Ski alpin und Snowboard
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- Waltraud Glöckner
- vor 7 Jahren
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Transkript
1 Dann bist du hier genau richtig: des Verbandes Hamburger Ski Vereine e.v. Ski alpin und Snowboard
2 Auf der VHSV-Jugendtrainingsfahrt könnt ihr lernen, wie man auf Skiern möglichst schnell um Slalom- oder Riesenslalom-Stangen fährt. Bist du ein Boarder, kannst du hier bestimmt viele Tricks lernen und deine Technik verbessern. Wenn euch das Ganze Spaß gemacht hat, könnt ihr an den Hamburger Meisterschaften im Slalom und Riesenslalom (Ski) oder Snowboard in Innsbruck (A) teilnehmen und alles Gelernte anwenden. Die Hamburger Meisterschaften finden Anfang Februar 2013 unter Einbeziehung des an den Hamburger Schulen unterrichtsfreien Tages zum Schulhalbjahreswechsel statt. Termin: VHSV Jugendtrainingsfahrt Ski alpin und Snowboard nach St. Leonhard im Pitztal (A), (7-Tage Skipass); Anreise Freitag Abend ab HH, Rückreise Samstag Abend ab St. Leonhard Ablauf des Trainings: Tagsüber sind wir natürlich auf dem Gletscher. Die Skifahrer trainieren mit und ohne Stangen. Liegt genug Schnee, bauen sich die Boarder Kicker und je nach Schneeverhältnissen lernt ihr Pistentricks und alles, was euch sonst noch interessiert. Es gibt eine gemeinsame Mittagspause. An manchen Tagen werdet ihr gefilmt oder fotografiert. Am Nachmittag nach dem Ski- und Snowboardfahren finden nach einer kurzen Pause unterschiedliche Sportangebote statt (z.b. Klettern, Ballspiele, Inlinern). Nach dem Abendessen ist entweder freie Zeit oder es stehen gemeinsame Aktivitäten wie Skipflege oder die Videoanalyse des Tages auf dem Programm. Leistungen: Busfahrt, Unterkunft mit Halbpension (tagsüber Lunchpaket), 7-Tage Skipass und Betreuung durch Instruktoren und Trainer Reisepreis: Die Jugendtrainingsfahrt wird vom Verband Hamburger Skivereine und der Hamburger Sportjugend bezuschusst. Der Reisepreis beträgt 449,- für Teilnehmer, die bis zum Reisebeginn das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für über 16-jährige 489,- (Aufpreis aufgrund der höheren Skipasskosten!)
3 Viele Hamburger Vereine zahlen Zuschüsse zu dieser Trainingsfahrt, deshalb ist es sinnvoll, Mitglied in einem Skiverein zu werden (bei der erstmaligen Teilnahme aber nicht Bedingung). Bei der Hamburger Sportjugend können einkommensabhängige Zuschüsse beantragt werden ( Für die Teilnahme an den Hamburger Meisterschaften ist die Mitgliedschaft in einem Verein Voraussetzung. Vereine in eurer Nähe findet ihr auf der Internetseite des VHSV ( Viele Vereine bezuschussen ebenfalls die Teilnahme an den Hamburger Meisterschaften. Voraussetzungen: Ski- bzw. Snowboard-Erfahrung ist Voraussetzung. Ihr müsst noch keine Profis sein es reicht, wenn ihr Spaß am sportlichen Fahren habt und sicher auf dem Ski oder Board steht. Ausrüstung: Skiausrüstung/Board + Schuhe und Helm (Ausrüstung kann vor Ort ausgeliehen werden). Empfehlung: Rückenprotektor Es besteht für alle Teilnehmer Helmpflicht. Unterkunft und Verpflegung: Wir wohnen in einer Pension in St. Leonhard und werden dort hervorragend verpflegt (Frühstück, Lunchpaket für die Piste, warmes Abendessen). Anmeldung*: Ganz schnell, spätestens bis zum an den Verband Hamburger Skivereine, Meldeanschrift wird hier noch rechtzeitig veröffentlicht werden *(Diese Reise kann nur zustande kommen, wenn sich mindestens 20 Skifahrer anmelden. Es müssen sich mindestens 10 Snowboarder anmelden, damit ein Snowboard-Instructor mitfahren kann.) Kontoverbindung: Reisekonto VHSV, Haspa, BLZ , Konto , Stichwort: Jugendtrainingsfahrt + Name des Teilnehmers Vorbereitungstreffen: Freitag, um Uhr im Clubheim des SC Concordia Osterkamp 59, Hamburg Für Nachfragen und weitere Informationen stehen wir gern zur Verfügung: Peter Rammelt (VHSV Sportwart alpin), Mail: yamahapeter@gmx.de Meike Kuhrt (VHSV Jugendwartin), Mail: kuhrt@gmx.de Also nichts wie anmelden wir freuen uns schon auf euch! Es grüßen euch des Verbands Hamburger Skivereine Peter Rammelt und Meike Kuhrt
