ENERGIEBERATUNG. Art der Beratung Zuschuss Höchstgrenze
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- Erika Gerstle
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1 ENERGIEBERATUNG Art der Beratung Zuschuss Höchstgrenze Energieberatung technische Installationen pauschal 150 Energieberatung für die Konzeption eines Niedrigenergiegebäudes Energieberatung für die Konzeption eines Passivhauses Energieberatung für die energetische Verbesserung eines bestehenden Gebäudes 50 /Stunde 50 /Stunde 50 /Stunde 250 für ein Einfamilienhaus 300 für ein Mehrfamilienhaus mit 2 Whg. (+10 je weitere Wohnung; max. 500 ) 600 für ein Einfamilienhaus 700 für ein Mehrfamilienhaus mit 2 Whg. (+20 je weitere Wohnung; max ) 800 für ein Einfamilienhaus für ein Mehrfamilienhaus mit 2 Whg. (+20 je weitere Wohnung; max ) Im Rahmen der hier vorgestellten Fördermaßnahmen wird die Inanspruchnahme einer Energieberatung von einem qualifizierten Energieberater bezuschusst. Im Fall der Gebäudesanierung ist diese sogar zwingend vorgeschrieben, um eine Förderung zu erhalten.
2 Een Energiepass fir mäin Haus? Energieeffizienzklasse geringer Energiebedarf Wat ass een Energiepass? Ass en obligatoresch? Wou kréien ech een ausgestallt? hoher Energiebedarf Wat heescht dat fir Nei- an Aalbau? Informatioun: Energie-Infoline E I N E E N E R G I E S P A R K A M P A G N E D E R 1 0 G E M E I N D E N B O U S, BURMERANGE, DALHEIM, LENNINGEN, MONDORF, REMICH, S C H E N G E N, STADTBREDIMUS, WALDBREDIMUS, WELLENSTEIN
3 Un Certificat de performance énergétique pour ma maison? Energieeffizienzklasse geringer Energiebedarf Un Certificat de performance énergétique, c est quoi? Les certificats sont-ils obligatoires? Qui émet les certificats? hoher Energiebedarf Quelles sont les conséquences pour les nouvelles constructions ou les habitations existantes? Information: Energie-Infoline U N E C A M P A G N E É N E R G É T I Q U E D E S 1 0 C O M M U N E S B O U S, BURMERANGE, DALHEIM, LENNINGEN, MONDORF, REMICH, S C H E N G E N, STADTBREDIMUS, WALDBREDIMUS, WELLENSTEIN
4 Finanzbeihilfen BESTEHENDE GEBÄUDE Für die energetische Sanierung eines Wohngebäudes erhalten Sie folgende Zuschüsse, wenn das Gebäude älter als 10 Jahre ist. Dabei wird eine Komplettsanierung höher bezuschusst als die Durchführung von Einzelmaßnahmen. Einzelmaßnahmen ENERGETISCHE SANIERUNG DER GEBÄUDEHÜLLE Außenwanddämmung (Isolierfassade und/oder Wärmedämmstein und/oder Holzkonstruktion) Innendämmung einer Außenwand Dämmung einer Wand gegen Erdreich oder gegen einen unbeheizten Raum Dämmung des Schrägdaches Dämmung des Flachdaches Dämmung der obersten Geschossdecke gegen den unbeheizten Dachboden Dämmung des Bodens gegen einen unbeheizten Keller oder gegen das Erdreich Austausch der Fenster inklusive Rahmen mit einer Doppelverglasung² Austausch der Fenster inlusive Rahmen mit einer Dreifachverglasung² Zuschuss pro sanierten m² 15 /m² 15 /m² 10 /m² 15 /m² 13 /m² 10 /m² 8 /m² 12 /m² 30 /m² ²Aus bauphysikalischen Gründen (Schimmelvermeidung) wird der Austausch der Fenster nur in Zusammenhang mit einer Außenwanddämmung oder in Zusammenhang mit der Installation einer Lüftungsanlage bezuschusst. Bei einer energetischen Komplettsanierung der thermischen Gebäudehülle (Außenwand+Fenster+obere Begrenzung (Dach oder oberste Geschossdecke) + untere Begrenzung) wird ein Bonus von 20% auf die Förderung der Einzelmaßnahmen gewährt. Zusätzlich erhalten Sie einen Zuschuss für den Blower-Door-Test. Komplettsanierung Energetische Komplettsanierung Zuschuss Höchstgrenze Blower-Door-Test (Dichtheitstest) bei Komplettsanierung 75% 250 für ein Einfamilienhaus 500 für 2 Wohnungen eines Mehrfamilienhauses (+50 je weitere Wohnung; max. 850 )
