im Rahmen des Doktoratsstudiums der Rechtswissenschaften an der Johannes Kepler Universität (K 796/200/101)
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- Edmund Ackermann
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1 a.univ.prof. in Dr. in Gudrun Trauner Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre Abteilungen für Verwaltungslehre und Verwaltungsmanagement; sowie Rechtsschutz und Verwaltungskontrolle Tel.: Fax: Juli 2012 D I S S E R T A T I O N aus Verwaltungsrecht oder Verfassungsrecht im Rahmen des Doktoratsstudiums der Rechtswissenschaften an der Johannes Kepler Universität (K 796/200/101) [Curriculum für das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften, MTB 243/2009 idf MTB 24 vom ] Betreuerin: a.univ.prof. in Dr. in Gudrun Trauner
2 1. Allgemein Das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften umfasst neben der Absolvierung von Lehrveranstaltungen zur wissenschaftlichen Vertiefung und dem Rigorosum das Verfassen einer Dissertation ( 3 Abs 2 Curriculum für das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften). Durch die Dissertation hat der/die Studierende darzutun, dass er/sie die Befähigung zur selbständigen Bewältigung wissenschaftlicher Probleme erworben hat ( 6 Abs 1 Curriculum für das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften). Die Dissertation ist in Form einer Hausarbeit zu verfassen. Die Dissertation ist nach 51 Abs 2 Z 13 Universitätsgesetz 2002 eine wissenschaftliche Arbeit, die dem Nachweis der Befähigung zur selbstständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dient. Im Rahmen ihrer gesetzlich garantierten Lernfreiheit ( 59 Abs 1 Z 6 Universitätsgesetz 2002) haben die Studierenden das Recht, das Thema ihrer Dissertation selbst vorzuschlagen oder aus einer Anzahl von Vorschlägen auszuwählen. Das Dissertationsthema kann aus allen Fächern des Studienfachbereichs Rechtswissenschaften an der JKU gewählt werden ( 6 Abs 2 Curriculum für das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften). Die Studierenden haben neben dem Thema der Dissertation, das Dissertationsfach und ein weiteres Fach (aus allen Fächern des Studienfachbereichs Rechtswissenschaften an der JKU) zu wählen, das in einem engen thematischen Zusammenhang mit dem Dissertationsfach steht ( 6 Abs 3 Curriculum für das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften). 2. Voraussetzung Sie wollen ein Thema aus Verwaltungsrecht oder aus Verfassungsrecht bearbeiten und haben das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften an der JKU inskribiert. Die Zulassung für das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften an der JKU Linz setzt den Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Diplom oder Masterstudiums oder eines rechtswissenschaftlichen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, das dem rechtswissenschaftlichen Diplom- oder Masterstudium nach Inhalt und Umfang gleichwertig ist, voraus ( 2 Abs 1 Curriculum für das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften). Der Weg zur Dissertation (Betreuerin: a.univ.prof. in Dr. in Gudrun Trauner) 2
