Inhaltsverzeichnis. Die Regelung des Vereins im Gesetz 11. I. Grundlagen
|
|
- Victoria Meinhardt
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Inhaltsverzeichnis Die Regelung des Vereins im Gesetz 11 I. Grundlagen 1. Welche Personenverbindungen kennt das schweizerische Recht? Wodurch unterscheidet sich der Verein von den andern juristischen Personen? Wodurch unterscheidet sich der Verein von der einfachen Gesellschaft? Welche Zielsetzungen einer Vereinigung führen zum Entschluss, sich in Vereinsform zu organisieren? Was versteht das schweizerische Recht genau unter einem «Verein»? Wie ist das Vereinswesen rechtlich geordnet? Worin besteht die Vereinsfreiheit? Wann ist ein Verein rechtswidrig? Wann liegt Unsittlichkeit der Vereinsziele vor? Welcher Verein gilt als staatsgefährlich? Welches sind die vermögensrechtlichen Folgen bei Vereinen mit unsittlicher oder widerrechtlicher Zweckverfolgung? Welche Aufgabe hat die Polizei gegenüber Vereinen? Besteht die Vereinsfreiheit auch für Geheimbünde? Können sich Ausländer auf die Vereinsfreiheit in der Schweiz berufen? Worin besteht der ideale Charakter eines Vereins? Sind Berufsverbände der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer auch Vereine? Werden alle idealen Vereine rechtlich gleich behandelt? Wie weit erstreckt sich die Rechtsfähigkeit des Vereins? Inwiefern kommt den Vereinen Handlungsfähigkeit zu? Stehen die vor dem Jahre 1912 nach dem damals geltenden Recht gegründeten Vereine auch unter den Bestimmungen des seither in Kraft getretenen neuen eidgenössischen Rechtes? 30 II. Gründung und Statut 21. Wie vollzieht sich formell die Gründung eines Vereins? Was müssen die Vereinsstatuten enthalten?
2 23. Kann der Verein seine inneren Verhältnisse nach Belieben in den Statuten ordnen? In welchem Verhältnis stehen die statutarischen Normen zu den Bestimmungen im Gesetz? Ist es gleichgültig, welchen Namen sich der Verein gibt? Was ist über den Sitz der Vereine zu sagen? Wie ist der Vereinszweck in den Statuten anzugeben? Welche Mittel muss der Verein in seinen Statuten angeben? Welche Mitgliederzahl ist erforderlich? Können die Statuten auch Strafbestimmungen enthalten? Können die Statuten für Streitigkeiten in Vereinssachen ein Schiedsgericht vorsehen? Welche Regeln gelten für die Auslegung der Statuten? Wann erlangt der Verein die juristische Persönlichkeit? Muss sich der Verein ins Handelsregister eintragen lassen? Wie soll die Eintragung bewerkstelligt werden? 41 III. Organisation des Vereins A. Allgemeines 35. Was versteht man unter Organisation des Vereins? Was versteht man unter einem Organ? Welche Organe sind für den Verein unentbehrlich? Inwiefern sind die Organe für den Verein unentbehrlich? Ä Die Vereinsversammlung 39. Welche Stellung und Kompetenz hat die Vereinsversammlung? Wann finden Vereinsversammlungen statt? Was gehört zu einer gültigen Einberufung der Vereinsversammlung? Wann ist die Vereinsversammlung beschlussfähig? Wer leitet die Verhandlungen? Wer ist stimmberechtigt in der Vereinsversammlung? Wann liegt ein bindender Vereinsbeschluss vor? Wann ist Zustimmung aller Mitglieder zu einem Antrag erforderlich? Wann ist ein Vereinsbeschluss nichtig, und wann anfechtbar? Und wie können solche Mängel geltend gemacht werden? 52 C. Die Delegiertenversammlung 48. Welche Stellung und Kompetenz hat die Delegiertenversammlung?. 54 D. Die Urabstimmung 49. Was versteht man unter Urabstimmung? 55 6
3 E. Der Vorstand (Bestellung, Zuständigkeit, Verantwortlichkeit) 50. Welche Stellung und Kompetenz hat der Vorstand? Wie ist der Vorstand zusammengesetzt? Wer wählt oder bestellt den Vorstand? Wer kann in den Vorstand gewählt werden? Wie erlischt die Zugehörigkeit zum Vorstand? Wann kann der Vorstand sein Amt niederlegen? Wann ist die Abberufung des Vorstandes zulässig? Ist die Geschäftsführung des Vorstandes unentgeltlich? Unter welchen Bedingungen ist der Vorstandsbeschluss gültig, wenn der Vorstand aus mehreren Personen besteht? Wie sind ungültige Vorstandsbeschlüsse zu behandeln? Wie haftet der Vorstand für Schaden, der aus seiner Geschäftsführung entsteht? Wie haftet der Verein für den Vorstand? Haftet der Verein auch für Hilfspersonen wie für den Vorstand?. 