalls auf 365 % angehoben worden. Die Höhe der Umlage, die die Kommunen in den Finanzausgleich zahlen müssen oder daraus erhalten, bemisst sich danach, wie hoch ihre Einnahmen aus der jeweiligen Steuer bei Anwendung des Nivellierungssatzes wären. Belassen Kommunen ihre Hebesätze unter den Nivellierungssätzen, müssen sie von Einnahmen, die sie gar nicht realisieren, Umlagen zahlen. Kommunen mit Hebesätzen unter 365 % wurden und werden dadurch regelrecht gezwungen, ihre Hebesätze und damit die Steuerbelastung der ortsansässigen Wirtschaft zu erhöhen. Dies spiegeln die vorjährige und die diesjährige Analyse der Hebesatzentwicklung deutlich wider: Als Argument für die Hebesatzerhöhungen wird immer wieder angeführt, die Kommunen müssten ihre hohe Verschuldung abbauen. Es stimmt, dass die Verschuldung von Bund, Ländern und Kommunen hoch ist sie ist viel zu hoch. Eine Rückführung ist dringend geboten. Dass ein wiederholtes Drehen an der Steuerschraube zwecks Erhöhung der Einnahmen hierbei nicht zielführend ist, haben die vergangenen Jahre gezeigt. Trotz stark steigender Einnahmen, konjunktur- und auch hebesatzbedingt, ist ein Abbau der Verschuldung bisher nicht gelungen. Die Regel, dass neue Einnahmen regelmäßig auch neue Begehrlichkeiten mit sich bringen, hat sich wiederholt bestätigt. Ein Abbau der Verschuldung ist nur dadurch möglich, dass die kommunalen Aufgaben und Ausgaben genau geprüft werden und identifizierte Einsparpotentiale genutzt werden. Außerdem ist es wichtig, dass das Konnexitätsprinzip, wie vom Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz gefordert, wieder beachtet wird: wenn die Kommunen verpflichtet werden, zusätzliche ausgabewirksame Aufgaben zu übernehmen, müssen ihnen hierfür auch die entsprechenden Finanzmittel von Bund und Land zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig muss die steuerliche Belastung wieder auf mehr Schultern verteilt werden es kann nicht sein, dass ein kleiner Teil der Steuerpflichtigen den Großteil des Gewerbesteueraufkommens aufbringen. Das Wachstum der vor Ort ansässigen Wirtschaft muss durch wirtschaftsfreundliche Rahmenbedingungen gefördert werden. Hierdurch entstehen auch bei konstanten Hebesätzen Mehreinnahmen, die ebenso wie konjunkturbedingte Einnahmeüberschüsse zur Haushaltskonsolidierung verwendet werden müssen. Wenn die Politik es schafft, diese Maßgaben zu erfüllen, bleibt Deutschland ein attraktiver und zukunftsfähiger Standort für unsere Unternehmen, die sowohl durch ihre Steuerzahlungen als auch durch die Beschäftigung von Mitarbeitern in Deutschland einen wesentlichen Beitrag zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte leisten. Mit immer höheren Hebesätzen bekommen die Gewerbe- und die Grundsteuer bei der Ansiedlungsfrage, aber auch bei der Entscheidung zum Verbleib in der Kommune, eine immer größere Bedeutung. Dies gilt insbesondere für Kapitalgesellschaften, bei denen die Gewerbesteuer wegen der fehlenden Anrechenbarkeit eine dominierende Stellung in Bezug auf die Abgabenbelastung hat. 15

16 Übersicht 1: Realsteuerhebesätze 2014 der Städte mit mehr als Einwohnern in Rheinland-Pfalz Stadt Einwohnerzahl* Hebesatz Gewerbesteuer Hebesatz Grundsteuer B Hebesatz Grundsteuer A Mainz Ludwigshafen Koblenz Trier Kaiserslautern Worms Neuwied/Rh Neustadt/W Speyer * Einwohner Rheinland-Pfalz, Stand: , Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz 16

17 17

18 Übersicht 2: Gewerbesteuerhebesätze 2012 bis 2014 in ausgewählten Städten in Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz Einwohnerzahl* Hebesatz 2012 Hebesatz 2013 Hebesatz 2014 Mainz Ludwigshafen Koblenz Trier Kaiserslautern Worms Neuwied Neustadt/W Speyer Frankenthal Bad Kreuznach Landau Pirmasens Zweibrücken Idar-Oberstein Andernach Bad Neuenahr- Ahrw Germersheim Hassloch Konz Wittlich * Stand: , Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz 18

19 Übersicht 3: Hebesätze Grundsteuer B 2012 bis 2014 in ausgewählten Städten in Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz Einwohnerzahl* Hebesatz 2012 Hebesatz 2013 Hebesatz 2014 Mainz Ludwigshafen Koblenz Trier Kaiserslautern Worms Neuwied Neustadt/W Speyer Frankenthal Bad Kreuznach Landau Pirmasens Zweibrücken Idar-Oberstein Andernach Bad Neuenahr- Ahrw Germersheim Hassloch Konz Wittlich * Stand: , Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz 19

