Schnellübersicht. BEMA - GOZ - GOÄ - BEL II und Festzuschüsse. Stand: 1. Januar 2015

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1 Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg Schnellübersicht BEMA - GOZ - GOÄ - BEL II und Festzuschüsse Stand: 1. Januar 2015

2 Teil 1 Kons./Chirurgie Bema- Abk. Ä1 Ber Beratung eines Kranken, auch fernmündlich 9 01 U Eingehende Untersuchung ZMK 18 01k Kieferorthopädische Untersuchung Ohn Hilfeleistung bei Ohnmacht oder Kollaps Zu Zuschlag für Leistungen außerhalb der Sprechstunde, 15 bei Nacht (20 8 Uhr) oder an Sonn- und Feiertagen 04 Erhebung des PSI-Code Gewinnung v. Zellmaterial aus der Mundhöhle einschl. 20 Material Ä 161 Inz1 Eröffnung eines oberflächlichen, unmittelbar unter der 15 Haut oder Schleimhaut gelegenen Abszesses Ä 925a Rö2 Röntgendiagnostik der Zähne bis zu 2 Aufnahmen 12 Ä 925b Rö5 Röntgendiagnostik der Zähne bis zu 5 Aufnahmen 19 Ä 925c Rö8 Röntgendiagnostik der Zähne bis zu 8 Aufnahmen 27 Ä 925d Stat Röntgendiagnostik der Zähne, Status bei mehr als 8 34 Aufnahmen Ä 928 Röntgenaufnahme der Hand 30 Ä 934a Röntgenaufnahme Schädel, 1 Aufnahme, auch 19 Fernröntgenaufnahme Ä 934b Röntgenaufnahme Schädel, 2 Aufnahmen 30 Ä 934c Röntgenaufnahme Schädel, mehr als 2 Aufnahmen 36 Ä 935a Teilaufnahme Schädel, Halbseitenaufnahme, je Kiefer, 21 1 Aufnahme Ä 935b Teilaufnahme Schädel, Halbseitenaufnahme, je Kiefer, 25 2 Aufnahmen Ä 935c Teilaufnahme Schädel, Halbseitenaufnahme, je Kiefer, 31 mehr als 2 Aufnahmen Ä 935d Orthopantomogramm sowie Panoramaaufnahmen 36 oder Halbseitenaufnahmen aller Zähne des Ober- und Unterkiefers 8 ViPr Sensibilitätsprüfung der Zähne 6 10 üz Behandlung überempfindlicher Zähne, für jede Sitzung 6 11 pv Exkavieren und provisorischer Verschluss einer Kavität 19 als alleinige Leistung, auch unvollendete Füllung 12 bmf Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen, 10 je Sitzung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 13 a F1 Präparieren einer Kavität, Füllen mit plastischem 32 Füllmaterial einschließlich Unterfüllung, einflächig 13 b F2 Präparieren einer Kavität, Füllen mit plastischem 39 Füllmaterial einschließlich Unterfüllung, zweiflächig 13 c F3 Präparieren einer Kavität, Füllen mit plastischem 49 Füllmaterial einschließlich Unterfüllung, dreiflächig 13 d F4 Präparieren einer Kavität, Füllen mit plastischem 58 Füllmaterial einschließlich Unterfüllung, mehr als dreiflächig oder Eckenaufbau im Frontzahnbereich unter Einbeziehung der Schneidekante 13 e Kompositfüllg. im SZ-Bereich Kontraindikation Amalgam, 52 einflächig 13 f Kompositfüllg. im SZ-Bereich Kontraindikation Amalgam, 64 zweiflächig 13 g Kompositfüllg. im SZ-Bereich Kontraindikation Amalgam, 84 dreiflächig 14 Konfektionierte Krone inkl. Material- und Laborkosten in 50 der pädiatrischen Zahnheilkunde 16 Stiftverankerung einer Füllung (zusätzlich zu 13c, d), je Zahn, einschließlich Material 20 3

3 Bema- Abk. 23 Ekr Entfernen einer Krone bzw. eines Brückenankers oder 17 eines abgebrochenen Wurzelstiftes bzw. das Abtrennen eines Brückengliedes oder Steges, je Trennstelle 25 Cp Indirekte Überkappung zur Erhaltung der gefährdeten 6 Pulpa, ggf. einschließlich des provisorischen oder temporären Verschlusses der Kavität 26 P Direkte Überkappung, je Zahn 6 27 Pulp Pulpotomie VitE Exstirpation der vitalen Pulpa, je Kanal Dev Devitalisieren einer Pulpa einschließlich des 11 Verschlusses der Kavität, je Zahn 31 Trep1 Trepanation eines pulpentoten Zahnes WK Aufbereiten des Wurzelkanalsystems, je Kanal Med Medikamentöse Einlage in Verbindung mit Maßnahmen 15 nach den Nrn. 28, 29, 32, ggf. einschließlich eines provisorischen Verschlusses, je Zahn und Sitzung 35 WF Wurzelkanalfüllung einschließlich eines eventuellen 17 provisorischen Verschlusses, je Kanal 36 Nbl1 Stillung einer übermäßigen Blutung Nbl2 Stillung einer übermäßigen Blutung durch Abbinden oder 29 Umstechen eines Gefäßes oder durch Knochenbolzung 38 N Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff oder 10 Tamponieren oder dergleichen je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, als selbständige Leistung, je Sitzung 40 I Infiltrationsanästhesie 8 41 a L1 Leitungsanästhesie, intraoral b L2 Leitungsanästhesie, extraoral X1 Entfernen eines einwurzeligen Zahnes einschließlich 10 Wundversorgung 44 X2 Entfernen eines mehrwurzeligen Zahnes einschließlich 15 Wundversorgung 45 X3 Entfernen eines tieffrakturierten Zahnes einschließlich 40 Wundversorgung 46 XN Chirurgische Wundrevision (Glätten des Knochens, 21 Auskratzen, Naht) als selbständige Leistung in einer besonderen Sitzung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 47 a Ost1 Entfernen eines Zahnes durch Osteotomie einschließlich 58 Wundversorgung 47 b Hem Hemisektion u. Teilextraktion eines mehrwurzeligen 72 Zahnes 48 Ost2 Entfernen eines verlagerten und/oder retinierten Zahnes, 78 Zahnkeimes oder impaktierten Wurzelrestes durch Osteotomie einschl. Wundversorgung 49 Exz1 Exzision von Mundschleimhaut oder Granulationsgewebe 10 für das Gebiet eines Zahnes 50 Exz2 Exzision von Schleimhautwucherungen (z.b. lappiges 37 Fibrom, Epulis) 51 a Pla1 Plastischer Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle durch 80 Zahnfleischplastik als selbständige Leistung oder in Verbindung mit einer Extraktion 51 b Pla0 Plastischer Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle in 40 Verbindung mit Osteotomie 52 Trep2 Trepanation des Kieferknochens Ost3 Sequestrotomie bei Osteomyelitis der Kiefer a WR1 Wurzelspitzenresektion an einem Frontzahn b WR2 Wurzelspitzenresektion an einem Seitenzahn einschließlich der ersten resezierten Wurzelspitze 96 Bema- Abk. 54 c WR3 Wurzelspitzenresektion am selben Seitenzahn, 48 sofern durch denselben Zugang erreichbar, je weitere Wurzelspitze 55 RI Reimplantation eines Zahnes, ggf. einschließlich einfacher 72 Fixation an den benachbarten Zähnen 56 a Zy1 Operation einer Zyste durch Zystektomie b Zy2 Operation einer Zyste durch orale Zystostomie c Zy3 Operation einer Zyste durch Zystektomie in Verbindung 48 mit einer Osteotomie oder Wurzelspitzenresektion 56 d Zy4 Operation einer Zyste durch orale Zystostomie 48 in Verbindung mit einer Osteotomie oder Wurzelspitzenresektion 57 SMS Beseitigen störender Schleimhautbänder, Muskelansätze 48 oder eines Schlotterkammes im Frontzahnbereich oder in einer Kieferhälfte, je Sitzung 58 KnR Knochenresektion am Alveolarfortsatz zur Formung 48 des Prothesenlagers im