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1 Forum für Wissen 2014: Energiepolitik 2050 Guido Federer Bundesamt für Energie BFE, Mühlestrasse 4, CH-3063 Ittigen guido.federer@bfe.admin.ch Bundesrat und Parlament haben im Jahr 2011 im Nachgang zur Reaktorkatastrophe von Fukushima einen Grundsatzentscheid für einen schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie gefällt. Dieser Entscheid sowie weitere, seit Jahren zu beobachtende, tiefgreifende Veränderungen im internationalen Energieumfeld bedingen einen sukzessiven Umbau des Schweizer Energiesystems bis ins Jahr Hierfür hat der Bundesrat die Energiestrategie 2050 erarbeitet. Diese baut auf den drei Pfeilern Strom- und Energieverbrauch senken, Anteil erneuerbarer Energien fördern sowie Um- und Ausbau der elektrischen Netze und der Energiespeicherung auf. Insbesondere der zweite und dritte Pfeiler haben potenziell Einfluss auf das Landschaftsbild, weshalb auf die Massnahmen der Energiestrategie in diesen Bereichen näher eingegangen wird. 1 Einleitung Am 11. März 2011 verwüsteten ein Erdbeben der Stärke 8,9 auf der Richterskala und ein darauffolgender Tsunami den Nordosten der japanischen Hauptinsel Honshu. Davon betroffen war auch der Standort des Kernkraftwerks Fukushima Daiichi mit seinen sechs Reaktoren. In den Blöcken I bis III kam es zur Kernschmelze. Grosse Mengen an radioaktivem Material wurden freigesetzt und kontaminierten Luft, Boden, Wasser sowie Nahrungsmittel in der land- und meerseitigen Umgebung. Bundesrat und Parlament haben daraufhin im Jahr 2011 einen Grundsatzentscheid für einen schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie gefällt. Die bestehenden fünf Kernkraftwerke sollen am Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebsdauer stillgelegt und nicht durch neue Kernkraftwerke ersetzt werden. Zusätzlich sind seit Jahren im internationalen Energieumfeld tiefgreifende Veränderungen zu beobachten. Speziell zu erwähnen sind die Entwicklungen hin zu einem freien Energie binnenmarkt in der EU sowie die Ziele 1 der EU für das Jahr 2020 und die damit zusammenhängende Förderung der erneuerbaren Energien. Es wird weiterhin erwartet, dass der weltweite Energieverbrauch zwischen 2011 und 2035 um mehr als einen Drittel zunimmt (IEA 2013), beim Stromverbrauch wird eine doppelt so hohe Zunahme erwartet. Die International Energy Agency sieht als Lösung insbesondere in der Energieeffizienz ein grosses Steigerungspotenzial. Aus diesen Gründen hat der Bundesrat die Energiestrategie 2050 (Energiestrategie 2050, vgl. Internetquellen) erarbeitet. Der Bundesrat setzt in erster Linie (erstes Massnahmenpaket) auf eine konsequente Erschliessung der vorhandenen Energieeffizienzpotenziale und in zweiter Linie auf eine nachhaltige Ausschöpfung der vorhandenen Potenziale der erneuerbaren Energien inklusive Wasserkraft. In einer zweiten Etappe der Energiestrategie 2050 (ab 2020) will der Bundesrat das bestehende Fördersystem durch ein Lenkungssystem ablösen. Da die Wirkungen der Energiestrategie auf die Landschaft primär von den 1 Senkung der Treibhausgasemissionen um mindestens 20 % gegenüber dem Stand von 1990, Steigerung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen auf 20 % der Gesamtenergieproduktion, Senkung des Energieverbrauchs um 20 % gegenüber dem voraussichtlichen Niveau von 2020 durch Verbesserung der Energieeffizienz. Anlagen zur Stromerzeugung und -verteilung im Inland ausgehen, konzentrieren sich die nachstehenden Ausführungen primär auf diesen Aspekt. 