1 Einleitung. 2 Neuausgabe der DIN Gültigkeitsbereich
|
|
- Rosa Bärbel Weiss
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Geschäftsführer ift Rosenheim DIN und Energieeinsparverordnung EnEV Mindestanforderungen und Nachweismöglichkeiten Müssen Glasflächen in Zukunft kleiner werden? 1 Einleitung Die Mindestanforderungen an Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden sind je nach Zielsetzung in verschiedenen Regelwerken festgelegt. Das Kapitel 8 der DIN widmet sich den Mindestanforderungen an den Wärmeschutz im Sommer. Schutzziele sind hier der Benutzer (Schaffung eines erträglichen Raumklimas durch Schutz vor unangenehm hohen Raumtemperaturen im Sommer) sowie die Energieeinsparung (Vermeidung von Klimatisierungsbedarf und nachträglicher Klimatisierung). Dieser Abschnitt der Norm ist derzeit von der bauaufsichtlichen Einführung ausgenommen. Er wird dadurch verbindlich, dass die EnEV einen sommerlichen Mindestwärmeschutz verlangt, und für dessen Nachweis auf das Verfahren der DIN verweist. 2 Neuausgabe der DIN Die bisherige Ausgabe der DIN ist fast 10 Jahre alt und war überarbeitungsbedürftig. Daher wurde sie vom zuständigen Arbeitsausschuss des Normenausschusses Bauwesen die Norm überarbeitet. Die neue Fassung wurde vom DIN mit Ausgabedatum Februar 2013 herausgegeben. Die Neuausgabe wird privatrechtlich einzuhalten sein, nachdem davon auszugehen ist, dass sie den aktuellen anerkannten Stand der Technik darstellt. Hinsichtlich des sommerlichen Wärmeschutzes bezieht sich die aktuelle EnEV allerdings in einem datierten Verweis auf die bisherige Ausgabe der Norm. Für den EnEV-Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes gilt damit formal bis zu einer Neuausgabe der EnEV die bisherige Normausgabe. Es wird dem Planer jedoch empfohlen, sich auch für den sommerlichen Wärmeschutznachweis auf die neue Normausgabe zu stützen. Es ergeben sich durch die Überarbeitung des Verfahrens nun höhere ( schärfere ) Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz; folglich schließt die Einhaltung des sommerlichen Wärmeschutzes nach der neuen Normausgabe auch die Einhaltung der bisherigen Normausgabe ein (außer bei kleinen Fensterflächenanteilen aber da ist der sommerliche Wärmeschutz ja nicht so problematisch). Die Festlegungen der Neuausgabe zum sommerlichen Wärmeschutz bestimmen jenes Schutzniveau, das der Gebäudebesteller aktuell erwarten kann und welches damit ohnehin als geschuldet zu betrachten ist. 3 Gültigkeitsbereich Die Anforderungen der DIN an den sommerlichen Wärmeschutz gelten für alle Räume in Hochbauten, die auf übliche Innentemperaturen beheizt sind ( 19 C; Definition beheizt ) oder die mit solchen Räumen über offenen Raumverbund verbunden sind. Für niedrig beheizte Räume und Gebäude wie Werkhallen, Lagerhallen etc. und für Treppenräume außerhalb der thermischen Hüllfläche gelten die Anforderungen an den sommerlichen ift Rosenheim Seite 20 von 39
2 Wärmeschutz nicht, u.a. aus Kostengründen und aus Gründen der Verhältnismäßigkeit. Trotzdem sollten die entsprechenden Abschnitte der Norm sinngemäß beachtet werden. Auch eine eventuelle Erwartungshaltung des Bauherrn an die Nutzungsbedingungen und an die Beschaffenheit seines Objekts ist zu berücksichtigen. Generell gelten die Anforderungen für neue (zu errichtende) Gebäude, für Erweiterungen bestehender Gebäude und für neue Gebäudeteile in bestehenden Gebäuden. Selbstverständlich gelten sie nicht nachträglich für bereits bestehende Gebäude oder Gebäudeteile; hierfür sind immer die Anforderungen zum Zeitpunkt der Errichtung (Bestandsschutz) gültig. Auch dann, wenn andere Teile des Gebäudes neu gebaut werden und damit den neuen Anforderungen unterliegen. Tabelle 1 Überblick über die Gültigkeit der Mindestanforderungen der DIN : für verschieden beheizte Räume ift Rosenheim Seite 21 von 39
3 4 Was ist neu in der neuen DIN : ? Beim ersten Durchblättern fällt sofort auf: die neue DIN enthält eine neue Klimakarte, die nun auch noch bunt ist! Sie basiert auf den aktuellen Testreferenzjahren und ordnet den Standort des Gebäudes einer von drei Sommerklimaregionen zu. Letztere werden nur noch mit A, B und C bezeichnet, um irreführende Assoziationen (wie früher durch sommerkühl und sommerwarm ) zu vermeiden. Klima-Referenzstandorte (TRY) sind Rostock (A), Potsdam (B) und Mannheim (C). Wird der sommerliche Mindestwärmeschutz mittels einer dynamischen Simulation nachgewiesen, ist die Bewertungsgröße nicht mehr (wie bisher) die Überschreitungsdauer von Soll- Grenzwerten der Innentemperaturen, sondern es sind die Übertemperaturgradstunden der operativen Innentemperatur gegenüber den Bezugswerten der Innentemperatur. Die Bezugswerte der Innentemperatur betragen dabei 25 C (Sommer- Klimaregion A), 26 C (Sommer-Klimaregion B) und 27 C (Sommer-Klimaregion C). Hintergrund ist, dass die reine Überschreitungsdauer noch nichts über die Schwere der Überschreitung aussagt, während die Übertemperaturgradstunden ein Maß für die Dauer UND die Schwere der Überschreitung darstellen. Wie bisher auch, sind die Bezugswerte der Innentemperatur nicht als Grenzwerte zu verstehen, die nicht überschritten werden dürfen, sondern eben als die Bezugswerte der Innentemperatur für die Auswertung der Übertemperaturgradstunden. Für Nichtwohngebäude wurden die einzuhaltenden Übertemperaturgradstunden auf 500 Kh/a festgelegt, für Wohngebäude auf Kh/a. Dies trägt der Tatsache Rechnung, dass in Wohngebäuden eine thermisch unangenehme Situation durch die Nutzer leichter akzeptiert werden kann als am Arbeitsplatz, da zu Hause eher die Möglichkeit besteht in andere, kühlere Räume auszuweichen; außerdem sollte nach Ansicht des Normenausschusses der erforderliche Sonnenschutz