20 Übersicht 4: Gewerbesteuerhebesätze 2012 bis 2014 in Städten und Gemeinden des IHK-Bezirks Pfalz mit mehr als Einwohnern Stadt Einwohnerzahl* Gewerbesteuerhebesätze** Ludwigshafen a. Rh., kfr. Stadt Kaiserslautern, kfr. Stadt Neustadt an der W., kfr. Stadt Speyer, kfr. Stadt Frankenthal (Pfalz), kfr. Stadt Landau in der Pfalz, kfr. Stadt Pirmasens, kfr. Stadt Zweibrücken, kfr. Stadt Germersheim, Stadt Hassloch Schifferstadt, Stadt Bad Dürkheim, Stadt Wörth am Rhein, Stadt Grünstadt, Stadt Mutterstadt Limburgerhof Böhl-Iggelheim Herxheim bei Landau * Stand: , Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz ** Eigene Erhebung, für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kann trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernommen werden. 20

21 Übersicht 4a: Hebesätze Grundsteuer B 2012 bis 2014 in Städten und Gemeinden des IHK-Bezirks Pfalz mit mehr als Einwohnern Stadt Einwohnerzahl* Hebesätze Grundsteuer B** Ludwigshafen a. Rh., kfr. Stadt Kaiserslautern, kfr. Stadt Neustadt an der W., kfr. Stadt Speyer, kfr. Stadt Frankenthal (Pfalz), kfr. Stadt Landau in der Pfalz, kfr. Stadt Pirmasens, kfr. Stadt Zweibrücken, kfr. Stadt Germersheim, Stadt Hassloch Schifferstadt, Stadt Bad Dürkheim, Stadt Wörth am Rhein, Stadt Grünstadt, Stadt Mutterstadt Limburgerhof Böhl-Iggelheim Herxheim bei Landau * Stand: , Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz ** Eigene Erhebung, für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kann trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernommen werden. 21

22 Übersicht 5: Gewerbesteuer Städte und Gemeinden des IHK-Bezirks Pfalz mit den niedrigsten Hebesätzen in 2014 (in Klammern die Hebesätze des Vorjahres) PLZ Stadt/Gemeinde Gewerbesteuer Dudenhofen 330 (330) Frankweiler 330 (330) Harthausen 330 (330) Mauschbach 330 (330) Knöringen 340 (340) Waldhambach 340 (340) * Eigene Erhebung, für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kann trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernommen werden. 22

23 Übersicht 6: Gewerbesteuer Städte und Gemeinden des IHK-Bezirks Pfalz mit den höchsten Hebesätzen in 2014 (in Klammern die Hebesätze des Vorjahres) PLZ Stadt/Gemeinde Gewerbesteuer * Zweibrücken, kfr. Stadt 420 (420) Frankenthal (Pfalz), kfr. Stadt 410 (410) Kaiserslautern, kfr. Stadt 410 (410) Pirmasens, kfr. Stadt 410 (410) Fischbach 405 (405) Speyer, kfr. Stadt 405 (405) Dierbach 400 (400) Hochspeyer 400 (400) Kandel, Stadt 400 (400) Neustadt an der W., kfr. Stadt 400 (400) Niederhausen an d. A. 400 (400) Oberhausen an d. A. 400 (400) Unkenbach 400 (400) Eßweiler 400 (392) Krickenbach 400 (380) Landau in der Pfalz, kfr. Stadt 399 (399) Frankenstein 395 (360) Knittelsheim 395 (352) * Eigene Erhebung, für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kann trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernommen werden. 23

24 Übersicht 7: Grundsteuer B Städte und Gemeinden des IHK-Bezirks Pfalz mit den niedrigsten Hebesätzen in 2014 (in Klammern die Hebesätze des Vorjahres) PLZ Stadt/Gemeinde Grundsteuer B * Frankweiler 265 (265) Knöringen 290 (290) Mauschbach 290 (290) Pfeffelbach 290 (290) Gerhardsbrunn 317 (317) Bobenheim-Roxheim 320 (320) Kreimbach-Kaulbach 330 (300) Ehweiler 338 (320) Altrip 338 (338) Beindersheim 338 (338) Fußgönheim 338 (338) Hanhofen 338 (338) Horbach 338 (338) Kollweiler 338 (338) Niedermoschel 338 (338) Rohrbach 338 (338) Sippersfeld 338 (338) Steinbach am Glan 338 (338) Weselberg 338 (338) Weilerbach 339 (313) * Eigene Erhebung, für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kann trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernommen werden. 24

25 Übersicht 8: Grundsteuer B Städte und Gemeinden des IHK-Bezirks Pfalz mit den höchsten Hebesätzen in 2014 (in Klammern die Hebesätze des Vorjahres) PLZ Stadt/Gemeinde Grundsteuer B * Bosenbach 480 (480) Frankenstein 454 (454) Hochspeyer 450 (450) Oberalben 450 (450) Ruthweiler 450 (450) Waldleiningen 450 (450) Wolfstein, Stadt 438 (415) Landau in der Pfalz, kfr. Stadt 430 (430) Mehlbach 430 (390) Nerzweiler 425 (425) Bruchmühlbach-Miesau 425 (380) Knittelsheim 422 (365) Fischbach 420 (420) Grumbach 420 (420) Kaiserslautern, kfr. Stadt 420 (420) Ludwigshafen a. Rh., kfr. Stadt 420 (420) Aschbach 414 (399) Relsberg 413 (390) Herchweiler 410 (410) Nußbach 410 (410) Reipoltskirchen 410 (410) Eßweiler 410 (396) Rutsweiler a. d. Lauter 403 (380) * Eigene Erhebung, für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kann trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernommen werden. 25

26 Übersicht 9: Gewerbesteuer Anzahl der Städte und Gemeinden mit einem Hebesatz von... % Eigene Erhebung, für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kann trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernommen werden. 26

