Rindfleischkennzeichnungssystem
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- Alwin Schmitz
- vor 9 Jahren
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1 Die Rindfleisch-Kennzeichnung Transparenz und Kontrolle schaffen Vertrauen Rindfleischkennzeichnungssystem Alles über das
2 Transparenz und Kontrolle schaffen Vertrauen Die Rindfleischkennzeichnung Haben Sie Fragen bezüglich der Kennzeichnung von Rind- und Kalbfleisch? Diese Broschüre hilft Ihnen, die speziellen Etiketten für Rind- und Kalbfleisch besser zu verstehen. Was bedeuten die Angaben auf dem Etikett? Welche Produkte sind zu kennzeichnen? Wie funktioniert die Herkunftssicherung bei Rind- und Kalbfleisch? Wer führt die Kontrollen durch? Was sind freiwillige und was sind verpflichtende (obligatorische) Angaben? Ihr QM-Team Bereich Fleisch und Fleischwaren Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH. v.l.n.r. Ingeborg Wese, DI Martin Hubmann, DI Siegfried Rath, Sabine Trunkl, Dr. Maria Pavlicek, Susanne Dragosits, Ing. Paul Etl Inhalt Ursache, gesetzliche Grundlage und Ziele der Rindfleischkennzeichnung 4 Welche Produkte sind zu kennzeichnen? 6 Verpflichtende (obligatorische) und freiwillige Kennzeichnung 8 Das System bos 10 Zusätzlich freiwillige Angaben 12 So funktioniert die Herkunftssicherung 14 So oft wird Fleisch kontrolliert Vom Bauernhof bis ins Verkaufsgeschäft 16 Genusstauglichkeits- und Identitätskennzeichnung 18 2 Rindfleisch-Kennzeichnung
3 Rindfleisch-Kennzeichnung für mehr Transparenz Rindfleisch-Kennzeichnung 3
4 Ursache, gesetzliche Grundlage und Ziele der Rindfleischkennzeichnung Aufgrund der BSE-Vorkommnisse und der damit verbundenen Verunsicherung der KonsumentInnen hat der Rat der Europäischen Kommission die Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 zur Kennzeichnung von Rindern und Rindfleisch erlassen. Aufbauend auf einer zentralen Registrierung aller Rinder und Kälber (Lebendrinderdatenbank) ist Rind- und Kalbfleisch mit bestimmten Angaben zu kennzeichnen und zu registrieren. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Rindfleischkennzeichnung haben zum Ziel, das Vertrauen der KonsumentInnen durch: mehr Transparenz durch klare Kennzeichnungsvorschriften, Rückverfolgbarkeit von Warenströmen durch genaue Registriervorgaben sowie umfassende Kontrollen der Kennzeichnung und der Warenströme zu stärken und Irreführungen zu verhindern. 4 Rindfleisch-Kennzeichnung
5 Rindfleisch-Kennzeichnung für mehr Transparenz Rindfleisch-Kennzeichnung 5
6 Welche Produkte sind zu kennzeichnen? 1. Frisches und gekühltes Rind- und Kalbfleisch 2. Tiefgekühltes Rind- und Kalbfleisch 3. Faschiertes Rind- und Kalbfleisch, wenn es einen Rind-/Kalbfleischanteil von mehr als 50 % aufweist Die Pflicht zur Kennzeichnung besteht auf jeder Stufe der Vermarktung (Schlachthof, Zerlegebetrieb und Verkaufsgeschäft). Was ist gemäß Rindfleischkennzeichnung NICHT zu kennzeichnen? 1. Verarbeitetes Rind- und Kalbfleisch (wie z.b. in Wurst und Fleischwaren) 2. Zubereitetes Rind- und Kalbfleisch (wie z.b. in der Gastronomie: Wiener Schnitzel vom Kalb) 3. Faschiertes Rind- und Kalbfleisch, wenn es einen Rind-/Kalbfleischanteil von 50 % und weniger hat 4. Gesalzenes oder gewürztes Rind- und Kalbfleisch ab einem Salzgehalt von 1 % 5. Rinderschlepp 6. Rinds- und Kalbsknochen 7. Rinder- und Kälberinnereien 6 Rindfleisch-Kennzeichnung
7 Rindfleisch-Kennzeichnung für mehr Transparenz Rindfleisch-Kennzeichnung 7