2 Stromversorgung heute Von der einheimischen Stromproduktion sind 60 Prozent erneuerbaren Ursprungs, der Grossteil aus der Wasserkraftnutzung. Der Anteil der Energie aus Sonne, Biomasse, Biogas, Wind und Abfall an den erneuerbaren Energien beträgt 3 Prozent. Rund 37 Prozent der Netto-Elektrizitätsproduk tion liefern die fünf Kernkraftwerke, der Rest stammt aus konventionell-thermischen Kraft- und Fernheizkraftwerken. Die Netto-Elektrizitätsproduktion ist seit Jahren recht stabil und lag im Jahr 2013 bei rund 66 TWh (BFE, 2013a), was in etwa dem schweizerischen Jahresverbrauch entspricht. Im Winter allerdings vermag die Produktion den im Vergleich zu den Sommermonaten gesteigerten Bedarf nicht zu decken, weshalb die Schweiz in dieser Zeit auf Stromimporte angewiesen ist. 3 Energiestrategie Ziele Mit der Energiestrategie 2050 verfolgt der Bundesrat die folgenden langfristigen Ziele bis 2050: 1. Energie- und Stromverbrauch senken: Dies ist eine Voraussetzung für alle weiteren Massnahmen. Der durchschnittliche Endenergieverbrauch pro Person und Jahr soll bis 2050 gegenüber dem Basisjahr 2000 um 54 Prozent sinken. Der durchschnittliche Stromverbrauch soll ab

2 8 Forum für Wissen nicht mehr weiter steigen und bis 2050 um 18 Prozent sinken. 2. Anteil der erneuerbaren Energien erhöhen: Der Anteil der Wasserkraft und der neuen erneuerbaren Energien am Strommix soll massiv gesteigert werden. 3. Um- und Ausbau der elektrischen Netze und der Energiespeicherung: Mit dem Umbau von einer zentralen hin zu einer dezentralen, erneuerbaren Energieerzeugung steigen der Bedarf für den Um- und Ausbau der Energienetze sowie der Bedarf an Energiespeichern. Im Weiteren ist der ungehinderte Zugang zu den internationalen Energiemärkten wesentlich, die Energieforschung soll verstärkt werden und Bund, Kantone, Städte und Gemeinden sollen mit gutem Beispiel vorangehen. 3.2 Potenziale für den Ausbau der erneuerbaren Energien Das nachhaltig nutzbare Potenzial der neuen erneuerbaren Energien liegt gemäss Prognos (2012) bei geschätzten 24,2 TWh bis Auf die Photovoltaik fallen dabei 11,1 TWh, auf Wind 4,3 TWh, Biomasse 1,2 TWh, Geothermie 4,4 TWh sowie ARA (Abwasserreinigungsanlagen), KVA (Kehrichtverbrennungsanlagen) und Biogas zusammen 3,2 TWh. Die Entwicklung ist in Abbildung 1 dargestellt. Im Rahmen einer Potenzialstudie hat das Bundesamt für Energie (BFE 2012a) das Potenzial für die Gross- und Kleinwasserkraft anhand von zwei Szenarien geschätzt. Das Potenzial unter «heutigen Bedingungen» zeigt auf, wie die Wasserkraftnutzung unter den geltenden gesetzlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen gesteigert werden kann. Das Potenzial unter «optimierten Bedingungen» setzt eine Änderung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen voraus, welche einen zusätzlichen Ausbau der Wasserkraft ermöglichen, dies jedoch im Rahmen der Vorgaben der Bundesverfassung und der geltenden Gesetzgebung bezüglich Nachhaltigkeit und Schutz der Umwelt. Die Ergebnisse der Potenzialabschätzung sind in Abbildung 2 dargestellt (in GWh/a). 3.3 Zukünftiger Strommix Der Strom aus den Kernkraftwerken wird gemäss Prognos (2012) nach 2020 schrittweise zurückgehen. Ersetzt wird er durch verschiedene andere Energieträger. Einen wichtigen Beitrag spielt dabei die Wasserkraft, einen noch grösseren Beitrag werden aber die neuen erneuerbaren Energien leisten müssen. Ebenfalls eine Rolle spielen wird der Ausbau von Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen. Trotz dieser Massnahmen wird zwischen 2030 und 2050 ein Restbedarf entstehen, welcher vorübergehend entweder durch Importe oder durch fossile Stromproduktion zu decken sein wird (Abb. 3). Abb. 1. Ausbaupotenzial der neuen erneuerbaren Energien (Prognos 2012). Abb. 2. Ausbaupotenzial der Gross- und Kleinwasserkraft (BFE 2012a). 