27 Übersicht 10: Grundsteuer B Anzahl der Städte und Gemeinden mit einem Hebesatz von... % (Anzahl der Städte und Gemeinden jeweils auf der y-achse, Hebesätze auf der x-achse) Eigene Erhebung, für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kann trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernommen werden. 27

28 Übersicht 11: Realsteuerhebesätze aller Städte und Gemeinden des IHK-Bezirks Pfalz 16 Postleitzahl Stadt/ Gemeinde Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Adenbach 335 (335) 365 (365) 365 (360) Albersweiler 300 (300) 365 (360) 380 (380) Albessen 290 (290) 340 (340) 352 (352) Albisheim (Pfrimm) 335 (320) 372 (345) 383 (370) Alsenz 320 (320) 350 (340) 365 (350) Altdorf 320 (305) 370 (350) 380 (352) Altenglan 290 (290) 375 (375) 350 (350) Altenkirchen 300 (290) 380 (370) 365 (352) Althornbach 300 (285) 365 (338) 365 (352) Altleiningen 300 (290) 370 (370) 370 (370) Altrip 285 (285) 338 (338) 352 (352) Annweiler am Trifels, Stadt 300 (300) 365 (365) 365 (365) Aschbach 300 (300) 414 (399) 365 (362) Bad Bergzabern, Stadt 325 (320) 365 (360) 380 (355) Bad Dürkheim, Stadt 300 (300) 365 (365) 365 (365) Bann 300 (300) 365 (355) 365 (360) Barbelroth 300 (285) 365 (338) 379 (379) Battenberg (Pfalz) 300 (285) 365 (338) 390 (390) Battweiler 300 (285) 382 (356) 365 (352) Bayerfeld-Steckweiler 300 (300) 365 (338) 365 (360) Bechhofen 300 (295) 366 (349) 365 (357) Bedesbach 290 (290) 395 (395) 360 (360) Beindersheim 285 (285) 338 (338) 352 (352) Bellheim 285 (285) 375 (375) 370 (370) Bennhausen 330 (330) 365 (360) 365 (360) Berg (Pfalz) 300 (300) 365 (365) 365 (365) Biedershausen 300 (285) 365 (338) 365 (350) Biedesheim 350 (350) 370 (370) 370 (370) Billigheim-Ingenheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) Birkenheide 290 (290) 350 (350) 350 (350) Birkenhördt 300 (269) 365 (317) 365 (360) 28

29 Postleitzahl Stadt/ Gemeinde Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Birkweiler 300 (300) 365 (365) 365 (365) Bischheim 330 (330) 365 (360) 365 (360) Bissersheim 300 (285) 365 (340) 385 (385) Bisterschied 320 (320) 350 (350) 360 (360) Blaubach 290 (290) 340 (340) 352 (352) Bobenheim am Berg 315 (315) 378 (378) 365 (352) Bobenheim-Roxheim 270 (270) 320 (320) 350 (350) Bobenthal 300 (285) 365 (338) 365 (352) Böbingen 320 (305) 370 (350) 380 (352) Böchingen 300 (300) 365 (365) 355 (355) Bockenheim a. d. W. 300 (290) 365 (350) 385 (385) Böhl-Iggelheim 290 (290) 340 (340) 360 (360) Bolanden 320 (320) 365 (340) 365 (360) Böllenborn 300 (285) 365 (338) 378 (378) Bornheim 300 (300) 365 (365) 375 (370) Börrstadt 300 (290) 365 (340) 365 (353) Börsborn 300 (300) 365 (350) 365 (352) Bosenbach 290 (290) 480 (480) 350 (350) Bottenbach 300 (296) 365 (341) 365 (352) Breitenbach 310 (310) 360 (360) 379 (379) Breunigweiler 290 (290) 340 (340) 350 (350) Bruchmühlbach-Miesau 300 (285) 425 (380) 365 (352) Bruchweiler-Bärenbach 300 (285) 365 (343) 365 (352) Brücken (Pfalz) 310 (310) 365 (360) 365 (352) Bubenheim 335 (320) 372 (345) 383 (370) Buborn 300 (290) 365 (330) 365 (350) Bundenthal 300 (300) 365 (365) 365 (365) Burrweiler 320 (305) 370 (350) 380 (352) Busenberg 300 (285) 365 (338) 365 (352) Carlsberg 300 (285) 370 (370) 370 (370) Clausen 300 (285) 365 (338) 365 (352) Contwig 300 (285) 365 (338) 365 (352) Cronenberg 320 (320) 365 (358) 365 (350) Dackenheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) Dahn, Stadt 300 (285) 365 (348) 365 (355) Dannenfels 330 (330) 365 (360) 365 (360) Dannstadt-Schauernheim 300 (285) 365 (338) 365 (340) 29

