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- Cornelius Gehrig
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7 Termine: Wir nehmen die Energiewende in die Hand! 13. Dezember Informationsveranstaltung Bürgerbeteiligung 30. März 2012 Vorbereitungsversammlung Genossenschaft 20. Juli 2012 Gründungsversammlung mit 147 Gründungsmitgliedern Vorbereitungsteam zur Ausarbeitung der Satzung: 20. April Sitzung 12. Juli Sitzung 20. Juli Sitzung (vor der Gründungsversammlung) 23. Januar 2013 Eintragung im Registergericht 7
8 III. ORGANE DER GENOSSENSCHAFT 13 Organe der Genossenschaft Die Organe der Genossenschaft sind: A. der Vorstand 3 Personen B. der Aufsichtsrat 11 Personen C. die Generalversammlung 8
9 wählt informiert / berichtet beauftragt Aufsichtsrat kontrolliert und überwacht den Vorstand ernennt + kontrolliert Vorstand führt die Geschäfte Projektmanagement entwickelt Projekte (beratende Funktion) Generalversammlung Versammlung aller Mitglieder, jeder Genosse hat bei Entscheidungen eine Stimme, unabhängig von seinen Anteilen 9
10 Vorstand wird laut Satzung vom Aufsichtsrat bestellt Dr. Thomas Harting Uwe Tauber Hans Vogtmann 10
11 Aufsichtsrat wird von der Generalversammlung gewählt Bauernfeind Reinhard Busch Harald Dannhäußer Martin Engelhardt-Friebe Albin Hess Lisa Kolb Thomas Meyer Patrick Ohlraun Rudolf Raimund Christine Eckhard Sabarth Schmidt Toni stellv. Vorsitzender Vorsitzende Mild Harald ausgeschieden und ins Projektmanagement gewechselt 11
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13 Ziele der Genossenschaft 2 Zweck und Gegenstand (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. 13
14 (2) Gegenstand des Unternehmens ist: -der Bau, der Erwerb, die Unterhaltung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung, Speicherung und Regelung vorwiegend regenerativer Energien und zur Kraft-Wärme-Kopplung, -der Absatz und die Vermarktung der gewonnenen Energie in Form von Gas, Strom und/oder Wärme, sowohl auf primärer als auch sekundärer Basis, - die Unterstützung und Beratung in Fragen der regenerativen Energiegewinnung einschließlich einer Information von Mitgliedern und Dritten, sowie Öffentlichkeitsarbeit und Projekte, die der allgemeinen Entwicklung der Region dienen. 14
15 (3) Es ist der Genossenschaft unbenommen, die Durchführung sonstiger Geschäfte zu tätigen, die geeignet sind, dem Zweck der Genossenschaft zu dienen. (4) Die Genossenschaft ist berechtigt, einzelne Geschäftsbereiche oder Tätigkeitsfelder innerhalb ihres Aufgabenbereiches auf Dritte zu übertragen. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. 15
16 (6) Die Genossenschaft kann sich auch an anderen Unternehmen beteiligen, andere Unternehmen gründen oder solche erwerben. Sofern dies im Interesse des Förderzwecks liegt, wobei die Einschränkungen des Abs. 3 Berücksichtigung finden sollen. 16
17 3 Erwerb der Mitgliedschaft (1) Die Mitgliedschaft können erwerben: a) natürliche Personen, b) Personengesellschaften, c) juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, (2) Die Mitgliedschaft wird erworben durch: a) eine von dem Beitretenden zu unterzeichnende unbedingte Erklärung des Beitritts, die den Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes entsprechen muss, b) Zulassung durch die Genossenschaft. 17
18 4 Beendigung der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft endet durch: a) Kündigung ( 5 Abs. 1), b) Übertragung des Geschäftsguthabens ( 6 Abs. 1), c) Tod eines Mitgliedes ( 7), d) Auflösung einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft ( 8), e) Ausschluss ( 9). 18
