Bauablauf Freileitung

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1 Bauablauf Freileitung Baumaßnahmen und Bauablauf: Die reine Bauzeit der Anschlussleitung wird mit 18 bis 22 Monaten geschätzt. Berücksichtigung findet dabei, dass Arbeiten in den FFH-Gebieten und Schutzgebieten nur in den Monaten Oktober bis Februar erfolgen können. Folgende Arbeitsschritte sind bei Errichtung einer Freileitung im Einzelnen erforderlich: Baustelleneinrichtung: Arbeitsstreifen, Schutzstreifenräumung, Zuwegung Baugrunduntersuchungen an den Maststandorten Herstellung Mastgründungen Mastmontage Seilzug Korrosionsschutz Inbetriebnahme Querschnitt geplante Leitung mit 110 kv Provisorium Provisorien für bestehende Leitungen: Die neue 380 kv Anschlussleitung verläuft in einigen Abschnitten im Trassenbereich bestehender 110 kv und 20 kv Leitungen. Die existierenden Leitungen können nach Auskunft der Betreiber E.ON Netz und E.ON Bayern nicht über einen längeren Zeitraum abgeschaltet werden, weil sie der öffentlichen Stromversorgung dienen und Bestandteil des überregionalen Stromnetzes sind. Um den Bau der neuen Leitung zu ermöglichen, ist während der Bauzeit die Errichtung von Provisorien für die bestehenden Leitungen unumgänglich. Um die Inanspruchnahme von Flächen außerhalb des Schutzstreifens möglichst zu vermeiden, ist für die 110 kv Leitung der Einsatz von Baueinsatzkabeln (BEK) und eines Freileitungsprovisoriums auf einem Notgestängen in vertikaler Anordnung vorgesehen.

2 380 kv Erdkabel Kabelaufbau und -system: Höchstspannungskabel sind im Wesentlichen aus einem Leiter (Kupfer oder Aluminium), der Hauptisolation, einem metallischen Schirm und einer Umhüllung aufgebaut. Mit zunehmender Betriebserfahrung hat sich für die Kabelisolation von 380 kv Höchstspannungskabeln die kunststoffbasierte VPE-Technologie durchgesetzt. Für den wirtschaftlichen Betrieb des OMV Kraftwerks Haiming wäre eine Kabeltrasse als Doppelsystem auszulegen. Aufbau 380 kv VPE Kabel Mit einer Stromanforderung von 1718 Ampere (876 MW) und unter Berücksichtigung eines Ausfalls bei einem der beiden Parallelsysteme, wären zwei dreiphasige Kabelsysteme erforderlich, von denen jedes Einleiterkabel einen Kupferleiter mit einem Querschnitt von 2500 mm² hätte. Das entspricht dem derzeit größten normierten Leiterquerschnitt für VPE- Kabel.

3 Erdkabel-Verlegung Verlegung im Kabelgraben: Im Bereich von Siedlungen und bei der Unterquerung von Straßen ist bei der Kabelverlegung ein zusätzlicher mechanischer Schutz des Kabels gegen Beschädigungen durch Bagger zu empfehlen. Dies ist durch die Verlegung der Kabel in Schutzrohren mit Durchmesser 300 mm gewährleistet. Unterirdisch verlegte Erdkabel geben im Betrieb eine gewisse Wärmemenge an ihre Umgebung ab. Daher wird eine Einebenenanordnung mit möglichst großen Phasenabständen bevorzugt. Zur Reduzierung der Trassenbreite können die Kabel jedoch in einer Dreiecksanordnung mit einem Phasenachsabstand von 300 mm und einem Systemmittenabstand von Schnitt Kabelgraben bei offener Bauweise mit optimierter Verlegeanordnung für 2 Systeme 1000 mm verlegt werden. Durch diese Dreiecksanordung kann die Breite des Kabelgrabens auf ca. 2,0 m statt 2,6 m reduziert werden. Offene Kabelverlegung: Bei der offenen Kabelverlegung bestimmen umfangreiche Erdarbeiten für die Kabeltrasse sowie für die Bauwerke der Kabelverbindungen (Muffen) die Bauphase. Unter Berücksichtigung von Kabelgraben, Arbeitsbereich, Zufahrt und Aushublagerung ergibt sich eine Gesamtbreite des Arbeitsstreifens von ca. 14 m. Bei beengten Platzverhältnissen ist eine Verringerung des Arbeitsstreifens durch Abtransport und späteren Wiederantransport des Erdaushubs möglich. Hierfür fallen jedoch zusätzliche Umweltbelastungen und Kosten an. Arbeitsstreifen Kabelverlegung