64 IV. Die Vereinsmitglieder A. Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft 63. Worin besteht die Mitgliedschaft? Wer kann Mitglied eines Vereins werden? Kann der Verein eine geschlossene Zahl von Mitgliedern festsetzen? Kann jemand mehrfache Mitgliedschaft in einem Verein haben? Ist die Mitgliedschaft übertragbar und vererblich? Kann der Eintritt in einen Verein erzwungen werden? Was ist für den Eintritt in den Verein erforderlich? Wie erlischt die Mitgliedschaft? Wie vollzieht sich der Austritt aus dem Verein? Wann kann ein Mitglied ausgeschlossen werden? Muss ein Ausschluss immer beim Richter angefochten werden? Kann über ein Mitglied, das aus dem Verein austritt, eine Ausschliessung vom Verein verhängt werden? 71 Ä Rechte und Pflichten der Mitglieder 75. Welche Pflichten hat ein Vereinsmitglied? Welche Schranken bestehen für einen Verein bei der Festlegung von Mitgliederpflichten? Kann die Erfüllung von Mitgliedschaftspflichten erzwungen werden? Sind die Pflichen für alle Mitglieder dieselben? Wie ist die Beitragspflicht geregelt? 73 7
4 80. Können die Mitgliederpflichten später vermehrt werden? Welche Rechte kommen den Mitgliedern zu? Können in den Statuten einzelnen Mitgliedern auch Vorrechte eingeräumt werden? Sind die Rechte und Vorrechte eines Mitgliedes gegen Änderungen geschützt? Welche Rechte haben Mitglieder, die austreten oder ausgeschlossen werden? 77 V. Verhandlungsordnung 85. Auf welchen Regeln beruht die Ordnung und Leitung der Vereinsverhandlungen? Wie wird die Versammlung eröffnet und die Traktandenliste abgewickelt? Welche Anträge sind zu unterscheiden? Welches sind Ordnungsanträge? Was versteht man unter einem Sachantrag? Wie findet die Abstimmung statt? Beispiel einer Abstimmung mit mehreren Anträgen Wie werden die Wahlen vorgenommen? Nimmt der Vorsitzende an den Wahlen und Abstimmungen teil? Welche Befugnisse und Obliegenheiten hat der Vorsitzende zur Leitung der Verhandlungen? Wie muss das Protokoll der Vereinsversammlung abgefasst werden? Wann liegt Obstruktion in den Vereinsversammlungen vor? Wie ist die Obstruktion zu bekämpfen? 87 VI. Auflösung des Vereins 98. Wie geht ein Verein unter? Wann kann ein Verein seine Auflösung beschliessen? Wann tritt die Auflösung wegen Zahlungsunfähigkeit ein? Wann liegt Unfähigkeit, den Vorstand zu bestellen, als Grund zur «Auflösung von Gesetzes wegen» vor? Wie ist die gerichtliche Auflösung geregelt? Wie gestaltet sich die Auflösung durch Fusion zweier Vereine? Was geschieht mit dem Vermögen eines aufgelösten Vereins? Wer hat die Auflösung des Vereins dem Handelsregisteramt anzuzeigen? Können Vereinsgläubiger auch nach beendeter Liquidation und nach Löschung des Vereins im Handelsregister noch ihre Ansprüche geltend machen? 93 8
5 Anhang A Gesetzestexte I. Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Art. 56) 94 II. Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Art ) 94 Anhang B Muster eines Vereins-Statuts 99 Anhang C Geschäftsordnung für die Versammlungen des Vereins 107 Anhang D 1. Beispiel eines Protokolls über die konstituierende Vereinsversammlung Gesuch um Eintragung des Vereins in das Handelsregister Bericht der Rechnungsrevisoren an die Generalversammlung 116 Anhang E Erläuterungen und Zahlenbeispiele zu Frage 45: Wann liegt ein bindender und formell unanfechtbarer Vereinsbeschluss vor? 118 Alphabetisches Sachregister 123 9
Die Statuten müssen in schriftlicher Form errichtet sein und über den Zweck des Vereins, seine Mittel und seine Organisation Aufschluss geben.
Schweizerisches Zivilgesetzbuch ( Original )... Erster Teil: Das Personenrecht ( Original )... Zweiter Titel: Die juristischen Personen... Zweiter Abschnitt: Die Vereine Art. 60 A. Gründung I. Körperschaftliche
MehrInhaltsverzeichnis. Scherrer, Urs Wie gründe und leite ich einen Verein? digitalisiert durch: IDS Luzern
Inhaltsverzeichnis 1. Kapitel Grundlagen 1. Was versteht man unter dem Begriff «Verein»? 13 2. Wieviele Vereine existieren in der Schweiz? 13 3. Wo liegen die Schwerpunkte der Vereinstätigkeit in der Schweiz?
