Wildschadengutachten (WSG)

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1 Amt für Wald des Kantons Bern Kreisschreiben KS 6.8/8 Titel Wildschadengutachten (WSG) Verteiler: Internet Autoren / Dokument ersetzt Christian Menn / Adrian L. Meier / Tobias Ammann Datum: vom 1. Grundlagen Waldgesetz vom 5. Mai 1997 (KWaG), insb. Art. 13 Waldverordnung vom 5. Mai 1997 (KWaV), insb. Art. 20 Gesetz über Jagd und Wildtierschutz vom 25. März 2002 (JWG), insb. Art. 1 Jagdverordnung vom 26. Februar 2003 (JV), insb. Art Zielsetzung Das Wildschadengutachten zeigt in einer kantonalen Übersicht, wo der Wildeinfluss auf die Waldverjüngung mit standortheimischen Baumarten tragbar, kritisch oder untragbar ist. Massstab ist das Bestockungsziel aus dem vereinfachten Standortschlüssel des Kantons Bern. Das Wildschadengutachten ist eine wichtige, vertrauenswürdige und nachvollziehbare Grundlage für die Jagdplanung. 3. Beurteilung Der Wildeinfluss wird nach folgendem Schema beurteilt: Zone (Farbe) A tragbar (grün) B kritisch (orange) C untragbar (rot) Verjüngung / Waldbau Bestockungsziel kann erreicht werden. Baumartenmischung und Qualität befriedigend bis gut. Erreichen des Bestockungsziels unsicher. Baumartenmischung, Artenvielfalt und Qualität nur knapp befriedigend. Bestockungsziel kann nicht erreicht werden. Verjüngung mit standortgerechten Baumarten nur mit besonderen Massnahmen möglich. Wildschadenverhütung punktuell Lebensraumverbesserungen nach Bedarf normale jagdliche Massnahmen keine klassischen WSVM 1 nötig Lebensraumverbesserung intensive jagdliche Massnahmen punktuell klassische WSVM zur Erreichung des Waldbauzieles: Im Femelschlagwald max. 3 zu schützende Pflanzen pro Are Jungwaldfläche. Im Plenterwald max. 50 zu schützende Pflanzen pro Hektare Waldfläche. Lebensraumverbesserung nötig besondere, intensive jagdliche Massnahmen flächig klassische WSVM nötig 1 WSVM = Wildschadenverhütungsmassnahmen; klassische WSVM = mechanische und chemische Schutzmassnahmen

2 Wildschadengutachten (WSG) KAWA 6.8/8, Seite 2/17 4. Allgemeines Vorgehen (Arbeitsschritte) Bst. A Arbeitsschritt (Erläuterungen s. Ziffer 6.) Waldgebiete provisorisch festlegen und erfassen Ort Verantwortlich Zeitraum mit WIS-BE Büro RFö bis Feb. X B Waldgebiete überprüfen Wald RFö bis Feb. C Kontrollgebiete auswählen Wald RFö bis Feb. D Referenzfläche auswählen Wald RFö bis Feb. E Waldgesellschaft bestimmen Wald RFö bis Feb. F Bestockungsziel ableiten Wald RFö bis Feb. G Allgemeine Informationen festhalten Wald RFö bis Feb. H Waldgebiete in WIS-BE definitiv festlegen Büro RFö bis Feb. X I Kontrollgebiete erfassen Büro RFö bis Feb. X J Referenzflächen erfassen Büro RFö bis Feb. X K IST-Bestockung der Verjüngung aufnehmen Wald RFö Frühjahr L Erreichbarkeit des Bestockungsziels Wald RFö Frühjahr M N Verbiss und Fegeschaden erheben und beurteilen Schäden durch Rotwild erfassen und beurteilen Wald RFö Frühjahr W / B RFö Frühjahr O Zusätzliche Faktoren beurteilen W / B RFö Frühjahr P Gutachten zusammenfassen W / B RFö Frühjahr Q Ergebnisse in WIS-BE übertragen Büro RFö Frühjahr X R S WSG auf Stufe Forstrevier flächig erfassen (orange und rote Zonen) Veränderung wegen neuer Methode schätzen T Aufnahmeformulare an WAbt senden / Abschluss für RFö Büro RFö Frühjahr X Büro RFö Frühjahr Büro RFö Frühjahr U WSG durch WAbt überprüfen Büro WAbt Sommer X V Formulare im WIS-BE hochladen Büro WAbt Sommer X W X WSG auf Stufe WAbt flächig erfassen (orange und rote Zonen) Qualitätssicherung und Daten bereitstellen Büro WAbt Sommer X Büro B GR, B SBW Sommer Y Ergebnisse intern kommunizieren Büro B SBW Herbst