4 Erdkabel-Verlegung Arbeitsschritte offene Kabelverlegung: Anlage einer Baustraße Herstellung Kabelgraben und Wasserhaltung (soweit erforderlich) Herstellung Muffenbauwerke (soweit erforderlich) Verfüllung Kabelsohle mit Spezialsand Einzug HDPE-Rohre (soweit erforderlich) Kabelzug Einbettung der Kabel und Prüfung Rückbau Baustraße Offener Graben mit Rohren für Kabelverlegung Grabenlose Kabelverlegung: Sofern eine offene Verlegung aufgrund von Hindernissen im Trassenkorridor (z.b. Hauptverkehrswege, größere Gewässer) oder beengten Platzverhältnissen nicht möglich ist, wird die grabenlose Verlegung angewandt. Die grabenlose Verlegung ist in der Regel teurer als die offene Verlegung. Der Bauablauf bei grabenloser Bauweise ist von dem jeweiligen Bohr- bzw. Pressverfahren abhängig. Grundsätzlich ist eine grabenlose Verlegung mittels horizontaler Bohrungen, horizontaler Pressungen, Horizontal-Spülbohrverfahren und mit dem Mikrotunnelverfahren möglich. Die Entscheidung über das konkrete Verfahren richtet sich nach örtlichen Verhältnissen und dem Untergrund.

5 Erdkabel-Verlegung Schutzstreifen Erdverkabelung: Zum Schutz der Kabel vor Beschädigung ist die Freihaltung eines Schutzstreifens erforderlich. In dem Schutzstreifen sind keine tief wurzelnden Gehölze und keine Gebäude zulässig. Eine landwirtschaftliche Nutzung und Verkehrsflächen sind im Schutzstreifen möglich. Der Schutzstreifen muss für eventuelle Reparaturarbeiten stets zugänglich sein. Die Verlegetiefe der Kabel im Erdreich richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten und sollte aus Gründen des mechanischen Schutzes zwischen 1,2 und 1,5 m betragen. Durch diese Verlegetiefe ist die landwirtschaftliche Nutzung im Schutzstreifen der Kabel in der Regel uneingeschränkt möglich. Die Breite des Schutzstreifens bestimmt sich nach der Verlegeanordung der Kabel und ob die Kabel in Schutzrohren liegen. Bei der gewählten Verlegung der Kabel im Dreieck beträgt die Schutzstreifenbreite insgesamt 5 m. Schutzstreifen Kabel Betriebsphase

6 Freileitung Sicherheitsabstände und Schutzstreifen Gemeinschaftsgestänge 380 kv / 110kV: Als Ergebnis des Raumordnungsverfahrens wurde in der landesplanerischen Beurteilung festgelegt, dass die geplante 380 kv Leitung mit der 110 kv Leitung Pirach-Simbach auf einem Gestänge zu führen ist, sofern nicht zwingende betriebliche oder technische Gesichtspunkte entgegenstehen. Durch die Mitführung der 110 kv Leitung der E.ON Netz auf fast der gesamten Strecke der geplanten Leitung (von Mast Nr.1 bis Mast Nr.52) kann nach Inbetriebnahme der neuen Leitung die bestehende 110 kv Leitung in dem betreffenden Abschnitt zurückgebaut werden. Dies ermöglicht den Rückbau von 66 Masten der bestehenden 110 kv Leitung auf einer Länge von ca. 16,1 km. Sicherheitsabstände für Freileitungen: Zur Verhinderung von Überschlägen im Betrieb und aus Gründen des Personenschutzes sind die einzuhaltenden Mindestabstände der Leitung in Abhängigkeit der Spannungsebene zum Erdboden in verbindlichen Normen festgelegt. Bei der geplanten kombinierten 380 kv / 110 kv Freileitung sind gemäß dieser Normen zu den unteren 110 kv Leiterseilen 6,00 m Mindestbodenabstand erforderlich. Um etwaige nachteilige Auswirkungen auf die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen auch langfristig zu vermeiden, wurde ein um 2,5 m größerer als in der Norm vorgeschriebener Mindestbodenabstand gewählt. Somit beträgt der Mindestbodenabstand der unteren Leiterseile 8,5 m. Dadurch ist das Unterfahren mit landwirtschaftlichen Maschinen mit einer Gesamthöhe von 6,5 m jederzeit möglich, so dass keine Erschwernisse für die Landwirtschaft zu erwarten sind.