MehrDie rechtlichen Grundlagen eines Vereins
Die rechtlichen Grundlagen eines Vereins Quelle http://www.zivilgesetzbuch.ch/sr/210/210_004.htm Datum Aktualisiert Oktober 2016 Schweizerisches Zivilgesetzbuch Erster Teil Einleitung Zweiter Titel Zweiter
MehrInhaltsverzeichnis. 1. Kapitel Grundlagen
Inhaltsverzeichnis 1. Kapitel Grundlagen 1. Was versteht man unter dem Begriff «Verein»? 15 2. Wie viele Vereine existieren in der Schweiz? 15 3. Wo liegen die Schwerpunkte der Vereinstätigkeit in der
MehrPersonenrecht. 11. Verein HS Allgemeines Allgemeines
Personenrecht HS 2012 11. Verein Ass.-Prof. Dr. iur. Michelle Cottier MA Juristische Fakultät der Universität Basel 11.1. Allgemeines Charakteristika: körperschaftlich organisierte Personenverbindung ideeller
MehrSTATUTEN. des Vereins Schulkinder Darjeeling. Art. 1
STATUTEN des Vereins Schulkinder Darjeeling I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen "Verein Schulkinder Darjeeling" besteht auf unbestimmte Dauer mit Sitz in Naters ein gemeinnütziger Verein gemäss
MehrVereinsstatuten. des. Zuger Kinder- und Jugendzirkus Grissini
Vereinsstatuten des Zuger Kinder- und Jugendzirkus Grissini Inhaltsverzeichnis I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 2 NAME UND SITZ 2 ZWECK 2 II. MITGLIEDSCHAFT... 2 AKTIV- UND PASSIVMITGLIEDER 2 ERWERB DER MITGLIEDSCHAFT
MehrStatuten des Vereines Forsthaus Hölli
Statuten des Vereines Forsthaus Hölli Inhaltsübersicht Artikel 1 Name, Sitz 2 Zweck 3 Erwerb der Mitgliedschaft 4 Austritt 5 Ausschliessung 6 Anspruch auf das Vereinsvermögen 7 Mitgliederbeitrag 8 Weitere
MehrWeinbauverein Bussnang
Weinbauverein Bussnang Statuten In diesen Statuten wird die männliche Form verwendet. Die Statuten gelten selbstverständlich für beide Geschlechter. Alle Organe/Funktionen innerhalb des Vereins können
Mehrprodiesozialfirma Gönnerverein für soziales Engagement in der Schweiz Statuten des Gönnerverein Pro DieSozialfirma Seite 1/8
Statuten des Gönnerverein Pro DieSozialfirma Seite 1/8 I. Name und Sitz des Vereins 1. Unter dem Namen "Gönnerverein Pro DieSozialfirma" ("der Verein") besteht mit Sitz in Zürich ein Verein im Sinne von
MehrGrundriss des Vereinsrechts
Grundriss des Vereinsrechts Aufgrund des 2005 erschienenen Werks Das Schweizerische Vereinsrecht von Anton Heini Dr. iur., Rechtsanwalt, em.o. Professor der Universität Zürich und Wolfgang Portmann Dr.
MehrSTATUTEN. des. Vereins für Notschlafstellen. mit Sitz in Zürich
STATUTEN des Vereins für Notschlafstellen mit Sitz in Zürich Inhaltsverzeichnis I. Name, Sitz und Zweck... 2 Art. 1 Name und Sitz... 2 Art. 2 Zweck... 2 II. Mitgliedschaft... 2 Art. 3 Erwerb... 2 Art.
MehrStatuten des LAC Wohlen
Statuten des LAC Wohlen Inhaltsübersicht Artikel 1 Name, Sitz 2 Zweck 3 Erwerb der Mitgliedschaft 4 Austritt 5 Ausschliessung 6 Anspruch auf das Vereinsvermögen 7 Mitgliederbeitrag 8 Weitere Mittel 9 Haftung
MehrRechtswissenschaftliches Institut VI. Juristische Person
VI. Juristische Person Seite 86 Rechtsfähigkeit (juristische Personen) Methoden der Entstehung juristischer Personen Fall 36: A, B und C beschliessen, gemeinsam ihrem Hobby, dem Sammeln von Briefmarken,
MehrStatuten des Vereins Frienisberg Tourismus
1 Statuten des Vereins Frienisberg Tourismus Inhaltsübersicht Artikel 1 Name, Sitz 2 Zweck 3 Erwerb der Mitgliedschaft 4 Austritt 5 Ausschliessung 6 Anspruch auf das Vereinsvermögen 7 Mitgliederbeitrag
MehrMODELLEISENBAHN CLUB RIEHEN STATUTEN
MODELLEISENBAHN CLUB RIEHEN STATUTEN I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen MODELLEISENBAHN CLUB RIEHEN besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Riehen. Der Verein ist in jeder Beziehung unabhängig,
MehrS T A T U T E N. des Vereins Kunst zum Anfassen. Kunst zum Anfassen
S T A T U T E N des Vereins Kunst zum Anfassen I. NAME, SITZ UND ZWECK 1. Name und Sitz Unter dem Namen Kunst zum Anfassen besteht ein Verein im Sinne der Art. 60ff. ZGB mit Sitz in Gümligen. 2. Zweck
MehrBadminton-Club Trimbach
Badminton-Club Trimbach Statuten I. Name, Zweck, Sitz, Haftbarkeit, Vereinsjahr Name und Rechtsnatur 1. Der Badminton-Club Trimbach (nachstehend BCT genannt) ist ein konfessionell und politisch neutraler
MehrSTATUTEN. des Vereins. Kino Openair hof3. Verein Kino Openair hof3. Der Verein soll keinen Gewinn anstreben.
