Begründung und Änderung von. Wohnungseigentum. Immobilien Fachtag 2012
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- Hilko Müller
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1 Begründung und Änderung von Dr. Walter Pisk Wohnungseigentum Immobilien Fachtag 2012 HAUPTVERBAND DER ALLGEMEIN BEEIDETEN UND GERICHTLICH ZERTIFIZIERTEN SACHVERSTÄNDIGEN ÖSTERREICHS Landesverband Steiermark und Kärnten Graz,
2 2 Neubegründung von Wohnungseigentum Änderungen bei bestehendem Wohnungseigentum im Lichte der Grundbuchsnovelle 2012
3 3 Neubegründung von Wohnungseigentum Projektplanung, Baubewilligung SV-Gutachten über die Nutzwertberechnung (Parifizierung nach 9 Abs 1 WEG) SV-Gutachten gemäß 6 Abs 1 Z 2 WEG über den Bestand an wohnungseigentumstauglichen Objekten (Wohnungen, Geschäftsräume, Garagen, damit verbundene Keller- und Dachbodenräume, Hausgärten, andere unmittelbar zugängliche, deutlich abgegrenzte Teile der Liegenschaft sowie KfZ- Abstellplätze) Wer darf das Gutachten erstellen: für Hochbau zuständiger Ziviltechniker oder allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für den Hochbau- oder das Immobilienwesen Eintragung des Wohnungseigentumsrechts ins Grundbuch = sog Verbücherung Achtung: Wohnungseigentum wird erst mit der Verbücherung begründet! Zubehör-Wohnungseigentum an einem KFZ-Abstellplatz kann im aktuellen Recht nicht mehr neu begründet werden!! Das vor dem Inkrafttreten des WEG ( ) begründete Zubehör-Wohnungseigentum an KFZ-Abstellplätzen bleibt jedoch weiterhin gültig ( 56 Abs 1 WEG)!!
4 4 Neubegründung von Wohnungseigentum WRN 2006 : bei Neubegründung von Wohnungseigentum muss an allen wohnungseigentums-tauglichen (und gewidmeten) Objekten Wohnungseigentum (gleichzeitig) begründet werden ( 3 Abs 2 WEG ) Neuschaffung gemischter Anlagen ist nicht mehr gestattet! Erleichterung seit Grundbuchsnovelle 2012: Berichtigungsmöglichkeit in sinngemäßer Anwendung des 136 Abs 1 GBG für Begründung von Wohnungseigentum neu: 3 Abs 4 WEG (Achtung!: Nur anzuwenden, wenn Antrag auf Einverleibung des Wohnungseigentums nach dem gestellt wird.)
5 5 Änderungen bei bestehendem Wohnungseigentum 10 Abs 3 und 4 WEG Änderung bezogen auf das jeweilige Wohnungseigentumsobjekt (!) von unter 10 % und über 10 % Rechtslage vor der Grundbuchsnovelle 2012: bis 10% Änderung: Berichtigung nach 10 Abs 3 WEG af ivm 136 GBG, über 10% Änderung: Übertragungsmechanismus nach 10 Abs 4 WEG af = tatsächliche Übertragung der erforderlichen Miteigentumsanteile
6 6 Änderungen bei bestehendem Wohnungseigentum Rechtslage nach der Grundbuchsnovelle 2012: Modifizierung der bisherigen 10 Abs 3 und 4 WEG hinsichtlich der Änderung von Miteigentumsanteilen bei bereits bestehendem Wohnungseigentum NEU: Berichtigungsmöglichkeit nun auch bei Änderung von mehr als 10%, sofern alle Miteigentümer sowie Buchberechtigten der kleiner werdenden Miteigentumsanteile zustimmen In Kraft getreten am Achtung: Übergangsrecht!: 10 Abs 3 und 4 WEG in der geänderten Fassung ist anzuwenden, wenn im Fall einer einvernehmlichen Nutzwertfestsetzung das neue Gutachten nach dem 30. April 2012 erstattet wurde ( 58b Abs 3 WEG).
7 7 Änderungen bei bestehendem Wohnungseigentum Praktische Bedeutung : bis 10% Änderung: Berichtigung nach 10 Abs 3 WEG nf ohne Zustimmungserfordernis über 10% Änderung: Berichtigung nach 10 Abs 3 WEG nf Zustimmung aller Miteigentümer UND derjenigen Buchberechtigen, die Rechte an Miteigentumsanteil haben, der durch die Berichtigung kleiner wird Mangel an Zustimmung: Übertragungsmechanismus nach 10 Abs 4 WEG nf erforderlich
8 8 Danke für Ihr Interesse und Ihre Aufmerksamkeit Dr. Walter Pisk Öffentliche Notare Dr. Walter Pisk & Dr. Peter Wenger Partnerschaft Raubergasse 20, 8010 Graz tel. (0316) ,
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