7 Freileitung Sicherheitsabstände und Schutzstreifen Schutzstreifen für Freileitungen: Der so genannte Schutzstreifen dient dem Schutz der Freileitung und stellt die durch Überspannung einer Leitung dauernd in Anspruch genommene Fläche dar, die für die Instandhaltung und den sicheren Betrieb einer Freileitung notwendig ist. Die Breite des Schutzstreifens ergibt sich aus der durch die Leiterseile überspannte Fläche unter Berücksichtigung der seitlichen Auslenkung der Seile bei Wind und des elektrischen Sicherheitsabstandes. Durchquert die Leitung Waldgebiete, besteht im Schutzstreifenbereich grundsätzlich eine Begrenzung der Aufwuchshöhe, die durch ständige Trassenpflege kontrolliert werden muss. Die landwirtschaftliche Nutzung ist im Schutzstreifen, abgesehen von den Maststandorten, uneingeschränkt möglich, es gelten jedoch Beschränkungen für die bauliche Nutzung. Der Schutzstreifen wird privatrechtlich über beschränkte persönliche Dienstbarkeiten bzw. über Gestattungsverträge gesichert. Diese Dienstbarkeiten werden im Grundbuch eingetragen. In Abhängigkeit von den Spannweiten ergeben sich Schutzstreifenbreiten für die geplante Leitung von 54 m bis 72 m. Wird die Endaufwuchshöhe von Waldbeständen überspannt, wie im Bereich Daxenthaler Forst geplant, entfällt das Freihalten des Schutzstreifens. Schutzstreifen Maststandort Schutzstreifen mit Maststandort

8 Freileitung Mastbilder Standardmastbild: Aufgrund der Bündelung der Kraftwerksanschlussleitung mit der 110 kv Leitung kommt ein 380 kv / 110 kv Gemeinschaftsgestänge zum Einsatz. Zur Reduzierung der Masthöhe ist ein Einebenen- Mastbild für die Leitung vorgesehen. Durch den Einsatz von Isolatoren in Form von V-Ketten wird außerdem das Ausschwingen der Leiterseile und damit die Trassenbreite minimiert. Standardmastbild 380 kv / 110 kv Gemeinschaftsgestänge Mastbild für Waldüberspannung: Die Trasse quert den Daxenthaler Forst und den Innauwald, welche als Bannwald geschützt sind. Im Regelfall ist die Aufwuchshöhe von Gehölzen im Schutzstreifen einer Freileitung begrenzt, so dass die Wälder nicht ihre Endaufwuchshöhe erreichen können und ein m breiter Schutzstreifen gerodet werden muss. Aufgrund des besonderen Schutzstatus des Bannwaldes wurden jedoch die Masthöhen in diesen Bereichen, abgesehen von zwei Spannfeldern, soweit angehoben, dass die Leiterseile über der Endaufwuchshöhe der Bäume von 35 m verlaufen und somit keine Rodung und Wuchshöhenbegrenzung im Schutzstreifen erforderlich sind. So kann die dauerhafte Rodung von Bäumen stark verringert werden und begrenzt sich auf den Bereich der Maststandorte. 380 kv / 110 kv Einebenenmast für Waldüberspannung

9 Freileitung - Mastbilder Sondermastbild Innquerung: Die Antragstrasse quert den Inn zwischen Haiming und Seibersdorf. Der Inn ist in diesem Bereich u.a. als europäisches Vogelschutzgebiet ausgewiesen. In diesem Bereich bestehen bereits eine 110 kv Freileitung der E.ON Netz GmbH und eine 20 kv Freileitung der E.ON Bayern AG. Zur Minimierung der Auswirkungen auf das Vogelschutzgebiet wurde ein Sondermastbild entwickelt, das die folgenden Anforderungen erfüllt: Anordnung aller Leiterseile der 3 Spannungsebenen auf einer Ebene Verwendung gleicher Leiterseiltypen (gleicher Durchhang) Einsatz von Separatoren zwischen den Leiterseilen zur Minimierung der Trassenbreite Optische Markierung der Leiter- und Erdseile zur Verminderung des Kollisionsrisikos von Vögeln mit der Leitung Durch die besondere Gestaltung des Mastbildes und flankierenden Maßnahmen können erhebliche Beeinträchtigungen des Vogelschutzgebietes und des FFH-Gebietes am Inn ausgeschlossen werden. Sondermastbild Innquerung