STATUTEN des Vereins Kino Openair hof3 I. NAME, SITZ UND ZWECK Name, Sitz Art. 1 Unter dem Namen Verein Kino Openair hof3 besteht mit Sitz in Unter Blapbach, 3555 Trubschachen, ein Verein gemäss den Bestimmungen
MehrVereinsrecht. MVZU-Workshop Winkel, 1. März lic. iur. Sherry Ch. Weidmann
Vereinsrecht MVZU-Workshop Winkel, 1. März 2014 lic. iur. Sherry Ch. Weidmann Inhalt Geschichte Bedeutung / Grundbegriff Gründung Zweck Vereinsfreiheit / Vereinsautonomie Organe Vereinsmitgliedschaft Legat
MehrStatuten des Vereins Spuntan
Statuten des Vereins Spuntan I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Spuntan besteht ein politisch und konfessionell neutraler gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB, welcher
MehrStatuten des Vereins Freies Gymnasium Bern 13. Januar 2004, Revision 6. Juni 2006, Revision 14. Juni 2017
Statuten des Vereins Freies Gymnasium Bern 13. Januar 2004, Revision 6. Juni 2006, Revision 14. Juni 2017 Name, Sitz Art. 1 Zweck Art. 2 I. Name, Sitz und Zweck Unter dem Namen Freies Gymnasium Bern besteht
MehrStatuten des Vereins für Eltern und Kinder Stetten
Statuten des Vereins für Eltern und Kinder Stetten 1. Name und Sitz Unter dem Namen Verein für Eltern und Kinder Stetten besteht mit Sitz in Stetten ein Verein gemäss den Bestimmungen der Art. 60 ff. des
MehrKTV Illgau (Katholischer Turnverein Illgau)
KTV Illgau (Katholischer Turnverein Illgau) I. Name, Sitz, Zugehörigkeit Art. 1 Name, Sitz Unter dem Namen Katholischer Turnverein Illgau (KTV Illgau) besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff des Schweizerischen
MehrStatuten Förderverein cocomo. Zürich. vom 06. Oktober 2010
Statuten Förderverein cocomo Zürich vom 06. Oktober 2010 Name, Sitz, Zweck Art. 1: Name und Sitz Unter dem Namen Förderverein cocomo, im folgenden Verein genannt, besteht ein im Handelsregister des Kantons
MehrVEREINSSTATUTEN. Verein Mittagstisch Dachsen
VEREINSSTATUTEN Verein Mittagstisch Dachsen Name und Sitz Artikel 1 Unter dem Namen "Verein Mittagstisch Dachsen" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Dachsen. Zweck Artikel 2 Der
MehrSTATUTEN. Verein Standortförderung espacesolothurn. Statutenrevision vom 21. Mai 2019
1 STATUTEN Verein Standortförderung espacesolothurn gegründet 24.02.1999 Statutenrevision vom 21. Mai 2019 2 I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen Standortförderung espacesolothurn besteht ein
MehrSTATUTEN VEREIN SCHULE AETTENSCHWIL A. GRÜNDUNG
STATUTEN VEREIN SCHULE AETTENSCHWIL A. GRÜNDUNG Art. 1 Persönlichkeit, Name, Zweck und Sitz Unter der Bezeichnung "Verein Schule Aettenschwil, nachfolgend Verein genannt, wird ein Verein im Sinne von Art.
MehrS T A T U T E N. Musikschule Horgen Seegartenstrasse Horgen
S T A T U T E N Musikschule Horgen Seegartenstrasse 12 8810 Horgen sekretariat@musikschule-horgen.ch www.musikschule-horgen.ch Der Einfachheit halber wurde in diesen Statuten für alle Personen die männliche
MehrVerein Kino Openair hof3
STATUTEN des Vereins Kino Openair hof3 I. NAME, SITZ UND ZWECK Name, Sitz Art. 1 Unter dem Namen Verein Kino Openair hof3 besteht mit Sitz in Unter Blapbach, 3555 Trubschachen, ein Verein gemäss den Bestimmungen
MehrClassic Car Event. Classic Car Event.