für Wohngebäude im Vergleich zu heute nicht zu aufwändig werden. Das Sonneneintragskennwert-Verfahren (= das vereinfachte Nachweisverfahren für den sommerlichen Wärmeschutz) wurde überarbeitet und erweitert. Die Überarbeitung hatte so zu erfolgen, dass die Anwendung des vereinfachten Verfahrens im Vergleich zu einer dynamischen Gebäudesimulation auf der sicheren Seite liegt. Die neuen Sonneneintragskennwerte für das vereinfachte Nachweisverfahren wurden dabei aus einer Vielzahl an numerischen Gebäudesimulationen für unterschiedliche Raumgeometrien, Lagen, Bauweisen etc. abgeleitet. Das vereinfachte Nachweisverfahren erlaubt nun, zwei unterschiedlich hohe Nachtlüftungen abzubilden: einmal ein Nachtluftwechsel von 2,0/h (sofern im Wohnbereich die Möglichkeit zur nächtlichen Fensterlüftung besteht, kann dies generell bei Wohngebäuden angesetzt werden), und bei geschossübergreifender Nachlüftungsmöglichkeit z.b. über ein Atrium eine hohe Nachtlüftung von 5,0/h. Wird eine Lüftungsanlage eingesetzt, darf die Nachtlüftung gemäß Dimensionierung der Anlage angenommen werden. Der jeweils gewählte Ansatz ist zu dokumentieren. Passive Kühlung kann ebenfalls bereits im vereinfachten Verfahren berücksichtigt werden, um vor allem in einer frühen Planungsphase die Bewertung zu vereinfachen. Passive Kühlung meint in diesem Zusammenhang solche Systeme zur Raumkühlung, bei denen Energie ausschließlich oder nahezu ausschließlich zur Förderung des Kühlmediums erforderlich ist. Dies können z.b. thermisch aktivierte Bauteile mit Nutzung eines Sohlplattenkühlers oder Erdwärmetauschers (geothermische Kühlung, kein bivalenter Betrieb mit Kältemaschinen) oder Systeme mit Kühlung über indirekte Verdunstung (in monovalenter Betriebsweise) sein. Eine auf den Einzelfall bezogene Auslegung des Systems ist erforderlich. Im Gegensatz dazu stehen Systeme mit maschineller Kälteerzeugung, bei denen typischerweise ein Großteil der Energie für die Kälteerzeugung erforderlich ist. Solche Systeme sind energetisch ungünstiger. Die Randbedingungen für eine dynamisch-thermische Gebäudesimulation (als nicht-vereinfach- ift Rosenheim Seite 22 von 39
4 tes Verfahren zum Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes) wurden konkretisiert. Die dabei zu berücksichtigenden Anwesenheitszeiten für Wohnund Nichtwohnnutzung sind fest vorgegeben: Wohnnutzung mit einer Anwesenheit an 24 Stunden pro Tag an allen Tagen des Jahres; Büronutzung von Montag bis Freitag jeweils von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Bei den Berechnungen (sowohl in der Herleitung der Faktoren des Sonneneintragskennwert- Verfahrens als auch bei Nachweis mittels dynamischer Gebäudesimulation) wird eine strahlungsabhängige Steuerung mit einer Grenzbestrahlungsstärke von 300 W/M² bei Wohngebäuden und 200 W/m² bei Nichtwohngebäuden unterstellt. Für Nord ± 45 -orientierte Fenster beträgt die angesetzte Grenzbestrahlungsstärke 200 W/m² bei Wohn- und 150 W/m² bei Nichtwohngebäuden. Wird diese Bestrahlungsstärke überschritten, erfolgt eine Aktivierung der Sonnenschutzvorrichtung. Wird planerisch ein hiervon abweichender Betrieb des Sonnenschutzes vorgesehen, so kann dies im Nachweis mittels Simulation berücksichtigt werden und ist dann entsprechend zu dokumentieren. Bei nichtautomatischer Steuerung erfolgt bei Nichtwohngebäuden keine Aktivierung des Sonnenschutzes am Wochenende. Da für die Wohnnutzung 100% Nutzungszeit hinterlegt sind, unterscheiden sich Bild 1 g-wert im Zusammenspiel von Sonnenschutz und Verglasung bei Wohngebäuden in der Berechnung automatische und manuelle Steuerung nicht. Grundsätzlich ist von windunabhängiger Betriebsweise auszugehen, d.h. installierte (oder zu installierende) Windwächter werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Bauliche Verschattung darf berücksichtigt werden und ist entsprechend zu dokumentieren. Tabelle 7 der DIN mit den Anhaltswerten für Abminderungsfaktoren F c von Sonnenschutzeinrichtungen wurde überarbeitet und unterscheidet nun zwischen Zwei- und Dreifach-Wärmeschutzglas und Sonnenschutzglas. Sinnvoll ist jedoch die Verwendung von konkreten Herstellerangaben anstelle der Anhaltswerte der Norm, welche notwendigerweise auf der sicheren Seite liegen müssen. Allerdings muss der sommerliche Wärmeschutz so ausgelegt werden, dass zu seiner Einhaltung kein ganz geschlossener Sonnenschutz erforderlich wird (z.b. geschlossene Fensterläden, geschlossene Rolläden, Jalousien oder Raffstores mit 10 Lamellenstellung). Anderenfalls macht sonst die starke Verdunkelung der dahinterliegenden Räume den Einsatz von Kunstlicht erforderlich. Dies zieht wiederum einen erhöhten Energiebedarf nach sich und ist damit kontraproduktiv; auch kann die starke Verdunkelung für den Nutzer unangenehm sein. In diesem Zusammenhang wurde im Normenausschuss kontrovers diskutiert, ob die Abminderungsfaktoren für ganz geschlossenen Sonnenschutz in Tabelle 7 der Norm (in den Zeilen und 3.2.2) überhaupt aufgeführt werden sollten oder nicht, und ob sie, wenn sie aufgeführt wären, zu ihrer unbedarften, fehlerhaften Nutzung verführen könnten. Letztendlich sind die betreffenden Zeilen in die Tabelle aufgenommen worden, aber wurden mittels Fußnote gekennzeichnet als dienen (nur) der Information und sollten für den Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nicht verwendet werden. ift Rosenheim Seite 23 von 39
5 Tabelle 2 Bewertungskriterien von Sonnenschutzsystemen ift Rosenheim Seite 24 von 39