Frontzahnbereich oder in einer Kieferhälfte als selbständige Leistung, je Sitzung 59 Pla2 Mundboden- oder Vestibulumplastik im Frontzahnbereich 120 oder in einer Kieferhälfte 60 Pla3 Tuberplastik, einseitig Dia Korrektur des Lippenbändchens bei echtem Diastema 72 mediale 62 Alv Alveolotomie Fl Freilegung eines retinierten und/oder verlagerten Zahnes 80 zur kieferorthopädischen Einstellung 105 Mu Lokale medikamentöse Behandlung von Schleimhauterkrankungen, 8 Aufbringung von auf der Mundschleimhaut haftenden Medikamenten oder Behandlung von Prothesendruckstellen, je Sitzung 106 sk Beseitigen scharfer Zahnkanten oder störender 10 Prothesenränder oder Ähnliches, je Sitzung 107 Zst Entfernen harter Zahnbeläge, je Sitzung Bs1 Besuch eines Versicherten, einschließlich Beratung und 36 eingehende Untersuchung 152 Bs2 Besuch je weiterem Versicherten in derselben häuslichen 34 Gemeinschaft oder Einrichtung in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer Leistung nach einschließlich Beratung und eingehende Untersuchung 153 Bs3 Besuch eines pflegebedürftigen Versicherten in 28 einer stationären Pflegeeinrichtung zu vorher vereinbarten Zeiten und bei regelmäßiger Tätigkeit in der Pflegeeinrichtung einschließlich Beratung und eingehende Untersuchung, ohne Vorliegen eines Kooperationsvertrags nach 119b Abs. 1 SGB V, welcher den verbindlichen Anforderungen der Vereinbarung nach 119b Abs. 2 SGB V entspricht 154 Bs4 Besuch eines pflegebedürftigen Versicherten in einer 28 stationären Pflegeeinrichtung ( 71 Abs. 2 SGB XI) im Rahmen eines Kooperationsvertrags nach 119b Abs. 1 SGB V, einschließlich Beratung und eingehende Untersuchung 155 Bs5 Besuch je weiterem pflegebedürftigen Versicherten 26 in derselben stationären Pflegeeinrichtung ( 71 Abs. 2 SGB XI) im Rahmen eines Kooperationsvertrags nach 119b Abs. 1 SGB V, in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer Leistung nach 154 einschließlich Beratung und eingehende Untersuchung 161a ZBs1a Zuschlag für dringend angeforderte und unverzüglich 18 durchgeführte Besuche 161b ZBs1b Zuschlag für Montag-Freitag in der Zeit von 20 bis 22 Uhr oder 6 bis 8 Uhr durchgeführte Besuche

4 Regionale Vereinbarung mit IKK classic und BKK Landesverband 690 Zuschlag für den Einsatz elektronisch betriebener Geräte in stationären Pflegeeinrichtungen Material- und Laborkosten und sonstige Kosten Bema- Abk. 161c ZBs1c Zuschlag für Montag-Freitag in der Zeit zwischen 22 und 50 6 Uhr durchgeführte Besuche 161d ZBs1d Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen in 38 der Zeit zwischen 8 und 20 Uhr durchgeführte Besuche 161e ZBs1e Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen in 67 der Zeit von 20 bis 22 Uhr oder 6 bis 8 Uhr durchgeführte Besuche 161f ZBs1f Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen in 88 der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr durchgeführte Besuche 162a ZBs2a Zuschlag für dringend angeforderte und unverzüglich 9 durchgeführte Besuche nach den Nrn. 152 und b ZBs2b Zuschlag für Montag-Freitag in der Zeit von 20 bis Uhr oder 6 bis 8 Uhr durchgeführte Besuche nach den Nrn. 152 und c ZBs2c Zuschlag für Montag-Freitag in der Zeit zwischen und 6 Uhr durchgeführte Besuche nach den Nrn. 152 und d ZBs2d Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen in 19 der Zeit zwischen 8 und 20 Uhr durchgeführte Besuche nach den Nrn. 152 und e ZBs2e Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen in 34 der Zeit von 20 bis 22 Uhr oder 6 bis 8 Uhr durchgeführte Besuche nach den Nrn. 152 und f ZBs2f Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen in 44 der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr durchgeführte Besuche nach den Nrn. 152 und ZKi Zuschlag zu den Leistungen nach den Nrn. 151, 152, , 154 und 155 bei Kindern bis zum vollendeten vierten Lebensjahr 171a PBA1a Zuschlag für das Aufsuchen von Versicherten, die 35 pflegebedürftig sind, eine Behinderung oder eine eingeschränkte Alltagskompetenz aufweisen nach 87 Abs. 2i SGB V 171b PBA1b Zuschlag für das Aufsuchen je weiterem Versicherten, 30 der pflegebedürftig ist, eine Behinderung oder eine eingeschränkte Alltagskompetenz aufweist, in derselben häuslichen Gemeinschaft oder Einrichtung in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer Leistung nach 171a 172a SP1a Zuschlag für das Aufsuchen eines pflegebedürftigen 36 Versicherten in einer stationären Pflegeeinrichtung im Rahmen eines Kooperationsvertrags nach 119b Abs. 1 SGB V 172b SP1b Zuschlag für das Aufsuchen je weiterem 31 pflegebedürftigen Versicherten in derselben stationären Pflegeeinrichtung in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer Leistung nach 172a im Rahmen eines Kooperationsvertrags nach 119b Abs. 1 SGB V 172c SP1c Beurteilung des zahnärztlichen Behandlungsbedarfs, des 16 Pflegezustands der Zähne, der Mundschleimhaut sowie der Prothesen, Einbringen von versichertenbezogenen Vorschlägen für Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der Mundgesundheit, einschließlich Dokumentation anhand des Formblatts nach Anlage 2 zur Rahmenvereinbarung gem. 119b Abs. 2 SGB V 172d SP1d Unterstützung und ggf. praktische Anleitung des Pflegepersonals bei der Durchführung der ihm obliegenden Aufgaben durch versichertenbezogene Vorschläge für Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der Mundgesundheit sowie Hinweise zu Besonderheiten der Zahnpflege sowie zur Pflege und Handhabung des Zahnersatzes im Rahmen eines Kooperationsvertrags nach 119b Abs. 1 SGB V 20 Bema- Abk. 181 Ksl Konsiliarische Erörterung mit Ärzten und Zahnärzten KslK Konsiliarische Erörterung mit Ärzten und Zahnärzten im Rahmen eines Kooperationsvertrags nach 119b Abs. 1 SGB V 14 Erfass Stiftmaterial 602 Telefon-, Versand-, Portokosten 603 Zahnarztlabor 604 Fremdlabor Regionale Vereinbarung mit BKK Scheufelen Erfass Zuschuss je professioneller Zahnreinigung Individualprophylaxe IP / FU Bema- IP 1 Mundhygienestatus 20 IP 2 Mundgesundheitsaufklärung bei Kindern und Jugendlichen 17 IP 4 Lokale Fluoridierung der Zähne 12 IP 5 Versiegelung von kariesfreien Fissuren und Grübchen der 16 bleibenden Molaren (Zähne 6 und 7) mit aushärtenden Kunststoffen, je Zahn FU Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung eines Kindes vom 30. bis zum 72. Lebensmonat 25 Regionale Vereinbarung mit Barmer GEK Regionale Vereinbarung mit DAK Gesundheit Bema- Abk. 670 Kleinkind-FU TF Therapeutische Fluoridierung 12 Bema- Abk. 665 Beratung/Aufklärung der Mutter während der 36 Schwangerschaft oder während der ersten beiden Lebensjahre des Kindes 670 Frühuntersuchung (FU) bei Kleinkindern Lokale therapeutische Fluoridierung bei Kleinkindern