30 Postleitzahl Stadt/ Gemeinde Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Darstein 300 (285) 365 (338) 365 (352) Deidesheim, Stadt 300 (285) 380 (370) 375 (360) Deimberg 290 (290) 342 (342) 380 (352) Dellfeld 300 (285) 373 (347) 365 (352) Dennweiler-Frohnbach 290 (290) 340 (340) 352 (352) Dernbach 300 (285) 365 (338) 365 (352) Dielkirchen 330 (330) 360 (360) 360 (360) Dierbach 300 (285) 365 (338) 400 (400) Dietrichingen 300 (285) 365 (338) 365 (352) Dimbach 300 (285) 365 (338) 365 (352) Dirmstein 300 (300) 365 (360) 370 (370) Dittweiler 340 (340) 390 (390) 365 (360) Donsieders 300 (285) 365 (345) 365 (352) Dörrenbach 300 (285) 365 (338) 375 (375) Dörrmoschel 300 (300) 340 (340) 370 (360) Dreisen 335 (320) 372 (345) 383 (370) Dudenhofen 300 (285) 365 (340) 330 (330) Dunzweiler 290 (290) 340 (340) 379 (379) Ebertsheim 315 (315) 365 (360) 380 (380) Edenkoben, Stadt 335 (320) 375 (360) 385 (370) Edesheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) Ehweiler 290 (290) 338 (320) 352 (352) Einöllen 303 (290) 370 (369) 373 (362) Einselthum 335 (320) 372 (345) 383 (370) Eisenberg (Pfalz), Stadt 320 (320) 365 (365) 365 (365) Ellerstadt 300 (285) 365 (338) 365 (352) Elmstein 340 (340) 365 (365) 390 (390) Elzweiler 350 (350) 390 (390) 350 (350) Enkenbach-Alsenborn 300 (285) 365 (338) 365 (352) Eppenbrunn 300 (300) 365 (350) 365 (352) Erdesbach 290 (290) 390 (390) 350 (350) Erfweiler 300 (285) 365 (338) 365 (352) Erlenbach bei Dahn 300 (300) 365 (365) 365 (365) Erlenbach bei Kandel 300 (300) 365 (350) 365 (360) Erpolzheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) Erzenhausen 300 (285) 365 (338) 365 (352) Eschbach 300 (285) 365 (338) 365 (352) 30

31 Postleitzahl Stadt/ Gemeinde Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Essingen 300 (300) 365 (365) 383 (383) Eßweiler 340 (330) 410 (396) 400 (392) Esthal 300 (300) 365 (355) 365 (360) Etschberg 290 (290) 340 (340) 350 (350) Eulenbis 300 (285) 365 (338) 365 (352) Eußerthal 300 (300) 365 (365) 365 (365) Falkenstein 300 (300) 360 (360) 350 (350) Finkenbach-Gersweiler 330 (330) 368 (368) 365 (352) Fischbach 350 (350) 420 (420) 405 (405) Fischbach bei Dahn 300 (300) 365 (365) 365 (365) Flemlingen 310 (285) 365 (338) 380 (352) Föckelberg 290 (290) 380 (380) 350 (350) Forst a. d. W. 300 (285) 370 (360) 365 (360) Frankelbach 320 (290) 380 (360) 380 (355) Frankeneck 330 (330) 370 (370) 390 (390) Frankenstein 450 (296) 454 (454) 395 (360) Frankenthal (Pfalz), kfr. Stadt 310 (310) 390 (390) 410 (410) Frankweiler 240 (240) 265 (265) 330 (330) Freckenfeld 300 (300) 365 (350) 365 (360) Freimersheim (Pfalz) 320 (305) 370 (350) 380 (352) Freinsheim, Stadt 312 (297) 379 (352) 365 (352) Freisbach 310 (290) 375 (340) 370 (352) Friedelsheim 300 (295) 365 (345) 365 (352) Frohnhofen 290 (290) 340 (340) 352 (352) Fußgönheim 285 (285) 338 (338) 352 (352) Gauersheim 330 (330) 365 (360) 365 (360) Gaugrehweiler 320 (320) 365 (338) 365 (360) Gehrweiler 360 (340) 385 (360) 370 (360) Geiselberg 300 (285) 365 (338) 365 (352) Gerbach 340 (340) 365 (360) 365 (360) Gerhardsbrunn 269 (269) 317 (317) 352 (352) Germersheim, Stadt 310 (290) 370 (340) 390 (390) Gerolsheim 295 (285) 360 (340) 370 (370) Ginsweiler 300 (290) 365 (330) 365 (352) Glanbrücken 322 (322) 365 (365) 372 (372) Glan-Münchweiler 300 (300) 365 (350) 365 (355) Gleisweiler 320 (305) 370 (350) 380 (352) 31

32 Postleitzahl Stadt/ Gemeinde Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Gleiszellen-Gleishorbach 300 (285) 365 (338) 365 (355) Göcklingen 300 (285) 365 (338) 365 (352) Göllheim 320 (320) 365 (365) 370 (370) Gommersheim 305 (305) 365 (350) 380 (352) Gonbach 320 (320) 365 (350) 365 (352) Gönnheim a. d. W 330 (320) 365 (345) 365 (356) Gossersweiler-Stein 300 (285) 365 (338) 365 (360) Gries 290 (290) 340 (340) 352 (352) Großbundenbach 315 (313) 380 (371) 365 (360) Großfischlingen 320 (305) 370 (350) 380 (352) Großkarlbach 300 (285) 365 (338) 365 (360) Großniedesheim 300 (285) 365 (338) 365 (360) Großsteinhausen 300 (285) 367 (351) 365 (352) Grumbach 375 (375) 420 (420) 380 (380) Grünstadt, Stadt 300 (300) 370 (360) 380 (380) Gundersweiler 340 (320) 375 (350) 370 (360) Hagenbach 300 (300) 365 (365) 365 (365) Hainfeld 320 (305) 370 (350) 380 (352) Hanhofen 285 (285) 338 (338) 350 (350) Harthausen 300 (285) 365 (340) 330 (330) Haschbach am Remigiusberg 290 (290) 340 (340) 350 (350) Haßloch 300 (286) 365 (344) 380 (380) Hatzenbühl 300 (300) 365 (365) 365 (365) Hauenstein 300 (285) 365 (338) 365 (352) Hauptstuhl 310 (295) 375 (350) 370 (360) Hausweiler 300 (290) 365 (340) 365 (352) Hefersweiler 290 (290) 357 (357) 362 (362) Heiligenmoschel 300 (290) 365 (360) 365 (360) Heinzenhausen 350 (350) 387 (387) 365 (350) Heltersberg 300 (285) 365 (338) 365 (352) Henschtal 300 (300) 350 (350) 352 (352) Herchweiler 330 (330) 410 (410) 365 (352) Hergersweiler 300 (285) 365 (338) 380 (380) Hermersberg 300 (285) 365 (338) 365 (352) Herren-Sulzbach 300 (290) 365 (338) 365 (352) Herschberg 305 (295) 375 (360) 380 (370) Herschweiler-Pettersheim 300 (290) 365 (340) 365 (352) 32