3 Wildschadengutachten (WSG) KAWA 6.8/8, Seite 3/17 5. Allgemeine Erläuterungen Das Wildschadengutachten ist eine wichtige Grundlage für die Jagdplanung und wird wie die Wildbestandesschätzungen alle zwei Jahre erhoben. Die Aufnahmen im Wald erfolgen jeweils zwischen Frühling und Sommer nach der Schneeschmelze und werden für die Jagdplanung im Frühling des Folgejahres verwendet. Das Wildschadengutachten stützt sich auf verschiedene Ansprachen auf drei verschiedenen, ineinander liegenden Waldflächen, d.h. den Waldgebieten mit verjüngungsrelevanten Fragestellungen (im KS nur als Waldgebiete bezeichnet), den Kontrollgebieten und den Referenzflächen (vgl. Schema in Beilage 3). Im Dauer- und Plenterwald sind je nach Grösse durch die Entnahme von ein bis zwei Altbäumen entstandene Lichtschächte als Referenzfläche auszuwählen und zu markieren. Für die Wald- und Kontrollgebiete gelten die gleichen Anforderungen wie im übrigen Wald. 6. Erläuterungen zu den einzelnen Arbeitsschritten A. Waldgebiete provisorisch festlegen und erfassen Als Waldgebiete sind Waldkomplexe zu wählen, in welchen aktuell und in den nächsten Jahren der Wald aktiv verjüngt wird. Sie sollen bezüglich räumlicher Abgrenzung und waldbaulichen Fragen mehr oder weniger einheitlich sein. Je nach Grösse des Forstrevieres soll pro 100 bis 200 ha Waldfläche ein derartiges Waldgebiet ausgeschieden werden. Diese Arbeit soll im Büro mit WIS-BE und der Hilfe der Bestandesinformationen aus Lidar erfolgen. Vorgehen im WIS-BE: 1) Karte Bestandesinformationen öffnen

4 Wildschadengutachten (WSG) KAWA 6.8/8, Seite 4/17 2) Zoom auf gewünschtes Gebiet im Massstab 1: (Entwicklungsstufen werden sichtbar) 3) Editierthema Waldgebiete wählen 4) Waldgebiet erfassen Erfassungsmassstab 1:40 000

5 Wildschadengutachten (WSG) KAWA 6.8/8, Seite 5/17 5) Karte ausdrucken Karte dient dem RFö als Hilfsmittel für weitere Arbeitsschritte im Wald. Sie ist am Schluss der WAbt nicht abzugeben. Der Massstab ist dem konkreten Waldgebiet anzupassen (Grössenordnung 1: :10 000) B. Waldgebiete überprüfen Im Wald ist zu prüfen, ob das provisorisch festgelegte Waldgebiet wirklich den Kriterien entspricht. Dabei müssen im Waldgebiet geeignete Kontrollgebiete mit entsprechender Verjüngung ausgeschieden werden können. Andernfalls ist ein neues Waldgebiet festzulegen. C. Kontrollgebiete auswählen Das Kontrollgebiet dient der Ansprache des Bestockungsziels-IST auf ansehnlicher Fläche. Pro Waldgebiet ist mindestens ein Kontrollgebiet festzulegen. Ein Kontrollgebiet kann eine Grösse von 5 Aren bis zu einem Fussballfeld (ca. 70 Aren) haben. Das Kontrollgebiet hat eine für das Waldgebiet typische Waldgesellschaft aufzuweisen, auf welcher die Naturverjüngung aus waldbaulicher Sicht möglich ist (insbesondere genügend Licht und keine verdämmende Vegetationskonkurrenz). D. Referenzfläche auswählen Die Referenzfläche dient der Erhebung des Wildschadens an den Hauptbaumarten. Pro Kontrollgebiet ist eine Referenzfläche auszuwählen. Sie ist 10 x 10 m gross und wird in der Mitte versichert (Pflock). Sie entspricht gemäss Standortsverhältnissen, Verjüngungstauglichkeit, Vergleichbarkeit etc. denselben Anforderungen wie das Kontrollgebiet. E. Waldgesellschaft bestimmen Im Kontrollgebiet wird die Waldgesellschaft gemäss dem vereinfachten Standortschlüssel (Blauer Ordner) bestimmt. Hat man keinerlei Angaben dazu, ist dies im Winter schwierig und muss im Frühling nachgeholt bzw. überprüft werden. F. Bestockungsziel ableiten Basis für das Bestockungsziel ist der vereinfachte Standortschlüssel. Die Minimalanforderungen werden dem Ökogramm unter Punkt 3 des blauen Ordners der jeweiligen Höhenstufe und Waldgesellschaft entnommen. Die Standortbeschreibung enthält ergänzende Informationen. Das so hergeleitete Bestockungsziel wird auf der Rückseite des Formulars ( Wildschadengutachten, Beilage 1) in Tabelle A) eingetragen. G. Allgemeine Informationen festhalten Die für das WSG sowie das Erfassen von Waldgebiet, Kontrollgebiet und Referenzfläche notwendigen Informationen sind auf dem Formular (Ziffern 1. und 2.) und der Karte festzuhalten. H. Waldgebiete in WIS-BE definitiv festlegen Je nach Bedarf ist das Waldgebiet in WIS-BE zu ändern, zu löschen oder neu zu erfassen (siehe Arbeitsschritt A - Vorgehen)