5 Teil 2 - Kieferbruch Bema- 2 Schriftliche Niederlegung eines Heil- und Kostenplanes 20 7 b Abformung und Bissnahme für das Erstellen von Modellen des 19 Ober- und Unterkiefers zur diagnostischen Auswertung und Planung sowie schriftliche Niederlegung (ZE, Behandlung von Verletzungen und Erkrankungen des Gesichtsschädels) K 1 Eingliedern eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche zur 106 Unterbrechung der Okklusionskontakte K 2 Eingliedern eines Aufbissbehelfs zur Unterbrechung der 45 Okklusionskontakte ohne adjustierte Oberfläche K 3 Umarbeitung einer vorhandenen Prothese zum Aufbissbehelf zur 61 Unterbrechung der Okklusionskontakte mit adjustierter Oberfläche K 4 Semipermanente Schienung unter Anwendung der Ätztechnik, je 11 Interdentalraum K 6 Wiederherstellung und/oder Unterfütterung eines Aufbissbehelfs 30 K 7 Kontrollbehandlung, ggf. mit einfachen Korrekturen des 6 Aufbissbehelfs oder der Fixierung K 8 Kontrollbehandlung mit Einschleifen des Aufbissbehelfs oder der 12 Schienung (subtraktive Methode) K 9 Kontrollbehandlung mit Aufbau einer neuen adjustierten 35 Oberfläche (additive Methode) 101 a Maßnahmen zur Weichteilstützung zum Ausgleich oder zum 80 Verschluss von Defekten im Bereich des Kiefers bei vorhandenem Restgebiss, zu den Bewertungszahlen nach 96, ggf. in Verbindung mit 98, zusätzlich 101 b Maßnahmen zur Weichteilstützung zum Ausgleich oder zum 120 Verschluss von Defekten im Bereich des Kiefers bei zahnlosem Kiefer, zu den Bewertungszahlen nach 97, zusätzlich 102 Eingliedern eines Obturators zum Verschluss von Defekten des 240 weichen Gaumens, zu den Bewertungszahlen nach 96, ggf. in Verbindung mit 98 oder nach 97, zusätzlich 103 a Eingliedern einer temporären Verschlussprothese nach Resektion 160 oder bei großen Defekten des Oberkiefers, zu den Bewertungszahlen nach 96, ggf. in Verbindung mit 98 oder nach 97, zusätzlich 103 b Ergänzungsmaßnahmen im Anschluss an Leistungen nach 80 Buchstabe a) 103 c Eingliedern einer Dauerprothese zu den Bewertungszahlen nach , ggf. in Verbindung mit 98 oder nach 97, zusätzlich 104 a Eingliedern einer Prothese oder Epithese zum Verschluss 300 extraoraler Weichteildefekte oder zum Ersatz fehlender Gesichtsteile, kleineren Umfanges 104 b Eingliedern einer Prothese oder Epithese zum Verschluss extraoraler Weichteildefekte oder zum Ersatz fehlender Gesichtsteile, größeren Umfanges 500 Teil 3 - Kieferorthopädie Bema- 5 Kieferorthopädische Behandlungsplanung 95 7 a Abformung, Bissnahme in habitueller Okklusion für das Erstellen 19 von dreidimensional orientierten Modellen des Ober- und Unterkiefers zur diagnostischen Auswertung und Planung sowie schriftliche Niederlegung (aus BEMA Teil 2) 116 Fotografie Modellanalyse Kephalometrische Auswertung a Maßnahmen zur Umformung eines Kiefers einschließlich Retention, einfach durchführbarer Art 132 Bema- 119 b Maßnahmen zur Umformung eines Kiefers einschließlich Retention, 204 mittelschwer durchführbarer Art 119 c Maßnahmen zur Umformung eines Kiefers einschließlich Retention, 276 schwierig durchführbarer Art 119 d Maßnahmen zur Umformung eines Kiefers einschließlich Retention, 336 besonders schwierig durchführbarer Art 120 a Maßnahmen zur Einstellung des Unterkiefers in den Regelbiss in 204 sagittaler oder lateraler Richtung einschließlich Retention, einfach durchführbarer Art 120 b Maßnahmen zur Einstellung des Unterkiefers in den Regelbiss 228 in sagittaler oder lateraler Richtung einschließlich Retention, mittelschwer durchführbarer Art 120 c Maßnahmen zur Einstellung des Unterkiefers in den Regelbiss in 276 sagittaler oder lateraler Richtung einschließlich Retention, schwierig durchführbarer Art 120 d Maßnahmen zur Einstellung des Unterkiefers in den Regelbiss 336 in sagittaler oder lateraler Richtung einschließlich Retention, besonders schwierig durchführbarer Art 121 Beseitigung von Habits bei einem habituellen Distalbiss oder bei 17 einem habituell offenen Biss, je Sitzung 122 a Kontrolle des Behandlungsverlaufs einschl. kleiner Änderungen für 21 Behandlungsmittel, für jede Sitzung 122 b Vorbereitende Maßnahmen zur Herstellung von 43 kieferorthopädischen Behandlungsmitteln, je Kiefer 122 c Einfügen von kieferorthopädischen Behandlungsmitteln, je Kiefer a Kieferorthopädische Maßnahmen mit herausnehmbaren 40 Geräten zum Offenhalten von Lücken infolge vorzeitigen Milchzahnverlustes, je Kiefer 123 b Kontrolle eines Lückenhalters, je Behandlungsquartal Einschleifen von Milchzähnen bei Kreuz- oder Zwangsbiss, je 16 Sitzung 125 Maßnahmen zur Wiederherstellung von Behandlungsmitteln 30 einschließlich Wiedereinfügen, je Kiefer 126 a Eingliedern eines Brackets oder eines Attachments einschließlich 18 Material- und Laborkosten 126 b Eingliedern eines Bandes einschließlich Material- und Laborkosten c Wiedereingliederung eines Bandes d Entfernung eines Bandes, eines Brackets oder eines Attachments a Eingliederung eines Teilbogens einschließlich Material- und 25 Laborkosten 127 b Ausgliederung eines Teilbogens a Eingliederung eines konfektionierten Vollbogens einschließlich 32 Material- und Laborkosten 128 b Eingliederung eines individualisierten Vollbogens einschließlich 40 Material- und Laborkosten 128 c Ausgliederung von Vollbögen, je Bogen Wiedereingliederung eines Voll- oder Teilbogens Eingliederung ergänzender festsitzender Apparaturen einschließlich 72 Material- und Laborkosten 131 a Eingliederung und Ausgliederung einer Gaumennahterweiterungsapparatur b Eingliederung und Ausgliederung einer festsitzenden Apparatur 50 zur Bisslagekorrektur (Herbstscharnier) bei spätem Behandlungsbeginn, wenn der Wachstumshöhepunkt überschritten ist und die Bisslagekorrektur mit konventionellen Maßnahmen nicht erreicht werden kann 131 c Eingliederung einer Gesichtsmaske