Classic Car Event Classic Car Event www.classiccarevent.com Inhaltsverzeichnis 1 I. Name, Sitz und Zweck Seite 2 Art. 1 Art. 2 Name, Sitz Zweck II. Mitgliedschaft Art. 3 Art. 4 Art. 5 Erwerb der Mitgliedschaft
MehrStatuten. Gilt sowohl für die weibliche wie die männliche Form
Statuten VEREIN PFERDEFREUNDE BERNERSCHACHEN Gilt sowohl für die weibliche wie die männliche Form 1 NAME UND SITZ NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen VEREIN PFERDEFREUNDE BERNERSCHACHEN mit Sitz in Attiswil
MehrStatuten vom Loipenclub Heiden - Bodensee
Die Statuten wurden an der Hauptversammlung vom 20. November 2009 angepasst und genehmigt. Statuten vom Loipenclub Heiden - Bodensee I. Allgemeines Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Loipen-Club Heiden-Bodensee
MehrStatuten Kulturverein Muttenz
Statuten Kulturverein Muttenz Inhaltsübersicht Artikel I. Name, Sitz und Zweck 1 Name, Sitz 2 Zweck II. Mitgliedschaft 3 Erwerb der Mitgliedschaft 4 Austritt, Ausschliessung III. Finanzen 5 Einnahmen 6
MehrWorkshop Vereinsführung 3. November Der Verein. Grundlagen und Empfehlungen aus rechtlicher Sicht. Fidel Cavelti, Rechtsanwalt
Workshop Vereinsführung 3. November 2012 Der Verein Grundlagen und Empfehlungen aus rechtlicher Sicht Fidel Cavelti, Rechtsanwalt Grundlagen und Grundsätzliches zum Verein Verein in der Rechtsordnung Begriff
MehrSTATUTEN DER WAKEBOARD-SCHOOL.CH
STATUTEN DER WAKEBOARD-SCHOOL.CH I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Die Wakeboard-School.ch ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweiz. Zivilgesetzbuches mit Sitz in 5324 Full-Reuenthal Art. 2 Der
MehrStatuten des Vereins IG Hanf Schweiz (IG Chanvre Suisse / IG Canapa Svizzera / IG Chonv Svizra)
Statuten des Vereins IG Hanf Schweiz (IG Chanvre Suisse / IG Canapa Svizzera / IG Chonv Svizra) Inhaltsübersicht Artikel 1 Name, Sitz 2 Zweck 3 Erwerb der Mitgliedschaft 4 Austritt 5 Ausschliessung 6 Anspruch
MehrStatuten der Volkshochschule Region Solothurn
Statuten der Volkshochschule Region Solothurn Inhaltsübersicht Artikel 1 Name, Sitz 2 Zweck 3 Erwerb der Mitgliedschaft 4 Austritt 5 Ausschliessung 6 Anspruch auf das Vereinsvermögen 7 Mitgliederbeitrag
MehrVereinsstatuten Lebendige Oltner Nachbarschaft (Leona)
Vereinsstatuten Lebendige Oltner Nachbarschaft (Leona) 1. Name und Sitz Unter dem Namen Lebendige Oltner Nachbarschaft (Leona) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Olten. Er ist
MehrStatuten des Clubs Nothveststein 1238
Statuten des Clubs Nothveststein 1238 I. Name, Zweck und Sitz Artikel 1: Name und Zweck Unter dem Namen Club Nothveststein nachfolgend Nothveststein genannt, besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff.
MehrVerein Landart Grindelwald
Verein Landart Grindelwald Statuten Inhaltsübersicht Artikel 1 Name, Sitz 2 Zweck 3 Erwerb der Mitgliedschaft 4 Austritt 5 Ausschliessung 6 Anspruch auf das Vereinsvermögen 7 Mitgliederbeitrag 8 Weitere
MehrSTATUTEN. KMU Netzwerk Hebelstrasse Basel
STATUTEN KMU Netzwerk Hebelstrasse 79 4056 Basel www.kmu-netz.ch office@kmu-netz.ch Seite 2 INHALT Artikel 1 - Verein 4 1.1 Name und Sitz 4 1.2 Zweck 4 Artikel 2 - Mitgliedschaft 4 2.1 Aktiv-Mitglieder
MehrGesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück e.v., Telgenkamp 23, Osnabrück
Satzung der Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück e.v 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück". Er soll in das Vereinsregister
MehrICT-Berufsbildung Aargau ICT-BBAG
ICT-Berufsbildung Aargau ICT-BBAG STATUTEN Statuten ICT-BBAG Seite 1 von 6 NAME, SITZ, ZWECK Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen ICT-Berufsbildung Aargau, ICT-BBAG (im folgenden Verein genannt), besteht
MehrSTATUTEN VEREIN SCHWEIZ
STATUTEN VEREIN DER FREUNDE DER GALAPAGOS INSELN SCHWEIZ I. Sitz, Zweck und Tätigkeit Art. 1: Unter dem Namen "Freunde der Galapagos Inseln Schweiz" besteht, mit Sitz in Zug (Kanton Zug), ein Verein nach
MehrSTATUTE N HPV RORSCHACH VEREIN IM DIENSTE FÜR MENSCHEN
STATUTE N HPV RORSCHACH VEREIN IM DIENSTE FÜR MENSCHEN I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1 Unter dem Namen HPV Rorschach (HPV genannt) besteht ein 1952 gegründeter Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit
MehrVBZ - Veteranenbund vpod Sektion Zürich Stadt und Institutionen
Statuten VBZ - Veteranenbund vpod Sektion Zürich Stadt und Institutionen Inhaltsverzeichnis Seite 1 Name und Sitz 1 2 Zweck 1 3 Mitgliedschaft 1 4 Finanzielles 2 5 Organisation 3 5.1 Vereinsversammlung
MehrStatuten. Verein. Freunde des Bergrennens Steckborn
Statuten Verein Freunde des Bergrennens Steckborn Fassung der GV vom 13. Februar 2006 Statuten: Freunde des Bergrennens Steckborn 1 1. Namen und Sitz 1.1 Name 1 Der Verein Freunde des Bergrennens Steckborn
MehrZürich. Statuten. Seite 1 von 8
Zürich Statuten Seite 1 von 8 I. Name, Sitz, Dauer Art. 1 Name, Sitz, Dauer Unter dem Namen MASCHINENRING Zürich besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB. Der Verein Maschinenring Zürich entsteht
MehrSWISSIX INTERNET EXCHANGE
STATUTEN VOM 18. MAI 2016 DES VEREINS SWISSIX INTERNET EXCHANGE I. Name, Sitz und Zweck Name, Sitz Art. 1 Unter dem Namen "SwissIX Internet Exchange" besteht ein Verein gemäss den Bestimmungen der Art.