8 Verpflichtende (obligatorische) und freiwillige Kennzeichnung Grundsätzlich sind zwei Ebenen der Rind- und Kalbfleischkennzeichnung zu unterscheiden. Die Basis bildet die obligatorische oder gesetzlich verpflichtende Mindestkennzeichnung. Darauf aufbauend ist eine freiwillige Rindfleischkennzeichnung möglich. Zur freiwilligen Kennzeichnung benötigt man aber ein so genanntes freiwilliges Rindfleischkennzeichnungssystem. Daraus ergeben sich Unterschiede in der Berechtigung, bestimmte Auslobungen gegenüber dem Konsumenten tätigen zu dürfen. In Österreich sind derzeit zwei freiwillige Systeme zur Rind- und Kalbfleischkennzeichnung behördlich zugelassen: Das System bos der AMA Marketing GesmbH. Das System VUQS-R des Vereines zur Ursprungsund Qualitätssicherung. 8 Rindfleisch-Kennzeichnung
9 Rindfleisch-Kennzeichnung für mehr Transparenz Verpflichtende (obligatorische) Kennzeichnung Freiwillige Kennzeichnung { Jeder, der Rind- oder Kalbfleisch verkauft, muss diese Mindestangaben tätigen. Darüber hinaus dürfen keine Angaben ohne freiwilliges System gemacht werden. Kontrolle durch Behörden. { Diese zusätzlichen Angaben dürfen gegenüber dem Konsumenten nur getätigt werden, wenn die Betriebe an einem freiwilligen Kennzeichnungssystem teilnehmen. Es gibt zusätzliche Kontrollen, welche die Richtigkeit der freiwilligen Angaben kontrollieren. Kontrollen durch Behörden und zusätzlich durch Kontrollstellen der freiwilligen Systeme. Gesetzlich verpflichtende, staatenbezogene Herkunftsangaben zu Rind- und Kalbfleisch Staat, in dem das Tier geboren wurde Staat, in dem das Tier aufgezogen wurde Staat, in dem das Tier geschlachtet wurde sowie Zulassungsnummer des Schlachthofes Staat, in dem das Tier zerlegt wurde sowie Zulassungsnummer des Zerlegebetriebes Identifikationsnummer (Ohrmarkennummer bzw. Zerlegechargennummer der Tiere, von denen das Fleisch stammt) Erkennungszeichen des freiwilligen Kennzeichnungssystems, falls zusätzlich freiwillige Angaben getätigt werden. Zusätzlich freiwillige Angaben zu bestimmten Merkmalen oder zu Bedingungen der Erzeugung von Rind- und Kalbfleisch Tier-Kategorie/Geschlecht (z.b. Ochs, Kalbin, Stier, Kuh) Angabe des Bauernhofs Region innerhalb eines Staates (z.b. Tirol, Waldviertel) Marken-/Qualitätsprogramme (z.b. ALMO, AMA-Gütesiegel, Premium Rind) Produktionsweise (z.b. Weidehaltung) Qualität (z.b. Alter, Reifedauer des Fleisches) Rasse (z.b. Fleckvieh) Rindfleisch-Kennzeichnung 9
10 Das System Das behördlich genehmigte Kennzeichnungs- und Registrierungssystem ( bos ist die lateinische Bezeichnung für Rind) wurde von der AMA Marketing GesmbH. in Zusammenarbeit mit der Agrarmarkt Austria Marktordnungstelle sowie der Wirtschaftskammer Österreich als Branchenlösung erarbeitet. Am System nehmen österreichweit ca. 90 % der Schlacht- und Zerlegebetriebe, ca. 10 % der gewerblichen Fleischereien sowie rund 80 % des Lebensmitteleinzelhandels teil. Sie erkennen kontrolliertes Fleisch entweder an den Zertifikaten in den Verkaufsgeschäften und/oder direkt am Etikett durch das geschützte Symbol: Erklärung der Länderabkürzungen: AT = Österreich AR = Argentinien AU = Australien BE = Belgien BR = Brasilien BG = Bulgarien DK = Dänemark DE = Deutschland EE = Estland FI = Finnland FR = Frankreich GR = Griechenland IE = Irland IS = Island IT = Italien YU = Jugoslawien CO = Kolumbien HR = Kroatien LV = Lettland LI = Liechtenstein LT = Litauen LU = Luxemburg MT = Malta MC = Monaco NZ = Neuseeland NL = Niederlande NO = Norwegen PL = Polen PT = Portugal RO = Rumänien RU = Russische Föderation SE = Schweden CH = Schweiz SK = Slowakei SI = Slowenien ES = Spanien ZA = Südafrika CZ = Tschechische Republik TR = Türkei UA = Ukraine HU = Ungarn UY = Uruguay US = Vereinigte Staaten GB = Vereinigtes Königreich Großbritannien CY = Zypern 10 Rindfleisch-Kennzeichnung