6 Teil 4 - Parodontologie Bema- 4 Befundaufnahme und Erstellen eines Heil- und Kostenplanes bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums P 200 Systematische Behandlung von Parodontopathien (Supraund subgingivales Debridement), geschlossenes Vorgehen je behandeltem einwurzeligen Zahn P 201 Systematische Behandlung von Parodontopathien (Supraund subgingivales Debridement), geschlossenes Vorgehen je behandeltem mehrwurzeligen Zahn P 202 Systematische Behandlung von Parodontopathien (Chirurgische Therapie), offenes Vorgehen je behandeltem einwurzeligen Zahn P 203 Systematische Behandlung von Parodontopathien (Chirurgische Therapie), offenes Vorgehen je behandeltem mehrwurzeligen Zahn 108 Einschleifen des natürlichen Gebisses zum Kauebenenausgleich und zur Entlastung, je Sitzung 111 Nachbehandlung im Rahmen der systematischen Behandlung von Parodontopathien, je Sitzung Teil 5 - Prothetik Bema b Abformung, Bissnahme für das Erstellen von Modellen des Ober- 19 und Unterkiefers zur diagnostischen Auswertung und Planung sowie schriftliche Niederlegung (ZE, Behandlung von Verletzungen und Erkrankungen des Gesichtsschädels) (aus BEMA Teil 2) 18 a Vorbereiten eines endodontisch behandelten Zahnes zur Aufnahme 50 einer Krone, mit Verankerung im Wurzelkanal durch einen konfektionierten Stift- oder Schraubenaufbau, einzeitig 18 b Vorbereiten eines endodontisch behandelten Zahnes zur 80 Aufnahme einer Krone, mit Verankerung im Wurzelkanal durch einen gegossenen Stiftaufbau, zweizeitig 19 (i) Schutz eines beschliffenen Zahnes und Sicherung der Kaufunktion 19 durch eine provisorische Krone oder provisorischer Ersatz eines fehlenden Zahnes durch ein Brückenglied 20 a (i) Versorgung eines Einzelzahnes durch eine metallische Vollkrone b (i) Versorgung eines Einzelzahnes durch eine vestibulär verblendete 158 Verblendkrone 20 c Versorgung eines Einzelzahnes durch eine metallische Teilkrone Schutz eines beschliffenen Zahnes und Sicherung der Kaufunktion 28 durch eine provisorische Krone mit Stiftverankerung 22 Teilleistungen bei nicht vollendeten Leistungen nach den Nrn. 18 und a (i) Wiedereinsetzen einer Krone oder dergleichen b (i) Erneuerung oder Wiedereinsetzen einer Facette, einer 43 Verblendschale oder dergleichen 24 c (i) Abnahme und Wiederbefestigung einer provisorischen Krone nach 7 Nrn. 19 oder Beseitigung grober Artikulations- und Okklusionsstörungen vor 16 Eingliederung von Prothesen und Brücken 90 Versorgung eines Zahnes durch eine Wurzelstiftkappe mit 154 Verankerung im Wurzelkanal mit Kugelknopfanker 91 a Brücke, je Pfeilerzahn: Metallische Vollkrone b Brücke, je Pfeilerzahn: Vestibulär verblendete Verblendkrone c Brücke, je Pfeilerzahn: Metallische Teilkrone d Brücke, je Pfeilerzahn: Teleskop-/Konuskrone e Verwendung eines Geschiebes bei geteilten Brücken mit 43 disparallelen Pfeilern zusätzlich zu den Nrn. 91a bis c 92 Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke, je Spanne 62 Bema- 93 Adhäsivbrücke mit Metallgerüst im FZ-Bereich, Alter Jahre a Teilleistungen bei nicht vollendeten Leistungen nach den Nrn. 90 bis b Teilleistungen bei nicht vollendeten Leistungen nach der a Wiedereinsetzen einer Brücke mit 2 Ankern b Wiedereinsetzen einer Brücke mit mehr als 2 Ankern c Erneuerung oder Wiedereinsetzen einer Facette, einer 36 Verblendschale oder dergleichen 95 d Abnahme und Wiederbefestigung einer provisorischen Brücke a Versorgung eines Lückengebisses durch eine partielle Prothese 57 einschließlich einfacher Haltevorrichtungen zum Ersatz von 1 bis 4 fehlenden Zähnen 96 b Versorgung eines Lückengebisses durch eine partielle Prothese 83 einschließlich einfacher Haltevorrichtungen zum Ersatz von 5 bis 8 fehlenden Zähnen 96 c Versorgung eines Lückengebisses durch eine partielle Prothese 115 einschließlich einfacher Haltevorrichtungen zum Ersatz von mehr als 8 fehlenden Zähnen 97 a (i) Totale Prothese/Cover-Denture-Prothese im Oberkiefer b (i) Totale Prothese/Cover-Denture-Prothese im Unterkiefer a Abformung mit individuellem oder individualisiertem Löffel, je Kiefer b (i) Funktionsabformung mit individuellem Löffel, Oberkiefer c (i) Funktionsabformung mit individuellem Löffel, Unterkiefer d (i) Intraorale Stützstiftregistrierung zur Feststellung der Zentrallage e (i) Verwendung einer Metallbasis in besonderen Ausnahmefällen, zu 16 den Bewertungszahlen nach den Nrn. 97 a (i) oder b (i) zusätzlich 98 f Verwendung doppelarmiger Halte- oder einfacher Stützvorrichtungen 22 oder mehrarmiger gebogener Halte- und Stützvor- richtungen zu den Bewertungszahlen nach 96 zusätzlich je Prothese, nur abrechnungsfähig bei Interimsversorgung 98 g Verwendung einer Metallbasis in Verbindung mit Halte- und 44 Stützvorrichtungen nicht bei Interimsprothesen 98 h/1 Verwendung von gegossenen Halte- und Stützvorrichtungen, 29 zu den Bewertungszahlen nach 96 oder 98g zusätzlich nicht bei Interimsprothesen bei Verwendung von einer Halte- und Stützvorrichtung 98 h/2 Verwendung von gegossenen Halte- und Stützvorrichtungen, 50 zu den Bewertungszahlen nach 96 oder 98g zusätzlich nicht bei Interimsprothesen bei Verwendung von mindestens 2 Halte- und Stützvorrichtungen 99 a Teilleistungen nach den Nrn. 96, 97 und 98 bei nicht vollendeten 19 Leistungen: Anatomischer Abdruck zur prothetischen Versorgung eines Kiefers 99 b Teilleistungen nach den Nrn. 96, 97 und 98 bei nicht vollendeten Leistungen: Maßnahmen einschließlich der Ermittlung der Bissverhältnisse 99 c Teilleistungen nach den Nrn. 96, 97 und 98 bei nicht vollendeten Leistungen: Weitergehende Maßnahmen 100 a (i) Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur 30 Erweiterung einer abnehmbaren Prothese kleinen Umfanges (ohne Abformung) 100 b (i) Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur 50 Erweiterung einer abnehmbaren Prothese größeren Umfanges (mit Abformung) 100 c (i) Teilunterfütterung einer Prothese d (i) Vollständige Unterfütterung einer Prothese im indirekten Verfahren e (i) Vollständige Unterfütterung einer Prothese im indirekten Verfahren einschließlich funktioneller Randgestaltung im Oberkiefer f (i) Vollständige Unterfütterung einer Prothese im indirekten Verfahren einschließlich funktioneller Randgestaltung im Unterkiefer

