R I C H T L I N I E N

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1 R I C H T L I N I E N zur Erstellung einer Masterarbeit 1. Ziel der Masterarbeit Studierende haben mit der Erstellung einer Masterarbeit die Befähigung nachzuweisen, ein wissenschaftliches Thema selbständig sowie inhaltlich und methodisch anhand wissenschaftlicher Forschungsmethoden bearbeiten zu können. Die Thematik der Masterarbeit ist so zu wählen, dass eine Bearbeitung der Masterarbeit binnen sechs Monaten möglich ist. Die Masterarbeit soll dem Leser die Bedeutung der zu untersuchenden Fragestellungen, die theoretischen Hintergründe des Themas, die methodische Vorgehensweise bei der Untersuchung, die daraus gezogenen Schlussfolgerungen sowie die unterschiedlichen, in der Literatur vertretenen Meinungen zur Thematik verdeutlichen. Die fertiggestellte Masterarbeit muss hinsichtlich der Thematik, der Inhalte und der verwendeten Literaturquellen den Anforderungen an eine akademische Abschlussarbeit genügen. Die Erstellung einer Masterarbeit umfasst folgende Schritte: Suche nach einem interessanten, masterarbeitsrelevanten Themenbereiches mit anschließender Begründung seiner wissenschaftlichen Relevanz und Konkretisierung der Thematik, Literaturrecherchen, Sammlung relevanter Materialien, Erörterung des aktuellen Forschungs- bzw Entwicklungsstandes, Bearbeitung des Themas im Rahmen der Verfassung der Masterarbeit in einer nachvollziehbaren, methodisch einwandfreien Art und Weise, Berücksichtigung der aktuellen Rechtsentwicklung im Themenbereich, kritische Würdigung der gewonnenen Erkenntnisse. 2. Vergabeprozess einer Masterarbeit Bevor die/der Studierende mit Recherchearbeiten oder dem Schreiben der Masterarbeit beginnt, ist mit der/dem potentiellen BetreuerIn oder den BetreuerInnen ein Termin zu vereinbaren. Bei diesem Termin werden mögliche Themenvorschläge diskutiert bzw bei entsprechenden Vorkenntnissen bereits 1

2 etwaige Themenbereiche definiert und eingegrenzt. Die Terminvereinbarung sollte per unter Bekanntgabe möglicher Themenfelder erfolgen. Die Hauptbegutachtung von Masterarbeiten an der Abteilung für Betriebliches Finanzund Steuerwesen des Instituts für Finanzmanagement übernimmt Univ.-Prof. Dr. Kanduth-Kristen. Alle anderen wissenschaftlichen MitarbeiterInnen der Abteilung stehen als VorbegutachterInnen zur Verfügung. Im Anschluss ist von der/dem Studierenden ein Exposé zu erstellen, welches die Themenstellung, die Begründung der Relevanz der Thematik, einen ersten Gliederungsentwurf und ein vorläufiges Literaturverzeichnis beinhalten muss. Die Entscheidung über die Betreuung und Annahme des Masterarbeitsthemas erfolgt auf Basis des von der/dem Studierenden erstellten Exposés. Wird das Exposé angenommen, ist von der/dem Studierenden der Antrag Ansuchen um Betreuung einer Masterarbeit elektronisch zu stellen. Das Ansuchen hat den Themenvorschlag zu beinhalten. Dieser kann als Arbeitstitel bezeichnet werden und muss noch nicht dem finalen Titel der Masterarbeit entsprechen. 3. Erstellung des Exposés Nach der Eingrenzung des Themenbereiches ist ein Exposé zu erstellen (siehe Punkt 2). Der Umfang des Exposés sollte sich auf 5 bis 10 Seiten belaufen. Zwingende Bestandteile des Exposés sind: Arbeitstitel; Beschreibung des Themas und seiner wissenschaftlichen Relevanz (Einführung in die Thematik; Klärung der Frage, warum dieses Thema wissenschaftlich untersucht werden sollte); Überblick über den aktuellen Forschungs- bzw Rechtsstand und Angabe, welche Aspekte bereits in der Literatur behandelt werden bzw wurden; Vornahme einer möglichst genauen Abgrenzung zu anderen (verwandten) Themenbereichen (genaue Definition der zu behandelnden Thematik); Erörterung der Vorgehensweise bei der Bearbeitung des Themas und Erstellung eines Arbeitsplans ( Wie möchten Sie sich der Thematik nähern? ; grober Zeitplan bis zur Fertigstellung der Arbeit); Erläuterung des Aufbaus und der wissenschaftlichen Methode; Definition einzelner Punkte, auf die in der Arbeit besonders eingegangen werden soll; vorläufige Strukturierung des zu behandelnden Themas in Verzeichnisform (Erstellung einer Grobgliederung des Inhaltsverzeichnisses); Angabe der wichtigsten Literaturquellen (Beifügung eines ersten Literaturverzeichnisses, aus dem hervorgeht, mit welchen Literaturquellen sich die/der Studierende im Rahmen der Themenfindung/-konkretisierung auseinandergesetzt hat). 2