33 Postleitzahl Stadt/ Gemeinde Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Herxheim am Berg 320 (305) 377 (350) 370 (356) Herxheim bei Landau 315 (285) 380 (338) 380 (352) Herxheimweyher 300 (285) 365 (338) 365 (352) Heßheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) Hettenhausen 300 (285) 365 (338) 365 (350) Hettenleidelheim 305 (305) 370 (370) 367 (367) Heuchelheim bei Frankenthal 300 (285) 365 (338) 365 (352) Heuchelheim-Klingen 300 (300) 365 (365) 365 (365) Hilst 300 (300) 365 (340) 365 (352) Hinterweidenthal 300 (296) 365 (341) 365 (352) Hinzweiler 350 (350) 383 (383) 372 (372) Hirschhorn/Pfalz 300 (285) 370 (370) 365 (355) Hirschthal 300 (285) 365 (338) 365 (352) Hochdorf-Assenheim 300 (285) 365 (338) 365 (340) Hochspeyer 450 (450) 450 (450) 400 (400) Hochstadt (Pfalz) 300 (285) 365 (350) 370 (370) Höheinöd 300 (285) 365 (338) 365 (350) Höheischweiler 300 (285) 381 (354) 365 (352) Hohenöllen 300 (290) 365 (330) 365 (352) Höhfröschen 315 (300) 387 (360) 365 (352) Homberg 305 (305) 365 (345) 365 (350) Hoppstädten 310 (310) 365 (345) 365 (350) Horbach 285 (285) 338 (338) 352 (352) Hördt 300 (285) 379 (379) 365 (352) Höringen 300 (300) 365 (338) 365 (352) Hornbach, Stadt 300 (285) 365 (338) 365 (352) Horschbach 290 (290) 340 (340) 350 (350) Hüffler 310 (310) 365 (360) 365 (352) Hütschenhausen 315 (315) 380 (380) 380 (380) Ilbesheim 330 (330) 365 (360) 365 (360) Ilbesheim bei Landau 300 (300) 365 (365) 365 (365) Immesheim 335 (320) 372 (345) 383 (370) Impflingen 300 (300) 365 (365) 365 (365) Imsbach 310 (310) 365 (360) 365 (352) Imsweiler 370 (370) 370 (370) 370 (370) Insheim 300 (285) 365 (338) 380 (352) Jakobsweiler 330 (330) 365 (360) 365 (360) 33

34 Postleitzahl Stadt/ Gemeinde Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Jettenbach 300 (290) 360 (338) 370 (362) Jockgrim 300 (300) 365 (365) 365 (365) Kaiserslautern, kfr. Stadt 310 (310) 420 (420) 410 (410) Kalkofen 300 (300) 365 (338) 365 (352) Kallstadt 315 (300) 382 (355) 365 (352) Kandel, Stadt 300 (300) 365 (350) 400 (400) Kapellen-Drusweiler 300 (280) 365 (330) 375 (355) Kappeln 315 (315) 365 (350) 365 (352) Kapsweyer 300 (285) 365 (338) 365 (355) Käshofen 300 (285) 365 (338) 365 (352) Katzenbach 340 (340) 370 (370) 370 (370) Katzweiler 285 (285) 360 (360) 355 (355) Kerzenheim 310 (310) 375 (375) 375 (375) Kindenheim 285 (285) 340 (340) 370 (370) Kindsbach 305 (290) 370 (350) 370 (360) Kirchheim a. d. W. 300 (285) 365 (340) 370 (370) Kirchheimbolanden, Stadt 330 (330) 365 (360) 365 (365) Kirrweiler 300 (290) 365 (330) 365 (352) Kirrweiler (Pfalz) 311 (296) 370 (343) 375 (362) Kleinbundenbach 300 (285) 365 (338) 365 (352) Kleinfischlingen 300 (285) 365 (338) 365 (352) Kleinkarlbach 285 (285) 340 (340) 367 (367) Kleinniedesheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) Kleinsteinhausen 300 (285) 365 (347) 365 (352) Klingenmünster 300 (288) 365 (342) 365 (352) Knittelsheim 330 (285) 422 (365) 395 (352) Knopp-Labach 300 (285) 365 (338) 365 (350) Knöringen 255 (255) 290 (290) 340 (340) Kollweiler 285 (285) 338 (338) 352 (352) Konken 290 (290) 340 (340) 360 (360) Körborn 310 (310) 350 (350) 352 (352) Kottweiler-Schwanden 310 (310) 370 (370) 370 (370) Krähenberg 300 (285) 365 (338) 365 (352) Kreimbach-Kaulbach 300 (290) 330 (300) 370 (360) Krickenbach 330 (300) 390 (360) 400 (380) Kriegsfeld 330 (330) 365 (360) 365 (360) Kröppen 300 (290) 365 (342) 365 (352) 34