7 1. Erhaltungswürdiger Zahn 1.1 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit, je Zahn 1.2 Erhaltungswürdiger Zahn mit großen Substanzdefekten, aber erhaltener vestibulärer und/oder oraler Zahnsubstanz, je Zahn 1.3 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit im Verblendbereich (15-25 und 34-44), je Verblendung für Kronen (auch implantatgestützte) 1.4 Endodontisch behandelter Zahn mit Notwendigkeit eines konfektionierten metallischen Stiftaufbaus mit herkömmlichen Zementie rungsverfahren, je Zahn 1.5 Endodontisch behandelter Zahn mit Notwendigkeit eines gegossenen metallischen Stift aufbaus mit herkömmlichen Zementierungsverfahren, je Zahn 134,87 161,84 175,33 269,74 151,35 181,62 196,76 302,70 48,98 58,78 63,67 97,96 29,16 34,99 37,91 58,32 88,85 106,62 115,51 177,70 2. Zahnbegrenzte Lücken von höchstens vier fehlenden Zähnen je Kiefer bei ansonsten geschlossener Zahnreihe unter der Voraussetzung, dass keine Freiendsituation vorliegt (Lückensituation I) Ein fehlender Zahn 7 löst eine Freiendsituation aus. Dies gilt nicht, wenn Zahn 8 vorhanden ist und dieser als möglicher Brückenanker verwendbar ist. Soweit Zahn 7 einseitig oder beidseitig fehlt und hierfür keine Versorgungsnotwendigkeit besteht, liegt keine Freiendsituation vor. Auch nicht versorgungsbedürftige Freiendsituationen werden für die Ermittlung der Anzahl der fehlenden Zähne je Kiefer berücksichtigt. Ein fehlender Weisheitszahn ist nicht mitzuzählen. Für lückenangrenzende Zähne nach den Befunden von 2 sind Befunde nach den Nrn. 1.1 bis 1.3 nicht ansetzbar. Das Gleiche gilt bei einer Versorgung mit Freiendbrücken für den Pfeilerzahn, der an den lückenangrenzenden Pfeilerzahn angrenzt. 2.1 Zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlen den Zahn, je Lücke Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlen den Schneidezähnen und für herausnehmba ren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach dem Befund 2.1 zusätzlich ein Festzuschuss nach dem Befund 3.1 ansetzbar. 2.2 Zahnbegrenzte Lücke mit zwei nebenein - ander fehlenden Zähnen, je Lücke Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach dem Befund 2.2 zusätzlich ein Festzuschuss nach dem Befund 3.1 ansetzbar. 2.3 Zahnbegrenzte Lücke mit drei nebenein ander fehlenden Zähnen, je Kiefer * Gilt nicht für die Bundespolizei Abrechnungshilfe für Festzuschüsse * Befunde Ohne Bonus Festzuschüsse in Mit Bonus 20 % 30 % Doppelter FZ 319,77 383,72 415,70 639,54 365,60 438,72 475,28 731,20 412,16 494,59 535,81 824,32 Befunde Ohne Bonus Festzuschüsse in Mit Bonus 20 % 30 % Doppelter FZ 2.4 Frontzahnlücke mit vier nebeneinander fehlenden Zähnen, je Kiefer 453,38 544,06 589,39 906, An eine Lücke unmittelbar angrenzende weitere zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn 178,58 214,30 232,15 357, Disparallele Pfeilerzähne zur festsitzenden Zahnersatzversorgung, Zuschlag je Lücke 136,72 164,06 177,74 273, Fehlender Zahn in einer zahnbegrenzten Lücke im Verblendbereich (15-25 und 34-44), je Verblendung für einen ersetzten Zahn, auch für einen der Lücke angrenzenden Brückenan ker im Verblendbereich 47,74 57,29 62,06 95,48 3. Zahnbegrenzte Lücken, die nicht den Befunden nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen 3.1 Alle zahnbegrenzten Lücken, die nicht den Befunden nach Nrn. 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen, oder Freiendsituationen (Lückensituation II), je Kiefer Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach dem Befund 3.1 zusätzlich ein Festzuschuss nach den Befunden der Nrn. 2.1 oder 2.2 ansetzbar. 3.2 a) Beidseitig bis zu den Eckzähnen oder bis zu den ersten Prämolaren verkürzte Zahnreihe, b) einseitig bis zum Eckzahn oder bis zum ersten Prämolaren verkürzte Zahnreihe und kontralateral im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn oder bis zum ersten Prämolaren unterbrochene Zahnreihe mit mindestens zwei nebeneinander fehlenden Zähnen, c) beidseitig im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn oder bis zum ersten Prämolaren unterbrochene Zahnreihe mit jeweils mindestens zwei nebeneinander fehlenden Zähnen mit der Notwendigkeit einer dentalen Verankerung, wenn die Regelversorgung eine Kombinationsversorgung vorsieht, auch für frontal unterbrochene Zahnreihe, je Eckzahn oder erstem Prämolar. Der Befund ist zweimal je Kiefer ansetzbar. 4. Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen oder zahnloser Kiefer 4.1 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Oberkiefer 322,32 386,78 419,02 644,64 236,61 283,93 307,59 473,22 317,82 381,38 413,17 635, Zahnloser Oberkiefer 296,57 355,88 385,54 593, Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Unterkiefer 319,38 383,26 415,19 638, Zahnloser Unterkiefer 316,77 380,12 411,80 633, Notwendigkeit einer Metallbasis, Zuschlag je Kiefer 79,48 95,38 103,32 158,

8 Befunde 4.6 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen je Kiefer mit der Notwendigkeit einer dentalen Verankerung, wenn die Regelversorgung eine Kombinationsversorgung vorsieht, je Ankerzahn 4.7 Verblendung einer Teleskopkrone im Verblendbereich (15-25 und 34-44), Zuschlag je Ankerzahn 4.8 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen je Kiefer bei Notwendigkeit einer dentalen Verankerung durch Wurzelstiftkappen, je Ankerzahn 4.9 Schwierig zu bestimmende Lagebeziehung der Kiefer bei der Versorgung mit Totalpro thesen und schleimhautgetragenen Deckprothesen (Notwendigkeit einer Stützstiftregistrierung), Zuschlag je Gesamtbefund Ohne Bonus Festzuschüsse in Mit Bonus 20 % 30 % Doppelter FZ 250,24 300,29 325,31 500,48 31,13 37,36 40,47 62,26 224,24 269,09 291,51 448,48 56,14 67,37 72,98 112,28 5. Lückengebiss nach Zahnverlust in Fällen, in denen eine endgültige Versor gung nicht sofort möglich ist 5.1 Lückengebiss nach Verlust von bis zu 4 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer 5.2 Lückengebiss nach Zahnverlust von 5 bis 8 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer 5.3 Lückengebiss nach Verlust von über 8 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer 5.4 Zahnloser OK oder UK in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort mög lich ist, je Kiefer 99,80 119,76 129,74 199,60 137,43 164,92 178,66 274,86 179,87 215,84 233,83 359,74 260,81 312,97 339,05 521,62 6. Wiederherstellungs- und erweiterungsbedürftiger konventioneller Zahnersatz 6.0 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/kombinationsversorgung ohne Notwendigkeit der Abformung und ohne Notwendigkeit zahntechnischer Leistungen, auch Auffüllen von Sekundärteleskopen im direkten Verfahren, je Prothese 6.1 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/kombinationsversorgung ohne Notwendigkeit der Abformung, je Prothese 6.2 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/kombinationsversorgung mit Notwendigkeit der Abformung (Maßnahmen im Kunststoffbe reich), auch Wiederbefestigung von Sekun därteleskopen oder anderer Verbindungsele mente an dieser Versorgung, je Prothese 13,35 16,02 17,36 26,70 31,29 37,55 40,68 62,58 50,81 60,97 66,05 101,62 Befunde 6.3 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/kombinationsversorgung mit Maß