6 Wildschadengutachten (WSG) KAWA 6.8/8, Seite 6/17 I. Kontrollgebiete erfassen 1) Projekt Waldschutz öffnen 2) Kartenansicht Wildschadengutachten wählen 3) Editierthema Kontrollgebiete wählen Hinweis: Die Kontrollgebietsnummer setzt sich zusammen aus: Reviernummer + fortlaufende zweistellige Nummerierung (z.b. Revier 531 und Fläche 1 = = 53101)

7 Wildschadengutachten (WSG) KAWA 6.8/8, Seite 7/17 4) Kontrollgebiet erfassen Erfassungsmassstab 1:5 000 J. Referenzflächen erfassen 1) Editierthema Referenzflächen wählen Hinweis 1: Die Referenzflächennummer entspricht der Kontrollgebietsnummer (Reviernummer + fortlaufende zweistellige Nummerierung (z.b. Revier 531 und Fläche 1 = = 53101) Hinweis 2: Das Formular (PDF) wird von der Waldabteilung später hochgeladen

8 Wildschadengutachten (WSG) KAWA 6.8/8, Seite 8/17 2) Referenzfläche erfassen Erfassungsmassstab 1:5 000 K. IST-Bestockung der Verjüngung aufnehmen Die IST-Bestockung der Verjüngung ist im Kontrollgebiete aufzunehmen. Darunter wird der Jungwuchs (Höhe < 1.3 m) bei den Hauptbaumarten verstanden. Das Ergebnis ist im Formular in Tabelle A) einzutragen. L. Erreichbarkeit des Bestockungsziels Es ist zu beurteilen, ob das Bestockungsziel im Kontrollgebiet unter dem aktuellen Wildeinfluss erreichbar ist oder nicht. Dabei handelt es sich um einen SOLL-IST-Vergleich der unter Arbeitsschritt F hergeleiteten Minimalanforderungen (SOLL) und dem unter Arbeitsschritt K aufgenommenen Zustand (IST). Im Zentrum stehen hier die in den Ökogrammen je nach Höhenstufen definierten minimalen Laubholz-, Tannen- und Fichten- Anteile sowie die entsprechende minimale Präsenz (5 bis 10 %) der fett gedruckten Hauptbaumarten. Können durch Wildeinfluss ein oder mehrere geforderte Minimalanteile an Laubholz oder einer anderen Baumart nicht erreicht werden oder fehlt eine fett gedruckte Hauptbaumart vollständig, so ist das Bestockungsziel als nicht erreichbar zu beurteilen. Die Beurteilung ist im Formular in Tabelle A) einzutragen. M. Verbiss und Fegeschaden erheben und beurteilen Auf der Referenzfläche sind Verbiss und Fegeschäden in der Verjüngung zu erheben und im Formular in Tabelle B) einzutragen. N. Schäden durch Rotwild erfassen und beurteilen Die besonderen, durch Rotwild verursachten Schäden wie Abknicken und Schälen sind im gesamten Waldgebiet grob zu erfassen und zu beurteilen. Das Ergebnis ist im Formular in Tabelle C) einzutragen. Die ungefähre geografische Lage ist getrennt nach Schadenart auf der Karte zu erfassen. O. Zusätzliche Faktoren beurteilen Es gibt zusätzliche Faktoren, welche für die Beurteilung der Situation wesentlich sind. Diese sind im Formular in der Tabelle D) zu erfassen. Dabei ist in der Regel das ganze Waldgebiet, teilweise mit weiterer Umgebung zu betrachten (z.b. bezüglich Störungen oder Äsungsmöglichkeiten).