4 ANMELDUNG VHSV-Jugendtrainingsfahrt für Kinder und Jugendliche - Ski alpin und Snowboard nach St. Leonhard im Pitztal (Bitte in deutlicher Schrift ausfüllen, bei -adressen bitte auf Groß- und Kleinschreibung achten!) Name: weiblich männlich Alter: Jahre Geburtsdatum: Straße, Hausnummer: Postleitzahl, Ort: Telefon: Ski Snowboard Ich bin schon mal im Ski-/Snowboardurlaub gewesen. Ich habe mal einen Ski- /Snowboardkurs besucht. Ich bin Mitglied im Skiverein: Verlässliche Kontaktadresse während der Reise: Verlässlich tagsüber zu erreichende Tel.-Nummer (mögl. Handy): Besondere Hinweise (z.b. Allergien, regelmäßige Medikamente), bitte auf der Rückseite aufführen Hiermit melde ich meine Tochter/meinen Sohn zur Jugendtrainingsfahrt 2012 an. Ich habe die Reise- und Vertragsbedingungen erhalten und zur Kenntnis genommen. Die Vertragsbedingungen erkenne ich mit meiner Unterschrift an. Ich werde den Reisepreis bis zum (Zahlungseingang!) überweisen: Reisekonto VHSV, Kontonummer wird mit der Anmeldebestätigung versandt, Stichwort: Jugendtrainingsfahrt + Name des Teilnehmers Ich habe mein Kind darauf aufmerksam gemacht, dass es sich den Gepflogenheiten der Jugendtrainingsfahrt anzupassen und den Weisungen der Instruktoren und Betreuer zu folgen hat. Mein Kind darf sich in Kleingruppen von der Großgruppe entfernen. Dies gilt auch während des Ski- und Snowboardfahrens. Der VHSV haftet für jegliche Art von Schäden aufgrund vertraglicher oder deliktischer Pflichtverletzung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ort, Datum Unterschrift des Teilnehmers Unterschrift Erziehungsberechtigte/r (zwingend bei Minderjährigen)
5 VERTRAGSBEDINGUNGEN VHSV-Jugendtrainingsfahrt für Kinder und Jugendliche - Ski alpin und Snowboard 2012 (1) Der VHSV organisiert die Reise als Vermittler zwischen dem Reiseteilnehmer und einzelnen Leistungsträgern, insbesondere dem Hausvermieter, dem Transportunternehmen und der Liftgesellschaft. Die Durchführung der Reisen entspricht den Zielen des KJHG 1, 11 und 16. Nähere Informationen dazu erhalten Sie vom VHSV. (2) Der VHSV und die von ihm mit der Betreuung vor Ort beauftragte Reiseleitung und ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften für Schäden auf Grund vertraglicher oder deliktischer Pflichtverletzung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die vertragliche oder deliktische Haftung des VHSV beschränkt sich bei Sachschäden auf den dreifachen Reisepreis, bei Körperschäden auf die pro Person und Reise gültige Höchstsumme der Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter, soweit der Schaden des Reiseteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder der VHSV für den Schaden lediglich wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. (3) Der VHSV übernimmt keine Haftung bei Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung der Reise durch höhere Gewalt. (4) Jeder Reiseteilnehmer verpflichtet sich, zur Behebung einer etwaigen Leistungsstörung alles ihm Zumutbare beizutragen, um einen eventuellen Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. (5) Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass der Ablauf der Reise und das Zusammenleben in der Gruppe gefördert und nicht beeinträchtigt wird. Minderjährige haben den Anweisungen der Reiseleiter und