nahmen im gegossenen Metallbereich, auch Wieder befestigung von Sekun därteleskopen oder anderer Verbindungsele mente an dieser Versorgung, je Prothese 6.4 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/kombinationsversorgung mit Maßnahmen im Kunststoffbe reich, je Prothese bei Erweiterung um einen Zahn Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/kombinationsversorgung mit Maßnahmen im Kunststoffbe reich, je Prothese bei Erweiterung um jeden weiteren Zahn 6.5 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/kombinationsversorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, je Prothese, bei Erweiterung um einen Zahn Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/kombinationsversorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, je Prothese, bei Erweiterung um jeden weiteren Zahn 6.6 Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem Teil-Zahnersatz, je Prothese 6.7 Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem totalem Zahnersatz oder schleimhaut getragener Deckprothese, je Kiefer 6.8 Wiederherstellungsbedürftiger festsitzen der rezementierbarer Zahnersatz, je Zahn 6.9 Wiederherstellungsbedürftige Facette/ Verblendung (auch wiedereinsetzbar oder erneu erungsbedürftig) im Verblendbereich an einer Krone, einem Sekundärteleskop, einem Brü ckenanker oder einem Brückenglied, je Verblendung 6.10 Erneuerungsbedürftiges Primär- oder Sekundärteleskop, je Zahn 7. Erneuerung und Wiederherstellung von Suprakonstruktionen 7.1 Erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion (vorhandenes Implantat bei zahnbegrenzter Einzelzahnlücke), je implantatgetragene Krone 7.2 Erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion, die über den Befund nach 7.1 hinausgeht, je implantatgetragene Krone, Brückenanker oder Brückenglied, höchstens viermal je Kiefer 7.3 Wiederherstellungsbedürftige Suprakonstruktionen (Facette), je Facette Ohne Bonus Festzuschüsse in Mit Bonus 20 % 30 % Doppelter FZ 73,84 88,61 95,99 147,68 50,56 60,67 65,73 101,12 7,99 9,59 10,39 15,98 77,28 92,74 100,46 154,56 13,40 16,08 17,42 26,80 59,94 71,93 77,92 119,88 77,25 92,70 100,43 154,50 9,83 11,80 12,78 19,66 46,47 55,76 60,41 92,94 170,66 204,79 221,86 341,32 134,47 161,36 174,81 268,94 83,49 100,19 108,54 166,98 41,34 49,61 53,74 82,

9 Befunde 7.4 Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer oder zu verschraubender Zahnersatz, je implantatgetragene Krone oder 10,06 12,07 13,08 20,12 Brückenanker 7.5 Erneuerungsbedürftige implantatgetragene Prothesenkonstruktion, je 305,76 366,91 397,49 611,52 Prothesenkonstruk tion 7.6 Erneuerungsbedürftige Prothesenkonstruktion bei atrophiertem zahnlosem Kiefer, je implantatgetragenem Konnektor als Zuschlag 10,06 12,07 13,08 20,12 zum Befund nach 7.5, höchstens viermal je Kiefer 7.7 Wiederherstellungsbedürftige implantatgetragene Prothesenkonstruktion, Umgestal tung einer vorhandenen Totalprothese zur Suprakonstruktion bei Vorliegen eines 44,52 53,42 57,88 89,04 zahnlo sen atrophierten Kiefers, je Prothesenkon struktion 8. Nicht vollendete Behandlung (Teilleistungen) 8.1 Befund nach Präparation eines erhaltungswürdigen Zahnes, einer Teleskopkrone oder einer Wurzelstiftkappe 50 v.h. des Festzuschusses für den Befund nach den Nrn. 1.1, 1.2, 1.5, 3.2, 4.6 oder 4.8 sind ansetzbar. 8.2 Befund nach Präparation eines erhaltungswürdigen Zahnes, einer Teleskopkrone oder einer Wurzelstiftkappe, wenn auch weitergehende Maßnahmen durchgeführt worden sind 75 v.h. des Festzuschusses für den Befund nach den Nrn. 1.1, 1.2, 1.5, 3.2, 4.6 oder 4.8 sind ansetzbar. Ggf. sind die Festzuschüsse für den Befund nach den Nrn. 1.3 oder 4.7 ansetzbar. 8.3 Befund nach Präparation der Ankerzähne einer Brücke 50 v.h. der Festzuschüsse für die Befunde nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 sind ansetzbar. 8.4 Befund nach Präparation der Ankerzähne einer Brücke, wenn auch weitergehende Maßnahmen durchgeführt worden sind 75 v.h. der Festzuschüsse für die Befunde nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 sind ansetzbar. Ggf. sind die Festzuschüsse für den Befund nach 2.7 für die Ankerzähne oder für die Brückenzwischenglieder ansetzbar. 8.5 Befund nach Abformung und Ermittlung der Bissverhältnisse zur Eingliederung einer Teilprothese, einer Cover-Denture-Prothese oder einer Totalprothese 50 v.h. der Festzuschüsse für die Befunde nach den Nrn. 3.1, 4.1 bis 4.4 oder 5.1 bis 5.4 sind ansetzbar. 8.6 Befund nach Abformung und Ermittlung der Bissverhältnisse zur Eingliederung einer Teilprothese, einer Cover-Denture- Prothese oder einer Totalprothese, wenn auch weitergehende Maßnahmen durchgeführt worden sind 75 v.h. der Festzuschüsse für die Befunde nach den Nrn. 3.1, 4.1 bis 4.4 oder 5.1 bis 5.4 sind ansetzbar. Ggf. sind die Festzuschüsse für die Befunde nach den Nrn. 4.5 oder 4.9 ansetzbar. Ohne Bonus Festzuschüsse in Mit Bonus 20 % 30 % Doppelter FZ Preise für zahntechnische Leistungen ab L.- Kurztext Gewerbelabor Praxislabor Komplex 0 - Arbeitsvorbereitung Modell 6,06 5, Modell bei Implantatversorgung 6,06 5, Doublieren eines Modells 12,22 11, Platzhalter einfügen 12,22 11, Verwendung von Kunststoff 12,22 11, Galvanisieren 12,22 11, Set-up je Segment 9,06 8, Sägemodell 9,39 8, Einzelstumpfmodell 9,39 8, Modell nach Überabdruck 9,39 8, Set-up Modell für KFO 9,51 9, Fräsmodell 9,39 8, Zahnkranz 4,80 4, Zahnkranz sockeln 4,96 4, Modellpaar trimmen 9,22 8, Fixator 7,66 7, Mittelwertartikulator 8,90 8, Mittelwertartikulator bei Implantatversorgung 8,90 8, Modellpaar sockeln 20,25 19, Basis für Vorbissnahme 7,85 7, Basis für Konstruktionsbiss 7,33 6, Individueller Löffel 19,75 18, Funktionslöffel 19,75 18, Basis für Bissregistrierung 19,75 18, Basis für Stützstiftregistrierung 19,75 18, Basis für Aufstellung 19,75 18, Basis für Bissregistr. bei Implantatversorgung 19,75 18, Basis für Aufstellung bei Implantatversorgung 19,75 18, Bisswall 5,69 5, Bisswall bei Implantatversorgung 5,69 5, Registrierplatte und -stift auf Basen 25,37 24, Übertragungskappe Kunststoff/Metall 21,73 20, Provisorische Krone/Brückenglied 29,05 27, Formteil 16,06 15,26 Komplex 1 - festsitzender Zahnersatz Wurzelstiftkappe 67,69 64, Vollkrone/Metall 76,40 72, Teilkrone/Metall 76,40 72, Flügel für Adhäsivbrücke, je Flügel 74,29 70, Krone für vestibuläre Verblendung 74,29 70, Vollkrone/Metall bei Implantatv. 76,40 72, Krone f. vestib. Verbl. bei Implantatversorgung 74,29 70, Vorbereiten Krone 12,38 11, Krone/Brückenglied einarbeiten 12,38 11, Stiftaufbau einarbeiten 12,38 11, Modellation gießen 15,83 15, Stiftaufbau 48,31 45, Brückenglied 52,07 49, Teleskopierende Krone 230,22 218, Teleskopierende Primär- oder Sekundärkrone 152,59 144, Individuelles Geschiebe 193,13 183, Konfektions-Geschiebe 93,87 89, Konfektions-Anker 93,87 89,