11 Rindfleisch-Kennzeichnung für mehr Transparenz Die verpflichtenden (obligatorischen) Angaben am Beispiel eines standardisierten bos Zerlegeetikettes Gesetzlich verpflichtende Mindestangaben: Erkennungszeichen des freiwilligen Systems bos Angabe des Staates, in dem das Rind geboren wurde (AT steht für Österreich) Angabe des Staates/der Staaten, in dem/denen das Rind aufgezogen wurde Staat, in dem das Rind geschlachtet wurde und Zulassungsnummer (Veterinärkontrollnummer) des Schlachtbetriebes Identitätsnummer (kann die Ohrmarkennummer des Tieres oder eine Zerlegechargennummer sein. Über die Zerlegechargennummer sind die Ohrmarkennummern der Tiere, welche in dieser Zerlegecharge enthalten sind, erkennbar) Zerlegebetrieb Fleischart/Kategorie Rind Artikel Beiried A Max Muster 1000 Musterdorf geboren in: AT geschlachtet in: AT-S0 Ident-Nr /21 Weiderind Am TT.MM.JJ mind. 14 Tage gereift (01) (10) AT-S0 EG zerlegt in: Österreich (AT) aufgezogen in: AT zerlegt in: AT-S0 Staat/Staaten, in dem/denen das Rind- bzw. Kalbfleisch zerlegt wurde und Zulassungsnummer(n) (Veterinärkontrollnummern) des/der Zerlegebetriebe(s) Rindfleisch-Kennzeichnung 11
12 Zusätzlich freiwillige Angaben Nähere Erläuterungen zu den am häufigsten verwendeten freiwilligen Angaben: Angabe der Tierkategorie/des Geschlechts Hinter dem Begriff Rindfleisch verbergen sich zahlreiche Kategorien wie: Kalbin, Stier oder Ochs. Sie alle können hervorragende Fleischqualitäten liefern. Kalbin am Etikett bedeutet, dass ausschließlich Fleisch von Kalbinnen in der so gekennzeichneten Packung sein darf. Angabe des Bauernhofs vom Bauernhof Huber, 3333 Musterdorf = bedeutet, dass das Rind am Hof des angeführten Bauern gemästet wurde. Bedingung für die Angabe des Bauern ist, dass das Tier aus Österreich stammt. Angabe einer Region innerhalb eines Staates Herkunft Tirol = d.h. zum Beispiel für diesen Fall, dass jedenfalls Aufzucht/Mast sowie Geburt oder Schlachtung in Tirol erfolgt sein müssen. Angabe von Marken- oder Qualitätsprogrammen z.b.: AMA-Gütesiegel : Das AMA-Gütesiegelprogramm verlangt strenge Standards hinsichtlich Ausstattung der Betriebe, Hygiene, Tierschutz sowie verschiedener Qualitätskriterien wie z.b.: Alter, Gewicht, Marmorierung, ph-wert etc. Beim rot-weiß-roten AMA-Gütesiegel darf es sich ausschließlich um Fleisch mit der Herkunft Österreich, also Geburt, Aufzucht/Mast und Schlachtung in Österreich, handeln. Angaben zur Produktionsweise Darunter versteht man z.b. Weidehaltung. Diese darf nur dann ausgelobt werden, wenn mindestens eine einmalige Weidesaison für das jeweilige Rind bzw. eine mindestens 200 Tage umfassende Weidehaltung erfolgte. Angabe zur Reifung Im Gegensatz zu Geflügel-, Schweineund Kalbfleisch sollte Rindfleisch vorgereift sein. Diese Reifung kann auf dem Etikett angegeben werden (z.b.: am TT.MM.JJ. mindestens 14 Tage gereift oder: mindestens 9 Tage gereift ). 12 Rindfleisch-Kennzeichnung
13 Symbolbilder Rindfleisch-Kennzeichnung für mehr Transparenz Genehmigte und kontrollierte Markenprogramme im System Angabe des Alters Auch die Angabe des Alters z.b. 17 Monate ist eine freiwillige Angabe. Angabe der Rasse des Tieres Häufig ausgelobte Rassen sind beispielsweise Fleckvieh oder Braunvieh. Kombinierte Angaben In der Praxis treten sehr oft auch Kombinationen verschiedener freiwilliger Angaben auf z.b. Wienerwald Weiderind. Musterbeispiel für verpflichtende (obligatorische) und freiwillige Angaben auf einem bos Etikett in einer Selbstbedienungsvitrine. Erfolgen Geburt, Mast/Aufzucht und Schlachtung in ein und demselben Staat kann statt geboren in: und aufgezogen in: auch der Begriff Herkunft: angeführt werden. ALMO Alm Ochs AMA-Gütesiegel Austria Bio Beef Bio Rind Oberösterreichische Kalkalpen Boeuf Special Eichenhof Ennstal Rind Grand Simmental Hausruck Rind, Kalb Holzbauer Ja! Natürlich Jungrind Kärntner Almochs, Jungrind, Jungstier, Vollmilchkalb, Weidekalbin Landbeef Ländle Alp-Rind Ländle Beef, Kalb, Rind M-Rind Viandella Österreichisches Almochsenfleisch Ox Qualität Premium Rind Qualität Tirol (Tiroler Bergrind und Tiroler Vollmilchkalb) Rindfleisch à la carte Salzburger Jungrind aus Mutterkuhhaltung Schneeberglandbeef Spar Bio Weiderind Stubaier Rind und Kalb Styria Beef TANN Alp Rind us m Ländle TANN Steirisches Qualitätsrind Tiroler Edelweisskalb Tiroler Jungrind/Jahrling Tiroler Kaiserkalb Vorarlberger Biojungrind Vorarlberger Freilandbeef Vorarlberger Weiderind Wienerwald Weiderind Stand: Mai 2008 Rindfleisch-Kennzeichnung 13
14 So funktioniert die Herkunftssicherung Das System bei Rind- und Kalbfleisch Vom Stall bis ins Geschäft 1 Geburtsbetrieb Kennzeichnung mit zwei registrierten Ohrmarken Eintragung in das Bestandsverzeichnis Geburtsmeldung an die Rinderdatenbank Abgangsmeldung an die Rinderdatenbank bei Verkauf eines Rindes an einen Schlacht- oder Mastbetrieb Transport zum Mastbetrieb oder Schlachthof mit Begleitdokumenten (Viehverkehrsschein) mit allen relevanten Daten zum Tier 2 Mastbetrieb Zugangsmeldung an die zentrale Rinderdatenbank bei Kauf eines Tieres Abgangsmeldung an die zentrale Rinderdatenbank bei Verkauf eines Tieres 3 Schlachtbetrieb Meldung an die Rinderdatenbank bei Schlachtung Überprüfung der Identität jedes einzelnen Tieres anhand des Viehverkehrsscheines und der Ohrmarkennummer durch unabhängige Kontrolldienste Kennzeichnung der Schlachtkörperhälften mit Schlachtkörperetiketten Dokumentation der einzelnen Schritte Verkauf von ausschließlich gekennzeichneter Ware 4 Zerlegebetrieb Warenübernahmekontrolle: Es darf nur korrekt gekennzeichnete Ware mit vollständigen Begleitdokumenten übernommen werden Nach der Zerlegung erfolgt die Kennzeichnung jedes Teilstückes mit einer Identifikationsnummer (Ohrmarkennummer oder Zerlegechargennummer). Über die Zerlegechargennummer am Zerlegeetikett sind die Ohrmarkennummern der Tiere, welche in dieser Zerlegecharge enthalten sind, erkennbar Dokumentation der einzelnen Schritte 14 Rindfleisch-Kennzeichnung
15 AT-1 EWG geschlachtet in: ÖSTERREICH (AT) Fleckvieh Rindfleisch-Kennzeichnung für mehr Transparenz 5 Verkaufsgeschäft Warenübernahmekontrolle: Es darf nur korrekt gekennzeichnete Ware mit vollständigen Begleitdokumenten übernommen werden Klare Kennzeichnung im Geschäft durch Etiketten oder Aushang im Falle einer Bedientheke Verkaufsregistrierung Geburtsbetrieb Das behördlich genehmigte Kennzeichnungs- und Registrierungssystem bos (lat. Rind ) wurde von der AMA Marketing in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer Österreich erarbeitet. Nahezu die gesamte Fleischbranche Österreichs nützt diese Service-Leistung zur EU-konformen korrekten Kennzeichnung von Rindfleisch. Verkaufsgeschäft Zerlegebetrieb Mastbetrieb Schlachthof NN E U 3 Schlacht-Nr.: Gewicht (warm): 302,5 kg Ohr-Nr.: AT Schlachtdatum: A Kl.Nr.: 009 geboren in: AT aufgezogen in: AT Rindfleisch aus Österreich V2 Schlachtbetrieb (251) Rindfleisch-Kennzeichnung 15