MehrSTATUTEN. des Vereins C R E S C E N D A. in Basel CRESCENDA. besteht ein Verein im Sinne des Art. 60 ff. des schweizerischen Zivilgesetzbuches.
STATUTEN des Vereins C R E S C E N D A in Basel I. Allgemeines Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen CRESCENDA besteht ein Verein im Sinne des Art. 60 ff. des schweizerischen Zivilgesetzbuches. Der Sitz
MehrStatuten Verein AVOI avoi
avoi 01 Inhaltsverzeichnis I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name Sitz Art. Zweck II. Mitgliedschaft Art. Art. Art. 5 III. Finanzen Art. 6 Art. 7 Art. 8 Art. 9 IV. Organisation Art. 10 Eintritt in den Verein
MehrStatuten. Der Sitz befindet sich in Küsnacht, die Geschäftsstelle am Wohn- oder Arbeitsort des jeweiligen Finanzchefs. Die Dauer ist unbeschränkt.
Statuten I. Name und Sitz des Vereins Art. 1 Unter dem Namen Montag-Club Puck d Or besteht ein Verein von unbeschränkter Dauer im Sinne von Art. 60 des schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB). Der Sitz
MehrDer Zweck des Vereins besteht in der Unterstützung und Förderung der Bevölkerung Sansibars. Er setzt sich insbesondere zum Ziel:
Maisha Zanzibar - gemeinnütziger Verein 23..Juni 2008 STATUTEN 1. Name und Sitz Unter dem Namen "Maisha Zanzibar" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Er ist
MehrStatuten Verein Animal Rights Switzerland Hochschulgruppe
Statuten Verein Animal Rights Switzerland Hochschulgruppe Stand 02.02.2017 I. Organisation Art. 1 Name, Rechtsform, Sitz Verein Animal Rights Switzerland Hochschulgruppe mit Sitz in Zürich. Unter dem Namen
Mehropen\hsr Vereinsstatuten
open\hsr Vereinsstatuten Stand: 29. Mai 2018 Beschlossen an der GV vom 25. April 2017. Matteo Kamm, Präsident André Bachmann, Kassierer Name und Sitz 1.1 Unter dem Namen open\hsr besteht ein Verein gemäss
MehrStatuten. des St. Moritz Automobile Club SMAC
Statuten des St. Moritz Automobile Club SMAC A. Der Verein I. NAME UND SITZ DES VEREINS 1. Unter dem Namen St. Moritz Automobile Club SMAC, besteht mit Sitz in St. Moritz ein Verein im Sinne von Art. 60
MehrS a t z u n g. des Vereins der Freunde und Förderer des Landesbildungszentrums für Hörgeschädigte Osnabrück e. V.