10 Gewerbegebiet Atzing In der landesplanerischen Beurteilung der Regierung von Niederbayern wurde festgelegt, dass im Bereich Gewerbegebiet Atzing neben der geplanten Freileitung die Möglichkeit einer Erdverkabelung zu untersuchen ist. Daher hat die OMV die Teilverkabelung der geplanten Leitung im Gewerbegebiet Atzing dargestellt und mit der beantragten Freileitung verglichen. Erdverkabelung im Gewerbegebiet Atzing: Im Gewerbegebiet Atzing wurden 4 verschiedene Trassenvarianten für Kabel K1 bis K4 entwickelt. Von den vier entwickelten Kabeltrassen sind die Varianten K2 und K3 wegen der mangelnden Platzverhältnisse ausgeschieden. Bei der Trasse K1 überwiegen bei Abwägung aller entscheidungserheblichen Kriterien die Nachteile im Vergleich zur Trasse K4. Die Trasse K4 wird daher als Vorzugskabeltrasse im Gewerbegebiet Atzing bestimmt. Lageplan Kabeltrassen Gewerbegebiet Atzing Technischer Vergleich Freileitung Verkabelung Gewerbegebiet Atzing: Die Verkabelung ist technisch wesentlich aufwändiger und mit Risiken verbunden Insbesondere die erforderliche unterirdische Querung der Bundesstraße 12 birgt durch den möglichen späteren Autobahnausbau das Risiko einer Kabelbeschädigung Eine Verkabelung ist im Abschnitt Gewerbegebiet Atzing gegenüber einer Freileitung mit deutlichen technischen Nachteilen und Risiken in der Bau- und Betriebsphase verbunden.

11 Gewerbegebiet Atzing Wirtschaftlicher Vergleich Freileitung Verkabelung Gewerbegebiet Atzing: Die Gestehungskosten pro übertragene Kilowattstunde der Verkabelung sind um den Faktor 5,5 höher als bei der Freileitung Die Investitionskosten der Verkabelung sind fast um den Faktor 7 teurer als die Freileitung Im Verhältnis zu den Baukosten der gesamten geplanten Leitung von ca. EUR 26 Mio würden sich allein durch die Verkabelung im Gewerbegebiet Atzing die Investitionskosten für das Gesamtprojekt um knapp 30 % erhöhen Die Verkabelung ist im Vergleich zur Freileitung sowohl bei der Betrachtung der Gestehungskosten pro übertragene Kilowattstunde als auch der Investitionskosten signifikant teurer. Mögliche Kabelausfälle und Reparaturzeiten bergen weitere ökonomische Risiken. Vergleich aus Umweltsicht Freileitung Verkabelung Gewerbegebiet Atzing: Bei Betrachtung der schutzgutbezogenen Einzelbewertungen ergibt sich kein einheitliches Bild. Aus umweltfachlicher Sicht drängt sich keine Lösung als eindeutige Vorzugsvariante auf. Insgesamt schneidet die Freileitungslösung in der Summe tendenziell besser ab. Die Unterschiede bewegen sich auf relativ niedrigem Niveau. Zusammenfassende Bewertung Der Vergleich von Freileitung und Kabel im Bereich Atzing zeigt, dass Verkabelung aus Umweltsicht nicht günstiger ist Verkabelung mit deutlichen technischen Nachteilen in der Bau- und Betriebsphase verbunden ist Verkabelung hinsichtlich der Gesamtkosten erheblich teurer ist Somit wird unter Abwägung der erheblichen technischen und ökonomischen Nachteile die Freileitung als Vorzugslösung gewählt. Die Umweltbelange stehen dieser Abwägung nicht entgegen.

12 Innquerung Abschnitt Innquerung: Für den Bereich der Innquerung wurde von den Naturschutzbehörden die Untersuchung einer Teilverkabelung gefordert. Daher hat die OMV eine Teilverkabelung der geplanten Leitung im Bereich des Inns entwickelt und mit der beantragten Freileitung verglichen. Unterirdische Kreuzung des Inns mit einem Mikrotunnel: Für die Variante (Teil-) Verkabelung der Innquerung kommt nur eine unterirdische Baumaßnahme in Frage. Eine offene Kabelverlegung wäre mit großen Eingriffen in den Inn, die Uferbereiche und das FFHund Vogelschutzgebiet verbunden und wird daher ausgeschlossen. Die im Rahmen des Projekts durchgeführte Baugrundvoruntersuchung empfiehlt unter den gegebenen geologischen Gegebenheiten als grabenloses Bauverfahren das Mikrotunneling. Beim Mikrotunneling wird mit einer Tunnelbohrmaschine von einem Start- zu einem Zielschacht ein Tunnel gebohrt und gleichzeitig ein Rohr vorgetrieben. Da an beiden Seiten des Inns die Fortsetzung der Leitung mit einer Freileitung erfolgt, sind jeweils westlich und östlich des Inns Kabelübergangsanlagen (KÜA) erforderlich. Für die unterirdische Verlegung der insgesamt 6 Kabel wird ein Mikrotunnel mit einem Innendurchmesser von 2000 mm gewählt. Der Mikrotunnel hat eine Länge von ca. 690 m. Lageplan Teilverkabelung Innquerung Beispiel Mikrotunnel