3.4 Elektrizitätsspeicherung und -verteilung Im Jahr 2012 importierte die Schweiz rund 36 TWh und exportierte 39 TWh Strom, während der Bruttoverbrauch im Inland inkl. Übertragungs- und Verteilverluste rund 64 TWh betrug (BFE 2013a). Die bestehende hohe Belastung des Übertragungsnetzes führt bereits heute zu Produktionseinschränkungen und die Übertragungskapazitäten an den Grenzen sind ausgereizt. Im Höchstspannungsnetz besteht ein erheblicher Investitionsbedarf. Dies einerseits für Erneuerungsmassnahmen aufgrund des fortgeschrittenen Alters des Übertragungsnetzes,

3 Forum für Wissen Abb. 3. Entwicklung der Elektrizitätsnachfrage sowie des Strommixes gemäss Energiestrategie 2050 (Prognos 2012). Förderung erneuerbarer Energien Das Einspeisevergütungssystem ist ein Ausgleichsystem, das die Investitionssicherheit für Neuanlagen erhöht. Es motiviert Investoren, mindestens während der Vergütungsdauer möglichst viel Energie zu produzieren und die Anlage in einem einwandfreien Zustand zu halten. Zudem ermöglicht das System neuen Technologien, wie zum Beispiel der Photovoltaik, marktfähig zu werden. In der Vernehmlasandererseits für den Ausbau des Netzes zur Beseitigung regionaler Kapazitätsengpässe und aufgrund der Entwicklungen in Deutschland (extrem starke Zunahme der Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien mit erheblichen Schwankungen in der Produktion), aufgrund des zunehmenden Stromtransits sowie der Integration der neuen Schweizer Pumpspeicherkraftwerke in das Übertragungssystem (Nant-de-Drance, Linth-Limmern). Die Verteilnetze sind heute auf die Verteilung von Strom aus grossen Produktionsanlagen zu den Verbrauchern ausgelegt, künftig müssen sie grosse Mengen an erneuerbarem Strom aus einer grossen Anzahl dezentraler Kraftwerke aufnehmen. Häufig ist deren Stromproduktion unregelmässig, was die Steuerung des Systems Produktion Netze Verbrauch vor neue Herausforderungen stellt. Entsprechend müssen auch die Verteilnetze ausgebaut und modernisiert werden (Consentec 2012; BFE 2012b). 3.5 Massnahmen zum Ausbau der erneuerbaren Energien im Massnahmenpaket I (bis 2020) Zur Erreichung dieser Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien sind unter anderem die nachstehenden Massnahmen mit potenziellen Auswirkungen auf die Landschaft geplant. Die Umwelt- und insbesondere Landschaftswirkung der einzelnen Massnahmen ist in Infras und Ecosens (2012) beschrieben. sung der Energiestrategie 2050 wurde gefordert, dass sich das Einspeisevergütungssystem dem Markt annähert. Im Rahmen der Vorlage zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie soll deshalb das bestehende Fördersystem der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) 2 optimiert und umgebaut werden. Konkret sind folgende Anpassungen vorgesehen: Durch die Erhöhung des Netznutzungsentgeltes auf dem Übertragungsnetz (Netzzuschlag) auf 2,3 Rp./kWh sollen für den Ausbau der erneuerbaren Energien mehr Mittel zur Verfügung stehen 3. Damit kann die beste- 2 In der KEV verkauft der Betreiber den Strom an Swissgrid und erhält dafür eine fixe, im Voraus festgelegte Vergütung pro kwh. 3 Inkl. je max. 0,1 Rp./kWh für Garantien zur Deckung der Fündigkeitsrisiken der Tiefengeothermie, für wettbewerbliche Ausschreibungen und für die Entschädigung gewisser mit der Wasserkraftnutzung verbundener Sanierungsmassnahmen.

