P R O T O K O L L. Lichthof Stroetmanns Fabrik, Friedrichstraße, Emsdetten. Zeitpunkt der Sitzung: Samstag, ,

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1 P R O T O K O L L DER (ORDENTLICHEN) MITGLIEDERVERSAMMLUNG DES VEREINS GESUNDHEITSSTADT EMSDETTEN E.V. Ort: Lichthof Stroetmanns Fabrik, Friedrichstraße, Emsdetten Zeitpunkt der Sitzung: Samstag, , Beginn: Uhr, Ende d. Versammlung: Uhr. Anwesende: gem. Anwesenheitsliste (s. Anlage 1 zu diesem Protokoll TOP 01 (Begrüßung und Wahl / Bestimmung eines Versammlungsleiters) Der 1.Vorsitzende des Vereins, Herr Dr. Dr. Klaus Wefers, eröffnet die Versammlung, begrüßt die Erschienenen und weist darauf hin, dass dieser Versammlung die schriftl. Einladung vom zugrunde liegt. Er schlägt vor, das Mitglied des Vereinsvorstandes, Herrn J. A. Dütsch, zum Versammlungsleiter zu bestimmen. Dieser Antrag wird von der Mitgliederversammlung einstimmig angenommen. Dr. Dr. Klaus Wefers übergibt die Versammlungsleitung an J. A. Dütsch, der sogleich aufruft: TOP 02 - (Feststellung der Beschlussfähigkeit / Bestimmung eines Schriftführers / in) Der Versammlungsleiter stellt unter Hinweis auf 11 der Satzung fest, dass durch die schriftl. Einladung vom die in der Satzung vorgeschriebene Schriftform und Einladungsfrist gewahrt wurden und die Versammlung somit beschlussfähig ist. Einwendungen gegen diese Feststellung des Vorliegens der Beschlussfähigkeit werden nicht erhoben. Zur Schriftführerin / Protokollführerin für die laufende Mitgliederversammlung wird Frau Elisabeth Varelmann vorgeschlagen. Dieser Vorschlag wird von der Versammlung ohne Gegenstimme angenommen. Somit ist Frau Elisabeth Varelmann zur Schriftführerin bestimmt; sie nimmt diese Wahl an.

2 2 TOP 03 (Bericht des Vorstandes / Bericht des Kassierers) In seiner Eigenschaft als 2. Vorsitzender trägt Martin Hannemann den Bericht des Vorstandes vor. Darin wird ein kurzer Abriss zur Vereinshistorie und über die umfänglichen Tätigkeiten des Vereins und dessen Vorstand in den vorangegangenen Monaten gegeben. Namens und für den entschuldigt an der Mitgliederversammlung nicht teilnehmenden Kassierer Patrick Prüfer trägt Martin Hannemann einen Kassenbericht vor. J. A. Dütsch beantragt, ihm zu gestatten, unter dem TOP 03 ihm notwendige Ergänzungen zum Bericht des Vorstandes vortragen zu dürfen. Einwendungen dagegen werden von den Anwesenden nicht gemacht. J. A. Dütsch trägt die notwendigen Ergänzungen zum Bericht des Vorstandes vor. Diese sind in Schriftform dem Protokoll als Anlage beigefügt. Der Versammlungsleiter ruft sodann auf: TOP 04 (Entlastung des Vorstands / Rücktritt der Vorstandsmitglieder von ihren jeweiligen Ämtern) Alle anwesenden Vorstandsmitglieder erklären auf Nachfrage ausdrücklich, dass sie von ihrem jeweiligen Amt als Vorstandsmitglied mit sofortiger Wirkung zurücktreten. Für den nicht anwesenden Kassierer Patrick Prüfer erklärt der 2. Vorsitzende Martin Hannemann, dass Patrick Prüfer durch an den Vorstand gerichtete, bei ihm, Martin Hannemann, eingegangene schriftl. Erklärung mit Wirkung zum heutigen Tage von seinem Amt als Kassierer zurückgetreten ist. Der Versammlungsleiter schlägt vor, über die Entlastung der Vorstandsmitglieder / des Vorstandes insoweit getrennt abzustimmen, dass über die Entlastung des Kassierers und über die Entlastung der gesamten übrigen Vorstandsmitglieder gesondert abgestimmt wird.