9 Wildschadengutachten (WSG) KAWA 6.8/8, Seite 9/17 P. Gutachten zusammenfassen Die Resultate von der Rückseite des Formulars sind kritisch zu überdenken und die Gesamtbeurteilung für das Kontrollgebiet ist in Ziffer 3 und 4 des Formulars zu übertragen. Unter Bemerkungen sind wichtige Punkte und Überlegungen aufzuführen, die dazu beitragen, dass man die Gesamtbeurteilung nachvollziehen kann. Q. Ergebnisse in WIS-BE übertragen Das Ergebnis aus Ziffer 4 des Formulars (Arbeitsschritt P) wird ins WIS-BE übertragen. Zusätzlich werden die Rotwildschäden aus Arbeitsschritt N punktuell erfasst. Vorgehen im WIS-BE: 1) Editierthema Kontrollgebiete wählen Editieraktion Ändern wählen 2) Betreffendes Kontrollgebiet auf der Karte selektieren und Tragbarkeit anpassen

10 Wildschadengutachten (WSG) KAWA 6.8/8, Seite 10/17 3) Editierthema Rotwildschäden wählen 4) Rotwildschäden erfassen Erfassungsmassstab 1:5 000 Hinweis: Pro Hektar bzw. pro 100m genügt ein Punkt. R. WSG auf Stufe Forstrevier flächig erfassen (orange und rote Zonen) Für das ganze Forstrevier sind die orangen und roten Zonen flächig festzulegen und zu erfassen. Basis bilden die erfassten Kontrollgebiete, wie repräsentativ sie sind sowie die Erfahrungen und Kenntnisse des RFö.

11 Wildschadengutachten (WSG) KAWA 6.8/8, Seite 11/17 Vorgehen im WIS-BE: 1) Editierthema Gutachten Forstrevier wählen Hinweis: Punktfang Gutachten Forstrevier einschalten, damit beim Erfassen auf die Stützpunkte gefangen werden kann und somit keine Lücken und Überlappungen entstehen! 2) Gutachten Forstrevier erfassen Erfassungsmassstab 1: (Thema sichtbar zwischen Massstab 1: :80 000) Hinweis: Es müssen nur die kritischen (orange) und untragbaren (rot) Waldgebiete erfasst werden (alle anderen, nicht erfassten Flächen verstehen sich als tragbar = grün). S. Veränderung wegen neuer Methode schätzen Bitte macht für euer Revier eine grobe Schätzung, welchen Anteil der Veränderung ihr auf die neue Methode und welchen auf tatsächliche Veränderungen im Wald zurückführt. Die Abschätzung ist qualitativ und höchstens ± 10 % genau. Benutzt dazu Beilage 5. Diese ist unterzeichnet der WAbt einzureichen. T. Aufnahmeformulare an WAbt senden / Abschluss für RFö Sind alle bisherigen Arbeitsschritte abgeschlossen und ist alles im WIS-BE erfasst, sind der WAbt alle Aufnahmeformulare im Original zu senden (je 1 Formular pro Kontrollgebiet).

12 Wildschadengutachten (WSG) KAWA 6.8/8, Seite 12/17 U. WSG durch WAbt überprüfen Die WAbt überprüft das WSG und stellt sich dabei insbesondere folgende Fragen: Ist die Beurteilung des einzelnen Kontrollgebiets (grün, orange, rot) nachvollziehbar? Sind die Schritte vom Kontrollgebiet zum Waldgebiet und zur flächigen Beurteilung im Forstrevier nachvollziehbar? Gibt es an einzelnen Reviergrenzen unerklärliche Differenzen? Kommt die WAbt zu einer anderen Beurteilung, nimmt sie mit dem betreffenden RFö Kontakt auf. Im WIS-BE muss auf Stufe Revier keine Anpassung gemacht werden. Die Erfassung des WSG im WIS-BE auf Stufe WAbt erfolgt in Arbeitsschritt W. V. Formulare im WIS-BE hochladen Die kontrollierten Formulare werden durch die WAbt eingescannt (Format PDF) und im WIS-BE hochgeladen. Der Name der PDF-Datei entspricht der Referenzflächennummer (z.b pdf). Die PDF-Datei darf die Grösse von 1 MB (i.d.r. 200dpi) nicht überschreiten. Vorgehen im WIS-BE: 1) Betreffende Referenzfläche suchen 2) Editierthema Referenzflächen wählen Editieraktion Ändern einstellen