S a t z u n g des Vereins der Freunde und Förderer des Landesbildungszentrums für Hörgeschädigte Osnabrück e. V. 1 Name und Sitz 1. Der Name des Vereins lautet Verein der Freunde und Förderer des Landesbildungszentrums
MehrAargau - Basel Land Statuten
Aargau - Basel Land Statuten Seite 1 von 9 I. Name, Sitz, Dauer Art. 1 Name, Sitz, Dauer Unter dem Namen MASCHINENRING Aargau Basel Land besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB. Der Verein hat seinen
MehrVereinsstatuten der miva Schweiz
Vereinsstatuten der miva Schweiz 1. Name und Sitz 1.1 Unter dem Namen miva besteht ein gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60 ff. des schweizerischen Zivilgesetzbuches. 1.2 Sitz des Vereins ist Wil
MehrSTATUTEN. des Vereins. Elternverein `Gemeinsam wachsen`, Zürich. 04. Juni 2005 Seite 1 von 5
STATUTEN des Vereins Elternverein `Gemeinsam wachsen`, Zürich 04. Juni 2005 Seite 1 von 5 I. NAME UND SITZ Unter dem Namen Elternverein `Gemeinsam wachsen` besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB
MehrStatuten des Elternvereins Utzenstorf (gegründet )
Statuten des Elternvereins Utzenstorf (gegründet 21.05.92) Überarbeitete Version 2005 Genehmigt durch die Hauptversammlung vom 25. Februar 2005 1 I. Name, Sitz und Zweck Art. 1: Name, Sitz Unter dem Namen
MehrStatuten des Vereins Illustratoren Schweiz
Illustratoren Schweiz Statuten des Vereins Illustratoren Schweiz 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Name Unter dem Namen Illustratoren Schweiz besteht ein Verein im Sinne vom Artikel 60 ff. des Schweizerischen
MehrStatuten von Basel Tourismus
Statuten von Basel Tourismus Name, Sitz, Zweck und Mittel Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Basel Tourismus besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff. ZGB mit Sitz in Basel. Der Verein ist im Handelsregister
MehrSTATUTEN. Statutenrevision vom 11. Dezember 2017
1 STATUTEN Verein Standortförderung espacesolothurn gegründet 24.02.1999 Statutenrevision vom 11. Dezember 2017 2 I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen Standortförderung espacesolothurn besteht
MehrStatuten. Verein Kindertagesstätte Menziken. gültig ab 1. Mai 2012
Statuten Verein Kindertagesstätte Menziken gültig ab 1. Mai 2012 Verein Kindertagesstätte Menziken Pilatusstrasse 41 5737 Menziken Telefon 062 771 91 61 info@kita-menziken.ch www.kita-menziken.ch 1. NAME,
MehrI. Allgemeine Bestimmungen
SATZUNG des Förderverein StugA Wirtschaftswissenschaft Bremen e.v. I. Allgemeine Bestimmungen 1 Name, Sitz und Eintragung (1) Der Verein führt den Namen "Förderverein StugA Wirtschaftswissenschaft Bremen
MehrSatzung des Vereins der "Freunde und Förderer der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen e.v."
Satzung des Vereins der "Freunde und Förderer der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen e.v." 1 - Name, Sitz 1. Der in das Vereinsregister bei dem Amtsgericht Euskirchen eingetragene Verein
MehrSTATUTEN VEREIN MITTAGSTISCH LANGMATT. Unter dem Namen. Verein Mittagstisch Langmatt
STATUTEN VEREIN MITTAGSTISCH LANGMATT Artikel 1 Name, Sitz, Dauer Unter dem Namen Verein Mittagstisch Langmatt besteht ein Verein (Verein) im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zürich. Die Dauer des
MehrStatuten Verein Schule im Lindenhof mit Sitz in Herisau. I. Name, Sitz und Zweck
Statuten Verein Schule im Lindenhof mit Sitz in Herisau I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name, Sitz Unter dem Namen Verein Schule im Lindenhof besteht mit Sitz in Herisau ein Verein gemäss den Bestimmungen
MehrStatuten Trägerverein Theater Duo Fischbach
Statuten Trägerverein Theater Duo Fischbach Inhaltsübersicht Artikel 1 Name, Sitz 2 Zweck 3 Erwerb der Mitgliedschaft 4 Austritt 5 Ausschliessung 6 Anspruch auf das Vereinsvermögen 7 Mitgliederbeitrag
MehrHeilpädagogische Vereinigung. Gossau-Untertoggenburg-Wil
S T A T U T E N Heilpädagogische Vereinigung Gossau-Untertoggenburg-Wil _.docx Version: 04.06.18 rhj Freigegeben: rhj Seite: 1 (7) I. Name, Sitz und Zweck Name, Sitz Artikel 1 Unter dem Namen Heilpädagogische
MehrArt. 1 Rechtsform Unter dem Namen Swiss Health besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
STATUTEN DES VEREINS SWISS HEALTH I. RECHTSFORM UND SITZ Art. Rechtsform Unter dem Namen Swiss Health besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Art.. Sitz Der Sitz
MehrStatuten. des. s Drü-33-Clübli
Statuten des s Drü-33-Clübli I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name, Sitz Unter dem Namen s Drü-33-Clübli besteht mit Sitz in Suhr ein Verein gemäss den Bestimmungen der Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
MehrV e r e i n M U R G H O F L a u b g a s s e F r a u e n f e l d
V e r e i n M U R G H O F L a u b g a s s e 5 7 8 5 0 3 F r a u e n f e l d S T A T U T E N Genehmigt an der Jahresversammlung vom 21. Juni 2012 Inhalt: 1. NAME, SITZ UND ZWECK 2. MITGLIEDER 3. FINANZEN
MehrStatuten Vegane Gesellschaft Schweiz
Statuten Vegane Gesellschaft Schweiz Name, Sitz und Zweck 1 Namen 2 Zweck Mitgliedschaft Vorstand 3 Unterstützungsarten 4 Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern 5 Rechte und Pflichten 6 Mitgliedschaftsbeitrag
MehrWalking Mettauertal/Gansingen Statuten
Walking Mettauertal/Gansingen Statuten 1. Name, Sitz und Zweck 1.1. Name, Sitz 1.2. Zweck 2. Mitgliedschaft 2.1. Vereinsmitglieder 2.2. Beginn und Ende der Mitgliedschaft 3. Mittel 3.1. Mittel des Vereins
MehrCAMPUS NETZ. Vereinsstatuten. Von der Gründungsversammlung am 19. März 2009 genehmigt.