4 10 Forum für Wissen 2014 In der Energiestrategie 2050, die seit knapp einem Jahr in der nationalrätlichen Kommission Umwelt, Raumplanung, Energie (UREK-N) diskutiert wird, ist die Förderung von Grosswasserkraftwerken ab 10 MW nicht vorgehende Warteliste abgebaut werden, was zu einem rascheren Zubau führen wird. Die Einführung der Direktvermarktung 4 hat zum Ziel, dass die Anlagen möglichst dann produzieren, wenn der Strom auch gebraucht wird. Damit können die negativen Auswirkungen der fluktuierenden Einspeisung der neuen erneuerbaren Energien auf das Netz vermindert werden. Nur noch Anlagen, die nach dem 1. Januar 2013 erstmals in Betrieb genommen worden sind (Neuanlagen), können am Einspeisevergütungssystem teilnehmen 5. Erhebliche Erneuerungen oder Erweiterungen bestehender Anlagen berechtigen nicht mehr zur Teilnahme. Deren Anspruchsberechtigung war bisher ein grosser Kritikpunkt insbesondere der Umweltverbände, da eine Überförderung dieser Anlagen befürchtet wurde. Erneuerungen und Erweiterungen verschiedener Technologien werden neu mit einmaligen Investitionsbeiträgen gefördert. Kleine Wasserkraftwerke mit einer Leistung von weniger als 300 kw sollen künftig nicht mehr gefördert werden. Durch diese Massnahme kann die hohe Anzahl Kleinstwasserkraftwerke mit tendenziell schlechterem Verhältnis zwischen Energieertrag und Umweltauswirkung deutlich reduziert und die Fördereffizienz (Franken/kWh) erhöht werden. Von der Untergrenze ausgenommen sind Infrastrukturanlagen 6. Konzept für den Ausbau der erneuerbaren Energien Insbesondere Wasser- und Windkraftanlagen wirken sich erheblich auf den Raum aus und sie stehen oft im Interessenkonflikt mit anderen raumwirksamen (Schutz-)Interessen. Mit einem noch zu erarbeitenden gesamtschweizerischen Konzept für den Ausbau erneuerbarer Energien sollen diese Konflikte entschärft und der Ausbau von Wasser- und Windkraft unterstützt werden. Das Konzept soll aufzeigen, welche Gebiete sich für die Nutzung erneuerbarer Energien eignen. Idee dieses Ansatzes ist, dass bei einer landesweiten Vorgehensweise Kompromisse leichter erzielt werden können als bei einer kleinräumigen Betrachtung. Mit dem planerischen Ansatz dürften Lösungen auch deshalb einfacher werden, weil die sich teilweise widersprechenden Interessen frühzeitig und losgelöst von konkreten Projekten gegeneinander abgewogen werden können. Das Konzept soll federführend von den Kantonen erarbeitet werden. Der Bund unterstützt sie dabei, wobei er unter anderem für die nötige Koordination sorgt. Mit den herkömmlichen raumplanerischen Instrumenten (Richtplan und, wo nötig, Nutzungsplan) sollen die Festlegungen konkretisiert und verbindlich gemacht werden. Die Festlegungen können beispielsweise als Ausschluss- oder Vorranggebiete für die Nutzung der erneuerbaren Energien ausgestaltet werden. Innerhalb der Vorranggebiete soll dann die Realisierung der entsprechenden Energieproduktionsanlagen nicht mehr grundsätzlich in Frage gestellt werden und der Aspekt der Energieproduktion muss in der lokalen Interessenabwägung einen hohen Stellenwert geniessen. Die Projekte haben jedoch auch in diesen Gebieten ein normales Bewilligungsverfahren zu durchlaufen. Nationales Interesse Neu soll im Energiegesetz (EnG) gesetzlich verankert werden, dass die Nutzung erneuerbarer Energien und ihr Ausbau im nationalen Interesse liegen. Neue und bestehende Anlagen ab einer bestimmten Grösse und Bedeutung, also ab einer bestimmten Schwelle, erhalten so den Status eines nationalen Interesses. Mit diesem Status ziehen die Energieanlagen grundsätzlich mit anderen Interessen von nationaler Bedeutung gleich, insbesondere mit dem Schutzniveau, das die Objekte in den Bundesinventaren des Natur-, Landschafts-, Heimat- oder Ortsbild- 4 Bei der Direktvermarktung sind die Betreiber selber für die Vermarktung des Stroms zuständig. Die Einspeisevergütung setzt sich aus dem am Markt erzielten Erlös und einer Einspeiseprämie zusammen, welche sich aus der Differenz zwischen dem Vergütungssatz und einem Referenzmarktpreis ergibt. Bei diesem System können die Betreiber ihren Erlös steigern, wenn sie bedarfsgerecht produzieren (vgl. Bundesrat 2013, S. 7673). 