10 L.- Kurztext Praxislabor Primär-/Sekundärteil Konf.-Anker 62,45 59, Wiederbefestigung Sekundärteil 62,45 59, Gefrästes Lager 46,01 43, Schubverteilungsarm 33,83 32, Metallverbindung nach Brand 25,72 24, Konditionierung je Zahn/Flügel 12,61 11, Vestibuläre Verblendung Kunststoff 41,20 39, Zahnfleisch Kunststoff 13,11 12, Vestibuläre Verblendung Keramik 88,85 84, Vestib. Verbl. Keramik bei Implantatversorgung 88,85 84, Zahnfleisch Keramik 30,83 29, Zahnfleisch Keramik bei Implantatversorgung 30,83 29, Vestibuläre Verblendung Komposite 67,63 64, Zahnfleisch Komposit 17,57 16,69 Komplex 2 - herausnehmbarer Zahnersatz (Modellguss) Metallbasis 129,16 122, Einarmige gegossene Haltevorrichtung 10,73 10, Kralle 10,73 10, Ney-Stiel 10,73 10, Auflage 10,73 10, Umgehungsbügel bei Diastema 10,73 10, Zweiarmige gegossene Haltevorrichtung 19,29 18, Zweiarmige gegos. Halte- u. Stützvorr. m. Auflage 26,06 24, Bonwillklammer 47,66 45, Rückenschutzplatte 35,07 33, Metallzahn, gegossen 35,07 33, Metallkaufläche, gegossen 35,07 33, Lösungshilfe 9,96 9, Unterfütterbarer Abschlussrand 16,20 15, Zuschlag einzelne gegossene Klammer 16,84 16,00 Komplex 3 - herausnehmbarer Zahnersatz (Kunststoff) Aufstellung, Grundeinheit 27,20 25, Aufstellung, Grundeinheit bei Implantatversorgung 27,20 25, Aufstellen Wachs oder Kunststoff, je Zahn 1,64 1, Aufstellung auf Wachs- oder Kunststoffbasis, je Zahn bei Implantatversorgung 1,64 1, Aufstellen Metall, je Zahn 2,14 2, Übertragung, je Zahn 1,30 1, Fertigstellung Grundeinheit 45,69 43, Fertigstellung Grundeinheit b. Implantatversorgung 45,69 43, Fertigstellen, je Zahn 2,94 2, Fertigstellen, je Zahn bei Implantatversorgung 2,94 2, Einfache gebogene Halte-/Stützvorrichtung 8,76 8, Gebogene Auflage 8,76 8, Sonstige gebog. Halte- und/oder Stützvorrichtung 14,51 13, Weichkunststoff 46,99 44, Sonderkunststoff 46,99 44, Zahn zahnfarben hergestellt 20,09 19, Zahn zahnfarben hinterlegen 10,35 9,83 L.- Kurztext Gewerbelabor Gewerbelabor Praxislabor Komplex 4 - Schienen Aufbissbehelf mit adjustierter Oberfläche 76,41 72, Aufbissbehelf ohne adjustierte Oberfläche 55,38 52, Umarbeiten zum Aufbissbehelf 42,37 40, Semipermanente Schiene aus Metall, je Zahn 42,27 40,16 Komplex 7 - KFO-Leistungen Basis für Einzelkiefergerät 46,92 44, Basis bimaxilläres Gerät 90,27 85, Schiefe Ebene 46,35 44, Vorhofplatte 60,73 57, Kinnkappe 45,52 43, Aufbiss 9,41 8, Abschirmelement 17,24 16, Weichkunststoff (KFO) 19,61 18, Sonderkunststoff (KFO) 19,61 18, Schraube einarbeiten 13,34 12, Spezialschraube einarbeiten 16,05 15, Trennen einer Basis 6,86 6, Labialbogen 18,06 17, Labialbogen modifiziert 24,01 22, Labialbogen intermaxillär 30,95 29, Feder, offen 8,11 7, Feder, geschlossen 9,64 9, Verbindungselement/intramaxillär 18,23 17, Verbindungselemente/intermaxillär 25,34 24, Verankerungselement 20,67 19, Einzelelement einarbeiten 11,53 10, Metallverbindung (KFO) 15,17 14, Einarmiges H-/A-Element 9,21 8, Mehrarmiges H-/A-Element 11,34 10,77 Komplex 8 - Instandhaltung/Erweiterungen Grundeinheit ZE 17,61 16, Grundeinheit Instandsetzung ZE/implantatgest. 17,61 16, LE Sprung 7,58 7, LE Bruch 7,58 7, LE Einarbeiten Zahn 7,58 7, LE Basisteil Kunststoff 7,58 7, LE Halte- und/oder Stützvorrichtung einarbeiten 7,58 7, LE Rückenschutzplatte einarbeiten 7,58 7, LE Kunststoffsattel 7,58 7, Retention, gebogen 32,97 31, Retention, gegossen 41,67 39, Gegossenes Basisteil 63,13 59, Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung 16,53 15, Teilunterfütterung einer Basis 32,35 30, Teilunterfütterung/implantatgest. 32,35 30, Vollständige Unterfütterung 51,76 49, Vollständige Unterfütterung/implantatgest. 51,76 49, Prothesenbasis erneuern 63,33 60, Prothesenbasis erneuern/implantatversorgung 63,33 60, Auswechseln Konfektionsteil 11,10 10, Instandsetzung Krone/Flügel/Brückenglied 32,56 30, Instandsetzung Krone/implantatgest. 32,56 30, Grundeinheit/Instandsetzung KFO o. Aufbissbehelf 16,79 15, LE Einfügen Regulierungs- oder Halteelement 5,94 5,

11 L.- Kurztext Praxislabor LE Erneuerung eines Elementes/intermaxillär 12,67 12, KFO-Basis erneuern 59,14 56, Remontieren KFO-Gerät 30,56 29,03 Komplex 9 - Sonstiges Versandkosten 4,20 4, Versandkosten bei Implantatversorgung 4,20 4, Verarbeitungsaufwand NEM-Legierung 11,75 11,75 Gewerbelabor GOÄ- GKV- Auszug zahnärztlicher Leistungen aus der Gebührenordnung für Ärzte vom BEMA Diaphanoskopie der Nebenhöhlen der Nase Endoskopische Untersuchung der Nasenhaupthöhlen und/oder des Nasenrachenraums gegebenenfalls einschließlich der 20 Stimmbänder 1425 Ausstopfung der Nase von vorn, als selbständige Leistung Ausstopfung der Nase von vorn und hinten, als selbständige Leistung 1427 Entfernung von Fremdkörpern aus dem Naseninneren, als selbständige Leistung Operativer Eingriff zur Entfernung festsitzender Fremdkörper aus der Nase Kauterisation im Naseninnern, je Sitzung Stillung von Nasenbluten mittels Ätzung und/oder Tamponade und/oder Kauterisation, auch beidseitig Punktion einer Kieferhöhle gegebenenfalls einschließlich Spülung und/oder Instillation von Medikamenten Endoskopische Untersuchung der Kieferhöhle (Antroskopie) gegebenenfalls einschließlich der Leistung nach Operative Eröffnung einer Kieferhöhle vom Mundvorhof aus einschließlich Fensterung Operative Eröffnung einer Kieferhöhle von der Nase aus Ausspülung der Kiefer-, Keilbein-, Stirnhöhle von der natürlichen oder künstlichen Öffnung aus auch Spülung mehrerer dieser 7 Höhlen, auch einschließlich Instillation von Arzneimitteln 1480 Absaugen der Nebenhöhlen Operative Eröffnung und Ausräumung der Stirnhöhle oder der Kieferhöhle oder der Siebbeinzellen von außen Radikaloperation der Kieferhöhle Eröffnung eines peritonsillären Abszesses Eröffnung eines retropharyngealen Abszesses Wiedereröffnung eines peritonsillären Abszesses Entfernung von eingespießten Fremdkörpern aus dem Rachen oder Mund Operative Behandlung der Mundbodenphlegmone Schlitzung des Parotis- oder Submandibularis- Ausführungsganges gegebenenfalls einschließlich Entfernung von Stenosen Eröffnung eines Zungenabszesses Teilweise Entfernung der Zunge gegebenenfalls einschließlich Unterbindung der Arteria lingualis Keilexzision aus der Zunge Operation einer Speichelfistel Operative Entfernung von Speichelstein(en) Exstirpation der Unterkiefer- und/oder Unterzungenspeicheldrüse(n) Plastischer Verschluss einer retroaurikulären Öffnung oder einer Kieferhöhlenfistel Erstversorgung einer kleinen Wunde Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Naht Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Umschneidung und Naht Erstversorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde Versorgung einer großen Wunde einschließlich Naht Versorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde einschließlich Umschneidung und Naht