6 5 Zusammenfassung Als planerische und bauliche Maßnahmen zur Begrenzung der sommerlichen Raumtemperatur bieten sich u.a. an: außen- oder innenliegende Verschattung von Fensterflächen mit Ost-, Süd- und Westorientierung und/oder Einsatz von Sonnenschutzglas (je größer der Anteil der Fensterfläche an der Gesamtfläche der Außenbauteile ist, um so eher wird sich eine außenliegende Verschattung anbieten ggf. in Kombination mit Sonnenschutzglas); bei Schrägverglasungen mit Südorientierung ist eine gute Verschattung besonders wichtig wegen des starken Einfalls der Mittagssonne auf südgeneigte Flächen. Die Vermeidung von großen Fensterflächen in Ost-, Süd- und Westorientierung ohne Verschattung, vor allem bei geringer Wärmespeicherfähigkeit der innenliegenden Bauteile, ausreichende Wärmespeicherfähigkeit und - massen von innenliegenden Bauteilen, Verschattung südorientierter transparenter Flächen z.b. durch auskragende Dächer oder Balkone, die Möglichkeit zur erhöhten Nachtlüftung mit der nachts kühleren Außenluft, der Einsatz einer passiven Kühlung, gute Wärmedämmung der Außenbauteile (bei Außenbauteilen wirken sich außenliegende Wärmedämmschichten und innenliegende wärmespeicherfähige Schichten in der Regel günstig auf das sommerliche Raumklima aus). Hinsichtlich des sommerlichen Wärmeschutzes ist wichtig darauf hinzuweisen, dass nach Ansicht des Normenausschusses bei Gebäuden mit Wohnungen oder Einzelbüros und bei Gebäuden mit vergleichbarer Nutzung durch bauliche und planerische Maßnahmen die Notwendigkeit von Klimaanlagen im Regelfall vermieden werden kann. Darauf sind die Mindestanforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz der Norm ausgerichtet. Hinsichtlich einer Reihenfolge der Maßnahmen empfiehlt es sich, zunächst zu versuchen, durch bauliche und planerische Maßnahmen die Notwendigkeit maschinellen Kühlung ganz zu vermeiden. Ist dies nicht möglich, sollte zumindest angestrebt werden, durch planerische und bauliche Maßnahmen den (verbleibenden) Kühlkältebedarf möglichst weit zu reduzieren. Es ist anzuraten, anstelle der in der Norm tabellierten Anhaltswerte F C für die Abminderungsfaktoren des Sonnenschutzes die tatsächlichen Werte für den Gesamtenergiedurchlassgrad g tot des Glases inklusive des Sonnenschutzes zu verwenden, die sich für die gewählte Kombination aus Glas und Sonnenschutzvorrichtung ergeben. Die Bestimmung erfolgt dabei nach den bekannten Normen. Diese Wahlmöglichkeit bietet Herstellern die Möglichkeit, ihre Produkt bzw. Produktkombination positiv gegenüber den Anhaltswerten nach Norm abzuheben. Damit solche individuell bestimmten Werte in den Nachweis einfließen können, sind die Norm-F C -Werte nur als Anhaltswerte bezeichnet. Die Verwendung von zugesicherten Herstellerangaben ist damit kein Überschreiten der Grenzen der Norm, sondern wird ausdrücklich von ihr so erlaubt, und ist damit sowohl für den Nachweis des Sommerlichen Wärmeschutzes in der Planungsphase als auch für einen eventuellen späteren Nachweis im ausgeführten Zustand sinnvoll. Es wurde bei der Überarbeitung der DIN festgestellt, dass die Bewertung mittels des vereinfachten Sonneneintragskennwert-Verfahrens der bisherigen Normausgabe gut zur Bewertung mittels der jetzt vorgenommenen Simulationsrechnungen passte, wenn der grundflächenbezogene Fensterflächenanteil bei etwa 25% lag (entspricht etwa 50% fassadenflächenbezogen). Bei kleineren Fensterflächenanteilen bewertete das bisherige vereinfachte Verfahren zu scharf, bei größeren Fensterflächenanteilen zunehmend zu weich, jeweils verglichen mit den jetzt neu erfolgten Simulationen. Diese Fehlbewertung wurde für die Neuausgabe korrigiert, so dass jetzt das vereinfachte Verfahren und die Simulation zu vergleichbaren Ergebnissen kommen unabhängig vom Fensterflächenanteil. Dies bedeutet ift Rosenheim Seite 25 von 39
7 aber im Umkehrschluss, dass sich nun bei größeren Fensterflächenanteilen als 25% grundflächenbezogen eine strengere Bewertung im vereinfachten Verfahren ergibt als früher. Dies liegt jedoch nicht an einer pauschalen Verschärfung der Anforderungen, sondern vor allem an der Korrektur der Bewertungskurve auf die Simulationsergebnisse. Die Konsequenz: nach der neuen Normausgabe werden tendenziell bereits bei mittleren Fensterflächenanteilen bessere Sonnenschutzmaßnahmen als bisher erforderlich (z.b. Sonnenschutzvorrichtung und/oder Sonnenschutzglas). Für die größere Nutzerbehaglichkeit ist die Unterstützung durch eine erhöhte Nachtlüftung (und/oder eine passive Kühlung) sinnvoll. Bei hohen bis sehr hohen Fensterflächenanteilen können solche oder weitere Maßnahmen zusätzlich zum sehr guten Sonnenschutz zwingend erforderlich werden, um den Nachweis des ausreichenden sommerlichen Wärmeschutzes zu erbringen. ift Rosenheim Seite 26 von 39
8 Geboren 1965 in Darmstadt/Hessen 1991 Diplom-Ingenieur (FH) Bauphysik und Grundlagen, FHT Stuttgart 1993 Master of Science Sound and Vibration Studies am ISVR, University of Southampton, UK mehrmals freier Mitarbeiter bei ebök, Ingenieurbüro für Energieberatung. Haustechnik und ökologische Konzepte Projektleiter Bauphysik beim IZF, Institut für Ziegelforschung Essen e.v., Essen 2000 Doktor-Ingenieur, Technische Universität Clausthal, über Untersuchungen zur Wärmeleitfähigkeit geschäumter Massen Abteilungsleiter Bauphysik & Bauteile im FIW München, Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.v. München seit 10/2012 Geschäftsführer ift Rosenheim mit den Schwerpunkten Betrieb und Strategie Labor- und Prüfbereich, Qualitätsmanagement sowie fachliche Leitung Bauphysik und Vertretung in den relevanten Normenausschüssen Weitere Funktionen und Tätigkeiten: Expertenausschüsse von Herstellern und Verbänden; Normungsgremien von DIN, CEN, ISO; Obmann DIN-Normenausschuss Wärmetransport (Wärmebrücken, Mindestanforderungen, Fachbericht Schimmelvermeidung in Wohngebäuden); Vertreter der Bauseite im DIN-Normenausschuß Energetische Bewertung von Gebäuden (DIN V 18599); Mitglied DIN- Lenkungsgremium EPBD und DIN-Koordinierungsausschuss Energieeinsparung und Wärmeschutz. Lehraufträge an der Freien Universität Bozen (Vertragsprofessur) im MSc-Kurs CasaClima/KlimaHaus und an der TU München am Lehrstuhl für Bauphysik. ift Rosenheim Seite 27 von 39