Anweisungsberechtigten Folge zu leisten. Bei einer schweren Verfehlung des Teilnehmers, insbesondere der hartnäckigen oder schwerwiegenden Nichtbeachtung einer Anweisung können die Reiseleiter den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Der VHSV erteilt den Reiseleitern hierfür die Vollmacht. Die Kündigung erfolgt durch mündliche Erklärung gegenüber dem Reiseteilnehmer. Auf Verlangen ist die Kündigung durch den VHSV oder die Reiseleiter schriftlich zu bestätigen. Eine Kündigung hat die Verpflichtung des Reiseteilnehmers zur sofortigen Abreise zur Folge. Sämtliche dadurch entstehende Kosten gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers, bzw. dessen Erziehungsberechtigten, wie z.b. Fahrt- und Reisebegleitkosten. Die dann von Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge werden erstattet. Weitere Erstattungen sind ausgeschlossen. (6) Geringfügige Abweichungen von den vereinbarten Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, sofern sie nicht den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise beeinträchtigen. Eine Garantie für die Angaben in den Ortsprospekten oder örtlichen Internetseiten wird nicht übernommen. (7) Entscheiden die Reiseleiter aus ökologischen Gründen (z.b. zu geringe Schneehöhe), einzelne ausgeschriebene Reiseleistungen nicht mehr durchzuführen, wie etwa Anleitung und Betreuung der betreffenden Sportart oder Ausleihe von Material an die Teilnehmer, obwohl die betreffenden Sportstätten (Pisten, Wasserflächen o.ä.) noch nicht offiziell gesperrt sind, haben die Teilnehmer keinen Anspruch auf teilweise oder vollständige Erstattung der Reisekosten. (8) Kann ein Reiseteilnehmer einzelne Leistungen aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch nehmen, so wird sich der VHSV bei den Leistungsträgern um Erstattung bemühen. Diese Zusage entfällt bei Geringfügigkeit. (9) Der Vertrag gilt als rechtsverbindlich geschlossen, wenn die Anmeldung durch den VHSV schriftlich bestätigt wird. Der Reisepreis muss bis zum auf dem in der Buchungsbestätigung genannten Konto eingegangen sein. Im Falle einer Absage durch den VHSV wird die geleistete Zahlung in voller Höhe zurückerstattet. (10) Der Rücktritt aus dem Reisevertrag ist für beide Seiten möglich und kann jederzeit vor Reisebeginn erfolgen. Tritt ein Reiseteilnehmer zurück, ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim VHSV maßgebend. Im Falle eines Rücktritts werden 25,- berechnet. Eine Reiserücktrittsversicherung muss falls gewünscht - vom Teilnehmer in Eigenregie abgeschlossen werden. (11) Der VHSV kann bis zum vom Reisevertrag zurücktreten, wenn sich weniger als 20 Teilnehmer angemeldet haben werden oder die Schneeverhältnisse auf dem Pitztaler Gletscher die Durchführung der Trainingsfahrt auf der gebuchten Piste nicht zulassen. In diesem Fall werden die eingezahlten Beiträge in voller Höhe zurückerstattet. (12) Es wird eine Teilnehmerliste erstellt, die Name, Adresse, Telefonnummer und das Geburtsdatum enthält. Die Teilnehmer können der Veröffentlichung ihrer persönlichen Daten widersprechen. (13) Teilnehmer, die nicht Angehörige eines EU-Staates sind, sind verpflichtet, ihre Staatsbürgerschaft und den Status ihrer Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland dem VHSV mit der Anmeldung mitzuteilen. Zugleich sind sie dazu verpflichtet, rechtzeitig die benötigten Einreisegenehmigungen für die zu bereisenden Staaten zu beschaffen. (14) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall ist der Vertrag vielmehr seinem Sinn gemäß zur Durchführung zu bringen. VHSV Jugendtrainingsfahrt für Kinder und Jugendliche Ski alpin 2012
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