16 So oft wird Fleisch kontrolliert Vom Bauernhof bis ins Verkaufsgeschäft Die Richtigkeit sämtlicher am Etikett angeführten Angaben wird über das System streng kontrolliert. Bauernhof Was wird kontrolliert Tierkennzeichnung (Ohrmarken) AMA Wer kontrolliert Schlachtbetrieb Schlachtkörperidentifizierung und kennzeichnung (Übertragen der Informationen des lebenden Rindes auf den Schlachtkörper) Gesetzlich verpflichtende Mindestangaben zur Rindfleischkennzeichnung Klassifizierungsdienst, Fleischuntersuchungstierarzt, Überkontrolle durch unabhängige Kontrollstelle und AMA Klassifizierungsdienst, Fleischuntersuchungstierärzte, Überkontrolle durch unabhängige Kontrollstelle und AMA Angaben der freiwilligen Rindfleischkennzeichnung Überkontrolle durch unabhängige Kontrollstelle und AMA Zerlegebetrieb und Verkaufsgeschäft Gesetzlich verpflichtende Mindestangaben zur Rindfleischkennzeichnung Angaben der freiwilligen Rindfleischkennzeichnung Fleischuntersuchungstierarzt bzw. Lebensmittelaufsicht, Überkontrolle durch unabhängige Kontrollstelle und AMA unabhängige Kontrollstelle und AMA Neben den Kontrollen am Bauernhof werden jährlich rund unangemeldete Kontrollen im Rahmen des Systems in den Schlacht- und Zerlegebetrieben sowie Verkaufsgeschäften durchgeführt. Werden Angaben zu Rind- und Kalbfleisch vorgefunden, welche nachweislich nicht stimmen oder deren Herkunft nicht rückverfolgbar ist, resultieren Sanktionen. Es werden je nach Schwere des Verstoßes Verwarnungen, Nachkontrollen bzw. Konventionalstrafen ausgesprochen, welche bis hin zum Ausschluss des Betriebes aus dem System führen können. 16 Rindfleisch-Kennzeichnung
17 Rindfleisch-Kennzeichnung für mehr Transparenz Schlachtkörperidentifizierung und Kennzeichnung Rindfleisch-Kennzeichnung 17
18 Genusstauglichkeits- und Identitätskennzeichnung Auf Produkten tierischer Herkunft, die innerhalb der EU erzeugt werden, befindet sich eine EU-Zulassungsnummer (Genusstauglichkeits-/Identitätskennzeichen). Diese enthält Angaben über jenen Betrieb, in dem das Produkt zuletzt verarbeitet bzw. verpackt wurde. Das Zeichen stellt eine EU-konforme Produktion und Weiterverarbeitung in Hinblick auf die Einhaltung veterinärrechtlicher Belange und Hygienerichtlinien sicher. Ob auch die Rohstoffe aus dem angegebenen Land stammen, kann durch dieses Zeichen NICHT festgestellt werden. Das Zeichen hat eine ovale Form und enthält folgende Angaben: Das Land der letzten Verarbeitung bzw. Verpackung, beschrieben durch Ländercodes: z.b.: AT für Österreich, D für Deutschland, I = Italien, H = Ungarn, CZ = Tschechien usw. Die Region: in Österreich die neun Bundesländer, z.b.: N = Niederösterreich, ST = Steiermark, T = Tirol Die Betriebsnummer: Anhand dieser Nummer kann der letztverarbeitende Betrieb identifiziert werden Schriftzug EG als Abkürzung für Europäische Gemeinschaft 18 Rindfleisch-Kennzeichnung
19 Rindfleisch-Kennzeichnung für mehr Transparenz Rindfleisch-Kennzeichnung 19
20 IMPRESSUM 1. Auflage 2008 Medieninhaber, für den Inhalt verantwortlich: Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH. Dresdner Straße 68a, 1200 Wien Fotos: AMA-Marketing GesmbH. Grafik: d.pfeiffer werbung Lithografie: Colour and Point Druck: Gutenberg-Werbering Alle Angaben ohne Gewähr. Veröffentlichung nur mit schriftlicher Zustimmung der Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH. Die Verwendung der Texte und Bilder, auch auszugsweise, ist ohne Zustimmung des Herstellers urheberrechtswidrig und strafbar. Dies gilt auch für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und für die Verarbeitung mit elektronischen Systemen.
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a = alphanumerisch; n = numerisch 4 4 4670 IBAN AD (Andorra) AD 000 200 200 0 000 4 4 4 67 0 ; n 2n 4 4670 IBAN AT (Österreich) AT6 04 002 47 20 4 467 0 ; n ; n 0 467 IBAN BE (Belgien) BE 6 0 074 704 24
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