Neubauten Thermischer Komfort und sommerlicher Wärmeschutz. Thermischer Komfort. Referentin: B.Sc. Theresa Hecking GMW-Ingenieurbüro GmbH
Neubauten Thermischer Komfort und sommerlicher Wärmeschutz Thermischer Komfort 1 Referentin: B.Sc. Theresa Hecking GMW-Ingenieurbüro GmbH Thermischer Komfort Eigene Darstellung; Inhaltlich Klaus Daniels
MehrEnEV 2014 und Sommerlicher Wärmeschutz Vorgaben, Anforderungen und Auswirkungen
energiekonsens Bremer Impulse Bauen und Energie Bremen, 03.05.2017 EnEV 2014 und Sommerlicher Wärmeschutz Vorgaben, Anforderungen und Auswirkungen IPJ Ingenieurbüro P. Jung GmbH www.jung-ingenieure.com
MehrEnEV Sommerlicher Wärmeschutz
Seite 1 von 6 M.BP. Dipl.-Ing. Manuel Demel Manuel Demel, Produktingenieur Bauphysik Dipl.-Ing. Jürgen Benitz-Wildenburg, Leiter PR & Kommunikation EnEV 2016 - Sommerlicher Wärmeschutz Einfacher Nachweis
MehrEnEV Sonneneintragskennwert vs. Thermische Gebäudesimulation
EnEV 2014 Sonneneintragskennwert vs. Thermische Gebäudesimulation Steffen Rühl SOLAR-COMPUTER Bayern GmbH Geislbach 12, 84416 Taufkirchen Tel. 08084 / 94100 www.solar-computer.de Steffen Rühl SOLAR-COMPUTER
MehrNachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN (2013) Dr.-Ing. Karl-Heinz Dahlem
Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2 (2013) Energieberatertag 2013 Neustadt/Wstr., 05.12.2013 Rathausstr. 2 67688 Rodenbach Tel. 06374/70266 www.bauphysik-dahlem.de 1 VON WELCHEN FAKTOREN
MehrFÖRMLICHER NACHWEIS ZUM SOMMERLICHEN WÄRMESCHUTZ NACH DIN 4108 NEUBAU BÜROGEBÄUDE SCHÖNESTRASSE 1 IN BERLIN P 1000/13
ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR Ahornallee 1, 428 Weimar Telefon 03643 2447-0, Telefax 03643 2447-17 E-Mail ita @ ita-weimar.de, Internet http://www.ita-weimar.de FÖRMLICHER NACHWEIS ZUM SOMMERLICHEN WÄRMESCHUTZ
MehrSonnenschutz einfach geplant
Seite 1 von 7 ift Rosenheim Diagramme für den sommerlichen Wärmeschutz 1 Einleitung Energieeffiziente Gebäude benötigen einen wirksamen Sonnenschutz, insbesondere dann, wenn großzügige Fensterflächen geplant
MehrSommerlicher Wärmeschutz Die neue DIN
Baukonstruktion Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes Sommerlicher Wärmeschutz Die neue DIN 4108-2 Prof. Dr.-Ing. Julian Kümmel 1 2 Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes Sommerlicher Wärmeschutz Quelle:
MehrEntwurfshilfe für den sommerlichen Wärmeschutz nach DIN : Klimaregion C
Entwurfshilfe für den sommerlichen Wärmeschutz nach DIN 4108-2:2013-02 Klimaregion C Kiel Bremen Hamburg Schwerin Berlin Hannover Potsdam Magdeburg Dortmund Düsseldorf Köln Erfurt Leipzig Dresden Klimaregionen
MehrWÄRMESCHUTZ IM WINTERGARTENBAU
DIN 4108-2 EnEV Europäische Energie-Gesetzgebung bezüglich des Wintergartenbaus Dr. Martin H. Spitzner, Obmann DIN 4108-2 WÄRMESCHUTZ IM WINTERGARTENBAU Wintergarten in der EnEV und in der DIN 4108-2 Inhalt
MehrEnEV Auswirkungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) auf Fenster, Türen, Fassaden und Verglasungen in Nichtwohngebäuden Seite 1 von 6
Seite 1 von 6 M.BP., Dipl.-Ing.(FH) Manuel Demel, Produktingenieur Bauphysik, ift Rosenheim Dipl.-Ing.(FH) Jürgen Benitz-Wildenburg, Leiter PR & Kommunikation EnEV 2014 Auswirkungen der Energieeinsparverordnung
MehrEntwurfshilfe für den sommerlichen Wärmeschutz nach DIN : Klimaregion C
Entwurfshilfe für den sommerlichen Wärmeschutz nach DIN 4108-2:2013-02 Klimaregion C Kiel Bremen Hamburg Schwerin Berlin Hannover Potsdam Magdeburg Dortmund Düsseldorf Köln Erfurt Leipzig Dresden Klimaregionen
MehrSonnen/-Blendschutz und Tageslichtlenkung
Seite 1 von 7 M.BP. Dipl.-Ing. Manuel Demel Manuel Demel, Produktingenieur Bauphysik Dipl.-Ing. Jürgen Benitz-Wildenburg, Leiter PR & Kommunikation Der sommerliche Wärmeschutz sowie die Tageslichtqualität
MehrVortrag Aktionskreis Energie 09.09.2014
Vortrag Aktionskreis Energie 09.09.2014 EnEV 2014: Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz eingehalten werden. DIN 4108-2 2013-2: Durch Mindestanforderungen
MehrFachtagung. Wintergartenbau-Praxis heute und morgen. Mindestwärmeschutz und sommerlicher Wärmeschutz im Wintergartenbau die neue DIN :
Fachtagung Wintergartenbau-Praxis heute und morgen Mindestwärmeschutz und sommerlicher Wärmeschutz im Wintergartenbau die neue DIN 4108-2:2013-02 Dr. Steffen Spenke, Sachverständiger, Berlin (komplette
MehrKühlen Kopf bewahren Begrenzung nicht nutzbarer solarer Effekte. Kühlen Kopf bewahren. Die Begrenzung nicht nutzbarer solarer Effekte
Kühlen Kopf bewahren Die Begrenzung nicht nutzbarer solarer Effekte Der Effekt (lat.: effectum zu efficere = bewirken) eine durch eine bestimmte Ursache hervorgerufene Wirkung Die Intensität der Sonneneinstrahlung
MehrPlanungspraxis mit Hilfe der thermischen Simulation anhand von Projektbeispielen
Planungspraxis mit Hilfe der thermischen Simulation anhand von Projektbeispielen Dipl.-Ing. Roland Miller 3.02.01 Theaterschiff Stuttgart 04.07.2014 www.kurz-fischer.de Winnenden Halle (Saale) Bottrop
Mehr6.2.6 Sommerlicher Wärmeschutz nach DIN
Modul 6 Erläuterung des Nachweisverfahrens 79 6.2.6 Sommerlicher Wärmeschutz nach DIN 4108-2 Nicht nur zu geringer Wärmeschutz im Winter, sondern auch ungenügender Sonnenschutz im Sommer können zu erhöhtem
MehrHolz macht Lust auf mehr. Unternehmermagazin für Holzbau und Ausbau August. Komfort und Technik. Wohngesundheit Holz tut gut