12 GOÄ- GKV- BEMA Behandlung einer Wunde, die nicht primär heilt oder Entzündungserscheinungen oder Eiterungen aufweist auch 7 Abtragung von Nekrosen an einer Wunde 2007 Entfernung von Fäden oder Klammern Wund- oder Fistelspaltung Entfernung eines unter der Oberfläche der Haut oder der Schleimhaut gelegenen fühlbaren Fremdkörpers Entfernung eines tiefsitzenden Fremdkörpers auf operativem Wege aus Weichteilen und/oder Knochen Anlegen einer oder mehrerer Redondrainage(n) in Gelenke, Weichteile oder Knochen über einen gesonderten Zugang 7 gegebenenfalls einschließlich Spülung 2101 Naht der Gelenkkapsel eines Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks Operative Fremdkörperentfernung aus einem Kiefer-, Finger-, Hand-, Zehen- oder Fußgelenk Resektion eines Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks Arthroplastik eines Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks Eröffnung eines vereiterten Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks Gewaltsame Lockerung oder Streckung eines Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks Keilförmige oder lineare Osteotomie eines kleinen Knochens (Finger-, Zehen-, Mittelhand-, Mittelfußknochen) oder 52 Probeausmeißelung aus einem Knochen 2253 Knochenspanentnahme Implantation von Knochen Freie Verpflanzung eines Knochens oder von Knochenteilen (Knochenspäne) 2256 Knochenaufmeißelung oder Nekrotomie bei kleinen Knochen Einrichtung der gebrochenen knöchernen Nase einschließlich Tamponade gegebenenfalls einschließlich Wundverband Einrichtung eines gebrochenen Gesichtsknochens gegebenenfalls einschließlich Wundverband Operative Stabilisierung einer Pseudarthrose oder operative Korrektur eines in Fehlstellung verheilten Knochenbruchs Operative Stabilisierung einer Pseudarthrose oder operative Korrektur eines in Fehlstellung verheilten Knochenbruchs nach Osteotomie mittels Nagelung, Verschraubung und/oder 165 Metallplatten und/oder äußerem Spanner auch zusätzliches Einpflanzen von Knochenspänen 2380 Überpflanzung von Epidermisstücken Einfache Hautlappenplastik Schwierige Hautlappenplastik oder Spalthauttransplantation Schleimhauttransplantation einschließlich operativer Unterminierung der Entnahmestelle und plastischer Deckung Operative Ausräumung eines ausgedehnten Hämatoms, als selbständige Leistung Öffnung eines Körperkanalverschlusses an der Körperoberfläche Probeexzision aus oberflächlich gelegenem Körpergewebe (z.b. Haut, Schleimhaut, Lippe) Probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe (z.b. Fettgewebe, Faszie, Muskulatur) oder aus einem Organ ohne Eröffnung einer 42 Körperhöhle (z.b. Zunge) 2403 Exzision einer in oder unter der Haut oder Schleimhaut liegenden kleinen Geschwulst Exzision einer größeren Geschwulst (z.b. Ganglion, Fasziengeschwulst, Fettgeschwulst, Lymphdrüse, Neurom) Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses Eröffnung eines Karbunkels auch mit Exzision Eröffnung einer Phlegmone GOÄ- GKV- BEMA Implantation alloplastischen Materials zur Weichteilunterfütterung, als selbständige Leistung Neurolyse, als selbständige Leistung Neurolyse mit Nervenverlagerung und Neueinbettung End-zu-End-Naht eines Nerven im Zusammenhang mit einer frischen Verletzung einschließlich Wundversorgung Operation der isolierten Lippenspalte Verschluss des weichen oder harten Gaumens oder Verschluss von perforierenden Defekten im Bereich vom Gaumen oder 139 Vestibulum 2640 Operative Verlagerung des Oberkiefers bei Dysgnathie, je Kieferhälfte Operative Verlagerung des Unterkiefers bei Dysgnathie, je Kieferhälfte Entfernung eines extrem verlagerten oder retinierten Zahnes durch umfangreiche Osteotomie bei gefährdeten anatomischen Nachbarstrukturen Entfernung tiefliegender Fremdkörper oder Sequestrotomie durch Osteotomie aus dem Kiefer Operation einer ausgedehnten Kieferzyste über mehr als drei Zähne oder vergleichbarer Größe im unbezahnten Bereich durch Zystektomie Operation einer ausgedehnten Kieferzyste über mehr als drei Zähne oder vergleichbarer Größe im unbezahnten Bereich durch Zystektomie in Verbindung mit der Entfernung retinierter oder verlagerter Zähne und/oder Wurzelspitzenresektion Operation einer ausgedehnten Kieferzyste über mehr als drei Zähne oder vergleichbarer Größe im unbezahnten Bereich durch Zystostomie Operation einer ausgedehnten Kieferzyste über mehr als drei Zähne oder vergleichbarer Größe im unbezahnten Bereich durch Zystostomie in Verbindung mit der Entfernung retinierter oder verlagerter Zähne und/oder Wurzelspitzenresektion 2676 Totale Mundboden- oder Vestibulumplastik zur Formung des Prothesenlagers mit partieller Ablösung der Mundbodenmuskulatur, 245 je Kiefer 2680 Einrenkung der Luxation des Unterkiefers Einrenkung der alten Luxation des Unterkiefers Operative Einrenkung der Luxation eines Kiefergelenks Reposition eines Zahnes Reposition eines zahntragenden Bruchstücks des Alveolarfortsatzes Allmähliche Reposition des gebrochenen Ober- und Unterkiefers oder eines schwer einstellbaren oder verkeilten Bruchstücks des 145 Alveolarfortsatzes 2688 Fixation bei nicht dislozierter Kieferfraktur durch Osteosynthese oder Aufhängung Operative Reposition und Fixation durch Osteosynthese bei Unterkieferbruch, je Kieferhälfte Operative Reposition und Fixation durch Osteosynthese bei Aussprengung des Oberkiefers an der Schädelbasis Operative Reposition und Fixation durch Osteosynthese bei Kieferbruch im Mittelgesichtsbereich gegebenenfalls einschließlich Jochbeinbruch und/oder Nasenbeinbruch, 167 je Kieferhälfte 2693 Operative Reposition und Fixation einer isolierten Orbitaboden-, Jochbein- oder Jochbogenfraktur Operative Entfernung von Osteosynthesematerial aus einem Kiefer- oder Gesichtsknochen, je Fraktur

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