3 4. Bestandteile und Gliederung der Masterarbeit Im Zentrum der Arbeit steht ein verständlicher und nachvollziehbarer Aufbau der Thematik. Es muss eine durchgängige Argumentation von der Einleitung bzw der Begründung der Fragestellung bis zu den gezogenen Schlussfolgerungen ersichtlich sein. Der grundsätzliche Aufbau einer Masterarbeit hat (in Abhängigkeit der jeweiligen Thematik) wie folgt auszusehen: Deckblatt Ehrenwörtliche Erklärung Inhaltsverzeichnis mit Seitenangabe (evtl Abbildungsverzeichnis mit Seitenangabe; Abkürzungsverzeichnis) Einleitung in die Thematik (Einführung, theoretische Grundlagen, Rahmen, Schwerpunkt, Fragestellungen) Hauptteil (Strukturierung in Unterpunkte bzw Teilkapitel, klare Abgrenzung der einzelnen Themenbereiche bzw Untersuchungsfragen) Schlussfolgerungen (kritische Würdigung; Zusammenfassung der gewonnenen Erkenntnisse im Hinblick auf die zentralen Fragestellungen der Arbeit) Resümee Literaturverzeichnis Anhang (dispositiv) Im Ergebnis sind ein klarer nachvollziehbarer Aufbau, eine klare und stringente Argumentationslinie, das Einhalten der Standards des wissenschaftlichen Arbeitens (insb der Zitierregeln) sowie die abgeleiteten Schlussfolgerungen samt nachvollziehbarer Begründung die wesentlichen Elemente und Erfolgsfaktoren einer wissenschaftlichen Arbeit. 5. Beurteilungskriterien Die Beurteilung der Masterarbeit orientiert sich grundsätzlich an folgenden Kriterien: Gliederung, Strukturierung und Aufbau der Arbeit (inhaltlich und optisch nachvollziehbarer Aufbau der Arbeit; Beurteilung der Gliederungstiefe der einzelnen Kapitel; Bezeichnung der einzelnen Kapitel); Abgrenzung der Thematik, Problembearbeitung (wurde die im Exposé festgelegte Thematik ausreichend und in der entsprechenden Tiefe behandelt?); Roter Faden ; nachvollziehbare Vorgehensweise innerhalb der Arbeit, Methodik; Begründung und verständliche Wiedergabe der behandelten Inhalte; formeller Aufbau (entspricht der formelle Aufbau den Anforderungen einer wissenschaftlichen Arbeit?); 3