35 Postleitzahl Stadt/ Gemeinde Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Krottelbach 300 (300) 365 (350) 365 (352) Kuhardt 300 (285) 367 (338) 365 (352) Kusel, Stadt 300 (300) 370 (370) 370 (370) Lambrecht (Pfalz), Stadt 320 (320) 365 (360) 390 (390) Lambsborn 300 (285) 365 (360) 365 (352) Lambsheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) Landau in der Pfalz, kfr. Stadt 320 (320) 430 (430) 399 (399) Landstuhl, Sickingenstadt 310 (310) 392 (365) 373 (360) Langenbach 290 (290) 340 (340) 352 (352) Langweiler 310 (310) 365 (355) 365 (350) Langwieden 300 (285) 390 (390) 365 (352) Laumersheim 300 (285) 365 (338) 365 (365) Lauterecken, Stadt 320 (320) 360 (360) 360 (360) Lautersheim 323 (323) 348 (348) 370 (370) Leimen 300 (285) 365 (345) 365 (352) Leimersheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) Leinsweiler 300 (300) 365 (365) 365 (365) Lemberg 300 (296) 365 (341) 365 (355) Limburgerhof 300 (285) 365 (338) 365 (352) Linden 300 (300) 380 (380) 380 (380) Lindenberg 315 (300) 387 (360) 383 (370) Lingenfeld 310 (290) 375 (340) 370 (352) Lohnsfeld 300 (285) 365 (338) 365 (350) Lohnweiler 315 (315) 365 (356) 365 (350) Ludwigshafen a. Rh., kfr. Stadt 320 (320) 420 (420) 375 (375) Ludwigswinkel 300 (300) 365 (365) 365 (365) Lug 300 (285) 365 (338) 365 (352) Lustadt 300 (290) 365 (340) 365 (352) Mackenbach 300 (285) 365 (338) 365 (352) Maikammer 311 (296) 370 (343) 383 (370) Mannweiler-Cölln 315 (315) 365 (350) 365 (352) Marnheim 330 (330) 360 (360) 360 (360) Martinshöhe 285 (285) 365 (360) 380 (380) Maßweiler 305 (290) 379 (352) 373 (360) Matzenbach 300 (300) 365 (350) 365 (352) Mauschbach 255 (255) 290 (290) 330 (330) Maxdorf 290 (290) 345 (345) 352 (352) 35

36 Postleitzahl Stadt/ Gemeinde Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Meckenheim 300 (285) 365 (338) 365 (350) Medard 345 (345) 363 (363) 370 (370) Mehlbach 340 (320) 430 (390) 380 (370) Mehlingen 300 (285) 365 (338) 365 (352) Mertesheim 350 (350) 370 (370) 380 (380) Merzalben 300 (285) 365 (358) 365 (352) Merzweiler 300 (269) 365 (317) 365 (352) Minfeld 300 (285) 365 (338) 365 (360) Mittelbrunn 300 (285) 365 (338) 370 (352) Morschheim 330 (330) 365 (360) 365 (360) Mörsfeld 330 (330) 365 (360) 365 (360) Münchweiler a. d. Rodalb 300 (285) 365 (352) 365 (352) Münchweiler am Klingbach 300 (285) 365 (338) 365 (352) Münchweiler an d. A. 300 (300) 365 (350) 365 (360) Münsterappel 320 (320) 365 (338) 365 (355) Mutterstadt 300 (285) 365 (338) 365 (350) Nanzdietschweiler 300 (300) 365 (350) 365 (352) Neidenfels 300 (300) 365 (340) 370 (370) Nerzweiler 400 (400) 425 (425) 365 (350) Neuburg am Rhein 300 (300) 365 (365) 365 (365) Neuhemsbach 300 (285) 365 (338) 365 (352) Neuhofen 285 (285) 340 (340) 350 (340) Neuleiningen 300 (290) 365 (345) 370 (370) Neunkirchen am Potzberg 290 (290) 370 (370) 350 (350) Neupotz 300 (300) 365 (365) 365 (365) Neustadt an der W., kfr. Stadt 300 (300) 400 (400) 400 (400) Niederalben 290 (290) 380 (380) 350 (350) Niederhausen an d. A. 330 (330) 368 (368) 400 (400) Niederhorbach 300 (285) 365 (338) 365 (355) Niederkirchen 300 (290) 365 (340) 365 (360) Niederkirchen bei Deidesheim 300 (285) 380 (360) 367 (360) Niedermohr 300 (285) 365 (338) 365 (352) Niedermoschel 325 (325) 338 (338) 360 (360) Niederotterbach 300 (285) 365 (338) 365 (355) Niederschlettenbach 300 (285) 365 (338) 368 (355) Niederstaufenbach 290 (290) 370 (370) 350 (350) Nothweiler 300 (285) 365 (338) 365 (352) 36