13 Innquerung Technischer Vergleich Freileitung - Verkabelung für die Innquerung: Die Verkabelung im Bereich der Innquerung ist technisch wesentlich aufwändiger und mit geologischen Risiken verbunden Es besteht ein erhöhtes Risiko für Zeitverzögerungen durch Bauzeitbeschränkungen in den Schutzgebieten und durch Witterung Wirtschaftlicher Vergleich Freileitung Verkabelung für die Innquerung: Vergleich aus Umweltsicht Freileitung Verkabelung für die Innquerung: Die Gestehungskosten pro übertragene Kilowattstunde der Verkabelung sind um den Faktor 5 höher als bei der Freileitung Die Investitionskosten der Verkabelung sind um den Faktor 6 teurer als die Freileitung Im Verhältnis zu den Baukosten der gesamten geplanten Leitung von ca. EUR 26 Mio würden sich allein durch die Verkabelung der Innquerung die Investitionskosten für die Kraftwerksanschlussleitung um knapp 30 % erhöhen Mögliche Kabelausfälle und Reparaturzeiten bergen weitere ökonomische Risiken Der Vergleich von Freileitung und Kabel im Bereich der Innquerung zeigt, dass: Verkabelung aus Umweltsicht ungünstiger ist Verkabelung mit deutlichen technischen Nachteilen in der Bau- und Betriebsphase verbunden ist Verkabelung hinsichtlich der Gesamtkosten erheblich teurer ist Bei Betrachtung der schutzgutbezogenen Einzelbewertungen ergibt sich kein einheitliches Bild. Aus umweltfachlicher Sicht drängt sich damit keine Lösung als eindeutige Vorzugsvariante auf Insgesamt schneidet in der Summe die Freileitungslösung bei den besonders relevanten Schutzgütern (Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser) besser ab Die Ausführung der Innquerung mit einer Freileitung ist daher die Vorzugslösung und die Verkabelung wird zurückgestellt. Eine Verkabelung der Innquerung ist gegenüber einer Freileitung mit deutlichen technischen Nachteilen in der Bau- und Betriebsphase verbunden.

14 Vergleich 380 kv Freileitung 380 kv Erdkabel Kriterium 380 kv Freileitung 380 kv VPE Kabel Elektrische Festigkeit (Isolation) Selbstheilende Luftisolierung mit hoher elektrischer Festigkeit Keine Selbstheilung der alternden Kunststoffisolierung möglich Übertragungsfähigkeit Überlastbarkeit Hohe Übertragungsfähigkeit durch Luftkühlung Leistungsreserve durch Überlastbarkeit gegeben Einschränkung durch erschwerte Wärmeabfuhr im Boden, allerdings ähnlich hohe Übertragungsfähigkeit wie bei Freileitung durch Einsatz von thermischen Bettungsmaterialien möglich Kurzzeitige Überlastbarkeit in engen Grenzen gegeben Elektrische Verluste In der Regel höher, bei Volllast: Faktor 2 In der Regel niedriger, bei Volllast: Faktor 1 Schutz- und Sekundärtechnik Lebensdauer Fehleranfälligkeit, Nichtverfügbarkeit Einheitliche Schutztechnik mit Gewährleistung einer Automatischen Wiedereinschaltung (AWE) Abgesehen von regulären Instandhaltungsmaßnahmen (Korrosionsschutz an Masten, Leiterseiltausch etc.) erfahrungsgemäß bis zu 80 Jahre Fehleranfälligkeit überwiegend bedingt durch Witterungseinflüsse, Fehler aber meist ohne Folgen; Reparaturdauer in der Regel im Bereich von Stunden bis Tagen Keine AWE möglich; Differentialschutz, Temperatur-Überwachung an den Garnituren. Temperatur-Monitoring 40 Jahre auf Basis von Langzeitprüfungen; danach Komplettersatz mit ggf. geänderter Trassenführung erforderlich Fehler in Kabelsystemen sind immer mit Schäden verbunden; Reparaturdauer im Bereich von Tagen bis Wochen; dadurch trotz geringerer Fehleranfälligkeit deutlich höhere Nichtverfügbarkeit Rückbau Vollständiger Rückbau und Verwertung möglich Rückbau und Verwertung teilweise nicht möglich (z.b. HDD-Strecken) Betriebserfahrung Jahrzehntelange Betriebserfahrung, im Einsatz seit 1938 In Deutschland im Einsatz seit 1996 Viele Argumente sprechen für eine Freileitung!

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