13 Wildschadengutachten (WSG) KAWA 6.8/8, Seite 13/17 3) Betreffende Referenzfläche auf der Karte selektieren und Formular PDF hochladen Wichtig: Der PDF-Name entspricht der Referenzflächennummer (Bsp pdf ). Hinweis: Max.PDF-Grösse ist 1 MB W. WSG auf Stufe WAbt flächig erfassen (orange und rote Zonen) Das im Arbeitsschritt U überprüfte WSG ist zu generalisieren und im WIS-BE als Gutachten der WAbt zu erfassen. Zum Abschluss ist das WSG freizugeben, damit die weiteren Arbeitsschritte erfolgen können. Vorgehen im WIS-BE: 1) Kartenansicht Wildschadengutachten wählen

14 Wildschadengutachten (WSG) KAWA 6.8/8, Seite 14/17 2) Editierthema Gutachten Waldabteilung wählen Hinweis: Punktfang Gutachten Waldabteilung einschalten, damit beim Erfassen auf die Stützpunkte gefangen werden kann und somit keine Lücken und Überlappungen entstehen! 3) Gutachten Waldabteilung erfassen Erfassungsmassstab 1: (Thema sichtbar zwischen Massstab 1: : ) Hinweis 1: Es müssen nur die kritischen (orange) und untragbaren (rot) Waldgebiete erfasst werden. (alle anderen, nicht erfassten Flächen verstehen sich als tragbar = grün). Hinweis 2: Die Flächenausscheidung muss grosszügig erfolgen (siehe Bsp.: kleinflächige Ausscheidungen vom Gutachten Forstrevier werden nicht berücksichtig.

15 Wildschadengutachten (WSG) KAWA 6.8/8, Seite 15/17 4) Freigabe der ausgeschiedenen Flächen Hinweis 1: Die Freigabe soll erst dann angewählt werden, wenn die erfasste Fläche korrekt ist und für die weitere zentrale Bearbeitung (AFR, FbGR) freigegeben werden kann. Hinweis 2: Die Freigabe kann gleichzeitig während der Erfassung erteilt werden oder am Schluss für alle Flächen gemeinsam. Dazu Editierthema Gutachten Waldabteilung und Editieraktion Ändern wählen und betreffende Flächen selektieren. Als nächster Schritt alle Flächen markieren und bearbeiten, resp. die Freigabe für die Flächen erteilen.

16 Wildschadengutachten (WSG) KAWA 6.8/8, Seite 16/17 X. Qualitätssicherung und Daten bereitstellen Die Bereiche GR und SBW machen die Qualitätssicherung. Der Bereich GR erstellt eine Übersichtskarte für den ganzen Kanton Bern, eine Karte pro Wildraum und eine Tabelle mit Flächenverteilung pro Wildraum und Schadenart (ha und %). Y. Ergebnisse intern kommunizieren Der Bereich SBW sorgt für die interne Kommunikation (GL, BL AFR) sowie für die Information des Jagdinspektorates zuhanden der nächsten Jagdplanung. 7. Termine Aufnahmejahre sind 2015 (für Jagdplanung 2016), 2017, 2019 etc. Die Arbeiten zur Vorbereitung der Aufnahmen können bereits im Herbst vor dem Aufnahmejahr oder kurz vor den Aufnahmen im Wald erfolgen. Die Aufnahmen im Wald werden in der Regel zwei bis drei Wochen nach der Schneeschmelze durchgeführt, was je nach Höhenlage einen Zeitraum von März bis Ende Juni benötigt. Wer Was Wann Revierförster Freigabe des WSG fürs Revier im WIS-BE 30. Juni WAbt Freigabe des WSG für die WAbt im WIS-BE 31. August AFR Fertigstellen des WSG für den ganzen Kanton 31. Oktober Die erstmalige Freigabe des WSG per 31. August 2015 erfolgt durch die WAbt im Rahmen der Neuorganisation, also durch die WAA, WAV, WAM und WABJ.

17 Wildschadengutachten (WSG) KAWA 6.8/8, Seite 17/17 8. Inkrafttreten 1. Januar 2015 Amt für Wald des Kantons Bern Der Kantonsoberförster Roger Schmidt, Amtsvorsteher Beilage 1: Formular Wildschadengutachten Beilage 2: Entscheidungsbaum Beilage 3: Schema Waldgebiete Kontrollgebiete Referenzflächen Beilage 4: WIS-BE: Anleitung für die Suche und Abfrage sowie für die Erfassung der Folgeaufnahmen Beilage 5: Veränderung wegen neuer Methode schätzen

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