8.213 ISSN 944-5749 12,8 C= Unternehmermagazin für Holzbau und Ausbau Wohngesundheit Holz tut gut Fenster, Türen, Tore Schutz mal drei Energieeffizienz Wissen ist Markt Komfort und Technik Holz macht Lust
MehrHygienisch bedingter (winterlicher) Mindestwärmeschutz
3.1.4 Hygienisch bedingter (winterlicher) Mindestwärmeschutz Tafel 3.1: Mindestwerte für Wärmedurchlasswiderstände von Bauteilen [3.6] Zeile Bauteile Wärmedurchlasswiderstand R [m 2 K/W] 1 2 Außenwände;
MehrDarstellung der Umsetzung des sommerlichen Wärmeschutzes an ausgeführten Projekten
energiekonsens Bremer Impulse Bauen und Energie Bremen, 03.05.2017 Darstellung der Umsetzung des sommerlichen Wärmeschutzes an ausgeführten Projekten IPJ Ingenieurbüro P. Jung GmbH www.jung-ingenieure.com
MehrBauphysik Apero SIA 180:2014 Sommerlicher Wärmeschutz
Bauphysik Apero SIA 180:2014 Sommerlicher Wärmeschutz Achim Geissler Raumtemperatur & Leistungsfähigkeit Raumtemperatur Leistungsfähigkeit 2000-2011 Leuwico GmbH, Wiesenfeld Bauphysik-Apero - SIA 180:2014
MehrEnergetische Anforderungen an die Gebäudehülle
Energetische Anforderungen an die Technische Universität Kaiserslautern Fachgebiet Bauphysik, Technische Gebäudeausrüstung, Baulicher Brandschutz Prof. Dr. rer. nat. H. Heinrich Aktuelle Anlässe Inkrafttreten
Mehr11.2 Sommerlicher Wärmeschutz
11.2 Sommerlicher Wärmeschutz Aufgabenstellung Die Sicherstellung der Behaglichkeit in Räumen im Sommer ist Aufgabe des sommerlichen Wärmeschutzes. Besonders wichtig ist das Schlafen bei angenehmen Temperaturen
MehrEnergieeinsparverordnung 2014
Energieeinsparverordnung 2014 Auswirkungen auf die zweischalige Wandkonstruktion, Wärmebrückenoptimierte Regeldetails, ommerlicher Wärmeschutz Dr.-Ing. Kai child Technische Universität Dortmund child -
MehrAnhaltswerte für Abminderungsfaktoren Raffstoren
Grundlagen In die Bewertung des sommerlichen Wärmeschutzes geht der Gesamtenergiedurchlassgrad g tot für die Kombination Sonnenschutz und Verglasung oder der Abminderungsfaktor F C ein. Der F C -Wert berechnet
MehrThemenblock 1: Geschichte der Verordnungen
Themenblock 1: Geschichte der Verordnungen 07. Oktober 2010 Seite: 1 Inhaltsverzeichnis Grundlagen Seite 03 Wärmeschutzverordnung 17.08.1977 Seite 04 07 Wärmeschutzverordnung 24.02.1982 Seite 08 09 Wärmeschutzverordnung
Mehr5 Anforderungen an zu errichtende Wohngebäude
18 Energieeinsparverordnung 27 5 Anforderungen an zu errichtende Wohngebäude 5.1 Allgemeines Die im nachfolgenden Kapitel beschriebenen Anforderungen gelten für zu errichtende Wohngebäude (Neubauten).
MehrEnergieeffizienz und Behaglichkeit durch Sonnenschutzsysteme. Ulrich Lang
Energieeffizienz und Behaglichkeit durch Sonnenschutzsysteme Ulrich Lang Anforderungen Hitzeschutz Schallabsorption Regenschutz Gestaltung Blendschutz Transparenz liefern Sonnenschutz Einbruchschutz Insektenschutz
MehrBewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Neubau Unterrichtsgebäude Technische Qualität Technische Ausführung Wärme- und Tauwasserschutz
Relevanz und Zielsetzungen Ziel ist die Minimierung des Wärmebedarfs für die Raumkonditionierung von Gebäuden bei gleichzeitiger Sicherstellung einer hohen thermischen Behaglichkeit und der Vermeidung
MehrHitzeschutz mit Hochleistungsdämmung
P R E S S E I N F O R M A T I O N 14. April 2014 Hitzeschutz mit Hochleistungsdämmung Expertentipps für einen kühlen Kopf in heißen Sommern Sonne satt und laue Abende im Freien: Fast jeder freut sich auf
MehrEnergieeffizientes Bauen am Beispiel eines Hotelneubaus in Ingelheim am Rhein. Masterarbeit Laura Stiehl
Energieeffizientes Bauen am Beispiel eines Hotelneubaus in Ingelheim am Rhein Masterarbeit Laura Stiehl Gliederung 1 Anlass, Ziele und Methoden 2 Aufbau der Masterarbeit 3 Vorstellung des Praxisbeispiels
MehrBewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude. Technische Qualität Technische Ausführung Wärme- und Tauwasserschutz
Relevanz und Zielsetzung Ziel ist die Minimierung des Wärmebedarfs für die Raumkonditionierung von Gebäuden bei gleichzeitiger Sicherstellung einer hohen thermischen Behaglichkeit und der Vermeidung von
MehrFenster und Fassaden als Solarkraftwerk
Seite 1 von 7 ift Rosenheim Solar Power contra Sonnenschutz und Behaglichkeit 1 Solare Gewinne überall Der Begriff erneuerbare Energien ist in aller Munde und zum Synonym für saubere Energien geworden.
MehrTechnische Information zum Thema. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Technische Information zum Thema Energieeinsparverordnung (EnEV) Inhalt: Vorwort... 2 Inhalte der EnEV... 2 Faustregeln für die Bauteile Wintergärten, Fenster, Falt- oder Schiebesysteme in Bezug auf die
MehrEnEV-Praxis EnEV-Novelle leicht und verständlich dargestellt
Prof. Dr.-Ing. Klaus W. Liersch Dipl.-Ing. Normen Langner EnEV-Praxis EnEV-Novelle 2004 - leicht und verständlich dargestellt 2., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage /Bauwerk EnEV-Praxis
Mehr1. Aufgabe (Energieeinsparverordnung 2009):
Ingenieurholzbau und 1. Aufgabe (Energieeinsparverordnung 2009): Für das in der Skizze dargestellte zu errichtende Wohngebäude (Reihenmittelhaus) sind die Nachweise nach der Energieeinsparverordnung (EnEV
MehrDr.-Ing. Kai Schild, Technische Universität Dortmund
Bewertung von Wärmebrückeneinflüssen Dr.-Ing. Kai Schild, Technische Universität Dortmund Energieberatertag 2014, Nieder-Olm 1 Problembeschreibung 1. Entwurf Habitat 67, Montreal Energieberatertag 2014,
MehrBewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Neubau Laborgebäude Technische Qualität Technische Ausführung Wärme- und Tauwasserschutz
Relevanz und Zielsetzungen Ziel ist die Minimierung des Energiebedarfs für die Raumkonditionierung von Gebäuden bei gleichzeitiger Sicherstellung einer hohen thermischen Behaglichkeit und der Vermeidung
MehrSommerlicher Wärmeschutz ungelöst?