3 3. Themenvorschlag Sie schlagen mir ein Thema aus Verwaltungsrecht oder aus Verfassungsrecht vor, ich stelle keine Themenliste zur Verfügung. 4. Dissertationskonzept Möglichst schon zusammen mit dem Themenvorschlag unterbreiten Sie Ihr Dissertationskonzept (Gliederungsentwurf, grober Überblick über Literatur und Judikatur, Zeitplan), zumindest den Entwurf einer Gliederung Ihrer Arbeit. Zu den einzelnen Punkten der Gliederung haben Sie bereits konkrete Überlegungen angestellt und so eine konkrete Vorstellung von den Inhalten der einzelnen Gliederungspunkte. 5. Übernahme zur Betreuung Ist Ihr Dissertationskonzept gelungen, betreue ich Ihre Dissertation. Ein gutes Dissertationskonzept lässt aufgrund des groben Überblicks über Literatur und Judikatur und des Gliederungsentwurfs erkennen, dass die Auseinandersetzung mit dem gewählten Thema zielführend und Ihr Zeitplan realisierbar ist. 6. Meldung der Dissertation Das Thema der Dissertation ist vor Beginn der Bearbeitung schriftlich unter Beifügung der Einverständniserklärung der Betreuerin (Unterschrift) im Prüfungs- und Anerkennungsservice bekanntzugeben (Meldung [K 783]), wobei der konkrete Titel der eingereichten Dissertation vom gemeldeten Titel leicht abweichen darf. Das Thema und die Betreuerin gelten nach 37 Abs 5 Satzung der JKU Studienrecht [MTB 25 vom ] als angenommen, wenn der Vizerektor für Lehre diese innerhalb von vier Wochen nach Einlangen der Bekanntgabe nicht bescheidmäßig untersagt. Der/Die Studierende ist über die Annahme zu informieren. Ein Dissertationsthema kann auch durch mehrere Studierende gemeinsam bearbeitet werden, wenn die Leistungen der einzelnen Studierenden gesondert beurteilbar bleiben ( 82 Abs 2 ivm 81 Abs 3 Universitätsgesetz 2002). 7. Verfassen der Dissertation Vor Beginn der Erarbeitung des Dissertationsthemas sollten Sie das Proseminar Wissenschaftliche Arbeitstechnik besuchen. Literatur zum wissenschaftlichen Arbeiten: Etwa Busch/Konrath, SchreibGuide Jus Juristisches Schreiben für Studium und Praxis 3 (2011) [enthält auszugsweise auch die AZR Abkürzungs- und Zitierregeln der österreichischen Rechtssprache]; oder Karmasin/Ribing, Die Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten 6 (2011), nur [nicht deren Zitierweise!]. Der Weg zur Dissertation (Betreuerin: a.univ.prof. in Dr. in Gudrun Trauner) 3
4 Beachten Sie bei der Bearbeitung des Themas das Urheberrechtsgesetz, BGBl 1936/111 idgf ( 82 Abs 2 ivm 80 Abs 2 Universitätsgesetz 2002)! Jede Verwendung fremden geistigen Eigentums ist kenntlich zu machen: wörtliche (unveränderte) Wiedergabe von Textpassagen: Jede wörtlich wiedergegebene Textpassage ist in Anführungszeichen und kursiv zu setzen; Auslassungen im Originaltext werden durch [ ] bezeichnet. sinngemäße Wiedergabe: Jede sinngemäß wiedergegebene Textpassage ist mit der Fundstelle zu versehen, ohne die Textstelle in Anführungszeichen zu setzen. Vor die Quellenangabe kommt ein Vgl (etwa: Vgl Binder/Trauner,...). Zitierweise: nach Friedl/Dax, AZR Abkürzungs- und Zitierregeln der österreichischen Rechtssprache und europarechtlicher Rechtsquellen, (Manz 2008); oder Keiler/Bezemek, leg cit Leitfaden für juristisches Zitieren 3 (Springer 2012). Format: DIN A4, Blocksatz; Schriftart, Schriftgröße, Zeilenabstand, Seitenränder können Sie grundsätzlich frei wählen. Umfang: zirka 100 Seiten je nach gewählter Schrift (= mindestens Wörter) Formale Gliederung der Dissertation: Deckblatt (mit folgenden Angaben: Name und Ort der Universität; Institut; Titel der Dissertation; Dissertation zur Erlangung des akademischen Grades; Name der BeurteilerInnen; eingereicht von...; Linz, Monat, Jahr), in Anlehnung an das Muster auf Seite 6. Eidesstattliche Erklärung (die vorne in die Dissertation eingebunden sein muss): Eidesstattliche Erklärung: Ich erkläre an Eides statt, dass ich die vorliegende Dissertation selbstständig und ohne fremde Hilfe verfasst, andere als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel nicht benutzt bzw. die wörtlich oder sinngemäß entnommenen Stellen als solche kenntlich gemacht habe. Die vorliegende Dissertation ist mit dem elektronisch übermittelten Textdokument identisch. Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis entsprechend gegliederter Textteil (, der mit einer Zusammenfassung [uu Ausblick] enden sollte) uu Gesetzestexte (bzw Auszüge daraus) uu Glossar uu Judikaturverzeichnis Literaturverzeichnis Lebenslauf (hinten in die Dissertation eingebunden). Der Weg zur Dissertation (Betreuerin: a.univ.prof. in Dr. in Gudrun Trauner) 4
5 8. Feedback Nach Fertigstellung Ihrer Dissertation bekommen Sie ein Feedback von mir, ob vor der Einreichung gegebenenfalls noch formale oder inhaltliche Änderungen nötig scheinen. 9. Einreichung Die von mir abgenommene Dissertation ist in vierfacher Ausfertigung fest gebunden (nicht spiralisiert) im Prüfungs- und Anerkennungsservice einzureichen (Formular für die Einreichung der Dissertation). Die eidesstattliche Erklärung ist vorne einzubinden, der Lebenslauf hinten. Darüber hinaus ist die Dissertation auch elektronisch einzureichen (in pdf), um die Überprüfung auf Plagiate zu vereinfachen (< Zwischen der Einreichung des elektronischen Dokuments und der ausgedruckten Fassung darf maximal ein Werktag liegen. 10. Beurteilung Die Beurteilung Ihrer Dissertation erfolgt nach der Qualität Ihrer Arbeit, insbesondere nach deren Methodik und Inhalt. Aber auch die hinreichende und aktuelle Literatur- und Judikaturrecherche, präzise Formulierungen (sorgfältiger Umgang mit der Sprache und insbesondere die korrekte Verwendung juristischer Begriffe), ein verständlicher Schreibstil, eine korrekte Rechtschreib-, Grammatik und Zeichensetzung sowie eine gewissenhafte Formatierung (Blocksatz, Silbentrennung, einheitliche Schriftart, Hervorhebungen, Absätze, etc) fließen in die Beurteilung mit ein. Die Dissertation ist innerhalb von vier Monaten durch die Betreuerin (Erstgutachterin) und eine/n weitere/n BeurteilerIn (Zweitgutachter) zu bewerten ( 37 Abs 6 Satzung der JKU Studienrecht [MTB 25 vom ]). 11. Veröffentlichungspflicht Die positiv beurteilte Dissertation ist durch Übergabe an die Bibliothek der JKU sowie durch Übergabe an die Österreichische Nationalbibliothek zu veröffentlichen. Ihre Dissertation wird darüber hinaus in die Zentrale Datenbank für wissenschaftliche und künstlerische Arbeiten aufgenommen ( 85 Universitätsgesetz 2002). Durch die Einreichung Ihrer Dissertation in vierfacher Ausfertigung entsprechen Sie der Veröffentlichungspflicht nach 86 Abs 1 Universitätsgesetz Der Weg zur Dissertation (Betreuerin: a.univ.prof. in Dr. in Gudrun Trauner) 5
6 TITEL DER DISSERTATION Dissertation zur Erlangung des akademischen Grades Doktor/Doktorin der Rechtswissenschaften im Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Johannes Kepler Universität Linz eingereicht von: Vorname Zuname Erstbetreuerin: a.univ.prof. in Dr. in Gudrun Trauner Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre Zweitbetreuer/in: Amtstitel, akademischer Grad Vorname, Zuname Linz, Monat und Jahr der Einreichung Johannes Kepler Universität Linz, Altenberger Straße 69, 4040 Linz, Österreich, DVR
D I P L O M A R B E I T
a.univ.prof. in Dr. in Gudrun Trauner Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre Abteilungen für Verwaltungslehre und Verwaltungsmanagement; sowie Rechtsschutz und Verwaltungskontrolle Tel.: +43
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