4 Zitierung (einheitliche Zitierung; Verwendung anerkannter Zitierregeln; Vollständigkeit des Literaturverzeichnisses); Anzahl und Qualität der verwendeten Quellen (entsprechen die verwendeten Quellen den Anforderungen einer wissenschaftlichen Arbeit?); sprachliche Komponente (veröffentlichungsfähige, klare und präzise Sprache); Rechtschreibung/Beistrichfehler/Tippfehler; Ergebnisse der Plagiatsprüfung. 6. Auszug aus dem Curriculum für das Masterstudium Wirtschaft und Recht (Version: 12W) 12 Masterarbeit (1) Die Masterarbeit ist die wissenschaftliche Arbeit, die dem Nachweis der Befähigung dient, wissenschaftliche Themen selbständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten. Die Aufgabenstellung der Masterarbeit ist so zu wählen, dass den Studierenden die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumut-bar ist. Die Masterarbeit kann mit Zustimmung der Betreuerin oder des Betreuers in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst werden. Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist zulässig, wenn die Leistungen der einzelnen Studierenden gesondert beurteilbar bleiben. (2) Das Thema der Masterarbeit muss aus einem der gebundenen Wahlfächer ( 9) gewählt werden und thematisch einem der Fächer der Studienzweige zuordenbar sein. (3) Die Masterarbeit umfasst 23 ECTS-Anrechnungspunkte. (4) Gemäß Satzung Teil B 18 hat die bzw. der Studierende das Thema und die Betreuerin oder den Betreuer der Masterarbeit der Studienrektorin bzw. dem Studienrektor vor Beginn der Bearbeitung schriftlich bekannt zu geben. Das Thema und die Betreuerin oder der Betreuer gelten als angenommen, wenn die Studienrektorin bzw. der Studienrektor diese innerhalb eines Monats nach Einlangen der Bekanntgabe nicht bescheidmäßig untersagt. Bis zur Einreichung der Masterarbeit ist ein Wechsel der Betreuerin oder des Betreuers zulässig. Voraussetzung für die Bekanntgabe des Themas und der Betreuerin/des Betreuers der Masterarbeit gegenüber der Studienrektorin/dem Studienrektor ist, dass Lehrveranstaltungen des Masterstudiums im Umfang von mindestens 45 ECTS-Anrechnungspunkten positiv absolviert worden sind. Der Nachweis obliegt dem/der Studierenden. (5) Die abgeschlossene Masterarbeit ist bei der Studienrektorin bzw. beim Studienrektor in gedruckter sowie in elektronisch lesbarer Form zur Beurteilung einzureichen. Genauere Bestimmungen dazu sind von der Studienrektorin bzw. vom Studienrektor unter Bedachtnahme auf die technische Entwicklung zu erlassen. Die Betreuerin oder der Betreuer hat die Masterarbeit innerhalb von zwei Monaten ab der Einreichung zu beurteilen. (6) Die Masterarbeit wird durch ein Seminar begleitet, dem 4 ECTS-Anrechnungspunkte zugeordnet sind. 4

5 7. Auszug aus dem Curriculum für das Masterstudium ABW (Version: 05W) 11 Magisterarbeit (1) Die Studierenden sind berechtigt, das Thema der Magisterarbeit im Rahmen der betriebswirtschaftlichen Schwerpunktbereiche gemäß 7 oder aus den Pflichtfächern gemäß 6 (1) und (2) vorzuschlagen oder aus einer Anzahl von Vorschlägen auszuwählen. Wird die Magisterarbeit aus den Pflichtfächern gemäß 6 gewählt, so ist ein enger Bezug zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen herzustellen. Das Thema der Magisterarbeit bedarf der Zustimmung durch die betreuende Universitätslehrerin bzw. den betreuenden Universitätslehrer. Das Fach, aus dem das Thema der Magisterarbeit gewählt wird, hat die/der Studierende im Laufe des Studiums erfolgreich zu absolvieren. (2) Voraussetzung für die Vergabe des Themas der Magisterarbeit ist die Absolvierung der Praxis gemäß 10 (3). (3) Die Magisterarbeit ist grundsätzlich als Hausarbeit durchzuführen. Sie entspricht 24 ECTS. 5

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