Philipp Plathner, BSc, PhD ift Rosenheim Die Bewertung transparenter Bauteile im sommerlichen Wärmeschutz 1 Einführung Ziel des sommerlichen Wärmeschutzes ist es, im Sommer angenehme Temperaturen in Gebäuden
MehrEnergiebedarfsausweis nach 13 Energieeinsparverordnung
Energiebedarfsausweis nach 13 Energieeinsparverordnung I. Objektbeschreibung Bezeichnung Reihenendhaus Nutzungsart Wohngebäude PLZ, Ort 21614 Buxtehude Straße, Haus-Nr. Beispielstraße 3a Baujahr 2003 Jahr
MehrStellungnahme zum Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes Bearbeitungsstand:
FLiB e.v., Storkower Straße 158, 10407 Berlin BMWi, Referat IIC2 MR Andreas Jung BMUB, Referat IB4 MR Dr. Jürgen Stock per mail an: buero-iic2@bmwi.bund.de; buero-ib4@bmub.bund.de Montag, 30. Januar 2017
MehrVor- und Nachteile wärmespeichernder Dämmsysteme
Vor- und Nachteile wärmespeichernder Dämmsysteme Messeforum Innovative Dämm- und Baustoffe Messe Heim+Handwerk Florian Antretter München 28. November 2014 Auf Wissen bauen Inhalt Dämmstoffe und Wärmespeicherkapazität
MehrENERGIEEFFIZIENTES BAUEN UND SANIEREN Vorlesung
ENERGIEEFFIZIENTES BAUEN UND SANIEREN 31.03.2011 3. Vorlesung Grundlagen der EnEV und Energieausweis Bisher in der Vorlesung kennengelernt Ziele und Ansätze der EnEV Historische Entwicklung Flankierende
Mehr2 Energie Begriffe und Definitionen Gesetze, Verordnungen und Normen...23
Teil I Wohngebäude 0 Einleitung Wohngebäude...14 1 Energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden... 15 1.1 Wohnkomfort...16 1.2 Wirtschaftlichkeit...16 1.3 Umwelt...16 2 Energie...17 2.1 Begriffe und
MehrDie neue EnEV: Was gilt ab wann?
Die neue EnEV: Was gilt ab wann? 3.01.01 Theaterschiff Stuttgart 04.07.2014 Christian Zander, B.Eng. www.kurz-fischer.de Winnenden Halle (Saale) Bottrop Feldkirchen-Westerham Bretten Gliederung 1. Entwicklung
MehrWÄRMEDÄMMUNG AM FENSTER
WIE WIRD DER WÄRMEDURCHGANGSKOEFFIZIENT U RICHTIG ERMITTELT? WAS IST BEZÜGLICH DER ENEV UND DES MINDESTWÄRMESCHUTZES ZU BEACHTEN? www.rehau.de Bau Automotive Industrie Gliederung Wie wird der Wärmedurchgangskoeffizient
MehrWeiterführende Informationen. 5. DIN EN (Februar 2001) Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden
BlowerDoor Weiterführende Informationen 1. Aktuelle gesetzliche Anforderungen an die Luftdichtheit von Gebäuden 2. Normen und Grenzwerte für die Messung der Luftdurchlässigkeit n 50 mit der BlowerDoor
MehrEnEV- und KfW-Anforderungen
Projekt: EnEV-Anforderungen EnEV- und KfW-Anforderungen Jahres-Primärenergiebedarf q p [kwh/(m²a)] Transmissionswärmeverlust H t [W/(m²K)] Ist-Wert mod. Altbau EnEV-Neubau - 15 % - 30 % - 50 % Neubau %
Mehr2.3 Energetische Bewertung von
Seite 1 Die Norm DIN V 18599 entstand im Ergebnis der Arbeit eines gemeinsamen Arbeitsausschusses der DIN- Normenausschüsse Bauwesen, Heiz- und Raumlufttechnik und Lichttechnik. Die Veröffentlichung der
MehrNeues Beiblatt 2 zu DIN 4108
an: V E R T E I L E R Technischer Bericht cc: Xella Baustoffe GmbH Technologie und Marketing Datum: 18.11.2003 Zeichen: BH von: Horst Bestel Technischer Bericht 6/2003 Neues Beiblatt 2 zu DIN 4108 Zusammenfassung:
MehrEnEV in der Praxis PROBELEKTION
ONLINE-ZERTIFIKATS-SCHULUNG PROBELEKTION Welche Berechnungsverfahren gibt es und wie setzen Sie diese ein? www.akademie-herkert.de Haben Sie noch Fragen? Haben Sie Fragen? Dann kontaktieren Sie einfach
MehrAUS FORSCHUNG UND TECHNIK
Der Hochleistungs-Dämmstoff AUS FORSCHUNG UND TECHNIK 2004 NR. 4 Sommerlicher Wärmeschutz Herausgeber: IVPU Industrieverband Polyurethan-Hartschaum e.v. Das Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.v. (FIW)
MehrEnergiegespräch 2016 II ES. Zukunft der Energieversorgung im Wohngebäude. Klaus Heikrodt. Haltern am See, den 3. März 2016
Energiegespräch 2016 II ES Zukunft der Energieversorgung im Wohngebäude Klaus Heikrodt Haltern am See, den 3. März 2016 Struktur Endenergieverbrauch Deutschland Zielsetzung im Energiekonzept 2010 und in
MehrSommerlicher Wärmeschutz
BK 1: Sommerlicher Wärmeschutz 16. März 2011 Seite: 1 Inhaltsverzeichnis Kühlbedarf Seite 3 DIN 4108-2 von 7/2003 Seite 4-10 Abschätzung der Kühllast Seite 11-12 Energieeinsparverordnung Seite 13 Beispiel
MehrBewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Neubau Laborgebäude 4.1.1
Relevanz und Zielsetzungen Anforderungen an den baulichen unterliegen den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik. Mindestanforderungen sind in der DIN 4109 festgelegt. Damit ist der nach dem Bauordnungsrecht
MehrWie ist eine Bodenplatte abzubilden, die innerhalb des 5m Bereichs gedämmt und außerhalb ungedämmt ist?