3 3 Diesem Vorschlag stimmen die anwesenden stimmberechtigten Mitglieder zu. Von Frau Katrin Vogler wird angefragt, ob eine Kassenprüfung durchgeführt worden sei. Hierauf erklärt der Versammlungsleiter, dass eine Prüfung der Kasse durch Kassenprüfer in der Satzung nicht vorgesehen ist und lediglich eine Plausibilitätsprüfung der vom Kassierer vorgelegten Unterlagen durch das anwesende Mitglied Herrn Thomas Radtke und -nachfolgend- durch das Vorstandsmitglied Josef Albert Dütsch vorgenommen worden sei. Der Versammlungsleiter bittet den anwesenden Thomas Radtke, hierzu jetzt zu berichten. Thomas Radtke führt aus, dass er als Unterlagen des Kassierers eine Liste aller Einzahlungen und Ausgaben und dazu Kontoführungsunterlagen erhalten habe, die inhaltlich deckungsgleich sind. Zu den einzelnen Ausgaben lägen ihm Rechnungen und sonstige Belege vor, die etwa 2/3 aller Einzelpositionen abdecken. Auch die übrigen erfassten Einnahmen und Ausgaben seien plausibel, jedoch (noch) nicht durch Belege unterlegt. J.A. Dütsch erklärt, dass sich die von ihm vorgenommene Plausibilitätsprüfung der vorgelegten Unterlagen mit den Aussagen / Feststellungen von Thomas Radtke decken. Der Versammlungsleiter schlägt vor, über die Entlastung des Kassierers dergestalt abzustimmen, dass die Entlastung unter einen Vorbehalt des Inhalts gestellt wird, dass eine noch vorzunehmende künftige Kassen- und Belegprüfung ohne Beanstandungen der Tätigkeit des Kassierers bleibt. Die Anwesenden stimmen dieser Vorgehensweise zu. Dem Kassierer Patrick Prüfer wird (unter vorstehend formuliertem Vorbehalt) ohne Gegenstimmen die Entlastung erteilt. Allen übrigen Mitgliedern des Vorstandes wird für deren Tätigkeit -ohne Gegenstimmen- vorbehaltlos die Entlastung erteilt. Der Versammlungsleiter ruft auf:

4 4 TOP 05 (Beratung und Beschlussfassung über den Antrag, den Verein (mit sofortiger Wirkung) aufzulösen) Der Versammlungsleiter erklärt, dass er im Vorfeld der heutigen Versammlung von einzelnen bisherigen Vorstandsmitgliedern abgegebene Erklärungen dahingehend verstanden habe und nach seiner Auffassung habe verstehen müssen, dass von diesen der Antrag gestellt werde, den Verein (mit sofortiger Wirkung) aufzulösen. Auf Nachfrage sei von diesen Mitgliedern aber jetzt ausdrücklich erklärt worden, dass von ihnen ein solcher Antrag in der heutigen Mitgliederversammlung nicht gestellt werde. Er, der Versammlungsleiter, frage nunmehr die erschienenen Mitglieder, ob von einem der stimmberechtigten, anwesenden Mitglieder ein solcher Antrag, den Verein aufzulösen (unter Berufung auf die mit diesem Inhalt erfolgte schriftl. Einladung zur heutigen Versammlung) gestellt werde. Das Mitglied Peter Ulrich erklärt: Ich stelle in meiner Eigenschaft als stimmberechtigtes Mitglied des Vereins hiermit den Antrag, den Verein (mit sofortiger Wirkung) aufzulösen. Nunmehr meldet sich das Mitglied Frau Susanne Schöpper zur Geschäftsordnung und beantragt, vor einer Entscheidung über den Antrag auf Auflösung des Vereins in die Beratung und Beschlussfassung zu TOP 07 (Festlegung der prioritär zu bearbeitenden Aufgaben des Vereins / Bildung von Arbeitsgruppen / -kreisen) einzutreten. Dieser Antrag zur Geschäftsordnung findet weitgehende Zustimmung der Anwesenden. Der Versammlungsleiter lässt über den Antrag abstimmen, der ohne Gegenstimmen angenommen wird. Der Versammlungsleiter erklärt daraufhin, dass die Beratung und Beschlussfassung zum Antrag, den Verein aufzulösen, unterbrochen und nunmehr TOP 07 aufgerufen sei. Er erteilt Thomas Radtke und Karl Heisterkamp das Wort, um eine für die Beratung und Beschlussfassung über diesen TOP vorbereitete Präsentation darzustellen. (Die Präsentation wird -in vollem Umfange- diesem Protokoll als Anlage beigefügt; beigefügt wird auch der im Rahmen der Präsentation von J. A. Dütsch vorgetragene