CAMPUS NETZ Vereinsstatuten Von der Gründungsversammlung am 19. März 2009 genehmigt. Angepasst an der Generalversammlung vom 15. März 2013 Vereinsstatuten CAMPUS NETZ - 2 - Art. 1 Name, Rechtsform und
MehrStatuten. Verein slowup Solothurn-Buechibärg
Statuten Verein slowup Solothurn-Buechibärg Inhaltsübersicht Artikel 1 Name, Sitz 2 Zweck 3 Mitgliedschaft 4 Austritt 5 Ausschliessung 6 Anspruch auf das Vereinsvermögen 7 Mitgliederbeitrag 8 Weitere Mittel
MehrSTATUTEN DES SWISS BIOSAFETY NETWORK
STATUTEN DES SWISS BIOSAFETY NETWORK (SBNet) Bern Ausgabe 2018 SBNet_Statuten_2018 1 I. Name und Sitz 1. Unter dem Namen Swiss Biosafety Network (abgekürzt SBNet ) besteht seit dem 01. Juli 2010 ein Verband,
MehrSTATUTEN. Der Verein engagiert sich in der Freizeitgestaltung für Familien der Gemeinde Kallnach.
STATUTEN 1. Name, Sitz und Zweck Art. 1.1 Unter dem Namen Elternkreis Kallnach/Niederried besteht gemäss Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Kallnach ein Verein. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
MehrSTATUTE N HPV RORSCHACH VEREIN IM DIENSTE FÜR MENSCHEN
STATUTE N HPV RORSCHACH VEREIN IM DIENSTE FÜR MENSCHEN I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1 Unter dem Namen HPV Rorschach (HPV genannt) besteht ein 1952 gegründeter Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit
MehrStatuten. des Vereins. Wings of Care (WIOCA)
des Vereins Wings of Care (WIOCA) Inhaltsverzeichnis 1. Name und Sitz 2. Zweck 3. Mitgliedschaft 4. Gönner 5. Mittel 6. Organisation 7. Vereinsversammlung 8. Befugnisse der Vereinsversammlung 9. Vorstand
MehrStatuten. des Quartiervereins St. Mangen
Statuten des Quartiervereins St. Mangen I. Name, Sitz und Zweck Artikel 1 Unter dem Namen "Quartierverein St. Mangen" besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches mit Sitz
MehrMAG Verei nsstatuten
MAG Verei nsstatuten I. Name, Sitz und Zweck Name, Sitz Art. 1 Unter dem Namen MAG Besteht mit Sitz in Aarau ein Verein gemäss den Bestimmungen Schweizerischen Zivilgesetzbuches. der Art. 60 ff. des Zweck
Mehr,,'~, ~ Yao Vashelll. Statuten I. NAME UND SITZ
Anschrlft Verein der Liechtensteiner Freunde von Yad Vashem Postfach 920 FL 9490 Vaduz yadvashem.liechtenstein@adon.li,,'~, ~ Yao Vashelll Verein der Liechtensteiner Freunde von Yad Vashem Statuten Verein
MehrAssociation of Ayurveda Professionals World Wide - AAPWW. Statuten I. NAME UND SITZ. Art. 1
Association of Ayurveda Professionals World Wide - Statuten I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "Association of Ayurveda Professionals World Wide (aapww)" besteht ein Verein im Sinne von Artikel 60
MehrSTATUTEN. des Vereins. Gewerbeverein Steinhausen. (der "Verein")
STATUTEN des Vereins Gewerbeverein Steinhausen (der "Verein") I. Name, Sitz, Dauer und Zweck des Vereins Artikel 1: Name, Sitz und Dauer Unter dem Namen Gewerbeverein Steinhausen besteht ein Verein gemäss
Mehr2 Der Verein ist politisch und konfessionell neutral und gemeinnützig.
Statuten I. Name, Sitz und Zweck 1 Art. 1 Name und Sitz 1 Unter dem Namen "Spielgruppe Arbon-Frasnacht" besteht ein gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz am Wohnort des Präsidenten.
MehrSatzung des Vereins reinsberg.er.leben e.v.
Satzung des Vereins reinsberg.er.leben e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Name des Vereins lautet reinsberg.er.leben.. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt
MehrStatuten des Elternvereins Holziken (gegründet )
Statuten des Elternvereins Holziken (gegründet 13.06.06) I. Name, Sitz und Zweck Art. 1: Name, Sitz Unter dem Namen Elternverein Holziken besteht ein Verein gemäss den Bestimmungen Art. 60 ff. des Schweizerischen
MehrStatuten der SGK Schweizerische Gesellschaft für Korrosionsschutz
Statuten der SGK Schweizerische Gesellschaft für Korrosionsschutz I. Allgemeines Art. 1 Name und Sitz 1 Unter dem Namen SGK Schweizerische Gesellschaft für Korrosionsschutz, SGK Société Suisse de Protection
Mehr