5 Anlagen, welche KEV beziehen oder einen positiven Bescheid haben, sind von diesen Neuerungen nicht betroffen. 6 Trink- und Abwasserkraftwerke, usw. schutzes geniessen (BLN-Gebiete). Von deren ungeschmälerten Erhaltung darf nur zugunsten eines gleich- oder höherwertigen nationalen Anliegens abgewichen werden. Mit der Neuerung soll für die fraglichen Energieanlagen, zum Beispiel wenn in einem konkreten Fall über eine Bewilligung zu entscheiden ist, eine gegenüber heute bessere Ausgangslage für die Interessenabwägung geschaffen beziehungsweise eine solche überhaupt erst ermöglicht werden. Diese erfolgt jedoch nach wie vor im Einzelfall und die Änderung stellt keine Schlechterstellung der Naturschutzgesetzgebung dar. Die Energieanlagen sollen grundsätzlich gleichauf mit anderen Anliegen von nationaler Bedeutung sein wie den erwähnten Objekten in den Natur- und Heimatschutzinventaren des Bundes oder Objekten im Bereich der Auengebiete, Vogelreservate und Biotope. Die Meinung ist jedoch nicht, dass sämtliche noch freien Standorte verbaut werden sollen, erst recht nicht in Schutzgebieten. Vielmehr sollen vor allem die Anlagen realisiert werden, die mit möglichst wenigen Eingriffen einen grösstmöglichen Nutzen für die Stromproduktion bringen. Das kann beispielsweise beim Ausbau bestehender Anlagen der Fall sein. Die Grössen- und Bedeutungsschwelle für die Zuerkennung des nationalen Interesses wird für jede Technologie je nach Notwendigkeit separat auf Verordnungsstufe festgelegt. Die Schwelle für das nationale Interesse bei der Wasserkraft soll aus heutiger Sicht nicht unter 3 MW, mit Blick auf die Ausbauziele aber auch nicht über 10 MW liegen. Aus den analogen Überlegungen soll der Schwellenwert für das nationale Interesse bei Windenergieprojekten nicht kleiner als 5 MW aber auch nicht grösser und als 20 MW sein (vgl. BG Ingenieure & Berater 2013). 3.6 Entwicklung in der parlamentarischen Beratung

5 Forum für Wissen sehen. Angesichts der aktuell schwierigen Lage für einige Wasserkraftwerksbetreiber und deren Hinweise, dass Investitionen in den Zubau von Grosswasserkraftwerken nicht rentabel sind, hat die UREK-N das Bundesamt für Energie (BFE) im Sommer 2014 beauftragt, die Wirkung eines neuen Gesamtfördersystem für Wasserkraft aufzuzeigen. Aufgrund der Grundlagen im Bericht «Neues Fördermodell Wasserkraft Bericht zu Handen der UREK-N» (BFE 2014a; BFE 2014b; BFE 2013b) schlägt die Kommission vor, dass Wasserkraftwerke mit einer Leistung >10 MW unter gewissen Bedingungen gefördert werden können. Demnach erhielten Grosskraftwerke sowohl Neubauten wie auch erhebliche Erweiterungen und Erneuerungen, jedoch nicht Pumpspeicherkraftwerke bis zu 40 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten vergütet. Wenn die Bedingungen des Energiemarktes in Zukunft zu einer übermässigen Rentabilität der Kraftwerke führen, soll der Bundesrat die Investitionsbeiträge zurückfordern können. Im Gegenzug beantragt die Kommission, die Untergrenze zur Förderung von Kleinwasserkraftwerken (Einspeisevergütungssystem und Investitionshilfen) von 300 kw auf 1 MW anzuheben. Auch hier sind sowohl Neubauten wie auch erhebliche Erweiterungen und Erneuerungen betroffen. Dadurch sollen nachteilige Eingriffe durch Kleinwasserkraftwerke in naturnahe Gewässer verhindert werden. 