19 11 Rechte der, Mitglieder Jedes Mitglied hat das Recht, nach Maßgabe des Genossenschaftsgesetzes und der Satzung die Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen und an der Gestaltung der Genossenschaft mitzuwirken. Es hat insbesondere das Recht: a).. 12 Pflichten der Mitglieder Jedes Mitglied hat die Pflicht, das Interesse der Genossenschaft zu wahren. Es hat insbesondere: a) den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes, der Satzung und den Beschlüssen der Generalversammlung nachzukommen, b) die Einzahlungen auf den Geschäftsanteil oder auf weitere Geschäftsanteile gemäß 37 zu leisten c). 19
20 40 Nachschusspflicht Eine Nachschusspflicht der Mitglieder besteht nicht. 43 Verwendung des Jahresüberschusses (1) Über die Verwendung des Jahresüberschusses beschließt die Generalversammlung; dieser kann, soweit er nicht der gesetzlichen ( 38) oder einer anderen Ergebnisrücklage ( 39) zugeführt oder zu anderen Zwecken verwendet wird, an die Mitglieder nach dem Verhältnis ihrer Geschäftsguthaben am Schluss des vorhergegangenen Geschäftsjahres verteilt werden. 20
21 40 Nachschusspflicht Eine Nachschusspflicht der Mitglieder besteht nicht. 43 Verwendung des Jahresüberschusses (1) Über die Verwendung des Jahresüberschusses beschließt die Generalversammlung; dieser kann, soweit er nicht der gesetzlichen ( 38) oder einer anderen Ergebnisrücklage ( 39) zugeführt oder zu anderen Zwecken verwendet wird, an die Mitglieder nach dem Verhältnis ihrer Geschäftsguthaben am Schluss des vorhergegangenen Geschäftsjahres verteilt werden. 21
22 Wie funktioniert die Friedrich Wilhelm Raiffeisen Energie eg Creußen? 22
23 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
24 FINANZIERUNGSMÖGLICHKEIT DER GENOSSENSCHAFT Genossen werden Projektbezogen aufgenommen. Genosse wird man, wenn man mindestens einen Anteil erwirbt. Ein Anteil beträgt dieser verteilt sich: 100,-- Genossenschaftsanteil 1.900,-- Darlehen an die Genossenschaft Das Darlehen läuft 20 Jahre. Das Darlehen wird verzinst, Die Zinsen werden jährlich vergütet. Ab einem bestimmten Jahr wird das Darlehen zurückbezahlt. Nach 20 Jahre sind alle Darlehen der Genossen getilgt. Eine Gewinnausschüttung erfolgt dann über die Genossenschaftsanteile. 24
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32 Bewertung des Standortes: Zur Bewertung des Standorts wurden zwei voneinander unabhängige Gutachten erstellt: 32
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36 entspricht Volllaststunden in Volllaststunden in Volllaststunden in Volllaststunden (Ansatz für Windpark Kasendorf-Weismain bei Basisvergütung) 36
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43 Investitionsvolumen und Finanzierung Investition: Herstellkosten / WKA Finanzierung gesamt Finanzierung Eigenkapital (Genossenschaft) 26,5% Fremdkapital (Bankdarlehen) 73,5% gesamt
44 Eigenkapital Genossenschaft Finanzierung Eigenkapital (Genossenschaft) 26,5% Nachrangdarlehen Genossenschaftsanteile oder: x Pool 1: 321 Anteile Pool 2 und Anteile
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47 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Harald Mild Projektmanagement Lindenhardt Creußener Str Creußen / Mild@harald-mild.de info@creussen.raiffeisen-energie-eg.de 47
Projekt. BürgerWindpark Tannenberg Lindenhardt 2
1 Projekt BürgerWindpark Tannenberg Lindenhardt 2 III. ORGANE DER GENOSSENSCHAFT 13 Organe der Genossenschaft Die Organe der Genossenschaft sind: A. der Vorstand 3 Personen B. der Aufsichtsrat 10 Personen
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