DIN V 18599 Frage & Antwort des Monats März 2011 Frage: Wie ist eine Bodenplatte abzubilden, die innerhalb des 5m Bereichs gedämmt und außerhalb ungedämmt ist? Gastbeitrag Dipl.-Ing. (FH) Lutz Friederichs
MehrBewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Neubau Unterrichtsgebäude 3.1.2
Relevanz und Zielsetzungen Der thermische Komfort in Unterrichtsgebäuden bildet eine Grundlage für effizientes und leistungsförderndes Lernen. Darüber hinaus beeinflusst die Art, wie der thermische Komfort
MehrDynamische Simulation zur Beurteilung des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN
Dynamische Simulation zur Beurteilung des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2 Fachforum Sommerlicher Wärmeschutz von Gebäuden Florian Antretter Bauzentrum München 20. Oktober 2015 Auf Wissen bauen
MehrAuftraggeber: Stelzer Alutechnik GmbH Danziger Str Gammertingen. Bauvorhaben/Kunde/Projekt: Integralfenster HA-Multiframe Integral 2020
Seite 1 von 12 Auftraggeber: Stelzer Alutechnik GmbH Danziger Str. 12 72501 Gammertingen Bauvorhaben/Kunde/Projekt: Integralfenster HA-Multiframe Integral 2020 Inhalt: Uf-Berechnungen für Profile nach
MehrKomfortforschung und Nutzerakzeptanz Soziokulturelle Kriterien zur Nachhaltigkeitsbewertung in Bürogebäuden
Komfortforschung und Nutzerakzeptanz Soziokulturelle Kriterien zur Nachhaltigkeitsbewertung in Bürogebäuden Fraunhofer Institut für Bauphysik Holzkirchen IBO-Kongress Wien 19.-20. Februar 2009 Deutsches
MehrAnhaltswerte für Abminderungsfaktoren Fenster-Markisen
Grundlagen In die Bewertung des sommerlichen Wärmeschutzes geht der Gesamtenergiedurchlassgrad g tot für die Kombination Sonnenschutz und Verglasung oder der Abminderungsfaktor F C ein. Der F C -Wert berechnet
Mehr1. Aufgabe (Wärmeschutz)
Ingenieurholzbau und 1. Aufgabe (Wärmeschutz) Gegeben ist die Außenwand eines Wohnhauses; siehe Skizze. 1. Berechnen Sie den Wärmedurchgangswiderstand R T. 2. Berechnen Sie den Wärmedurchgangskoeffizienten
MehrAuftraggeber: Fieger Lamellenfenster GmbH Auf der Aue Birkenau i. Odw. Bauvorhaben/Kunde/Projekt: Lamellenfenster FLW40 ungedämmt
Seite 1 von 5 Auftraggeber: Fieger Lamellenfenster GmbH Auf der Aue 10 68488 Birkenau i. Odw. Bauvorhaben/Kunde/Projekt: Lamellenfenster FLW40 ungedämmt Inhalt: Uf-Berechnungen für Profile nach DIN EN
Mehr4. Energietag der Ingenieurkammer Niedersachsen. - Bauqualität und EnEV - Teil 1 Anforderungen an die Planer. Referentin: Dipl.- Ing.
4. Energietag der Ingenieurkammer Niedersachsen - Bauqualität und EnEV - Teil 1 Anforderungen an die Planer Referentin: Dipl.- Ing. Britta Kemper OP Engineers GmbH Infanterieweg 9a 26129 Oldenburg 4. Energietag
MehrProf. Dr. Anton Maas
EnEV 2014 im Detail Wirtschaftlichkeit der energetischen Anforderungen Prof. Dr. Anton Maas Wirtschaftlichkeit EnEV 2014 - Folie 1 Referenzbau- und -anlagentechnik für Wohngebäude EnEV 2009 (wesentliche
MehrDie Entwürfe der Arbeitsgruppe werden dann in den Sitzungen der Fachkommission beraten.
Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung Teil 14 Dr. Justus Achelis, DIBt* Die Bundesregierung hat auf Grund des 1 Abs. 2, des 2 Abs. 2 und 3, des
MehrAufgabe. Note KLAUSUR IM FACH BAUPHYSIK: WS 2006 / 2007 ( ) Hinweise zur Bearbeitung
TU Berlin Fachgebiet Allgemeiner Ingenieurbau Aufgabe möglich Punkte erreicht Univ.-Prof. Dr. E. Cziesielski 1 34+4 Frau Herr Name... 2 40 3 26 Vorname... Matr.-Nr.... Summe 100 Note KLAUSUR IM FACH BAUPHYSIK:
MehrPrüfbericht Nr. 2315-140-2005
Seite 1 von 11 Prüfbericht Nr. 2315-140-2005 Wärmebrückenanalyse einer Rollladenkasten-Einbausituation für eine entsprechende Wärmebrückenbewertung gemäß EnEV, Anhang 1 Nr. 2.5, Absatz b) Antragsteller
MehrWärmebrückenkatalog für illbruck Vorwandmontage-System
Stand: 12.06.2015 Roland Steinert, BAUWERK Ingenieurbüro für Bauphysik Jacek Goehlmann und Wolfram Kommke, Planungsteam Bauanschluss Wärmebrückenkatalog für illbruck Vorwandmontage-System Die Vervielfältigung
MehrWärmeschutzverordnung (WärmeschutzVO)
Wärmeschutzverordnung (WärmeschutzVO) Verordnung über einen Energiesparenden Wärmeschutz bei Gebäuden in der Fassung der Bekanntmachung vom 16 August 1994 (BGBl I 1994 S 2121) Inhalt 1 Abschnitt: Zu errichtende
MehrEnergieeffizienz bei Verwaltungsgebäuden
Energieeffizienz bei Verwaltungsgebäuden Gliederung EnEV Zielfindung Bauausführung Wärmeschutz Tageslicht und Beleuchtung Heizung Regelungstechnik Elektrische Verbraucher Beispiele Ausblick/ Fazit Richtlinien
MehrEnEV Anhang 1 Anforderungen an zu errichtende Gebäude mit normalen Innentemperaturen (zu 3)
EnEV 2004 - Anhang 1 Anforderungen an zu errichtende Gebäude mit normalen Innentemperaturen (zu 3) 1. Höchstwerte des Jahres-Primärenergiebedarfs und des spezifischen Transmissionswärmeverlusts (zu 3 Abs.
Mehrzur Entscheidung über die Einbaulage der Sonnenschutzvorrichtungen
Formblatt C zur Entscheidung über die der Sonnenschutzvorrichtungen 1/5 Formblatt C Formblatt C zur Entscheidung über die der Sonnenschutzvorrichtungen zur Entscheidung über die der Sonnenschutzvorrichtungen
MehrBerechnung der Energieeffizienz im Nichtwohnungsbau nach EnEV Dr.-Ing. K.-H. Dahlem TU KL, EOR-Forum Dr.-Ing. K.- H.
Berechnung der Energieeffizienz im Nichtwohnungsbau nach EnEV 2007 Dr.-Ing. K.-H. Dahlem EOR-Forum 2008 TU KL, 12.06.2008 18599_G_1-1 Klimawandel: Die Fieberkurve der Erde Quelle: Die Rheinpfalz, 03. Feb.
MehrSonnenschutz in der Fassade wohin mit Sonne und Licht?
Seite 1 von 12 Dipl.-Phys. Michael Rossa, stellv. Leiter ift Akademie Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Benitz-Wildenburg, Leiter PR & Kommunikation ift Rosenheim Sonnenschutz in der Fassade wohin mit Sonne und Licht?
MehrMicroShade. EnEV 2014 Anleitung
MicroShade EnEV 2014 Anleitung MicroShade ist ein effektiver Sonnenschutz, der aus Mikrolamellen in einem Band aus rostfreiem Stahl besteht. Das MicroShade Band wird innen in eine 2-oder 3-fach Low-E-Verglasung
MehrEnEV-Praxis 2009 Wohnbau
Prof. Dr.-Ing. Klaus W. Liersch Dr.-Ing. Normen Langner EnEV-Praxis 2009 Wohnbau leicht und verständlich 3., aktualisierte Auflage ~auwerk Inhaltsverzeichnis EnEV-Praxis EnEV 2009 für Wohngebäude -.leicht
Mehr1. Objektbeschreibung. Datum der Aufstellung: 16. Mai Bezeichnung des Gebäudes oder des Gebäudeteils Nutzungsart Straße und Hausnummer :
Energiebedarfsausweis nach 13 der Energieeinsparverordnung für den Neubau eines Gebäudes mit normalen Innentemperaturen Nachweis nach Anhang 1 Ziffer 2 der EnEV (Monatsbilanzverfahren) 1. Objektbeschreibung
MehrPRESSEINFORMATION EnEV 2013 und EnEV easy. Konsequenzen für Fenster, Fassaden, Türen und Glas. Belegexemplar an. vom 13.