5 5 Wortbeitrag zum Themenschwerpunkt: Fürsorge, öffentliche Daseinsvorsorge, Wirtschaftlichkeit in jetzt verschriftlichter Form.) Im Verlaufe der Präsentation und Diskussion einzelner vorgestellter Inhalte wird von einzelnen Mitgliedern aus der Versammlung heraus (insbesondere auch von dem Mitglied Susanne Schöpper) beantragt, die Behandlung des TOP 07 an dieser Stelle zunächst zu unterbrechen und zu TOP 05 (Beratung und Beschlussfassung über den Auflösungsantrag) zurückzukehren. Der Versammlungsleiter stellt diesen Geschäftsordnungsantrag zur Abstimmung; der Antrag wird ohne Gegenstimmen angenommen. Der Versammlungsleiter ruft auf: Beratung und Beschlussfassung über den Antrag des Mitgliedes Peter Ulrich, den Verein (mit sofortiger Wirkung) aufzulösen. Wortmeldungen zu dem Antrag gibt es keine. Beantragt wird: Sofortige und geheime Abstimmung über den Antrag. Der Versammlungsleiter erklärt, dass auf Antrag geheim durch Abgabe schriftlicher Abstimmungskarten abgestimmt werde. Die Stimmabgabe könne nur dergestalt wirksam / gültig erfolgen, dass auf die Abstimmungskarte JA oder NEIN geschrieben werde. Die Zahl der stimmberechtigten anwesenden Mitglieder wird mit 28 (i.w.: Achtundzwanzig) festgestellt. Die Stimmkarten werden ausgegeben, nachfolgend eingesammelt und ausgewertet. Der Versammlungsleiter gibt bekannt: Zahl der abgegebenen Stimmen: 28; Zahl der gültigen Stimmen: 28; Zahl der ungültigen Stimmen: 0; für den Antrag, den Verein aufzulösen, stimmten: 8 Stimmberechtigte;

6 6 gegen den Antrag stimmten 20 Stimmberechtigte. Der Versammlungsleiter erklärt, dass damit der Antrag, den Verein mit sofortiger Wirkung aufzulösen abgelehnt worden ist und fragt die anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, ob gegen diese Feststellung Einwendungen erhoben werden, was nicht der Fall ist. Der Versammlungsleiter stellt fest, dass der Antrag, den Verein aufzulösen, abgelehnt ist. Mit Zustimmung der Anwesenden ruft der Versammlungsleiter sodann auf: TOP 06 (Neuwahl des Vorstandes) Der Versammlungsleiter erläutert, dass die Wahl des 1. Vorsitzenden, des 2. Vorsitzenden und des Kassierers jeweils getrennt voneinander vorgenommen werden müsse. Er ruft zur Wahl des 1. Vorsitzenden auf und gibt bekannt, dass für die Wahl zum 1. Vorsitzenden Karl Heisterkamp vorgeschlagen werde. Dieser erklärt, zur Kandidatur bereit zu sein. Weitere, sich zu einer Kandidatur für dieses Amt bereiterklärende Personen werden nicht vorgeschlagen. Auf Vorschlag des Versammlungsleiters wird die Wahl offen per Handzeichen durchgeführt. Zum 1. Vorsitzenden wird Karl Heisterkamp mit 20 JA-Stimmen bei 8 Enthaltungen gewählt. Er nimmt die Wahl an. Für das Amt des 2. Vorsitzenden wird Josef Albert Dütsch vorgeschlagen, der sich zu einer Kandidatur bereiterklärt und in offener Abstimmung einstimmig zum 2. Vorsitzenden gewählt wird. Er erklärt, dass er die Wahl annehme.