4 Folgerungen Effizienzsteigerungen alleine werden nicht ausreichen, um den zukünftigen Strombedarf ohne den Strom aus den Kernkraftwerken zu decken. Ein Ausbau der erneuerbaren Energien ist deshalb notwendig. Die dezentrale Natur der erneuerbaren Energien bringt es mit sich, dass in Zukunft viele Landschafts- und Lebensräume mit der Energienutzung in Berührung kommen werden. Wir sind jedoch der Ansicht, dass mit den in der Energiestrategie 2050 vorhandenen Instrumenten der notwendige Ausbau der erneuerbaren Energien nachhaltig erfolgen kann. Die Umsetzung setzt jedoch eine Zusammenarbeit sowie Kompromissbereitschaft aller Beteiligten voraus. Die Frage ist nicht, ob Energieversorgung ja oder nein, sondern mit welcher Energieversorgung dem Gesamtwohl am besten entsprochen werden kann. 5 Literatur BFE (Bundesamt für Energie), 2014a: Neues Fördermodell Wasserkraft, Bericht zuhanden der UREK-N n Energiestrategie 2050, erstes Massnahmenpaket. BFE (Bundesamt für Energie), 2014b: Förderung neuer Wasserkraftwerke (Zubau), Bericht zuhanden der UREK-N n Energiestrategie 2050, erstes Massnahmenpaket. BFE (Bundesamt für Energie), 2013a: Schwei zerische Elektrizitätsstatistik BFE (Bundesamt für Energie), 2013b: Perspektiven für die Wasserkraft. Wirtschaftlichkeit von Projekten für grosse Laufwasser- und Speicherkraftwerke und mögliche Instrumente zur Förderung der Grosswasserkraft. BFE (Bundesamt für Energie), 2012a: Wasserkraftpotenzial der Schweiz, Abschätzung des Ausbaupotenzials der Wasserkraftnutzung im Rahmen der Energiestrategie BFE (Bundesamt für Energie), 2012b: Energiestrategie 2050, Bericht des Teilprojekts Enß ergienetze und Ausbaukosten. BG Ingenieure & Berater, 2013: Studie Kriterien für nationales Interesse, Schlussbericht. Bundesamt für Energie BFE. Bundesrat, 2013: Botschaft zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 (Revision des Energierechts) und zur Volksinitiative «Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegsinitiative)». Consentec, 2012: Auswirkungen eines verstärkten Ausbaus der dezentralen Erzeugung auf die Schweizer Verteilnetze. Bundesamt für Energie BFE. IEA International Energy Agency, 2013: World Energy Outlook Infras; Ecosens, 2012: Energiestrategie 2050: Umweltanalyse und Bewertung der Massnahmen. Bundesamt für Umwelt BAFU. Prognos, 2012: Die Energieperspektiven für die Schweiz bis 2050, Energienachfrage und Elektrizitätsangebot in der Schweiz Bundesamt für Energie BFE. Internetquellen Energiestrategie 2050: admin.ch/themen/00526/00527/index. html?lang=de, Abstract Energy Strategy 2050 In 2011, the Federal Council and Parliament decided that Switzerland is to withdraw from the use of nuclear energy on a step-by-step basis. The existing five nuclear power plants are to be decommissioned when they reach the end of their safe service life, and will not be replaced by new ones. As a result of this decision and various other profound changes that have been observed for a number of years, in particular in the international energy arena, the Swiss energy system will require successive restructuring in the period up to In view of this, the Federal Council has developed a long-term energy policy ( Energy Strategy 2050 ) based on the revised energy perspectives. And at the same time, it has produced an initial package of measures aimed at securing the country s energy supply over the long term. In the initial stage, the Federal Council s new strategy is to focus on the consistent exploitation of the existing energy efficiency potentials and on the balanced utilisation of the potentials of hydropower and new renewable energy sources. Then at a later stage, the Federal Council wants to replace the existing promotion system with a steering mechanism. Keywords: Energy Strategy 2050, energy policy, renewable energy, hydropower

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