37 Postleitzahl Stadt/ Gemeinde Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Nünschweiler 300 (297) 365 (352) 365 (352) Nußbach 310 (310) 410 (410) 370 (370) Oberalben 380 (380) 450 (450) 352 (352) Oberarnbach 300 (285) 365 (338) 365 (352) Oberhausen 300 (285) 365 (338) 370 (370) Oberhausen an d. A. 305 (305) 365 (343) 400 (400) Obermoschel, Stadt 350 (350) 350 (350) 352 (352) Oberndorf 300 (300) 365 (338) 365 (350) Obernheim-Kirchenarnbach 310 (285) 380 (338) 380 (352) Oberotterbach 300 (269) 365 (317) 365 (355) Oberschlettenbach 300 (285) 365 (338) 365 (355) Obersimten 300 (285) 370 (370) 365 (352) Oberstaufenbach 290 (290) 360 (360) 350 (350) Obersülzen 300 (285) 365 (340) 380 (380) Oberweiler im Tal 300 (290) 394 (394) 365 (362) Oberweiler-Tiefenbach 300 (290) 375 (375) 380 (362) Oberwiesen 370 (370) 400 (400) 365 (360) Obrigheim (Pfalz) 300 (285) 365 (340) 390 (390) Odenbach 300 (290) 365 (340) 365 (352) Offenbach an der Queich 300 (300) 365 (365) 375 (375) Offenbach-Hundheim 350 (350) 365 (365) 370 (370) Ohmbach 300 (300) 365 (365) 365 (365) Olsbrücken 320 (320) 390 (390) 370 (370) Orbis 330 (330) 365 (360) 365 (360) Otterbach 320 (320) 370 (370) 380 (380) Otterberg, Stadt 300 (300) 365 (360) 365 (365) Ottersheim 351 (336) 389 (362) 383 (370) Ottersheim bei Landau 300 (300) 375 (375) 390 (390) Otterstadt 285 (285) 340 (340) 350 (350) Petersberg 300 (285) 379 (352) 365 (352) Pfeffelbach 255 (255) 290 (290) 352 (352) Pirmasens, kfr. Stadt 280 (280) 390 (390) 410 (410) Pleisweiler-Oberhofen 300 (285) 365 (338) 370 (370) Queidersbach 290 (290) 350 (350) 360 (360) Quirnbach/Pfalz 300 (300) 350 (350) 352 (352) Quirnheim 300 (285) 365 (340) 380 (380) Ramberg 300 (300) 365 (365) 365 (365) 37

38 Postleitzahl Stadt/ Gemeinde Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Rammelsbach 290 (290) 380 (380) 350 (350) Ramsen 300 (300) 365 (365) 365 (365) Ramstein-Miesenbach, Stadt 300 (300) 370 (370) 370 (370) Ranschbach 300 (300) 365 (365) 365 (365) Ransweiler 350 (350) 370 (370) 360 (360) Rathskirchen 340 (340) 370 (370) 370 (360) Rathsweiler 290 (290) 340 (340) 350 (350) Rehweiler 290 (290) 340 (340) 352 (352) Reichenbach-Steegen 300 (285) 365 (338) 365 (352) Reichsthal 360 (340) 385 (360) 370 (360) Reichweiler 300 (290) 365 (365) 365 (352) Reifenberg 300 (285) 365 (338) 365 (352) Reipoltskirchen 303 (290) 410 (410) 373 (362) Relsberg 333 (320) 413 (390) 381 (370) Rheinzabern 300 (300) 365 (365) 365 (365) Rhodt unter Rietburg 320 (305) 370 (350) 380 (352) Riedelberg 300 (285) 365 (344) 365 (352) Rieschweiler-Mühlbach 300 (285) 368 (341) 365 (352) Rinnthal 300 (300) 365 (365) 365 (365) Rittersheim 330 (330) 365 (360) 365 (360) Rockenhausen, Stadt 370 (370) 370 (370) 380 (380) Rodalben, Stadt 300 (285) 365 (338) 365 (352) Rodenbach 300 (285) 365 (338) 365 (352) Rödersheim-Gronau 300 (285) 365 (338) 365 (350) Rohrbach 285 (285) 338 (338) 365 (352) Römerberg 300 (285) 365 (340) 365 (350) Roschbach 300 (285) 365 (338) 380 (352) Rosenkopf 300 (285) 365 (338) 365 (352) Rothselberg 300 (290) 365 (350) 365 (362) Rülzheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) Rumbach 300 (300) 365 (365) 365 (365) Ruppertsberg 300 (285) 365 (340) 365 (360) Ruppertsecken 340 (340) 365 (350) 365 (360) Ruppertsweiler 300 (285) 365 (338) 365 (352) Rüssingen 335 (320) 372 (345) 383 (370) Ruthweiler 400 (400) 450 (450) 365 (352) Rutsweiler a. d. Lauter 343 (330) 403 (380) 381 (370) 38