7 7 Für das Amt des Kassierers wird Thomas Radtke vorgeschlagen, der sich zur Kandidatur bereiterklärt und -in offener Abstimmung- mit 27 JA-Stimmen bei 1 Nein-Stimme zum Kassierer gewählt wird. Er erklärt, dass er die Wahl annehme. Der Versammlungsleiter erläutert, dass die Satzung eine Wahl von bis zu 4 Beisitzern vorsehe und deshalb zunächst darüber zu beschließen sei, wie viele Personen als Beisitzer gewählt werden sollen. Durch einstimmigen Beschluss wird die Zahl der zu wählenden Beisitzer mit 4 festgelegt. Für das Amt eines Beisitzers im Vorstand werden vorgeschlagen (und sind auf Nachfrage bereit zu kandidieren): Herr Dr. Bernd Eienbröker, Herr Frank Berghus, Herr Dr. Norbert Altaner und Frau Susanne Schöpper. Die genannten Personen werden einstimmig zu Beisitzern im Vorstand gewählt und nehmen jeweils die Wahl an. Der Versammlungsleiter stellt fest, dass der aus den vorgenannten 7 Personen bestehende Vorstand nunmehr -beginnend mit dem heutigen Tage- für eine Amtszeit von 2 Jahren gewählt ist. Der Versammlungsleiter ruft auf zur Wahl / Bestimmung des / der Schriftführers/in. Er erklärt, dass der / die Schriftführer/in kein (ordentliches) Mitglied des Vorstandes ist, an dessen Sitzungen aber mit beratender Stimme teilnimmt. Er / sie verwahrt die in seiner / ihrer Amtszeit gefertigten Urkunden und die sonstigen wesentlichen Schriftstücke des Vereins. Vorgeschlagen wird die Schriftführerin / Protokollführerin der heutigen Versammlung, Frau Elisabeth Varelmann, die von der Versammlung einstimmig gewählt / zur Schriftführerin bestimmt wird, und die -durch vorausgegangene persönliche Erklärung gegenüber dem Versammlungsleiter- ihre Wahl / Bestimmung zur Schriftführerin annimmt.

8 8 Auf (mündlichen) Antrag der soeben gewählten Vorstandsmitglieder Karl Heisterkamp, Thomas Radtke und Josef Albert Dütsch stellt der Versammlungsleiter den Geschäftsordnungsantrag, in Erweiterung von TOP 06 zur Bildung eines Beirats beim Vorstand des Vereins zu beraten und Beschluss zu fassen. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. Für den Vorstand führt der Versammlungsleiter aus: Der Vorstand schlägt vor: Es wird beim Vorstand ein Beirat gebildet. Dessen Mitglieder werden vom Vorstand kooptiert und nehmen -ohne Stimmrecht- an den Sitzungen des Vorstandes teil. Mitglieder des Beirats sollen insbesondere solche Personen sein, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit und / oder ihrem gesellschaftlichen Engagement besonders geeignet erscheinen, die Inhalte und Ziele des Vereins auch über den Verein hinaus stark zu befördern. Der Beirat soll den Vorstand bei der Erfüllung seiner Aufgaben beraten und unterstützen. Er soll sich eine eigene Geschäftsordnung geben können und mit einer 2/3-Mehrheit seiner Mitglieder vom Vorstand die Durchführung einer Vorstandssitzung mit einer von ihm bestimmten Tagesordnung beschließen können. Die Leiter der noch zu bildenden, in der Präsentation angesprochenen Arbeitskreise sind regelmäßig Mitglieder des Beirats. In einzelnen Wortmeldungen zu diesem Vorschlag des Vorstandes äußern sich die Mitglieder positiv und machen vereinzelt auch personelle Vorschläge für die Besetzung des noch zu bildenden Beirats. Auf Antrag des Vorstandes wird über dessen Vorschlag abgestimmt. Die anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erklären einstimmig ihre Zustimmung zu dem Vorschlag des Vorstandes. Der Versammlungsleiter ruft (erneut) auf: TOP 07 und erteilt dazu (erneut) Thomas Radtke und Karl Heisterkamp das Wort, die ihrerseits unter Bezugnahme auf die Prä-