PRESSEINFORMATION 12-08-70 vom 13. September 2012 Konsequenzen für Fenster, Fassaden, Türen und Glas Die neue EnEV nimmt konkretere Formen an, so dass eine erste Analyse der Konsequenzen für Fenster, Fassaden,
MehrAbschlussbericht. Stand: Februar Förderprogramm Energetische Beratung bei der Sanierung von Unternehmensgebäuden im Stadtgebiet München
Abschlussbericht Förderprogramm Energetische Beratung bei der Sanierung von Unternehmensgebäuden im Stadtgebiet München Stand: Februar 2017 I. Vorhabensbeschreibung Antragsteller Name/Firma PLZ Ort Angaben
MehrEnEV - Neue Regeln ab
EnEV - Neue Regeln ab 01.01.2016 Jetzt ist es soweit!! www.thermo-line.de thermo-line@gmx.de BH Alle Rechte vorbehalten. Ausdruck, datentechnische Vervielfältigung (auch auszugsweise) oder Veränderung
MehrAuszug aus der Nichtamtlichen Lesefassung vom 16. Oktober 2013, stark reduziert für den Anwendungsfall Dacheindeckung.
EnEV 2014 Auszug aus der Nichtamtlichen Lesefassung vom 16. Oktober 2013, stark reduziert für den Anwendungsfall Dacheindeckung. 1 Anwendungsbereich (2) Diese Verordnung gilt 1. für Gebäude, soweit sie
MehrEnEV 2014 und Gebäudeautomation
und Gebäudeautomation Martin Hardenfels WAGO Kontakttechnik GmbH & Co. KG 1 Was ist der Unterschied zu den Energie Einspar Verordnungen davor? In der wird erstmals der Automationsgrad des Gebäudes berücksichtigt.
MehrGegenstand: Hebe-Schiebetür-Profile WF-VARIO LUX-HST i-passiv aus Holz-Aluminium mit Purenit Dreifach-Isolierglas, SwisspacerV-Randverbund
Seite 1 von 11 Auftraggeber: Stelzer Alutechnik GmbH Danziger Str. 12 72501 Gammertingen Inhalt: U f -Berechnungen für Profile nach DIN EN ISO 10077-2 U g -Berechnungen für Verglasung nach DIN EN 673 und
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
65 Anlage 6 (zu 6) Muster Energieausweis Wohngebäude Gültig bis: Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Gebäudefoto (freiwillig) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche
MehrBewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude. Technische Qualität Technische Ausführung Wärme- und Tauwasserschutz
Relevanz und Zielsetzungen Ziel ist die Minimierung des Wärmebedarfs für die Raumkonditionierung von Gebäuden bei gleichzeitiger Sicherstellung einer hohen thermischen Behaglichkeit und der Vermeidung
MehrStudie EnEV 2002 BRUCK ZUM GLÜCK GIBT S. Ein typisches Einfamilienwohnhaus nach der Energieeinsparverordnung EnEV
ZUM GLÜCK GIBT S BRUCK INGENIEURBÜRO FÜR BAUSTATIK BAUPHYSIK SCHALLSCHUTZ BRANDSCHUTZ ENERGIEBERATUNG BLOWER DOOR Studie Ein typisches Einfamilienwohnhaus nach der Energieeinsparverordnung EnEV Erstellt
MehrINNENLIEGENDER ROLLOS & CO. SONNENSCHUTZ. BEHAGLICH UND ENERGIEEFFIZIENT.
INNENLIEGENDER. ROLLOS & CO. BEHAGLICH UND ENERGIEEFFIZIENT. 2 3 Wussten Sie, dass 46% 1) der Energie weltweit in der Nutzung von Gebäuden verbraucht wird? Oder, dass 7% 1) des gesamten Energiebedarfs
MehrAuftraggeber: Südtirol Fenster GmbH Industriezone Gais Italien. Bauvorhaben/Projekt: --
Seite 1 von 19 Auftraggeber: Südtirol Fenster GmbH Industriezone 16 39030 Gais Italien Bauvorhaben/Projekt: -- Inhalt: Vergleich des thermischen Verhaltens des Fenstersystems Primus 92 mit und ohne Einbausituation
MehrJahrestagung Bundesverband Wintergarten Prof. Dr. Anton Maas
Jahrestagung Bundesverband Wintergarten 2012 Wintergartenbau Praxis heute und morgen Sommerlicher Wärmeschutz und EnEV 2012 Prof. Dr. Anton Maas Sommerlicher Wärmeschutz Neufassung der DIN 4108-2 - Anlässe
MehrSIA 380/1 Thermische Energie im Hochbau
Revidierte Norm gültig ab 1. März 2007 alte Norm bleibt gültig bis Ende 2007 Anlass zur Revision: neue Formel für Ausnutzungsgrad der freien Wärme bei nur tagsüber benutzten Räumen gemäss EN 13790 Erfahrungen
MehrTafel 3.1: Mindestwerte für Wärmedurchlasswiderstände von Bauteilen [3.6] Zeile. Bauteile
3.1.4 Durch Mindestanforderungen an den Wärmeschutz der Bauteile im Winter nach DIN 4108- [3.6] in Verbindung mit den erforderlichen Maßnahmen des klimabedingten Feuchteschutzes nach Teil 3 der DIN 4108
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) gültig bis: 09 / 2020 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche A N Erneuerbare
MehrAnwendung des Modellgebäudeverfahrens nach 3 Absatz 5 EnEV
Anwendung des Modellgebäudeverfahrens nach 3 Absatz 5 EnEV KURZ: ENEV EASY LINK Quelle: https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?page.navid=official_starttoofficial_view_publication&session.sessionid=53c3b0b45809622dccfc86942352314d&fts_search_list.selected=0057266ce2a3ca15&
MehrDie Anwendung des Gebäudeenergieausweises. in der praktischen Arbeit
I.H.M. Fachtagung 03.03.2008 Die Anwendung des Gebäudeenergieausweises in der praktischen Arbeit Dipl.-Ing. (FH) Achim Zitzmann VDI Ingenieur für Physikalische Technik Staatlich anerkannter Energieberater
Mehr1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis
Seite 1 1.1 1.1 1 Service und Verzeichnisse Expertenservice Energieportal 1.1 1.2 Herausgeber und Autoren 1.3 Stichwortverzeichnis 1.4 Literaturverzeichnis 1.5 Lizenzvereinbarung 2 Die aktuelle EnEV 2.1
MehrProjekt: Isothermendarstellung:
Seite 1 von 7 Projekt: Beispielberechnung Fenster/Fenstereinbau Inhalt: U f -Berechnungen für Profile nach DIN EN ISO 10077-2 U w -Berechnungen für Fenster nach DIN EN ISO 10077-1 Ψ g -Berechnungen für
Mehr