5 Finanzbeihilfen HAUSTECHNIK Die Förderung bezieht sich auf Investitions- und Montagekosten. Technik Thermische Solaranlage für Warmwasser Thermische Solaranlage für Warmwasser + Heizungsunterstützung Fotovoltaikanlage (auf der Gebäudehülle installiert bzw. in die Gebäudehülle integriert) Erdwärmetauscher in Kombination mit einer kontrollierten Lüftung mitwärmerückgewinnung(nur Neubau) Zuschuss Höchstgrenze 30% 0,42 /kwh³ Erdwärmepumpe 40% Wärmepumpe mit Luft als Wärmequelle (Niedertemperaturheizkreis) Zentralheizung mit Holzpellets, Holzhackschnitzeln oder Stroh 40% 30% Zentrale Scheitholzheizung 25% Biomasseheizung in Kombination mit einer thermischen Solaranlage Brennwertkessel in Kombination mit dem hydraulischen Abgleich der bestehenden Heizkreise (beim Austausch einer bestehenden Heizungsanlage) pauschal 300 pauschal pauschal für ein Einfamilienhaus für ein Mehrfamilienhaus ( mal der Anzahl der Wohnungen) für ein Einfamilienhaus für ein Mehrfamilienhaus ( mal der Anzahl der Wohnungen) pro kwpeak max. 30 kwpeak pro Projekt und Standort für ein Einfamilienhaus für ein Mehrfamilienhaus mit 2 Whg. (+ 200 pro weitere Wohnung; max ) für ein Einfamilienhaus für ein Mehrfamilienhaus ( mal der Anzahl der Wohnungen) für ein Einfamilienhaus für ein Mehrfamilienhaus ( mal der Anzahl der Wohnungen) für ein Einfamilienhaus für ein Mehrfamilienhaus ( mal der Anzahl der Wohnungen) für ein Einfamilienhaus für ein Mehrfamilienhaus ( mal der Anzahl der Wohnungen) für ein Einfamilienhaus: 100 für einen Brennwertkessel 100 für einen hydraulischen Abgleich für ein Mehrfamilienhaus: 600 für einen Brennwertkessel (bzw. 10% der Kosten) ( 100 mal der Anzahl der Wohnungen) 600 für einen hydraulischen Abgleich (80 mal der Anzahl der Wohnungen) ³ Garantierte Einspeisevergütung über 15 Jahre gemäß «Règlement grand-ducal relatif à la production d électricité basée sur les sources renouvelables» für eine Anlage, die 2008 installiert wird. Je später die Anlage in Betrieb genommen wird, desto geringer ist die Einspeisevergütung
6 Finanzbeihlifen HAUSTECHNIK Fortsetzung Technik Mini-BHKW auf Basis erneuerbarer Energien (elektrische Leistung: 1-6 kw) Wärmenetzanschluss (Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeerzeugung mindestens 75%) Kontrollierte Lüftung (zentral oder dezentral) ohne Wärmerückgewinnung 4 im Rahmen einer Altbausanierung Kontrollierte Lüftung (zentral oder dezentral) mit Wärmerückgewinnung 4 im Rahmen einer Altbausanierung Zuschuss Höchstgrenze 25% /kw 15 /kw für ein Einfamilienhaus: max. 20 kw für ein bestehendes Gebäude max. 15 kw für ein neues Gebäude für ein Mehrfamilienhaus: max. 12 kw für eine bestehende Wohnung max. 8 kw für eine neue Wohnung für ein Einfamilienhaus pro Wohnung im Mehrfamilienhaus pro Mehrfamilienhaus für ein Einfamilienhaus pro Wohnung im Mehrfamilienhaus pro Mehrfamilienhaus 4 Förderung ausschließlich in Zusammenhang mit einer Fenstererneuerung gemäß Anforderungen «Règlement grand-ducal du 21 décembre 2007 instituant un régime d aides pour des personnes physiques en ce qui concerne la promotion de l utilisation rationnelle de l énergie et la mise en valeur des énergies renouvelables» und wenn keine energetische Sanierung der Außenfassade erfolgt.
7 Finanzbeihilfen NEUBAU Bei einem Einfamilienhaus wird die Energiebezugsfläche bis zu einer Fläche vom 200 m 2, bei einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus bis zu einer Fläche von 120 m 2 bezuschusst. Die Flächen, die darüber hinaus gehen, werden nicht bezuschusst. Energiebezugsfläche 1 NIEDRIGENERGIEHAUS Einfamilienhaus bis 150 m² zwischen 150 m² und 200 m² Zuschuss 45 /m² 27 /m² Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit einer Gesamtfläche 1000 m² bis 80 m² zwischen 80 m² und 120 m² 40 /m² 25 /m² Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit einer Gesamtfläche > 1000 m² bis 80 m² 34 / m² zwischen 80 m² und 120 m² 21 / m² Energiebezugsfläche 1 Passivhaus Einfamilienhaus bis 150 m² zwischen 150 m² und 200 m² Zuschuss 160 /m² 105 /m² Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit einer Gesamtfläche 1000 m² bis 80 m² zwischen 80 m² und 120 m² 139 /m² 87 /m² Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit einer Gesamtfläche > 1000 m² bis 80 m² 99 / m² zwischen 80 m² und 120 m² 57 / m² 1 Energiebezugsfläche (A n ) laut Nachweis über die Gesamt-Energieeffizienz des Gebäudes gemäß «Règlement grand-ducal du 30 novembre 2007 concernant la performance énergétique des bâtiments d habitation» (i.d.r. die beheizte Wohnfläche)
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