9 9 sentation nur noch auf die in der Präsentation benannten, prioritär zu bearbeitenden Aufgaben des Vereins hinweisen und ankündigen, dazu Arbeitskreise bilden zu wollen, insbesondere und vorrangig zu den Themen: Notfallversorgung am Standort Emsdetten; medizinische Versorgung und Prävention; Förderung der Gesundheitskompetenz. Der Versammlungsleiter ruft auf: TOP 08 (Beschlussfassung über die Höhe und Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages) und erläutert: Durch Beschluss in der konstituierenden Mitgliederversammlung sei der für den Zeitraum bis (einmalig) zu leistende Sonder -Beitrag mit 10,00 festgelegt worden. Gem. 9 der Satzung sei jetzt von den Mitgliedern ein Beitrag zu erheben, der in der heutigen Mitgliederversammlung nach Höhe und Fälligkeit bestimmt werden müsse. Der Vorstand beantrage dazu eine Beschlussfassung folgenden Inhalts: Die Mitgliederversammlung beschließt gem. 9 und 11 der Satzung des Vereins folgende B e i t r a g s o r d n u n g : Der Mitgliedsbeitrag beträgt für Mitglieder (natürliche Personen) mit einem mtl. Nettoeinkommen in Höhe von bis zu 1.500,00 2,50 / Quart. (Jahresbeitrag 10,00 ); für Mitglieder (natürliche Personen) mit einem mtl. Nettoeinkommen oberhalb von 1.500,00 5,00 / Quart. (Jahresbeitrag 20,00 ); für juristische Personen (als Mindest-Beitrag) 10,00 / Quart. (Jahresbeitrag 40,00 ).

10 10 Dieser Mitgliedsbeitrag gilt erstmals mit Beginn des III. Quartals des Jahres 2016 ( ); er ist fällig und zahlbar bis jeweils spätestens zum 15. des ersten Monats des jeweiligen Quartals. Der Beitrag kann von dem Beitragspflichtigen als einmaliger Betrag (Jahresbeitrag) für das gesamte Geschäfts-/Kalenderjahr entrichtet werden. Auf Nachfrage erklärt der Versammlungsleiter, dass die Einstufung zur Höhe des jeweils zu leistenden Beitrages durch das einzelne Mitglied selbst zu erfolgen habe. Eine Kontrolle zu der Selbsteinstufung durch das Mitglied werde nicht stattfinden. Die Beitragsordnung mit vorstehend vollständig wiedergegebenem Inhalt wird von den stimmberechtigten anwesenden Mitgliedern einstimmig angenommen. Der Versammlungsleiter ruft auf: TOP 09 (Verschiedenes), unter dem Karl Heisterkamp und Thomas Radtke erklären, dass den Mitgliedern kurzfristig Informationen zur Bildung der Arbeitskreise schriftlich (soweit möglich und bekannt per ) zugehen werden; spätestens zusammen mit dem Protokoll dieser Mitgliederversammlung. Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Der Versammlungsleiter schließt mit dem Dank an die Erschienenen und diejenigen, die durch ihre organisatorische Arbeit die Durchführung der Versammlung ermöglicht haben, die heutige Mitgliederversammlung gegen Uhr. f.d.r. der Niederschrift: (E. Varelmann, Schriftführerin) (Josef Albert Dütsch, Versammlungsleiter)

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