39 Postleitzahl Stadt/ Gemeinde Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Rutsweiler am Glan 290 (290) 360 (360) 350 (350) Saalstadt 300 (285) 365 (338) 365 (352) Sankt Alban 340 (320) 375 (350) 370 (360) Sankt Julian 325 (325) 355 (355) 360 (360) Sankt Martin 311 (296) 370 (343) 378 (365) Schallodenbach 330 (290) 400 (360) 380 (360) Schauerberg 300 (285) 365 (338) 365 (350) Scheibenhardt 300 (300) 365 (365) 365 (365) Schellweiler 300 (290) 365 (340) 365 (350) Schiersfeld 300 (300) 365 (338) 365 (352) Schifferstadt, Stadt 305 (290) 367 (340) 373 (360) Schindhard 300 (285) 365 (338) 365 (352) Schmalenberg 300 (285) 365 (338) 365 (352) Schmitshausen 300 (295) 365 (345) 365 (355) Schneckenhausen 300 (290) 365 (360) 365 (360) Schönau (Pfalz) 305 (305) 387 (387) 373 (373) Schönborn 340 (340) 370 (370) 365 (360) Schönenberg-Kübelberg 300 (290) 400 (400) 365 (352) Schopp 300 (285) 365 (338) 365 (360) Schwanheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) Schwedelbach 300 (285) 365 (338) 365 (352) Schwegenheim 310 (290) 375 (340) 370 (352) Schweigen-Rechtenbach 300 (285) 365 (338) 378 (378) Schweighofen 300 (269) 365 (317) 365 (355) Schweisweiler 320 (320) 370 (370) 350 (350) Schweix 300 (300) 365 (352) 365 (352) Seelen 310 (310) 365 (350) 365 (360) Selchenbach 310 (310) 370 (370) 352 (352) Sembach 300 (285) 365 (338) 365 (352) Siebeldingen 300 (300) 365 (365) 365 (365) Silz 300 (285) 365 (338) 380 (380) Sippersfeld 300 (300) 338 (338) 350 (350) Sitters 340 (340) 370 (370) 365 (360) Speyer, kfr. Stadt 300 (300) 400 (400) 405 (405) Spirkelbach 296 (296) 341 (341) 352 (352) Stahlberg 380 (380) 380 (380) 360 (360) Standenbühl 335 (320) 372 (345) 383 (370) 39

40 Postleitzahl Stadt/ Gemeinde Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Steinalben 300 (285) 365 (338) 365 (352) Steinbach am Donnersberg 300 (300) 365 (345) 365 (350) Steinbach am Glan 285 (285) 338 (338) 352 (352) Steinfeld 300 (285) 365 (338) 365 (365) Steinweiler 300 (300) 365 (350) 365 (360) Steinwenden 300 (300) 365 (365) 365 (365) Stelzenberg 300 (295) 365 (350) 380 (380) Stetten 330 (330) 365 (360) 365 (360) Sulzbachtal 300 (295) 370 (370) 370 (370) Teschenmoschel 300 (300) 365 (338) 365 (360) Thaleischweiler-Fröschen 300 (285) 365 (338) 365 (352) Thallichtenberg 320 (320) 350 (350) 365 (355) Theisbergstegen 320 (320) 360 (360) 352 (352) Tiefenthal 300 (290) 370 (370) 365 (356) Trippstadt 300 (300) 365 (348) 365 (365) Trulben 300 (285) 365 (342) 365 (360) Ulmet 290 (290) 370 (370) 350 (350) Unkenbach 300 (290) 365 (350) 400 (400) Unterjeckenbach 300 (290) 365 (338) 365 (352) Venningen 320 (305) 370 (350) 380 (352) Vinningen 300 (296) 365 (341) 365 (352) Völkersweiler 300 (275) 365 (325) 365 (352) Vollmersweiler 300 (300) 365 (350) 365 (360) Vorderweidenthal 300 (285) 365 (338) 365 (352) Wachenheim a. d. W., Stadt 300 (290) 365 (360) 370 (370) Wahnwegen 300 (300) 365 (350) 365 (352) Waldfischbach-Burgalben 300 (285) 368 (341) 365 (352) Waldgrehweiler 365 (350) 365 (350) 365 (360) Waldhambach 300 (285) 365 (325) 340 (340) Waldleiningen 450 (450) 450 (450) 388 (388) Waldmohr 290 (290) 370 (370) 360 (360) Waldrohrbach 300 (300) 365 (365) 365 (365) Waldsee 285 (285) 340 (340) 350 (350) Wallhalben 310 (295) 380 (350) 380 (370) Walshausen 300 (285) 365 (338) 365 (352) Walsheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) Wartenberg-Rohrbach 300 (285) 365 (338) 365 (352) 40

41 Postleitzahl Stadt/ Gemeinde Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Wattenheim 300 (290) 370 (370) 365 (356) Weidenthal 330 (330) 370 (370) 390 (390) Weilerbach 284 (268) 339 (313) 351 (337) Weingarten (Pfalz) 300 (290) 365 (340) 365 (352) Weisenheim am Berg 315 (300) 365 (350) 365 (356) Weisenheim am Sand 315 (300) 382 (355) 365 (352) Weitersweiler 320 (320) 345 (345) 370 (370) Welchweiler 290 (290) 390 (390) 350 (350) Wernersberg 300 (285) 365 (338) 365 (352) Weselberg 285 (285) 338 (338) 355 (355) Westheim (Pfalz) 310 (290) 375 (340) 370 (352) Weyher in der Pfalz 320 (305) 370 (350) 380 (352) Wiesbach 300 (285) 365 (338) 365 (352) Wiesweiler 350 (350) 400 (400) 365 (350) Wilgartswiesen 300 (285) 365 (338) 365 (352) Winden 300 (300) 365 (350) 365 (360) Winnweiler 300 (290) 365 (340) 365 (355) Winterbach (Pfalz) 300 (285) 380 (338) 365 (360) Winterborn 320 (300) 365 (338) 365 (355) Wolfstein, Stadt 333 (320) 438 (415) 373 (362) Wörth am Rhein, Stadt 300 (285) 365 (338) 365 (352) Würzweiler 340 (340) 380 (380) 365 (360) Zeiskam 300 (300) 375 (375) 390 (390) Zellertal 335 (320) 372 (345) 383 (370) Zweibrücken, kfr. Stadt 300 (300) 400 (400) 420 (420) 16 Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kann trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernommen werden. 41

42 Übersicht 12: Quelle: IHK-Realsteueratlas, Darstellung IHK Trier 42

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